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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bürgerbegehren nach § 26 Gemeindeordnung NRW "Antrag auf Unterschutzstellungder alten Eiche an der Heerstraße als Naturdenkmal"Zur Vorlage · 2019/218 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 26. September 2019 wird über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Unterschutzstellung einer alten Eiche an der Heerstraße als Naturdenkmal entschieden. Die Initiatoren hatten das Begehren mit der Frage eingereicht, ob bei der unteren Naturschutzbehörde die Unterschutzstellung des Baumes beantragt werden soll.
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Prüfung die formellen Voraussetzungen untersucht. Die eingereichten 5.563 Unterschriften überstiegen das erforderliche Quorum von 3.702 gültigen Stimmen, da 95 Prozent der Unterschriften als gültig eingestuft wurden. Auch die Anforderungen an die Vertretungsberechtigten sowie die Vorlage der Begründung und der Kostenschätzung wurden erfüllt.
Dennoch liegt laut Verwaltungsvorlage eine Unzulässigkeit vor. Die Kreisverwaltung hat die Stadt darüber informiert, dass eine Ausweisung des Baumes als Naturdenkmal aufgrund der Planungshoheit der Stadt Castrop-Rauxel nicht umsetzbar ist. Da die entsprechende Mitteilung an die Antragsteller bereits am 6. September 2019 erfolgte, hat sich die inhaltliche Fragestellung erledigt. Da die Angelegenheit durch die Entscheidung des Kreises nicht mehr Gegenstand einer Ratsentscheidung sein kann, ist das Bürgerbegehren nicht mehr statthaft. Der Rat wird daher vorgeschlagen, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, wodurch eine inhaltliche Prüfung entfällt.
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Hauptdokument|20190912151322|20190918113845|20190919085157|20190919083708|20190919083725|20190919094259
- 3Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Doppelhaushalt) sowie Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 für die Jahre 2020 und 2021 und Entwurf des Stellenplans 2020/2021Zur Vorlage · 2019/216 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/216 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Vorlage der Haushaltsunterlagen für die kommenden Haushaltsjahre. Der Rat wird gebeten, den Entwurf der Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 zur Kenntnis zu nehmen.
Zusätzlich umfasst die Vorlage den Entwurf zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012–2021 für die Jahre 2020 und 2021 sowie den Entwurf des Stellenplans für den Zeitraum 2020/2021 einschließlich der dazugehörigen Anlagen. Ein Entwurf der Investitions-Dringlichkeitsliste für die Jahre 2020/2021 ist als Bestandteil des Haushaltsplanentwurfs enthalten.
Die entsprechenden Unterlagen werden den Ratsmitgliedern zur Sitzung am 26. September 2019 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Sitzung ist vorgesehen, dass der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete beziehungsweise der Stadtkämmerer die Details des Haushaltsentwurfs im Zuge der Einbringungsreden mündlich erläutern. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 4Ehrung langjähriger Ratsmitglieder
- 5Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2019/209 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 26. September 2019 liegt die Sitzungsvorlage 2019/209 zur Beschlusskontrolle über die Durchführung von Ratsbeschlüssen vor. Die Verwaltung berichtet in diesem Dokument über den aktuellen Sachstand aller Ratsbeschlüsse, die seit Beginn der aktuellen Wahlperiode gefasst wurden und zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig umgesetzt sind.
Diese Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den zuvor im Rat gefassten Beschlüssen vom 5. Juli 2018 und 29. November 2018. Der Inhalt der Vorlage umfasst die detaillierte Darstellung des Umsetzungsstandes der entsprechenden Beschlüsse, welche in den Anlagen des Dokuments aufgeführt sind. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Sachstand der noch nicht vollständig realisierten Beschlüsse zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 6Aufwertung des Landschaftsarchäologischen Parks „Haus und Burg Henrichenburg" hier: Förderprogramm DorferneuerungZur Vorlage · 2019/170 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel beantragt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/170, einen Förderantrag für die Aufwertung des Landschaftsarchologischen Parks „Haus und Burg Henrichenburg“ beim Förderprogramm „Dorferneuerung NRW 2020“ zu stellen. Ziel der Maßnahmen ist eine gestalterische Aufwertung sowie die Verbesserung der Infrastruktur, um den Park verstärkt für Veranstaltungen und die Brauchtumspflege nutzbar zu machen.
Geplante Maßnahmen umfassen die Installation von Beleuchtung entlang der Wege, die Illumination von Hecken und Bäumen mittels Bodenstrahlern sowie die Einrichtung von Wasser- und Stromanschlüssen. Zudem sollen neue Informationsstelen und eine neue Möblierung installiert werden. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind auf einen Gesamtauszahlungsbedarf von 105.000 Euro beziffert. Davon sollen 68.250 Euro durch Zuwendungen aus dem Förderprogramm gedeckt werden, was einer Förderquote von 65 Prozent entspricht. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 36.750 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 vorgesehen. Vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung ist die Verwaltung mit der Umsetzung der Arbeiten beauftragt, wobei eine Realisierung in der zweiten Jahreshälfte 2020 angestrebt wird.
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- 7Castrop-Rauxel Merklinde hier: Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie Festlegung der GebietskulisseZur Vorlage · 2019/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/167 der Stabsstelle Stadtentwicklung befasst sich mit der Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtteil Merklinde sowie der Festlegung einer Gebietskulisse. Das Konzept basiert auf den Ergebnissen des Projektes „Nachhaltigkeit nimmt Quartier“, das die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie für soziostrukturell benachteiligte Quartiere zum Ziel hatte.
Der Rat der Stadt soll das ISEK Merklinde zur Kenntnis nehmen und den in einer Planzeichnung definierten Bereich als Fördergebiet nach § 171e BauGB beschließen. Damit wird die Grundlage für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln geschaffen, um Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Quartiers umzusetzen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, beim zuständigen Fördergeber einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen. Die voraussichtliche Förderquote für die Stadt Castrop-Rauxel wird mit 80 Prozent angegeben.
Das Entwicklungskonzept umfasst eine Analyse der Rahmenbedingungen sowie eine Zusammenstellung von Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die soziale Stabilität abzielen. Das ISEK ist als dynamisches Instrument angelegt und soll nach Abstimmung mit dem Fördergeber im November erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Antragstellung muss vor Ablauf der Frist am 30. September 2019 erfolgen, wobei die finale Umsetzung von den Einschätzungen der Bezirksregierung Münster und des zuständigen Landesministeriums abhängt.
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- 8Castrop-Rauxel Stadtmittelpunkt hier: Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie Festlegung der GebietskulisseZur Vorlage · 2019/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/169 befasst sich mit der Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel. Das Konzept dient der Aufwertung und Belebung des zentralen Stadtgefüges, wobei insbesondere die funktionale und gestalterische Weiterentwicklung des Bereichs Forum sowie die Nutzung vorhandener Flächenpotenziale im Fokus stehen.
Der Entwurf des ISEK basiert auf einer Bestandsanalyse verschiedener Teilräume, darunter Bereiche für Verwaltung, Kultur, Gesundheit, Gastronomie, Bildung, Freizeit sowie Wohnen. Die Zielsetzungen umfassen die Entwicklung regionaler Grünzüge, die Verknüping von Freiräumen sowie die Neugestaltung des Forums als städtebauliches Ensemble. Die Maßnahmen sind nach Art, Handlungsfeld, Trägerschaft und Priorität gegliedert.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt das Entwicklungskonzept zur Kenntnis nimmt und der veränderten Gebietskulisse zustimmt. Dieser neue Planbereich soll als Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB festgelegt werden. Die räumliche Abgrenzung beschränkt sich auf das Wohngebiet um die Rosenstraße, den Forum Europaplatz sowie Entwicklungsflächen östlich der B 235.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, beim zuständigen Fördergeber einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen, wobei eine Förderquote von voraussichtlich 80 % angestrebt wird. Nach Abstimmung mit dem Fördergeber über die Ergebnisse des Konzeptes ist eine erneute Vorlage zur Beschlussfassung für November vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht ausgewiesen.
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- 9Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2019 - Stand 30.06.2019 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2019/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/178 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2019 mit dem Stand vom 30. Juni 2019. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht, der zur Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster dient, zur Kenntnis nehmen.
Grundlage der Vorlage ist der im November 2018 beschlossene und im März 2019 von der Bezirksregierung Münster genehmigte Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2019 bis 2021. Gemäß den Bestimmungen des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine jährliche Berichterstattung über die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr gegenüber der Bezirksregierung vorgeschrieben. Der Bericht zum Stand des 30. Juni bildet dabei eine wesentliche Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an die zuständigen Landesministerien.
Die Verwaltung hat den Bericht inklusive der Anlagen bereits am 22. Juli 2019 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Für Informationen zur weiteren unterjährigen Entwicklung des Haushalts verweist die Vorlage auf die entsprechenden Berichte des Finanzcontrollings. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20190807142114|20190807142119|20190807142124|20190807142128|20190807142137|20190807142151|20190807142157|20190807142206
- 10Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 30.08.2019Zur Vorlage · 2019/222 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zum Finanzcontrolling mit Stand zum 30. August 2019 legt die aktuelle Entwicklung der Teilergebnishaushalte der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel dar. Im Vergleich zum Vormonat wurden in den Fachbereichen Verbesserungen in Höhe von insgesamt 2.060.538 € gemeldet. Dennoch wird für das Gesamtunternehmen eine prognostizierte Verschlechterung gegenüber dem Planwert von 1.587.707 € im Ergebnishaushalt und von 3.880.675 € im Finanzhaushalt erwartet.
Die Personalaufwendungen weisen eine prognostizierte Verbesserung von 1.430.180 € auf, was jedoch eine Verschlechterung gegenüber dem Vormonat um 276.082 € bedeutet. Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft wird eine Verbesserung der Ergebnisrechnung durch die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von etwa 1,25 Mio. € prognostiziert. Zudem werden Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite sowie zusätzliche Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen in Höhe von mindestens 450.000 € erwartet. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen im Rettungsdienst sowie im Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Im Bereich der schulischen Aufgaben und der Tagesbetreuung werden Mehreinnahmen bei Verpflegungsentgelten und Elternbeiträgen sowie Minderaufwendungen durch den Wegfall von Personalkosten gemeldet. Im Bereich der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung sowie der Bauaufsicht sind ebenfalls Ertragsverbesserungen zu verzeichnen.
Die Verwaltung bewertet die Haushaltslage aufgrund der prognostizierten Abweichungen weiterhin als angespannt, weshalb eine Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre derzeit nicht absehbar ist. In Gesprächen mit der Kommunalaufsichtsbehörde wurde jedoch die Erwartung geäußert, das Haushaltsjahr 2019 mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt abzuschließen. Die Auszahlung der geplanten Konsolidierungshilfe in Höhe von rund 3,525 Mio. € wird derzeit als gesichert angesehen.
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- 11Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Castrop-Rauxel (Wettbürosteuersatzung)Zur Vorlage · 2019/201 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Einführung einer Wettbürosteuersatzung beschließen. Die Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen FWI, SPD und CDU aus dem Januar 2019, der bereits im Februar 2019 einstimmig im Rat verabschiedet wurde.
Die neue Steuer richtet sich gezielt an Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen auch die Möglichkeit bieten, Wettereignisse auf Monitoren mitzuverfolgen. Die Steuer ist als indirekte Aufwandsteuer konzipiert, bei der die Betreiber der Wettbüros als Steuerschuldner fungieren. Als Bemessungsgrundlage dient der Brutto-Wetteinsatz ohne Abzüge. Die Verwaltung schlägt einen Steuersatz von 1,5 Prozent vor.
Mit der Einführung der Steuer zum 1. Januar 2020 verfolgt die Stadt zwei Ziele: Einerseits sollen durch die finanzielle Hürde der Ansiedlung neuer Wettbüros präventive Maßnahmen zum Spielsuchtpräventions- und Spielerschutz erreicht werden. Andererseits sollen zusätzliche Erträge zur Konsolidierung des Haushalts generiert werden.
Die Verwaltung erwartet durch die Steuererhebung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 15.000 Euro. Es entstehen keine zusätzlichen Personalaufwendungen, und die damit verbundenen Sachaufwendungen werden als gering eingestuft. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 12Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei der Buchungsstelle 36.04.533415 (Sozialpädagogische Familienhilfe), weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Buchungsstellen 36.04.531905 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche), 36.04.533425 (Individualmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen), 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder), 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung) und 36.04.533510 (Laufende Leistungen in Heimerziehung Volljährige), sowie außerplanmäßige Mehrauszahlung bei der Buchungsstelle des Finanzhaushaltes 36.04.725320 (Erstattungen aus Rückstellungen)Zur Vorlage · 2019/219 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/219 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bereich Jugend und Familie vor. Hintergrund ist ein gestiegener Bedarf aufgrund einer Entwicklung der Fallzahlen, die im Vorfeld nicht absehbar war.
Der Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt umfasst eine Bereitstellung von insgesamt 2.676.000 Euro im Ergebnisplan. Diese Summe verteilt sich auf verschiedene Buchungsstellen, darunter die sozialpädagogische Familienhilfe (193.000 Euro), Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (250.000 Euro), Individualmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen (155.000 Euro), die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder (799.000 Euro) sowie laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung (insgesamt 1.279.000 Euro). Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Mehrauszahlung im Finanzplan in Höhe von 457.956,97 Euro für Erstattungen aus Rückstellungen beantragt.
Die Deckung des Mehraufwandes von 2.676.000 Euro erfolgt durch verschiedene Mehrerträge, unter anderem durch Erstattungen vom Kreis für SGB II-Leistungen sowie durch Elternbeiträge und Zuweisungen des Landes. Zudem werden Minderaufwendungen bei den Personalkosten der Gesamtverwaltung, bei Zinsen für Kassenkredite und bei der allgemeinen Umlage an Gemeinde und Gemeindeverbände zur Finanzierung herangezogen. Die Deckung der Mehrauszahlung im Finanzplan wird durch eine Minderauszahlung bei den Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuer sichergestellt.
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- 13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei den Buchungsstellen 36.04.533425 (Individualmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen), 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder), sowie 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung)Zur Vorlage · 2019/188 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die der Erster Beigeordnete und Stadtkämmerer sowie ein Ratsmitglied am 15. August 2019 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen haben. Hintergrund der Entscheidung ist ein gestiegener Bedarf bei verschiedenen Leistungen im Bereich Jugend und Familie, der auf eine nicht vorhersehbare Entwicklung der Fallzahlen zurückzuführen ist.
Konkret sieht die Entscheidung eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für drei Buchungsstellen vor. Bei den Individualmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen sollen zusätzlich 43.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder ist eine Aufstockung um 256.000 Euro vorgesehen, während für laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung ebenfalls ein Betrag von 256.000 Euro zusätzlich benötigt wird. Der gesamte neue Mehraufwand beläuft sich auf 555.000 Euro.
Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 555.000 Euro bei den Zinsen für Kassenkredite. Da die Auszahlungen aufgrund von Rechenläufen im Zeitraum bis Anfang September 2019 vor der nächsten regulären Ratssitzung erfolgen müssen, wurde der Weg der Dringlichkeit gewählt. Die Genehmigung durch den Rat ist erforderlich, da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bis zum Jahresende mit weiteren Bedarfen auf diesen Positionen zu rechnen ist.
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- 14Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" Klimagerechte, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung - verbesserte Lebensqualität für die Menschen -Zur Vorlage · 2019/164 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/164 befasst sich mit der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“, einem gemeinsamen Engagement von 16 Emscherstädten und der Emschergenossenschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Ziel ist die Entwicklung einer regionalen Klimaanpassungsstrategie, um auf Herausforderungen wie Starkregenereignisse und längere Hitzeperioden zu reagieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung damit zu beauftragen, den Gesamtprozess der Initiative sowie die daraus resultierenden Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen zu unterstützen. Die Verwaltung soll eigene Vorschläge zur Umsetzung entwickeln und regelmäßig über den organisatorischen Rahmen sowie den Fortschritt des Anpassungsprozesses berichten. Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, eine Verpflichtungserklärung als Erweiterung der bestehenden Kooperationserklärung mit der Emschergenossenschaft im Rahmen der anstehenden Termine im Oktober und November 2019 abzugehen.
Im Kern der Initiative steht die Einrichtung einer Service-Organisation unter dem Dach der Emschergenossenschaft. Diese soll die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und weiteren regionalen Akteuren koordinieren, Standards für die Planung festlegen und bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen. Die Finanzierung der ersten fünf Jahre soll primär über Landesmittel sowie Anteile der Emschergenossenschaft erfolgen. Durch die Bündelung von Ressourcen und Fachwissen sollen Synergien genutzt werden, um eine klimaresiliente Region mit einer funktionierenden grünen und blauen Infrastruktur zu schaffen.
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- 15Möglichkeiten erweiterter Servicezeiten im Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 2019/183 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/183 einen Bericht über die Möglichkeiten erweiterter Servicezeiten im Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt. Hintergrund ist ein Beschluss des Betriebsausschusses 1 und des Rates der Stadt aus dem Februar 2019, der eine Prüfung zur Ausweitung der Öffnungszeiten beauftragte.
Ein zentraler Aspekt der Prüfung ist die Realisierbarkeit eines Dienstleistungstages bis 20:00 Uhr. Die Verwaltung schlägt hierfür den Donnerstag vor. Für einen Betrieb mit mindestens vier besetzten Schaltern und einer Informationsstelle wird ein rechnerischer Personalmehrbedarf von etwa 2,5 Stellen ermittelt. Eine solche Erweiterung würde ein Schichtmodell sowie eine neue Arbeitszeitrichtlinie erfordern. Zudem müssten die Reinigungszeiten angepasst und die Erreichbarkeit der zentralen Dienste sowie der Informationstechnik sichergestellt werden. Für die Abendstunden in den Wintermonaten wird die Notwendigkeit eines Sicherheitsdienstes thematisiert.
Hinsichtlich der frühen Servicezeiten wird darauf hingewiesen, dass am Mittwoch und Freitag bereits Angebote ab 07:00 Uhr bestehen, jedoch nur eingeschränkt. Eine Ausweitung auf einen regulären Servicebeginn ab 07:00 Uhr an allen Tagen würde ebenfalls zusätzlichen Personalbedarf nach sich ziehen. Ein Bedarf für erweiterte Zeiten wird durch vereinzelte Rückmeldungen aus der Bevölkerung begründet, wobei die Verwaltung betont, dass Erweiterungen als Zusatzangebot die finanziellen Möglichkeiten der Kommune berücksichtigen müssen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 16Möglichkeit der Videoüberwachung am Lambertusplatz; mündlicher Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 2019/204 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/204 einen Bericht zur Möglichkeit einer Videoüberwachung am Lambertusplatz vorgelegt. Grund der Vorlage ist ein Prüfauftrag des Betriebsausschusses 1 und des Rates der Stadt aus dem Februar 2019, die die rechtliche Zulässigkeit von Videokameras sowie ergänzende sozialpolitische Maßnahmen zu untersuchen.
Nach der rechtlichen Bewertung der Verwaltung sind die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung am Lambertusplatz derzeit nicht erfüllt. Zwar bietet das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung theoretische Ermächtigungsgrundlagen für den Einsatz optisch-technischer Mittel durch öffentliche Stellen, jedoch muss eine solche Maßnahme durch eine konkrete Gefahrenlage und eine nachweisbare Notwendigkeit begründet werden. Eine flächendeckende oder anlasslose Überwachung ist rechtlich nicht zulässig. Für den Lambertusplatz konnte zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Prognose erstellt werden, dass eine Überwachung die Anzahl der Straftaten signifikant und nachhaltig senken würde; zudem fehlte im Jahr 2018 die erforderliche Anzahl an Straftaten als Beleg für ein entsprechendes Gefahrenpotential.
Als alternative Maßnahme zur Gefahrenabwehr schlägt die Verwaltung vor, die Bestreifung des Ortes durch den Kommunalen Ordnungsdienst weiterhin durchzuführen, da hierdurch bereits eine Verbesserung der Situation erzielt wurde. Der Bericht soll vom Betriebsausschuss 1 und dem Rat der Stadt zur Kenntnis genommen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Thematik bei Änderungen der Rechts- oder Sachlage weiter zu verfolgen und die politischen Gremien zu informieren.
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- 17Bericht und Bedarfsplan 2019/20 bis 2022/23 der Tageseinrichtungen für Kinder in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/200 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für den Zeitraum von 2019/20 bis 2022/23 in Castrop-Rauxel. Der Fachbereich Kinderförderung legt hierzu einen Bericht und einen Bedarfsplan für die Tageseinrichtungen vor.
Der Sachverhalt beschreibt, dass seit der letzten Planung im Jahr 2008 Veränderungen in der Bedarfssituation sowie gesetzliche Anpassungen stattgefunden haben. Insbesondere die Einführung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung für Kinder ab einem vollendeten ersten Lebensjahr hat zu einem Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder geführt. Dieser Ausbau wurde von allen Trägern mitgetragen. Um der Nachfrage nach Plätzen für Kinder ab drei Jahren sowie für Kinder unter drei Jahren gerecht zu werden, wurden bestehende Einrichtungen erweitert oder umgebaut und neue Einrichtungen geschaffen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ein weiterer bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsplätze erforderlich ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für die Jahre 2019/2020 bis 2022/2023 beschließt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 18Antrag SPD Fraktion vom 09.09.2019_Aufsuchende SeniorenarbeitZur Vorlage · 2019/217 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/217 befasst sich mit dem Thema der aufsuchenden Seniorenarbeit in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion am 9. September 2019 gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Umsetzung oder Förderung von Maßnahmen im Bereich der aufsuchenden Seniorenarbeit. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie in den Rat der Stadt vorgelegt. Die Beratung im Betriebsausschuss war für den 19. September 2019 angesetzt, während die Sitzung des Rates für den 26. September 2019 vorgesehen war.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 19Bebauungsplan Nr. 234 Planbereich "Am Wetterschacht", (vormals Planbereich “Schacht V – Briloner Straße“) - Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) -Zur Vorlage · 2019/207 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/207 behandelt den Bebauungsplan Nr. 234 im Bereich „Am Wetterschacht“ im Ortsteil Rauxel. Das Verfahren befindet sich kurz vor dem Abschluss, da die Beteiligungsverfahren beendet sind und nun die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, den Bebauungsplan von der bisherigen Bezeichnung „Schacht V – Briloner Straße“ in „Am Wetterschacht“ umzubenennen, um eine dauerhafte Verbindung zum neuen Wohngebiet herzustellen. Zudem wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen.
Das etwa 3,1 Hektar große Plangebiet umfasst die ehemalige Schachtanlage Erin 5 sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Wohngebiets mit etwa 135 Wohneinheiten, bestehend aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau. Ergänzend sollen ein Standort für eine Kindertagesstätte und eine Fläche für die Freiwillige Feuerwehr realisiert werden.
Die Erschließung erfolgt primär über die Pallasstraße und die Briloner Straße. Die Planung sieht Maßnahmen zum Schallschutz gegenüber dem angrenzenden Lebensmittelmarkt sowie zur Regenwasserbewirtschaftung mittels eines Staukanals vor. Durch die geplante Nachverdichtung im Innenbereich soll die Inanspruchnahme neuer Außenflächen vermieden werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden als nicht haushaltsmäßig berührend eingestuft.
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- 20InnovationCity roll out – Castrop-Rauxel Links und Rechts der EmscherZur Vorlage · 2019/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen des Projekts „InnovationCity roll out“ (ICro) das Integrierte Energetische Quartierskonzept für das Gebiet „Links und Rechts der Emscher“ abgeschlossen. Das Projekt, das den klimagerechten Stadtumbau im Ruhrgebiet fördert, umfasst die Stadtteile Habinghorst und Ickern auf einer Fläche von etwa 800 Hektar. Die konzeptionelle Arbeit basierte auf einer Quartiersanalyse, die verschiedene Themenfelder wie soziale, ökologische und technische Aspekte sowie den Gebäudebestand untersuchte.
Das Konzept umfasst Bausteine zur energetischen Sanierung, zur Analyse der Energieversorgung sowie zur Aktivierung von Akteuren und Bewohnern. Ziel ist es, den Endenergiebedarf im Quartier sowie die Treibhausgasemissionen zu senken. Basierend auf den vorliegenden Annahmen wird eine Reduktion des jährlichen Endenergiebedarfs um etwa sieben Prozent prognostiziert.
Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt und den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, für die Umsetzung des Konzepts einen Förderantrag bei der KfW-Bank zu stellen und die Vorbereitungen für ein Sanierungsmanagement im Projektgebiet einzuleiten. Das Projekt zur energetischen Sanierung im Quartier soll für den Haushalt 2020 angemeldet werden. Eine Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses wurde bereits von verschiedenen beteiligten Institutionen und Vereinen unterzeichnet.
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- 21Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Bereitstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder (Spielflächensatzung) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2019/180 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/180 sieht den Beschluss einer neuen Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Bereitstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder vor. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung soll die bestehende Spielflächensatzung vom 18. August 1992 außer Kraft gesetzt werden.
Anlass für die Neufassung ist die Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch das Baurechtsmodernisierungsgesetz. Da sich die Rechtsgrundlage verändert hat, wurde eine Erneuerung der Satzung als örtliche Bauvorschrift gemäß der aktuellen Landesbauordnung empfohlen. Der Entwurf basiert auf der bisherigen Satzung, wurde jedoch an aktuelle qualitative und quantitative Anforderungen angepasst. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben zu Größe, Lage, Beschaffenheit sowie zur Erhaltung und Unterhaltung der Spielflächen. Die inhaltlichen Anpassungen orientieren sich an der Spielleitplanung der Stadt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Erweiterung der Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen um den Punkt der Kompensation. Wenn auf einem pflichtigen Grundstück keine Spielfläche geschaffen werden kann, sieht die Satzung eine zweckgebundene Ausgleichszahlung pro Quadratmeter vor. Diese Zahlungen sollen der Ertüchtigung oder Erweiterung vorhandener öffentlicher Spielplätze im Quartier dienen. Laut Verwaltung entstehen durch die neue Satzung keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt, während die Kompensationszahlungen die Unterhaltung bestehender Flächen unterstützen können.
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- 22Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.09.2019 Hier: Änderung der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2019/214 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/214 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. September 2019. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Rates der Stadt erstellt und zur Beratung im Umweltausschuss am 17. September 2019 sowie im Rat der Stadt am 26. September 2019 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den eingereichten Antrag der Fraktion.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Änderung der Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die inhaltliche Ausgestaltung der vorgeschlagenen Änderungen wird im Sachverhalt des Antrags behandelt. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 23Ausschussumbesetzung Jugendhilfeausschuss, Betriebsausschuss 2 und BürgerausschussZur Vorlage · 2019/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/220 des Rates der Stadt befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments als ständige beratende Mitglieder in verschiedenen städtischen Gremien. Das Kinder- und Jugendparlament vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Castrop-Rauxel und ist gemäß seiner Satzung berechtigt, Vertreter für den Jugendhilfeausschuss, den Betriebsausschuss 2 sowie den Bürgerausschuss zu benennen.
Aufgrund interner Neuwahlen im Kinder- und Jugendparlament wird eine Änderung der Zusammensetzung vorgeschlagen. Für den Jugendhilfeausschuss soll eine neue Besetzung erfolgen, wobei ein Mitglied ersetzt wird und neue Stellvertretungen vorgesehen sind. Im Betriebsausschuss 2 werden neue beratende Mitglieder sowie deren Stellvertretungen benannt. Auch für den Bürgerausschuss sieht der Vorschlag eine Änderung der ordentlichen Mitglieder sowie der Stellvertretungen vor.
Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments künftig in den genannten Ausschüssen als beratende Mitglieder fungieren. Laut der Vorlage sind durch diese personellen Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag wurde von der Beigeordneten für Soziales und dem Bürgermeister vorgelegt.
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- 24Ausschussumbesetzung JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2019/187 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 26. September 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses vor. Die Vorlage mit der Nummer 2019/187 regelt die personelle Ergänzung der Vertretung der Schulen in diesem Gremium.
Nach dem Ausscheiden der bisherigen beratenden und stellvertretenden Mitglieder der Schulen aus dem Jugendhilfeausschuss erfolgte eine Neunennung durch die Bezirksregierung Münster. Als beratendes Mitglied für die Vertretung der Schulen wurde eine Sonderschulkonrektorin benannt. Zudem wurde eine sozialpädagogische Fachkraft einer Grundschule als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss vorgeschlagen.
Die vorliegende Sitzungsvorlage, die von der zuständigen Beigeordneten für Soziales und dem Ersten Beigeordneten sowie Stadtkämmerer erstellt wurde, sieht die formelle Bestätigung dieser Umbesetzung durch den Rat vor. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Jugendhilfeausschuss erwartet.
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- 25Antrag FWI Fraktion vom 11.09.2019_Bürgeranfragen in Ausschüssen und RatssitzungenZur Vorlage · 2019/221 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/221, eingereicht von der FWI Fraktion, befasst sich mit der Thematik der Bürgeranfragen in den Ausschüssen und Ratssitzungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 11. September 2019 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 26. September 2019 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Durchführung von Bürgeranfragen innerhalb der kommunalen Gremien. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über den Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden obliegt dem Rat der Stadt gemäß dem Beschlussvorschlag, der in der Anlage zur Vorlage enthalten ist. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Antrag DIE LINKE vom 12.09.2019_BürgerticketZur Vorlage · 2019/223 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/223 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. September 2019 zum Thema Bürgerticket. Der Antrag wurde im Rahmen der Stabsstelle Ratsangelegenheiten für die Sitzung des Rates der Stadt am 26. September 2019 vorbereitet.
In der Vorlage wird festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 27Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei der Buchungsstelle 21.21.525305 (Erstattung 3. Standort Förderschulverbund MLK in Oer-Erkenschwick)Zur Vorlage · 2019/231 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 260.300 Euro im Ergebnisplan sowie über Mehrauszahlungen in Höhe von 199.300 Euro im Finanzplan entscheiden. Hintergrund ist die Abrechnung der Schulkostenbeiträge für den Förderschulverbund Martin-Luther-King-Schule, der seit dem Schuljahr 2018/2019 die Standorte Castrop-Rauxel und Oer-Erkenschwick umfasst.
Nach der ersten Jahresabrechnung für den Zeitraum von August bis Dezember 2018 ergibt sich eine Forderung der Stadt Oer-Erkenschwick gegenüber der Stadt Castrop-Rauxel in Höhe von rund 260.300 Euro. Da die Stadt Castrop-Rauxel als Schulträger eines Teilstandortes fungiert, ist dieser Betrag als Mehraufwand im Ergebnisplan zu erfassen. Gleichzeitig besteht eine Gegenforderung der Stadt Castrop-Rauxel gegenüber der Stadt Oer-Erkenschwick in Höhe von etwa 61.000 Euro, was zu einer Verrechnung und einer entsprechenden Reduzierung der Mehrauszahlungen im Finanzplan führt.
Die Deckung des Mehraufwandes im Ergebnisplan erfolgt durch einen Mehrertrag in Höhe von 146.900 Euro sowie durch einen Minderaufwand in Höhe von 113.400 Euro. Im Finanzplan wird der Bedarf durch Mehreinzahlungen in Höhe von 85.900 Euro und Minderauszahlungen in Höhe von 113.400 Euro gedeckt. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 28Anfragen der Ratsmitglieder
- 29Mitteilungen der Verwaltung
- 1Vergabe der Wegenutzungs- und Leitungsrechte für das Gasnetz (Gaskonzession) im Stadtgebiet Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 2Vergabe der Wegenutzungs- und Leitungsrechte für das Stromnetz (Stromkomzession) in Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich