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Tagesordnung
- 1Projekt 'Servicepaket für industrienahe Dienstleister' - Abschlussbericht der Firma agiplan -Zur Vorlage · 2004/203 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juli 2004 wird der Abschlussbericht der Firma agiplan zum Projekt „Servicepaket für industrienahe Dienstleister (SpID)“ zur Kenntnis genommen. Die Stadt Castrop-Rauxel nahm als eine von zwölf Modellkommunen am Landesprojekt „Mittelstandsfreundliche Verwaltung NRW“ teil, um Instrumente eines mittelstandsorientierten Verwaltungshandelns zu entwickeln und zu erproben.
Das Projekt SpID gliedert sich in die zwei Säulen Aufbau des Kompetenzfelds Industrie-Service sowie die mittelstandsfreundliche Stadt Castrop-Rauxel. Im Zuge dessen wurden verschiedene Sofortmaßnahmen umgesetzt, darunter die Einrichtung des Service Center Wirtschaft, die Einführung der CasCard, eine Service-Hotline sowie Marketingmaßnahmen. Zu den mittelfristigen Maßnahmen gehören die Erstellung eines Investorenleitfadens, eines Servicehefts für neue Unternehmer, eine Ergänzung zum Programm PROBAUK sowie ein Internet-Portal für Industrie-Service.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen beliefen sich auf rund 415.000 Euro, welche vollständig durch das Land finanziert wurden. Für zwei weitere Marketingmaßnahmen liegt eine Finanzierungszusage des Landes bereits vor. Die Bezuschussung durch das Land endet zum 15. August 2004. Die Begleitung durch die beauftragten Unternehmen ist weitgehend abgeschlossen. Die im Projekt initiierten Maßnahmen sind so konzipiert, dass deren Fortführung ohne die Landesförderung möglich ist. Die Firma agiplan berichtet in der Ausschusssitzung zusammenfassend über die Ergebnisse des Projekts.
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- 2Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und BürgerentscheideZur Vorlage · 2004/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/197 sieht den Beschluss einer neuen Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vor, welche die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden regelt. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit dieses Entwurfs mit der Einreichung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt des Wildgeheges im Grutholz. Da die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen keine konkreten Vorgaben zur Durchführung dieser Instrumente enthält und das Innenministerium des Landes keine Rechtsverordnung erlassen hat, soll die Satzung die entsprechenden Verfahrensabläufe festlegen.
Der vorliegende Entwurf orientiert sich an bestehenden Mustersatzungen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Durchführung von Bürgerentscheiden innerhalb eines zweiwöchigen Abstimmungszeitraums anstatt an einem einzelnen Wahltag. Ziel dieser Regelung ist es, den organisatorischen Aufwand sowie die anfallenden Kosten gering zu halten. Durch die vorgesehene Regelung sollen umfassende Öffnungszeiten der Abstimmungslokale sichergestellt werden, die eine Stimmabgabe auch an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Für diesen Zeitraum sieht die Verwaltung die Bildung von zwei Stimmbezirken vor, wobei die Abstimmungsorte im Rathaus eingerichtet werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 3Bürgerbegehren nach § 26 Gemeindeordnung NRW für den Erhalt des Wildgeheges Grutholz; a) Beschluss über die Zulässigkeit b) Beschluss über die Entsprechung c) Festlegung des Abstimmungszeitraumes (bei negativem Beschluss zu b))Zur Vorlage · 2004/198 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/198 befasst sich mit einem Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW, welches den Erhalt des Wildgeheges Grutholz zum Ziel hat. Die Verwaltung hat die Fristgerechtigkeit der Einreichung sowie die Einhaltung des erforderlichen Unterschriftenquorums bestätigt. Bei einer Stichprobenprüfung der eingegangenen 7.909 Unterschriften wurde eine Gültigkeit von 78,2 % ermittelt, womit das notwendige Quorum von 3.784 Stimmen überschritten wurde.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte führt die Verwaltung jährliche Futterkosten in Höhe von 1.500 Euro sowie laufende Personalkosten von etwa 20.000 Euro pro Jahr auf. Für die Errichtung eines Zauns werden einmalige Investitionskosten von circa 40.000 Euro veranschlagt. Die Kostendeckung soll über einen Förderverein erfolgen, was von der Verwaltung als ausreichend bewertet wird.
Dem Rat der Stadt werden verschiedene Beschlussmöglichkeiten zur Entscheidung vorgelegt. Diese umfassen die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sowie die Möglichkeit, dem Begehren zur Sicherung des Erhalts direkt zu entsprechen. Im Falle einer Ablehnung durch den Rat sieht die Vorlage die Durchführung eines Bürgerentscheids vor. Für diesen Abstimmungszeitraum wird der Zeitraum vom 6. bis 19. September 2004 vorgeschlagen, um organisatorische Engpässe und Überschneidungen mit den Kommunalwahlen zu vermeiden. Ein Bürgerentscheid müsste gemäß der gesetzlichen Vorgaben spätestens bis zum 8. Oktober 2004 stattfinden.
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- 4Fünfte Änderung der Hauptsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2004/187 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2004/187 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die fünfte Änderung der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der ortsrechtlichen Bestimmungen an die bereits im April 2004 beschlossene Umwandlung des Ausländerbeirates in einen Integrationsrat. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums NRW liegt vor.
Die Neuregelung sieht vor, dass der Begriff „Ausländerbeirat“ durch „Integrationsrat“ ersetzt wird. Die Zusammensetzung des Gremiums wird erweitert: Neben den direkt gewählten Migrantenvertretern sollen künftig fünf vom Rat gewählte Ratsmitglieder mit Stimmrecht sowie bis zu fünf Vertreter von Kirchen, Verbänden und Integrationsorganisationen mit beratender Stimme dem Gremium angehören. Zudem wird die Wahlberechtigung auf alle eingebürgerten Deutschen ausgeweitet.
Inhaltlich wird zudem die Regelung zu den Entschädigungsansprüchen angepasst. Für die im Gremium vertretenen Ratsmitglieder entfällt der Anspruch auf Sitzungsgelder, da diese bereits eine monatliche Pauschale erhalten. Für die neuen beratenden Mitglieder wird die Zahlung von Sitzungsgeldern beibehalten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Erweiterung des Gremiums bei vier Sitzungen pro Jahr Mehrkosten in Höhe von 500 Euro entstehen können, zuzüglich möglicher Erstattungen für Dienstausfälle. Abschließend wird die Regelung zur Festlegung des Wahltermins an die bestehende Wahlordnung angepasst, wonach die Festlegung durch den Wahlleiter erfolgt.
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- 5Wahlordnung der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Wahlen zum IntegrationsratZur Vorlage · 2004/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/194 sieht die Verabschiedung einer neuen Wahlordnung für die Durchführung von Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Umwandlung des bisherigen Ausländerbeirates in einen Integrationsrat, wodurch die bestehende Wahlordnung an die geänderten rechtlichen Voraussetzungen angepasst werden muss.
Im Rahmen der Neufassung wird der Begriff „Ausländerbeirat“ durch „Integrationsrat“ ersetzt. Die neue Ordnung legt fest, dass die Wahlordnung ausschließlich für die 14 durch Wahlen ermittelten Migrantenvertreter gilt, während die restlichen Mitglieder des Integrationsrates durch den Rat der Stadt bestimmt werden. Das aktive Wahlrecht wird auf alle eingebürgerten Deutschen ausgeweitet, wodurch auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit wahlberechtigt sind. Diese Personen können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden; die Verwaltung stellt hierfür entsprechende Formblätter bereit. Zudem wird das aktive Wahlrecht gemäß der Gemeindeordnung NRW auf 16 Jahre gesenkt.
Weitere inhaltliche Anpassungen betreffen die Festlegung des Kommunalwahlausschusses als zuständigen Wahlausschuss sowie die Konkretisierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge auf mindestens fünf Wahlberechtigte. Die Wahlordnung wird zudem an die Bestimmungen der Kommunalwahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes angepasst. Dies umfasst unter anderem die Verschiebung der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen auf den 49. Tag vor der Wahl sowie die Festlegung eines Termins für die Bekanntmachung der zugelassenen Vorschläge spätestens 20 Tage vor der Wahl. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 6Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets und der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2004/201 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/201 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets sowie der Unternehmenszentrale auf Basis der Finanzberichte vom Juni 2004. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss diese Berichte zur Kenntnis nimmt.
Im Verwaltungshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets wird eine Verbesserung von rund 354.000 Euro prognostiziert. Diese resultiert aus Minderausgaben bei der Kreis- und DPRD-Umlage sowie Mehreinnahmen bei den Konzessionsabgaben für Fernwärme und den Schlüsselzuweisungen des Landes. Dem stehen Mindererlöse bei den Konzessionsabgaben von RWE, geringere Kontokorrentzinsen und sonstige Finanzausgaben gegenüber. Der Bestand der Kassenkredite belief sich zum 31. Mai 2004 auf 50,0 Millionen Euro, während der Durchschnitt im ersten Quartal 2004 bei 42,38 Millionen Euro lag.
Im Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets zeigt sich eine Verbesserung von etwa 211.000 Euro, bedingt durch Darlehensrückflüsse, Grundstücksverkäufe und geringere Ausgaben für Renten aus Grundstückskäufen. Verschlechterungen ergaben sich durch die Beteiligung an der Krankenhausefinanzierung.
Der Verwaltungshaushalt der Unternehmenszentrale weist eine Verbesserung von rund 90.000 Euro auf. Ursächlich sind Mehreinnahmen aus Erstattungen der GKD-Kosten, Mahn- und Pfändungsgebühren sowie geringere Personalausgaben. Dem stehen Mehrausgaben für Erstattungen an den EUV gegenüber. Im Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale sind derzeit keine Abweichungen ersichtlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Prognosen aufgrund des frühen Zeitpunkts im Haushaltsjahr mit Risiken behaftet sind.
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- 7Finanzcontrolling; UnternehmensberichtZur Vorlage · 2004/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/202 zur Finanzlage der Stadt Castrop-Rauxel legt den Unternehmensbericht für Juni 2004 vor. Der Bericht prognostiziert für den Verwaltungshaushalt Budgetverschlechterungen in Höhe von etwa 156.000 Euro, während im Vermögenshaushalt Budgetverbesserungen von rund 133.000 Euro erwartet werden. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Im Verwaltungshaushalt weist das allgemeine Finanzbudget eine Verbesserung von etwa 354.000 Euro aus, was auf Minderausgaben bei der Kreis- und DMP-Umlage sowie Mehreinnahmen bei den Konzessionsabgaben für Fernwärme und Schlüsselzuweisungen des Landes zurückzuführen ist. Dem stehen Minderinnahmen bei den Konzessionsabgaben von RWE sowie höhere Kontokorrentzinsen und Finanzausgaben gegenüber. Der Haushalt der Unternehmenszentrale zeigt eine Verbesserung von rund 90.000 Euro durch Mehreinnahmen bei Erstattungen, Gebühren und geringere Personalausgaben.
Für die Betriebe werden unterschiedliche Entwicklungen prognostiziert. Betrieb 1 verzeichnet eine Verschlechterung von etwa 205.000 Euro aufgrund höherer Kosten für Gerichtskosten und Parkscheinautomaten sowie geringerer Einnahmen bei Park- und Nutzungsgebühren. Betrieb 2 weist eine Verschlechterung von 320.000 Euro durch Mehrausgaben bei Unterhaltsvorschüssen und der Hilfe zur Erziehung auf. Betrieb 3 prognostiziert eine Verschlechterung von 75.000 Euro infolge von Baumsanierungsmaßnahmen.
Im Vermögenshaushalt des allgemeinen Finanzbudgets ergibt sich eine Verbesserung von 211.000 Euro durch Darlehensrückflüsse, Grundstücksverkäufe und geringere Rentenausgaben. Im Budget von Betrieb 3 wird eine Verschlechterung von 78.000 Euro für verschiedene Infrastrukturprojekte erwartet.
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- 8Jahresabschluss 2003 des Allgemeinen Finanzbudgets und des Budgets der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2004/199 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/199 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Jahresabschluss 2003 des Allgemeinen Finanzbudgets sowie des Budgets der Unternehmenszentrale. Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung wird dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.07.2004 vorgelegt. Die Vorlage enthält betriebsbezogene Auswertungen, welche die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2003 der Prognose des Finanzcontrollings vom November 2003 gegenüberstellen.
Im Allgemeinen Finanzbudget zeigt sich beim Verwaltungshaushalt eine Verschlechterung von rund 1.334 T €, während der Vermögenshaushalt eine Abweichung von 5.448 T € gegenüber der Prognose aufweist. Die Abweichungen im Verwaltungshaushalt resultieren unter anderem aus geringeren Einnahmen durch Überführungen aus dem Vermögenshaushalt sowie einer höheren Zuführung zum Vermögenshaushalt aufgrund zusätzlicher Mittelbereiche. Im Vermögenshaushalt führten Mehrausgaben bei der Rücklagenzuführung sowie Mindereinnahmen bei Rücklagenentnahmen zu den Ergebnissen.
Im Bereich der Unternehmenszentrale wurden Verbesserungen verzeichnet. Im Verwaltungshaushalt der Unternehmenszentrale ergab sich ein Plus von 359 T € gegenüber der Prognose, was primär auf geringere Personalausgaben zurückzuführen ist. Der Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale weist eine Verbesserung von 153 T € auf, die durch Minderausgaben bei der Beschaffung von ADV-Geräten sowie geringere Grunderwerbskosten in der Wirtschaftsförderung zustande kam. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Ausführungen zum Jahresabschluss 2003 zur Kenntnis nehmen.
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- 9Jahresabschluss der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Jahr 2003; hier: Entlastung der Sparkassenorgane gem. § 7 Abs. 2 f SpkG NW in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NWZur Vorlage · 2004/152 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/152 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Geschäftsjahr 2003. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse hat den entsprechenden Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Die Prüfungsstelle hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2003 geprüft. Die Prüfung erfolgte nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Laut dem vorliegenden Bestätigungsvermerk ergab die Prüfung keine Einwendungen. Die Prüfungsstelle vertritt die Auffassung, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und der Lagebericht die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Auf Grundlage dieses Berichts empfiehlt der Verwaltungsrat der Sparkasse Castrop-Rauxel dem Rat der Stadt, die Entlastung der Sparkassenorgane für das Geschäftsjahr 2003 zu erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Verwaltungsrat, dem Kreditausschuss und dem Vorstand der Sparkasse Castrop-Rauxel die Entlastung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen zu gewähren. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 10Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - SGB II - Modell der Arbeitsgemeinschaft zur einheitlichen AufgabenwahrnehmungZur Vorlage · 2004/195 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel soll die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Agentur für Arbeit zur Umsetzung des SGB II unterstützen. Grundlage hierfür sind die Beschlussvorlage für den Kreistag vom 12. Juli 2004 sowie das gemeinsame Eckpunktepapier der kreisangehörigen Gemeinden. Ziel der Maßnahme ist die Bündelung von Leistungen zur Effizienzsteigerung der Arbeitsmarktintegration.
Derzeit betreut das Sozialamt etwa 1.500 Fälle, während die Agentur für Arbeit rund 2.000 Fälle umfasst. Ab dem 1. Januar 2005 sind die Neuregelungen 90 Prozent aller Sozialhilfeempfänger sowie die Hälfte der Leistungsbezieher der Bundesagentur für Arbeit vor Ort betroffen. Zu den geforderten Mindestanforderungen der Arbeitsgemeinschaft gehören die Sicherstellung der finanziellen Entlastung der Kommunen, die Einhaltung bestimmter Betreuungsschlüssel sowie die Übernahme örtlicher Strukturen. Eine haushaltsmäßige Belastung der Stadt wird nicht ausgewiesen.
Die Arbeitsgemeinschaft wird zentral für den Agenturbezirk eingerichtet, wobei in jeder Stadt des Kreises Recklinghausen Geschäftsstellen entstehen sollen. Personal aus den Kommunen und der Agentur für Arbeit wird nach Eignung eingesetzt, wobei Mehraufwendungen der Kommunen für Personal und Sachkosten erstattet werden. Das Budget setzt sich aus einer Verwaltungspauschale, einem fallzahlenabhängigen Budget sowie Integrationspauschalen und kommunalen Finanzierungsbeiträgen zusammen. Die Städte fordern zudem die Prüfung von EDV-Alternativlösungen zur Datenmigration sowie Zusagen zur Kostenübernahme für provisorische Strukturen und eine Anschubfinanzierung für Hard- und Software. Eine Gründung der Arbeitsgemeinschaft wird unter der Bedingung abgelehnt, dass die vereinbarten Grundsätze nicht eingehalten werden.
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- 11Frauenförderplan der Stadtverwaltung Castrop-RauxelZur Vorlage · 2004/207 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat die Fortschreibung des Frauenförderplans gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz vorgelegt. Der Plan basiert auf einer Analyse der Beschäftigtenstruktur, die Ende 2003 eine Gesamtzahl von 981 Beschäftigten ausweist, wovon 55,80 % Frauen sind. Die Daten zeigen jedoch eine ungleiche Verteilung nach Berufsgruppen und Laufbahnen. Während in der Bürokommunikation und den sozialen Diensten ein hoher Frauenanteil besteht, sind Frauen im Brandschutz, im Rettungsdienst sowie in höheren Beamtenlaufbahnen unterreprärentiert. Auch in den Vergütungsgruppen zeigt sich eine männliche Dominanz in den höheren Besoldungsklassen, während Frauen vermehrt in niedrigeren Entgeltgruppen sowie in Teilzeitverhältnissen tätig sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Frauenanteil in unterrepräsentierten Bereichen langfristig auf 50 % zu erhöhen. Hierzu sollen bei gleicher Eignung mindestens 50 % der frei werdenden Stellen mit Frauen besetzt werden. Ausschreibungen sollen gezielt Frauen ansprechen, und im gewerblich-technischen Bereich sollen Ausbildungsplätze bei gleicher Qualifikation bevorzugt an Mädchen vergeben werden. Zudem sollen Stellen grundsätzlich in Teilzeit ausgeschrieben werden. Der Plan umfasst zudem Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Durchführung von Fortbildungen für Führungskräfte zu Themen wie dem Diskriminierungsverbot. Der Personalrat hat den Entwurf bereits Stellung genommen. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßige Auswirkung.
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- 12Handlungskonzept DeininghausenZur Vorlage · 2004/193 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/193 befasst sich mit einem integrierten Handlungskonzept zur Entwicklung des Stadtteils Deininghausen. Basierend auf einer Sozialraumanalyse zielt das Konzept darauf ab, die sozialen, kulturellen und sozioökonomischen Lebensbedingungen im Stadtteil zu verbessern und sozialen Destabilisierung entgegenzuwirken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den besonderen Entwicklungsbedarf bestätigt und die Verwaltung beauftragt, den Stadtteil für das Landesprogramm „Soziale Stadt NRW“ anzumelden. Die Gesamtkosten für die Teilnahme am Programm belaufen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren auf 1.238.500 Euro, wobei 80 Prozent durch Zuschüsse des Landes übernommen werden sollen.
Die Analyse der Sozialstruktur zeigt für Deininghausen eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit bei Frauen sowie bei Personen unter 25 Jahren und einen hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen. Zudem wird eine Zunahme der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowie ein hoher Anteil an Sozialhilfeempfängern dokumentiert. Als Herausforderungen werden unter anderem die Wohnsituation in großen Sozialwohnungen, Defizite in der Bildung sowie zunehmender Vandalismus identifiziert.
Geplante Maßnahmen umfassen die Aufwertung von Grünflächen und Wegen, Investitionen in Schulen und Kindergärten sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und Qualifizierungsprojekten. Zur Stärkung der sozialen Infrastruktur sind unter anderem die Einrichtung eines Stadtteilbüros, die Förderung der Integration sowie die Unterstützung der Gesundheitsprävention vorgesehen. Die Verwaltung soll den Betriebsausschuss 2 fortlaufend über die Umsetzung der Maßnahmen unterrichten.
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- 13Sanierung des Stadions am EuropaplatzZur Vorlage · 2004/175 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/175 befasst sich mit der Sanierung des Stadions am Europaplatz. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, das auf den Ergebnissen eines Planungsauftrags basiert, welcher im Jahr 2003 an ein Ingenieurbüro vergeben wurde. Ziel der Planung war die Erarbeitung von drei verschiedenen Varianten für eine multifunktionale Sportanlage im Rahmen der Stadtentwicklung des Stadtmittelpunktes.
Variante 1 sieht ein Großspielfeld mit Naturrasen sowie ein Nebenspielfeld mit Kunstrasen vor, ergänzt durch Kunststoff-Lauf- und Nebenanlagen sowie eine automatische Beregnungsanlage. Diese Variante weist mit etwa 2,49 Millionen Euro die höchsten Bruttobaukosten auf, wird jedoch von der Verwaltung als die einzige Lösung empfohlen, welche die Anforderungen des lokalen Sports sowie die FIFA-Kriterien für die Weltmeisterschaft 2006 erfüllt.
Variante 2 sieht ein Kunstrasenspielfeld ohne Trainingsfeld vor und weist Kosten von etwa 2,1 Millionen Euro auf, schränkt jedoch die Nutzung für Wurfdisziplinen ein. Variante 3 bietet ein Naturrasenspielfeld bei Kosten von etwa 1,97 Millionen Euro, ist jedoch für einen ganzjährigen Betrieb nicht geeignet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse das Konzept der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Maßnahme als prioritäres Projekt in den Haushaltsrahmen 2005 aufzunehmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf circa 2,5 Millionen Euro geschätzt. Ein Hinweis erfolgt auf mögliche Kosten für die Kampfmittelbeseitigung, die in den aktuellen Kostenplänen noch nicht enthalten sind.
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- 14Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am European Energy AwardZur Vorlage · 2004/159 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/159 des Betriebsausschusses 3 sieht die Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am European Energy Award vor. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Qualitätsmanagementsystem und ein Zertifizierungsverfahren, das Kommunen dabei unterstützen soll, die Effizienz ihrer Energiearbeit zu bewerten, Potenziale zur Energieeinsparung zu identifizieren und die Nutzung regenerativer Energieträger zu fördern.
Der Prozess umfasst eine Ist-Analyse anhand eines Maßnahmenkatalogs in sechs Handlungsfeldern, darunter Raumordnung, Gebäude, Versorgung, Mobilität, interne Organisation sowie externe Kommunikation. Auf Basis dieser Analyse wird ein energiepolitisches Arbeitsprogramm erstellt, das durch ein internes Controlling jährlich überprüft wird. Bei Erreichen definierter Punkteschwellen kann eine Zertifizierung durch einen externen Auditor beantraget werden.
Für die Durchführung des vierjährigen Programms werden Gesamtkosten in Höhe von rund 33.640 Euro veranschlagt. Durch eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 22.700 Euro verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von etwa 10.940 Euro, was einer jährlichen Belastung von rund 2.735 Euro entspricht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zusätzliche Aufwendungen für individuelle Projekte anfallen können, die potenziell den städtischen Haushalt entlasten. Im Rahmen der Teilnahme verpflichtet sich die Stadt zur Bildung eines Energie-Teams aus Vertretern der Verwaltung und der Eigenbetriebe sowie zur Beauftragung akkreditierter Berater und Auditoren.
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- 15Fluss Stadt Land hier: Mündlicher Sachstandsbericht
- 16Emscher Landschaftpark 2010
- 17Haushaltsüberschreitung gem. § 82 GO NRW bei der Haushaltsstelle 79100.570900 Immobilien- u. Standortgemeinschaft Castrop-Altstadt (ISG)Zur Vorlage · 2004/212 · Tischvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit der Beschlussvorlage 2004/212 zur Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 GO NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Haushaltsstelle 79100.570900 für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Castrop-Altstadt (ISG). Es wird vorgeschlagen, eine Überschreitung in Höhe von 58.000 Euro zu genehmigen, um die Vergabe der ersten Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2004 zu ermöglichen.
Die Finanzierung dieser Mittel erfolgt durch die Umwidmung bzw. Deckung aus verschiedenen Haushaltsstellen. Hierbei fließen 34.800 Euro aus Zuweisungen des Landes, 5.800 Euro aus Zuweisungen von Gemeinden sowie 17.400 Euro aus der Kostenbeteiligung Privater in die Haushaltsstelle.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates vom 4. März 2004, der den Förderantrag der ISG Castrop-Altstadt sowie die Bewerbung der Stadt als Modellkommune genehmigte. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 310.000 Euro. Davon werden 186.000 Euro durch Zuwendungen des Landes und 93.000 Euro durch die Kostenbeteiligung des Altstadtmarketing e.V. getragen. Der städtische Eigenanteil beträgt 31.000 Euro und wird durch eine Zuweisung aus dem Kreisaktienfonds refinanziert. Die entsprechenden Bescheide und Zusagen für die Finanzierung der Gesamtkosten liegen vor. Eine weitere Mittelbereitstellung soll nach dem Stand der Abwicklung der Maßnahmen erfolgen.
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- 18Abgeleistete Überstunden in der Stadtverwaltung im Jahr 2003
- 19Anfragen der Ratsmitglieder
- 20Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Widerspruch eines Beamten gegen die Beförderung eines Mitbewerbersnicht öffentlich
- 3Beförderungen von Beamtennicht öffentlich
- 4Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; hier: Wiederbesetzung der Stelle 13/2nicht öffentlich
- 5Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; Präventive Förderung von Kindern im Sozialraum Schwerin; Befristete Weiterbeschäftigung einer staatlich anerkannten Erzieherin in der städtischen Kindertageseinrichtung 'Mikado' des Bereiches 56 mit 26 Wochenstundennicht öffentlich
- 6Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; Unbefristete Weiterbeschäftigung eines Maurers im Bereich 60/Immobilienmanagementnicht öffentlich
- 7Unbefristete Weiterbeschäftigung von Herrn Jacobs im Immobilienmanagement nicht öffentlich
- 8Genehmigung der Veräußerung des letzten städtischen Wohnbaugrundstückes im Neubaugebiet Hasenwinkel an die Eheleute Carsten und Michaela Haake, Jungferntalstraße 36, 44369 Dortmundnicht öffentlich
- 9Genehmigung der Veräußerung von städtischen Flächen in einer Gesamtgröße von ca. 48.513 qm an die Emschergenossenschaft, Kronprinzenstraße 24, 45128 Essennicht öffentlich
- 10Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 11Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich