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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)Zur Vorlage · 2017/130 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerin hat mit Verfügung vom 19. Mai 2017 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ausgesprochen. Grund für diese Maßnahme sind Entwicklungen bei den Erträgen und Aufwendungen im Zeitraum Mai 2017. Laut Verwaltung zeichnen sich im Ergebnishaushalt Verschlechterungen gegenüber der ursprünglichen Planung ab, die unter anderem auf gestiegene Personalaufwendungen sowie geringere Erträge aus der Gewerbesteuer zurückzuführen sind. Es wird erwartet, dass die Gewerbesteuereinnahmen um einen siebenstelligen Betrag hinter dem geplanten Ansatz zurückbleiben werden, wodurch das angestrebte positive Rechnungsergebnis gefährdet ist.
Die Sperre umfasst alle Buchungsstellen und Teilpläne des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie grundsätzlich auch Maßnahmen der Investitions-Dringlichkeitsliste. Ausgenommen von dieser Sperre sind jedoch bestimmte investive Auszahlungsansätze. Hierzu zählen Maßnahmen, die durch Zuwendungen oder Zuweisungen vollständig refinanziert werden, Projekte aus dem Programm „Gute Schule 2020“ sowie Maßnahmen, die durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden. Ebenfalls nicht betroffen sind rentierliche Maßnahmen sowie Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit zur Bedienung von Kreditverpflichtungen.
Die Entscheidung wurde im Einvernehmen mit dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten getroffen. Der Rat der Stadt wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben über die Sperre unterrichtet und hat die Möglichkeit, diese ganz oder teilweise aufzuheben. Für Investitionsmaßnahmen, die nicht von der Ausnahme geregelt sind, ist eine Mittelfreigabe nur durch Einzelfallentscheidungen auf Basis von Folgekostenberechnungen möglich.
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- 3Entwurf Gesamtabschluss gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW für das Jahr 2015Zur Vorlage · 2017/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/098 befasst sich mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 116 der Gemeindeordnung NRW. Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht. Im Rahmen der Konsolidierung wurde lediglich der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel als verselbstständigtes Aufgabenbereich in den Abschluss einbezogen, während auf die Aufnahme weiterer Beteiligungen aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde.
Aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamabschlüsse können für die Jahre 2011 bis 2014 vereinfachte Verfahren angewandt werden. Hierbei ist lediglich die Bestätigung der Entwurfsfassungen durch den Bürgermeister sowie die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde erforderlich. Die Entwürfe für die Jahre 2011 bis 2014 liegen der Vorlage als Anlagen bei.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist hingegen das Regelverfahren anzuwenden, welches eine Vollprüfung sowie die Feststellung durch den Rat und die Entlastung des Bürgermeisters vorsieht. Da der Abschluss für 2015 in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Abschluss für 2010 steht, beabsichtigt die Verwaltung, die Feststellung der Abschlüsse 2010 und 2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters gemeinsam nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorzubereiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
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Hauptdokument|20170427175551|20170427175703|20170427175804|20170427175901|20170427175956
- 43. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2018Zur Vorlage · 2017/091 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die dritte Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschließen, um den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2018 von bisher 17 Prozent auf 20 Prozent anzuheben. Die Verwaltung führt als Zwecke für diese Erhöhung sowohl die Finanzierung des Haushalts als auch die Bekämpfung von Spielsucht an. Durch die Anhebung um drei Prozentpunkte werden Mehreinnahmen von etwa 50.000 Euro pro Prozentpunkt erwartet.
Die vorliegende Vorlage des Haupt- und Finanzausschusses erläutert, dass die Steuer als Lenkungssteuer fungiert, um das Spielen aufgrund der damit verbundenen Folgekosten für die Gemeinschaft unattraktiver zu gestalten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung auf 20 Prozent rechtliche Herausforderungen durch Automatenaufsteller mit sich bringen könnte, wobei die Verwaltung auf die bisherige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen verweist, welches eine sogenannte Erdrosselungswirkung bisher verneint hat.
Die wirtschaftliche Situation der Automatenaufsteller in der Stadt wird als stabil dargestellt, da die Einnahmen aus der Besteuerung seit 2013 gestiegen sind und die Anzahl der Spielhallen sowie der Geräte seit 2012 unverändert blieb. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss mit einer Vorlaufzeit, um den Steuerpflichtigen eine Anpassung ihrer Kalkulation zu ermöglichen. Neben der Satzungserhöhung ist eine redaktionelle Änderung im Text vorgesehen. Die Neuregelung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.
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- 5Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 25.01.731905 - Zuschüsse an übrige Bereiche - in Höhe von 300.340,00 €.Zur Vorlage · 2017/108 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 300.340,00 Euro bei der Buchungsstelle 25.01.731905 entscheiden. Dabei handelt es sich um Zuschüsse an übrige Bereiche, konkret für das Westliche Landesturnmuseum (WLT).
Hintergrund der Vorlage ist die zeitliche Verschiebung von Zahlungsströmen. Der Zuschuss für das Jahr 2016 wurde erst Ende 2016 angefordert, was dazu führte, dass die Zahlung im Jahr 2017 als Aufwand verbucht wurde. Da das WLT den Zuschuss für das Jahr 2017 aufgrund eines laufenden Bauvorhabens bereits vorzeitig beantragt hat, entsteht ein zusätzlicher Bedarf an liquiden Mitteln im laufenden Jahr. Durch die bereits erfolgte Zahlung des Vorjahresbetrages im Jahr 2017 fehlen die entsprechenden Mittel im Finanzplan.
Die Deckung dieser Mehrauszahlung soll durch Mittelverschiebungen erfolgen. Die erforderlichen Mittel werden aus Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 61.01.751810, welche die Zinsen für Kassenkredite umfasst, bereitgestellt. Da die beantragte Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist eine Entscheidung durch den Rat der Stadt erforderlich. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
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- 6Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 30.04.2017Zur Vorlage · 2017/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht des Finanzcontrollings der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel zum Stand 30. April 2017 weist für die Teilergebnishaushalte Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 323.290 Euro aus. Im korrespondierenden Teilfinanzhaushalt werden Verschlechterungen von 319.290 Euro prognostiziert.
Innerhalb der Unternehmenszentrale werden Mehraufwendungen durch die Neufassung der Entschädigungsverordnung sowie durch die Umstellung auf eine neue Finanzsoftware erwartet. Demgegenüber stehen in der allgemeinen Finanzwirtschaft prognostizierte Verbesserungen, die unter anderem auf Erstattungsleistungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit sowie auf günstigere Zinsniveaus bei Liquiditätskrediten zurückzuführen sind. Eine erhebliche Verschlechterung der Erträge aus der Gewerbesteuer ist jedoch absehbar, deren genaue Höhe zum Berichtszeitpunkt noch nicht beziffert werden kann.
Im Bereich der Betriebe werden bei der Schülerbeförderung und den Kosten der Tagespflege Mehraufwendungen erwartet. Zudem sind für Instandsetzungsmaßnahmen an Sportgeräten zusätzliche Mittel erforderlich. Im Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements werden hingegen Mehrerträge aus Forderungen gegenüber Energieversorgern prognostiziert.
Bei den Aufwendungen für Personal und Versorgungsleistungen rechnet die Verwaltung mit einer Verschlechterung von rund 1.434.000 Euro. Weitere finanzielle Risiken bestehen bei den Leistungen für Flüchtlinge sowie bei den Hilfen für junge Menschen, da hier die Höhe künftiger Kosten oder Erstattungsleistungen durch das Land noch nicht abschließend feststeht. Die Verwaltung geht davon aus, dass die identifizierten Verschlechterungen durch andere Haushaltspositionen kompensiert werden können.
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- 7Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2017- Stand 31.03.2017Zur Vorlage · 2017/132 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/132 des Haupt- und Finanzausschusses legt den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2017 mit dem Stand vom 31. März 2017 vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2017 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 3. März 2017 genehmigt wurde.
Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Haushaltsanierungsplans erforderlich, wobei die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung spätestens zum 1. Dezember vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgen muss. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass ein Bericht zur Umsetzung des Plans zum Stand des 31. März jährlich bis spätestens zum 15. April der Bezirksregierung vorzulegen ist. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat der Stadt den Bericht, der bereits am 15. April 2017 der Bezirksregierung Münster vorgelegt wurde, zur Kenntnis zu bringen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20170519112517|20170519112529|20170519112546|20170519112555|20170519112603|20170519112639|20170519112645|20170519113905
- 8Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/124 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel und wird dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH verzeichnete für das Jahr 2016 ein vorläufiges Ergebnis von einem Verlust in Höhe von 912.610,00 Euro. Bei der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (EMW) wird auf den Stand der Luftbildaufnahmen von Herbst 2016 sowie auf die Fortführung der Kostenübernahme durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH verwiesen. Die LEG Wohnen NRW meldete für das vierte Quartal 2016 einen Rückgang der Mietrückstände auf 245.919 Euro sowie eine Dividendenausschüttung an die Stadt in Höhe von 3.681,30 Euro.
Die Stadtwerke Castrop-Rausel GmbH verzeichneten im Geschäftsjahr 2016 ein Wachstum im Energievertrieb bei einem Jahresüberschuss von null Euro. Für das Jahr 2017 wird erstmals ein positives Ergebnis erwartet. Die EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel GmbH wies für das zweite Halbjahr 2016 keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen auf.
Bei der WiN Emscher-Lippe GmbH GmbH belief sich der Jahresfehlbetrag 2016 auf 279.992 Euro. Die Gesellschaft führt Projekte wie das ChemieCluster 4.0 sowie den NGA-Ausbau und die Entwicklung von InnovationCities durch. Für das Jahr 2017 sind im Rahmen der Beteiligung an der newPark GmbH voraussichtlich Nachschusspflichten in Höhe von 1.435,18 Euro zu leisten.
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- 9Liquiditätsplanung 2017 3. QuartalZur Vorlage · 2017/110 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stadtkasse mit der Nummer 2017/110 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über die Liquiditätsplanung für das dritte Quartal des Jahres 2017. Grundlage für die regelmäßige Berichterstattung ist ein Beschluss des Rates vom 13. März 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Die Planung basiert auf den erwarteten Einnahmen sowie den künftig zu leistenden Ausgaben der Stadt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenschwankungen von der Prognose abweichen kann. Gemäß der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 wurde ein Höchstbetrag für Kassenkredite zur Sicherstellung der Liquidität in Höhe von 240.000.000 Euro festgelegt. Diese Kredite können als Festbetrags- oder Kontokorrentkredite in Anspruch genommen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung ist die Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Zinsentwicklung, Laufzeit, Fälligkeit und die Strukturierung der Kredite. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die vorliegende Liquiditätsplanung zur Kenntnis nimmt. Die grafische Darstellung der prognostizierten Entwicklung der Kassenkredite für das betreffende Quartal ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 10Grobkonzept zur Verstärkung und Optimierung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD); Stärkung des subjektiven und objektiven SicherheitsgefühlsZur Vorlage · 2017/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat ein Grobkonzept zur Verstärkung und Optimierung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, den KOD qualitativ und quantitativ so aufzustellen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung dauerhaft gewährleistet werden kann. Die Verwaltung führt aus, dass durch einen personellen Abbau in der Vergangenheit die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden konnten.
Die geplanten Maßnahmen sehen vor, durch verstärkte Präsenz in Schwerpunktbereichen wie der Altstadt, dem Erin-Park, dem Stadtpark, dem Ortsteil Deininghausen sowie dem Rennbahngelände präventiv tätig zu werden. Zu den Aufgaben des KOD gehören unter anderem Streifengänge, die Durchführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Funktion als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Die Beschäftigten verfügen dabei über hoheitliche Befugnisse, wie etwa die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen.
Für die Umsetzung ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen vorgesehen, wobei die Verwaltung langfristig eine Zielgröße von acht Beschäftigten anstrebt. Die Tätigkeit soll zu mindestens 50 Prozent in den Abend- und Nachtstunden am Wochenende stattfinden. Ein Jahresarbeitszeitkontenmodell soll die Einsatzplanung bedarfsgerecht steuern. Die Verwaltung plant, die Stellen nach Abstimmung mit dem Personalrat auszuschreiben, sodass ein Arbeitsbeginn der neuen Kräfte im Herbst des laufenden Jahres angestrebt wird. Eine regelmäßige Berichterstattung im Betriebsausschuss 1 ist vorgesehen.
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- 11Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsetzes (KInvFöG NRW); 2. Fortschreibung 2017Zur Vorlage · 2017/133 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt einen Sachstandsbericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) vor. Ziel der Vorlage ist die Kenntnisnahme des Berichts sowie die Beschlussfassung über eine neue Gesamtmaßnahmenliste. Die Stadt verfügt über Fördermittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro, ergänzt durch einen Eigenanteil von 10 Prozent, was ein Gesamtvolumen von etwa 8,96 Millionen Euro ergibt.
Der Bericht dokumentiert Anpassungen im Maßnahmenkatalog. Während einige Projekte, wie die Sanierung der Franz-Hillebrandt-Schule oder der Erich-Kästner-Schule, in das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ umgeschichtet wurden, konnten andere Maßnahmen aufgrund fehlender Förderfähigkeit oder geänderter Planungen nicht umgesetzt werden. Im Gegenzug wurden neue Vorhaben in die Liste aufgenommen, darunter die Revitalisierung einer Brachfläche am Europaplatz sowie verschiedene Sanierungen an Kindergärten und die energetische Erneuerung von Fenstern an der Franz-Hilesbrandt-Schule. Zudem wurden bereits zahlreiche Maßnahmen, etwa am Marktplatz oder an verschiedenen Schulen, erfolgreich abgeschlossen und die Fördermittel abgerechnet.
Die aktuelle Kalkulation weist eine Überzeichnung der Maßnahmenliste um etwa 94.000 Euro aus. Die Finanzierung der für das Jahr 2018 geplanten Maßnahmen sowie die Sicherung der erforderlichen Eigenanteile sollen im Rahmen des anstehenden Haushaltsplanverfahrens für das Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt werden.
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- 12Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01.525800125 „Kons. Aufwendungen Beleuchtung i.R. Neugestaltung Marktplatz“ in Höhe von 26.000 € (konsumtiv).Zur Vorlage · 2017/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/131 behandelt die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Marktplatzes. Konkret geht es um die Deckung von Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 26.000 Euro.
Die Maßnahme zur Abrüstung und Erneuerung der Beleuchtung konnte im Haushaltsjahr 2016 nicht abgeschlossen werden. Da es sich um eine konsumtive Maßnahme handelt, ist eine Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr nicht möglich, weshalb für 2017 zusätzliche Mittel benötigt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme haben sich im Zuge der Umsetzung um etwa 4.000 Euro auf insgesamt 145.486,49 Euro erhöht. Die Umsetzung wird durch Landeszuwendungen der Bezirksregierung Münster zu 80 Prozent gefördert.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch die Verwendung von Mehrerträgen in Höhe von 20.800 Euro aus der Buchungsstelle für die Beleuchtung des Marktplatzes sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 5.200 Euro aus dem Bereich der Erstattungen an öffentliche Sonderrechnungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung sowie die entsprechende Mehrauszahlung im Finanzplan zur Kenntnis nimmt. Da die Überschreitung unter dem in der Haushaltssatzung festgelegten Schwellenwert von 75.000 Euro liegt, ist hierfür keine formelle Zustimmung des Rates erforderlich.
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- 13Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01/0125.785710 „Stadt macht Platz - Neugestaltung Marktplatz Castrop“ (2. BA) in Höhe von 110.000 €.Zur Vorlage · 2017/129 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Castrop-Rauxel wird die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Jahr 2017 beantragt. Konkret geht es um eine Summe von 110.000 Euro für die Maßnahme „Stadt macht Platz - Neugestaltung Marktplatz Castrop“ (2. Bauabschnitt).
Der zusätzliche Finanzbedarf ergibt sich aus der Überschreitung der ursprünglich angesetzten Mengen bei Pflasterschnitten, dem Bodenaushub sowie dem Einbau von zusätzlichem Material. Die Notwendigkeit dieser Mittel wurde erst nach Vorliegen der Schlussrechnung und einer detaillierten Prüfung der Massenermittlung durch die zuständige Fachabteilung ersichtlich. Die Bauausführende Firma hatte hierfür ein externes Ingenieurbüro mit der Erstellung eines digitalen Endaufmaßes beauftragt.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgaben soll durch Mehreinnahmen aus einer anderen Investitionszuwendung des Landes erfolgen. Dabei werden Mittel aus der Buchungsstelle für die Deckenerneuerung mit Unterbau der Waldenburger Straße in Höhe von 110.000 Euro herangezogen. Die Maßnahme zur Neugestaltung des Marktplatzes wird zudem zu 80 Prozent durch Zuwendungen der Bezirksregierung Münster gefördert. Die Gesamtkosten für die betreffende Buchungsstelle belaufen sich durch diese Anpassung auf insgesamt 1.444.059,01 Euro.
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- 14Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft; hier: Beauftragung eines externen Gutachters zur Erstellung einer ExpertiseZur Vorlage · 2017/125 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Prüfung der Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/125 wird der Rat der Stadt vorgeschlagen, den aktuellen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Beauftragung eines externen Gutachterbüros zu betrauen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Stadt, die seit Ende 2014 einen Zuwachs verzeichnen. Mit dem Bevölkerungswachstum steigen die Anforderungen an den Wohnraum, insbesondere im Bereich der preisgebundenen Wohnungen sowie bei barrierefreien Angeboten. Da die Anzahl der Sozialwohnungen durch das Auslaufen von Bindungen bis zum Jahr 2030 voraussichtlich weiter sinken wird, soll eine kommunale Gesellschaft die Möglichkeit bieten, den Wohnungsmarkt gezielter zu steuern.
Das beauftragte externe Büro soll eine Bedarfsanalyse erstellen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Form eines Businessplans ausarbeiten sowie rechtliche und steuerrechtliche Aspekte prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen als Entscheidungshilfe für die Vor- und Nachteile einer Neugründung dienen. Die Finanzierung der Analyse soll über das Beratungsprogramm der „Partnerschaft Deutschland“ erfolgen, wodurch die Maßnahme für den Haushalt der Stadt ergebnisneutral bleibt. Die Auftragsvergabe erfolgt, sobald die entsprechende Förderzusage des Bundesministeriums der Finanzen vorliegt.
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- 15Sachstandsbericht 'Sprung über die Emscher'
- 16Anfragen der Ratsmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über eine Auftragsvergabenicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich