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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"Zur Vorlage · 2017/150 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Beitritt zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2017. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt als Trägerin der Anstalt die Vorteile einer kommunal-staatlichen Kooperation nutzt. Durch die Umwandlung der bisherigen „d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG“ in eine Anstalt des öffentlichen Rechts wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen neu geordnet.
Ein wesentlicher Aspekt des Beitritts ist die Möglichkeit, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst unter anderem die Nutzung eines elektronischen Vergabemarktplatzes für die Stadtverwaltung sowie die fachliche Unterstützung bei der Anwendung von Informationstechnik. Zudem soll die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern bei Kooperationsprojekten erleichtert werden.
Für den Beitritt ist eine einmalige Stammeinlage in Höhe von 1.000 Euro zu leisten. Die Finanzierung dieser investiven Auszahlung erfolgt über eine außerplanmäßige Bereitstellung aus der entsprechenden Buchungsstelle. Der zusätzliche Mittelbedarf wird durch Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen bzw. unbewirtschaftetem Grundbesitz gedeckt. Die Verwaltung stellt fest, dass durch diese Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen und keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt.
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- 3Soziale Stadt Habinghorst hier: 3. Selbstevaluation des Programms „Soziale Stadt“ für das Quartier HabinghorstZur Vorlage · 2017/022 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/022 befasst sich mit der dritten Selbstevaluation des Programms „Soziale Stadt“ für das Quartier Habinghorst. Der Bericht umfasst die Auswertung von Daten bis zum Stand Dezember 2016. Die Selbstevaluation dient als verpflichtender Bestandteil der Arbeit in Programmstadtteilen, um die Umsetzung und Steuerung der Programme auf kommunaler Ebene zu überprüfen und Lernprozesse bei den beteiligten Akteuren vor Ort zu fördern.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere des Ausscheidens aus der Förderung, wurde die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes für die künftige Entwicklung des Quartiers aus dem vorliegenden Bericht herausgenommen. Für das zweite Halbjahr 2017 ist die Erarbeitung einer Strategie zur künftigen Verstetigung geplant, die in Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung erfolgen soll. Hierzu wird die Verwaltung einen Runden Tisch organisieren, um notwendige Handlungsfelder zu präsentieren und zu diskutieren. Eine Einladung an die Ratsfraktionen ist nach der Sommerpause vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Vorbereitung des Runden Tisches beauftragt. Die Vorlage wurde dem Betriebsausschuss 2 sowie weiteren Gremien zur Beratung vorgelegt. Es entstehen durch die vorliegende Selbstevaluation keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 4Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung)Zur Vorlage · 2017/149 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird um die Genehmigung einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 25.920 Euro gebeten. Diese Mittel sind für die Buchungsstelle 36.02.531906 vorgesehen, über die Zuschüsse an verschiedene Bereiche aus Projektförderungen abgewickelt werden. Konkret handelt es sich um eine Zuwendung des Landesjugendamtes zur Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen. Diese Maßnahmen umfassen niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder vor dem Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien sowie vergleichbaren Lebenslagen. Die Auszahlung der Mittel an die durchführenden Träger soll ab dem 1. Juli 2017 in zwei monatlichen Raten erfolgen.
Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch entsprechende Mehrerträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes auf der Buchungsstelle 36.02.414205. Da die Mehrauszahlungen durch die entsprechenden Mehreinzahlungen gedeckt sind, entstehen keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Durch die beantragte Erweiterung erhöht sich der bisher im Jahr 2017 bereits durch Ratsbeschlüsse bereitgestellte Gesamtbedarf für diesen Bereich von 353.713,34 Euro auf insgesamt 379.633,34 Euro. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Entscheidung des Rates erforderlich.
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- 5Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 61.01.524710029 „Deckensanierung Cottenburgstr. zw. B 235 und Bochumer Str.“ in Höhe von 52.530 € (konsumtiv)Zur Vorlage · 2017/144 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Jahr 2017 beraten. Konkret geht es um die Deckung zusätzlicher Aufwendungen in Höhe von 52.530 Euro für die Deckensanierung in der Cottenburgstraße im Bereich zwischen der B 235 und der Bochumer Straße.
Die Maßnahme, die bereits im Haushaltsjahr 2016 mit Mitteln in Höhe von 230.000 Euro begonnen wurde, konnte im Vorjahr nicht abgeschlossen werden. Die vorliegende Schlussrechnung weist nun zusätzliche Kosten aus. Diese resultieren aus einer erforderlichen Mittelnaht, vergrößerten Flächen bei der Anbindung von Seitenstraßen sowie Mehrbedarfen bei Asphalt, Straßenentwässerung und Pflasterrinnen. Zudem wurden Anpassungen der Gehwege an das neue Straßenniveau sowie die Absenkung von Bordsteinen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sowie neue Fahrbahnmarkierungen notwendig. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nun auf 479.177,35 Euro. Die Investition wird über das Kommunale Investitionsförderprogramm (KInvFöG) zu 90 Prozent gefördert.
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Mehreinnahmen aus der entsprechenden Buchungsstelle der Deckensanierung in Höhe von 47.277 Euro sowie durch Minderaufwendungen bei den Erstattungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen in Höhe von 5.253 Euro. Der städtische Eigenanteil wird aus den genannten Erstattungen finanziert.
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- 6Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 61.01.524730002 „Deckenprogramm Lange Str. zw. Wartburgstr. und B 235“ in Höhe von 13.760 € (konsumtiv).Zur Vorlage · 2017/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Jahr 2017 beschließen. Konkret geht es um einen Betrag von 13.760 Euro für das Deckenprogramm in der Länge Straße zwischen der Wartburgstraße und der B 235. Die Maßnahme, die bereits im Haushaltsplan 2016 vorgesehen war, konnte im vorangegangenen Jahr nicht abgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel ergibt sich aus vorliegenden Schlussrechnungen. Im Bereich des Übergangs von der Länge Straße auf die B 235 mussten etwa 200 Quadratmeter der Fahrbahndecke zusätzlich abgefräst und mit neuem Material versehen werden, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten. Zudem war ein erneutes Auftragen der Fahrbahnmarkierung erforderlich. Durch diese Anpassungen belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 365.873,44 Euro. Die Investition wird über das Kommunale Investitionsförderprogramm (KInvFöG) zu 90 Prozent gefördert.
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Mehreinnahmen aus dem Deckenprogramm in Höhe von 12.384 Euro sowie durch Minderaufwendungen bei den Erstattungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen in Höhe von 1.376 Euro. Der städtische Eigenanteil wird aus den genannten Minderaufwendungen finanziert. Die Verwaltung gibt an, dass der erforderliche Konsolidierungsbeitrag eingehalten wird und die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert ist.
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- 7Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01/0125.785710 „Stadt macht Platz - Neugestaltung Marktplatz Castrop“ (2. BA) in Höhe von 245.000 €.Zur Vorlage · 2017/146 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird um die Beschlussfassung gebeten, gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 245.000 € für das Haushaltsjahr 2017 bereitzustellen. Die Mittel sind für den zweiten Bauabschnitt der Maßnahme „Stadt macht Platz - Neugestaltung Marktplatz Castrons“ vorgesehen. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Straßenoberfläche sowie der Gehwegbereiche, unter anderem im Bereich der Bushaltestellen, um die Anpassung an eine neue Höhensituation und die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel ergibt sich aus der Verknüpfung des Bauablaufs mit der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie aus einer höheren Abrechnung des bereits ausgeführten Teils aufgrund eines digitalen Endaufmaßes. Die Deckung der beantragten Summe erfolgt durch verschiedene Haushaltspositionen. Hierzu zählen Minderauszahlungen beim Regenrückhaltebecken Obercastroper Bach in Höhe von 91.000 € und bei Restforderungen aus Vorjahren in Höhe von 59.000 €. Zudem werden Mehreinzahlungen aus Investitionszuwendungen des Landes für die Deckenerneuerung der Waldenburger Straße in Gesamthöhe von 95.000 € zur Finanzierung herangezogen.
Die Prüfung der Förderfähigkeit dieses Bauabschnitts durch die Bezirksregierung Münster für Landeszuwendungen ist derzeit im Gange. Die Gesamtkosten für die betreffende Buchungsstelle belaufen sich ohne die Beleuchtung auf 1.689.059 €.
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- 8Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 21.18/0699.783160 (Auszahlungen für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens für den Umbau der Mensa Willy Brandt Gesamtschule)Zur Vorlage · 2017/151 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/151 des Immobilien-Managements sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für den Umbau der Mensa der Willy-Brandt-Gesamtschule vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, Mittel in Höhe von 127.000 Euro auf der Buchungsstelle für die Auszahlungen zum Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens bereitzustellen. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Mittelbereitstellung soll durch Minderauszahlungen auf der Buchungsstelle für den Umbau der Mensa erfolgen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist die Ermittlung der Kosten für die Küchenausstattung, die erst nach Vorlage des entsprechenden Angebots des Küchenausstatters feststellbar waren. Um die Anforderungen an die Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und die ordnungsgemäße Sachkontierung zu erfüllen, ist die Bildung einer separaten Buchungsstelle für die beweglichen Sachen notwendig. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Da die Maßnahme gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen als unabweisbar eingestuft wird und die Summe die Grenze für erhebliche Haushaltsüberschreitungen überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Eine zusätzliche Belastung des Haushalts durch diesen Vorgang wird in der Vorlage nicht angegeben, da es sich lediglich um eine abweichende Sachkontierung innerhalb der bereits vorgesehenen Mittel handelt. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Entscheidung zuständig.
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- 9Antrag der Koalition vom 12.06.2017 Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS)Zur Vorlage · 2017/143 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/143 befasst sich mit dem Antrag der Koalition vom 12. Juni 2017 auf eine Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS). Der Antrag wurde von den Vorsitzenden der SPD-Fraktion, der Grünen-Fraktion sowie der FDP-Fraktion gestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Mitgliedschaft in der genannten Arbeitsgemeinschaft zu beantragen. Ziel der Aufnahme ist es, durch die Unterstützung der AGFS die Entwicklung der Stadt hin zu einer fußgänger- und fahrradfreundlichen Infrastruktur zu fördern. Für die Stadt ist mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 2.500 Euro zu rechnen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen über diesen Beitrag hinaus hat. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Behandlung im Umweltausschuss am 27. Juni 2017, im Betriebsausschuss 1 am 28. Juni 2017 sowie im Rat der Stadt am 6. Juli 2017 vor. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 1.
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- 10Bebauungsplan Nr. 243 Planbereich: Wohnen in der Kemnade hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/118 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2017/118 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 243 im Planbereich „Wohnen in der Kemnade“ beantragt. Das rund zwei Hektar große Areal im Stadtteil Castrop liegt zwischen der Beethovenstraße und der Trasse der Emschertalbahn. Die Planung sieht die Nachnutzung einer seit 2008 brachliegenden Fläche vor, die ehemals mit Mehrfamilienhäusern bebaut war.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines Seniorenzentrums mit etwa 80 Plätzen sowie fünf barrierefreie Mehrfamilienhäuser mit insgesamt rund 115 Wohneinheiten. Die Gebäude sollen in einer Höhe von drei bis fünf Geschossen errichtet werden. Zur Erschließung ist die Anbindung an die Straße „In der Kemnade“ vorgesehen, wobei auch Stellplätze im Außenbereich sowie eine Tiefgarage geplant sind. Um den Schutz vor Verkehrslärm der angrenzenden B 235 und der Emschertalbahn zu gewährleisten, ist der Bau einer 2,5 Meter hohen Schallschutzwand vorgesehen. Zudem wird die geplante Renaturierung des Landwehrbachs in die Planung einbezogen.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den Vorgaben des Abwägungsvorschlags berücksichtigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden und die zugehörige Begründung zu billigen. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Wiedernutzbarmachung der Fläche eine Innenentwicklung ohne zusätzliche Flächenversiegelung am Siedlungsrand erfolgt.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/028 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B, welcher den Planbereich „Gewerbepark Erin / Karlstraße“ umfasst. Das etwa 36 Hektar große Gebiet wird im Norden durch die Erinstraße und Herner Straße, im Osten durch den Altstadtring, im Süden durch die Karlstraße und im Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Ziel der Änderung ist es, die bisherigen, teils restriktiven städtebaulichen Vorgaben zu vereinfachen, um den Anforderungen künftiger Investitionen gerecht zu werden. Im Bereich des Altstadtrings wird die ursprüngliche Festsetzung als Kerngebiet durch die Gebietsart „Gewerbegebiet“ ersetzt, um dem Charakter des Gewerbeparks und der vorhandenen gewerblichen Nutzung zu entsprechen. Zudem werden Emissionskontingente zur Sicherung des Nebeneinanders von Arbeitsbereichen und Wohnnutzungen definiert.
Weitere Anpassungen umfassen die Festsetzung von Grünflächen auf ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen sowie die Erweiterung der Bauflächen für die Bestandsbebauung an der Karlstraße, da eine Untersuchung zur Bodenbeschaffenheit keine Bedenken gegen eine Wohnnutzung ergeben hat. Zudem wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und Aufsichtspersonen festgesetzt.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschließen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20170209145835|20170221142041|20170209145911|20170608161540|20170608090959|20170522094046|20170608091143|20170221141921|20170221141936|20170221142031
- 12Bebauungsplan Nr. 227 Planbereich „Gewerbepark Erin / Herner Straße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 227 für den Planbereich „Gewerbepark Erin / Herner Straße“ entscheiden. Das etwa 20 Hektar große Gebiet wird im Norden durch die Herner Straße, im Osten durch die Grünflächen des Erinparks, im Süden durch die Erinstraße sowie im Westen durch den Rossbach und landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Die Planung verfolgt das Ziel, die Festsetzungen für gewerbliche Bauflächen an aktuelle städtebauliche Anforderungen anzupassen. Hierzu gehört die Überprüfung von Baulinien zugunsten von Baugrenzen sowie die Steuerung von Einzelhandelsbetrieben auf Basis des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes, um die zentrale Versorgung zu sichern. Zudem sollen Lärmbereiche definiert werden, um die Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten. Durch die Anpassung der Zulässigkeitsregelungen soll die Flächenverfügbarkeit für produzierende und handwerkliche Betriebe verbessert und die Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer erhöht werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die Stellungnahme der Verwaltung zu übernehmen. Zudem wird die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung inklusive der zugehörigen Begründung und des Umweltberichts beantragt. Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfs wurden unter anderem die Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandel, die Pflanzfestsetzungen sowie technische Korrekturen an Wasserflächen und Leitungstrassen vorgenommen.
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Hauptdokument|20170209095754|20170209095805|20170608114535|20170608114601|20170522092605|20170608134720|20170222114247|20170222114325|20170222114341
- 13Neubaumaßnahme Brücke Am BennertorZur Vorlage · 2017/105 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung legt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/105 einen Bericht zur Umsetzung der Neubaumaßnahme „Brücke Am Bennertor“ vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung der Neubaumaßnahme derzeit nicht weiter zu verfolgen.
Die Ausgangslage basiert auf dem Abriss der Fußgängerbrücke über die Strecke Dortmund-Herne im Januar 2014 aufgrund irreparabler Schäden. Seitdem wurden verschiedene Prüfungen zur wirtschaftlichen Umsetzung durchgeführt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Notwendigkeit einer Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG, da die Bahn eine Vergrößerung der Durchfahrtshöhe für eine künftige Elektrifizierung fordert, während die Stadt eine barrierefreie Gestaltung der Wegeführung anstrebt. Ein konkreter Zeitpunkt für die Elektrifizierung steht noch nicht fest.
Hinsichtlich der Finanzierung wird ein Kostenverteilungsschlüssel von 54 Prozent für die Bahn und 46 Prozent für die Stadt auf Basis der Vorentwurfsplanung kalkuliert. Eine Förderzusage der Bezirksregierung Münster für den städtischen Anteil wurde bisher nicht erteilt und wird frühestens ab 2019 erwartet. Ein vorzeitiger Baubeginn würde eine Vorfinanzierung des kommunalen Anteils von etwa 775.000 Euro durch die Stadt erfordern. Die aktuellen Kalkulationen für eine Stahlbetonbrücke belaufen sich auf etwa 1.681.240 Euro, wobei mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen ist. Eine Deckung des kommunalen Anteils durch die in der Investitionsdringlichkeitsliste angemeldeten Mittel in Höhe von 400.000 Euro ist nach aktueller Einschätzung der Verwaltung nicht darstellbar.
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- 14Bestellung des Vorstandes EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - Anstalt öffentlichen Rechts - ab 01.01.2018Zur Vorlage · 2017/037 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/037 befasst sich mit der Wiederbestellung des Vorstandes des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Der derzeitige Vorstand ist gemäß einem Beschluss des Rates vom 21. Juni 2012 bis zum 31. Dezember 2017 im Amt.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb liegt die Entscheidung über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes beim Verwaltungsrat. Die Satzung sieht vor, dass der Vorstand für eine Dauer von fünf Jahren bestellt wird, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist. Der Vorstand unterliegt dabei der Weisung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb plant, in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 die Wiederbestellung des aktuellen Vorstandes zu beschließen. Dieser Beschluss des Verwaltungsrates bedarf der Bestätigung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel, welcher in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 über den Vorschlag entscheiden soll. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalentscheidung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 15Neubestellung des Beirats der Justizvollzugsanstalt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/139 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 6. Juli 2017 über die Neubestellung der Mitglieder des Beirats der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel entscheiden. Die Neubesetzung ist erforderlich, da die Amtszeit des Beirats der Wahlzeit des am 14. Mai 2017 gewählten Landtags entspricht.
Gemäß dem Strafvollzugsgesetz haben die Beiräte die Aufgabe, die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu unterstützen sowie bei der Wiedereingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung zu helfen. Die Mitglieder des Beirats sollen Personen sein, die Verständnis für die Ziele des Strafvollzugs aufweisen und Positionen im öffentlichen Leben bekleiden. Die Tätigkeit im Beirat erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.
Der Beschlussvorschlag sieht die Benennung von sechs Personen vor, darunter Vertreter der Bundespolizei, ein Mitglied des Landtags sowie ein Pfarrer einer evangelischen Kirchengemeinde. Alle vorgeschlagenen Personen haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert.
Obwohl für die Benennung der Beiratsmitglieder in Justizvollzugsanstalten kreisangehöriger Gemeinden grundsätzlich der Kreistag zuständig ist, wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Entscheidung übertragen. Dies begründet sich auf einer Mitteilung des Oberkreisdirektors des Kreises Recklinghausen aus dem Jahr 1990. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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- 16Beschluss über den Verlust des Mandats im IntegrationsratZur Vorlage · 2017/142 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 über den Verlust eines Mandats im Integrationsrat entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, gemäß der Wahlordnung der Stadt sowie des Kommunalwahlgesetzes festzustellen, dass ein Mandat der Liste „Junge Alternative“ entfallen ist.
Grund für den Vorgang ist der Verlust der Wählbarkeit eines gewählten Mitglieds. Die Verwaltung hat Kenntnis darüber erlangt, dass das betreffende Ratsmitglied bereits im Dezember 2016 aus Castrop-Rauxel verzogen ist. Da die Voraussetzung der Wählbarkeit unter anderem das Vorhandensein der Hauptwohnung in der Gemeinde während der gesamten Wahlperiode umfasst, ist ein nachträglicher Verlust der Wählbarkeit eingetreten.
Mit dem Feststellen des Mandatsverlusts wird die Nachfolge geregelt. Auf der Liste der „Jungen Alternativen“ ist ein Nachrücker für den Integrationsrat geführt, der im Falle des Beschlusses das vakante Mandat übernehmen wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass der Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 17Antrag der FDP-Fraktion vom 16.06.2017 hier: AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2017/147 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/147 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion vom 16. Juni 2017. Gegenstand der Vorlage ist die Besetzung von Ausschüssen innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 6. Juli 2017 zur Beratung vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis90/ Die Grünen und FDP vom 21.06.2017; "Klimaagenda 2020 für Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/152 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2017/152 liegt ein Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vor, der am 6. Juli 2017 im Rat der Stadt zur Beratung ansteht. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer sogenannten „Klimaagenda 2020 für Castrop-Rauxel“.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt. Gemäß den Angaben in der Sitzungsvorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag zu den Details der Agenda ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 19Anfragen der Ratsmitglieder
- 20Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich