Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 08.08.2022_Prüfauftrag AltstadtpflasterZur Vorlage · 2022/219 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2022/219 einen Antrag gestellt, der einen Prüfauftrag bezüglich des Altstadtpflasters vorsieht. Der Antrag wurde am 8. August 2022 eingereicht und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die zuständige Fraktionsvorsitzende hat den Antrag zur Prüfung der Situation im Bereich des Altstadtpflasters vorgelegt. Die inhaltliche Ausgestaltung des Beschlussvorschlags ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3.
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- 4Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 08.08.2022 _ Der IGA 2027 mit dem Emscherland einen Zugang schaffenZur Vorlage · 2022/223 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/223 befasst sich mit einem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 8. August 2022. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung eines Zugangs zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 im Bereich Emscherland.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022, in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie in den Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgelegt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen.
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- 5Antrag der Fraktion FWI vom 09.08.2022 _ Zaunanlage am Friedhof in IckernZur Vorlage · 2022/234 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/234 befasst sich mit der Errichtung einer Zaunanlage am Friedhof in Ickern. Der Antrag wurde von der Fraktion FWI am 9. August 2022 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 6Sachstand RVR-Rollout Solarmetropole RuhrZur Vorlage · 2022/195 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/195 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) informiert über den aktuellen Sachstand des Rollouts der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr in Castrop-Rauxel. Nachdem der Rat der Stadt Castrop-Rauxel am 30. November 2021 die Teilnahme an der Initiative des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beschlossen hatte, ist die Stadt seit Januar 2022 Teil des Projekts.
Im Rahmen dieser Initiative werden im Stadtgebiet seit Mai 2022 zwei verschiedene Förderprogramme angeboten. Hierzu zählen zehn Förderungen in Höhe von jeweils 100 Euro für Solarstecker-Anlagen auf Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern von Privatpersonen sowie drei Förderungen in Höhe von jeweils 500 Euro für Photovoltaik-Anlagen von Unternehmen. Ergänzend dazu werden Online-Informationsveranstaltungen zum Thema Solar durchgeführt. Neben Angeboten des Regionalverbandes Ruhr in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW finden auch kommunale Veranstaltungen statt, wie etwa ein im Mai 2022 durchgeführter Solarstammtisch der Kreiskommunen.
Ein weiteres Element der Initiative ist die Förderung einer Solarbank, deren Aufstellung im Stadtgarten für Ende August 2022 vorgesehen ist. Die Initiative Solarmetropole Ruhr, die 2019 vom Regionalverband Ruhr gestartet wurde, umfasst neben der Stadt Castrop-Rauxel weitere Kommunen, Handwerkerschaften und Handwerkskammern. Ziel ist die Förderung des Photovoltaik-Ausbaus. Zur Unterstützung der Installation stehen ein Fördertopf von knapp 40.000 Euro sowie Online-Dienste zur Prüfung der Dachflächeneignung und zur Handwerkersuche zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Übertragung der Erschließung zum BPlan 186a (Südlich der Johannesstraße)Zur Vorlage · 2022/199 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/199 befasst sich mit der Übertragung der verkehrlichen und entwässerungstechnischen Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 186a, gelegen südlich der Johannesstraße im Bereich des Gleisdreiecks in Merklinde. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der notwendigen Infrastruktur für ein neues Wohngebiet auf diesem Gelände.
Die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Flächen wird durch den Bebauungsplan Nr. 186a geschaffen, der dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Im Rahmen dieses Bebauungsplans wurde bereits die Benennung der neu entstehenden öffentlichen Erschließungsstraße als „Bischof-Rettler-Straße“ festgelegt. Da die Erschließung gemäß Baugesetzbuch eine Aufgabe der Gemeinde ist, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Erschließungslast durch einen städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Die Tecklenburg GmbH aus Straelen ist Eigentümerin der betreffenden Grundstücke und plant die Entwicklung, Erschließung sowie Vermarktung des Geländes. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger notariell zu schließen. Der Vertrag wird derzeit auf Basis eines Vertragsmusters verhandelt. Nach der Zustimmung durch die politischen Gremien sollen sowohl der Erschließungsvertrag als auch der Grundstücksvertrag zur Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen notariell beurkundet werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 8Übertragung der Erschließung zum BPlan 246 (Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 2022/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/200 befasst sich mit der Übertragung der Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 246, der das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Knepper umfasst. Auf diesem Areal, das sich über das Stadtgebiet von Castrop-Rauxel und Dortmund erstreckt, ist die Schaffung neuer Gewerbeflächen vorgesehen. Für die Nutzung dieser Flächen ist eine verkehrliche sowie gegebenenfalls entwässerungstechnische Erschließung der geplanten Grundstücke erforderlich.
Da die Erschließung gemäß Baugesetzbuch eine Aufgabe der Stadt Castrop-Rauxel darstellt, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Erschließungslast durch einen städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger notariell zu schließen. Die Eigentümerin der Grundstücke plant die Entwicklung, Erschließung sowie die Vermarktung und Vermietung des Geländes.
Der Bebauungsplan Nr. 246 bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung des Gebiets als Gewerbegebiet. Der Erschließungsvertrag wird derzeit auf Basis eines Vertragsmusters verhandelt. Nach der Zustimmung durch die politischen Gremien sollen sowohl der Erschließungsvertrag als auch ein Grundstücksvertrag zur Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen notariell beurkundet werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 9Jahresbericht Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Castrop-Rauxel 2021Zur Vorlage · 2022/207 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/207 des EUV Stadtbetrieb befasst sich mit dem Jahresbericht zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Castrop-Rauxel für das Jahr 2021. Seit dem 1. Januar 2021 fungiert die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH als Betriebsführer der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet. Die Grundlage hierfür bildet ein nach einer öffentlichen Ausschreibung geschlossener Straßenbeleuchtungsvertrag, der eine Laufzeit von 15 Jahren vorsieht und eine Option auf Verlängerung beinhaltet.
Der Vertrag verpflichtet den Betriebsführer dazu, die Einhaltung der geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben zu gewährleisten sowie die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Straßenbeleuchtung sicherzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist zudem die Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Dies soll durch Erneuerungen, Umbauten oder andere Energieeffizienzmaßnahmen auf Basis des bestehenden Beleuchtungsniveaus erreicht werden.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Umsetzung dieser Maßnahmen für das Jahr 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Straßenbeleuchtungsvertrages für das Jahr 2021 zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Bericht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage für die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3 vorbereitet.
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- 10Projekt: 'Betrachtungsraum Ohmstraße' Projekt: 'Betrachtungsraum Ohmstraße' Förderung im Rahmen klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)Zur Vorlage · 2022/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Castrop-Rauxel legt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/220 einen Sachstandsbericht zum Projekt „Betrachtungsraum Ohmstraße“ vor. Ziel des Vorhabens ist die Nutzung von Fördermitteln des Programms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) des Landes Nordrhein-Westfalen zur wasserbezogenen Klimaanpassung.
Im Fokus steht die Entwicklung eines Betrachtungsraums im Bereich des Einzugsgebiets der Mischwasserbehandlung an der Ohmstraße. Durch die Abkopplung befestigter Flächen soll die stoffliche Belastung im Abfluss reduziert und die Verdunstung gesteigert werden. Dies soll die Wasserqualität im Deininghauser Bach verbessern und die Starkregenvorsorge sowie die Hitzereduzierung unterstützen. Geplant ist, im betrachteten Gebiet eine Abkopplungsrate von 25 % der befestigten Flächen zu erreichen.
Das Projekt umfasst Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie die Umgestaltung von Parkflächen und Pflanzbeeten zu Retentionsräumen, sowie die Einbindung privater Grundstückseigentümer durch Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung. Ergänzend ist die Errichtung eines Regenwassersammlers in der Wartburgstraße vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung wird über die weiteren Planungen berichten. Sobald die Förderzusage vorliegt, sollen die Anwohner und Grundstückseigentümer im betrachteten Bereich informiert und in den Planungsprozess einbezogen werden. Die Erstellung der notwendigen Ausschreibungsunterlagen erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem EUV Stadtbetrieb, der Stadt Castrop-Rauxel und der Emschergenossenschaft.
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- 11ISEK Merklinde - Antrag Städtebauförderprogramm 2023 - Planungsreife investiver MaßnahmenZur Vorlage · 2022/208 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/208 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde. Im Zentrum steht der Antrag für das Städtebauförderprogramm 2023 (STEP 23), mit dem die Verwaltung verschiedene Projekte im Quartier fördern möchte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planung für mehrere Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität zu verabschieden. Dazu gehören die Einrichtung generationenübergreifender Spiel-, Sport- und Freizeitorte, der barrierearme Umbau eines Fußweges am Sparkassenberg sowie die Aufwertung des Bereichs am Haltepunkt Merklinde. Zudem sollen eine Fläche in der Harkortstraße nachgenutzt, die Eingangssituationen des Quartiers markiert und die Umgestaltung des Schulhofes der ehemaligen F.-H.-Schule inklusive einer Stellplatzanlage realisiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Projekte für das STEP 23 zu beantragen und bei Erhalt der Fördermittel umzusetzen.
Die Planung der Spiel- und Freizeitorte basiert auf Analysen und Bürgerbeteiligungsformaten. Geplant sind unter anderem ein Spielplatz mit dem Thema „Weltraum“ in der Dinnendahlstraße, die Installation von Bewegungsstationen am Sportplatz SuS Merklinde sowie die Aufwertung des Steigerplatzes durch neue Sitzmöglichkeiten und die Integration von Bergbau-Exponaten.
Finanziell sind für bereits beschlossene investive Maßnahmen Mittel zu veranschlagen. Dies betrifft den Umbau des Fußweges am Sparkassenberg mit einer Gesamtsumme von rund 53.446 Euro, die Aufwertung am Haltepunkt Merklinde mit etwa 82.259 Euro sowie die Schulhofumgestaltung und die neue Stellplatzanlage mit insgesamt rund 52.305 Euro.
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Hauptdokument|20220728130914-3|20220729112524-0|20220728130915-4|20220729112533-0|20220728130910-0|20220728130910-1|20220729124503-0
- 12Oststraße (L657) Markierung eines Radwegs auf im Abschnitt zwischen Pallasstraße und BAB 42Zur Vorlage · 2022/211 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/211 befasst sich mit der Neugestaltung der Verkehrsmarkierungen in der Oststraße (L657) im Abschnitt zwischen der Pallasstraße und der BAB 42. Hintergrund der Vorlage ist der Zustand der Weißmarkierungen, die in Teilen der Pallasstraße sowie in der Oststraße bereits abgängig waren. Während die Erneuerungen im Bereich der Pallasstraße bereits abgeschlossen sind, wurde für die Oststraße eine Prüfung einer geänderten Markierungsweise zugunsten des Radverkehrs beantragt.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der anstehenden Neumarkierung den südlichen Radfahrstreifen bis zur Hausnummer 33 zu verlängern. Da die Fahrbahn in diesem Bereich über eine ausreichende Breite verfügt, soll eine Radverkehrsanlage unter weitgehendem Erhalt der Parkflächen realisiert werden. Im weiteren Verlauf zwischen der Hausnummer 33 und der Brücke über die BAB 42 soll durch die Beseitigung von Bewuchs ein richtlinienkonformer gemeinsamer Geh- und Radweg entstehen. Zudem ist die Einrichtung einer Querungshilfe für den Radverkehr an der Ortsausfahrt vorgesehen. Eine Vorzugsvariante für diese Maßnahme liegt dem Landesbetrieb Straßen.NRW bereits vor, welcher die Errichtung von Radverkehrsanlagen im Zusammenhang mit der Querungshilfe grundsätzlich zugesichert hat.
Mit der Umsetzung dieser Planung werden spezifische Maßnahmen des Nahmobilitätskonzepts der Stadt Castrop-Rauxel realisiert. Der Betriebsausschuss 3 soll die Sachdarstellung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Abstimmung der weiteren Umsetzung durch Straßen.NRW beauftragen.
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- 13Umsetzungskonzept zum NahmobilitätskonzeptZur Vorlage · 2022/212 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt ein Umsetzungskonzept zum Nahmobilitätskonzept vor. Ziel der Vorlage ist es, die zeitliche Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus dem im April 2021 beschlossenen strategischen Verkehrsplan festzulegen. Das Konzept dient als Grundlage für die zeitliche Planung der baulichen Umsetzung und unterteilt die Maßnahmen in die Kategorien kurzfristig (weniger als drei Jahre), mittelfristig (drei bis zehn Jahre) und langfristig (über zehn Jahre).
Das ursprüngliche Konzept umfasst über 850 Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr. Im Bereich Radverkehr sind 39 Maßnahmen als kurzfristig und 20 als kurz-mittelfristig eingestuft, wobei für diese ersten Schritte Kosten in Höhe von etwa 1,88 Millionen Euro veranschlagt werden. Im Fußverkehr sind 24 Maßnahmen kurzfristig und sieben kurz-mittelfristig vorgesehen; die Kosten hierfür müssen im Einzelfall ermittelt werden. Insgesamt werden für alle Baulasten im Radverkehr Gesamtkosten von rund 25 Millionen Euro kalkuliert.
Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen umfasst das Konzept zwölf übergeordnete Aufgaben, wie etwa das schulische Mobilitätsmanagement, die Pflege des Wegenetzes sowie die Barrierefreiheit. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung der AG Mobilität des Klimabeirates sowie Erkenntnissen aus einer Begehung der Altstadt. Der Umsetzungsstand soll künftig in einem Rhythmus von etwa zwei Jahren öffentlich dargestellt werden.
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- 14Bebauungsplan Nr. 254 'Nördliche Bahnhofstraße' hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2022/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt vor, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 254 „Nördliche Bahnhofstraße“ als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung und dient der Überplanung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 1
Das betroffene Gebiet umfasst eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe, insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße und des Berliner Platzes. Ziel der neuen Planung ist es, die bestehende Struktur zu erhalten und die Entwicklung des Quartiers zu steuern. Dabei sollen Handelsformen mit geringem Investitionsbedarf, wie etwa Wettbüros oder Spielhallen, sowie deren Verdrängungseffekte auf den Einzelhandel, die Gastronomie und die Wohnnutzung unterbunden werden. Zudem soll das Zentrums- und Einzelhandelskonzept zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Rauxel-Süd umgesetzt werden.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Anlagen errichtet werden, die den Zielen des künftigen Bebauungsplans widersprechen. Ein konkreter Anlass ist ein bereits beantragter Bau einer Wettannahmestelle, dessen Zulässigkeit zuvor nach Baugesetzbuch zurückgestellt wurde. Da die Erarbeitung des Bebauungsplans aufgrund notwendiger Gutachten und Bestandsaufnahmen voraussichtlich länger als die einjährige Zurückstellungsfrist dauern wird, ist die Sperre zur Sicherung der Planung erforderlich. Die Veränderungssperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 15Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss der FörderrichtlinieZur Vorlage · 2022/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten beschließen. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, die Umwandlung von steinernen, geschotterten oder gepflasterten Vorgärten in Blühgärten finanziell zu unterstützen. Ziel der Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Klimaresilienz und zum Artenschutz zu leisten. Dies steht im Kontext des bereits beschlossenen Klimaanpassungskonzepts der Stadt sowie der Verabschiedung einer Begrünungssatzung.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer oder Pächter von Grundstücken innerhalb des Stadtgebiets. Die Zuschüsse für die Begrünung der privaten Vorgartenbereiche sind bis zum Ende des Jahres 2022 verfügbar. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Größe der zu entsiegelnden Fläche, wobei die Fördersumme pro Haushalt auf maximal 400 Euro begrenzt ist. Das städtische Fördervolumen für das Jahr 2022 beläuft sich auf insgesamt 10.000 Euro, welche durch eine Umschichtung von Haushaltsmitteln aus dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung gedeckt werden.
Begleitend zur Umsetzung der Richtlinie ist eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Errichtung von Vorgärten für den 27. September 2022 vorgesehen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt vorbereitet.
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- 16Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden (Begrünungssatzung) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2022/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/196 sieht den Satzungsbeschluss der Begrünungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Die Verwaltung wurde bereits im November 2019 damit beauftragt, die Aufstellung einer solchen Satzung zu prüfen. Ziel des Instruments ist es, Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen, zur Beschaffenheit von Stellplätzen sowie zur Gestaltung von Vorgärten für das gesamte Stadtgebiet festzulegen.
Die Satzung dient als Maßnahme zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts der Stadt und der Initiative „Wasser in der Stadt von morgen“. Sie adressiert insbesondere die Umwandlung von Grünflächen in Schottergärten und setzt verbindliche Vorgaben für die Begrünung von Dachflächen sowie für die Herstellung wasserdurchlässiger Stellplätze. Durch die Förderung der Regenwasserversickerung auf den Grundstücken sollen der Wasserhaushalt und das Stadtklima beeinflusst werden. Die Regelungen finden bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen Anwendung, gelten auch für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben, jedoch nicht für reine Nutzungsänderungen.
Die Satzung umfasst auch Vorgaben für Gewerbegebiete, um die Versickerungsfähigkeit durch Dachbegrünungen zu erhöhen. Zur Vermeidung von Belastungen für Eigentümer sind Abweichungsmöglichkeiten vorgesehen, sofern Kompensationsmaßnahmen die Ziele der Satzung unterstützen. Für den städtischen Haushalt entstehen durch die Satzung keine unmittelbaren Kosten, wenngleich der Vollzug Personalaufwand erfordert. Für Grundstückseigentümer und Betriebe kann die Umsetzung der Vorgaben mit einem finanziellen Mehraufwand für die jeweiligen Bauvorhaben verbunden sein.
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- 1712. Änderung des Flächennutzungsplans 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/204 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ zur Kenntnis genommen. Damit ist die Verwaltung beauftragt, die Änderung einschließlich der Begründung und des Umweltberichts gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsicht auszulegen und im Internet bereitzustellen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5,1 Hektar im Stadtzentrum von Castrop-Rauxel, angrenzend an das Hallenbad und eine öffentliche Parkanlage. Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Sport-, Spiel- und Bewegungsparks für verschiedene Generationen. Im Rahmen der Entwicklung soll der bestehende Bolzplatz im südwestlichen Bereich zurückgebaut und naturnah gestaltet werden, während die Nutzung im Bereich des Hallenbads intensiviert werden soll. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261, der das Areal als Sonderbaugebiet mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit festsetzen soll.
Die Planung sieht vor, bestehende Angebote zu erneuern und um neue Elemente zu erweitern. Während die baulichen Veränderungen zu einer stärkeren Versiegelung und Nutzung der Flächen führen, werden die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt im Rahmen der laufenden Prüfverfahren bewertet. Die Kosten für die Erstellung des Umweltberichts durch externe Gutachter werden auf etwa 1.200 Euro geschätzt und sind aus Haushaltsmitteln zu tragen. Für die spätere Umsetzung des Parks sollen zudem Mittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ angeworben werden.
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Hauptdokument|20220727153338-0|20220727153702-0|20220803123746-0|20220803122046-0
- 18Klimagerechte Stadtentwicklung - NachhaltigkeitscheckZur Vorlage · 2022/218 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/218 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Einführung eines Nachhaltigkeitschecks für sämtliche städtebaulichen Satzungen vor. Ziel des Verfahrens ist es, die Auswirkungen von Planungen auf Klima, Ökologie, Soziales und Gesellschaft in einem einheitlichen Schema aufzuzeigen. Damit sollen die Klimaziele der Stadt sowie Vorgaben aus dem Klimapakt und dem Klimaanpassungskonzept unterstützt werden.
Das Instrument nutzt einen Bewertungsbogen, der die Auswirkungen von Vorhaben in drei Oberkategorien unterteilt: ökologische Tragfähigkeit, Soziales und Gesellschaft sowie Mobilität und Wirtschaft. In insgesamt fünfzehn Unterkategorien, die Aspekte wie Klimaschutz, Flächeninanspruchnahme, Gesundheit, Inklusion sowie die wirtschaftliche Standortentwicklung umfassen, wird die Wirkung anhand von Leitfragen als fördernd, ohne Effekt oder hemmend eingestuft. Ergänzend können Kurzbegründungen verfasst werden.
Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung den Check künftig bei allen städtebaulichen Satzungen durchführt und die Ergebnisse den Vorlagen beifügt. Die bis dahin gesammelten Bewertungen sollen im Frühsommer 2023 dem Ausschuss zur Evaluierung vorgelegt werden. Durch das Verfahren soll die Transparenz in der Planungsphase erhöht werden, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass die Bewertung aufgrund der Komplexität der Themen auf einer aggregierten und vereinfachten Ebene erfolgt. Die Einführung verursacht keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen, ist jedoch mit Personalaufwand verbunden.
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- 19Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 202. Änderung zur Entgeltordnung vom 01.09.2022 zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013Zur Vorlage · 2022/215 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/215 behandelt die zweite Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportplätzen, Sporthallen, Turnhallen und Bädern durch Vereine und andere Nutzergruppen. Die bestehende Regelung vom 1. Januar 2013 sieht vor, dass Vereine, die im Stadtsportverband organisiert sind, die Wahl zwischen einer Abrechnung nach Nutzung oder einer Pauschale pro Mitglied haben. Nutzer außerhalb des Stadtsportverbandes werden nach Nutzung abgerechnet.
Die bisher festgelegte Nutzungsentgeltpauschale war auf eine Dauer von zehn Jahren befristet und läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Im Rahmen einer Sitzung des Lenkungskreises Sport am 18. Mai 2022 wurde gemeinsam mit dem Stadtsportverband die Fortführung dieser Pauschalregelung um weitere zehn Jahre besprochen. Ziel dieser Verlängerung ist die Schaffung von Planungssicherheit für die beteiligten Vereine.
Nach der aktuellen Regelung zahlen Vereine, die sich für die Pauschalierung entschieden haben, für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre einen Betrag von 6 Euro pro Jahr und für Erwachsene ab 18 Jahren einen Betrag von 18 Euro pro Jahr. Die vorliegende Änderung hat keine Auswirkungen auf die mittelfristigen Haushaltsplanungen. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der zweiten Änderung der Entgeltordnung durch den Rat der Stadt vor. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 21Anfragen der Ausschussmitglieder
- 21.1Anfrage der DIE LINKE-Fraktion vom 08.08.2022 _ Bebauung neben dem Amtsgericht an der BahnhofstraßeZur Vorlage · 2022/224 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/224 befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. August 2022. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Bebauung auf der Fläche neben dem Amtsgericht an der Bahnhofstraße.
Die Vorlage wurde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Erörterung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022, im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktionsvorsitzenden. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 21.2Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 05.08.2022 _ Altlastenverdachtsflächen im Bebauungsplan Nr. 261 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/231 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/231 befasst sich mit der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 5. August 2022 bezüglich möglicher Altlastenverdachtsflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 261, welcher den „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ in Castrop-Rauxel umfasst.
Der Gegenstand der Vorlage ist die Klärung des Sachverhalts zu potenziellen Altlasten auf dem betreffenden Planungsgebiet. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat die Vorlage zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022 sowie in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 eingebracht. Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt ist für den 1. September 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 22Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich