Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Vorstellung der Castrop-Rauxel APPZur Vorlage · 2016/235 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Oktober 2016 liegt die Sitzungsvorlage 2016/235 zur Vorstellung der Castrop-Rauxel App vor. Die Vorlage, die aus dem Bereich Informationstechnik und zentrale Dienste stammt, dient der Präsentation der Anwendung vor dem Ausschuss.
Nach Angaben in der Vorlage sind mit der Vorstellung der App keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Präsentation der App zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2016 - Stand 30.06.2016Zur Vorlage · 2016/189 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/189 enthält einen Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2016 mit dem Stand vom 30. Juni 2016. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Sitzung vom 26. November 2015 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2016 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Bezirksregierung Münster am 23. März 2016 genehmigt wurde.
Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans erforderlich. Die Vorlage erläutert zudem, dass der Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans im laufenden Haushaltsjahr der Bezirksregierung Münster bis spätestens zum 31. Juli vorzulegen ist. Der vorliegende Bericht, der der Bezirksregierung zum 31. Juli 2016 inklusive der entsprechenden Anlagen vorliegt, wird dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2016 zum Stand 30. Juni 2016 zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss als federführendes Gremium erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20160824083137|20160824083141|20160824083145|20160824083150|20160824083154
- 4Änderungen im Umsatzsteuerrecht (§ 2b Umsatzsteuergesetz)Zur Vorlage · 2016/222 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/222 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Änderungen im Umsatzsteuerrecht durch die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese Neuregelung bestimmt die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu und ist grundsätzlich ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Optionserklärung abgibt. Damit kann die Stadt die Anwendung der alten Regelung nach § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2020 aufrechterhalten. Diese Erklärung muss für das gesamte Unternehmen einheitlich abgegeben werden und ist bis zum 31. Dezember 2016 einzureichen. Ein Widerruf der Option ist nur zum Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres möglich.
Hintergrund der Vorlage ist die Unsicherheit über die finanziellen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen. Nach dem neuen Recht könnten Tätigkeiten auf privatrechtlicher Basis, wie etwa der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, umsatzsteuerpflichtig werden. Auch öffentlich-rechtliche Tätigkeiten könnten bei Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen der Steuerpflicht unterliegen. Da die abschließende steuerliche Bewertung der verschiedenen Verwaltungsbereiche durch die zuständige Fachabteilung und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch andauert, dient die Option dazu, die Entscheidung über die künftige Besteuerung zeitlich nach hinten zu verschieben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Liquiditätsplanung 2016 4. QuartalZur Vorlage · 2016/201 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/201 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das vierte Quartal des Jahres 2016. Grundlage für die Vorlage ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Die Planung dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde berechtigt, zur rechtzeitigen Erbringung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde dieser Höchstbetrag auf 240.000.000 Euro festgesetzt. Dieser Wert blieb auch durch den im Mai 2016 beschlossenen Nachtragshaushalt unverändert.
Die Liquiditätsplanung basiert auf der Berücksichtigung künftiger Ausgaben sowie zu erwartender Einnahmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass der tatsächliche Stand der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenschwankungen von der Prognose abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist dabei die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Liquiditätsplanung für das vierte Quartal 2016 zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung) in Höhe von weiteren 35.365,00 €Zur Vorlage · 2016/221 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 35.365,00 Euro entscheiden. Die Vorlage sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Ergebnisplan sowie entsprechende Mehrauszahlungen im Finanzplan vor. Die Mittel sind für die Buchungsstelle vorgesehen, über die Zuschüsse aus Projektförderung an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit ausgezahlt werden.
Die Grundlage für diesen Beschluss sind neue Zuwendungen des Landesjugendamtes. Davon entfallen 4.165,00 Euro auf die Maßnahme „Nachmittagsbetreuung“ für das Jahr 2016. Zudem wurden zwei Zuwendungen in Höhe von insgesamt 31.200,00 Euro für die Förderung von Kinderbetreuungsangeboten in besonderen Fällen bewilligt, die den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016 abdecken.
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes. Da sich die zusätzlichen Aufwendungen und die entsprechenden Erträge sowie Einzahlungen ausgleichen, entstehen keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Da die Wertgrenze von 75.000,00 Euro bereits durch einen vorherigen Ratsbeschluss vom 30. Juni 2016 überschritten wurde, ist für die erneute Bereitstellung dieser Mittel eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die Verwaltung plant, die Landeszuwendungen im Oktober bzw. Dezember 2016 zu vereinnahmen und die Beträge anschließend an die ausführenden Träger weiterzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.01.533435 (Kosten der Tagespflege) in Höhe von 120.000 EuroZur Vorlage · 2016/237 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/237 sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro für die Kosten der Tagespflege vor. Laut der Verwaltung reichen die für das Jahr 2016 bereits bereitgestellten Mittel nicht aus, um den prognostizierten Finanzmehrbedarf bis zum Jahresende zu decken. Hintergrund für diesen Bedarf ist ein steigender Bedarf an Tagespflegeplätzen, der mit einer hohen Anzahl an fehlenden Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen begründet wird.
Nach einer Neukalkulation der aktuellen Belegungszahlen beläuft sich der gesamte Auszahlungsbedarf für das Jahr 2016 auf 910.000 Euro, während der ursprüngliche Haushaltsansatz bei 790.000 Euro lag.
Der Beschlussvorschlag sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Ergebnisplan sowie entsprechende Mehrauszahlungen im Finanzplan vor. Die Deckung dieses Mehraufwandes soll durch Minderaufwendungen in anderen Haushaltsbereichen erfolgen. Konkret sind Mittel in Höhe von 30.000 Euro aus dem Bereich der Individualmaßnahmen sowie 90.000 Euro aus den laufenden Kosten in Mutter/Kind-Einrichtungen vorzusehen. Die entsprechenden Anpassungen in den korrespondierenden Buchungsstellen des Finanzplans sind ebenfalls vorgesehen. Die Maßnahme wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt geleitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.08.504100 (Beihilfen)Zur Vorlage · 2016/213 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen einer Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zu beantragen. Konkret geht es um eine Erhöhung der Mittel bei der Buchungsstelle für Beihilfen in Höhe von 305.710 Euro im Ergebnisplan sowie um den entsprechenden Betrag im Finanzplan.
Hintergrund der Vorlage ist der jährliche Beihilfeaufwand der Stadt. Als Dienstherr trägt die Stadt die Kosten für krankheitsbedingte Aufwendungen der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger, sofern diese nicht durch die Krankenkassen gedeckt sind. Die Abrechnung erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Da die genauen Kosten im Vorfeld nicht exakt kalkulierbar sind, orientiert sich die Veranschlagung an den Anforderungen der Versorgungskasse aus dem Vorjahr.
Im laufenden Jahr wurden neben den monatlichen Abschlägen bereits zwei Sonderzahlungen geleistet, wodurch der bisherige Bedarf die ursprüngliche Veranschlagung übersteigen wird. Der voraussichtliche Gesamtbedarf bis zum Jahresende wird auf über 1,77 Millionen Euro geschätzt, was einen zusätzlichen Mittelbedarf von rund 305.710 Euro zur Folge hat.
Die Deckung dieses Mehraufwandes soll durch vorhandene Haushaltsmittel erfolgen. Diese stammen aus Erstattungen und Rückzahlungen von zu viel gezahlten Sanierungsgeldern aus Vorjahren im Bereich der Zusatzversorgung von Tarifbeschäftigten. Da die Überschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 939. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von DelegiertenZur Vorlage · 2016/180 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird die Benennung von Delegierten für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages behandelt. Die Versammlung findet vom 30. Mai bis zum 1. Juni 2017 in Nürnberg statt.
Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages stehen der Stadt Castrop-Rauxel zwei stimmberechtigte Delegierte zu, wobei die Hälfte der Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen soll. Zudem besteht die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zu benennen. Als Vorschlag zur Besetzung der Delegierten liegt die Benennung eines Ratsmitglieds sowie eines Vertreters der Verwaltung vor.
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung werden Fahrt- und Hotelkosten in Höhe von etwa 800,00 Euro veranschlagt. Die Finanzierung dieser Aufwendungen ist im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel: Ist-Situation und künftige Entwicklungen; Anfrage der FDP-Fraktion vom 12.08.2016Zur Vorlage · 2016/190 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/190 der Verwaltung dient als Sachstandsbericht zum Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel. Der Bericht erfolgt auf Anfrage der FDP-Fraktion und wird im Betriebsausschuss 1 sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Verwaltung beschreibt die aktuelle Personalsituation im Bürgerbüro als durch personelle Ausfälle geprägt. Aktuell sind 10,3 Vollzeitstellen auf 12 Personen verteilt, wobei zum Zeitpunkt der Berichterstattung mehrere Langzeiterkrankungen sowie kurzfristige Ausfälle vorlagen. Die Mindestbesetzung zur Aufrechterhaltung des Dienstes ist auf sechs Personen festgesetzt. Aufgrund der personellen Engpässe kam es in der Vergangenheit wiederholt zu kurzfristigen Verkürzungen der Öffnungszeiten oder zu Schließungen.
Als Maßnahmen zur Stabilisierung der Situation plant die Verwaltung die Besetzung einer zusätzlichen Stelle sowie die Nachbesetzung einer vakanten Abteilungsleitung. Zudem ist die Schulung einer Unterstützungseinheit für einfache Meldeangelegenheiten vorgesehen. Langfristig sollen die Arbeitsabläufe durch einen neuen Aufgabenzuschnitt optimiert und Serviceleistungen wie eine Online-Auskunft sowie eine Terminvergabe entwickelt werden. Zur Verbesserung der Wartebedingungen werden Maßnahmen wie die Bereitstellung von kostenfreiem WLAN und ein Informationssystem in Betracht gezogen. Die Diskussion über eine Anpassung der Öffnungszeiten sowie die Prüfung früherer Öffnungszeiten an weiteren Wochentagen bleibt Gegenstand künftiger Klärungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Zentren- und Einzelhandelskonzept hier: Entwicklung des Sonderstandortes WestringZur Vorlage · 2016/211 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/211 befasst sich mit der Entwicklung des Sonderstandortes Westring im Rahmen des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die aktuelle Planungssituation am Standort, für die am 17. Mai 2016 Bauanträge für einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von 1.450 m² sowie einen Drogeriemarkt mit 747 m² eingereicht wurden. Diese Vorhaben sollen unmittelbar östlich an den bestehenden Hammer-Markt angebaut werden, wobei der bestehende Aldi-Markt in das neue Gebäude umziehen soll.
Ein vorliegendes Konzept sieht zudem die Entwicklung des Westringcenters zu einem Einkaufszentrum vor. Dieses umfasst neben den bereits beantragten Märkten ein Fast-Food-Restaurant sowie zwei Fachmärkte für Baustoffe und Möbel. Eine vorliegende Verträglichkeitsanalyse prognostiziert für den zentralen Versorgungsbereich Altstadt einen Kaufkraftverlust bei Drogeriewaren zwischen 10 und 11 Prozent sowie für das NVZ Sodingen in Herne einen Verlust von 9 bis 10 Prozent. Gleichzeitig wird eine Attraktivitätssteigerung des Sonderstandortes Westring erwartet.
Die Verwaltung beabsichtigt, durch eine nachträgliche Änderung des Durchführungsvertrages die Voraussetzungen für die Genehmigung der Bauvorhaben zu schaffen. Parallel dazu soll ein Verfahren zur Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Westring-Center eingeleitet werden. Ziel ist es, weitere zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsnutzungen am Sonderstandort rechtssicher auszuschließen und eine klare Entwicklungsvorgabe im Sinne des städtischen Einzelhandelskonzeptes zu etablieren. Der Betriebsausschuss 3 und der Haupt- und Finanzausschuss sollen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15.08.2016 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 54.01.549210125 konsumtiver Aufwand „Schadenersatz für Baumaßnahmen Sanierung Marktplatz“Zur Vorlage · 2016/240 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/240 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15. August 2016 sowie der Kenntnisnahme weiterer Mittelbereitstellungen im Rahmen der Sanierung des Marktplatzes. Der Rat der Stadt soll die Entscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitglieds gemäß der Gemeindeordnung NRW bestätigen.
Im Rahmen dieser Entscheidung werden für den Haushalt 2016 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 90.000 Euro auf der Buchungsstelle für Schadenersatz im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zur Sanierung des Marktplatzes bereitgestellt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt über die Buchungsstelle für Zinsen aus Kassenkrediten. Die entsprechenden Auszahlungsmittel werden im Finanzplan der entsprechenden Buchungsstelle hinterlegt.
Zusätzlich wird der Rat der Stadt darüber informiert, dass eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000 Euro für den konsumtiven Aufwand der Sanierung des Marktplatzes auf nicht bewirtschafteten Flächen, die als Bodendenkmal eingestuft sind, erfolgt. Die Bereitstellung der Auszahlungsmittel ist ebenfalls im Finanzplan vorgesehen.
Hintergrund der Maßnahmen ist eine bodenkundliche Dokumentation im Bereich der Marktplatzumgestaltung, die seit der 30. Kalenderwoche des Jahres 2016 unter Begleitung des Landschaftsverbandes Münster und unter Einbindung eines externen Gutachters durchgeführt wird. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Soziale Stadt Habinghorst hier: FassadenprogrammZur Vorlage · 2016/244 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, das Fassadenprogramm im Programmgebiet „Soziale Stadt Habinghorst“ zum 30. September 2016 zu beenden. Grund für diesen Vorschlag ist die geringe Resonanz auf die im August 2015 beschlossene Richtlinie zur Gestaltung von Hausflächen. Im laufenden Jahr 2016 konnten bislang lediglich vier Maßnahmen abgerechnet werden. Förderanträge, die nach dem Stichtag eingehen, haben nach der Beendigung keinen Anspruch mehr auf eine Förderung nach der bestehenden Richtlinie.
Die Verwaltung schlägt vor, die durch die Aufgabe des Fassadenprogramms freiwerdenden Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 für die Weiterführung der Stadtteilarbeit einzusetzen. Konkret sollen die Mittel für das Quartiersmanagement, den Verfügungsfonds sowie die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Da das Programm „Soziale Stadt Habinghorst“ zum 31. Dezember 2016 endet, ist eine Sicherung der Finanzierung für das Folgejahr erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Minister sowie der Bezirksregierung Münster stehen für die Fortführung der Stadtteilarbeit im Jahr 2017 ausreichende Fördergelder des Landes zur Verfügung, sofern die ursprünglichen Fördersummen genutzt werden. Die Stadt übernimmt dabei einen Eigenanteil von 20 Prozent. Die Deckung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 29.800 Euro soll durch den Verzicht auf das Fassadenprogramm erfolgen. Eine abschließende Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2017.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20160929110952|20160929105811|20160929111236|20160929105736
- 14Anfragen der Ratsmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Nebentätigkeiten der Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2015nicht öffentlich
- 2Unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuern, Kassenkonto 21004919nicht öffentlich
- 3Befristete Niederschlagung von Gewerbesteuern und Nachzahlungszinsen, Kassenkonto 21000359nicht öffentlich
- 4Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 5Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich