92. Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Altstadtrondell und Fahrradabstellanlage MünsterplatzZur Vorlage · 2015/274 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/274 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand für das Altstadtrondell an der Herner Straße/Lönsstraße sowie die Fahrradabstellanlage am Münsterplatz. Das beauftragte Ingenieurbüro aus Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Ausschusssitzung am 19. November 2015 den derzeitigen Stand der Ausführungsplanung vorstellen und erläutern.
Hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung ist vorgesehen, dass der Bauzeitraum der genannten Anlagen nicht zeitgleich mit der geplanten Umgestaltung des Marktplatzes im Jahr 2016 erfolgt. Diese Abstimmung basiert auf einer Vereinbarung mit der CASCONCEPT.
Für die Finanzierung der Maßnahmen wurde am 28. Mai 2015 ein Antrag auf Förderung bei der Bezirksregierung Münster gestellt, wobei die Grundlage die Förderrichtlinien für kommunalen Straßenbau in Nordrhein-Westfalen bilden. Die Maßnahme ist in der Investitionsdringlichkeitsliste für das Jahr 2016 aufgeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 4Zeit- und Maßnahmeplan für die Sanierung der städtischen Kunstrasenplätze hier: Sanierung der Sportanlagen Grafweg / Schwerin und Fuchsweg / MerklindeZur Vorlage · 2015/277 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) wird über eine Anpassung des Zeit- und Maßnahmenplans zur Sanierung der städtischen Kunstrasenplätze in den Stadtteilen Merklinde und Schwerin beraten. Im Zentrum der Vorlage steht die Vorverlegung der Sanierungsarbeiten für die Sportanlage am Grafweg in Schwerin auf das Jahr 2016.
Die Fachverwaltung begründet diesen Schritt mit der hohen Beanspruchung der Anlage sowie bereits durchgeführten Unterhaltsarbeiten an Rissen im Belag und den Verbindungsnähten. Da die Anlage aufgrund ihrer Lage starken Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, wird eine Sanierung im Jahr 2016 angestrebt, um eine kurzfristige Sperrung des Trainings- und Spielbetriebs aus sicherheitstechnischen Gründen zu vermeiden. Für das Haupt- und Kleinspielfeld am Grafweg werden Kosten in Höhe von etwa 250.000 Euro veranschlagt.
Die Sanierung der Sportanlage am Fuchsweg in Merklinde soll hingegen auf das Jahr 2017 verschoben werden, da die Nutzung der Spielfläche nach Einschätzung der Verwaltung noch ein Jahr ohne Einschränkungen möglich ist. Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den jeweiligen Jahren, wobei ein Teil der Kosten über die Sportpauschale des Landes gedeckt werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht über die geplante Sanierung zur Kenntnis zu nehmen und der angepassten Zeitplanung zuzustimmen.
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- 5Bebauungsplan Nr. 65 Planbereich 'Rennbahn' hier: Beschluss zur Einstellung des BebauungsplanverfahrensZur Vorlage · 2015/233 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/233 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 65 für den Planbereich „Rennbahn“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens vor.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits in der Sitzung vom 20. Dezember 1973 die Aufstellung dieses Bebauungsplans beschlossen. Ziel der damaligen Planung war es, das Gebiet der ehemaligen Naturhindernisbahn als Grünfläche im Zusammenhang mit der Cottenburgschlucht zu sichern und das Gebiet der Cottenburg städtebaulich zu ordnen. Das Plangebiet umfasst die Grünanlage der ehemaligen Rennbahn, die als Baudenkmal in der Denkmalliste der Stadt geführt wird. Zudem liegt der südliche Teil des Gebiets im Landschaftsschutzgebiet 6 des Landschaftsplans Castroper Hügelland des Kreises Recklinghausen.
Nach dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wurde das Planverfahren nicht weitergeführt. Laut der Verwaltung besteht der ursprüngliche Plananlass zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr weiter. Da die bestehenden Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit den Vorgaben des Denkmalschutzes sowie den Festsetzungen des Landschaftsplans zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung als ausreichend erachtet werden, besteht kein Erfordernis für eine Fortführung des Verfahrens. Die Einstellung des Verfahrens hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 6Bebauungsplan Nr. 79a Planbereich 'Cottenburg' hier: Beschluss zur Einstellung des BebauungsplanverfahrensZur Vorlage · 2015/232 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Bebauungsplanverfahren Nr. 79a für den Planbereich „Cottenburg“ einstellen. Die Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1985, welcher eine städtebauliche Neuordnung des Gebiets zum Ziel hatte, nicht weitergeführt wurde.
Nach Angaben der Verwaltung besteht der ursprüngliche Plananlass zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr. Da die bestehenden Vorschriften des § 34 BauGB zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung als ausreichend erachtet werden, besteht kein Erfordernis für eine Fortführung des Verfahrens. Mit der Einstellung des Verfahrens sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der räumliche Geltungsbereich des betreffenden Bebauungsplans ist in der zugehörigen Anlage der Vorlage dokumentiert. Die Vorlage liegt dem Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 19. November 2015 zur Beratung vor.
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- 7Bebauungsplan Nr. 113 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ 1. Bebauungsplan Nr. 113 Teil 1 Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 113 Teil 1 hier: Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Aufhebungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 113 Teil 2 und Teil 3 Einstellung der Bebauungsplanverfahren Nr. 113 Teil 2 und Nr. 113 Teil 3 hier: Beschluss zur Einstellung der AufstellungsverfahrenZur Vorlage · 2015/238 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2015/238 Beschlüsse zur Neugestaltung der Planungsstruktur im Gewerbegebiet Habinghorst vorgelegt. Der Ausschuss beabsichtigt, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1kom13 Teil 1 einzuleiten. Damit einher geht der Vorschlag, die Aufhebungssatzung sowie die Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sollen die laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 113 Teil 2 und Teil 3 eingestellt werden.
Die Begründung für das Vorhaben liegt in der veränderten Planungssituation. Da die ursprünglichen Planungsziele zur Ansiedlung von Gewerbe nach dem Rückzug des Bergbaus nicht mehr bestehen, soll der Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 Teil 1 in einen unbeplantten Innenbereich gemäß § 34 BauGB überführt werden. Die Aufhebung dient zudem der Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Da der aktuelle Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Ausschluss von zentrenrelevanterm Einzelhandel enthält, soll durch die Aufhebung die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 241 geschaffen werden. Dieser soll die bestehende Nahversorgungsstruktur sichern, indem er Ansiedlungen von Einzelhandel, die schädliche Auswirkungen auf die Stadtzentren haben könnten, steuert. Ziel ist es, die Flächen im Gewerbegebiet langfristig für das produzierende und verarbeitende Gewerbe zu sichern. Die Umsetzung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
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- 8Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/222 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 241 im Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ vorgelegt. Das etwa 49 Hektar große Gebiet im Stadtteil Habinghorst erstreckt sich zwischen dem Rhein-Herne-Kanal, der Wartburgstraße, der Emscher und der Kanalstraße. Die Planung erfolgt als einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Ziel der Aufstellung ist die Umsetzung des kommunalen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes 2010. Durch die Festsetzung sollen Neuansiedlungen von Einzelhandel, die für die zentrale oder Nahversorgung relevant sind, in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Damit soll die Struktur der zentralen Versorgungsbereiche, insbesondere der Altstadt sowie der Nahversorgungszentren wie Henrichenburg oder Rauxel Nord, gesichert und die Attraktivität der Innenstadt gestärkt werden. Gleichzeitig sollen die Flächen im Plangebiet langfristig für das produzierende Gewerbe, die Industrie sowie für andere Gewerbebetriebe erhalten bleiben.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die bestehende bauliche Nutzung durch die Planung nicht verändert wird und keine Entschädigungsansprüche zu erwarten sind. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt, abgesehen von den Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen. Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.
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- 9Bebauungsplan Nr. 213 Planbereich „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/266 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 für das Plangebiet „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin, nördlich der Westhofenstraße und in der Nähe des Neuroder Platzes. Es umfasst eine Fläche von insgesamt 9.172 m², bestehend aus den Flurstücken 45, 331 und 333 der Gemarkung Castrop. Die Fläche wurde in der Vergangenheit als Grabeland genutzt und liegt derzeit brach. Die geplante Entwicklung sieht eine Nachverdichtung im Innenbereich vor, um eine wohnbauliche Nutzung zu ermöglichen, ohne zusätzliche landschaftlich wertvolle Flächen in Anspruch zu nehmen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa 17 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern, wobei die Bebauung an der Grenze zum angrenzenden katholischen Friedhof aufgelockert gestaltet werden soll. Die Ausrichtung des Projekts ist primär auf Familien ausgelegt, da die unmittelbare Nähe zur Cottenburgschule sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und bestehende soziale Infrastrukturen gegeben sind. Durch die Nutzung der Fläche im Siedlungszusammenhang sollen vorhandene Einrichtungen besser ausgelastet werden. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ergab keine Verbotstatbestände für das Vorhaben. Die Planung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20151026132528|20151020092657|20151020092719|20151029113808|20151028130215|20151020092403|20151020092432|20151020092517|20151020092546|20151020092609|20151020092637
- 10Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich: „Marktplatz und südliche Innenstadt“ Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über den Beschluss zur Aufstellung des BebauungsplansZur Vorlage · 2015/242 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Oktober 2015 genehmigen, mit der die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242 für den Bereich „Marktplatz und südliche Innenstadt“ beschlossen wurde. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, einen Planentwurf zu erarbeiten, der die städtebaulichen Ziele für das etwa sieben Hektar große Gebiet im Stadtteil Castrop umsetzt. Der Planbereich erstreckt sich von der Münsterstraße im Norden bis zur Viktoriastraße im Süden und wird im Osten durch die Wittener Straße sowie im Westen durch die Schiller- und Widumer Straße begrenzt.
Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und Wohnstandort. Durch die Festsetzung von Mischgebieten sollen die bestehende Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie und Wohnnutzung erhalten und die Funktionsfähigkeit des Zentrums gesichert werden. Die Aufstellung soll insbesondere dem sogenannten „Trading-Down-Effekt“ entgegenwirken, bei dem durch die Ansiedlung von Nutzungen mit geringem Investitionsbedarf, wie etwa Vergnügungsstätten oder Wettannahmestellen, die Ansiedlung von traditionellem Einzelhandel verdrängt wird. Der Plan sieht vor, bestimmte Nutzungen auszuschließen, um die Attraktivität des Standortes zu wahren und die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten. Zudem soll die Planung die Einbindung eines geplanten kirchlichen Gemeindezentrums sowie die Ordnung brachliegender Flächen im Bereich Widumer Straße und Schillerstraße unterstützen. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
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- 11Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich: „Marktplatz und südliche Innenstadt“ Hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2015/243 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/243 der Verwaltung sieht den Beschluss einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 242 vor. Dieser Plan umfasst den Bereich „Marktplatz und südliche Innenstadt“. Die Vorlage wurde zur Beratung für den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. November 2015 sowie für den Rat der Stadt am 26. November 2015 vorbereitet.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242 ist die Aufwertung der Innenstadt sowie der Schutz und die Stärkung der Funktionsfähigkeit des Hauptversorgungszentrums der Altstadt. Die Planung soll einen Image- und Funktionsverlust der Innenstadt verhindern, der durch bodenrechtliche Spannungen oder die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entstehen könnte. Damit unterstützt die Aufstellung die Umsetzung des stadtweiten Zentren- und Einzelhandelskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes.
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung der Veränderungssperre als Satzung gemäß den §§ 14 und 16 BauGB vor. Eine solche Sperre ist nach Angaben der Verwaltung notwendig, da die aktuelle planungsrechtliche Lage die Zulassung von Vorhaben ermöglichen würde, welche die Durchführung der geplanten Bebauungsplanung unmöglich machen oder wesentlich erschweren könnten. Die Veränderungssperre dient somit der Sicherung des Planungsprozesses. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 12Bebauungsplan Nr. 243 Planbereich: „Wohnen in der Kemnade“ hier: a) Beschluss zur abschließenden Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 b) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 243Zur Vorlage · 2015/262 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2015/262 wird dem Betriebsausschuss 3 vorgeschlagen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 im Bereich „In der Kemnade“ einzustellen und stattdessen den Bebauungsplan Nr. 243 aufzustellen. Ziel der Neuausrichtung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbebauung sowie eines Seniorenzentrums zu schaffen. Da für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein konkreter Vorhabenträger für das gesamte Projekt erforderlich gewesen wäre, soll der neue Bebauungsplan als allgemeine Angebotsplanung fungieren, um größeren planerischen Spielraum zu ermöglichen.
Das rund zwei Hektar große Plangebiet im Stadtteil Castrop umfasst eine Fläche, die seit dem Rückbau von Wohnbebauung im Jahr 2008 brachliegt. Die geplante Nutzung sieht die Errichtung eines Seniorenzentrums mit etwa 80 Wohneinheiten in viergeschossiger Bauweise vor, welches als Ersatz für eine bestehende Einrichtung an der Holzstraße dienen soll. Ergänzend dazu ist die Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum vorgesehen.
Die Planung sieht vor, das Gebiet über die Straße „In der Kemnade“ an das Verkehrsnetz anzuschließen und dabei auch die angrenzende Bestandsbebauung einzubeziehen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sollen zudem Maßnahmen zum Lärmschutz sowie die Sicherung von Flächen für den Umbau des Landwehrbachs festgesetzt werden. Die Kosten für das Planungsverfahren werden laut Vorlage vom Grundstückseigentümer getragen.
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- 13Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Abrundungssatzung - Planbereich: „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über den Beschluss zur Offenlage der AbrundungssatzungZur Vorlage · 2015/270 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Oktober 2015 genehmigen, mit der die öffentliche Auslegung der Abrundungssatzung für den Planbereich „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ beschlossen wurde. Die Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zielt darauf ab, eine Fläche von 2.100 m² in der Gemarkung Henrichenburg in den bebauten Innenbereich einbeziehen. Das betroffene Grundstück ist Teil des ehemaligen katholischen Friedhofs und wird derzeit planungsrechtlich als Außenbereich eingestuft.
Die Planung dient der Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Neubau einer Kindertagesstätte. Ein Träger beabsichtigt, den Standort zu verlegen, um den Betrieb ohne Unterbrechung durch einen Neubau an gleicher Stelle zu gewährleisten. Die Satzung soll den Siedlungsrand abrunden und eine weitere Ausdehnung in den Außenbereich verhindern. Im Rahmen des Verfahrens wurde zudem geprüft, ob die Fläche denkmalgeschützt ist; die zuständigen Behörden kamen zu dem Ergebnis, dass die Kriterien für eine Denkmalliste nicht erfüllt sind.
Ein städtebaulicher Vertrag regelt, dass das bestehende Gebäude nach Fertigstellung des Neubaus auf Kosten des Vorhabenträgers abgerissen wird. Die entstehende Fläche soll dem Freiraum zugeführt werden. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für den Zeitraum vom 16. November bis zum 18. Dezember 2015 vorgesehen. Ein Satzungsbeschluss wird für das erste Quartal des Jahres 2016 angestrebt.
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Hauptdokument|20151022082811|20151022082905|20151022082916|20151022082928
- 14Beirat für Kunst und Stadtgestaltung hier: Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Kunst und StadtgestaltungZur Vorlage · 2015/282 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/282 regelt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Entschädigungen gemäß § 8 der Beiratssatzung neu festlegen, wobei die Regelung der Sitzungsentschädigung rückwirkend zum 1. Januar 2015 wirksam werden soll.
Die Neuregelung sieht vor, die Entgelthöhe an den bisherigen Entschädigungen für den Umlegungsausschuss zu orientieren und die Abrechnung zu pauschalieren. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für die individuelle Berechnung von Sitzungsentschädigungen und Fahrtkosten zu reduzieren. Laut Vorlage ergeben sich durch diese Anpassung keine erhöhten finanziellen Anforderungen für den Haushalt.
Für den Vorsitzenden des Beirats ist eine jährliche Pauschale von 1.000 Euro zuzüglich einer Sitzungspauschale vorgesehen. Der stellvertretende Vorsitzende erhält 500 Euro pro Jahr sowie eine Sitzungspauschale. Für die externen Fachmitglieder und die sachkundigen Bürger wird eine Sitzungspauschale in Höhe von 120 Euro pro Sitzung vorgeschlagen. Für die Fraktionsmitglieder ist kein Entgelt vorgesehen, da deren Aufgaben bereits durch die allgemeinen Fraktionszuschüsse abgedeckt sind. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung soll ohne gesonderte Rechnungsstellung nach der letzten Sitzung des Jahres für das gesamte zurückliegende Kalenderjahr erfolgen.
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- 15Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 16Entwicklung der Bodenrichtwerte in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/241 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/241 des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung befasst sich mit der Entwicklung der Bodenrichtwerte in Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Anwendung eines neuen Bewertungsschemas durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten. Dieses sogenannte „Lagewertverfahren“ wurde entwickelt, da die bisherige Methode, Bodenrichtwerte allein aus der Kaufpreissammlung abzuleiten, aufgrund sinkender Verkaufszahlen und einer geringen Anzahl an Kauffällen in vielen Zonen an ihre Grenzen stieß.
Das neue Modell nutzt eine Regressionsformel, die objektive Lagekriterien wie Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Erschließungsqualität sowie subjektive Faktoren wie die Imagebildung der Gebiete einbezieht. Durch die Verschneidung von Geodaten in einem geografischen Informationssystem und die Auswertung von rund 1.400 Kaufpreisfällen aus den Jahren 2002 bis 2014 konnte ein Soll-Ist-Vergleich durchgeführt werden.
Die Anwendung des Modells führte im Stadtgebiet zu Anpassungen der Bodenrichtwerte. Während in vielen Bereichen geringe Abweichungen auftraten, wurden in Gebieten mit deutlichen Differenzen – insbesondere im Norden der Stadt – die Werte durch Zu- und Abschläge an die Ergebnisse des Lagewertmodells angepasst. Ziel dieser Maßnahme ist es, auch in Zonen ohne aktuelle Verkaufsfälle marktgerechte Bodenrichtwerte auszuweisen. Der Betriebsausschuss 3 soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 17Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 13.08.2015 hier: Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung für städtische FriedhöfeZur Vorlage · 2015/255 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/255 befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE, der am 13. August 2015 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die beabsichtigte Änderung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 19. November 2015 vorgelegt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen haben. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 18Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/297 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/297 befasst sich mit der geplanten Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel. Die aktuelle Fassung der Satzung ist seit dem 1. Januar 1987 in Kraft und wurde seither mehrfach überarbeitet.
Die vorliegenden Änderungen konzentrieren sich primär auf die Regelungen zum Umgang mit Hunden auf den städtischen Friedhofsflächen. Ein weiterer Punkt, der die sarglose Bestattung betrifft, wurde in der vorliegenden Vorlage vorerst zurückgestellt. Hintergrund für diesen Rückzug ist die laufende Erarbeitung einer kreisweiten Lösung sowie einer entsprechenden Handlungsanweisung durch das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen.
Zusätzlich sind redaktionelle Anpassungen in den Paragrafen 16 und 22 vorgesehen, um eine fehlende Nummerierung zu ergänzen. Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung der Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Friedhofssatzung in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Die Vorlage war zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 19Gebührenbedarfsberechnung 2016 'Friedhofswesen'Zur Vorlage · 2015/298 · Sitzungsvorlage
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Die Gebührenbedarfsberechnung 2016 für das Friedhofswesen in Castrop-Rauxel liegt zur Beratung vor. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt strukturelle Veränderungen im Bereich der Friedhofsflächen. Aufgrund rückläufiger Belegungszahlen sind die Schließung der Trauerhallen in Pöppinghausen und Henrichenburg sowie die Stilllegung von 17 der 26 Leichenzellen in Castrop-Rauxel vorgesehen. Diese Maßnahmen führen zu geringeren kalkulatorischen Kosten und Zinsen.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2016 werden auf 1.651.320 Euro beziffert, was einer Reduzierung der Vorjahreskosten um rund 5,90 % entspricht. In die Berechnung fließen verschiedene Kostenarten ein, darunter Personalkosten, die Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Fahrzeugen sowie kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Ein Anteil von 20,78 % der Friedhofsunterhaltung wird als Grünwertanteil für die allgemeine Nutzung als Erholungsfläche vom gebührenrelevanten Betrag abgezogen. Zudem wird ein Verlust aus dem Jahr 2012 in Höhe von 212.562 Euro zur Deckung berücksichtigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die durchschnittliche Kostensteigerung der Bestattungs- und Nutzungsgebühren von 3,04 % zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2016 beschlossen.
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Hauptdokument|20151105161229|20151105161458|20151105161242|20151105161352|20151105161406|20151105161416|20151105161424|20151105161430|20151105161436|20151105161449
- 20Planung Mitfahrerparkplatz BAB2/B235 AS Henrichenburg Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2015/275 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/275 des EUV Stadtbetriebs informiert den Betriebsausschuss 3 über den aktuellen Sachstand zur Planung eines Mitfahrerparkplatzes an der BAB2/B235 am Autobahnanschluss Henrichenburg. Zwischen der Stadt Castrop-Rauxel, dem EUV Stadtbetrieb und dem Landesbetrieb Straßen.NRW besteht eine Planungsvereinbarung, nach der die Stadt die Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 der HOAI übernimmt, während die Kosten durch den Landesbetrieb erstattet werden.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde festgestellt, dass Wasserstoff-Leitungen des Unternehmens Evonik Industries das geplante Gelände kreuzen. Nach vorangegangenen Vorbehalten hinsichtlich eines Bauverbots im Schutzstreifen der Leitungen wurde in einem Gespräch eine Lösung erzielt, die die Errichtung einer Entwässerungsmulde sowie zweier Überfahrten ermöglicht, ohne die Unterhaltungsarbeiten des Leitungsträgers zu beeinträchtigen.
Zur Ermittlung des Stellplatzbedarfs wurden Luftbilder aus dem Jahr 2014 ausgewertet, die eine Anzahl von etwa 55 Fahrzeugen entlang der B235 aufzeigten. In Abstimmung mit Straßen.NRW sollen diese Daten durch Vor-Ort-Zählungen in den Seitenstraßen ergänzt werden, um die erforderliche Anzahl der Parkflächen festzulegen. Die Ausschreibung der Planungsleistungen soll bei Zustimmung des Landesbetriebs zu den Wasserstoff-Leitungen im Zeitraum November/Dezember 2015 erfolgen. Die Durchführung der Planung ist für das erste Halbjahr 2016 vorgesehen. Eine Genehmigungsplanung ist laut der zuständigen Fachabteilung nicht erforderlich.
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- 21Umsetzung Marktplatzgestaltung Altstadt Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2015/276 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant, die Neugestaltung des Marktplatzes in der Altstadt ab dem Frühjahr 2016 abschnittsweise umzusetzen. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung des öffentlichen Raums durch die Reduzierung von Stellplatzflächen zugunsten von Aufenthaltsflächen sowie die flächendeckende Gewährleistung der Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhang soll auch die Bushaltestelle im südlichen Bereich barrierefrei ausgebaut werden.
Die förderfähigen Aufwendungen für die Neuherrichtung der nicht bewirtschafteten Fläche werden auf etwa 1.250.000 Euro geschätzt, wobei ein Förderbescheid über 1.040.000 Euro vorliegt. Die Finanzierung des Eigenanteils sowie die Vorfinanzierung der Fördermittel sollen über die Haushaltsplanung erfolgen. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen werden Kosten von circa 75.000 Euro veranschlagt, wobei eine Förderung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) angestrebt wird. Die Sanierung der bewirtschafteten Flächen sowie der Planungsleistungen wird mit etwa 320.000 Euro beziffert, wobei Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds (KInvF) vorgesehen sind.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Arbeiten an der bewirtschafteten Fläche für Februar 2016 vor. Die Erneuerung der restlichen Flächen in Granitpflaster soll in mehreren Abschnitten bis Ende 2016 erfolgen. Aufgrund der Baumaßnahmen können Veranstaltungen wie die Frühjahrs- und Herbstkirmes im Jahr 2016 nur in reduzierter Form auf angrenzenden Straßen stattfinden. Die Wochenmärkte werden je nach Baufortschritt in die Fußgängerzone verlegt. Der Betriebsausschuss 3 wird über diesen Sachstandsbericht zur Kenntnis gesetzt.
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- 22Neubaumaßnahme Brücke Am BennertorZur Vorlage · 2015/295 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/295 befasst sich mit der Umsetzung der Neubaumaßnahme der Brücke Am Bennertor. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wurde die bisherige Brücke bereits Anfang 2014 demontiert. Die aktuelle Entwurfsplanung sieht vor, die Brücke so zu gestalten, dass die Niveauunterschiede zwischen der Thomasstraße und dem Brückenweg durch Zwischenpodest auszugleichen sind, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten. Zudem muss das Bauwerk aufgrund der geplanten Elektrifizierung der Bahnstrecke RB 43 erhöht werden.
Da die DB Netz AG eine Vergrößerung der Durchfahrtshöhe fordert, ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz erforderlich. In Abstimmung mit der DB Netz AG und dem beauftragten Planungsbüro wurden Entwürfe, die Barrierefreiheit sowie die Kostenverteilung erörtert. Die Verwaltung geht derzeit von einer Kostenverteilung zwischen der Bahn und der Stadt von 54 Prozent zu 46 Prozent aus. Die bauliche Umsetzung der Fundamente und Pfeiler soll von der Straßenseite aus erfolgen, um den Bahnbetrieb nicht einzuschränken. Das Einheben der Überbaufertteile ist für die Nachtstunden vorgesehen.
Der Kostenrahmen für das Bauwerk wird auf 916.300 Euro geschätzt. Als Material kommen Fertigbeton oder Ortbeton zum Einsatz, da Stahl- oder Holzkonstruktionen aufgrund des Wartungsaufwands verworfen wurden. Ein Antrag auf Zuwendung bei der Bezirksregierung Münster wurde gestellt, wobei eine Finanzierungszusage erst ab 2017 zu erwarten ist. Ohne eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn und eine entsprechende Vorfinanzierung kann im Jahr 2016 lediglich eine Teilumsetzung der Maßnahme erfolgen. Der Bericht der Verwaltung wird im Betriebsausschuss 3 zur Kenntnis genommen.
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- 23Anfragen der Ausschussmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich