Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Wahl eines / einer technischen BeigeordnetenZur Vorlage · 2019/140 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/140 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Position des technischen Beigeordneten in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen technischen Beigeordneten zum 31. Juli 2019, da dieser die Regelaltersgrenze erreicht und auf eigenen Antrag aus dem aktiven Dienst ausscheidet.
Die Stelle ist als Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren konzipiert. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und eine ausreichende Erfahrung nachgewiesen werden. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens, dessen Frist verlängert wurde, sind insgesamt neun Bewerbungen eingegangen, wobei eine Bewerbung zurückgezogen wurde. Den Fraktionen wurden die Qualifikationen und beruflichen Werdegänge der Bewerber zur Verfügung gestellt, sodass die Möglichkeit bestand, Vorstellungsgespräche mit drei geeigneten Kandidaten zu führen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt eine Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 des Landesbesoldungsgesetzes NRW wählt. Die Wahl erfolgt öffentlich und erfordert die Mehrheit der gültigen Stimmen. Die Besoldung sowie die monatliche Aufwandsentschädigung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Eingruppierungsverordnung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Personalbudget vorhanden; eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne der Vorlage liegt nicht vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Wiederwahl des 1. BeigeordnetenZur Vorlage · 2019/135 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/135 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Wiederwahl des 1. Beigeordneten. Die aktuelle Wahlzeit des 1. Beigeordneten endet am 8. November 2019. Der betreffende Wahlbeamte hat erklärt, die Wiederwahl im Falle einer entsprechenden Entscheidung anzunehmen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann eine Wiederwahl frühestens sechs Monate vor dem Ausscheiden aus dem Amt erfolgen, wobei auf eine vorherige Stellenausschreibung verzichtet werden kann. Der Rat der Stadt entscheidet über die Wiederwahl für eine Dauer von acht Jahren durch Abstimmung. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Wahl innerhalb eines Monats nach der Durchführung durch die Aufsichtsbehörde nicht beanstandet wird.
Hinsichtlich der Besoldung sieht die Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit für Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 60.001 und 100.000 eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B3 oder B4 des Landesbesoldungsgesetzes vor. Da der 1. Beigeordnete bereits eine Amtszeit in dieser Position absolviert hat, sieht der Beschlussvorschlag die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B4 vor. Eine entsprechende Planstelle wurde im Stellenplan 2019 eingerichtet. Die Wiederwahl soll mit Wirkung vom 9. November 2019 erfolgen. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2018 Vorlage gem. § 18 Abs. 2 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2019/106 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/106 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2018. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist die Vorlage der Vergütungen an den Rat der Stadt vorgesehen, sofern die Einkünfte einen Betrag von 1.200 Euro überschreiten.
Die Prüfung der Tätigkeiten ergab eine Differenzierung zwischen Funktionen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit einzustufen werden. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft in Gremien mit kommunaler Beteiligung oder als Teil des öffentlichen Dienstes ausgeübt wurden, belaufen sich auf insgesamt 5.726,78 Euro. Davon entfallen 5.686,78 Euro auf Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklingen oder die Tätigkeit bei der Emschergenossenschaft. Da diese Beträge die geltenden Höchstgrenzen nicht überschreiten, besteht keine Abführungspflicht der Vergütungen.
Einkünfte aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, beliefen sich auf 1.675,56 Euro. Diese umfassen unter anderem Mandate in der Uniper Wärme GmbH, der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH, der Forum Castrop-Rauxel BetriebsGmbH sowie beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Ein Teil dieser Beträge in Höhe von 925,56 Euro wurde bereits an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag von 750,00 Euro ist noch zu erstatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Vergütungen aus dem Jahr 2018 zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 14.05.2019Zur Vorlage · 2019/118 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/118 zum Finanzcontrolling mit Stand vom 14. Mai 2019 legt die finanziellen Entwicklungen der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel dar. Im Rahmen des ersten Finanzcontrollings für das Gesamtunternehmen wurden von den Fachbereichen Verschlechterungen in den Teilergebnisrechnungen in Höhe von insgesamt 4.964.196 € gemeldet. In den entsprechenden Teilfinanzhaushalten wurden Verschlechterungen in Höhe von 6.035.164 € prognostiziert.
Ein wesentlicher Faktor sind die Erträge aus der allgemeinen Finanzwirtschaft. Hier zeigen sich Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 5.965.000 € sowie ein Rückgang beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer um 752.100 €. Dem stehen Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von etwa 1.674.377 € gegenüber, was unter anderem auf unbesetzte Stellen zurückzuführen ist.
Im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe werden erhebliche Mehraufwendungen prognostiziert. Die Produktgruppe Hilfen zur Erziehung weist einen prognostizierten Mehrbedarf von rund 3.326.000 € auf, bedingt durch steigende Fallzahlen bei der Eingliederungshilfe sowie erhöhte Kosten in der Heimerziehung. Zudem werden bei den Hilfen für Flüchtlinge Netto-Verschlechterungen von 742.000 € im Ergebnisplan erwartet. Weitere Veränderungen betreffen den Rettungsdienst, wo aufgrund verspäteter Gebührensatzungen Mindererträge von 1.217.485 € prognostiziert werden.
Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 4. Juli 2019 gebeten, den Unternehmensbericht sowie die durch den Stadtkämmerer ausgesprochene haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20190617151839|20190617151849|20190617151912|20190617151922|20190617151935
- 6Antrag der Fraktionen B90 Die Grünen, FWI, DIE LINKE und FDP vom 07.06.2019_Haushaltssperre 2019Zur Vorlage · 2019/143 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/143 befasst sich mit dem Thema einer Haushaltssperre. Das Dokument wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und für die Beratungsfolge am 4. Juli 2019 im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage beschreibt die Notwendigkeit einer Entscheidung über eine Haushaltssperre. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung vorliegt, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird. Der vorliegende Text enthält keinen weiterführenden Sachverhalt zu den Gründen oder dem Umfang der geplanten Sperre. Als Beschlussvorschlag wird auf eine beigefügte Anlage verwiesen. Die Vorlage wurde von Vertretern verschiedener Fraktionen unterzeichnet. Federführend für dieses Anliegen ist der Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2019 - Stand 31.03.2019 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2019/109 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/109 dient der Information des Rats der Stadt Castrop-Rauxel über den aktuellen Sachstand des Haushaltssanierungsplans 2019. Gegenstand der Vorlage ist der Bericht der Verwaltung zum Stand des 31. März 2019, welcher der Bezirksregierung Münster vorgelegt wurde.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung vom 29. November 2018 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2019 bis 2021 beschlossen. Dieser Plan wurde durch eine Verfügung der Bezirksregierung Münster am 29. März 2019 genehmigt.
Die rechtliche Grundlage für die Berichterstattung bildet das Stärkungspaktgesetz NRW. Gemäß den dortigen Bestimmungen ist der Haushaltssanierungsplan jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung spätestens zum Beginn des Haushaltsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass ein Bericht zur Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stand des 31. März erstellt und der Bezirksregierung bis spätestens 15. April vorgelegt werden muss. Dieser Bericht dient als wesentliche Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Rat der Stadt wird mit der vorliegenden Vorlage über den Bericht sowie die dazugehörigen Anlagen, die bereits am 15. April 2019 der Bezirksregierung Münster übermittelt wurden, in Kenntnis gesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme des Sachstandsberichts vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20190603155228|20190603155234|20190603155241|20190603155252|20190603155258|20190603155304|20190603155312|20190603155317|20190603155328
- 8Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2018Zur Vorlage · 2019/141 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/141 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2018. Der Entwurf weist für das Haushaltsjahr 2018 einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 1.363.835,75 Euro aus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zunächst zur Kenntnis nimmt und das Dokument zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat verpflichtet, den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss festzustellen. In diesem Zusammenhang entscheidet der Rat zudem über die Verwendung des Jahresüberschusses oder den Umgang mit einem Fehlbetrag sowie über die Entlastung des Bürgermeisters.
Nach der aktuellen Terminplanung soll der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14. November 2019 über das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2018 beschließen. Die abschließende Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss sowie die Entscheidung zur Entlastung des Bürgermeisters sind für die Ratssitzung am 28. November 2019 vorgesehen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 4. Juli 2019 erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses 2016Zur Vorlage · 2019/142 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/142 behandelt den Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2016. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Vorlage sowie die dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis nehmen und den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen.
Die Verwaltung verweist auf eine gesetzliche Änderung durch das zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches eine Erleichterungsregelung bis zum 31.12.2021 vorsieht. Diese ermöglicht es, bei der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Jahr 2018 die Abschlüsse der Vorjahre lediglich in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen. Für das Jahr 2016 greift diese Regelung jedoch nicht, da die Erstellung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH bereits fortgeschritten war und die ursprüngliche Beauftragung beibehalten wurde. Eine Prüfung durch das externe Büro sowie die anschließende Beschlussfassung im Rat sind für das Ende des Jahres 2019 vorgesehen.
Für die noch ausstehenden Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 beabsichtigt die Finanzverwaltung, die gesetzliche Erleichterungsregelung zu nutzen. Dies wird mit der anstehenden Umstellung der Finanzbuchhaltung auf eine neue Software sowie den begrenzten personellen Ressourcen begründet. Zudem wird auf die neue Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW hingewiesen, die ab dem Haushaltsjahr 2019 Anwendung finden kann. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung wird hierzu zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft (ECAS GmbH)Zur Vorlage · 2019/147 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft mit dem Arbeitstitel ECAS GmbH beschließen. Die Stadt beabsichtigt, mit der Sparkasse Vest Recklinghausen als Partner zusammenzuarbeiten, um eine aktivere Rolle bei der Stadtentwicklung und dem Baugeschehen im Stadtgebiet einzunehmen. Die Stadt wird dabei die Mehrheitsgesellschafterin mit einer Stammeinlage von 13.000 Euro sein, während die Sparkasse als Minderheitsgesellschafterin mit 12.000 Euro beteiligt ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags sowie eines Rahmenvertrags vor. Der Gesellschaftsvertrag wurde gegenüber einer früheren Fassung geringfügig modifiziert, um Empfehlungen der Kommunalaufsbehörde nach Abschluss des Anzeigeverfahrens Rechnung zu tragen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vorstand der Sparkasse Vest Recklinghausen zu schließen und die notarielle Gründung der Gesellschaft vorzunehmen.
Die Finanzierung der Stammeinlage ist im städtischen Haushalt durch eine Auszahlung in Höhe von 13.000 Euro vorgesehen. Während die Stadt das Verwertungsrisiko bei Projekten trägt und für etwaige Jahresfehlbeträge bis zu einer Grenze von 50.000 Euro aufkommt, liegen die Verwertungschancen der Gewinne primär bei der Stadt. Die Verwaltung ist zudem angewiesen, den Rat über den weiteren Verfahrensstand zu informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11-Bestellung einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel in der städtischen Entwicklungsgesellschaft (ECAS GmbH)Zur Vorlage · 2019/148 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/148 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der noch zu gründenden Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (Arbeitstitel: ECAS GmbH). Die Stadt beabsichtigt, gemeinsam mit der Sparkasse Vest Recklinghausen diese Gesellschaft zu gründen, wobei die Stadt Castrop-Rauxel als Mehrheitsgesellschafterin und die Sparkasse als Minderheitsgesellschafterin fungieren wird.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den Bestimmungen im geplanten Gesellschaftsvertrag muss die Stadt in der Gesellschafterversammlung durch ein vom Rat bestelltes Mitglied vertreten werden. Diese Vertretung ist an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden und kann auf Beschluss des Rates jederzeit zurücktreten.
Im Rahmen des Gründungsprozesses der ECAS GmbH ist die Bestimmung einer Geschäftsführung vorgesehen, welche durch die Gesellschafterversammlung berufen oder abberufen wird. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt in der Gesellschafterversammlung sicherzustellen, wird die Bestellung einer entsprechenden Person beantragt. Die Besetzung der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Beiratsmitglieder kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Haushaltsüberschreitungen 2018Zur Vorlage · 2019/150 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/150 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den im Haushaltsjahr 2018 unterjährig aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die gemäß § 83 GO NRW erfolgten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen zur Kenntnis nimmt.
Nach den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung und der Haushaltssatzung wird zwischen erheblichen und nicht erheblichen Überschreitungen unterschieden. Überschreitungen über einem Schwellenwert von 75.000 Euro gelten als erheblich und erforderten im Vorfeld eine Zustimmung des Rates, welche für die entsprechenden Vorgänge bereits im Jahr 2018 eingeholt wurde. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze liegt die Entscheidungsbefugnis für die Finanzierung innerhalb eines Betriebes bei den zuständigen Betriebsleitungen bzw. für die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft beim Kämmerer. Im Falle von Mehraufwendungen, die nicht innerhalb eines Betriebes finanziert werden können, entscheidet ebenfalls der Kämmerer, sofern die Zustimmung der Kommunalaufsicht vorliegt.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat jene Mittelbereitstellungen nachträglich zur Kenntnis zu geben, die unterhalb der genannten Schwellenwerte lagen und somit in der Entscheidungskompetenz der Verwaltung bzw. des Kämmerers lagen. Die entsprechenden Aufwendungen sind in den Anlagen der Vorlage in die Kategorien konsumtive und investive Haushaltsüberschreitungen unterteilt. Über über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im Jahr 2018 keine Inanspruchnahmen verzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Pflege Seniorengarten HabinghorstZur Vorlage · 2019/120 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/120 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der dauerhaften Sicherstellung der Pflege des Seniorengartens Habinghorst. Die Anlage wurde im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Habinghorst“ auf einer ehemals mindergenutzten städtischen Fläche errichtet. Ziel der Maßnahme war die Schaffung eines barrierefreien Aufenthaltsortes für Senioren, der unter anderem mit Sitzgelegenheiten, Hochbeeten und einer Boule-Bahn ausgestattet ist. Die Gestaltung der Anlage erfolgte auf Basis von Ergebnissen aus einem Beteiligungsworkshop.
Ursprünglich war vorgesehen, die Unterhaltung und Pflege des Gartens durch bürgerschaftliches Engagement der Nutzer zu gewährleisten. Die Verwaltung führt jedoch aus, dass ein nachhaltiger Pflegeaufwand durch ehrenamtliche Einsätze nicht sichergestellt werden kann. Zudem sind die personellen Kapazitäten im Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen für eine kontinuierliche Pflege der Anlage nicht ausreichend.
Auf Basis einer Schätzung durch einen Fachplaner werden jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 4.500 Euro veranschlagt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ab dem Haushaltsjahr 2020 dauerhaft Mittel in dieser Höhe im Haushalt zu berücksichtigen, um die Pflege durch den Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen zu gewährleisten. Die Finanzierung der Sachaufwendungen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Maßnahmen aus den Förderprogrammen 'Kommunalinvestitionsförderungsgesetz' und 'Gute Schule 2020'; hier: Änderung der 'Fortgeschriebenen Gesamtmaßnahmenliste KInvFöG II-Programm' sowie Änderung der Arbeitsliste 'Gute Schule 2020'Zur Vorlage · 2019/160 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über Anpassungen in den Förderprogrammen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG II) sowie des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ beraten. Im Zentrum der Vorlage steht die Umverteilung von Finanzierungswegen für IT-Maßnahmen an verschiedenen Schulen.
Aufgrund einer rechtlichen Bewertung der Bezirksregierung Münster, wonach die Einrichtung von W-LAN-Netzen an mehreren Schulen, darunter die Sekundarschule sowie verschiedene Grundschulen, nicht als Hauptmaßnahme im Sinne des KInvFöG II gilt, sollen diese Vorhaben aus der KInvFöG-Liste gestrichen werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll stattdessen über das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Haushalt 2020 entsprechende Neuveranschlagungen vorzunehmen.
Gleichzeitig sieht der Beschluss vor, die KInvFöG II-Liste um die Erweiterung der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS) an der Wilhelmschule mit einem Bedarf von 400.000 Euro und der Lindenschule mit 600.000 Euro zu ergänzen.
In der Arbeitsliste für das Programm „Gute Schule 2020“ werden weitere Streichungen vorgenommen. So entfallen die Maßnahmen zum Ausbau der Förderschule sowie verschiedene Sanierungsvorhaben an der WBG-Schule und der Janusz-Korczak-Grundschule für das Jahr 2019. Die Verwaltung soll diese Projekte für das Jahr 2020 neu verplanen. Eine aktualisierte Fassung der Maßnahmenlisten wird dem Rat zur nächsten Sitzung im September vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Zusätzliche Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2019 zur Umsetzung von Maßnahmen aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 2 (KInvFöG II) und aus dem Landesprogramm 'Gute Schule 2020' sowie außerplanmäßige Bereitstellung von VerpflichtungsermächtigungenZur Vorlage · 2019/161 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2019/161 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Jahr 2019 sowie die Gewährung von Verpflichtungsermächtigungen für zwei Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen. Ziel der Maßnahmen ist die Errichtung von Pavillons in Modulbauweise für die Offene Ganztagesschule (OGS) der Lindenschule sowie der Wilhelmschule.
Für die Lindenschule werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG II) in Höhe von 270.000 Euro sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 30.000 Euro. Zusätzlich wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 beantragt.
Für die Wilhelmschule sieht der Vorschlag außerplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000 Euro vor, die durch Einzahlungen aus dem KInvFöG II (180.000 Euro) und dem Programm „Gute Schule 2020“ (20.000 Euro) gedeckt werden. Auch hier wird eine Verpflichtungsermächtigung über 300.000 Euro zu Lasten des Jahres 2020 beantragt.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit mit der zeitnahen Ausschreibung der Module zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der zeitlich befristeten Verfügbarkeit der Fördermittel. Die Finanzierung der Auszahlungen erfolgt vollständig über Drittmittel, sodass keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Die Mittel für die Verpflichtungsermächtigungen werden durch eine Reduzierung vorhandener Mittel aus dem Haushalt 2019 für den Neubau des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16Anfragen der Ratsmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1Zahlung eines Zuschussesnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich