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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Wiederwahl der Ersten Beigeordneten Frau Regina KleffZur Vorlage · 2024/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Wiederwahl der Ersten Beigeordneten. Die aktuelle Amtszeit der Ersten Beigeordneten endet am 31. Oktober 2024, wobei die Wahlbeamtin ihre Bereitschaft zur Annahme einer erneuten Bestellung erklärt hat.
Nach den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Wiederwahl bereits sechs Monate vor dem Ende der Amtszeit erfolgen, ohne dass eine neue Ausschreibung der Stelle erforderlich ist. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine neue Amtszeit von acht Jahren vor, die mit Wirkung zum 1. November 2024 beginnt.
Bezüglich der personellen Einordnung wird die Einstufung in die Besoldungsgruppe B 3 des Landesbesoldungsgesetzes NRW beibehalten. Eine Einstufung in die höhere Gruppe B 4 ist gemäß den geltenden Verordnungen erst möglich, wenn eine vollständige Amtszeit im entsprechenden Amt absolviert wurde, was im vorliegenden Fall noch nicht erfolgt ist. Die Entscheidung über die Wiederwahl erfolgt durch Abstimmung im Rat der Stadt.
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- 3Aktuelles zur Grundsteuer
- 4Vergabe der Krankentransportleistung an DritteZur Vorlage · 2024/023 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant, die Leistungen im Bereich des Krankentransports künftig an eine anerkannte Hilfsorganisation zu vergeben. Die Verwaltung beabsichtigt, damit den Beschluss aus dem Jahr 2017 wieder aufzugreifen, dessen Umsetzung aufgrund eines anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof bislang ausgesetzt war. Die Vergabe soll unter Anwendung der sogenannten Bereichsausnahme erfolgen, was eine Beschränkung der Ausschreibung auf gemeinnützige Organisationen ermöglicht.
Die Stadt bleibt als Trägerin der Rettungswache für die Sicherstellung der Leistungen verantwortlich. Der Umfang der zu vergebenden Leistungen richtet sich nach dem Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Recklinghausen, der derzeit zwei Krankentransportwagen mit einer wöchentlichen Vorhaltezeit von 228 Stunden vorsieht. Die Verwaltung strebt eine Umsetzung zum 01.01.2026 an, da für das Vergabeverfahren eine Dauer von mindestens 12 Monaten kalkuliert wird.
Im Rahmen des Verfahrens sollen eine neue Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt und die Verbände der Krankenkassen einbezogen werden. Die Verwaltung plant zudem, die bestehenden Leasingverträge für die Fahrzeuge auf den externen Leistungserbringer zu übertragen. Durch die externe Vergabe sollen die Strukturen des Rettungswesens und des Katastrophenschutzes gestärkt werden, wobei die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte als förderlich für die Systemstabilität bewertet wird.
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- 5Interessensbekundung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.04.2024Zur Vorlage · 2024/110 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 25. April 2024 genehmigen, mit der sich die Stadt am Projektaufruf 2024 zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus beteiligt hat. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert in diesem Rahmen Projekte, die die Demokratiegeschichte erfahrbar machen und die Demokratiebildung unterstützen.
Die Verwaltung hat im Rahmen dieser Interessensbekundung die Sanierung und Modernisierung des Ratssaals vorgeschlagen. Ziel ist es, den technisch und energetisch veralteten Saal unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu ertüchtigen und als Ort für bürgerschaftliche Aktivitäten, wie Ausstellungen oder Diskussionsrunden, nutzbar zu machen. Geplante Maßnahmen umfassen die Sanierung von Fenstern, Fassaden, Dach und Boden sowie die Erneuerung der Beleuchtung, Akustik und Präsentationstechnik. Die Kosten für diese investiven Maßnahmen werden auf etwa 3,55 Millionen Euro geschätzt.
Zusätzlich ist eine optionale Maßnahme vorgesehen, die eine wettergeschützte Verbindung zwischen der Tiefgarage und dem Foyer über einen gläsernen Aufzug vorsieht, sofern dies mit einem laufenden Architekturwettbewerb vereinbar ist. Weitere investitionsbegleitende Maßnahmen zur Förderung der politischen Bildung sind ebenfalls geplant. Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf rund 3,83 Millionen Euro geschätzt, wobei aufgrund der Haushaltslage mit einer Zuwendung von 90 Prozent gerechnet wird. Die Umsetzung soll bis Ende 2028 erfolgen.
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- 6Errichtung einer zweizügigen Grundschule als "Neue Grundschule Castrop" zum Beginn des Schuljahres 2025/26Zur Vorlage · 2024/112 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant zum Schuljahr 2025/26 die Errichtung einer eigenständigen, zweizügigen Gemeinschaftsgrundschule unter dem Namen „Neue Grundschule Castrop“. Die Schule soll am Standort „Am Hügel 6“ angesiedelt werden, der derzeit als Teilstandort der GGS Cottenburgschule genutzt wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt, die entsprechenden Maßnahmen zu beschließen und die Genehmigung bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.
Grundlage für diesen Schritt ist die aktuelle Schulentwicklungsplanung, die aufgrund steigender Schülerzahlen einen zusätzlichen Bedarf an Kapazitäten im Grundschulbereich ausweist. Während die GGS Am Hügel durch einen vorangegangenen Umzug ihre Kapazitäten bereits erweitern konnte, stößt die Cottenburgschule an ihrem Hauptstandort an räumliche Grenzen. Um Abweisungen von Schulanmeldungen zu vermeiden, wird der derzeitige Teilstandort Am Hügel 6 als eigenständige Schule weitergeführt.
Die geplante Schule soll als Offene Ganztagsgrundschule konzipiert sein und Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Lernens aufnehmen. Die Finanzierung der Maßnahme ist laut Vorlage durch die bestehende Infrastruktur des Schulstandortes gesichert, da lediglich notwendige Ersetzungen der Ausstattung durch den Umzug der GGS Am Hügel anfallen. Das Bestimmungsverfahren zur Festlegung der Schulart wurde bereits durchgeführt.
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Hauptdokument|20240507080831-0|20240507080837-0|20240507080842-0
- 7Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022Zur Vorlage · 2024/122 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/122 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2022. Der vorläufige Entwurf weist für das betreffende Haushaltsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 646.191,96 Euro aus.
Die zeitliche Verzögerung bei der Aufstellung der Abschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 sowie der vorliegende Entwurf für 2022 ist auf die Umstellung der Finanzsoftware zum 1. Januar 2020 und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Datenmigration zurückzuführen. Nachdem der geprüfte Jahresabschluss 2021 im April 2024 festgestellt wurde, hat der Bereich Finanzen bereits mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 begonnen. Die Verwaltung geht davon aus, dass nach der Bewältigung der Rückstände bei den Abschlüssen künftig wieder eine zeitnahe Vorlage der Jahresabschlüsse möglich sein wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis nimmt und zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Die Prüfung des Abschlusses sowie des Lageberichts wird durch die ETL-WRG GmbH, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durchgeführt. Es ist geplant, dass der Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis im November 2024 beschließt, sodass die abschließende Feststellung des Abschlusses sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters in der Ratssitzung am 12. Dezember 2024 erfolgen können.
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- 8Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.04.2024Zur Vorlage · 2024/130 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Finanzcontrolling der Stadt Castrop-Rauxel zum Stichtag 30. April 2024 weist für das Gesamtunternehmen eine Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von insgesamt 2.336.380 Euro aus. Diese Differenz betrifft sowohl die Teilergebnishaushalte als auch die Teilfinanzhaushalte.
Innerhalb des Betriebes 1 ergibt sich eine Verbesserung von 212.419 Euro, wobei im Budget für allgemeine Finanzwirtschaft Mehrerträge aus Zinsen sowie Minderaufwendungen bei der ÖPNV-Umlage und der Krankenhausinvestitionspauschale verzeichnet wurden. Im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung wurde eine Verschlechterung durch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet.
Der Betrieb 2 weist eine Gesamtverbesserung von 1.668.000 Euro auf. Während im Bereich der Förderschulen höhere Erstattungen aus Gemeinden zu erwarten sind, zeigt das Budget für Hilfen zur Erziehung eine negative Tendenz aufgrund steigender Kosten und unvorhersehbarer Individualmaßnahmen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe wurde eine Verbesserung von 1.608.000 Euro prognostiziert, resultierend aus geringeren laufenden Kosten, trotz sinkender Erstattungen durch das Land.
Im Betrieb 3 wurden Verbesserungen im Grundstücks- und Gebäudemanagement sowie bei den Bädern durch die Strompreisbremse und Endabrechnungen für Energie aus dem Vorjahr verzeichnet, während beim technischen Immobilienmanagement Mehraufwendungen für energetische Untersuchungen anfallen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen, der Kosten im Bereich der Jugendhilfe sowie der Steuererträge noch abzuwarten ist.
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- 9Beteiligungsbericht 2020Zur Vorlage · 2024/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2020. Da die Stadt im Jahr 2020 von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses abgesehen hat, besteht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts. Dieser Bericht bietet eine Übersicht über alle verselbständigten Aufgabenbereiche der Kommune, einschließlich der Beteiligungsverhältnisse, der Jahresergebnisse sowie des Stands der Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals.
Die Vorlage des Berichts erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung. Grund hierfür war ein Wechsel der Finanzsoftware in der Verwaltung sowie damit verbundene Schwierigkeiten bei der Datenmigration, wodurch die Feststellung der Jahresabschlüsse erst verzögert erfolgen konnte. Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wurde beispielsweise erst im Dezember 2023 vom Rat festgestellt. Die Verwaltung arbeitet an der Aufstellung der nachfolgenden Abschlüsse und geht davon aus, dass bis zum Jahr 2025 wieder ein regulärer Zeitplan bei der Erstellung der obligatorischen Abschlüsse erreicht wird. Zur kontinuierlichen Information des Rates wurden bereits vorläufige Beteiligungsberichte für die Jahre 2022 und 2023 vorgelegt; eine entsprechende Vorlage für das Jahr 2024 ist ebenfalls vorgesehen.
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- 10Antrag der CDU-Fraktion vom 02.06.2024_Antrag RaserszeneZur Vorlage · 2024/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Eilantrag zum Thema „Raserszene“ in den politischen Entscheidungsprozess der Stadt Castrop-Rauxel eingebracht. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/131 ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 5. Juni 2024 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 20. Juni 2024 vorgesehen.
Der Antrag wurde von der Fraktion am 2. Juni 2024 gestellt. Laut den vorliegenden Informationen hat das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf die städtischen Finanzen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Beschlussvorschlags ist in einer Anlage zur Sitzungsvorlage dokumentiert. Die Federführung für die parlamentarische Behandlung liegt beim Betriebsausschuss 1, der für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist.
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- 11Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und RettungsdienstesZur Vorlage · 2024/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant zum 1. Juli 2024 eine Neufassung der Gebührensatzung sowie der Gebührentarife für den Krankentransport und den Rettungsdienst. Die Vorlage 2024/124 legt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 vor, die auf einer im Kreis Recklinghausen mit den Kostenträgern abgestimmten Kalkulation basiert. Die Krankenkassen haben nach einem Erörterungstermin im Mai 2024 ihr Einvernehmen mit der Kalkulation erklärt.
Für den einjährigen Kalkulationszeitraum 2024 belaufen sich die nach Gebührenrecht ansetzbaren Kosten auf 9.850.749,66 Euro. Nach Abzug von Versicherungserstattungen in Höhe von 2.500,00 Euro verbleiben Kosten in Höhe von 9.848.249,66 Euro. Zur Deckung dieser Kosten werden Gebührensätze für verschiedene Fahrzeugtypen festgelegt. Die Kalkulation berücksichtigt dabei prognostizierte Einsatzzahlen für Krankentransportwagen, Rettungstransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge.
Die neuen Gebührensätze belaufen sich auf 447,00 Euro für einen Einsatz mit einem Krankentransportwagen, 729,00 Euro für einen Rettungstransportwagen und 1.248,00 Euro für ein Notarzteinsatzfahrzeug. Die Vorlage wurde dem Betriebsausschuss 1 zur Beratung vorgelegt und wird dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung zugeleitet. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Hauptdokument|20240529075612-0|20240529075625-0|20240529075628-0
- 12Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 27.05.2024_ Teilhabekonferenzen für Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/128 behandelt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 27. Mai 2024. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung von Teilhabekonferenzen für Castrop-Rauxel.
Der vorgesehene Beratungsablauf beginnt im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität am 12. Juni 2024. Im Anschluss daran sind weitere Beratungen im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 13. Juni 2024 sowie im Integrationsrat am 19. Juni 2024 geplant. Die abschließende Beratung des Antrags im Rat der Stadt ist für den 20. Juni 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Federführend für das Dokument ist der Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität.
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- 13Verpflegungskonzept an Schulen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/103.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über ein gesamtstädtisches Verpflegungskonzept für Schulen entscheiden. Ziel des Vorhabens ist es, im Ganztagsbereich ein Angebot an warmen Mittagsmahlzeiten bereitzustellen, um die gesundheitsfördernde Ernährung sowie das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Das Konzept orientiert sich an den Ernährungsregeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Wasserspendern sowie Obst- und Gemüse-Snackbars, um den Zugang zu gesunden Lebensmitteln zu erleichtern.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Nachhaltigkeit durch die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte sowie der Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Die Stadt strebt zudem eine Erhöhung des Anteils an Bio-Lebensmitteln an, wobei ein Zielwert von 50 % in den Ausschreibungen angestrebt wird, sofern dies wirtschaftlich darstellbar bleibt. Bei der Umsetzung sollen auch ökologische Aspekte wie klimaverträgliche Transportwege und umweltfreundliche Verpackungen berücksichtigt werden.
Die Einbindung von Schulen, Elternschaft und Schülerschaft soll die Akzeptanz des Angebots fördern. Dabei wird auch auf die Bezahlbarkeit der Mahlzeiten geachtet, wobei bei Bedarf Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht werden soll. Logistisch kommen an weiterführenden Schulen die Methode „Cook & Chill“ sowie an Grundschulen „Cook & Freeze“ zum Einsatz. Ziel ist es, die Beteiligung an der Schulverpflegung in den relevanten Altersgruppen an weiterführenden Schulen perspektivisch auf 25 Prozent zu steigern.
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- 14Grundstücksgeschäfte der ECAS GmbH - Entscheidung über die Konzeptvergabe "Schillerstraße"Zur Vorlage · 2024/107 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ECAS GmbH beabsichtigt, die Entwicklung einer Fläche in der Schillerstraße im Rahmen einer Konzeptvergabe für Wohnbauprojekte abzuschließen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Veräußerung der Grundstücke in der Gemarkung Castrop, Flur 7 (Flurstücke 125 und 219).
Im Rahmen des Auswahlverfahrens, das auf städtebaulichen, architektonischen, ökologischen und ökonomischen Kriterien basierte, wurden zwei Angebote geprüft. Das Auswahlgremium, bestehend aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung der ECAS GmbH, hat den Entwurf eines ersten Bewerbers als favorisiert eingestuft. Dieses Konzept erreichte in der Bewertung 98 von 100 Punkten. Die Planung sieht ein Gebäude in Holzbauweise mit drei Vollgeschossen, fünf Wohneinheiten sowie nachhaltigen Standards wie dem KfW-40-Standard und der Nutzung von recyclingfähigen Materialien vor.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt sieht vor, das Grundstück an den ersten Bewerber zu veräußern, sofern bis zum 19. Juli 2024 eine verbindliche Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts vorliegt. Sollte diese Bestätigung nicht fristgerecht eingereicht werden, wird der Zuschlag dem zweiten Bewerber erteilt, unter der Bedingung, dass ebenfalls eine Finanzierungsbestätigung innerhalb von acht Wochen nach Aufforderung nachgereicht wird.
Der geplante Grundstückskaufvertrag sieht vor, dass die Bebauung innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsabschluss zu beginnen hat. Die Fertigstellung muss innerhalb weiterer 18 Monate erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Baubeginnsfrist ist eine automatische Rückabwicklung des Vertrages vorgesehen. Zudem behält sich die ECAS GmbH Rücktrittsrechte bei Insolvenz oder ungenehmigter Weiterveräußerung vor.
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Hauptdokument|20240522122135-0|20240522122138-0|20240522122140-0|20240522122142-0|20240522122144-0|20240522122146-0
- 15Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/111 befasst sich mit der Verabschiedung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe für die Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für die Planung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach Lärmaktionspläne dort erstellt werden müssen, wo Lärmkarten vorliegen. Während das Eisenbahn-Bundesamt für die Schienenwege zuständig ist, obliegt die Lärmkartierung und Aktionsplanung für Straßenwege den Gemeinden und den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Die aktuelle Lärmkartierung der 4. Stufe umfasste für Städte, die nicht zum Ballungsraum des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gehören, ausschließlich Landes- und Bundesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Kommunal- und Kreisstraßen wurden in diesem Prozess nicht kartiert.
Im Rahmen des Verfahrens fand bereits eine frühzeitige Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit statt. Auf Basis dieser Beteiligung und der erstellten Lärmkarten wurde ein Entwurf erarbeitet, der im Februar 2024 verschiedenen Gremien vorgelegt wurde. Nach einer weiteren Beteiligungsphase im März 2024 wurde der endgültige Lärmaktionsplan erstellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt und den Lärmaktionsplan der 4. Stufe in der vorliegenden Fassung beschließt. Die Übermittlung der verbindlich erklärten Pläne an das LANUV muss erfolgen, damit diese bis zum 18. Juli 2024 an die Europäische Union weitergeleitet werden können. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 16Sanierungsmanagement "Links und Rechts der Emscher" und die Kampagne CASKlimahelden - Abschlussbericht im Rahmen der Förderung der energetischen QuartiersentwicklungZur Vorlage · 2024/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Abschlussbericht zum Sanierungsmanagement sowie zur Kampagne „CASKlimahelden“ im Fördergebiet „Links und Rechts der Emscher“ zur Kenntnis nehmen. Das Sanierungsmanagement wurde auf Grundlage früherer Beschlüsse eingerichtet und durch die KfW-Bank im Rahmen des Förderprogramms Nr. 432 finanziert. Zu den Kernaufgaben gehörten die kostenlose Sanierungsberatung für Eigentümer sowie die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH (SWCAS) übernahm die Umsetzung der Aufgaben und betrieb die Kampagne „CASKlimahelden“, um auf die Angebote aufmerksam zu machen.
Ein geplanter Antrag auf Verlängerung der Förderung bis Ende 2025 kann nicht realisiert werden. Grund hierfür ist ein von der KfW-Bank verhängter Antrags- und Zusagestopp im genannten Förderprogramm, der auch bereits eingereichte Verlängerungsanträge betrifft. Die Leistungen des Sanierungsmanagements können daher nur noch bis zum 30. Juni 2024 in der bisherigen Form erbracht werden. Für die Zeit danach wird eine Fortführung der Maßnahmen in anderer Form angestrebt, während die SWCAS an einem eigenen Finanzierungskonzept für die Kampagne arbeitet.
Bis Ende 2023 wurden 500 Sanierungsberatungen durchgeführt, die laut Bericht zu einer Einsparung von etwa 5.000 Tonnen CO2-Äquivalenten beigetragen haben. Zudem wurde ein Netzwerk aus 70 regionalen Betrieben und Institutionen etabliert. Durch Informationsveranstaltungen wurden über 550 Personen erreicht.
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- 17ISEK Merklinde ISEK Merklinde - Sanierungsmanagement in Merklinde - Anpassung der Richtlinien zum Hof- und Fassadenprogramm und zum Quartiersfonds - Sachstand zum ehemaligen GetränkemarktZur Vorlage · 2024/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde sieht die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/121 verschiedene Anpassungen und Maßnahmen für den Stadtteil vor. Der Rat der Stadt soll die Richtlinien zum Hof- und Fassadenprogramm sowie zum Quartiersfonds anpassen. Beim Hof- und Fassadenprogramm werden die Förderhöchstgrenzen für Gebäudeaußenfassaden und Begrünungsmaßnahmen von 15.000 auf 20.000 Euro angehoben, während die summierte Fördergrenze pro Vorhaben von 30.000 auf 40.000 Euro steigt. Für den Quartiersfonds wird die maximale Fördersumme pro Maßnahme von 7.000 auf 10.000 Euro erhöht und das Verfahren durch vereinfachte Preisvergleiche sowie die Möglichkeit direkter Zwischenzahlungen der Verwaltung erleichtert.
Zudem ist die Umwidmung von Mitteln in Höhe von 60.000 Euro aus der Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit hin zur energetischen Gebäudesanierung vorgesehen. Damit soll ein Sanierungsmanagement etabliert werden, das kostenlose Beratungen und eine Energiesprechstunde im Quartiersmanagement anbietet. Die Kosten werden zu 80 Prozent durch Zuwendungen gedeckt.
Abschließend wird der Sachstand zum ehemaligen Getränkemarkt in der Harkortsiedlung dargelegt. Eine private Initiative zur Umnutzung des Gebäudes durch einen Malerbetrieb hat bereits mit Umbauarbeiten begonnen. Die Stadt beobachtet die Entwicklung weiter und behält sich bei einem Scheitern städtebauliche Gebote vor. Ein entsprechender Förderantrag für den Standort konnte aufgrund der Haushaltslage der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht bewilligt werden.
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Hauptdokument|20240516162206-0|20240516162207-1|20240516162208-2
- 18Antrag von Ratsmitglied Notburga Henke vom 21.05.2024_Klimaschutz und Klimaneutralität in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/123 · Sitzungsvorlage
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Mit der Sitzungsvorlage 2024/123 liegt ein Antrag eines Ratsmitglieds vor, der sich mit den Themen Klimaschutz und Klimaneutralität in Castrop-Rauxel befasst. Der Antrag wurde am 21. Mai 2024 eingereicht und ist für die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 11. Juni 2024 sowie im Rat der Stadt am 20. Juni 2024 vorgesehen.
Die Vorlage aus dem Bereich Stadtentwicklung und Statistik weist darauf hin, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 19Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 02.06.2024_Trittsichere Wege zur RennbahnwieseZur Vorlage · 2024/132 · Tischvorlage
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Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2024/132 einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Trittsichere Wege zur Rennbahnwiese“ eingebracht. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Tischvorlage, die am 2. Juni 2024 erstellt wurde.
Der Beratungsprozess für diesen Antrag ist in mehreren Gremien angesetzt. Zunächst findet die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 11. Juni 2024 statt. Danach wird das Anliegen im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 13. Juni 2024 behandelt. Die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt ist für den 20. Juni 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU eingereicht.
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- 20Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 27.05.2024_ LGBTIQ+ Bücher für die StadtbibliothekZur Vorlage · 2024/129 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN haben einen gemeinsamen Antrag zur Anschaffung von LGBTIQ+-Büchern für die Stadtbibliothek vorgelegt. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/129 dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien.
Der Vorgang ist zunächst für die Sitzung des Ausschusses für Generationen, Inklusion und Diversität am 12. Juni 2024 vorgesehen. Im Anschluss daran soll der Antrag im Rat der Stadt während der Sitzung am 20. Juni 2024 behandelt werden.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Damit sind durch die Umsetzung des Antrags keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu verzeichnen. Die Details zum Beschlussvorschlag sind der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
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- 21Erlass einer 15. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes (Entgelttarife zur Nutzung der Veranstaltungsräume im DIEZE)Zur Vorlage · 2024/127 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die 15. Änderungsentgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung neuer Entgelttarife für die Nutzung der Veranstaltungsräume im Objekt „DIEZE“ in der Erinstraße 6.
Die Räumlichkeiten sollen Dritten für verschiedene Anlässe wie Empfänge, Tagungen oder Feierlichkeiten gegen Kostenersatz zur Verfügung gestellt werden. Die Anmietung erfolgt auf Basis einer Raumnutzungsvereinbarung gemäß der Hausordnung, wobei die Preise kostendeckend kalkuliert sind. Städtische Veranstaltungen, etwa Fachausschusssitzungen oder Projekte der Verwaltung, sind von den Mietgebühren befreit, sofern keine Bewirtungskosten anfallen.
Die entsprechende Regelung ergänzt die bestehende Entgeltordnung vom 19. Dezember 2003. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes hat die Änderung bereits am 19. Juni 2024 beschlossen. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedürfen, steht die endgültige Billigung durch das Stadtparlament bevor.
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- 22Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 02.06.2024_VerhaltenskodexZur Vorlage · 2024/100 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/100, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, befasst sich mit einem Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen vom 2. Juni 2024. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines Verhaltenskodex.
Der Rat der Stadt wird in der Sitzung am 20. Juni 2024 über diesen Antrag beraten. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 23Antrag SPD Ratsfraktion vom 04.06.2024_Umbesetzung eines Ratsmitgliedes bei der Ratsmitgliederkonferenz des Städtetages NRWZur Vorlage · 2024/135 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/135 liegt ein Antrag der SPD Ratsfraktion vor, der für die Sitzung des Rates der Stadt am 20. Juni 2024 vorgesehen ist. Der Inhalt des Antrags, welcher am 4. Juni 2024 erstellt wurde, befasst sich mit der Umbesetzung eines Ratsmitgliedes innerhalb der Ratsmitgliederkonferenz des Städtetages NRW.
Die Vorlage stellt fest, dass durch die Umsetzung des beantragten Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die parlamentarische Beratung im Rat der Stadt dient der Entscheidung über die personelle Neubesetzung für die Vertretung in der genannten Konferenz des Städtetages NRW. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung eingereicht und zur Behandlung in der kommenden Sitzungsperiode vorgelegt.
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- 24Neubau Quertrakt an der Fridtjof-Nansen-Realschule Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW auf der Kontierung 0321006 / 03013 / 211502 / ALT732Zur Vorlage · 2024/137 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Neubau des Quertrakts an der Fridtjof-Nansen-Realschule. Das Bauvorhaben, welches im Jahr 2020 begonnen wurde, konnte in diesem Jahr abgeschlossen und das Gebäude bezogen werden.
Aufgrund der abschließenden Rechnungsstellung ergibt sich ein weiterer Finanzierungsbedarf in Höhe von 40.000 Euro. Da im laufenden Jahr bereits Mittel in Höhe von rund 75.000 Euro zur Deckung von Kostensteigerungen bereitgestellt wurden, beläuft sich der gesamte Finanzierungsmehrbedarf für das Jahr 2024 auf insgesamt 114.968,90 Euro. Die Deckung des aktuellen Bedarfs soll durch die Verschiebung oder den Entfall anderer Maßnahmen erfolgen. Konkret werden 20.000 Euro aus der geplanten Zaunanlage am Ernst-Barlach-Gymnasium, deren Umsetzung in das Jahr 2025 verschoben wurde, sowie 20.000 Euro aus einer Maßnahme zur Barrierefreiheit an der Willy-Brandt-Gesamtschule herangezogen.
Da die Haushaltsüberschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, ist eine Zustimmung des Rates erforderlich. Da der aktuelle Haushalt derzeit noch nicht genehmigt ist, bedarf die Maßnahme zudem der Zustimmung der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen. Nach Begleichung der vorliegenden Schlussrechnungen gilt das Projekt als abgeschlossen, sodass keine weiteren Kosten für diese Maßnahme zu erwarten sind.
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- 25Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2024_ Ausschussumbesetzung AKUZur Vorlage · 2024/136 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2024/136, die für die Sitzung des Rates der Stadt am 20. Juni 2024 zur Beratung vorgesehen ist, behandelt einen Antrag der SPD-Fraktion vom 17. Juni 2024. Gegenstand dieser parlamentarischen Vorlage ist die Umbesetzung des Ausschusses AKU.
Aus den in der Vorlage enthaltenen Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion eingebracht. Ein konkreter Beschlussvorschlag, welcher die Details zur personellen Zusammensetzung des genannten Ausschusses regelt, ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Entscheidung über den Inhalt dieses Antrags obliegt dem Rat der Stadt im Rahmen der anberaumten Sitzung.
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- 26Antrag der Fraktion BSW vom 19.06.2024_Ausschussumbesetzung AGIDZur Vorlage · 2024/138 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel liegt die Tischvorlage mit der Nummer 202
4/138 zur Beratung vor. Der Antrag, welcher von der Fraktion BSW am 19. Juni 2024 gestellt wurde, befasst sich inhaltlich mit der Besetzung des AGID-Ausschusses.
Die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 20. Juni 2024 vorgesehen. Gemäß den Angaben im Dokument sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da eine Berührung des Haushalts ausgeschlossen ist. Der konkrete Beschlussvorschlag sowie die detaillierte Erläuterung des Sachverhalts sind in einer Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen obliegt dem Rat der Stadt. Das Dokument wurde als öffentlich klassifiziert und stammt aus dem Bereich der Stabsstelle Ratsangelegenheiten.
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- 27Anfragen der Ratsmitglieder
- 28Mitteilungen der Verwaltung
- 1Ruhegehaltfähige Dienstzeiten der Stadtbaurätin Frau Bettina Lenortnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich