30. Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Hochwasser-Rückhaltebecken Ickern/Mengede hier: Bericht zum Ergebnis der Entwurfswerkstatt (Vortrag durch Wort und Bild durch die Emschergenossenschaft)
- 2Abwasserkanal Emscher hier: Bericht über die Planungen zum neuen Abwasserkanal entlang der Emscher (Vortrag in Wort und Bild durch die Emschergenossenschaft)
- 3Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 4Genehmigung des Protokolls
- 5Sachstandsbericht Zukunftsprojekt
- 6Solaranlage für das Parkbad NordZur Vorlage · 2006/098 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/098 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Untersuchung zur Nutzung von Solarenergie im Parkbad Nord. Hintergrund der Untersuchung ist ein Antrag der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Prüfung von Systemen für die Beheizung von Heizung, Warmwasser und Badewasser. Aufgrund statischer Vorgaben, die eine Last von maximal 300 kg/m² begrenzen, wird eine Absorberanlage auf dem Dach der Wärmehalle als einzige realisierbare Option aufgeführt.
Die geplante Absorberfläche von etwa 550 m² steht einer Beckenwasseroberfläche von circa 1.700 m² gegenüber. Im Vergleich zur konventionellen Beheizung, die etwa 581.850 kWh beansprucht, werden verschiedene Einsparungsszenarien für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September betrachtet. Die berechneten Einsparungen bewegen sich zwischen etwa 72.000 kWh bei einer Stütztemperatur von 22 °C und etwa 265.050 kWh bei der Beheizung von Nichtschwimmer- und Planschbecken ohne Stütztemperatur.
Für die Umsetzung der Variante zur Beheizung von Nichtschwimmer- und Planschbecken ohne Stütztemperatur wird eine Investition von netto 80.000,00 € veranschlagt, wobei durch Einnahmen Dritter kein städtischer Eigenanteil entsteht. Die jährlichen Sachkosten werden mit 200,00 € bei Minderausgaben von 13.500,00 € beziffert. Die Amortisationszeiten liegen bei 5,89 Jahren für die alte Kesselanlage und 7,44 Jahren für die neue Kesselanlage. Die Finanzierung ist im laufenden Jahr sowie im Finanzplanungszeitraum haushaltsneutral gesichert. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Erstellung einer detaillierten Vorlage zu den Nutzungsmöglichkeiten der Solarthermie zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Bereitstellung von Räumen für den Kindergarten Lummerland, die Marktschule und das Pädagogische Zentrum im Zusammenhang mit der Veräußerung eines städtischen GrundstückesZur Vorlage · 2006/114 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Veräußerung des städtischen Grundstücks in der Ickener Straße 58, um die Bereitstellung neuer Räumlichkeiten für den Kindergarten Lummerland, das Pädagogische Zentrum sowie Ganztagsräume für die Marktschule Ickern zu ermöglichen. Hintergrund ist der Beschluss des Rates zum Jugendhilfeplan vom 30. Juni 2005, der den Neubau einer Ersatzeinrichtung für den Kindergarten Kirchstraße vorsieht. Da das Gebäude in der Kirchstraße abgängig ist, besteht Bedarf an einer viergruppigen Einrichtung inklusive integrativer Gruppen und Tagesgruppen sowie Räumen für die offene Ganztagsschule.
Das erforderliche Raumprogramm umfasst eine Gesamtgrundfläche von 950 Quadratmetern sowie ein Außengelände von 1.000 Quadratmetern. Die geschätzten Kosten für die Baumaßnahmen belaufen sich auf 2,3 Millionen Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die benötigten Räumlichkeiten anzumieten, wobei die Kosten aus dem Verwaltungshaushalt getragen werden sollen. Im Rahmen der Grundstücksveräußerung soll ein Investor das etwa 7.230 Quadratmeter große Areal entwickeln, wobei ein Teil der Fläche für eine Wohnbebauung vorgesehen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Angebotsabfrage für das Grundstück durchzuführen. Die Angebote sollen neben dem Kaufpreis auch Vorschläge zur städtebaulichen Entwicklung sowie Mietzinsvorstellungen für die spätere Anmietung der neuen Räumlichkeiten enthalten. Die eingegangenen Angebote werden dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Entscheidung vorgelegt. Für die Dauer der etwa einjährige Bauzeit wird die Anmietung von Pavillons als Interimslösung geprüft, falls keine städtischen Gebäude zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Sachstandsbericht Parkbad Nord
- 9BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a - Teilbereich A Planbereich: 'Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin' Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2006/103 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/103 behandelt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a, konkret den Teilbereich A des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsplans Erin. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 27 Hektar und wird im Norden durch die Herner Straße, im Osten durch das Landschaftsbauwerk II und den Landwehrbach, im Süden durch die Erinstraße sowie im Westen durch landwirtschaftliche Flächen und Gewerbeflächen der Gelsenwasser AG begrenzt.
Ziel der Planung ist die Modifizierung bestehender Festsetzungen, um die bauliche Entwicklung zu erleichtern. Da die ursprünglichen, sehr differenzierten Vorgaben bei der Realisierung von Vorhaben oft zu Befreiungen führten, sollen durch die Änderung einheitlichere und einfachere Regeln eingeführt werden. Damit soll die Vermarktung der Flächen unterstützt und die Notwendigkeit von Ausnahmen minimiert werden, während das städtaubliche Gesamtkonzept gewahrt bleibt. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Definition von kontingentierten Lärmbereichen im Sinne des Immissionsschutzes, um die rechtssichere Koexistenz von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten.
Der Rat der Stadt soll die vorgebrachten Anregungen sowie die redaktionellen Änderungen nach der öffentlichen Auslegung berücksichtigen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127a Teilbereich A als Satzung beschließen. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, der sich der Rat anschließen soll. Es entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 10BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 30a Planbereich: Kastanienweg Hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/122 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/122 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a für den Planbereich Kastanienweg im Ortsteil Schwerin. Das etwa 2,18 Hektar große Gebiet umfasst Grundstücke am Kastanienweg sowie Flächen der Westhofenstraße. Ziel der Änderung ist die Anpassung der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksteilung, um eine nachfrageorientierte Vermarktung zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt soll die Stellungnahmen der RWE Westfalen-Weser-Ems sowie des Kreises Recklinghausen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen. Zudem wird die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 30a als Satzung sowie die Beschlussfassung über redaktionelle Änderungen an der Begründung vorgeschlagen. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Bereiche Entwässerung, Verkehrsflächen und Bodenschutz. Im Rahmen der textlichen Festsetzungen wird ein Teil der Festsetzung F 8 zur Sicherstellung des Wasserablaufs ersatzlos gestrichen.
Hinsichtlich des Bodenschutzes ist festgelegt, dass bei der Beschaffung von Böden für den Massenausgleich zur Herstellung von Grünflächen oder Hausgärten außerhalb des Plangebiets die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung einzuhalten sind. Bei weiteren Parametern gelten die Anforderungen der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur stofflichen Verwertung mineralischer Reststoffe sowie die Schadstoffgehalte für den Zuordnungswert Z 0. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage sind nicht vorhanden. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 13. März bis zum 13. April 2006 statt. Die Beratung ist für den 18. Mai 2006 im Betriebsausschuss 3 und für den 24. Mai 2006 im Rat der Stadt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11(ohne Titel)
- 12GESTALTUNGSSATZUNG Satzung Nr. 1 der Stadt Castrop-Rauxel über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen bebauter Grundstücke (Gestaltungssatzung) Planbereich 'Aapwiesen, Teil 1' Hier: Beschluss der Gestaltungssatzung nach § 86 BauO NRWZur Vorlage · 2006/121 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung der Gestaltungssatzung Nr. 1 für den Planbereich „Aapwiesen, Teil 1“. Die Vorlage zur Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt sieht den Beschluss einer Satzung vor, die die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen auf bebauten Grundstücken regelt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 3,04 Hektar großes Areal im Stadtteil Ickern, nördlich der Emscher, und deckt sich mit dem Bereich des Bebauungsplanes Nr. 102.
Anlass für die Erarbeitung ist die bevorstehende Privatisierung von 14 Hausgruppen innerhalb der Siedlung „Aapwiesen“, die in den 1950er Jahren als Bergarbeitersiedlung entstand. Ziel der Satzung ist es, das einheitliche Erscheinungsbild und den historischen Charakter der Siedlungsstruktur langfristig zu erhalten. Die Regelungen konzentrieren sich dabei auf die vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren Gebäudeteile und Grundstücksflächen. Konkret umfasst die Satzung Vorgaben zur Gestaltung von Außenwänden, Fenster- und Türöffnungen, Dächern, Anbauten, Garagen, Stellplätzen sowie Außenanlagen.
Die Bestimmungen sind auf alle Vorhaben anzuwenden, welche die äußere Gestaltung verändern, wobei reine Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten ausgenommen sind. Zur Unterstützung der zukünftigen Eigentümer soll die Satzung durch ein informelles Gestaltungshandbuch ergänzt werden, das Empfehlungen und Beispiele enthält. Die Einführung der Satzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 182 Planbereich: Wartburgstraße/Nördlicher Zufahrtsbereich zum Mittelstandspark West hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2006/087 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2006/087 wurde der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 182 für den Bereich Wartburgstraße und den nördlichen Zufahrtsbereich zum Mittelstandspark West vorbereitet. Der Planbereich umfasst etwa 1,9 Hektar im Ortsteil Rauxel und liegt westlich der Wartburgstraße auf Höhe der Siemensstraße.
Ziel der Planung ist es, die städtebauliche Bedeutung der Flächen als Eingangstor zum Mittelstandspark West zu festigen, die Straßenverkehrsfläche als Zufahrt zu sichern und die Vorgaben des Masterplans Einzelhandel umzusetzen. Der Entwurf sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor, das primär für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe reserviert ist. Einzelhandel soll mit Ausnahme weniger Sortimente nur ausnahmsweise zulässig sein. Zudem sollen Baugrenzen und Geschosshöhen die bauliche Gestaltung des Zufahrtsbereichs prägen.
Aufgrund von Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und öffentlichen Trägern ist eine Überarbeitung des Entwurfs vorgesehen. Diese umfasst Anpassungen der Straßenverkehrsfläche, der Geltungsbereichsgrenze sowie der Regelungen zum Einzelhandel. Zudem sollen Ergänzungen zum Schmutz- und Niederschlagswasser sowie zum Umweltbericht bezüglich Bodenbelastungen und Grundwasserqualität erfolgen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für den Sommer 2006 geplant. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 184 Planbereich: Erweiterung GE-Gebiet Merklinde Hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/100 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 184 zur Erweiterung des Gewerbegebiets Merklinde beschlossen. Das etwa acht Hektar große Plangebiet liegt im Ortsteil Merklinde, nördlich des Gewerbegebiets Stahlbaustraße, und umfasst Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5a.
Die Planung dient der Schaffung einer neuen Straßenverbindung zwischen der Stahlbaustraße und dem Neuen Hellweg sowie einem Anschluss an die L654. Ziel ist es, den Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet direkt anzubinden und dadurch Verkehrsflüsse durch Wohnbereiche zu reduzieren. Für die Umsetzung dieser Straßenplanung ist die Inanspruchnahme von Flächen des Unternehmens Thimm Verpackung sowie eine damit verbundene Umgestaltung des Werksgeländes vorgesehen. Ein zuvor geplanter vorhabenbezogener Bebauungsplan wird aufgrund fehlender Festlegungen zu einem Realisierungszeitraum durch dieses allgemeine Verfahren ersetzt.
Im Rahmen der Neugestaltung sollen Flächen, die bisher als Bahnflächen festgesetzt waren, in Gewerbeflächen umgewandelt werden. Gleichzeitig ist die Aufgabe von Gewerbeflächen im Osten des Gebiets zugunsten von Freiräumen geplant. Die Planung sieht vor, im Norden eine Maßnahmenfläche zu entwickeln, die unter dem Aspekt des Biotop- und Artenschutzes eine besondere Qualität erhalten soll. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie für notwendige Gutachten, wie den Umweltbericht oder das Entwässerungskonzept, werden über einen städtebaulichen Vertrag vom Investor getragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Planbereich: Nahversorgungsstandort Neuroder Platz hier: Beschluss zur Einleitung des formalen VerfahrensZur Vorlage · 2006/085 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschlussvorschlag zur Einleitung des formalen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 mit der Bezeichnung „Nahversorgungsstandort Neuroder Platz“ vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Etablierung eines Nahversorgungsstandortes im Ortsteil Schwerin. Das etwa 1,7 Hektar große Plangebiet umfasst den nordwestlichen Teil des ehemaligen Geländes der Schachtanlage und Kokerei Graf Schwerin I/II.
Die Eigentümerin der Fläche, die Montan-Grundstücksgesellschaft mbH, strebt eine wirtschaftliche Folgenutzung des Geländes an. Geplant ist die Entwicklung eines Kombinationsstandortes für den Einzelhandel, der einen Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufläche von circa 1.500 m² sowie einen Lebensmittel-Discounter mit circa 1.000 m² umfasst. Die bauliche Gestaltung soll sich am Neuroder Platz orientieren, wobei die Erschließung über eine Stichstraße von der Dortmunder Straße aus vorgesehen ist. Die Prüfung einer Erschließung über einen geplanten Kreisverkehr im Bereich der Dortmunder Straße, Frohlinder Straße und des Neuroder Platzes soll im weiteren Verfahren erfolgen.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sowie die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, wodurch der Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Umweltprüfung sowie die Einholung einer Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde vorgesehen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist für den Sommer 2006 beabsichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 188 Planbereich: Gewerbegebiet Dortmunder Straße/Mengeder Straße (Graf Schwerin I/II) hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/084 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 188 für das Gewerbegebiet an der Dortmunder und Mengeder Straße im Ortsteil Schwerin beschlossen. Das etwa 9,2 Hektar große Areal umfasst das Gelände der ehemaligen Schachtanlagen Graf Schwerin I/II, welches nach der Stilllegung der Zechen und dem Abbruch der Betriebsgebäude weitgehend brachliegt.
Ziel der Planung ist die Wiedernutzbarmachung des Standortes durch die Schaffung eines Gewerbegebiets für kleine und mittlere Betriebe sowie eines Nahversorgungsstandortes im nordwestlichen Bereich. Die Eigentümerin, die Montan-Grundstücksgesellschaft mbH, strebt eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung an. Die Erschließung soll über neue Straßenverbindungen erfolgen, die von der Mengeder Straße ausgehen. Die Entwässerung ist als Trennsystem geplant, wobei Niederschlagswasser in einem Rückhaltebeleg in einem Becken gesammelt werden soll.
Aufgrund früherer Nutzungen sind im Untergrund Bodenverunreinigungen vorhanden. Im südwestlichen Bereich ist die Errichtung eines etwa 1,5 Hektar großen Sicherungsbauwerks vorgesehen, um die Ausbreitung von Teerölen in das Grundwasser zu verhindern. Dieses Bauwerk soll durch eine Abdichtung und die Überdeckung mit belasteten Bodenmassen eine Höhe von circa 10 Metern erreichen. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch die Deutsche Steinkohle AG in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen und der Stadtverwaltung. Ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und der Grundstücksgesellschaft bildet die Grundlage für die Entwicklung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 17Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel hier: Belange des Umweltschutzes - Umweltprüfung Ergebnisse der Abstimmung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und VerbändenZur Vorlage · 2006/112 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel liegt dem Umweltausschuss und dem Betriebsausschuss 3 eine Vorlage zur Kenntnisnahme und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise vor. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung, die gemäß Baugesetzbuch zur Ermittlung voraussichtlicher Umweltauswirkungen durchgeführt werden muss.
Im April 2006 fanden sogenannte „Starter-Termine“ statt, um den Umfang der Umweltprüfung mit Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden abzustimmen. Die eingegangenen Stellungnahmen thematisieren primär den Bedarf an zusätzlichen Daten, etwa zu Fließgewässern, Pflanzen- und Tierarten sowie zur Versickerungsfähigkeit der Böden. Zudem wurden Forderungen nach einem Verzicht auf weiteren Flächenverbrauch sowie nach einer intensiveren Untersuchung der Belange des Immissions-, Lärm- und Lufthygienschutzes eingebracht.
Die Verwaltung plant, die verfügbaren Daten der Fachbehörden und Verbände zu prüfen und gegebenenfalls in den Bericht zum derzeitigen Umweltzustand einzuarbeiten. Für die Vollständigkeit der Umweltprüfung werden zudem landwirtschaftliche und forstliche Fachbeiträge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erarbeitet. Der endgültige Umfang der Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes festgelegt. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 18Grubengasanlage Dingen hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2006/117 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/117 befasst sich mit dem Sachstandsbericht zur geplanten Grubengasanlage in Dingen. Nach erfolgreichen Probebohrungen hat die Minegas GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Grubengasnutzungsanlage beantragt. Das Vorhaben umfasst die Nutzung von Verbrennungsmotoren sowie die Errichtung einer Lärmschutzhalle mit einer Länge von 25,30 Metern, einer Breite von 15,35 Metern und einer Firsthöhe von 10 Metern. Die Anlage soll auf einem Grundstück in der Gemarkung Dingen errichtet werden und dient der Verstromung von Grubengas mit einer maximalen elektrischen Leistung von 2716 KW sowie einer Feuerungsleistung von 6786 KW.
Das Zulassungsverfahren erfolgt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz inklusive einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Staatliche Umweltamt Herten hat im Rahmen dieser Vorprüfung festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine öffentliche Bekanntmachung des Antrages ist nicht notwendig.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich, der im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Da der Bereich des Bohrplatzes im Landschaftsschutzgebiet „Castroper Hügelland“ liegt, ist das Vorhaben nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches als privilegiert einzustufen. Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, der die Auswirkungen sowie die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschreibt, ist Teil des Antrags. Der Betriebsausschuss 3 und der Umweltausschuss sollen den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 19Straßenschäden an GemeindestraßenZur Vorlage · 2006/109 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/109 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit Schäden im städtischen Straßennetz, die infolge der Witterung entstanden sind. Die Verwaltung hat eine Schadensfläche von etwa 67.650 m² dokumentiert und verschiedene Instandsetzungsverfahren geprüft.
Dabei werden drei technische Ansätze unterschieden: Eine Oberflächenbehandlung mit bituminösem Material und Splitt könnte etwa 37,4 % der Flächen zu Kosten von ca. 7,50 €/m² behandeln. Eine Teildeckenerneuerung durch Abfräsen und Neuaufbau der Deckschicht würde 44,9 % der Schäden abdecken und Kosten von etwa 60,00 €/m² verursachen. Eine Gesamterneuerung der Fahrbahnen würde 17,7 % der Fläche umfassen, bei Kosten von ca. 120,00 €/m². Da die Mittel für eine umfassende Sanierung fehlen, werden diese Maßnahmen als kurzfristige Übergangslösungen zur Substanzerhaltung eingestuft.
Die Verwaltung schlägt vor, die Priorisierung der Arbeiten nach der Verkehrsbedeutung vorzunehmen, wobei Straßen mit hohem Lkw- und ÖPNV-Aufkommen bevorzugt behandelt werden sollen. Auf weniger bedeutenden Wegen sollen primär Warnhinweise auf Straßenschäden sowie Geschwindigkeitsreduzierungen zur Unfallvermeidung eingesetzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Schäden zur Kenntnis nimmt und den Bereich Tiefbau beauftragt, gemeinsam mit der Kämmerei ein Instandsetzungs- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Die Finanzierung der Maßnahmen ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht gesichert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 20Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel -Sachstandsbericht-Zur Vorlage · 2006/104 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/104 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) enthält einen Sachstandsbericht zur Baumschutzsatzung in Castrop-Rauxel. Der Bericht legt die Funktionen des Baumbestandes im urbanen Raum dar, wobei insbesondere die Auswirkungen auf das Stadtklima, die Bindung von Staub sowie die Gestaltung des Stadtbildes angeführt werden.
Die bestehende Baumschutzsatzung, die im Jahr 1979 eingeführt wurde, schützt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in einer Höhe von einem Meter, wobei Obstbäume ausgenommen sind, Walnussbäume und Esskastanien jedoch unter den Schutz fallen. Die Satzung untersagt das Entfernen, Zerstören oder die wesentliche Veränderung geschützter Bäume, sieht jedoch Ausnahmen bei Vorliegen wichtiger Gründe, etwa im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, gegen Ausgleichszahlungen oder Ersatzpflanzungen vor. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt beim Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen.
Für den Zeitraum des Jahres 2005 verzeichnete die Verwaltung 342 Anträge, von denen 288 positiv beschieden und 54 abgelehnt wurden. Die Anzahl der betroffenen Bäume belief sich auf 720 Stück. Im Rahmen des Satzungsvollzugs wurden 280 Ersatzpflanzungen gefordert, 14 Widerspruchsverfahren eingeleitet und 31 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Satzung durchgeführt. Die Gebühreneinnahmen aus dem Satzungsvollzug beliefen sich auf 8.641 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 21Bericht zur Überprüfung der Standsicherheit von StraßenbäumenZur Vorlage · 2006/101 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/101 des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen befasst sich mit dem Bericht zur Überprüfung der Standsicherheit von Straßenbäumen. Ziel der Maßnahmen ist die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht. Als technische Grundlage für die städtischen Kontrollen dienen die Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau (FLL).
Die Überprüfung umfasst etwa 8.000 Straßenbäume, die durch einen geschulten Mitarbeiter des Bereichs Stadtgrün kontrolliert werden. Die Festlegung der Kontrollintervalle erfolgt unter Berücksichtigung von Kriterien wie dem Baumzustand, der Baumart, dem Alter, der Entwicklungsphase sowie Veränderungen im Umfeld und den Sicherheitserwartungen des Verkehrs. Dabei wird zwischen gesunden, leicht geschädigten und stärker geschädigten Bäumen unterschieden.
Die Kontrolle findet als jährliche Sichtprüfung vom Boden aus statt, wobei Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich visuell begutachtet werden. Bei Feststellung von Defiziten sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die im Extremfall eine Fällung vorsehen. Die Baumkontrolle und die anschließende Baumpflege oder Sanierung werden als funktionelle Einheit betrachtet, um den Bestand im Straßenbegleitgrün zu erhalten. Das jährliche Kostenvolumen für diese Maßnahmen liegt in einem schwankenden Bereich von 120.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 22(ohne Titel)
- 23Beratung des Betriebsbudgets 2006/2007Zur Vorlage · 2006/115 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/115 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) dient der Beratung des Betriebsbudgets für den Zeitraum 2006/2007. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss dem Entwurf des Budgets auf Grundlage des bereits am 23. März 2006 beschlossenen Eckdaten-Beschlusses zustimmt.
Der Sachverhalt legt dar, dass sich für den Betrieb 3 im Verwaltungshaushalt ein Zuschussbedarf für den Sachkostenbereich ergibt. Dieser beläuft sich unter Berücksichtigung der für die Ratssitzung am 24. Mai 2006 vorgeschlagenen Änderungen auf 827.161 € für das Jahr 2006 und 846.182 € für das Jahr 2007. Die Personalkosten sind aufgrund der zentralen Bewirtschaftung nicht in diesem Sachkostenbereich enthalten, werden jedoch im Budgetentwurf ausgewiesen. Für 2006 sind Personalkosten in Höhe von 9.267.878 € und für 2007 in Höhe von 9.136.404 € vorgesehen, woraus sich ein Gesamtzuschussbedarf von 10.095.039 € für 2006 und 9.982.586 € für 2007 ergibt.
Im Vermögenshaushalt wird eine Investitionsquote von 11.784.086 € für das Jahr 2006 und 4.919.320 € für das Jahr 2007 veranschlagt. Davon entfallen für das Immobilienmanagement im Jahr 2006 Mittel in Höhe von 8.815.932 € und für das Jahr 2007 in Höhe von 4.065.300 €. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 24Beratung des Investitionsprogramms 2008 - 2010Zur Vorlage · 2006/116 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 25Antrag der Ratsfraktion der FWI vom 27.04.2006 hier: Anfrage der FWI-FraktionZur Vorlage · 2006/132 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2006/132 befasst sich mit einer Anfrage der Ratsfraktion FWI, die am 27. April 2006 gestellt wurde. Der Gegenstand der Vorlage ist eine Anfrage dieser Fraktion, die im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr) am 18. Mai 2006 behandelt werden soll.
Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Betriebsausschuss 3. Als Beschlussvorschlag wird auf den beiliegenden Antrag der Ratsfraktion verwiesen. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung der Beratung des entsprechenden Antrags im zuständigen Ausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 26Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet Castrop-Rauxel; Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2006/086 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/086 befasst sich mit dem Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bezüglich Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Im Zentrum steht die geplante Erweiterung einer Mobilfunkanlage durch die Deutsche Funkturm auf dem Hammerkopfturm.
Die Verwaltung hat die Zulässigkeit dieses Vorhabens auf Basis von Planungsunterlagen und einer Immissionsprognose für Wohnungen in der Bodelschwingher Straße geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die elektrische Feldstärke in den betroffenen Wohnungen im ungünstigsten Lastfall Werte zwischen 0,797 und 1,093 V/m erreicht. Damit werden die geltenden Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz deutlich unterschritten. Zudem werden die Schweizer Vorsorgewerte für die elektrische Feldstärke sowie die Werte für die Leistungsflussdichte eingehalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss dem Betriebsausschuss 3 die Zustimmung zur Erweiterung der Anlage empfiehlt, sofern der Nachweis der Einhaltung der Schweizer Vorsorgewerte für die Leistungsflussdichten erbracht wird. Die Vorlage verweist zudem auf eine frühere Entscheidung, wonach die Nutzung städtischer Liegenschaften für Mobilfunkanlagen unter Einhaltung bestimmter Prüfkriterien und der Beteiligung der zuständigen Ausschüsse möglich ist. Eine haushaltsmäßige Berührung des Vorhabens wird nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 27Durchgeführte Maßnahmen im Jahre 2005 auf städtischen Spielplätzen. Geplanten Maßnahmen im Jahre 2006 auf städtischen Spielplätzen.Zur Vorlage · 2006/092 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/092 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit den Maßnahmen auf städtischen Spielplätzen in Castrop-Rauxel. Der Inhalt der Vorlage umfasst sowohl die Dokumentation der im Jahr 2005 durchgeführten Arbeiten als auch die Darstellung der für das Jahr 2006 geplanten Maßnahmen an den städtischen Spielplatzanlagen.
Die Vorlage dient dazu, dem Jugendhilfeausschuss Kenntnis über die abgeschlossenen und die anstehenden Tätigkeiten im Bereich der Spielplatzpflege und -instandsetzung zu geben. Laut dem Dokument sind durch diese Berichterstattung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationen über die im vergangenen Jahr realisierten Maßnahmen sowie die Planung für das laufende Jahr zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde von der Ersten Beigeordneten erstellt und ist für die Beratung in den entsprechenden Ausschüssen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 28Anfragen der Ausschussmitglieder
- 29Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich