Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Einführung und Verpflichtung von Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern
- 4Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 2022/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2022/167 liegt dem Betriebsausschuss 3 ein Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW vor. Der Antrag richtet sich gegen den Zustand bestimmter Immobilien im Stadtgebiet und fordert konkrete Maßnahmen der Verwaltung.
Im Zentrum steht die Forderung, eine Beseitigungsverfügung für die Gebäuderuine in der Glückaufstraße 30 zu erlassen. Die Antragstellung begründet dies mit dem Verfall der Bausubstanz und verweist auf die rechtlichen Möglichkeiten gemäß § 82 der Bauordnung NRW. Zudem wird die Einrichtung einer Datenbank beantragt, um eine systematische Bestandsaufnahme aller langfristig ungenutzten Wohn- und Gewerbegrundstücke in Castrop-Rauxel durchzuführen. Ziel soll es sein, Grundstücke mit baurechtswidriger Substanz oder gezieltem Leerstand zu erfassen und zu dokumentieren.
Der Antrag fordert darüber hinaus die Prüfung und den Einsatz aller verfügbaren hoheitlichen Instrumente des Baugesetzbuchs und der Landesbauordnung, um verwahrloste Grundstücke und Immobilien zu behandeln. Als Begründung wird angeführt, dass die Nutzung vorhandener Baulandpotenziale im Innenbereich die Ausweisung neuer Flächen in Außenbereichen reduzieren könnte. Eine systematische Erfassung und die Anwendung öffentlich-rechtlicher Eingriffe sollen dazu dienen, städtebauliche Missstände zu beheben und die Reaktivierung von Potenzialflächen zu fördern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und nach Sachvortrag der Verwaltung über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
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- 5Antrag der FDP-Fraktion vom 30.05.2022_Antrag zum Bahnübergang Westring / BladenhorstZur Vorlage · 2022/159 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/159 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion vom 30. Mai 2022, der den Bahnübergang Westring / Bladenhorst zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr), den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie den Rat der Stadt im Juni 2022 vorbereitet.
Die vorliegende Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, da laut Dokument keine finanzielle Berührung des Haushalts vorliegt. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 6Antrag der FDP-Fraktion vom 30.05.2022_Prüfung auf Einrichtung neuer FußgängerüberwegeZur Vorlage · 2022/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 30. Mai 2022 einen Antrag eingebracht, der eine Prüfung auf die Einrichtung neuer Fußgängerüberwege vorsieht. Die Vorlage mit der Nummer 2022/160 wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) sowie in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch die Prüfung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Prüfung ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Die Beratungsfolge der Vorlage sah Termine in den genannten Ausschüssen und im Rat für den Zeitraum Mitte Juni 2022 vor.
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- 7Antrag der FDP-Fraktion vom 27.05.22_Ausbau der Straßenbeleuchtung zwischen Schwerin und FrohlindeZur Vorlage · 2022/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 27. Mai 2022 einen Antrag eingereicht, der den Ausbau der Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen Schwerin und Frohlinde zum Gegenstand hat. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/166 liegt dem Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) zur Beratung vor.
Nach den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag orientiert sich inhaltlich an den im Antrag formulierten Forderungen der Fraktion. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 15. Juni 2022 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 23. Juni 2022 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3.
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- 8Antrag der FDP-Fraktion vom 30.05.2022_Bericht zum aktuellen Stand des DachflächenkatastersZur Vorlage · 2022/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/179 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion vom 30. Mai 2022. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht zum aktuellen Stand des Dachflächenkatasters in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Umweltausschuss am 14. Juni 2022, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 15. Juni 2022 sowie den Rat der Stadt am 23. Juni 2022 vorgesehen. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion eingebracht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 9Antrag der FDP-Fraktion vom 30.05.2022_Antrag_VictorstrasseZur Vorlage · 2022/180 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/180 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion vom 30. Mai 2022, der die Victorstraße zum Gegenstand hat. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und dient als Grundlage für die Beratung in verschiedenen Gremien.
Der Beratungsablauf sieht vor, dass die Vorlage zunächst am 15. Juni 2022 im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) behandelt wird. Im Anschluss ist die Beratung im Rat der Stadt am 23. Juni 2022 sowie im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 24. August 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 10Einziehung einer Teilfläche der Straße 'Herbstfeld', Gemarkung Dingen, Flur 3, Flurstück 291 gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)Zur Vorlage · 2022/134 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2022/134 wird der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) über die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche der Straße „Herbstfeld“ in der Gemarkung Dingen informiert. Konkret geht es um das Flurstück 291 in der Flur 3.
Die Grundlage für das Vorhaben ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Grundstückseigentümer der Anschriften Herbstfeld 3 und 5 beabsichtigen, Flächen des Flurstücks 291 in einer Größenordnung von etwa 50 Quadratmetern beziehungsweise 72 Quadratmetern käuflich zu erwerben. Ziel der Maßnahme ist die Arrondierung des Grundstücks 291 zu den angrenzenden Flurstücken 507 und 508, was unter anderem eine Anpassung des Grenzverlaufs bewirkt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren gemäß § 7 StrWG NW einzuleiten. Sollte nach der amtlichen Bekanntmachung keine Einwendung gegen die beabsichtigte Einziehung erfolgen, ist die Einziehung der Fläche vorzusehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einziehung eine Verfügung der Straßenbaubehörde voraussetzt, sofern die Fläche keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt und öffentliche Interessen für die Beseitigung vorliegen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht angegeben.
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- 11Bahnübergang Obere Münsterstraße
- 12Sachstandsbericht zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen und Beantragung von Mittel im Rahmen der BilligkeitsrichtlinieZur Vorlage · 2022/137 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/137 informiert über den Sachstand zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen sowie über die Verwendung von Mitteln aus der Billigkeitsrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Grundlage für die Prüfung von Fahrradabstellvorrichtungen im Stadtgebiet war ein Ratsbeschluss vom 24. Februar 2022, der auf einer Bürgerbeteiligung basiert.
Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie stehen der Stadt Castrop-Rauxel Kompensationsmittel zur Verfügung, die pandemiebedingte steuerliche Mindereinnahmen aus dem Klimaschutz ausgleichen sollen. Für das Jahr 2022 entfallen auf die Stadt etwa 97.700 Euro. Für die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen Nahmobilität wurden zwei Projekte mit einer Gesamtsumme von 97.100 Euro beantragt und bereits bewilligt. Die Mittel wurden nach der Bewilligung an die Stadt ausgezahlt.
Das erste Projekt umfasst die Installation von 140 neuen Fahrradbügeln im Stadtgebiet mit geschätzten Kosten von 58.100 Euro. Die Standorte werden auf Basis einer Bürgerbeteiligung über ein Online-Portal festgelegt, wobei die Verwaltung die finale Auswahl nach Prüfung der örtlichen Belange vornimmt. Das zweite Projekt sieht eine Oberflächensanierung der Wegeverbindung Deininghauser Bach/Friedhof Bladenhorst vor. Die Deckensanierung der wassergebundenen Wegedecke wird mit etwa 39.000 Euro veranschlagt, um die Wegeverbindung im Grünen Netz für den Radverkehr zu qualifizieren. Der Rat der Stadt soll die Sachdarstellung zur Kenntnis nehmen, die rückwirkende Antragstellung der Fördergelder billigen und die Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung beauftragen.
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- 13ISEK Merklinde - BegegnungszentrumZur Vorlage · 2022/138 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/138 befasst sich mit der Umsetzung des Projekts Begegnungszentrum im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde. Für den Umbau des verbleibenden Teilgebäudes der ehemaligen Grundschule ist die Planungsreife erreicht.
Die aktuellen Kostenermittlungen belaufen sich auf 1,869 Millionen Euro. Damit liegen die Kosten unter der Grenze der als förderfähig eingestuften Gesamtkosten in Höhe von 1,963 Millionen Euro. Die Kostenminderung ergibt sich unter anderem aus einer Änderung der barrierefreien Erschließung, bei der eine Terrassierung des Platzes mit Überdachung anstelle einer Rampenlösung mit Vordach vorgesehen ist. Durch eine Förderquote von 80 % beläuft sich der kommunale Eigenanteil der Stadt Castrop-Rauxel auf 373.800 Euro. Da es sich um die Nutzung einer bestehenden städtischen Immobilie handelt, entstehen keine zusätzlichen Folgekosten für zukünftige Haushaltsjahre.
Im Zuge der Planung wurden aufgrund von Schnittstellen zwischen dem Begegnungszentrum und der Umgestaltung des Schulhofes Mittelverschiebungen zwischen den Maßnahmen vorgenommen. Die Finanzierung der Maßnahme ist in der Investitionsdringlichkeitsliste des Haushalts 2022 enthalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt, der Finanzierung sowie der Mittelverschiebung zustimmt und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung beauftragt.
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- 14Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge in der InnenstadtZur Vorlage · 2022/140 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat einen Beschluss zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt, der ein kostenfreies Parken für Fahrzeuge mit einem „E-Nummernschild“ gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vorsieht. Die Maßnahme soll für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 gelten. Betroffen sind bewirtschaftete öffentliche Parkplätze in der Altstadt sowie in den Nebenzentren.
Nach dem Beschlussvorschlag können berechtigte Fahrzeuge für eine Dauer von bis zu zwei Stunden ohne Gebühr parken, wobei die Einhaltung der Zeitspanne durch die Nutzung einer Parkscheibe nachzuweisen ist. Die Verwaltung schlägt diese Regelung in Abstimmung mit der AG Mobilität des Klimabeirates sowie dem Klimabündnis vor, um die Parkraumüberwachung rechtssicher zu gestalten und Parksuchverkehr zu vermeiden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung aufgrund der gesetzlichen Definition des EmoG auch bestimmte Plug-in-Hybride umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auswirkungen dieser Befristung zu evaluieren. Dabei sollen die Entwicklung der Zulassungszahlen von Elektrokraftfahrzeugen im Stadtgebiet sowie mögliche Mindereinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung untersucht werden. Ein entsprechender Bericht über die Ergebnisse der Evaluation ist dem Rat der Stadt für das zweite Halbjahr 2023 vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden zum Zeitpunkt der Vorlage als untergeordnet eingestuft.
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- 15Sanierung AltstadtringZur Vorlage · 2022/147 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/147 befasst sich mit der weiterentwickelten Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Altstadtrings in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Planung zur Umsetzung an den Straßenbaulastträger Straßen.NRW zu übergeben. Grundlage der Maßnahme ist eine anstehende Deckensanierung sowie eine Brückensanierung durch den Baulastträger im Bereich zwischen Engelsburgplatz und Bochumer Straße.
Die Planung sieht eine Anpassung der Verkehrsflächen vor, um das Angebot für den Radverkehr zu verbessern. Dabei wird der derzeit vierspurige Abschnitt für den Kraftfahrzeugverkehr auf zwei Fahrspuren reduziert, um Platz für breite, rot eingefärbte Radfahrstreifen zu schaffen. Durch die Verlegung des Radverkehrs von den Hochbordan auf die Fahrbahn soll zudem der Raum für den Fußverkehr erweitert werden. Die Planung berücksichtigt dabei auch die Barrierefreiheit, etwa durch die Anpassung von Mittelinseln und Lichtsignalanlagen sowie den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Am Wiedehagen und Erin-Park.
An verschiedenen Knotenpunkten sind spezifische bauliche Änderungen vorgesehen, darunter die Einrichtung von Schutzstreifen, Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen sowie die Anpassung der Zufahrten an der Herner Straße und der Bochumer Straße. Am Engelsburgplatz wird die Haltestelle so umgestaltet, dass Busse auf der Fahrbahn halten können, um bautechnische Eingriffe in Böschungen zu vermeiden. Ein Leistungsfähigkeitsnachweis für den motorisierten Verkehr wurde für die geplanten Änderungen erstellt.
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Hauptdokument|20220519065832-0|20220523090322-0|20220523153551-0
- 1614. Änderung des Flächennutzungsplans 'Unterspredey/Oberspredey, Erlenweg' hier: Beschluss zur Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2022/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Unterspredey/Oberspredey, Erlenweg“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 1,5 Hektar. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich zwischen den Straßen Unterspredey und Oberspredey sowie westlich des Erlenwegs und umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Castrop.
Ziel der Planung ist es, die Darstellung im Flächennutzungsplan an die tatsächliche Nutzung und die planungsrechtliche Situation anzupassen. Im gesamten Geltungsbereich soll die derzeit als Wohnbaufläche dargestellte Fläche zurückgenommen und durch Freiraumdarstellungen ersetzt werden. Konkret sollen bestimmte Flächen als Waldfläche gesichert werden, um die ökologische Funktion des Waldgebiets „In der Recke“ und die Ost-West-Verbindung des regionalen Grünzugs zu stärken. Weitere Flächen sollen als Grünflächen dargestellt werden, darunter Teile von rückwärtigen Gartengrundstücken sowie Flächen südlich der Kreuzung In der Recke/Unterspredey. Zudem soll eine Fläche westlich des Erlenwegs, die derzeit als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, in die Waldfläche überführt werden, um eine künftige Bebauung zu verhindern.
Die Änderung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die bestehende Bebauung und deren Zulässigkeit bleiben durch die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan unberührt. Als nächster Schritt im Verfahren folgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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Hauptdokument|20220117151120-2|20220523141301-0|20220117151120-1
- 17Bebauungsplan Nr. 264 'Unterspredey/ In der Recke' hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2022/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt vor, eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und 16 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 264 „Unterspredey/ In der Recke“ als Satzung zu beschließen. Der Aufstellungsbeschluss für den betreffenden Bebauungsplan erfolgte bereits am 26. August 2021.
Die Begründung der Vorlage stützt sich auf die Notwendigkeit, die laufende Stadtplanung abzusichern. Im Geltungsbereich des Plans liegt unter anderem ein Grundstück, für das eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus vorliegt. Zudem befinden sich entlang der Straße Unterspredey Flächen, die als Baulücken eingestuft werden könnten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auf einer Fläche nördlich eines bestehenden Gebäudes Wald entstanden ist, der vor Bebauung geschützt werden soll. Ein weiteres Flurstück beherbergt ein unterirdisches Einlaufbauwerk eines Gewässers, welches ebenfalls von Bebauung freigehalten werden soll, um die Handhabung von Starkregenereignissen nicht einzuschränken.
Da für die Erarbeitung der Regelungsinhalte umfangreiche Bestandsaufnahmen und Gutachten notwendig sind, kann die Rechtskraft des Bebauungsplans nicht innerhalb der bereits bestehenden einjährigen Zurückstellungsfrist garantiert werden. Die Veränderungssperre soll daher über diesen Zeitraum hinaus wirken. Die Sperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet, kann jedoch um drei Jahre verlängert werden. Bei Vorliegen besonderer Umstände ist eine weitere Verlängerung um ein Jahr möglich. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 18Bebauungsplan Nr. 227 'Gewerbepark Erin/ Herner Straße' hier: 1) Weiterführung des Verfahrens unter der Planbezeichnung 'Gewerbepark Erin/ Herner Straße' 2) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB 3) Entscheidung über die Änderungen und Ergänzungen 4) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2022/153 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/153 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 227 unter der Bezeichnung „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ weiterzuführen und als Satzung zu verabschieden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 20 Hektar im Ortsteil Behringhausen.
Gegenstand des Beschlusses ist ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB, welches dazu dient, rechtliche Mängel zu beheben, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen festgestellt wurden. Die Korrekturen betreffen insbesondere die Begründung der Emissionskontingente, die eindeutige Festlegung von Lärmpegelbereichen nach DIN 410einander 09 sowie die zeichnerische Abgrenzung zwischen verschiedenen Nutzungsarten, wie etwa zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen.
Durch dieses Verfahren sollen die bestehenden städtebaulichen Ziele, wie die Anpassung von Gewerbeflächen und die Steuerung des Einzelhandels, rechtssicher umgesetzt werden. Die inhaltlichen Grundzüge der Planung sowie die ursprünglichen Planungsziele bleiben dabei unverändert. Der Rat hat zudem die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgenommenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen im Plan und der Begründung inklusive des Umweltberichts beschlossen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Der Betriebsausschuss 3 hat die Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für das „Wohngebiet Dingener Straße“ beschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Dingen und umfasst Teile des ehemaligen Zechenstandortes Graf Schwerin 3/4 sowie angrenzende Bereiche. Die Änderung ist notwendig, um die planungsrechtlichen Vorgaben des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 258 an moderne Anforderungen anzupassen und eine nachhaltige Wohnnutzung auf der Brachfläche zu ermöglichen.
Im aktuellen Flächennutzungsplan 2025 ist der betreffende Bereich als Waldfläche dargestellt. Die geplante Änderung sieht vor, diese Darstellung in eine Wohnbaufläche zu ändern. Ziel ist es, durch die Nachnutzung vorhandener Brachflächen die Siedlungsentwicklung flächensparend zu gestalten und den Wohnstandort Dingen zu stärken. Die Planung umfasst auch die Einbeziehung bestehender Wohnstrukturen an der Dingener Straße, um einen städtebaulich geordneten Übergang zu gewährleisten.
Die Flächeninanspruchnahme wird durch Ersatzaufforstungen ausgeglichen. Da das Gelände als Altlastenfläche registriert ist, wird das bestehende Aufbereitungskonzept unter Beteiligung der zuständigen Bodenschutzbehörde überarbeitet. Die Umweltprüfung sowie die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 258 durchgeführt. Die nächste Phase umfasst die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden.
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- 2013. FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 258 'Wohngebiet Dingener Straße' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/176 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/176 die öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie des Bebauungsplans Nr. 2kom258 „Wohngebiet Dingener Straße“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwürfe inklusive Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten fachgerecht auszuarbeiten und der Öffentlichkeit sowie im Internet zugänglich zu machen.
Das Vorhaben umfasst die Entwicklung eines etwa 1,9 Hektar großen Areals im Stadtteil Dingen auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Graf Schwerin III/IV. Ziel der Planung ist die Schaffung eines modernen Wohnquartiers mit einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern im Zentrum sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern an den Rändern. Die Bebauung soll bis zu drei Vollgeschosse umfassen und die Wohnnutzung auf der Brachfläche nachhaltig sichern. Da der südliche Teil des Gebiets im aktuellen Flächennutzungsplan als Waldfläche ausgewiesen ist, ist die 13. FNP-Änderung erforderlich, um die Wohnbebauung planungsrechtlich zu ermöglichen.
Die Erschließung des Gebiets soll über die Schieferbergstraße und die Dingener Straße erfolgen. Im Rahmen der Planung werden zudem der Erhalt von zwei Platanen, die Sicherung ehemaliger Schachtzugänge als Grünstreifen sowie die Einrichtung eines Spielplatzes vorgesehen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an der finalen Ausarbeitung von Schallgutachten und einem neuen Höhenkonzept, um Anforderungen an den Lärmschutz und die Bodensanierung zu berücksichtigen.
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Hauptdokument|20220602131638-0|20220602131723-9|20220602131725-10|20220602131729-11|20220602131731-12|20220602131736-13|20220602131738-14|20220602131639-1|20220602131639-2|20220602131642-3|20220602131646-4|20220602131703-5|20220602131712-6|20220602131714-7|20220602131720-8
- 21Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 22Anfragen der Ausschussmitglieder
- 23Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich