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Tagesordnung
- 1Ehrung von Ratsmitglied Frau Steininger-Bludau für 25-jährige ununterbrochene Ratszugehörigkeit
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Entwurf des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen: 1. Kurzdarstellung des Nahverkehrsplanentwurfs durch den Gutachter 2. Variantendarstellung für den betrieblich nicht realisierbaren Gutachtervorschlag einer Linienverlängerung der L 237 über Endhalt Ev. Krankenhaus auf dem Linienweg 361 zum ZOBZur Vorlage · 2006/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/179 befasst sich mit dem Entwurf des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen sowie der Erarbeitung von Alternativen für die Linie 237. Da die vom Gutachter vorgeschlagene Verlängerung der Linie 237 vom Evangelischen Krankenhaus zum ZOB nach Angaben der Vesti Schein Straßenbahnen GmbH betrieblich nicht realisierbar ist, wurden in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der HCR, der Vesti, der Stadt Castrop-Rauxel und des Kreises Recklinghausen verschiedene Varianten entwickelt.
Die Vorlage beschreibt vier Alternativen für den Abschnitt Pöppinghausen bis Westring. Während die erste Variante die aktuelle Linienführung beibehält, sehen die weiteren Optionen unterschiedliche Anbindungen des Waldfriedhofs sowie des Münsterplatzes vor. Alle Varianten basieren auf einem 60-Minuten-Takt auf den Abschnitten ZOB bis Westring und ZOB bis Evangelisches Krankenhaus, da laut Beschluss des Kreistages künftig nur noch Leistungen mit entsprechender Fahrgastnachfrage mitfinanziert werden.
Der Rat der Stadt soll den Nahverkehrsplanentwurf sowie die Variantendarstellung zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Einbeziehung der Fachausschüsse eine Stellungnahme zum Entwurf für die Ratssitzung im Dezember zu erstellen. Der Gutachter des Nahverkehrsplans wird die Inhalte im Haupt- und Finanzausschuss mündlich erläutern.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 4Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2006/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/178 zum Thema Finanzcontrolling legt den Unternehmensbericht für den Monat August 2006 vor. Der Bericht enthält Prognosen für den Verwaltungshaushalt sowie den Vermögenshaushalt der Stadt. Für den Verwaltungshaushalt wird eine Budgetverschlechterung von rund 1.022.000 Euro prognostiziert, während im Vermögenshaushalt eine Budgetverbesserung von etwa 302.000 Euro erwartet wird.
Im Bereich des allgemeinen Finanzbudgets des Verwaltungshaushalts wird eine Verschlechterung von rund 1.421.000 Euro ausgewiesen. Dies resultiert primär aus Mehrausgaben bei der Kreisumlage und dem Solidarbeitrag sowie aus geringeren Einnahmen bei Konzessionsabgaben, Dividenden und Schlüsselzuweisungen des Landes. Dem stehen Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil sowie geringere Ausgaben bei Umsatzsteuererstattungen und Kreditzinsen gegenüber. Die Unternehmenszentrale weist im Verwaltungshaushalt eine Verbesserung von rund 396.000 Euro aus, bedingt durch höhere Stundungszinsen und geringere Personal- sowie Geschäftskosten.
Die verschiedenen Betriebe zeigen unterschiedliche Entwicklungen: Betrieb 1 prognostiziert eine Verbesserung von 26.000 Euro, Betrieb 2 eine Verbesserung von 48.000 Euro und Betrieb 3 eine Verschlechterung von 70.000 Euro. Im Vermögenshaushalt des allgemeinen Finanzbudgets wird eine Verschlechterung von 16.000 Euro durch höhere Kosten bei der Krankenhausfinanzierung erwartet. Die Unternehmenszentrale verzeichnet eine Verbesserung von 292.000 Euro durch Entschädigungsleistungen für Bergschäden. Betrieb 3 meldet im Vermögenshaushalt eine Verbesserung von 20.000 Euro, resultierend aus Einnahmen durch die Abwicklung von Baumaßnahmen und Landeszuwendungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 5Sachstandsbericht HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2006/161 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/161 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003 ist die Verwaltung verpflichtet, dem Rat vierteljährlich über den Stand der Haushaltskonsolidierung sowie über die Differenzen zwischen Ist- und Soll-Werten zu berichten. Da der Haushalt 2006/2007 sowie das entsprechende Haushaltssicherungskonzept erst am 24. Mai 2006 verabschiedet wurden, handelt es sich bei der vorliegenden Vorlage um den ersten Bericht für das Jahr 2006 mit dem Datenstand vom 30. Juni 2006.
Der Bericht umfasst eine Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen, die nach Personal- und Sachkosten differenziert sind. Dabei werden die Ist-Werte den Soll-Werten gegenübergestellt. Maßnahmen, die Änderungen unterliegen oder nicht mehr umgesetzt werden, sind in der Dokumentation entsprechend gekennzeichnet. Nach aktuellem Sachstand wurde das Konsolidierungsziel für das Jahr 2006 noch nicht erreicht. Es besteht ein verbleibender Bedarf an einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von insgesamt 465.590 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 361.090 Euro bei den Personalkosten und 104.500 Euro bei den Sachkosten zusammen. Die weitere Entwicklung der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bis zum Jahresende ist noch offen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis nimmt.
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- 6Jahresrechnung der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 2006/177 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/177 befasst sich mit der Jahresrechnung der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2005. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis nimmt und die Unterlagen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Im Anschluss soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen über die geprüfte Jahresrechnung beschlossen und über die Entlastung entschieden werden.
Die Vorlage erläutert, dass die Zuleitung des Rechenschaftsberichtes verzögert erfolgte, da vorab Beschlüsse über den Haushaltsvortrag und die Bildung neuer Haushaltsreste notwendig waren. Zudem verzögerte die Einführung eines neuen EDV-Verfahrens die Erstellung der Jahresrechnung bis zum 29. Juni 2006.
Im Verwaltungshaushalt wurde für das Jahr 2005 ein Fehlbedarf von 47.450.456,00 Euro veranschlagt. Der tatsächliche Fehlbetrag beläuft sich auf 47.311.139,24 Euro, was einer Verbesserung von 139.316,76 Euro gegenüber der Planung entspricht. Der Vermögenshaushalt weist ein ausgeglichenes Ergebnis auf. Der Fehlbetrag ist im Haushaltsplan für das Jahr 2007 zu veranschlagen und zu finanzieren. Der Rechenschaftsbericht enthält zudem betriebsbezogene Auswertungen sowie betriebsübergreifende Deckungsvorschläge. Die Ergebnisse der Betriebsveränderungen werden in den jeweiligen Betriebsausschüssen sowie in separaten Vorlagen für den Haupt- und Finanzausschuss erläutert.
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- 7Haushaltsüberschreitung gem. § 82 GO NRW bei der Haushaltsstelle 61600.718000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche (LEG)Zur Vorlage · 2006/182 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/182 befasst sich mit einer beantragten Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 GO NRW für die Haushaltsstelle 61600.718000, welche Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche umfasst. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Überschreitung in Höhe von 84.438 Euro zu genehmigen.
Hintergrund der Maßnahme ist das Forschungsprojekt „KORA, TV 2“, welches die Entwicklung und Erprobung eines Monitoringprogrammes für eine BTX/PAK-Kontaminationsfahne an einem ehemaligen Kokereistandort zum Gegenstand hat. Für dieses Projekt wurden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung Zuwendungen in einer Gesamthöte von 234.438 Euro bewilligt. Die LEG Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH fungiert als ausführende Stelle, an welche die Fördermittel weitergeleitet werden.
Für das Jahr 2006 ist ein Betrag von 84.438 Euro zur Weiterleitung an die LEG Dortmund vorgesehen. Da für diese Ausgabe kein entsprechender Ansatz im Haushalt existiert, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich. Die Deckung der Überschreitung erfolgt durch eine entsprechende Einnahme aus der Haushaltsstelle 61600.170100 (Zuweisung vom Bund). Der städtische Eigenanteil für das Projekt beläuft sich auf null Euro, da die Gesamtkosten vollständig durch Einnahmen Dritter gedeckt sind. Da die geplante Ausgabe den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, ist eine Entscheidung durch den Rat erforderlich.
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- 8Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung für die Übernahme von Hunden aus dem örtlichen TierheimZur Vorlage · 2006/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/145 sieht die Umwandlung eines bisherigen Modellprojekts in eine dauerhafte Regelung vor, um die Kosten der Hundehaltung bei der Übernahme von Tieren aus dem Tierheim Deininghauser Weg (Tierschutz Castrop-Rauxel e.V.) zu unterstützen. Die Stadt Castrop-Rauxel soll Hundehaltern auf Antrag einen Zuschuss in Höhe des jeweiligen Jahressteuersatzes gewähren, sofern die Tiere aus dem genannten Tierheim übernommen werden. Diese Regelung umfasst auch die Übernahme von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind. Die Verrechnung des Zuschusses soll unmittelbar mit der Hundesteuerforderung erfolgen.
Das Programm wurde ursprünglich im Jahr 2000 als zweijähriges Modellprojekt beschlossen und nach positiven Erfahrungsberichten der Verwaltung in der Folgezeit mehrfach verlängert. Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der Maßnahme als Dauerlösung, um einen finanziellen Anreiz für die Vermittlung von Tieren zu schaffen und die Kapazitäten des Tierheims zu entlasten. Für die Umsetzung sind jährliche Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro vorzusehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen des Finanzplanungszeitraums gesichert. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 9Neufassung der VHS-SatzungZur Vorlage · 2006/148 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/148 sieht die Verabschiedung einer Neufassung der Satzung der Volkshochschule (VHS) der Stadt Castrop-Rauxel vor. Anlass für die Neugestaltung der Satzung ist die Anpassung an das novellierte Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Integration der Ergebnisse eines Zertifizierungsverfahrens aus dem Jahr 2005. Die Neufassung beinhaltet unter anderem ein neues Leitbild, die Verpflichtung zur Qualitätssicherung durch die Leitung der VHS sowie die Einführung eines Beschwerdemanagements. Zudem wird ein öffentliches Programmplanungsverfahren zur Neugestaltung der Mitwirkungsgebiete vorgesehen. Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern soll durch einen Wirksamkeitsdialog gestärkt und die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen gefördert werden.
Die organisatorischen Regelungen der neuen Satzung sehen vor, dass nebenberufliche pädagogische Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Dozentenversammlung über Programmentwicklung, Fortbildung und Qualitätssicherung beraten. Für Maßnahmen ab zehn Unterrichtsdoppelstunden ist die Wahl von Kurssprechern und Stellvertretern vorgesehen. Die Programmplanungskonferenz findet mindestens einmal jährlich öffentlich statt, nimmt den Arbeitsbericht der VHS-Leitung entgegen und entscheidet über Vorschläge zur Programmgestaltung, den Lernbedingungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Ein Beschwerdemanagement dient der Bearbeitung von Rückmeldungen der Teilnehmenden. Zudem wird der Informationsaustausch mit lokalen Bildungseinrichtungen sowie die Durchführung einer jährlichen Weiterbildungskonferenz mit anerkannten Trägern angestrebt. Die Entgelte und Honorare richten sich nach den geltenden Ordnungen. Mit der Bekanntmachung treten die vorangegangenen Fassungen der Satzung außer Kraft. Eine haushaltsmäßige Berührung liegt nicht vor.
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- 10european energy award (EEA) hier: Maßnahmenkatalog 2006Zur Vorlage · 2006/154 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/154 befasst sich mit der Fortführung der Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am European Energy Award (EEA). Das Managementsystem dient der Bewertung der kommunalen Energiearbeit sowie der Identifizierung von Potenzialen zur Steigerung der Energieeffizienz. Im Rahmen des Verfahrens werden Erfolge bei der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energieträger zertifiziert und ausgezeichnet.
Nach einem internen Audit, das am 26. Juni 2006 durchgeführt wurde, konnte ein Erfüllungsgrad von 54 Prozent der erforderlichen Punkte nachgewiesen werden. Damit ist die notwendige Schwelle von mindestens 50 Prozent erreicht, um das Zertifizierungsverfahren durch einen externen Auditor des TÜV Rheinland einzuleiten. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt den ersten internen Audit-Bericht zur Kenntnis nimmt und die im Maßnahmenplan unter Punkt 6 aufgeführten Maßnahmen umsetzt.
Die finanziellen Auswirkungen des vierjährigen Programms belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von rund 10.940 Euro, wobei das Land Nordrhein-Westfalen über die Energieagentur NRW einen Zuschuss von 22.700 Euro gewährt. Die jährliche Belastung für die Stadt beträgt etwa 2.735 Euro an Sachkosten. Die Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel ist über den Energiefonds gesichert. Der Bericht wurde zur Beratung in den Umweltausschuss, den Betriebsausschuss 3, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 11Fortschreibung des Zentren-/Einhandelskonzeptes Castrop-Rauxel 2002Zur Vorlage · 2006/156 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2006/156 wird die Aktualisierung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2002 durch ein neues Konzept sowie ein integrierter Fachbeitrag zur Nahversorgung vorgelegt. Dieser sogenannte „Masterplan Einzelhandel“ verfolgt das Ziel, die mittelzentrale Angebotsstruktur und die Handelsfunktion der Stadt zu erhalten und zu stärken. Im Fokus steht dabei die Stärkung der Altstadt als Hauptzentrum durch die Ergänzung bestehender Strukturen durch Neuansiedlungen von Fachmärkten und Dienstleistungen, wobei insbesondere Fachmärkte für Bücher sowie Bekleidung als Frequenzbringer vorgesehen sind. Zudem soll die Reaktivierung von Leerständen im Rahmen der Innenstadtgeschäftsvereinigung erfolgen.
Das Konzept sieht zudem die Weiterentwicklung der Standorte Siemensstraße und Westring zu Fachmarktstandorten vor, wobei die Ansiedlung weiterer nahversorgungsrelevanter Sortimente wie Discounter an diesen Standorten untersagt werden soll, um die Versorgung in der Lange Straße und Rauxel-Nord zu sichern. Das Nebenzentrum Habinghorst soll als Geschäftszentrum für den Norden entwickelt werden. Für die Ortsteile Ickern, Rauxel-Nord, Schwerin und Henrichenburg ist die Sicherung der Nahversorgung vorgesehen, während die Versorgung im Ortsteil Frohlinde als nicht gewährleistet eingestuft wird. Die Vorlage dient der städtebaulichen Steuerung ohne Wettbewerbsschutz. Der Rat der Stadt soll das Konzept zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung einer Beschlussvorlage für die Sitzung am 2. November 2006 beauftragen. Die Beratung erfolgt über den Betriebsausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt.
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- 12BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 154 Planbereich: Freizeit- und Sportzentrum am Stadtmittelpunkt hier: Aufhebung des SatzungsbeschlussesZur Vorlage · 2006/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/167 sieht die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 21. März 2002 für den Bebauungsplan Nr. 154 vor. Das betroffene 17,33 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel, begrenzt durch die Habinghorster Straße (B 235) im Westen, die Bundesautobahn 42 im Süden, die Grutholzallee im Norden sowie den Wohnpark Grutholz im Osten.
Der ursprüngliche Planungszweck des Bebauungsplans bestand darin, die Errichtung eines Freizeit- und Sportzentrums mit Angeboten wie einer Skihalle oder Surf-Anlagen sowie Einzelhandel und einem Hotel zu ermöglichen. Grundlage hierfür war das Interesse eines englischen Investors. Nachdem dieser im Dezember 2002 den Rückzug von dem Vorhaben erklärte und ein verändertes Konzept vorlegte, konnte kein Ersatzinvestor gefunden werden. Zudem sind die zuvor ausgehandelten Kaufoptionen für die Flächen im Bereich zwischen Grutholzallee und A 42 abgelaufen, sodass sich die Grundstücke nun in privatem Eigentum befinden.
Die Aufhebung soll den Planungsprozess „Neue Mitte Castrop-Rauxel“ unterstützen, um das Gebiet in ein neues städtebauliches Gesamtkonzept zu integrieren, ohne bestehendes Planungsrecht berücksichtigen zu müssen. Gleichzeitig ermöglicht die Aufhebung die Durchführung von Gesprächen mit den Grundstückseigentümern zur Flächenentwicklung. Zudem entfällt durch den Wegfall des Bebauungsplans die Umsetzungspflicht für bestimmte Ausgleichsmaßnahmen in Merklinde, da Teile dieser Flächen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Merklinde im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 184 vorgesehen sind.
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- 13Ausbau der Bahnhofstraße 4. BA hier: Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) gemäß § 84 GO NRWZur Vorlage · 2006/186 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2006/186 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den 4. Bauabschnitt des Ausbaus der Bahnhofstraße vorgeschlagen. Der Beschluss sieht vor, für das Haushaltsjahr 2006 eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 312.500 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2007 auf der Haushaltsstelle für den Ausbau der Bahnhofstraße bereitzustellen.
Die Grundlage für diesen Antrag sind die vorliegenden Zuschussunterlagen, die auf Basis der Ausführungsplanung erstellt wurden. Die daraus resultierenden Gesamtbaukosten belaufen sich auf 612.500 Euro, einschließlich der Mehrwertsteuererhöhung. Da dieser Betrag bei den ursprünglichen Mittelanmeldungen für den Haushalt 2006/2007 nicht absehbar war, sind die bisher eingeplanten Mittel nicht ausreichend. Der Gesamtausgabebedarf erfordert für das Jahr 2006 eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung von 312.500 Euro sowie eine entsprechende Anpassung der Ausgabeermächtigung für das Jahr 2007.
Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch den Verzicht auf die vollständige Inanspruchnahme einer bestehenden Verpflichtungsermächtigung für den Ausbau der Industrieachse Nord. Da für dieses Projekt nicht die gesamte planmäßige Summe benötigt wird, können die Mittel umgeschichtet werden. Eine Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2007 in Höhe von 312.500 Euro soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Betriebsausschuss 3 ist für die Vorlage zuständig.
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- 14Niederschrift der Ratsbeschlüsse; Bestellung eines stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 2006/150 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2006/150 wird die Bestellung eines neuen stellvertretenden Schriftführers für den Rat der Stadt vorgeschlagen. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung NRW, die gemäß § 52 Absatz 1 vorschreibt, dass über die gefassten Beschlüsse des Rates eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss sowohl vom Bürgermeister als auch von einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der Rat der Stadt hatte in einer Sitzung im Oktober 2004 bereits eine Besetzung für die Funktionen des Schriftführers sowie der stellvertretenden Schriftführer festgelegt. Da eine bisherige stellvertretende Schriftführerin aufgrund einer neuen Tätigkeit im Personalrat aus dem bisherigen Gremium ausscheidet, wird nun eine Ersatzbestellung beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, als Nachfolge für die ausscheidende Person einen neuen stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Rat der Stadt ist als federführendes Organ für die Entscheidung über diesen Vorschlag zuständig.
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- 15Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für: a) Tageseinrichtungen für Kinder b) Spielgruppen c) Tagespflege Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung.Zur Vorlage · 2006/153 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2006/153 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gebeten, um die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen, Spielgruppen und der Tagespflege zu sichern. Hintergrund ist die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sowie des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder, wodurch die landeseinheitliche Beitragstabelle entfiel und die Kommunen eigene Satzungen benötigen. Durch den Wegfall der Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen entsteht für die Gemeinde eine zusätzliche Kostenbelastung von 227.182,00 Euro.
Die vorgeschlagene Satzung sieht eine soziale Staffelung der Beiträge vor, wobei eine Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind sowie Ermäßigungen für Geschwisterkinder vorgesehen sind. Die Beitragsbemessung erfolgt auf Basis des Bruttojahreseinkoments. Dabei werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und bestimmte öffentliche Leistungen hinzugerechnet, während Kindergeld und Erziehungsgeld unberücksichtigt bleiben. Bei Einkünften aus Beschäftigung oder Mandaten mit künftigen Versorgungsansprüchen wird ein Zuschlag von 10 Prozent auf das Einkommen erhoben. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch den Bereich Einrichtungen der Jugendhilfe per Bescheid.
Zur Deckung der Kosten werden verschiedene Szenarien betrachtet. Während eine Erhöhung um durchschnittlich 4 Prozent einen zusätzlichen städtischen Anteil von 212.982,00 Euro erfordern würde, sieht eine Erhöhung um 16,5 Prozent eine nahezu vollständige Kompensation der Kosten vor. Die Satzung regelt zudem die Pflichten zur Einkommensnachweisführung sowie die Fälligkeit der Beiträge zum 15. eines Monats.
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- 16Antrag von Ratsmitglied Thomas Schmidt vom 27. Juli 2006; Erhöhung der Vergnügungssteuer für SpielapparateZur Vorlage · 2006/171 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 31. August 2006 einen Antrag auf Änderung der Vergnügungssteuersatzung eingereicht. Ziel des Antrags ist die Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielapparate.
Die vorgeschlagene Änderung von § 8 Absatz 2 der Satzung sieht unterschiedliche neue Steuersätze vor. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen sollen die Beträge für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von bisher 180 Euro auf 230 Euro und für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit von 50 Euro auf 70 Euro steigen. In Gastwirtschaften und sonstigen Orten wird eine Erhöhung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 50 Euro auf 75 Euro sowie für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit von 30 Euro auf 35 Euro beantragt. Zudem soll für Apparate, die Gewalt gegen Menschen oder Tiere, die Verherrlichung von Krieg oder pornografische Inhalte darstellen, ein Steuerbetrag von 600 Euro festgesetzt werden.
Als Begründung führt das Ratsmitglied an, dass die Erhöhung dazu beitragen könne, die Attraktivität von Spielhallen zu verringern und die Gefahr durch Spielsucht zu mindern. Zudem sollen dadurch Mehreinnahmen für die Stadt generiert werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wann eine Änderung der Besteuerungsgrundlage für Geldspielgeräte für die Kommune verbindlich wird. Für den Fall einer künftigen Umstellung auf eine Bemessung nach dem Einspielergebnis werden alternative Vorgaben für die Satzungsänderung vorgeschlagen.
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- 17Antrag von Ratsmitglied Thomas Schmidt vom 23. Juli 2006; Befreiung vom Eigenanteil an Lernmitteln für ALG-II-Bezieherinnen und BezieherZur Vorlage · 2006/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2006/172 liegt ein Änderungsantrag eines Ratsmitglieds vor, der für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 31. August 2006 zur Beratung vorgesehen ist. Der Antrag bezieht sich auf ein Vorhaben der Fraktion Linkspartei.PDS und zielt darauf ab, die Befreiung von den Eigenanteilen an Lernmitteln auszuweiten.
Der Antragsteller fordert, dass ab dem Schuljahr 2006/2007 alle Schülerinnen und Schüler in Castrop-Rauxel von der Kostenbeteiligung an Lernmitteln befreit werden. Damit soll die Regelung, die ursprünglich auf Bezieherinnen und Bezieher von ALG II begrenzt war, auf die gesamte Schülerschaft der Stadt ausgeweitet werden.
Zur Begründung führt das Ratsmitglied an, dass die Kosten für Lernmittel eine Belastung für viele Familien darstelle, deren verfügbares Einkommen sich aufgrund steigender Kosten für Energie, Krankenkassenbeiträge und Mehrwertsteuer an der Armutsgrenze befinde. Eine allgemeine Lernmittelfreiheit wird als Teil einer kinderfreundlichen Politik und als potenzieller Standortvorteil für die Stadt angeführt. Als Möglichkeit zur Refinanzierung der entstehenden Kosten wird auf den Vorschlag einer anderen Fraktion verwiesen, nach Sponsoren zu suchen. Der Antrag richtet sich an alle Fraktionen des Rates, um eine flächendeckende Befreiung der Kosten zu erreichen.
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- 18Antrag von Ratsmitglied Thomas Schmidt vom 1. Juli 2006; Beflaggung aller öffentlichen/städtischen GebäudeZur Vorlage · 2006/173 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2006/173 liegt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel ein Antrag eines Ratsmitglieds vor, der die Beflaggung aller öffentlichen und städtischen Gebäude zum Gegenstand hat. Der Antrag, der am 1. Juli 2006 gestellt wurde, sieht vor, dass diese Gebäude künftig sowohl mit der Flagge der Bundesrepublik Deutschland als auch mit der Flagge der Stadt Castrop-Rauxel beflaggt werden sollen.
In der Begründung des Antrags wird auf die Beobachtungen während der Fußball-Weltmeisterschaft verwiesen. Dort sei eine verstärkte Nutzung der deutschen Flagge an Gebäuden, Fahrzeugen und durch Fanartikel festzustellen, was eine Identifikation mit der deutschen Nationalmannschaft und dem Land widerspiegle. Der Antragsteller führt aus, dass ein solcher Umgang mit der Nationalflagge eine positive Entwicklung darstelle, die auch von internationalen Besuchern als Gastfreundschaft wahrgenommen werde. Zudem wird angeführt, dass die Entwicklung eines Nationalstolzes im Vergleich zu anderen Ländern als erstrebenswert betrachtet wird. Ziel der Vorlage ist es, durch die Beflaggung der städtischen Gebäude ein entsprechendes Zeichen zu setzen. Die Beratung der Vorlage war für die Ratssitzung am 31. August 2006 vorgesehen.
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- 19Antrag der SPD-Ratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15. August 2006; Resolution: Kein Kahlschlag auf der SchieneZur Vorlage · 2006/188 · Sitzungsvorlage
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Die Ratsfraktionen der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen haben mit der Vorlage 2006/188 einen Antrag für die Ratssitzung am 31. August 2006 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist eine Resolution mit dem Titel „Kein Kahlschlag auf der Schiene“.
Die Antragsteller kritisieren in dem Dokument die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zur Kürzung der Zuschüsse für den Personennahverkehr. Nach Ansicht der Fraktionen kann diese Sparpolitik zur Stilllegung von Bahnstrecken im nördlichen Ruhrgebiet sowie in ländlichen Regionen führen und das Schienenangebot ausdünnen. Die Fraktionen führen an, dass der Rückgang im Bahnverkehr zu einer Zunahme des Autoverkehrs, zu mehr Staus sowie zu einem höheren Bedarf an Straßenbau und Reparaturkosten führen könne.
Die Resolution fordert den Rat der Stadt Castrop-Rauxel dazu auf, die Landesregierung anzusprechen, damit diese die Folgen der Kürzungen durch eigene Mittel abfedert und einen Teil der gestrichenen Bundeszuschüsse ersetzt. Konkret wird der Erhalt des Regionalexpress RE 3 sowie der S-Bahn S2 gefordert. Zudem wird der Erhalt und der mittelfristige Ausbau der Emschertalbahn als Ziel der Resolution benannt.
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- 20Antrag der SPD-Ratsfraktion; Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2006/189 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die Ratssitzung am 31. August 2006 einen Antrag auf Umbesetzung von Ausschüssen eingereicht. Der Antrag richtet sich an den Bürgermeister und bittet um die Behandlung des Anliegens in der genannten Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht konkrete personelle Änderungen in drei Ausschüssen vor. Im Jugendhilfeausschuss soll eine sachkundige Bürgerin durch eine andere sachkundige Bürgerin ersetzt werden. Im Betriebsausschuss 1 ist vorgesehen, dass ein sachkundiger Bürger durch einen weiteren sachkundigen Bürger abgelöst wird. Zudem soll im Betriebsausschuss 2 ein sachkundiger Bürger durch eine sachkundige Bürgerin ersetzt werden. Die vorliegende Sitzungsvorlage dient als Grundlage für die Entscheidung des Rates über diese personellen Veränderungen in der Ausschussbesetzung.
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- 21Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24. August 2006; CTV GeländeZur Vorlage · 2006/195 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktionen der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen haben für die Ratssitzung am 31. August 2006 eine Tischvorlage zum Thema CTV-Gelände vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vereinsanlage des Castroper Turnvereins (CTV), die sich auf der östlichen Kanalinsel befindet.
Durch den Bau des neuen Brückenbauwerks an der Wartburgstraße entsteht ein Geländeverlust auf dem Vereinsgelände. Die Antragsteller fordern, dass der Rat die Forderung des Vereins unterstützt, diesen Verlust zu reduzieren. Konkret wird vorgeschlagen, den Bau einer Winkelstützmauer vorzusehen. Laut Begründung des Antrags lassen sich durch diese Maßnahme die Kosten gering halten und gleichzeitig der Flächenverlust minimieren. Zudem sollen dadurch Nutzungseinschränkungen für den Verein sowie für Schulen sowie Beeinträchtigungen der künftigen landschaftlichen Gestaltung der Wartburginsel vermieden werden.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, die Anregungen des Vereins bezüglich der Winkelstützmauer in den weiteren Abstimmungsgesprächen mit dem Wasserstraßenneubauamt zu berücksichtigen. Die Vorlage ergänzt eine vorangegangene Niederschrift aus der Sitzung des Betriebsausschusses vom 16. März 2006.
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- 22Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen; Wahl der DelegiertenZur Vorlage · 2006/192 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Tischvorlage mit der Nummer 2006/192 wird die Benennung von drei ständigen Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Einrichtung dieses beratenden Gremiums wurde durch den Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 25. April 2006 beschlossen. Ziel der Konferenz ist es, die Sichtweisen der Ratsmitglieder verstärkt in die Meinungsbildung des Städtetages einzubinden.
Die Konferenz befasst sich unter anderem mit der Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie mit aktuellen kommunalpolitischen Themen. Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen erfolgt durch die Geschäftsstelle des Städtetages, während die Leitung beim Vorsitzenden des Städtetages liegt.
Für die Besetzung der drei Sitze ist vorgesehen, dass die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt bei der Benennung berücksichtigt werden. Die erste Sitzung der Konferenz ist für den 11. Dezember 2006 geplant. Der Städtetag hat um eine Benennung der Delegierten bis zum 6. Oktober 2006 gebeten. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 23Anfragen der Ratsmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich