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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2024/092 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/092 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Beschlusskontrolle über die Durchführung von Ratsbeschlüssen. Der Inhalt der Vorlage dient dazu, dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel den aktuellen Sachstand zu jenen Beschlüssen zu präsentieren, die zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig umgesetzt wurden.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Rat den derzeitigen Stand der Umsetzung dieser noch laufenden Maßnahmen zur Kenntnis nimmt. Aus den bereitgestellten Informationen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. April 2024 vorgesehen.
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- 3Sachstandsbericht zu den Fördermaßnahmen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2024/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zum Sachstandsbericht über verschiedene Förderprogramme dient der Kenntnisnahme und der Beschlussfassung über aktualisierte Maßnahmenlisten. Der Rat der Stadt soll die fortgeschriebenen Arbeitslisten zu den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG I und KInvFöG II) sowie zum Landesprogramm „Gute Schule 2020“ als neue Gesamtmaßnahmenlisten beschließen.
Im Rahmen des KInvFöG I stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Großteil der Maßnahmen ist bereits abgeschlossen, wobei die Verwaltung die Beendigung bestimmter Projekte, wie etwa den barrierefreien Umbau am Markt, meldet. Die verbleibenden Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.
Das Programm KInvFöG II, das auf die Schulinfrastruktur beschränkt ist, umfasst ein Fördermittelvolumen von rund 6,59 Millionen Euro. Hierbei wurde berichtet, dass die Maßnahme zur Gesamtschule Ickern abgeschlossen ist, während der Neubau des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. Aufgrund von Preissteigerungen bei diesem Projekt wurde der kommunale Eigenanteil durch den Einsatz von Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöht.
Das Programm „Gute Schule 2020“ basierte auf Kreditkontingenten der Jahre 2017 bis 2020 in einer Gesamthöhe von etwa 9,74 Millionen Euro. Obwohl das Programm bereits ausgelaufen ist, wird der Maßnahmenkatalog weiterhin umgesetzt, da die Verwendungsnachweise erst nach einer Frist von 48 Monaten erbracht werden müssen.
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Hauptdokument|20240411121657-0|20240411121658-1|20240411121658-2|20240411121701-3
- 4Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 25.03.2024: Erstellung Konzept eines digitalen Serviceportals CAS Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbHZur Vorlage · 2024/088 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/088 den Antrag gestellt, ein Konzept für ein digitales Serviceportal der Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH Castrop-Rauxel zu erstellen. Der Antrag wurde am 25. März 2024 eingereicht.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 16. April 2024, den Haupt- und Finanzausschuss am 23. April 2024 sowie in den Rat der Stadt am 25. April 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Federführend für die Vorlage ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 5Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 25.03.2024: Entwurf Beteiligungsrichtlinie und PUBLIC CORPORATE GOVERNANCE KODEX der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/089 einen Antrag gestellt, der die Einführung eines Entwurfs für eine Beteiligungsrichtlinie sowie eines Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Castrop-Rauxel vorsieht. Der Antrag wurde am 25. März 2024 eingereicht.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 16. April 2024, den Haupt- und Finanzausschuss am 23. April 2024 sowie den Rat der Stadt am 25. April 2024 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Richtlinien ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
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- 6Entlassung des bisherigen und Bestellung eines neuen stellvertretenden Leiters (stellvertretender Wehrführer) der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/090 regelt den personellen Wechsel in der Führungsebene der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll beschließen, den bisherigen stellvertretenden Leiter (stellvertretender Wehrführer) aus gesundheitlichen Gründen aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Der bisherige Amtsinhaber war seit dem 31. Oktober 2019 in diesem Amt bestellt.
Gleichzeitig wird die Bestellung eines neuen stellvertretenden Leiters vorgeschlagen. Auf Vorschlag des stellvertretenden Kreisbrandmeisters und nach Durchführung einer Anhörung der Feuerwehr soll ein Nachfolger für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.
Die vorgeschlagene Person bekleidet derzeit den Dienstgrad Brandinspektor. Da für die endgültige Ernennung die Qualifikation zum Stadtbrandinspektor erforderlich ist, wird die Funktion nach der Bestellung durch den Rat zunächst kommissarisch übertragen. Die notwendigen Lehrgänge zur Erlangung der fachlichen Eignung gemäß der Landesverordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren Nordrhein-Westfalen müssen noch absolviert werden. Eine dauerhafte Ernennung und der Beginn der sechsjährigen Dienstzeit sind erst nach Vorliegen der erforderlichen Qualifikationen und der Aushändigung der entsprechenden Urkunde möglich. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 7Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 02.04.2024_Verkehrsberuhigende und -sichernde Maßnahmen im nördlichen StadtgebietZur Vorlage · 2024/095 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/095 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 2. April 2024. Gegenstand des Antrags sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im nördlichen Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) für die Sitzung am 17. April 2024 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 25. April 2024 vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung der beantragten Maßnahmen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu erwarten. Die Details zu den konkreten Beschlussinhalten sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 8Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 02.04.2024_Beschaffung einer weiteren semistationären Geschwindkeitsmessanlage (Panzerblitzer) in der ersten Jahreshälfte 2024Zur Vorlage · 2024/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/096 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Beschaffung einer weiteren semistationären Geschwindigkeitsmessanlage, die umgangssprachlich als Panzerblitzer bezeichnet wird. Das Vorhaben ist für die erste Jahreshälfte 2024 vorgesehen.
Der Antrag wurde am 2. April 2024 gestellt und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 17. April 2024 sowie im Rat der Stadt am 25. April 2024 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich durch die geplante Anschaffung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Maßnahme ist in der Anlage der Vorlage enthalten.
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- 9Antrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2024_Erweiterung der Lichtsignalanlage für Linksabbiegende an der Kreuzung Pallasstraße / B235Zur Vorlage · 2024/094 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 25. März 2024 einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung der Lichtsignalanlage für Linksabbiegende an der Kreuzung Pallasstraße und B235 vorsieht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/094 wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 17. April 2024 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 25. April 2024 vorbereitet.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der beantragten technischen Anpassung an der genannten Verkehrsanlage ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 10Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/021 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt einen Entwurf zur Änderung der Satzung über Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vor. Ziel der Anpassung ist es, eine rechtssichere Grundlage für die Auszahlung von Entschädigungen an beauftragte Ausbilder zu schaffen.
Hintergrund der Vorlage ist die interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Brandmeisteranwärtern der Laufbahngruppe 1. Die Feuerwehr Castrop-Rauxel erbringt in diesem Rahmen etwa 2.000 Unterrichtseinheiten, die überwiegend von hauptamtlichen Kräften außerhalb ihrer regulären Dienstzeiten durchgeführt werden. Da die bisherigen Zahlungen auf einer rein verwaltungsinternen Festlegung basierten, empfahl die Rechnungsprüfung die Schaffung einer formellen Rechtsgrundlage.
Der Entwurf sieht vor, dass die Aufwandsentschädigung pro Unterrichtseinheit von 45 Minuten das 2,5-fache des jeweils gültigen Mindestlohns beträgt. Dieser Faktor soll den zeitlichen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung sowie die An- und Abfahrten abdecken. Die Verwaltung hält das Modell für vorteilhaft gegenüber alternativen Optionen wie der Schaffung zusätzlicher Stellen oder der Vergabe an externe Anbieter.
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt berücksichtigt. Während die Bruttoaufwendungen für das Jahr 2023 bei rund 63.000 Euro lagen, konnte ein Großteil dieser Kosten durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Kommunen refinanziert werden, sodass die Nettoausgaben für die Stadt im niedrigen fünfstelligen Bereich verbleiben.
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- 11Ergebnisse der Fußverkehrs-Checks NRW in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen des Programms „Fußverkehrs-Checks NRW“ Untersuchungen in den Stadtteilen Henrichenburg und Schwerin durchgeführt. Ziel der Initiative, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt wurde, ist die Stärkung des Umweltverbunds sowie die Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr. Die Untersuchung dient der Erweiterung des bereits bestehenden Nahmobilitätskonzepts, welches zuvor die Bereiche Innenstadt, Ickern und das Bahnhofsumfeld umfasste.
Der Prozess umfasste einen Auftakt-Workshop, Begehungen in den betroffenen Quartieren sowie einen Abschlussworkshop. Bei den Begehungen standen Themen wie die Barrierefreiheit der Nahversorgung, die Sicherheit von Schulwegen, die Gestaltung von Plätzen sowie der Umgang mit ruhendem Verkehr im Fokus. In Zusammenarbeit mit einem externen Fachbüro wurden die Ergebnisse ausgewertet und ein Maßnahmenkatalog entwickelt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ergebnisse der Checks zur Kenntnis nimmt und den Endbericht sowie das Maßnahmenkonzept mit entsprechenden Prioritäten beschließt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die identifizierten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, der Querungen und der Verkehrssicherheit gemäß dem festgelegten Zeithorizont in das bestehende Umsetzungskonzept zur Nahmobilität zu integrieren. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 12Sofortprogramm Innenstadt - Städtebauliche Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt Hier: Beschluss des EndberichtsZur Vorlage · 2024/060 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Endbericht sowie den Rahmenplan zur städtebaulichen Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt entscheiden. Die Vorlage basiert auf einem durch das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ geförderten Prozess, für den die Verwaltung ein Planungsbüro beauftragt hat. Ziel der Neugestaltung ist die Stärkung der Innenstadt als multifunktionaler Ort für Handel, Wohnen, Kultur und Freizeit sowie die Schaffung von Investitionssicherheit für Eigentümer und Investoren.
Der vorliegende Rahmenplan resultiert aus der Ausarbeitung einer Vorzugsvariante, die auf Bestandsanalysen, einer Parkraumerhebung und einer verkehrsräumlichen Betrachtung basiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist die geplante Nutzung des Hochbunkers: Da ein Abriss wirtschaftlich nicht darstellbar ist, sieht das Konzept eine Aufstockung für Wohnnutzung sowie eine Öffnung für gastronomische und kulturelle Zwecke vor. Weitere bauliche Maßnahmen umfassen eine neue Blockrandbebauung auf dem Postareal sowie die Möglichkeit zur punktuellen Aufstockung des Küchenstudios.
Im Bereich Mobilität ist die Errichtung eines Mobilitätshubs an der Herner Straße vorgesehen, der Parkflächen bündelt und durch Angebote wie Radstationen und Car-Sharing ergänzt wird. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll modernisiert und auf zehn Bussteige angepasst werden. Die Parkfläche „Im Ohr“ soll in eine Grünfläche umgewandelt werden. Der Rahmenplan dient als langfristige Grundlage für die Bauleitplanung und künftige Investorenanfragen.
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Hauptdokument|20240229120327-0|20240229120333-0|20240229120339-0|20240229120344-0
- 13Finanzierung der Trägeranteile der Kindertagesstätte Regenbogen, Wittener Str. 53a, 44575 Castrop-Rauxel nach Übernahme der Trägerschaft zum 01.01.2024 durch den Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V.Zur Vorlage · 2024/075 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. hat die Finanzierung der Trägeranteile für die Kindertagesstätte Regenbogen beantragt. Die Einrichtung, gelegen in der Wittener Straße 53a, wurde zum 1. Januar 2024 vom bisherigen Träger, dem Verein Kindertagesstätte am St. Rochus-Hospital e.V., übernommen.
Durch den Wechsel von einem anderen freien Träger zu einem kirchlichen Träger ändern sich die gesetzlichen Fördersätze gemäß dem Kinderbildungsgesetz. Während der Anteil des kommunalen Jugendamtes bisher 92,2 Prozent betrug, sinkt dieser ab dem Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2024 auf 89,7 Prozent. In der Folge steigt der Trägeranteil von 7,8 Prozent auf 10,3 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich der Landeszuschuss geringfügig von 40,0 auf 40,3 Prozent.
Trotz der prozentualen Verschiebung bleibt der finanzielle Gesamtaufwand für die Stadt unverändert, da die Einrichtung bereits zuvor durch freiwillige Zuschüsse zu 100 Prozent finanziert wurde. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der laufenden Planung berücksichtigt. Die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt ist erforderlich, um die Sicherstellung der Betreuungsplätze in der Einrichtung zu gewährleisten und eine Reduzierung der Kapazitäten oder eine Schließung zu verhindern. Der Rat der Stadt soll die Finanzierung der Trägeranteile ab dem 1. Januar 2024 beschließen.
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- 14Teilnahme am Projekt Klimafit Ruhr-Baustein EnergiesparhausZur Vorlage · 2024/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/076 befasst sich mit der Fortführung der Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am Projekt Klimafit des Regionalverbandes Ruhr. Nachdem bereits im Jahr 2021 die Teilnahme an der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr beschlossen wurde, umfasst die aktuelle Planung den Baustein Energiesparhaus für die Jahre 2024 und 2025.
Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Maßnahmen und Förderungen in der Stadt durchgeführt werden. Dazu gehören die Förderung des Austauschs alter Kühlgeräte mit einem Betrag von 100 Euro pro Antrag für insgesamt zehn Förderungen sowie die Durchführung von Thermografie-Spaziergängen. Weitere mögliche Bestandteile des Programms sind die Eisblockwette, die Förderung von Heizungsoptimierungen sowie die Bereitstellung von Gutscheinen für Energieberatungen.
Parallel dazu wird der Baustein zum Thema Solar weiterhin als Begleitmaßnahme fortgeführt, unter anderem durch den Online-Solarstammtisch der Emscher-Lippe Kommunen. Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich zudem, eine eigenfinanzierte Förderung für Stecksolargeräte in Zwei- und Mehrfamilienhäusern anzubieten, die ab dem Frühjahr 2024 zehn weitere Förderungen umfasst. Die Abwicklung und Mittelbereitstellung der beiden Bausteine erfolgt über den EUV Stadtbetrieb. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie der Rat der Stadt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 15Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpa NRW) über eine überörtliche Prüfung gemäß § 105 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Jahr 2021/2023 hier: Überörtliche Prüfung der Staatszuweisungen in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/067 befasst sich mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpa NRW) über eine überörtliche Prüfung der Stadt Castrop-Rauxel für den Zeitraum 2021 bis 2023. Grundlage der Prüfung gemäß § 105 der Gemeindeordnung NRW war die Untersuchung der zweckgemäßen Verwendung von Landesmitteln sowie kommunalen Zuschüssen für das Schuljahr 2019/2020. Der Fokus der Prüfung lag dabei auf Förderprogrammen für außerunterrichtliche Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich sowie auf Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe.
Der Prüfbericht der gpa NRW vom 27. Oktober 2023 enthält entsprechende Feststellungen und Empfehlungen, die der Bürgermeister bereits in einer Stellungnahme kommentiert hat. Diese Stellungnahme umfasst eine Gegenüberstellung der Prüfergebnisse mit den Anmerkungen der Verwaltung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. April 2024 über den Bericht und die Stellungnahme des Bürgermeisters beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt, die an die gpa NRW zu übermittelte Stellungnahme in der vorliegenden Form inhaltlich zu beschließen. Eine Kopie des Berichts ging zudem an den Kreis Recklinghausen als Kommunalaufsicht sowie an die Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde. Der Rat der Stadt soll den Bericht sowie das Ergebnis der Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis nehmen und die abschließende Stellungnahme gegenüber der gpa NRW und der Aufsichtsbehörde in öffentlicher Sitzung beschließen.
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- 16Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2021Zur Vorlage · 2024/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 25. April 2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung basiert auf der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 abgegeben hat.
Nach der Prüfung der Bilanzzahlen ergibt sich eine Bilanzsumme von 526.232.311,47 Euro. Im Haushaltsjahr 2021 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 306.315,40 Euro erwirtschaftet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich nach der Prüfung auf insgesamt 75.916.660,09 Euro. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Jahresabschlusses verringerten sich die Bilanzsumme sowie das Jahresergebnis geringfügig.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. April 2024 Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung abgegeben. Der Ausschuss schließt sich dem Urteil der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an, erhebt keine Einwendungen und billigt den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss 2021 in der Fassung vom 13. März 2024 förmlich festzustellen. Zudem ist die Entlastung des Bürgermeisters für das betreffende Haushaltsjahr gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Der festgestellte Abschluss ist der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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- 17Antrag FWI Ratsfraktion vom 12.03.2024_Ausschussumbesetzung im Betriebsausschuss 1Zur Vorlage · 2024/077 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI Ratsfraktion hat mit einem Antrag vom 12. März 2024 eine Neubesetzung der Mitglieder im Betriebsausschuss 1 angeregt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/077 wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zur Vorlage für den Rat der Stadt vorgelegt.
Der Antrag ist für die Sitzung des Rates am 25. April 2024 auf der Tagesordnung vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Antrag SPD Ratsfraktion vom 02.04.2024_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2024/093 · Sitzungsvorlage
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Die SPD-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/093 einen Antrag zur Neubesetzung von Ausschüssen gestellt. Das Dokument, das als Sitzungsvorlage für die kommende Sitzung des Rates der Stadt am 25. April 2024 dient, wurde am 2. April 2024 eingereicht.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Laut der vorliegenden Unterlagen sind mit diesem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 19Antrag der UBP-Ratsfraktion vom 05.04.2024_Selbstverpflichtung des Rates zum Thema "demokratisches Miteinander"Zur Vorlage · 2024/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UBP-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. April 2024 einen Antrag eingereicht, der eine Selbstverpflichtung des Rates zum Thema „demokratisches Miteinander“ vorsieht. Der entsprechende Antrag wurde am 5. April 2024 formuliert.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Selbstverpflichtung ist in einer Anlage zum Antrag enthalten. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Antrag der UBP-Ratsfraktion vom 05.04.2024_Neutralität(sgebot) der StadtverwaltungZur Vorlage · 2024/099 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/099, die von der UBP-Fraktion am 5. April 2024 gestellt wurde, befasst sich mit dem Thema der Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung. Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeleitet und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. April 2024 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf das Neutralitätsgebot innerhalb der kommunalen Verwaltung. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 21Gaststatus im Aufsichtsrat der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2024/101 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2024/101 der Stabsstelle Wirtschaftsförderung wird ein Beschlussvorschlag zur Besetzung des Aufsichtsrats der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbH vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Regelung eines Gaststatus für die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, die über das Hare-Niemeyer-Verfahren nach § 50 III GO NRW kein eigenes Aufsichtsratsmandat innehaben.
Der Beschluss sieht vor, dass die Fraktionen FDP, BSW und UBP jeweils ein Mitglied entsenden können, um an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilzunehmen. Die entsandten Personen sollen dabei den Status eines persönlichen Gastes erhalten, was bedeutet, dass sie an den Sitzungen teilnehmen, jedoch kein Stimmrecht ausüben können.
Die Verwaltung gibt an, dass dieser Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Vorlage wurde zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 25. April 2024 vorbereitet.
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- 22Gaststatus im Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2024/102 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2024/102 wird ein Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Regelung des Gaststatus im Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH.
Der Rat der Stadt soll beschließen, den Beigeordneten und Kämmerer mit beratender Stimme in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH zu entsenden. Die Vorlage gibt an, dass dieser Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Entscheidung wird im Rahmen der Sitzung am 25. April 2024 zur Beratung vorgelegt.
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- 23Antrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2024_Ausschussumbesetzung JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2024/105 · Tischvorlage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Tischvorlage zum Rat der Stadt Castrop-Rauxel einen Antrag zur Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses vorgelegt. Das Dokument mit der Nummer 2024/105 wurde am 21. April 2024 erstellt und war für die Beratung im Rat am 25. April 2024 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung des genannten Ausschusses. Laut der Vorlage sind mit diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 24Anfragen der Ratsmitglieder
- 24.1Anfrage zur Umsetzung des Antrags der CDU-Ratsfraktion (2023/109)Zur Vorlage · 2024/087 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/087 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einer Anfrage zur Umsetzung eines bereits vorliegenden Antrags der CDU-Ratsfraktion. Der ursprüngliche Antrag trägt das Aktenzeichen 2023/109.
Gegenstand der Vorlage ist die Überprüfung des aktuellen Sachstands bezüglich der Umsetzung der im genannten Antrag enthaltenen Forderungen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 25. April 2024 mit dieser Anfrage befasst. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 25Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich