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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Sachstandsbericht Anliegenmanagement - 1. Halbjahr 2018Zur Vorlage · 2018/144 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/144 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum Anliegenmanagement der Stadt Castrop-Rauxel für das erste Halbjahr 2018. Das System, das im Februar 2017 mit der Einführung der Cas-App im Büro des Bürgermeisters neu aufgestellt wurde, dient der systematischen Erfassung und Bearbeitung von Bürgeranliegen sowie der Bereitstellung von Auswertungsmöglichkeiten für den Rat und die Fachausschüsse.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Juni 2018 wurden insgesamt 1.091 Meldungen über verschiedene Kommunikationswege erfasst. Die am häufigsten genutzten Kanäle waren telefonische sowie persönliche Kontakte mit 498 Meldungen, gefollag von der Cas-App und dem Anliegenmanagement der städtischen Homepage mit 414 Meldungen. Weitere Eingaben erfolgten über Kontaktformulare der Homepage (128) sowie über zentrale E-Mail-Postfächer (51).
Die Auswertung der Meldungen zeigt eine Variation der Themenbereiche. Im betrachteten Zeitraum stiegen die monatlichen Gesamtzahlen von 80 Meldungen im Januar auf 116 Meldungen im Mai an. Zu den häufigsten Kategorien gehören Grünanlagen und Spielplätze, Straßen- und Gehwegschäden sowie wilde Müllkippen. Der Bericht legt den Schwerpunkt der Auswertung auf die digital über die Cas-App eingegangenen Meldungen, da diese eine höhere Systematisierung ermöglichen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird angehalten, den Bericht mit Stand vom 1. Juni 2018 zur Kenntnis zu nehmen.
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- 3Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2018/146 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/146 zum Sachstandsbericht über die mögliche Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft legt die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dar. Im Auftrag des Rates untersuchte das Beratungsunternehmen Partnerschaft Deutschland die Rahmenbedingungen für die Gründung und den Geschäftsbetrieb einer solchen Gesellschaft.
Das Beraterteam empfiehlt die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, um den wohnungspolitischen Einfluss der Stadt zu stärken. Für eine wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft, basierend auf vier konkreten Bauvorhaben in der Recklinghauser Straße, Lessingstraße, Langen Straße und Westhofenstraße, wird eine anfängliche Ausstattung mit Projektgrundstücken sowie einer Kapitaleinlage von etwa 8,5 Millionen Euro empfohlen. Zudem ist ein Gesellschafterdarlehen der Stadt in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro vorgesehen. Laut den Empfehlungen der Berater wären im laufenden Betrieb keine regelmäßigen Zuschüsse der Stadt erforderlich. Zur Umsetzung der Neubauvorhaben wird ein erweitertes Generalunternehmer-Modell mit integrierten Planungsleistungen vorgeschlagen.
Die Verwaltung befindet sich derzeit im Austausch über die Endfassung des Abschlussberichtes. Zudem steht ein Gespräch mit der unteren und der oberen Kommunalaufsichtsbehörde an, über dessen Verlauf die Verwaltung im Rat informieren wird. Neben der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind weitere rechtliche und steuerrechtliche Prüfungen, etwa zur Gesellschaftsform und zum Beihilferecht, erforderlich. Der Rat soll den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die Entscheidungsvorlage zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
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- 4Nationale Projekte des Städtebaus: Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel hier: Weiterleitungsvertrag und Ausführungsvereinbarung mit der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 2018/143 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Abschluss eines Weiterleitungsvertrages sowie einer Ausführungsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft entscheiden. Ziel dieser vertraglichen Regelungen ist die Realisierung des Projekts „Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel“. Durch die Vereinbarungen soll die Umsetzung des Bauvorhabens durch die Emschergenossenschaft sichergestellt werden. Dabei ist die Weiterleitung der von der Stadt eingeworbenen Fördermittel des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Höhe von maximal 8.000.000 Euro an die Emschergenossenschaft geregelt.
Das geplante Brückenbauwerk soll als Fuß- und Radweg eine Verbindung über die Emscher und den Rhein-Herne-Kanal schaffen. Die geschätzten Anschaffungs- und Herstellungskosten belaufen sich nach aktuellem Planungsstand auf rund 8,9 Millionen Euro. Die Stadt sieht einen Eigenanteil in Höhe von etwa 900.000 Euro vor.
Die Zustimmung des Rates erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Anzeige des Vorhabens bei der Kommunalaufsbehörde des Kreises Recklinghausen positiv verläuft und die erforderliche Freigabe durch den Zuwendungsgeber vorliegt. Die Verwaltung ist beauftragt, die Verträge mit dem Vorstand der Emschergenossenschaft abzuschließen und den Rat über den weiteren Verfahrensstand zu informieren.
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- 5Änderung der sog. KInvFöG I - Liste (Arbeitsliste zu den Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen)Zur Vorlage · 2018/141 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/141 sieht eine Änderung der KInvFöG I-Liste vor, bei der es sich um die Arbeitsliste zu den Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen handelt. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Liste anpassen, um die kurzfristige Schaffung von Betreuungsplätzen durch den Erwerb modularer Gebäudeteile bzw. Container für Kindertagesstätten zu ermöglichen.
Für diese neue Maßnahme ist ein Gesamtansatz von 1.000.000 € vorgesehen, wobei 900.000 € aus KInvFöG-Mitteln und ein kommunaler Eigenanteil von 100.000 € bereitgestellt werden sollen. Um die derzeitige Überzeichnung der Liste auszugleichen und die Finanzierung der neuen Maßnahme zu gewährleisten, werden bestehende Vorhaben angepasst oder gestrichen.
Konkret wird die Maßnahme zum Umbau der Harkortschule zum Kindergarten sowie die Asphaltierung erosionsgefährdeter Radwege aus der Liste gestrichen. Auch die Umsetzung eines neuen Raumkonzepts im Familienzentrum Mikado entfällt in der aktuellen Liste. Zudem wird der für 2018 vorgesehene Ansatz für die Hochstraße inklusive Bushaltestelle von 400.000 € auf 200.000 € reduziert. Durch diese Anpassungen sollen die erforderlichen Mittel für die neuen Containerstrukturen im Rahmen des Förderprogramms verfügbar gemacht werden. Eine aktualisierte Liste wird dem Rat im September 2018 vorgelegt.
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- 6Errichtung einer temporären Tageseinrichtung für Kinder am Stadtmittelpunkt hier: Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die notwendige Herrichtung des Grundstückes und der Außenanlagen sowie für den Erwerb von modularen Gebäudeteilen für den Betrieb einer viergruppigen KiTaZur Vorlage · 2018/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Errichtung einer temporären Kindertageseinrichtung am Stadtmittelpunkt, um kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Die Einrichtung soll als Interimslösung für voraussichtlich zwei Jahre dienen, bis ein dauerhafter Standort am EVK genutzt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2018 sieht der Beschlussvorschlag die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in insgesamt 1,2 Millionen Euro vor.
Dieser Betrag umfasst 1 Million Euro für den Erwerb modularer Gebäudeteile in Containerbauweise sowie rund 200.000 Euro für die Herrichtung des Grundstücks, der Außenanlagen und den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens. Die Finanzierung der Gebäudeteile soll durch Einzahlungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW) in Höhe von 900.000 Euro sowie durch Minderauszahlungen aus verschiedenen Haushaltspositionen, unter anderem für Schulbau und Straßenbaumaßnahmen, gedeckt werden.
Die Kosten für die Grundstücks- und Außenanlagen sollen ebenfalls durch Umwidmungen aus bestehenden Haushaltspositionen finanziert werden, darunter Mittel aus dem Bildungscampus Süd sowie aus dem Projekt zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs Castrop-Süd. Die Verwaltung führt an, dass die Mittelbereitstellung aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe im laufenden Haushaltsjahr notwendig ist. Die laufenden Betriebskosten für die Einrichtung sind im aktuellen Haushalt abgedeckt.
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- 7Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.05.2018Zur Vorlage · 2018/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. Mai 2018 weist für die Teilergebnisrechnungen der jeweiligen Teilergebnishaushalte Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 750.325 € aus. In den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten werden Verschlechterungen von 652.400 € prognostiziert.
Ein wesentlicher Faktor sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist ab dem 1. März 2018 mit einer Erhöhung der Aufwendungen um durchschnittlich 3,19 % zu rechnen, was rechnerisch zusätzliche Kosten von rund 700.000 € für den Haushalt 2018 zur Folge hat.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 61.01) zeigen sich hingegen deutliche Veränderungen. Hier werden Mehrerträge in Höhe von 3.397.370 € verzeichnet, die unter anderem aus Erstattungen vom Kreis SGB II, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuerbeteiligung resultieren. Dem stehen Mindererträge in Höhe von 2.586.850 €, primär durch Rückgänge bei der Gewerbesteuer, gegenüber.
Weitere finanzielle Entwicklungen betreffen die Leistungen an Flüchtlinge (Produktgruppe 31.04), für die eine Verschlechterung von 1.400.000 € prognostiziert wird, da Erstattungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund des veränderten Rechtsstatus der zugewiesenen Personen sinken. Im Bereich des Immobilienmanagements werden Mehrerträge von rund 265.935 € erwartet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung der Gewerbesteuererträge sowie die Auswirkungen des Tarifabschlusses weiterhin beobachtet werden müssen.
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- 8Liquiditätsplanung 2018 3. Quartal 2018Zur Vorlage · 2018/139 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/139 der Stadtkasse befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das dritte Quartal des Jahres 2018. Die Vorlage dient der regelmäßigen Information der Fraktionen über die voraussichtliche Entwicklung des Kassenkreditbedarfs, wie es durch einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 festgelegt wurde.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Kommune berechtigt, Kassenkredite in Form von Festbetrags- oder Kontokorrentkrediten aufzunehmen, um die rechtzeitige Leistung von Ausgaben zu gewährleisten, sofern keine anderen Deckungsmittel zur Verfügung stehen. Der jährliche Höchstbetrag für diese Kredite ist in der geltenden Haushaltssatzung auf 220.000.000 Euro begrenzt.
Die vorliegende Planung berücksichtigt die dem Kassenleiter bekannten, planungsrelevanten Einnahmen und Ausgaben sowie die Einschätzung täglicher Zahlungsströme. Es wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Stand der Kassenkredite aufgrund von Einnahme- und Ausgabeentwicklungen, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht kalkulierbar sind, von der Prognose abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Aufnahme von Krediten ist zudem die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Liquiditätsplanung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 9Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2017Zur Vorlage · 2018/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/124 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2017. Der Entwurf weist für das Haushaltsjahr 2017 einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 1.510.288,96 € aus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zunächst zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig soll der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überstellt werden. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat verpflichtet, den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss festzustellen. In diesem Zusammenhang entscheidet der Rat auch über die Verwendung des Jahresüberschusses oder den Umgang mit einem Fehlbetrag sowie über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Terminplanung sieht vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 15. November 2018 beschließt. Die abschließende Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss sowie die Entscheidung zur Entlastung des Bürgermeisters sind für die Ratssitzung am 29. November 2018 vorgesehen. Der Entwurf wird den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 5. Juli 2018 zur Verfügung gestellt. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten sowie Stadtkämmerer vorgelegt.
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- 10Fortführung der WiN Emscher-Lippe GmbHZur Vorlage · 2018/147 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH zustimmen. Mit diesem Beschluss wird die Fortführung der Gesellschaft über den 19. August 2020 hinaus unbefristet geregelt. Die Neufassung sieht vor, dass die Gesellschaft künftig jederzeit mit einer Frist von drei Jahren zum Kalenderjahresende durch die Gesellschafterversammlung aufgelöst werden kann.
Die organisatorische Struktur der Gesellschaft wird angepasst. Der bisherige Aufsichtsrat wird durch ein Präsidium ersetzt, welches die Steuerungsfunktion gegenüber der Geschäftsführung übernimmt. Die Organe der Gesellschaft umfassen künftig die Gesellschafterversammlung, das Präsidium und die Geschäftsführung. Zudem soll eine Emscher-Lippe-Konferenz zur Erörterung regionaler Belange wieder eingeführt werden.
Die Finanzierung des Jahresfehlbetrages erfolgt weiterhin anteilig nach der Einwohnerzahl der beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Stadt Castrop-Rauxel beläuft sich der aktuelle Anteil an einem vollen Wirtschaftsjahr auf 14.564 Euro. Ab dem Jahr 2019 soll dieser Beitrag alle drei Jahre an die Teuerungsrate angepasst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages für die Stadt Castrop-Rauxel zu unterzeichnen. Die finanziellen Auswirkungen der Vertragsverlängerung treten erst ab dem 20. August 2020 in Kraft.
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- 11Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/142 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/142 zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel legt die wirtschaftliche Lage verschiedener Tochtergesellschaften dar. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird für das Jahr 2017 ein vorläufiger Verlust von rund 960.000 Euro prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem Verlust des Jahresabschlusses 2016.
Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH, mit einer Beteiligung von 52 %, reduziert ihre operativen Tätigkeiten. Die Bearbeitung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Für 2018 sind neue Gutachterleistungen und Analysen vorgesehen. Die Vermarktung von Gewerbeflächen wird fortgesetzt, wobei für 2018 der Verkauf von etwa 1,9 Hektar geplant ist.
Die LEG Wohnen NRW weist für das vierte Quartal 2017 einen Bestand von 1.905 Wohnungen aus, wobei die Mietrückstände bei rund 233.462 Euro liegen. Eine Dividende in Höhe von 3.681,30 Euro wurde für die Stadt beschlossen.
Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH verzeichneten im Jahr 2017 ein Wachstum im Energievertrieb, konnten jedoch keinen Überschuss erwirtschaften; das Jahresergebnis lag bei 0 Euro. Für 2018 wird ein positiver Gewinn von 58.000 Euro erwartet.
Bei der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH belief sich der Jahresfehlbetrag 2017 auf 211.745 Euro. Durch eine Überdeckung aus Abschlagszahlungen sind für 2018 keine weiteren Zahlungen der Stadt erforderlich, abgesehen von vertraglich festgelegten Beträgen und einer Nachschusspflicht im Zusammenhang mit der Beteiligung an der newPark GmbH.
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- 12Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)Zur Vorlage · 2018/120 · Sitzungsvorlage
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Der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer hat am 30. April 2018 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ausgesprochen. Diese Entscheidung wurde dem Rat der Stadt nun formal angezeigt. Grund für die Maßnahme sind Entwicklungen im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings, die auf Verschlechterungen bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie bei den Aufwendungen, beispielsweise bei den Personalaufwendungen, hindeuten. Es besteht die Befürchtung, dass das für das Jahr 2018 geplante positive Rechnungsergebnis nicht erreicht werden kann.
Die Sperre umfasst alle Buchungsstellen und Teilpläne des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes sowie grundsätzlich auch investive Maßnahmen der Investitions-Dringlichkeitsliste. Ziel der Maßnahme ist es, die Verschlechterung im Ergebnisplan zu begrenzen und die Vorgaben des Stärkungspaktes sowie die Forderungen der Bezirksregierung Münster einzuhalten.
Von der Sperre ausgenommen sind bestimmte investive Auszahlungsansätze. Hierzu zählen Maßnahmen, die durch Zuwendungen wie die Schul- und Bildungspauschale oder die Sportpauschale vollständig refinanziert werden, Projekte des Programms „Gute Schule 2020“ sowie Maßnahmen, die durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden. Ebenfalls ausgenommen sind rentierliche Maßnahmen sowie Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit zur Bedienung von Kreditverpflichtungen. Für alle nicht ausgenommenen Investitionsmaßnahmen ist eine Freigabe der Mittel nur durch Einzelfallentscheidungen auf Basis von Folgekostenberechnungen der zuständigen Fachbereiche möglich.
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- 13Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 11.08.541600 - Besondere Aufwendungen für Bedienstete - in Höhe von 113.820 €.Zur Vorlage · 2018/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll einer Haushaltsüberschreitung in Höhe von 113.820 Euro zustimmen. Die Vorlage betrifft die Buchungsstelle für besondere Aufwendungen für Bedienstete. Ziel der Maßnahme ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für zentrale Aus- und Fortbildungszwecke der Hauptverwaltung.
Im Haushalt 2018 wurden die Ansätze für Fortbildungen zur besseren Steuerung zunächst zentral bei den jeweiligen Betriebsleitungen veranschlagt. Die Mittel für die Aus- und Fortbildung der gesamten Verwaltung, beispielsweise für Zahlungen an das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe, sind jedoch in der Buchungsstelle der Unternehmenszentrale hinterlegt. Um die anfallenden Kosten für die Hauptverwaltung decken zu können, ist eine Übertragung der Mittel erforderlich. Ein Teilbetrag von 75.000 Euro wurde bereits bereitgestellt; nun soll der verbleibende Restbetrag von 38.820 Euro übertragen werden.
Die Deckung der Überschreitung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der korrespondierenden Buchungsstelle der Unternehmenszentrale. Da es sich um eine Verschiebung zwischen zwei Buchungsstellen mit der gleichen Sachkontenart handelt, entstehen keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt. Gemäß der Haushaltssatzung ist für Überschreitungen über 75.000 Euro die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- 14Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest RecklinghausenZur Vorlage · 2018/115 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/115 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen. Der Zweckverband umfasst den Kreis Recklinghausen sowie die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklingwendung und Waltrop.
Gemäß der Satzung des Verbandes erfolgt die Wahl der Vertretung eines Verbandsmitglieds für die Dauer der Wahlzeit aus der Mitte der Vertretung. Die Stadt Castrop-Rauxel entsendet drei Mitglieder in die Verbandsversammlung, wobei der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter teilnimmt. Weitere Mitglieder der Stadt im Sparkassenzweckverband sind zwei weitere Personen.
Da das bisherige stellvertretende Mitglied sein Mandat nach einer Ratssitzung im November 2017 abgegeben hat, ist eine Neubesetzung der Stellvertretung für ein weiteres Mitglied der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer neuen Stellvertreterin oder eines neuen Stellvertreters vor. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Personalentscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 15Finanzierung der Trägeranteile für die Kindertagesstätte Regenbogen, Wittener Str. 53a, 44575 Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/105 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verein „Kindertagesstätte am St. Rochus Hospital“ hat beantragt, dass die Stadt Castrop-Rauxel die Trägeranteile für die Kindertagesstätte Regenbogen ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 übernimmt. Die Einrichtung betreibt zwei Gruppen mit insgesamt 35 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Schulpflicht. Als sonstiger freier Träger erhält der Verein nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes eine Förderung von 91 Prozent der Kindpauschalen. Die verbleibenden 9 Prozent werden derzeit durch Elternbeiträge in Höhe von 90 Euro pro Kind und Monat finanziert, da der Verein über keine eigenen Einkünfte oder Vermögenswerte verfügt.
Die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt wird damit begründet, dass die aktuelle Kostenregelung für die Eltern eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einrichtungen im Stadtgebiet darstellt. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die Stadt die Trägeranteile bereits bei anderen freien Trägern, wie der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen und dem Verein zur Förderung der Begegnung von deutschen und ausländischen Kindern, Jugendlichen und Familien e. V., in voller Höhe übernimmt.
Die finanziellen Auswirkungen für das laufende Jahr belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 12.085,60 Euro. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt unter der Buchungsstelle „Zuschüsse an übrige Bereiche“ vorhanden. Für die mittlere Finanzplanung werden die Sachaufwendungen in den Folgejahren auf etwa 29.000 bis 31.000 Euro pro Jahr geschätzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Übernahme der Trägeranteile ab dem 1. August 2018 beschließt.
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- 16Dienstleistungsvereinbarung zur Übernahme von städt. Flottenmanagement-Aufgaben durch den EUV Stadtbetrieb Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel und der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel beabsichtigen, ihre bisher eigenständigen Fuhrparks im Rahmen eines gemeinsamen Flottenmanagements zusammenzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist die Prozessoptimierung sowie die Reduzierung von Fahrzeug- und Verwaltungskosten durch die Nutzung bestehender Strukturen des EUV. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass der EUV Stadtbetrieb die Aufgaben des städtischen Flottenmanagements ab dem 1. August 2018 übernimmt.
Die Dienstleistungsvereinbarung regelt die Grundsätze der Leistungserbringung, der Finanzierung sowie die Entscheidungs-, Prüfungs- und Beteiligungsrechte der Stadt. Der Vertrag ist auf eine Dauer von zehn Jahren festgeschrieben und enthält Kündigungsmodalitäten. Das Projekt umfasst zunächst die Bereiche der Flottenbeschaffung und des Unterhaltungsmanagements, wobei die Einbeziehung von Feuerwehrfahrzeugen offenbleibt.
Da die genaue Inanspruchnahme der Leistungen durch die verschiedenen städtischen Bereiche zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, können die finanziellen Einsparpotenziale nicht konkret beziffert werden. Die Bewirtschaftung der Aufwendungen erfolgt zunächst im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze. Es wird davon ausgegangen, dass durch die strukturierte Fahrzeugbewirtschaftung mittel- bis langfristig ein Mehrwert für die Stadt entsteht. Der Rat der Stadt soll der Dienstleistungsvereinbarung zustimmen und den Bürgermeister beauftragen, den Vertrag mit dem Vorstand des EUV abzuschließen.
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- 17Zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben Sport und BäderZur Vorlage · 2018/112 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/112 sieht eine Neuorganisation der Zuständigkeiten im Bereich Sport und Bäder vor. Auslöser für die Umstrukturierung ist der Beginn der Freistellungsphase der Bereichsleitung des Bereichs 52 „Sport und Bäder“.
Im Zuge dieser Neuausrichtung soll der bisherige Bereich 52 nicht in seiner jetzigen Form fortbestehen. Das Aufgabengebiet „Bäder“ wird künftig dem Bereich 60 „Immobilienmanagement“ zugeordnet, wobei das entsprechende Personal in diesen Bereich überführt wird. Die Zuständigkeit für die Bäder verbleibt dabei im Dezernat des Technischen Beigeordneten.
Das Aufgabengebiet „Sportangelegenheiten“ soll hingegen dem Bürgermeister zugeordnet und in das Bürgermeisterbüro integriert werden. Hierzu ist ein Ratsbeschluss gemäß § 73 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW erforderlich. Auch die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter sowie eine derzeit ausgeschriebene Sachbearbeiterstelle sollen in das Bürgermeisterbüro umgesetzt werden.
Das Bürgermeisterbüro fungiert bereits als zentrale Anlaufstelle für das Ideen- und Anliegenmanagement sowie als Kontaktstelle für Vereine und Verbände. Durch die Übernahme der Sportangelegenheiten soll das Büro als zentrale Ansprechperson für das Vereins- und Verbandswesen sowie für die Förderung des Ehrenamts und die Bürgerbeteiligung weiter gefestigt werden. Die Verwaltung sieht durch diese Zusammenlegung Synergieeffekte für die Arbeitsabläufe und die Kommunikation mit den Sportvereinen.
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- 18Anfragen der Ratsmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Veräußerung einer städtischen Grundstücksflächenicht öffentlich
- 2Verkauf eines städtischen Baugrundstücksnicht öffentlich
- 3Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsszeit 2019 - 2023nicht öffentlich
- 4Befristete Niederschlagung von Gewerbesteuernnicht öffentlich
- 5Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 6Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich