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Tagesordnung
- 1Eröffnung der Sitzung durch den Altersvorsitzenden
- 2Vereidigung und Einführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden
- 3Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 4Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds
- 5Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wegen der Anhebung der Grundsteuer BZur Vorlage · 2015/257 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/257 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit weiteren Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegen die geplante Anhebung der Grundsteuer B wurden seit der Ratssitzung vom 27. August 2015 vier weitere Widersprüche eingelegt.
Die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B sieht vor, den Wert zum 1. Januar 2016 von bisher 625 auf 825 Prozentpunkte anzupassen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die finanzielle Haushaltslage der Stadt unverändert angespannt ist. Da keine alternativen Maßnahmen zur Haushaltssteuerung zur Verfügung stehen, empfiehlt die zuständige Fachabteilung dem Rat, die vorliegenden Beschwerden abzulehnen.
Der Rat der Stadt hat bereits in der Vergangenheit, unter anderem in den Sitzungen im März 2013 sowie im Juni und August 2015, gleichlautende Beschwerden zur Kenntnis genommen und die damit verbundenen Anträge der Beschwerdeführer mehrheitlich abgelehnt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die neuen Beschwerden ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen und die Anträge der Beschwerdeführer abzulehnen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 6Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.09.2015Zur Vorlage · 2015/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/253 zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. September 2015 legt die aktuellen Entwicklungen der Teilergebnishalte dar. Die Fachbereiche melden Verbesserungen in den Teilergebnishalten in Höhe von insgesamt 1.634.451 Euro, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten eine Prognose über Verbesserungen von 1.656.824 Euro vorliegt.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft zeigt sich eine prognostizierte Verbesserung des Teilergebnisses um rund 1,05 Millionen Euro. Wesentliche Faktoren sind hierbei Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite, die Kreis- und ÖPNV-Umlage sowie bei den Gewerbesteuererstattungszinsen. Dem stehen jedoch Mindererträge bei den Konzessionsabgaben für Strom und Gas gegenüber.
In den operativen Bereichen zeichnen sich unterschiedliche Entwicklungen ab. Während im Bereich Sicherheit und Ordnung sowie im Bereich der Einwohnerangelegenheiten teilweise Mehrerträge oder Kompensationen durch Minderausgaben erwartet werden, verzeichnet die Produktgruppe für technische Hilfeleistungen ein negatives Teilergebnis. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird für die Gruppe der Hilfen zur Erziehung eine deutliche Verbesserung von etwa 1,3 Millionen Euro prognostiziert, primär durch Minderbedarfe bei der Unterbringung.
Hinsichtlich der Leistungen an Flüchtlinge wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land refinanziert werden. Dennoch wird für die kommunal verantworteten Unterkünfte und Kontingentflüchtlinge mit zusätzlichen Finanzmitteln gerechnet, da Landeserstattungen bislang nicht in dem erwarteten Umfang eingegangen sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass die noch nicht konkretisierten Verschlechterungen durch die gemeldeten Verbesserungen gedeckt werden können.
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- 7Vertretung im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2015/245 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/245 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung eines Stellvertreterpostens im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Davon werden zehn Mitglieder durch die Stadt Castrop-Rauxel entsandt, drei Mitglieder durch die Sparkasse Vest Recklinghausen sowie zwei Mitglieder durch die Belegschaft gewählt.
Gemäß den Satzungsbestimmungen sind der Bürgermeister und die Stadtkämmerin als Mitglieder des Aufsichtsrats fest vorgesehen. Die weiteren durch die Stadt zu entsendenden Mitglieder werden durch den Rat der Stadt bestimmt.
Aufgrund der Ernennung des Bürgermeisters zum Hauptverwaltungsbeamten ist die bisherige Stellvertretung für ein Aufsichtsratsmitglied neu zu besetzen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt neben den festen Mitgliedern den Bürgermeister und die Stadtkämmerin als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat bestätigt und gleichzeitig den Bürgermeister als Stellvertreter für ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wählt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 sowie des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
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- 8Entsendung eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)Zur Vorlage · 2015/247 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/247 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR). Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt zur Kenntnis nimmt, dass der Bürgermeister die Stadt Castrop-Rauxel als Vertreter im Aufsichtsrat der HCR vertritt.
Die Grundlage für diese Vertretung bildet der Gesellschaftsvertrag der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH. Gemäß § 10 Absatz 4 Buchstabe a dieses Vertrages ist der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel als Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats werden laut § 10 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
Für den Haushalt der Stadt Castrop-Rauxel ergeben sich aus dieser Personalentsetzung keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 sowie des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
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- 9Benennung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für den Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme.Zur Vorlage · 2015/248 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/248 befasst sich mit der Benennung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für den Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme GmbH. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Wahl eines solchen Vertreters durch einen Mehrheitsbeschluss vorgesehen.
Der Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme GmbH setzt sich aus insgesamt sieben Mitgliedern zusammen. Diese Gruppe umfasst drei Vertreter des Preussen Elektra-Konzerns sowie zwei Vertreter von Großkunden. Die verbleibenden Plätze sind für die Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gladbeck, Recklinghausen und Herne vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel für das Gremium zu benennen. In der Vergangenheit wurde der Aufsichtsrat durch den ehemaligen Bürgermeister der Stadt vertreten. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei die Beratung im Rat der Stadt für den 29. Oktober 2015 vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 10Vertretung der Stadt in der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung.Zur Vorlage · 2015/249 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/249 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der WiN Emscher-Lippe – Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung. Der Rat der Stadt soll darüber entscheiden, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft zu benennen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen die Vertreter der Stadt für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates gewählt werden. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass die Vertretung in den Organen juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch einen vom Rat bestellten Vertreter zu erfolgen hat. Falls weitere Vertreter benannt werden, muss der Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung Teil der Vertretung sein.
Bisher wurde die Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat durch den ehemaligen Bürgermeister vertreten. Der Aufsichtsrat der WiN Emscher-Lippe umfasst laut Gesellschaftsvertrag unter anderem die Mitglieder der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die geplante Neubenennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 sowie des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
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- 11Entsendung von Herrn Bürgermeister Kravanja als Mitglied zur Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen.Zur Vorlage · 2015/250 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Entsendung des Bürgermeisters als Mitglied zur Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen entscheiden. Die entsprechende Sitzungsvorlage (2015/250) sieht vor, dass die Vertretung des Verbandsmitglieds die Mitglieder der Verbandsversammlung nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit aus ihrer Mitte wählt.
Die Stadt Castrop-Rauxel entsendet insgesamt drei Mitglieder in die Verbandsversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 GkG ist vorgesehen, dass der Bürgermeister in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Stadtverwaltung als Mitglied entsandt wird. Die beiden weiteren Mitglieder für die Stadt wurden bereits in der Ratssitzung vom 26. Juni 2014 gemäß § 50 GO NRW gewählt.
Die Versammlung des Sparkassenzweckverbandes übernimmt im Anschluss die Aufgabe, den Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen zu wählen. Für das Vorhaben sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 27. Oktober 2015, bevor sie dem Rat der Stadt am 29. Oktober 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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- 12Petition der Tierfreunde Castrop-Rauxel auf Verbot des 'Ponyreitens' auf Kirmessen sowie Gastspielverbot von Zirkusbetrieben mit Wildtieren im ProgrammZur Vorlage · 2015/251 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/251 befasst sich mit der Petition der Tierfreunde Castrop-Rauxel, das Ponyreiten auf Kirmessen zu verbieten sowie Gastspiele von Zirkusbetrieben mit Wildtieren zu untersagen.
Hinsichtlich des Verbots von Ponyreitungen auf Kirmessen sieht der Beschlussvorschlag eine formale Ablehnung aus rechtlichen Gründen vor. Die Verwaltung begründet dies mit der Vertragsfreiheit des Veranstalters und dem Anspruch auf Platzvergabe bestehender Schaustellerbetriebe. Da der aktuelle Betreiber des Ponyreitens sein Geschäft zum Jahresende einstellt und der Umbau des Marktplatzes Castrop bevorsteht, wird dem Stadtbetrieb EUV als Kirmesveranstalter nahegelegt, das Anliegen der Tierfreunde bei künftigen Planungen zu berücksichtigen.
Bezüglich der Zirkusbetriebe, die freilebende Wildtiere vorführen, sieht der Beschluss vor, diesen Betrieben keine städtischen Flächen für Gastspiele oder Quartiere zur Verfügung zu stellen. Ein generelles Verbot von Zirkusvorstellungen im Stadtgebiet ist laut Vorlage rechtlich nicht durch Ratsbeschluss möglich, da dies die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes einschränken würde. Ein solches Verbot könnte nur durch eine entsprechende gesetzliche Änderung realisiert werden. Die Entscheidung über die Vorlage liegt zur Beratung im Betriebsausschuss 1 und anschließend im Rat der Stadt.
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- 13Bebauungsplan Nr. 226 Teil a Planbereich 'Castrop-Park Siemensstraße' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2015/228 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2015/228 den Bebauungsplan Nr. 226 Teil a für den Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“ als Satzung beschlossen. Die Planung umfasst ein etwa 2,8 Hektar großes Gebiet in der Gemarkung Habinghorst. Ziel der Festsetzung ist die Entwicklung des Standorts zu einem Bereich für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie für ergänzende Gewerbebetriebe, sofern deren Emissionen mit der Umgebung vereinbar sind. Damit soll die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt gewahrt bleiben.
Die Planung sieht vor, die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente auf maximal 10 Prozent der Fläche zu begrenzen und die Nutzung von Bordellen sowie Vergnügungsstätten auszuschließen. Durch die neuen planungsrechtlichen Möglichkeiten soll zudem die Reaktivierung einer leerstehenden Immobilie eines ehemaligen Gartenmarktes unterstützt werden.
Im Zuge des Verfahrens wurden die Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit geprüft und in die Abwägung einbezogen. Die Verwaltung hat redaktionelle Änderungen vorgenommen, unter anderem zur Korrektur der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie zur Aufnahme von Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz planungsrelevanter Arten. Der Ausgleich der ökologischen Eingriffe erfolgt über das städtische Ökokonto Obercastrop. Der Beschluss umfasst zudem die Genehmigung der Begründung inklusive des Umweltberichts und des Immissionsschutzgutachtens. Der Bebauungsplan tritt nach der Ausfertigung durch den Bürgermeister und der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
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Hauptdokument|20150916114635|20150917132248|20150929133727|20150929133739|20150929154958|20150930144812|20150930144826|20150930144844
- 14Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittelbei der Buchungsstelle 31.04.533805 - lfd. Hilfen Asylbewerber Typ A -; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2015/261 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 15. Oktober 2015 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 128.000 Euro für die Buchungsstelle 31.04.533805, welche die laufenden Hilfen für Asylbewerber vom Typ A umfasst.
Hintergrund der Maßnahme ist ein gestiegener Bedarf bei den Zuweisungen von Asylbewerbern im laufenden Jahr. Zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 30. September 2015 hat sich die Zahl der zugewiesenen Personen von 214 auf 438 erhöht. Da Haushaltsüberschreitungen von mehr als 75.000 Euro die Zustimmung des Rates erfordern, die nächste reguläre Sitzung jedoch erst für den 29. Oktober 2015 terminiert ist, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW herbeigeführt. Dies soll eine fristgerechte Bereitstellung der Mittel sicherstellen.
Die Finanzierung der zusätzlichen 128.000 Euro erfolgt durch Deckungsmittel aus der Buchungsstelle 31.04.442206 für Erstattungen vom Land Typ A. Die entsprechenden Mehreinnahmen sind zur Aufstockung der Position vorhanden. Die Maßnahme ist als notwendig und unabweisbar eingestuft.
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- 15Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei den Buchungsstellen 31.04/0606.785410- Wasseranschluss Erstaufnahmeinrichtung Flüchtlinge ehemalige Friedrich-Harkort-Schule- und 31.04/0606.783100- Auszahlungen für Erwerb bewegl. Sachen Erstaufnahmeeinrichtung Flüchtlinge- .Zur Vorlage · 2015/273 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in der Sitzung am 29. Oktober 2015 über eine Änderung des Beschlusses vom 1. Oktober 2015 beraten. Gegenstand der Tischvorlage 2015/273 ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Erstaufnahmeeinrichtung Flüchtlinge in der ehemaligen Friedrich-Harkort-Schule.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 20.000 Euro für den Wasseranschluss der Notunterkunft sowie eine Erhöhung um 55.000 Euro bei der Buchungsstelle für den Erwerb beweglicher Sachen vor. Die Erhöhung der Mittel für bewegliche Sachen erfolgt von einem bisherigen Betrag von 5.000 Euro auf insgesamt 55.000 Euro. Die Notwendigkeit des Wasseranschlusses ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten sowie dem vorliegenden Brandschutzkonzept, welches zudem die Errichtung einer Brandmeldeanlage vorsieht.
Die Finanzierung des Mehraufwandes erfolgt durch bereits vereinnahmte Abschlagszahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land trägt die Kosten der verpflichtenden Amtshilfe zur Unterbringung und Betreuung. Von den insgesamt 600.000 Euro, die das Land als Abschlagszahlungen zur Verfügung gestellt hat, wurden bereits 585.000 Euro für konsumtive und 15.000 Euro für investive Zwecke vereinnahmt. Durch die Bereitstellung der investiven Mittel verringern sich die bereits zuvor genehmigten Haushaltsüberschreitungen bei den Buchungsstellen für sonstige Geschäftsausgaben und die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden jeweils um 35.000 Euro.
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- 16Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis90 / Die Grünen und FDP vom 09.09.2015: hier: 'Der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beitreten!'Zur Vorlage · 2015/224 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/224 befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, der am 9. September 2015 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist der Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung, die die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge vorsieht.
Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 eingebracht. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag orientiert sich inhaltlich an den im Antrag formulierten Forderungen der beteiligten Fraktionen. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 17Antrag Fraktion DIE LINKE vom 10.10.2015 Einstellung zweite(r) Sozialarbeiter(in) - Sozialpädagogen_SozialpädagoginZur Vorlage · 2015/260 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/260 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 10. Oktober 2015 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einstellung einer zweiten Stelle im Bereich der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 zur Beratung vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Antrag Fraktion DIE LINKE vom 10.10.2015 Ausschussumbesetzung bzw. NeubesetzungZur Vorlage · 2015/258 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/258 befasst sich mit der Neubesetzung bzw. Umbesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der Fraktion DIE LINKE am 10. Oktober 2015 gestellt und ist für die Sitzung des Rates am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung der Neubesetzung erfolgt gemäß dem in der Anlage enthaltenen Beschlussvorschlag. Federführend für diese Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 19Antrag Fraktion DIE LINKE vom 10.10.2015_Ausschussumbesetzung WahlprüfungsausschussZur Vorlage · 2015/259 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/259 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 10. Oktober 2015 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage zur Beratung in seiner Sitzung am 29. Oktober 2015 auf der Tagesordnung. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Antrag SPD-Fraktion vom 27.10.2015_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2015/278 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2015/278 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion am 27. Oktober 2015 gestellt und ist für die Sitzung des Rates am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Regelung der Ausschussbesetzung. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der Gremien ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 21Anfragen der Ratsmitglieder
- 22Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich