Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag der FDP-Fraktion: Attraktivierung der Waldstrecken für FreizeitsportlerZur Vorlage · 2021/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/114 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion zur Attraktivierung der Waldstrecken für Freizeitsportler. Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) erstellt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, Maßnahmen zur Aufwertung der Waldwege für sportliche Aktivitäten zu prüfen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über den weiteren Verlauf und die konkrete Umsetzung des Vorhabens obliegt den zuständigen Gremien. Die Vorlage war für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 am 15. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorgesehen. Ein detaillierter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 4Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/060 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/060 sieht die Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof in Castrop-Rauxel vor. Das Projekt umfasst die Schaffung von 80 Stellplätzen, wobei die Umsetzung im Jahr 2021 geplant ist. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist die Anbindung der Anlage an das System DeinRadschloss. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Schließsystem im VRR-Raum, bei dem die Stellplätze über eine Buchungsplattform reserviert werden können und der Zugang mittels einer PIN-Code-Eingabe an einem Bedienterminal erfolgt.
Die Maßnahme wurde mit der Deutschen Bahn abgestimmt. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt 2021 sind als nicht haushaltsberührend gekennzeichnet, da die entsprechenden Mittel bereits bereitgestellt wurden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Generationen und Inklusion, der Umweltausschuss sowie der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Vorhaben zur Errichtung der Fahrradabstellanlage unterstützen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
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Hauptdokument|20210127124304-0|20210127124318-0|20210127124340-0
- 5Barrierefreier Ausbau von zehn Haltestellenpunkten in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/061 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/061 befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von zehn Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Rahmen einer Erfassung durch den EUV Stadtbetrieb im Jahr 2015 wurden insgesamt 149 Haltepunkte in der Straßenbaulast der Stadt identifiziert und priorisiert.
Die Dokumentation zeigt den bisherigen Verlauf der Umsetzung auf. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden bereits verschiedene Haltestellen durch beantragte Fördermittel beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Gelsenkirchen umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Für den Zeitraum von 2016 bis 2020 wurden hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt 925.500 Euro eingesetzt.
Für das Jahr 2021 ist nun die Beantragung von Fördermitteln für fünf weitere Haltestellenpunkte vorgesehen, konkret für die Standorte Breckenstraße, Castrop Betriebshof, EV Friedhof (B235), Frohlinde Denkmal und Tiergartenstraße (B235). Die Kostenschätzung für diese neuen Maßnahmen beläuft sich auf circa 300.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse für Generationen und Inklusion sowie der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt soll den Ausbau der zehn Haltestellen unterstützen und die Verwaltung beauftragen, die entsprechenden Fördermittel beim VRR Gelsenkirchen zu beantragen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird nicht angegeben.
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- 6Straßenrechtliche Widmung des Straßenneubaugebietes 'Westhofenstraße' gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2021/068 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/068 befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung des Straßenneubaugebietes „Westhofenstraße“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Widmung der Westhofenstraße in der Gemarkung Castrop, Flur 2, Flurstück 454, vornimmt.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet der Bebauungsplan Nr. 123 „Familienfreundliche Wohnsiedlung südlich der Cottenburgstraße“. Die Erstellung der Westhofenstraße erfolgte durch einen Dritten im Rahmen eines Erschließungsvertrages. Laut Sachverhalt sind die mängelfreie Abnahme des Endausbaus sowie die Übertragung des betreffenden Flurstücks auf die Stadt Castrop-Rauxel bereits erfolgt.
Durch die beabsichtigte Widmung wird das Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben. Die Stadt Castrop-Rauxel tritt dabei als Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche auf und übernimmt die entsprechende Straßenbaulast. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Durchführung der Widmung erfüllt sind. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie der Rat der Stadt sind für die Beratung und Entscheidung zuständig.
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- 7Straßenrechtliche Widmung der 'Lange Straße' gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2021/092 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/092 sieht die straßenrechtliche Widmung der „Langen Straße“ im Bereich der Gemarkung Ickern vor. Der Beschlussvorschlag basiert auf § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und umfasst die Flur 6 mit den Flurstücken 92 und 106.
Durch die beabsichtigte Widmung erhalten die genannten Flächen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dies ermöglicht den Gemeingebrauch, wodurch die Nutzung der Straße für jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Die Stadt Castrop-Rauxel ist die Eigentümerin sowie die Straßenbaulastträgerin der betreffenden Abschnitte der Langen Straße.
Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 15. April 2021 vorgelegt, mit der anschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt am 22. April 2021. Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die zuständige Fachabteilung hat die Widmung der Flurstücke als Gemeindestraße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes zur Vorlage gebracht.
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- 8Einziehung einer Teilfläche des ?Bärenplatzes? in Deininghausen gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)Zur Vorlage · 2021/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/123 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche des Bärenplatzes in Deininghausen. Grundlage für das Vorhaben ist § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein Investor plant die Errichtung von vier Doppelhaushälften auf Parzellen in Deininghausen. Für die Umsetzung dieses Bebauungskonzepts ist der Erwerb einer 215 Quadratmeter großen Teilfläche des Flurstückes 686 aus dem Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel notwendig. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die betreffende Fläche derzeit einen ungepflegten Zustand aufweist, der durch eine künftige Nutzung als Gartenfläche verändert werden soll. Gemäß der Rechtsgrundlage kann die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Fläche verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt und überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel das Einziehungsverfahren einleitet. Sollten im Rahmen der amtlichen Bekanntmachung, die mindestens drei Monate vor dem Erlass der Einziehung erfolgen muss, keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme vorgebracht werden, ist die (teilweise) Einziehung der Fläche vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 9Nahmobilitätskonzept der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/096 behandelt das Nahmobilitätskonzept der Stadt Castrop-Rauxel. Die Verwaltung hat die Erstellung des Konzepts sowie die Vorbereitung einer Bewerbung für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden (AGFS) durch eine externe Planungsgemeinschaft beauftragt.
Das Konzept umfasst detaillierte Analysen und Maßnahmenkataloge für den Fuß- und Radverkehr. Im Bereich des Fußverkehrs stehen die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit sowie die Entwicklung kurzer Wege im Fokus. Die Radverkehrsplanung zielt auf die Bildung eines geschlossenen, alltagstauglichen Netzes ab, wobei die Schließung von Netzlücken und die Anbindung an Nachbarstädte im Vordergrund stehen. Als Leitprojekte wurden unter anderem die Umgestaltung des Münsterplatzes, die Verbesserung der Barrierefreiheit in der Altstadt sowie die Vereinheitlichung der Verkehrsführung an Kreisverkehren definiert.
Der Rat soll das Konzept als strategische Grundlage für die Verkehrsplanung beschließen und die Verwaltung beauftragen, den Maßnahmenkatalog als Handlungsleitfaden bei zukünftigen verkehrlichen Planungen anzuwenden. Zudem ist die Einreichung der Bewerbung für die AGFS-Mitgliedschaft vorgesehen, um den Zugang zu Landesfördermitteln zu unterstützen. Für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren wurde ein Finanzierungsbedarf für städtische Straßen von 11 Millionen Euro ermittelt. Zur Koordination der Maßnahmen ist die Integration einer Stelle als Radverkehrsbeauftragte in die Verwaltung vorgesehen.
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Hauptdokument|20210312092647-0|20210312092657-1|20210312092807-2
- 10Sofortprogramm Innenstadt hier: Förderantrag zur städtebaulichen Neuordnung nordwestliche InnenstadtZur Vorlage · 2021/102 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/102 sieht eine städtebauliche Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt von Castrop-Rauxel vor. Im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt soll die Verwaltung einen Förderantrag beim zuständigen Fördergeber stellen, um die geplanten Entwicklungsmaßnahmen umzusetzen. Ziel ist die Aufwertung des Bereichs, der durch heterogene Bebauungsstrukturen, wie das Post-Areal und den Hochbunker, sowie durch Veränderungen im Einzelhandel geprägt ist.
Das Projekt umfasst eine konzeptionelle Betrachtung durch Fachbüros, die eine Variantenbetrachtung und eine Nutzungszonierung beinhalten soll. Zudem ist eine verkehrliche Untersuchung vorgesehen, die unter anderem die notwendige Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs berücksichtigt. Der räumliche Geltungsbereich entspricht der Vorkaufsrechtssatzung 2. Die Planung soll durch eine zweiphasige Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger begleitet werden, um ein Meinungsbild in den Prozess einzubinden.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 170.000 Euro. Davon sind 153.000 Euro als Zuschuss von Dritten vorgesehen, während die Stadt einen Eigenanteil von 17.000 Euro übernimmt. Die Finanzierung ist im Nachtragshaushalt 2021 vorgesehen. Die Ausschreibung der Leistungen ist für das Jahr 2021 geplant, sodass die Bearbeitung ab 2022 beginnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Antragstellung beauftragen.
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- 11Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Klimaresilienz in Kommunen” hier: Förderanträge der Stadt Castrop-Rauxel zum Sonderprogramm mit den beiden Teilprojekten „Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen“ und „Wanderbäume“Zur Vorlage · 2021/104 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen des Landesprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ Förderanträge für zwei spezifische Teilprojekte zu stellen. Ziel der Vorlage ist es, die Anpassung an klimatische Veränderungen durch die Schaffung hitzemindernder Strukturen in verdichteten Stadträumen zu unterstützen. Die Projekte basieren auf Bedarfen aus dem Klimaanpassungskonzept sowie dem Sanierungsmanagement „Rechts und Links der Emscher“.
Das erste Teilprojekt umfasst die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen. Hierbei sollen zwischen August 2021 und Mai 2022 etwa 50 Maßnahmen an privaten und gewerblichen Bestandsgebäuden unterstützt werden. Die Förderung ist auf räumliche Fokusbereiche begrenzt, die besonders von Hitze oder Starkregen betroffen sind. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 88.000 Euro, wobei eine vollständige Erstattung durch das Land vorgesehen ist. Begleitend soll eine Informationskampagne über die Vorteile von Begrünungen durchgeführt werden.
Das zweite Teilprojekt mit dem Titel „Wanderbäume“ sieht den Einsatz mobiler Pflanzbehältnisse vor. In den Zeiträumen August/September 2021 sowie Mai/Juni 2022 sollen diese Bäume an öffentlichen Plätzen aufgestellt werden, um die Öffentlichkeit über die Vorteile der Stadtbegrünung zu informieren. Die Aktion dient auch der Identifizierung und Priorisierung zukünftiger dauerhafter Baumstandorte, wobei ein digitales Voting zur Mitwirkung der Anwohner vorgesehen ist. Die geschätzten Kosten für dieses Projekt liegen bei 36.000 Euro. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Weiterleitung der Landesmittel, wobei die Stadt die Kosten vorfinanzieren muss.
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- 12Einbringung des KlimaanpassungskonzeptesZur Vorlage · 2021/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/111 dient der Einbringung des Klimaanpassungskonzeptes für Castrop-Rauxel. Das Konzept wurde von der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb gemeinsam mit einer externen Planungsgemeinschaft erarbeitet. Grundlage für die Erstellung durch ein externes Planungsbüro war eine Beratung im Umweltausschuss im November 2018. Die Finanzierung der Erstellung erfolgt zur Hälfte durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen eines Förderprogramms, während der städtische Eigenanteil aus dem Energiefonds gedeckt wird.
Das Konzept verfolgt das Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels durch vorsorgende Planung in den Bereichen Infrastruktur-, Stadt- und Freiraumplanung zu mindern. Die Erarbeitung erfolgte durch einen Beteiligungsprozess unter Einbeziehung interner und externer Fachämter, der Politik sowie der Öffentlichkeit. Die daraus resultierenden Schlüsselmaßnahmen sind in vier Handlungsstrategien unterteilt: weitergehende Analysen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, die Verstetigung im Verwaltungshandeln sowie Maßnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung.
Ein beigefügter Rahmenplan identifiziert Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich Hitzeentwicklung oder Überflutungsgefahren, und zeigt Flächen zur Erhaltung des thermischen Komforts auf. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 den Sachbericht zur Kenntnis nehmen. Eine abschließende Beschlussfassung soll für die Sitzungsperiode im Juni 2021 angestrebt werden.
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- 13E-Scooter-Angebot für Castrop-Rauxel (Pilotphase)Zur Vorlage · 2021/118 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/118 befasst sich mit der Einführung eines E-Scooter-Angebots in Castrop-Rauxel im Rahmen einer dreimonatigen Pilotphase. Der Anbieter Spin Mobility GmbH, ein Tochterunternehmen der Ford Motor Company, beabsichtigt, das Angebot als Ergänzung zum bestehenden öffentlichen Personennahverkehr zu etablieren, um insbesondere die Mobilität auf kurzen Distanzen zu unterstützen und die Vernetzung im Ruhrgebiet zu fördern.
Der Einsatz der E-Scooter soll in Abstimmung mit den lokalen ÖPNV-Anbietern erfolgen. Die Fahrzeuge entsprechen den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie der Straßenverkehrsordnung. Um die Akzeptanz in der Stadtgesellschaft zu fördern, ist eine Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung vorgesehen. Hierbei sollen städtische Interessen, etwa bei der Festlegung von Abstellflächen, berücksichtigt werden. Der Anbieter plant, die Einhaltung dieser Vorgaben durch technische Maßnahmen wie Geofencing oder finanzielle Anreize sicherzustellen.
Im Rahmen der Pilotphase soll eine Kooperationsvereinbarung, ein sogenanntes Memorandum of Understanding, geschlossen werden. Diese soll Regelungen zu Nutzungsgebieten, der Flottengröße, Abstellvorgaben sowie zur Datenüberlassung und zur anschließenden Evaluation enthalten. Die erste Bereitstellung von etwa 150 bis 200 E-Scootern an 64 verschiedenen Standorten ist für Mitte April 2021 vorgesehen. Die Koordination des Angebots erfolgt durch den Digitalisierungsbeauftragten, da das Vorhalten der E-Scooter als Teil einer Smart-City-Strategie betrachtet wird. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt ist nicht vorgesehen.
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- 14Kenntnisnahme 'Qualifizierter Mietspiegel für Castrop-Rauxel'Zur Vorlage · 2021/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel erstellt im Jahr 2021 erstmals einen qualifizierten Mietspiegel. Die Vorlage 2021/121 sieht vor, dass der Rat der Stadt diesen Mietspiegel zur Kenntnis nimmt. Die Grundlage für das Dokument bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die zum 1. April 2020 gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum, wobei die Vergleichbarkeit von Art, Größe, Ausstattung, Lage und energetischer Beschaffenheit der Objekte berücksichtigt wird. Er dient den Vertragsparteien dazu, die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB eigenständig zu ermitteln.
Die Erstellung wurde durch die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH im Auftrag der Stadt durchgeführt. Der Prozess wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, der unter der Leitung des Bereichs für Vermessung und Geoinformation der Stadt stand. Dem Arbeitskreis gehörten Vertreter verschiedener Institutionen an, darunter die Gemeinnützige Baugenossenschaft Castrop-Rauxel eG, der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, sowie verschiedene Eigentümer- und Mietervereine sowie Wohnungsunternehmen.
Nach dem Start der Vorbereitungen im September 2019 und der Durchführung der Erhebungsphase zwischen Mai und August 2020 erfolgte die Auswertung der Daten. Die methodischen Rahmenbedingungen und der Fragebogen wurden im Rahmen des Arbeitskreises definiert. Die finale Abstimmung der Ergebnisse fand im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 statt. Die entsprechende Broschüre sollte bis zur Ratssitzung am 22. April 2021 in der Endfassung vorliegen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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- 15Außenbereichssatzung Nr. 005 ?Waltroper Straße? hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/097 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Anpassung der Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ im Ortsteil Borghagen. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt beauftragt, den Geltungsbereich der Satzung entsprechend einer neuen Darstellung anzupassen und den Entwurf der Satzung inklusive Begründung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Bereitstellung im Internet freizugeben.
Der Geltungsbereich umfasst ein etwa 5,2 Hektar großes Gebiet im Bereich der Waltroper Straße, das durch eine bandartige Bebauung in zwei Teilbereichen gekennzeichnet ist. Die Anpassung des räumlichen Bereichs beinhaltet die Verkleinerung des Gebiets durch den Ausschluss eines Teils der Flur 9 sowie die Verschiebung von Grenzen zur Sicherstellung der Eindeutigkeit und zum Schutz von Flächen innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Siedlungsstruktur zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Satzung soll die Zulassung von Vorhaben, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, steuern und die Änderung oder Erneuerung der vorhandenen Bebauung ermöglichen. Dabei sollen die Baugrenzen so gesetzt werden, dass eine Erweiterung der Bestandsgebäude innerhalb der bestehenden Struktur möglich ist, während eine übermäßige Nachverdichtung oder eine Ausweitung der Siedlung in den Außenbereich verhindert werden soll. Eine Bebauung des Flurstücks 244 ist aufgrund des Landschaftsschutzgebiets nicht vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Aufstellung lediglich Personalkosten entstehen.
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Hauptdokument|20210322135810-0|20210322135812-0|20210422093016-0|20210422115204-0|20210322154107-0
- 1611. Änderung des Flächennutzungsplans ?Gewerbefläche Am Koksbach? hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbefläche Am Koksbach“ einzuleiten. Der Planungsbereich umfasst etwa 30 Hektar im Stadtteil Habinghorst, begrenzt durch die Kanalstraße im Norden, die Wartburgstraße im Osten, die Werksflächen von Rain Carbon im Süden sowie den Rhein-Herne-Kanal im Westen.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe zu schaffen. Da im aktuellen Flächennutzungsplan die Flächen als Industriegebiet dargestellt sind, soll im Rahmen der Änderung geprüft werden, ob eine Umwandlung in eine allgemeine gewerbliche Baufläche notwendig ist. Dies soll sicherstellen, dass ein parallel laufendes Bebauungsplanverfahren flexibel zwischen der Festsetzung eines Industrie- oder Gewerbegebiets wählen kann, ohne dass die Grundlage im Flächennutzungsplan eine Entwicklung verhindert.
Zusätzlich wird die Änderung des Flächennutzungsplans die Prüfung eines Grundstücks an der Wartburgstraße beinhalten, auf dem sich eine außer Dienst gestellte Kirche befindet. Eine neue Nutzung außerhalb kirchlicher Zwecke erfordert eine Änderung der aktuellen Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf. Zudem soll eine baumbestandene Fläche zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und dem neuen Planbereich auf ihre Eignung für eine industrielle Nutzung untersucht werden, wobei eine Änderung hin zu einer Freiraumdarstellung aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Aspekte möglich ist. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 durchgeführt.
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- 17Bebauungsplan Nr. 244 ?Gewebefläche Am Koksbach? hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbefläche Am Koksbach“ aufstellen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planerstellung durchzuführen und zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu ermächtigen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 18,6 Hektar im Stadtteil Habinghorst, westlich der Wartburgstraße und nördlich des Unternehmens Rain Carbon.
Die Aufstellung erfolgt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auf bisher ungenutzten Brach- und Freiflächen zu schaffen. Da die Flächen derzeit als Außenbereich eingestuft sind, ist eine Änderung der Rechtslage erforderlich, um eine bauliche Nutzung zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans eingeleitiert, um die Art der Nutzung als Industrie- oder Gewerbegebiet zu klären. Die Planung berücksichtigt dabei auch die Integration von Flächen für den Gemeinbedarf sowie die verträgliche Gestaltung angrenzender Nutzungen wie Wohnen und Freiräume.
Im Rahmen des Verfahrens werden Untersuchungen zu den Themen Immissionsschutz, Artenschutz, Boden und Altlasten sowie die Verkehrserschließung durchgeführt. Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans und der notwendigen Gutachten werden vom Planveranlasser getragen. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Verfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange koordinieren.
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- 18Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Bericht über die Eintragung des Denkmals 'Wohn- und Wirtschaftsgebäudes Trösken', Bodelschwingher Straße 2 in 44577 Castrop-Rauxel' in die Denkmalliste der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/100 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/100 der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel informiert den Betriebsausschuss 3 über die Eintragung eines Gebäudes in die Denkmalliste der Stadt. Konkret handelt es sich um das Wohn- und Wirtschaftsgebäude in der Bodelschwingher Straße 2.
Nach Angaben der zuständigen Stadtbaurätin erfüllt das Objekt die Kriterien eines Denkmals gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die entsprechende Bescheiderteilung durch die Untere Denkmalbehörde an die Eigentümerinnen erfolgte am 23. Februar 2021. Dieser Vorgang wurde im Benehmen mit dem Landschaftsverband durchgeführt. Eine detaillierte Begründung des Denkmalwertes sowie eine Übersichtsskizze sind der Vorlage beigefügt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Eintragung festgestellt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 3 für Planen, Bauen und Wohnen.
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- 19Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Bericht über die Eintragung des Denkmals 'Einmannsplitterschutzzelle, Wartburgstraße 9 in 44579 Castrop-Rauxel' in die Denkmalliste der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/101 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/101 der Stadtverwaltung informiert den Betriebsausschuss 3 über die Eintragung einer Einmannsplitterschutzzelle in die Denkmalliste der Stadt Castrop-Rauxel. Das Objekt befindet sich auf einem Grundstück in der Wartburgstraße 9.
Nach Angaben der Stadtbaurätin erfüllt die Anlage die Kriterien eines Denkmals gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung über die Eintragung wurde durch die Untere Denkmalbehörde in Abstimmung mit dem Landschaftsverband am 23. Februar 2021 gegenüber den Eigentümern mitgeteilt. Eine detaillierte Begründung des Denkmalwertes sowie eine Übersichtsskizze sind der Vorlage beigefügt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es ergeben sich aus der Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
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- 20Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich ?südliche Altstadt? hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 242 mit dem Titel „Südliche Altstadt“ zur Kenntnis nehmen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, den Entwurf einschließlich der Begründung, der Fachgutachten und der abschließenden Fassung erneut gemäß § 3 Abs. <0xC2>2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Der Name des Plans wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung von „Marktplatz und südliche Innenstadt“ in „Südliche Altstadt“ geändert.
Das etwa sieben Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil der Altstadt im Stadtteil Castrop und wird durch die Wittener Straße, die Viktoriastraße, die Schillerstraße sowie die Widumer Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und Wohnstandort. Durch die Festsetzung als „Urbanes Gebiet“ (MU) sollen die städtebauliche Struktur und die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels gesichert werden. Dabei sollen bestimmte Nutzungen, wie etwa Tankstellen sowie Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen, ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf die Innenstadt und angrenzende Wohnbereiche zu vermeiden.
Zudem dient die Planung der städtebaulichen Ordnung einer brachliegenden Fläche im Bereich Widumer Straße/Schillerstraße, auf der neben einer bereits errichteten Kita ein kirchlicher Bildungscampus entstehen soll. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine erneute Auslegung ist erforderlich, da der Entwurf nach der ersten Offenlage inhaltlich angepasst wurde, um bestehende Regelungslücken zu schließen.
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Hauptdokument|20210325164407-5|20210325164409-6|20210325164409-7|20210329100653-0|20210325164359-0|20210325164359-1|20210325164400-2|20210325164405-4
- 21Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 22Anfragen der Ausschussmitglieder
- 23Mitteilungen der Verwaltung