Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Einführung und Verpflichtung von Sachkundigen Bürger*innen und Sachkundigen Einwohner*innen
- 4Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 06.03.2022_Aktualisierung des Berichtes zur umwelt- und klimaorientierten StadtentwicklungZur Vorlage · 2022/095 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/095 befasst sich mit der Aktualisierung des Berichtes zur umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung. Der vorliegende Antrag wurde gemeinsam von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 6. März 2022 gestellt.
Die Beratung der Vorlage ist für den Umweltausschuss am 22. März 2022 sowie für den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 24. März 2022 vorgesehen. Der Antrag zielt auf eine inhaltliche Aktualisierung der bestehenden Berichterstattung im Bereich der Stadtentwicklung und Statistik ab, um die Aspekte der Umwelt- und Klimafreundlichkeit in der Stadtplanung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktionen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 5Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2022_ Bauleitplanung im Außenbereich - Schaffung von WohnraumZur Vorlage · 2022/107 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/107 befasst sich mit dem Thema der Bauleitplanung im Außenbereich und der damit verbundenen Schaffung von Wohnraum. Der vorliegende Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 9. März 2022 gestellt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, die Möglichkeiten der Bauleitplanung in den Außenbereichen der Stadt zu prüfen, um neue Wohnflächen zu erschließen. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat die Vorlage zur Beratung vorgelegt. Gemäß dem Dokument ist für das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung gegeben, was bedeutet, dass keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt durch diesen Antrag entstehen.
Die Vorlage war für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 24. März 2022 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 31. März 2022 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den eingereichten Antrag der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 6Barrierefreier Ausbau von 8 Haltestellenpunkten in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/061 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/061 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von acht Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt.
Im Rahmen einer Erfassung durch den EUV Stadtbetrieb im Jahr 2015 wurden 149 Haltepunkte in der Straßenbaulast der Stadt identifiziert. In den Jahren 2016 bis 2021 wurden bereits 36 dieser Punkte barrierefrei umgebaut, wofür Fördermittel des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von rund 799.300 Euro abgerufen wurden. Für weitere Haltestellen, darunter die Karlstraße, Am Wiedehagen/Erinpark und der Engelsburgplatz, ist der Einbau der im Jahr 2020 bewilligten Mittel für das Jahr 2023 vorgesehen. Die im Jahr 2021 bewilligten Mittel für die Haltestellen Ev. Friedhof, Frohlinde Denkmal und Tiergartenstraße sollen voraussichtlich im Jahr 2022 umgesetzt werden.
Für das Jahr 2022 ist die Beantragung neuer Fördermittel beim VRR für insgesamt acht Haltestellenpunkte geplant. Diese umfassen zwei Punkte an der Becklem Waldstraße, vier Punkte am Castrop Betriebshof sowie zwei Punkte an der Engellaustraße. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf circa 440.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Fördermittel beim VRR in Gelsenkirchen zu beantragen.
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- 7Erlass einer Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche MaßnahmenZur Vorlage · 2022/074 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/074 sieht die Neufassung der Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen vor. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat der Stadt.
Die Anpassung der Satzung, die zuletzt im Mai 2014 beschlossen wurde, ist erforderlich geworden, um die gesetzlichen Vorgaben des seit dem 1. Januar 2020 geltenden § 8a KAG NRW umzusetzen. Diese gesetzliche Neuerung regelt unter anderem die anteilige Förderung der Beitragsverpflichtung von Anliegern durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Erleichterung der Zahlungsweise für die betroffenen Anlieger. Die Neufassung der Satzung konkretisiert die Vorgaben zur Beitragserhebung und legt die Art sowie den Umfang von Stundungen fest.
Zudem werden weitere Anpassungen vorgenommen, die sich an der Mustersatzung orientieren. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen wurden die Vervielfältigungsfaktoren gemäß der aktuellen Rechtsprechung herabgesetzt. Weitere Faktoren der bisherigen Regelung bleiben unverändert. Die Verwaltung hat zur Verdeutlichung der Änderungen eine Synopse der alten und neuen Fassung der Satzung erstellt. Die Neufassung der Satzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 8Begleitung zu internationalen Begegnungen 2022 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2022/085 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/085 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der offiziellen Begleitung von internationalen sportlichen Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften. Im Zentrum des Antrags steht die Teilnahme von Ratsmitgliedern an zwei Reisen nach Vincennes in Frankreich, die im Zeitraum vom 4. bis 6. Juni 2022 stattfinden sollen. Betroffen sind die Reisen des Olympischen Fechtclubs sowie des FC Frohlinde.
Die Vorlage verweist auf einen vorangegangenen Beschluss des Sportausschusses, wonach bei internationalen Begegnungen mit Partnerstädten die Teilnahme von Mitgliedern des Sportausschusses oder des Rates angestrebt wird. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Begleitung von Sportvereinen bei solchen Begegnungen eine langjährige Tradition darstellt. Die Kosten für die Teilnahme der Ratsmitglieder werden auf etwa 300 Euro pro Person veranschlagt.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 600 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Finanzplan vorgesehen. Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass für internationale Begegnungen von Sportvereinen keine weiteren Kostenzuschüsse mehr gewährt werden. Zudem wird die Vereinbarkeit der Aufwendungen mit den Vorgaben des § 82 der Gemeindeordnung NRW bestätigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme der entsprechenden Ratsmitglieder festlegt.
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- 9Sachstandsbericht der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS GmbH)Zur Vorlage · 2022/080 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/080 enthält einen Sachstandsbericht der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS GmbH). Ziel der im Juli 2019 beschlossenen Gesellschaft ist es, die Rolle der Stadt Castrop-Rauxel bei der Stadtentwicklung und am Baugeschehen zu stärken.
Im Rahmen einer gesamtstädtischen Analyse wurden insgesamt 24 potenzielle Entwicklungsflächen im Stadtgebiet untersucht, die eine Gesamtfläche von über 150.000 m² umfassen. Die Untersuchung umfasste Flächen der Innenentwicklung, FNP-Reserveflächen, Brachflächen sowie Nachverdichtungspotenziale. Die Bewertung der Standorte erfolgte anhand einheitlicher Kriterien wie Flächencharakteristika, Lage, Erschließungsaufwand, Planungsrecht und städtebauliche Zielsetzungen.
Das Ergebnis der Analyse ist eine Prioritätenliste, in der vier Flächen eine hohe, neun Flächen eine mittlere und sechs Flächen eine geringe Priorität erhalten haben. Für fünf Flächen wurde derzeit keine Entwicklungsmöglichkeit festgestellt. Zwei Standorte wurden als besonders geeignet identifiziert, für die eine kurzfristige Entwicklung möglich erscheint. Für diese Flächen wurden bereits verschiedene Ausbauvarianten hinsichtlich der Gebäudemaße und der Anzahl potenzieller Wohneinheiten geprüft.
Zudem wurde eine städtebauliche Musterkalkulation zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit entwickelt, die mit der Mitgesellschafterin, der Sparkasse Vest Recklinghausen, abgestimmt wurde. Die Konkretisierung der Entwicklungsoptionen für die vorrangigen Standorte sowie die Beauftragung notwendiger Gutachten sind derzeit im Prozess. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 10Aktueller Sachstandsbericht zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2022/082 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/082 informiert über den aktuellen Sachstand zur geplanten Beseitigung des Bahnübergangs Obere Münsterstraße/Bahnhof Süd. Die DB Netz AG sowie die DB Station und Service AG haben Gespräche mit der Stadt Castrop-Rauxel aufgenommen, um die Umsetzung der Kreuzungsvereinbarung aus den Jahren 1973 und 1974 voranzutreiben. Ziel ist die Aufhebung des höhengleichen Bahnübergangs.
Die historische Grundlage bildet eine Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, die die Verlegung der Ortsdurchfahrt und die Schließung der Bahnübergänge Gaswerkstraße sowie Münsterstraße/Obere Münsterstraße vorsah. Nach verschiedenen gerichtlichen Feststellungen der Verpflichtung zur Schließung des Übergangs durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht wurde im Jahr 2013 eine Planungsvariante mit Treppenanlage, Aufzug und barrierefreier Bahnsteiggestaltung erarbeitet.
Der Bahnübergang verbindet derzeit den Wohn- und Geschäftsbereich der Oberen Münsterstraße mit der Altstadt und sichert die fußläufige Erreichbarkeit der Nahversorgung im Sinne des Prinzips der „Stadt der kurzen Wege“. Die DB Netz AG strebt eine Genehmigungsplanung bis Mitte 2023 an, wobei ein Baubeginn für das Jahr 2027 und eine Inbetriebnahme für 2028 vorgesehen sind. Der Rat der Stadt soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 11Umsetzung ISEK Merklinde - Sachstand (Frühling 2022)Zur Vorlage · 2022/084 · Sitzungsvorlage
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Die Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde schreitet voran. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/084 wird der Rat der Stadt gebeten, den aktuellen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen sowie die Planungskonzeptionen für die Schulhofumgestaltung und das Bürgerzentrum zu beschließen.
Auf dem Gelände der ehemaligen Friedrich-Harkort-Schule wurde der Abriss eines Gebäudeteils bereits vollzogen, um Platz für eine neue, viergruppige Kindertagesstätte zu schaffen. Parallel dazu liegt für das verbleibende Teilgebäude ein Entwurf zur Umgestaltung in ein Bürgerzentrum vor. Die Planung umfasst Büroräume, einen multifunktionalen Besprechungsraum sowie sanitäre Anlagen und wurde mit dem lokalen Bürgerverein abgestimmt. Die Fertigstellung der Umbaumaßnahme wird für das Jahr 2023 erwartet.
Für die Umgestaltung des Schulhofes liegt eine Planungskonzeption vor, die eine terrassierte Fläche mit barrierefreiem Zugang und begrünten Pergoladächern vorsieht. Ergänzend ist die Einrichtung einer Stellplatzanlage geplant, deren Finanzierung über Eigenmittel erfolgen muss.
Das Quartiersmanagement ist seit Januar 2022 im Einsatz und bietet Beratungen zum Hof- und Fassadenprogramm sowie zur Organisation des Quartiersfonds an. Ein weiterer Förderantrag für das Städtebauförderprogramm 2023, der unter anderem intergenerative Spiel- und Sportorte sowie den barrierearmen Umbau eines Fußweges umfasst, ist für September 2022 vorgesehen.
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Hauptdokument|20220228123707-1|20220308100934-0|20220308100959-0
- 12Gebührenbedarfsberechnung 2022 'Friedhofswesen'Zur Vorlage · 2022/109 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/109 zur Gebührenbedarfsberechnung 2022 im Bereich Friedhofswesen legt die Grundlage für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.04.2022 dar. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die geprüften Betriebskosten aus dem Jahr 2020 sowie die Fallzahlen und Arbeitsstunden desselben Zeitraums.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2022 werden mit 1.625.973 Euro beziffert, was einer Verringerung gegenüber der Kalkulation von 2020 um etwa 11,48 Prozent entspricht. Die Personalkosten belaufen sich auf 1.134.031 Euro und unterteilen sich in die Friedhofsverwaltung sowie das Außenpersonal. Um die Gebühren zu stabilisieren, wurde auf die Veranschlagung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen verzichtet. Zudem wurden die Bereiche Trauerhalle und Leichenzelle aufgrund verringerter Inanspruchnahme zur Einheit Gebäudenutzung zusammengefasst.
Ein wesentlicher Bestandteil der Berechnung ist der Grünwertanteil. Da Friedhöfe auch der Erholung dienen, wird ein Anteil der Friedhofsunterhaltung von 28,48 Prozent von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Die gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich nach Abzug dieses Anteils und weiterer Erträge auf 1.250.977 Euro. Die Berechnung integriert zudem die Ausgleichung von Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2018 bis 2020. Die neuen Gebührenstrukturen betreffen unter anderem die Grabnutzungsgebühren, Bestattungsgebühren sowie Gebühren für die Nutzung von Trauerhallen, Ausbettungen und sonstige Leistungen.
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Hauptdokument|20220314104629-0|20220314095814-1|20220314104700-0|20220314095814-3|20220314095814-4|20220314111654-0
- 13Planungsrechtliche Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel hier: Beschluss gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGBZur Vorlage · 2022/065 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/065 befasst sich mit der planungsrechtlichen Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll beschließen, diese Strukturierung als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB festzulegen. Ziel der Maßnahme ist es, eine gesamtstädtische, übergeordnete Leitlinie für die Bauleitplanung zu schaffen, auf die in einzelnen Bebauungsplänen Bezug genommen werden kann.
Die Grundlage der Untersuchung bilden die im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbe- und Sonderbauflächen mit einer Gesamtgröße von 394 Hektar. Die Strukturierung untersucht die planungsrechtlichen Restriktionen dieser Flächen, insbesondere im Hinblick auf Emissionsbeschränkungen. Durch die Festlegung soll eine gebietsübergreifende Gliederung der Gewerbegebiete nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ermöglicht werden. Dies dient der Regelung von Lärmimmissionen und der Konfliktbewältigung zwischen verschiedenen Nutzungen.
Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Gewerbegebiete identifiziert, die Flächen ohne förmliche Emissionsbeschränkungen enthalten: das Gewerbegebiet Henrichenburg, das Gewerbegebiet Westring/Herner Straße, das Gewerbegebiet Habinghorst/Zum Dücker sowie das Gewerbegebiet Merklinde. Neben der planerischen Funktion dient die Übersicht als Hilfestellung für die Erstberatung bei der Ansiedlung von Betrieben. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 14Erweiterungsmöglichkeiten gewerblicher Flächen in Castrop-Rauxel hier: Vorstellung der FlächenprüfungZur Vorlage · 2022/066 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/066 befasst sich mit der Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten für gewerbliche Flächen in Castrop-Rauxel. Im aktuellen Flächennutzungsplan 2025 sind 394 Hektar Gewerbe-, Sonderbau- und Handelsflächen ausgewiesen, wobei nur begrenzte Kapazitäten für Neuansiedlungen bestehen. Im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wurde der Stadt ein Gewerbeflächenbedarf von 27 Hektar zugestanden, wovon im aktuellen Entwurf 26 Hektar als verfügbar dargestellt sind.
Die Untersuchung konzentrierte sich auf Flächen, die an bestehende Gewerbegebiete angrenzen, um die vorhandene Infrastruktur nutzen zu können. Dabei wurden unter anderem Standorte wie das ehemalige Kraftwerk Knepper, Areale nördlich von Rain Carbon, der Standort Graf Schwerin sowie Flächen im Bereich Mittelstandspark Ost betrachtet. Die Evaluierung erfolgte unter Berücksichtigung regionalplanerischer Vorgaben sowie naturschutzrechtlicher und klimatischer Restriktionen. Freiflächen außerhalb des Siedlungszusammenhangs wurden nicht untersucht.
Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass die angrenzenden Flächen zahlreichen Einschränkungen unterliegen und unmittelbar geeignete Erweiterungsflächen nicht identifiziert werden konnten. Für zukünftige Neuansiedlungen verbleiben neben den bereits genannten größeren Flächen primär die Nutzung von Reserveflächen sowie die Nachnutzung von aufgegebenen oder mindergenutzten Betriebsstandorten innerhalb der bestehenden Gebiete. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung brachliegender Gewerbeimmobilien durch gezielte Konzepte gefördert werden soll. Der Rat der Stadt soll die vorgelegte Prüfung zur Kenntnis nehmen.
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- 15Aufstellung des Regionalplan Ruhr - Erneute Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: Stellungnahme der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr findet derzeit die zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen statt. Ziel des Verfahrens ist es, die bestehenden Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch ein gemeinsames Planwerk abzulösen. Der vorliegende Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) weist im Vergleich zur ersten Fassung eine Reduzierung der Ziele und Grundsätze auf, was laut Verwaltung einen größeren Abwägungsspielraum für die Kommunen ermöglicht.
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel bewertet jedoch spezifische Änderungen kritisch. Insbesondere die Herabsetzung der Ansiedlungsschwelle für regionale Kooperationsstandorte von 8 auf 5 Hektar wird als Einschränkung des kommunalen Handlungsspielraums betrachtet, da dies die Konkurrenz zu örtlichen Ansiedlungen erhöht und die Bedarfsberechnung zulasten der Kommune verändert. Zudem wird angemerkt, dass die Fläche des ehemaligen Kraftwerks Knepper nicht mehr als regionaler Kooperationsstandort geführt wird.
Des Weiteren werden die veralteten Datengrundlagen für die Siedlungsflächenbedarfsberechnung sowie die Ablehnung einer Verlängerung des Planungshorizontes auf 25 Jahre beanstandet. Der Rat der Stadt soll beauftragt werden, die beigefügte kommunale Stellungnahme gegenüber der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr einzureichen und bei der Stellungnahme des Kreises Recklinghausen mitzuwirken.
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Hauptdokument|20220224085527-0|20220224085527-1|20220330080540-0|20220331135313-0
- 16Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Änderung der Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel und Berufung des stadtkundigen Bürgers sowie der festen Vertreter/-innen der beratenden Mitglieder des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung aus den FraktionenZur Vorlage · 2022/072 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/072 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Änderung der Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel sowie mit personellen Besetzungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der vorgeschlagenen Änderung betrifft die Erweiterung der stimmberechtigten Mitglieder im Beirat. Der bislang nicht stimmberechtigte sachkundige Bürger, der sich durch besondere Kenntnisse der Stadtgeschichte und Ortskenntnis auszeichnet, soll künftig den Fachleuten im Stimmrecht gleichgestellt werden. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Person aus der Bürgerschaft vor, die als Fotograf über fundierte Kenntnisse der baulichen Entwicklung der Stadt verfügt. Zudem sieht die Satzungsänderung eine Überarbeitung hinsichtlich gendersensibler Sprache vor.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Regelung für die beratenden Mitglieder aus den Fraktionen. Auf Antrag der FDP-Fraktion und nach Beratung im Beirat soll eine Regelung für feste Vertreter der Fraktionsmitglieder eingeführt werden. Ziel ist es, durch die Benennung fester Vertretungen einen steten Informationsaustausch innerhalb des Beirates zu gewährleisten und die Effektivität der Arbeit sicherzustellen.
Der Rat der Stadt soll über den Beschluss der geänderten Satzung, die Berufung des stadtkundigen Bürgers sowie die Benennung der festen Vertreter der Fraktionen entscheiden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 173. Änderung des Flächennutzungsplans 'Gewerbegebiet Knepper' hier: a) Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/088 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Knepper“. Der Geltungsbereich umfasst ein etwa 7,6 Hektar großes Areal im Ortsteil Deininghausen, das auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper liegt. Die Änderung sieht vor, die bisher als Fläche für die technische Ver- und Entsorgung (Elektrizität und Fernwärme) ausgewiesene Fläche in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Ziel ist die Entwicklung eines interkommunalen Standorts gemeinsam mit der Stadt Dortmund zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben.
Die Planung basiert auf der Möglichkeit, die Fläche aufgrund der vorhandenen Verkehrsanbindung an die Autobahnen A 42 und A 45 sowie an die Schiene für großflächige Nutzungen zu verwenden. Ein Verkehrsgutachten untersucht die Auswirkungen des erwarteten Neuverkehrs. Um Konflikte mit der Wohnnutzung zu vermeiden, sieht das Konzept vor, den Lkw-Verkehr ausschließlich über die südliche Anbindung über die Straßen Langenacker und Königshalt zum Autobahnkreuz zu leiten.
Der Entwurf der Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten soll zur öffentlichen Einsicht nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt und im Internet bereitgestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die abschließende Ausarbeitung für die öffentliche Auslegung vorzubereiten. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20220304083233-0|20220304083233-1|20220304083233-2|20220304083234-3|20220304083234-4|20220304083239-5|20220304083301-6
- 18Bebauungsplan Nr. 246 'Gewerbegebiet Knepper' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/089 wird die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 246 „Gewerbegebiet Knepper“ sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs behandelt. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines interkommunalen Standorts auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper, der sich über die Stadtgebiete von Castrop-Rauxel und Dortmund erstreckt.
Der Geltungsbereich auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet umfasst etwa 6,5 Hektar im Ortsteil Deininghausen. Eine Anpassung des räumlichen Bereichs erfolgte, da landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Oststraße/Oestricher Straße nicht in das städtebauliche Konzept aufgenommen wurden und der Bereich zur Anbindung einer neuen Planstraße nach Norden erweitert wurde. Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Flächen für kleinteilige Gewerbenutzung.
Die verkehrliche Erschließung soll über zwei Punkte erfolgen: Eine Anbindung an die Autobahnen A 42 und A 45 auf Dortmunder Gebiet sowie ein neuer Anbindungspunkt an die L 657 im Norden auf Castrop-Rauxeler Gebiet. Zur Sicherstellung eines verkehrsgerechten Knotenpunktes ist die Verlegung der Straße „Im Dahl“ vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die Anpassung des Geltungsbereichs beschließt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans inklusive Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Die Planung sieht zudem Maßnahmen zum Lärmschutz und zur optischen Abschirmung angrenzender Wohngebiete durch Eingrünungen und Erdwälle vor.
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Hauptdokument|20220304090228-1|20220304090228-2|20220304090230-3|20220304090238-4|20220304090238-5|20220304090240-6|20220304090241-7|20220304090245-8|20220304090247-9|20220304090248-10|20220304090151-0|20220304090343-11|20220304090344-12|20220304090345-13|20220304090152-1|20220304090152-2|20220307093311-0|20220308100006-0|20220308100011-0|20220307102656-0|20220304090205-0
- 19Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 20Anfragen der Ausschussmitglieder
- 21Mitteilungen der Verwaltung
- 1Ergänzender Sachstandsbericht der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS GmbH) - nichtöffentlichnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich