22. Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Genehmigung des Protokolls
- –(ohne Titel)
- 3(ohne Titel)
- –Planung
- 4BAULEITPLANUNG 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil 2) Planbereich: 'Recklinghauser Straße' hier: AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 2005/-031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-031 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil 2) im Planbereich „Recklinghauser Straße“. Der Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Der Hintergrund der Planung liegt in einem im Jahr 1981 beschlossenen Verfahren, dessen Geltungsbereich im Jahr 1993 in die Teile 1 und 2 aufgeteilt wurde. Während der Teilbereich 1 bereits im Juli 1994 rechtswirksam wurde, war das Verfahren für den Teilbereich 2, welcher die Fläche der ehemaligen Zeche Victor 3/4 umfasst, zeitweise unterbrochen. Grund für die Unterbrechung war eine fehlende Übereinstimmung mit dem damals gültigen Gebietsentwicklungsplan (GEP).
Da der GEP in seiner geänderten Fassung nun rechtsverbindlich ist und auch der Bebauungsplan Nr. 73a-T.2 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt wurde, soll das Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nun abgeschlossen werden. Da wesentliche Verfahrensschritte bereits vor dem 20. Juli 2004 durchgeführt wurden, ist die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB nicht erforderlich. Die Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschließt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht angegeben.
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- 5BAULEITPLANUNG Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 179 Planbereich: Lange Straße / Alfredstraße hier: Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des BebauungsplanesZur Vorlage · 2005/-028 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-028 wird dem Betriebsausschuss 3 vorgeschlagen, den Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 179 mit der Bezeichnung „Lange Straße / Alfredstraße“ aufzustellen. Der Planungsbereich umfasst Siedlungsgrundstücke auf der Südseite der Lange Straße, zwischen der ehemaligen Hauptzufahrt zum Zechengelände Victor 3/4 und der Einmündung der Alfredstraße, sowie Grundstücke auf der Südseite der Alfredstraße zwischen der Einmündung in die Lange Straße und der Einmündung in die Straße Ochsenkamp.
Der Entwurf sieht vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplans in die Teilbereiche 1 und 2 zu unterteilen. Die Planentwürfe sollen inklusive Begründung und Umweltbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden. Ziel des Planverfahrens ist die Prüfung einer möglichen baulichen Nutzung auf den teilweise tiefen Grundstücken.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Erweiterung der Betriebsfläche eines bestehenden Getränkemarktes in der Lange Straße. Diese Maßnahme dient der Mittelstandsförderung und Arbeitsplatzsicherung. Dabei werden Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 73a-Teil 3 überplant, wobei das städtebauliche Konzept unverändert bleibt. Die anfallenden Planungskosten sollen über einen städtebaulichen Vertrag durch den Betriebsinhaber getragen werden. Aufgrund unterschiedlicher Realisierungszeiträume soll der Teil 1 des Verfahrens vorgezogen werden. Für den Teil 2 wird aufgrund der Erschließungssituation voraussichtlich ein Umlegungsverfahren notwendig.
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- 6BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 73a-Teil 1 Planbereich: Südlich des Ickerner Knotens hier: Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der BebauungsplanänderungZur Vorlage · 2005/-029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-029 wird die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73a-Teil 1 mit der Bezeichnung „Südlich des Ickerner Knotens“ zur Beratung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung des Bebauungsplanes nach den Vorgaben des Baugesetzbuches aufzustellen und den Entwurf inklusive Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Der Sachverhalt beschreibt, dass im aktuellen Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der seit Juni 1996 rechtsverbindlich ist, eine Fläche für Versorgungsanlagen zur Elektrizitätsversorgung festgesetzt ist. Da die RWE AG als Eigentümerin und Betreiberin der dort befindlichen Trafostation keinen Bedarf mehr an dieser Fläche hat, soll diese einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Geplant ist, die Fläche gemäß der geltenden Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet neu zu definieren. Es besteht ein Interesse eines benachbarten Elektrotechnik-Betriebs, das Grundstück für Betriebszwecke zu nutzen.
Die Änderung sieht zudem eine Anpassung der Bautiefe vor. Während der bestehende Plan eine Bautiefe von 12 Metern ausweist, soll diese auf 18 Meter vergrößert werden, um eine Angleichung an das nördlich gelegene Autohaus zu ermöglichen. Die Grundflächenzahl von 0,5 bleibt unverändert, wodurch das maximale Bauvolumen im Verhältnis gleich bleibt. Die anfallenden Planungskosten sollen durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Interessenten übernommen werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 773. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet an der Grutholzallee hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 BauGBZur Vorlage · 2005/-030 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/-030 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des geplanten Suchttherapiezentrums Ruhrgebiet an der Grutholzallee. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer Klinik mit 70 stationären Plätzen zur Behandlung suchtmittelabhängiger Menschen. Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Rauxel, östlich der Grutholzallee und östlich des evangelischen Krankenhauses.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,7 Hektar und umfasst Teile der Gemarkung Rauxel. Im Rahmen der Änderung soll die derzeit als Grünfläche dargestellte Fläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung für gesundheitlich dienende Gebäude und Einrichtungen umgewandelt werden. Mit der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 tritt zudem die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Nr. T 2 außer Kraft.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung des Bebauungsplans werden vom Vorhabenträger getragen. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt, um voraussichtliche Umweltauswirkungen zu ermitteln. Der Beschluss sieht vor, die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das zweite Quartal 2005 vorgesehen.
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- 8Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Planbereich: Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet an der Grutholzallee hier: Beschluss zur Einleitung des formalen VerfahrensZur Vorlage · 2005/-027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorhabenträger hat die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 beantragt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Suchttherapiezentrums des Diakonieverbunds Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet im Ortsteil Rauxel. Das geplante Projekt soll eine Klinik mit 70 stationären Plätzen zur Behandlung suchtmittelabhängiger Menschen umfassen und als Ergänzung zum bestehenden Angebot des evangelischen Krankenhauses fungieren.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,2 Hektar östlich der Grutholzallee und grenzt an das Waldgebiet Grutholz. Da der östliche Teil des Geltungsbereichs derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, wird eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren angestrebt. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes soll zudem die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Nr. T 2 aufgehoben werden.
Die Erschließung des Gebäudes soll über den Zufahrtsbereich des evangelischen Krankenhauses erfolgen, wobei Regelungen zur Querung des Rauxeler Baches zu treffen sind. Die Planung sieht die Einhaltung von Waldabständen sowie Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt vor. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine Kosten entstehen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das zweite Quartal 2005 vorgesehen.
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- 9BAULEITPLANUNG 72. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Erweiterung GE-Merklinde hier: Beschluss zur Durchführung und zur öffentlichen Auslegung des ÄnderungsentwurfesZur Vorlage · 2005/-038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-038 befasst sich mit der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebiets Merklinde. Der Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 11,5 Hektar im Ortsteil Merklinde/Schwerin. Er beinhaltet die ehemaligen Flächen der Zechenbahntrasse Graf Schwerin zwischen der Bockenfelder Straße und der Dortmunder Straße sowie den Bereich nördlich der Stahlbaustraße bis zum Neuen Hellweg.
Anlass der Planung ist die Schaffung einer neuen Straßenverbindung. Durch die im Jahr 2004 fertiggestellte Anbindung des Hellwegs an den Neuen Hellweg sowie die geplante Verlängerung der Stahlbaustraße soll eine direkte Anbindung des Gewerbegebiets Merklinde an die L654 erreicht werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten, indem der Schwerverkehr aus den Wohnbereichen direkt in das Gewerbegebiet geleitet wird. Da die geplante Trassenführung ein Grundstück innerhalb des Bebauungsplans 5A tangiert, ist eine Nutzungsänderung erforderlich.
Die Änderung sieht vor, ungenutzte Gewerbeflächen nordöstlich der Stahlbaustraße aufzugeben, Gewerbeflächen in Richtung Norden auf bisher als Grünflächen dargestellten Bereichen zu erweitern und die Nutzungsdarstellung der ehemaligen Zechenbahntrasse anzupassen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Ordnungsnummer 68 durchzuführen und den Änderungsentwurf inklusive Erläuterungs- und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 10BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 Planbereich: Erweiterung GE-Gebiet Merklinde hier: Beschluss zur Einleitung des formalen VerfahrensZur Vorlage · 2005/-039 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-039 wird der Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 mit der Bezeichnung „Erweiterung GE-Gebiet Merklinde“ vorgelegt. Der Antrag des Vorhabenträgers sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch vor. Das etwa acht Hektar große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Merklinde am Ende des Gewerbegebietes Stahlbaustraße und überplant Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5a.
Die Planung basiert auf der Errichtung einer neuen Straßenverbindung zwischen dem Hellweg und dem Neuen Hellweg. Diese Verbindung soll den Schwerverkehr des Gewerbegebietes Merklinde von Wohnbereichen entlasten. Für die Umsetzung dieser Straßenplanung ist eine Umgestaltung des Werksgeländes der Firma Thimm Verpackung erforderlich, da Teile des Geländes in Anspruch genommen werden müssen.
Das Vorhaben umfasst die Umwandlung von Flächen, die derzeit als Bahnflächen oder Grünflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen sind, in Gewerbeflächen. Ziel ist es, eine Erweiterung des Gewerbegebiets zu ermöglichen, indem Flächen im Westen und Norden des bestehenden Gebiets neu ausgewiesen werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 11BAULEITPLANUNG Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 168 Planbereich: Hellweg/Stahlbaustraße hier: Beschluss zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung des BebauungsplanentwurfesZur Vorlage · 2005/-040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-040 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 der Stadt Castrop-Rauxel für den Planbereich Hellweg/Stahlbaustraße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs aufzustellen und den Planentwurf inklusive Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Sachverhalt beschreibt die bauliche Veränderung im Bereich der nördlichen Verlängerung der Kreisstraße K40. Im Jahr 2004 wurde durch eine neue Straßenanbindung der Hellweg an den Neuen Hellweg angebunden. Die vorliegende Planung sieht vor, im Bereich des nördlichen Endes der Stahlbaustraße eine Verbindung zum neuen Anschluss an die L654 zu schaffen. Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten, indem der Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet Merklinde direkt angebunden wird, um die Durchfahrt durch Wohnbereiche zu vermeiden. Die Maßnahme wurde als Teil eines Förderprogramms nach dem Gesetz zur Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Ländern (GVFG) angemeldet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben der geplanten Straßentrasse auch einen Bereich der ehemaligen Zechenbahntrasse bis zur Bockenfelder Straße. Dieser Streifen ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5A als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits im Februar 2003 eingeleitet. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Planbereich: Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße hier: Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2005/-037 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-037 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 für den Bereich der Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße. Der Ausschuss soll beschließen, den Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur öffentlichen Auslegung auszulegen.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Beschluss des Betriebsausschusses vom 2. Oktober 2002, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des Schillersportplatzes vorsah. Eine bereits erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im September 2004 verlief ohne Anregungen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist für den Zeitraum Februar bis März 2005 vorgesehen.
Der Planungsstand des Entwurfs ist laut Vorlage bereits weit fortgeschritten. Nach der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist die Durchführung der eigentlichen öffentlichen Auslegung für Mai oder Juni 2005 geplant. Die Kosten, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens und der Realisierung des Bebauungsplanes anfallen, werden vom Vorhabenträger getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der räumliche Geltungsbereich ist in einer beigefügten Karte definiert.
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß § 2 Baugesetzbuch die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet beschließen. Der aktuelle Flächennutzungsplan ist seit über 30 Jahren rechtswirksam und wurde seit der Gebietsreform 1975 bereits 46 Mal geändert, während 18 weitere Änderungen im Verfahren sind. Eine vollständige Überarbeitung ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung und die Überprüfungspflichten des Baugesetzbuchs zu entsprechen.
Die Neuaufstellung soll in einem dreijährigen Zeitraum erfolgen und verschiedene Planungsprozesse integrieren. Dazu gehören die Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungskonzepts, die Überprüfung des Zentrenkonzepts von 1977 sowie die Einbindung von Ergebnissen aus der Lärmminderungsplanung und dem Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe. Ziel ist eine organisatorische Optimierung der Planungsprozesse unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen.
Für die Umsetzung der Neuaufstellung sieht die Vorlage die Bildung einer internen Arbeitsgruppe sowie einer interfraktionellen Lenkungsgruppe vor. Zudem wird die Einrichtung einer befristeten Ingenieurstelle beantragt. Zur Durchführung notwendiger externer Gutachten, etwa für einen Masterplan Mobilität, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 225.000 Euro benötigt. Die Finanzierung der Personalkosten und Sachkosten ist im aktuellen Haushaltsplan noch nicht gesichert.
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- 14Initiative Stadt Bau Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen Wettbewerb 2004/2005 'Stadt macht Platz - NRW macht Plätze' (2. Phase) hier: Beschluss zur DurchführungZur Vorlage · 2005/-034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-034 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um einen Beschluss gebeten, den Qualifizierungsprozess für die zweite Wettbewerbsphase des Landeswettbewerbs „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ durchzuführen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Zusage einer Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Sicherstellung des städtischen Eigenanteils über das Kreisinvestitionsprogramm.
Der Projektbeitrag umfasst die Neugestaltung einer sogenannten „Raum-Weg-Folge“, die den Bunkerplatz, den Simon-Cohen-Platz und den Marktplatz miteinander verbindet. Die Kosten für die zweite Wettbewerbsphase werden auf insgesamt 135.000 Euro beziffert. Davon entfallen etwa 35.000 Euro auf die Projektsteuerung durch ein beauftragtes Büro und rund 100.000 Euro auf die Objekt- sowie Lichtplanung. Bei einer 50-prozentigen Landesförderung belaufen sich die Kosten für die Stadt auf 67.500 Euro.
Die Planung sieht ein dreistufiges Beteiligungsverfahren vor, das Aktivierungsworkshops auf Quartiersebene, Problemlösungsworkshops zur Ermittlung von Nutzungsansprüchen sowie Realisierungsworkshops umfasst. Ziel ist es, durch die Einbindung von Interessengruppen und die Erarbeitung innovativer Finanzierungskonzepte die Umsetzung der Platzgestaltung zu unterstützen. Der Wettbewerbsbeitrag wurde nach der ersten Phase von einer Jury ausgewählt, wobei die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Castrop Altstadt und privaten Akteuren hervorgehoben wurde.
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- 15Zukunftsprojekt Castrop-Rauxel hier: Beschluss zur Durchführung der Erweiterung der BürgerbeteiligungZur Vorlage · 2005/-051 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Verwaltung beauftragen, die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Zukunftsprojekts Castrop-Rauxel durchzuführen. Die Neugestaltung der Projektstruktur erfolgt nach einer Neubeantragung der Fördermittel, nachdem ein ursprünglicher Antrag im Jahr 2002 aufgrund begrenzter Mittel der Bezirksregierung Münster nicht bewilligt worden war.
Die Verwaltung hat die Vorgehensweise modifiziert, indem die ursprünglich als eigenständige Teilprojekte geplanten Strukturkonzepte zur Stadtteilentwicklung in das Zukunftsprojekt integriert wurden. In Abstimmung mit dem interfraktionellen Lenkungsgremium wurde die Anzahl der Bürgergespräche von sieben auf neun Stadtteile ausgeweitet, was die Einbeziehung der Gebiete Frohlinde sowie Dorf Rauxel, Deininghausen und Dingen umfasst. Zur Information der Bürger wurden zudem stadtteilbezogene Bürgerzeitungen für alle Haushalte aufgelegt und ein Internetangebot bereitgestellt. Ergänzend sollen nach den Stadtteilgesprächen vier bis fünf themenbezogene Symposien zur Stadtentwicklung als öffentliche Diskussionsrunden stattfinden.
Die Ergebnisse dieser Verfahren dienen als Grundlage für eine Stadtentwicklungskonzeption und den künftigen Flächennutzungsplan. Durch die Erweiterung der Beteiligungsangebote erhöhen sich die Projektkosten für die Gutachter um etwa 34.000 Euro. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über das Kreisinvestitionsprogramm, gespeist aus den Verkaufserlösen der VEW-Aktien des Kreises, sowie durch eine angestrebte Landesförderung in Höhe von 50 Prozent erfolgen.
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- 16Sachstandsbericht 'Schillerschule'
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- 17Widmung der Wikingerstraße als GemeindestraßeZur Vorlage · 2005/-008 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-008 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Widmung der Wikingerstraße als Gemeindestraße vor. Die entsprechende Verkehrsfläche befindet sich in der Gemarkung Habinghorst und umfasst die Flur 6 mit den Flurstücken 667, 668, 672, 669 und 671.
Der Sachverhalt legt dar, dass die Wikingerstraße durch einen Durchführungsvertrag durch einen Dritten hergestellt wurde. Nach der Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist die Straße vertragsgemäß in das Eigentum der Stadt übergegangen. Die nun beantragte Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Durch die straßenrechtliche Widmung erhält die Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Damit wird der Gemeingebrauch ermöglicht, was bedeutet, dass die Nutzung der Straße im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften jedermann gestattet ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Wikingerstraße gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Gemeindestraße für den Gemeingebrauch zu widmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 18Erneuerung der Hermannstraße/Sofienstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme des EUVZur Vorlage · 2005/-035 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der anstehenden Kanalerneuerungsmaßnahmen des Stadtwerke Castrop-Rauxel (EUV) ist eine gleichzeitige Erneuerung der Straßeninfrastruktur in der Hermannstraße und der Sofienstraße vorgesehen. Hintergrund der Maßnahme ist die Erkenntnis, dass der bestehende Straßenaufbau teerhaltiges Material enthält, welches im Zuge der Kanalarbeiten entsorgt werden muss.
Der geplante Ausbau umfasst die Erneuerung des Straßenunterbaus, der Bordsteine sowie der Gehwege. In der Hermannstraße sollen zudem die Parkmöglichkeiten durch die Schaffung von Schrägparkplätzen und die Verbreiterung von Längsparkstreifen angepasst werden. In der Sofienstraße ist die Anlage von Schrägparkplätzen auf der Westseite sowie die Pflasterung der bestehenden Aschegehwege geplant.
Die geschätzten Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 146.300 Euro. Während die Kosten für die reine Wiederherstellung der Leistungen durch den EUV nicht auf die Anlieger umgelegt werden, sind die Kosten für die durch den Bereich Tiefbau durchgeführten Verbesserungen beitragspflichtig. Gemäß den geltenden Satzungen werden 50 % der Kosten für die Fahrbahn sowie 60 % für Gehwege und Parkstreifen als Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu tragen sein. Der geschätzte Anteil der Anliegerbeiträge liegt bei etwa 80.500 Euro, während der städtische Eigenanteil ca. 65.800 Euro beträgt. Die Verwaltung wird die Abrechnung der Kommunalabgaben nach Abschluss der Arbeiten durchführen.
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- 19Sondersatzung vom __________ zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.11.1980Zur Vorlage · 2005/-050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/-050 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Erlass einer Sondersatzung zur Straße Westheide. Ziel der Vorlage ist die rechtliche Absicherung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für einen spezifischen Straßenabschnitt.
Der Sachverhalt ergibt sich aus einer Fahrbahnerneuerung der Straße Westheide. Da ein Teil der durch diese Straße erschlossenen Grundstücke auf dem Stadtgebiet von Dortmund liegt, können die dortigen Eigentümer nicht zur Zahlung von Beiträgen herangezogen werden, da die Abgabenhoheit der Stadt Castrop-Rauxel auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt ist. Ein Erstattungsanspruch der Stadt Castrop-Rauxel gegenüber der Stadt Dortmund oder den Grundstückseigentümern besteht nicht.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Abrechnung bisher so gestaltet, dass die Stadt Castrop-Rauxel den Anteil der Kosten trägt, der den Grundstücken auf dem Dortmunder Gebiet zuzurechnen ist. Für den an das Dortmunder Gebiet angrenzenden Teilstück zwischen der Westheide 30 und der Autobahnbrücke der A 2 wird der Aufwand hälftig zwischen der Stadt und den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern aufgeteilt.
Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Notwendigkeit einer spezifischen Regelung bestätigt, um die bestehende Lücke in der Straßenausbaubeitragssatzung zu schließen. Die Sondersatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 1999 in Kraft treten, um die Rechtmäßigkeit der bereits ergangenen Beitragsbescheide zu gewährleisten.
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- 20Spielraum- und Spielplatzplanung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-005 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage des Grünflächenamtes zur Spielraum- und Spielplatzplanung in Castrop-Rauxel sieht eine grundlegende Neuausrichtung der städtischen Spielflächen vor. Damit verbunden ist der Vorschlag, den Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003, der die Auflösung von Spielplätzen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung untersagte, aufzuheben. Die Verwaltung soll stattdessen die Ergebnisse des Arbeitskreises „Spielraum und Spielplatzplanung“ umsetzen.
Der Plan sieht die Aufgabe von insgesamt 14 Spielplätzen vor. Bei einigen Flächen handelt es sich um städtisches Eigentum, das einer anderen Nutzung wie Wald, Wohnbauflächen, Grünanlagen oder Verkehrsflächen zugeführt werden soll. Bei anderen Flächen, die im Eigentum der THS stehen, wurden die Verträge bereits zum Jahresende 2004 gekündigt. Für den Spielplatz Hasenkamp ist die Errichtung einer neuen Anlage im Bebauungsplangebiet „Auf der Flur“ vorgesehen, wobei die Kosten hierfür von einem Bauträger getragen werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze die Qualität und die Verkehrssicherheit der verbleibenden Anlagen im gesetzlich erforderlichen Umfang aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse des Arbeitskreises in die offizielle Dokumentation einzuarbeiten. Die aus Verkäufen resultierenden Erlöse sollen zweckgebunden für Investitionsmaßnahmen auf den verbleibenden Spielplätzen bereitgestellt werden. In die Planung wurden zudem die Ergebnisse der Spielplatzforscher des Kinder- und Jugendparlaments einbezogen.
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- 21Bericht zur sicherheitstechnischen Überprüfung von diversen Kinderspielplatzgeräten in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-017 · Sitzungsvorlage
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- 22Kompensationsflächenkonzept Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-021 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/-021 des Grünflächenamtes befasst sich mit dem Kompensationsflächenkonzept für Castrop-Rauxel. Das Konzept basiert auf den Regelungen des 1998 in Kraft getretenen Baugesetzbuchs, welches eine räumliche und zeitliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich ermöglicht. Ziel der Vorlage ist es, eine konzeptionelle Regelung der Kompensation zu etablieren, die vorsorgeorientiert arbeitet, zur nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt und mit der Bauleit- sowie Landschaftsplanung vereinbar ist.
Die Stadt Castrop-Rauxel hat hierfür externe Gutachter beauftragt, um ein lokales Konzept zu erstellen, das auf einem Leitbild für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild aufbaut. Dabei sollen eine zielgerichtete Flächenbevorratung sowie eine entsprechende Bewirtschaftung die Funktionen des Freiraumsystems stärken. Die Entwicklung erfolgt in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Recklinghausen, wobei auch die regionale Handlungsempfehlung zum Kompensationsflächenmanagement im Emscher-Lippe-Raum sowie die Nutzung eines EDV-gestützten Katasters zur einheitlichen Erfassung von Informationen berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss sowie der Betriebsausschuss 3 den Bericht zum Kompensationsflächenkonzept zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dieses Konzept bei der Bauleitplanung sowie bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 23Verkehrssicherung im Straßenraum vs. BaumschutzZur Vorlage · 2005/-045 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-045 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Problematik von Baumverwerfungen im Straßenraum und dem damit verbundenen Spannungsfeld zwischen Verkehrssicherungspflicht und Baumschutz. Anlass der Vorlage war eine Anfrage eines Ratsmitglieds bezüglich einer teilweisen Sperrung des linken Gehweges in der oberen Marienstraße.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Sperrung in diesem Bereich aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig geworden, da Baumverwerfungen eine Gefährdung für Fußgänger darstellen und rechtliche Regressforderungen begründen können. Das Problem von Baumverwerfungen tritt laut der zuständigen Fachabteilungen in verschiedenen Straßen- und Fußgängerbereichen des Stadtgebietes auf.
Zur Behebung der Schäden wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Dazu gehören die Abgrenzung von Gehwegabschnitten mittels Sperrbalken sowie das Herausschneiden von Baumwurzeln zur Bodenangleichung. In Ausnahmefällen ist zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit die Fällung von Bäumen erforderlich. Die Verwaltung betont, dass jeder Fall einzeln geprüft wird, wobei die Belange des Baumschutzes berücksichtigt werden. Bauliche Lösungen werden gegenüber Fällungen bevorzugt, sofern die Standsicherheit der Bäume durch Wurzelbearbeitungen nicht gefährdet wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss sowie der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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- –(ohne Titel)
- –(ohne Titel)
- 25Förderung von strukturwirksamen Maßnahmen und Projekten aus den Erlösen des Kreises aus dem Verkauf der VEW-AktienZur Vorlage · 2005/-048 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-048 befasst sich mit der Verwendung von Mitteln aus den Erlösen des Kreises aus dem Verkauf der VEW-Aktien zur Förderung strukturwirksamer Maßnahmen und Projekte. Der Stadt Castrop-Rauxel wurden hierfür 2.366.623,00 Euro zugeteilt. Durch Zinserträge erhöhte sich der verfügbare Betrag zum Stand vom 30. Dezember 2004 auf insgesamt 2.523.314,29 Euro. Da bisher 2.465.850,81 Euro für Projekte gebunden wurden, verbleibt ein Restbetrag von 57.463,48 Euro.
Für weitere Fördermaßnahmen im Jahr 2005 besteht ein Bedarf an Eigenanteilsfinanzierung in Höhe von 137.600 Euro. Da die verbleibenden Mittel nicht ausreichen, entsteht eine Finanzierungslücke von etwa 75.600 Euro. Um diese Lücke zu schließen, ist die Zurückstellung der Maßnahme „Ausbau Vinckestraße“ vorgesehen, da für dieses Vorhaben laut Bescheid der Bezirksregierung Münster frühestens ab 2006 mit Landesmitteln zu rechnen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht über die Mittelverwendung zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für die im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen Förderanträge zur Eigenanteilsfinanzierung beim Kreis zu stellen, sofern die entsprechenden Beschlüsse des Rates am 24. Februar 2005 vorliegen.
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- –Anfragen und Mitteilungen
- 26Anfragen der Ausschussmitglieder
- 27Mitteilungen der Verwaltung
- –Controllingnicht öffentlich
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- –(ohne Titel)nicht öffentlich
- 2Abschluß eines Erschließungsvertrages i. S. von § 124 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Straße Pothhof als 2. Bauabschnitt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 117 a 'Nördlich der Hagenstraße'nicht öffentlich
- 3Erneuerung der Hermannstraße/Sofienstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahmen des EUV nicht öffentlich
- –Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 4Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 5Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich