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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beteiligungsbericht 2022Zur Vorlage · 2025/024 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2022 beschließen. Die Verpflichtung zur Erstellung dieses Berichts ergibt sich aus dem Beschluss des Rates vom August 2023, von der Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 abzusehen. Durch diese Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entstand die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 117 GO NRW.
Der Bericht umfasst Informationen zu sämtlichen Beteiligungen der Stadt, einschließlich der wirtschaftlichen Situation, der Jahresergebnisse sowie der Beteiligungsverhältnisse und Finanzbeziehungen der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Die Ausarbeitung erfolgt auf Grundlage eines verbindlichen Musters des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass es infolge eines Wechsels der Finanzsoftware und Schwierigkeiten bei der Datenmigration zu Verzögerungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse seit dem Jahr 2020 gekommen ist. Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde im Dezember 2024 festgestellt. Die Verwaltung strebt die Rückkehr zum regulären Zeitplan an, wobei bereits ein vorläufiger Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 im September 2024 vorgelegt wurde.
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- 3Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2024 Vorlage gem. § 8 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2025/025 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2025/025 werden die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2024 gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes dargelegt. Der Hauptverwaltungsbeamte ist verpflichtet, Nebentätigkeiten und die daraus resultierenden Vergütungen dem Rat der Stadt anzuzeigen, sofern die Einkünfte einen festgelegten Schwellenwert überschreiten.
Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, und eigentlichen Nebentätigkeiten. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft ausgeübt werden – etwa in Beiräten oder Aufsichtsräten –, müssen an die Stadtkasse abgeführt werden. Für das Kalenderjahr 2024 belaufen sich diese Beträge auf insgesamt 1.675,56 Euro. Diese Einkünfte stammen aus Mandaten bei der Uniper Wärme GmbH, der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH, der Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH sowie beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Die entsprechenden Beträge wurden bereits an die Stadtkasse überwiesen.
Zudem werden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie sonstige Nebentätigkeiten aufgeführt, darunter Mitgliedschaften bei der Emschergenossenschaft, der Sparkasse Vest Recklinghausen und dem Kommunalen Arbeitgeber Verband NRW. Da die Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die geltende Höchstgrenze nicht überschreiten, besteht keine Abführungspflicht. Der Rat der Stadt soll die aufgeführten Tätigkeiten und Vergütungen für das Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen.
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- 4Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 2025/026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 202
Die Sitzungsvorlage sieht vor, investive Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro zu übertragen, wobei etwa 4,05 Millionen Euro der Verwendung zweckgebundene Zuweisungen dienen. Zudem wird die Übertragung von Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2024 in Höhe von 599.421,63 Euro beantragt, um die zweckentsprechende Verwendung von Zuweisungen zu ermöglichen.
Ein weiterer Beschlussvorschlag umfasst 53.294,42 Euro für konsumtive Aufwendungen im Rahmen von Zukäufen zu Festwerten. Des Weiteren sollen Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in der Gesamthöhe von 278.518,98 Euro übertragen werden, die sich aus Mitteln der Vorjahre sowie aus dem Jahr 2024 zusammensetzen. Diese Übertragungen resultieren aus zweckgebundenen Zuweisungen, bei denen eine Verpflichtung zur Verwendung der Mittel besteht.
Die Regelungen berücksichtigen die Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie die Haushaltsverfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Aufgrund der bestehenden Überschuldung und der Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes gelten für Übertragungen besondere Maßstäbe. Während neue Ermächtigungen aus dem Jahr 2024 nach 2025 nicht übertragen werden dürfen, sind Übertragungen aus den Vorjahren zulässig. Die beantragten Mittel sind für konkret bezeichnete Maßnahmen wie das Projekt ISEK Merklinde oder die Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen.
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Hauptdokument|20250225141044-0|20250225141052-0|20250225141059-0
- 5Wirtschaftsplan 2025 des EUV für den Teilbetrieb VII - Dienstleistungen und den Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur/öffentliches Grün/FriedhofswesenZur Vorlage · 2025/028 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Wirtschaftsplan 2025 des EUV für die Teilbetriebe VII und IX. Für den Teilbetrieb VII, der Dienstleistungen wie die Fahrbereitschaft der Verwaltungsführung, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfasst, wird die Zustimmung des Rates vorgeschlagen. Die veranschlagten Erstattungsleistungen der Stadt belaufen sich auf insgesamt 444.624 Euro. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach Ende des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich erbrachten Aufwendungen.
Hinsichtlich des Teilbetriebs IX, welcher die Straßeninfrastruktur, das öffentliche Grün und das Friedhofswesen umfasst, besteht zwischen der Stadt und dem EUV noch Abstimmungsbedarf. Aufgrund dieses laufenden Prozesses erfolgen die im Delegationsvertrag vom 16. Dezember 2024 festgelegten Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 2,9 Millionen Euro zum 15. Februar und 15. Mai zunächst unter Vorbehalt. Eine abschließende Beschlussfassung des Rates über den Wirtschaftsplan 2025 für diesen Teilbetrieb ist für die Ratssitzung am 15. Mai 2025 vorgesehen.
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- 6Handlungsanweisung zur Bewirtschaftung von SchulgirokontenZur Vorlage · 2025/035 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Vorlage zur Kenntnisnahme vor, welche die Handlungsanweisung zur Bewirtschaftung von Schulgirokonten betrifft. Diese Anweisung wurde vom Bürgermeister am 29. Juli 2024 unterzeichnet und trat zum 1. August 2024 in Kraft.
Die Regelungen beziehen sich auf die Einrichtung, die Verfügungsberechtigung, die Bewirtschaftung sowie die Prüfung von Schulgirokonten für alle öffentlichen Schulen unter der Trägerschaft der Stadt Castrop-Rauxel. Die rechtliche Grundlage bildet dabei insbesondere die Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, welche die Erlassung von Vorschriften zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung und zur internen Aufsicht vorsieht.
In die Erstellung der Handlungsanweisung wurde der Bereich Rechnungsprüfung einbezogen. Die entsprechenden Vorgaben liegen den Schulen bereits vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Castrop-Rauxel derzeit durch den Bereich Finanzen finalisiert wird. Diese soll dem Rat nach der internen Abstimmung und Unterzeichnung durch den Bürgermeister zeitnah zur Kenntnis gegeben werden.
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- 7Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbHZur Vorlage · 2025/036 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH beschließen. Hierbei wird das seitens der Stadt entsandte Mitglied in der Gesellschafterversammlung beauftragt, den vorliegenden Änderungen zuzustimmen. Hintergrund sind Anpassungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie neue europarechtliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Da die Gesellschaft nicht die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllt, soll die Regelung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts angepasst werden, um auf eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verzichten, während die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches beibehalten wird.
Neben den buchhalterischen Anpassungen sind weitere Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Diese betreffen unter anderem die Kündigung von Gesellschaftern, die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen sowie die Wahl einer Stellvertretung für den Vorsitz des Präsidiums. Zudem soll der jährliche Fehlbetrag, den alle beteiligten Kommunen gemeinsam tragen, aufgrund der Teuerungsrate von 195.570,00 Euro auf 237.732,00 Euro angehoben werden. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen dadurch jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 1.604 Euro, die durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Kassenkredite gedeckt werden können. Die beabsichtigten Änderungen müssen der Kommunalaufsicht angezeigt und von allen zwölf beteiligten Kommunen gemeinsam umgesetzt werden.
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- 8Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2025; Prüfauftrag Parkfläche Bahnhofstraße/EuropaplatzZur Vorlage · 2025/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat zum 15. Februar 2025 einen Antrag eingereicht, der einen Prüfauftrag bezüglich der Parkfläche im Bereich Bahnhofstraße und Europaplatz vorsieht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/033 befasst sich mit der Untersuchung der Gegebenheiten an diesem Standort.
Die parlamentarische Beratung dieses Anliegens ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 5. März 2025 angesetzt. Nach der Beratung im Ausschuss soll das Thema im Rat der Stadt in der Sitzung am 13. März 2025 zur Sprache kommen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag orientiert sich an dem Text des Antrags, welcher durch die Fraktionsleitung vorgelegt wurde.
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- 9Bebauungsplan Nr. 267 "Deininghauser Weg / Recklinghauser Straße" hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2025/003 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Beschluss einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 267 „Deininghauser Weg / Recklinghauser Straße“ entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, die Sperre gemäß den §§ 14 und 16 BauGB als Satzung zu erlassen, um die laufende Aufstellung des Bebauungsplans abzusichern.
Das Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung von Flächen für das produzierende Gewerbe sowie für Handwerksbetriebe, deren Nutzung die angrenzenden Wohnbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachfrage nach kleinteiligen Mietlagerflächen und Mietgaragen gestiegen ist, was mit der geplanten Ansiedlung von Gewerbebetrieben konkurriert. Zudem soll im Rahmen der Planung der Umgang mit logistikorientierten Nutzungen geregelt werden, um eine mögliche Überlastung der Infrastruktur durch erhöhtes Verkehrsaufkommen zu vermeiden. Da bereits zwei Bauvorhaben im Planungsgebiet, die den Zielen des Bebauungsplans entgegenstehen, vorläufig zurückgestellt wurden, ist die Sicherung der Planung durch die Veränderungssperre erforderlich.
Die Sperre soll zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren gelten und kann um drei Jahre verlängert werden. Bei Vorliegen besonderer Umstände ist eine weitere Verlängerung um ein Jahr möglich. Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt.
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- 10Bebauungsplan Nr. 268 "Südlicher Abschnitt Westring" hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2025/004 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 268 „Südlicher Abschnitt Westring“ als Satzung zu beschließen. Die Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde bereits im Dezember 2024 beschlossen. Ziel der neuen Planung ist die Festlegung von Rahmenbedingungen für eine klimaresiliente und zentrenverträgliche städtebauliche Struktur, welche die Funktion des Gebiets als Gewerbegebiet zugunsten von produzierenden Betrieben, Handwerk und Dienstleistungen stärken soll.
Die Notwendigkeit der Veränderungssperre begründet sich durch aktuelle Entwicklungen im Plangebiet zwischen der A 42 und dem Erinpark. Dazu gehören unter anderem die derzeit ungenutzte Fläche eines Grundstücks nach der Zerstörung eines Baumarktes sowie die erwartete Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters. Zudem sollen ökologische Ziele, wie die Regenwasserabkopplung vom Entwässerungsnetz und die Reduzierung der Bodenversiegelung im Rahmen des Emscherumbaus, in die Planung einfließen. Da bestehende Ansiedlungsinteressen den neuen Planungszielen entgegenstehen könnten, soll die Sperre die Durchführung des Aufstellungsverfahrens sichern. Die Veränderungssperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Es entstehen durch diesen Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 11Antrag der AG Mobilität des Klimabeirats vom 16.12.2024 Mobilitätsmaßnahmen im Ortsteil HenrichenburgZur Vorlage · 2025/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über einen Antrag der AG Mobilität des Klimabeirats, der verschiedene Maßnahmen zur Förderung der umweltgerechten Mobilität im Ortsteil Henrichenburg vorsieht. Hintergrund der Initiative ist die Vorbereitung auf das Internationale Gartenbau der Ausstellung (IGA) 2027. Der Antrag umfasst die Verbesserung der Umsteigesituation an der Haltestelle „Henrichenburg Mitte“, die Einrichtung einer Fahrradstraße sowie von Abstellmöglichkeiten, die Aufwertung der Verbindung zwischen Henrichenburg Mitte und der Wartburgstraße sowie die Schaffung der Haltestelle „Heerstraße“.
Die Verwaltung unterstützt die inhaltlichen Schwerpunkte. Für den Umsteigepunkt „Henrichenburg Mitte“ wird eine Aufnahme in die Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen angestrebt, um digitale Fahrgastinformationen und zusätzliche Sitzgelegenheiten zu prüfen. Die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Lambertstraße ist im Nahmobilitätskonzept der Stadt bereits als Route für den außerörtlichen Radverkehr vorgesehen. Zudem wird die Einbindung der Verbindung zur Wartburgstraße in die Planungen zur IGA-Allee sowie die Forderung nach der Haltestelle „Heerstraße“ gegenüber dem Kreis Recklinghausen im Rahmen des Haltestellenausbauprogramms befürwortet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag anzunehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu beauftragen.
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- 12Gemeinsamer Antrag der SPD Ratsfraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, FWI Ratsfraktion und FDP Ratsfraktion vom 18.02.2025_Checkliste Barrierearme Gestaltung von Großveranstaltungen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/029 enthält einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FWI und FDP. Der am 18. Februar 2025 gestellte Antrag befasst sich mit der Einführung einer Checkliste zur barrierefreien Gestaltung von Großveranstaltungen in Castrop-Rauxel.
Die parlamentarische Beratung der Vorlage findet zunächst im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität am 5. März 2025 statt. Im Anschluss ist eine Beratung im Rat der Stadt für den 13. März 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die inhaltliche Bearbeitung dieser Vorlage erfolgt im Bereich der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe.
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- 13Gemeinsamer Antrag der CDU Fraktion, Fraktion BGH, FDP Ratsfraktion und FWI Ratsfraktion vom 19.02.2025_Einrichtung eines BürgerbussesZur Vorlage · 2025/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/034, erstellt durch die Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe, behandelt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, BGH, FDP und FWI zur Einrichtung eines Bürgerbusses. Der entsprechende Antrag wurde von den beteiligten Fraktionen am 19. Februar 2025 gestellt.
Der vorgesehene Beratungsablauf sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität in der Sitzung am 5. März 2025 beraten wird. Im Anschluss soll das Thema im Rat der Stadt in der Sitzung am 13. März 2025 behandelt werden. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in dem Dokument festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt.
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- 14Halbjahresbericht Städtepartnerschaften 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 2025/030 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt am 13. März 2025 wird über den Halbjahresbericht zu den Städtepartnerschaften für das zweite Halbjahr 2024 beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/030 dient als Grundlage für diese Beratung im zuständigen Gremium.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Bericht wurde von der Stabsstelle Städtepartnerschaften erstellt und behandelt die Entwicklungen im Bereich der Städtepartnerschaften während des betreffenden Zeitraums.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Das bedeutet, dass die bloße Kenntnisnahme des Berichts keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister vorgelegt.
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- 15Begleitung zu internationalen Begegnungen 2025 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2025/031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die offizielle Begleitung internationaler Begegnungen im Jahr 2025 im Rahmen der Städtepartnerschaften. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Teilnahme von Ratsmitgliedern an drei geplanten Reisen vor.
Im Zeitraum vom 15. bis zum 18. Mai 2025 findet in Nowa Ruda, Polen, eine Veranstaltung statt, die den ersten Jahrestag der Partnerschaft zwischen Nowa Ruda und Wallers-Arenberg markiert. Für diese Reise sind bis zu drei Ratsmitglieder vorgesehen. Zudem ist für die Reisen des Chores St. Elisabeth nach Vincennes, Frankreich, von Ende Mai bis Anfang Juni 2025 sowie für den Besuch des Olympischen Fechtclubs in Vincennes zwischen dem 7. und 9. Juni 2025 jeweils ein Ratsmitglied als Begleitung vorgesehen.
Die Begleitung von Vereinen aus Castrop-Rauxel bei internationalen Begegnungen in Partnerstädten folgt einer langjährigen Tradition. Nach einem Beschluss des Sportausschusses sollen bei sportlichen Begegnungen vorrangig Mitglieder des Sportausschusses oder Ratsmitglieder teilnehmen. Die Kosten für die Reise- und Übernachtungskosten der ausgewählten Ratsmitglieder werden von der Wirtschaft und Marketing Castrop-Rauxel GmbH übernommen, wodurch keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den städtischen Haushalt entstehen.
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- 16Antrag RM Mintrop-Werkle (Fraktionslos) vom 24.02.2025_Ablehnung Einführung Bezahlkarte für GeflüchteteZur Vorlage · 2025/037 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rats der Stadt Castrop-Rauxel am 13. März 2025 wird über die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/037 beraten. Der entsprechende Antrag wurde am 24. Februar 2025 von einem fraktionslosen Ratsmitglied eingereicht. Gegenstand der parlamentarischen Beratung ist die Ablehnung der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete.
Aus den vorliegenden Unterlagen der Stabsstelle Ratsangelegenheiten geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage ist für die öffentliche Beratung vorgesehen. Damit steht die Entscheidung über das Vorhaben, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu unterlassen, auf der Tagesordnung des Rates. Der Vorgang wurde von der zuständigen Stabsstelle als Sitzungsvorlage für den Rat der Stadt vorbereitet.
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- 17Zuwendung des LWL-Landesjugendamtes zur Durchführung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen - zusätzliche Förderung durch das örtliche JugendamtZur Vorlage · 2025/040 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine Vorlage zur zusätzlichen Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, den sogenannten Brückenprojekten. Diese Projekte dienen seit 2015 als Übergangshilfe für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen hin zu regulären Kindertageseinrichtungen oder Schulen.
Aufgrund neuer Richtlinien des LWL-Landesjugendamtes ab dem Haushaltsjahr 2025 hat sich die Förderfähigkeit bestimmter Ausgaben geändert. Kosten für Verwaltung, Miete, Reinigung sowie Personalausgaben für Vor- und Nachbereitungszeiten oder Krankheitsausfälle sind künftig nicht mehr über die Landesmittel erstattungsfähig. Da die durchführenden Träger, der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. und die Griechische Gemeinde Castrop-Rauxel e.V., diese Kosten nicht aus Eigenmitteln decken können, hat das örtliche Jugendamt eine zusätzliche Förderung vorgeschlagen.
Nach aktueller Planung wird mit einem Betrag von bis zu 90.000 Euro gerechnet, der aufgrund der neuen Vorgaben nicht mehr durch das Landesjugendamt erstattet werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt diese zusätzlichen Kosten übernimmt, sofern sie sich im Rahmen der Erstattungsansprüche nebst Zinsen aus den veränderten Vorgaben bewegen. Eine Förderung von nicht verausgabten Mitteln oder Ausgaben, welche die Festbetragsfinanzierung überschreiten, ist hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
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Hauptdokument|20250305140716-0|20250305140800-0|20250305140827-0
- 18Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel; Abschluss Kooperationsvereinbarung mit Uniper Fernwärme GmbHZur Vorlage · 2025/043 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt befasst sich mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Uniper Wärme GmbH zur Sicherstellung der Fernwärmeversorgung in Castrop-Rauxel über das Jahr 2026 hinaus. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde ist der Bürgermeister beauftragt, den finalen Entwurf der Vereinbarung zu schließen.
Die Kooperationsvereinbarung dient als Grundlage für die geplante Gründung der Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH. Die Stadt beabsichtigt, durch den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Vorratsgesellschaft der Uniper Wärme GmbH eine gemeinsame Gesellschaft aufzubauen. Diese soll die Netzinfrastruktur sowie die Wärmeerzeugung verwalten, finanzieren und technisch sowie kaufmännisch betreiben. Zu den Zielen gehören die Erarbeitung eines Transformationsplanes zur Dekarbonisierung bis 2045, die Bewertung des Anlagenvermögens sowie die Sicherstellung der Wärmeversorgung für Neubauvorhaben, wie etwa die neue Feuerwache.
Die Vereinbarung regelt zudem die Weitergeltung bestehender Gestattungsverträge bis zum vollzogenen Anteilsverkauf. Neben der Festlegung von Grundsätzen zur Aufgabenverteilung in den Bereichen Netzbetrieb, Ausbau und Kundenabrechnung werden auch Haftungsfragen sowie die Übernahme von Vorlaufkosten thematisiert. Die Zusammenarbeit unterliegt aufgrund wirtschaftlicher Sensibilitäten einer Verschwiegenheitserklärung.
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- 19Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplanes für die Stadt Castrop-Rauxel nach dem Landeswärmeplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 2025/044 · Sitzungsvorlage
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Nach dem Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2024 bereitet die Stadt Castrop-Rauxel die Erstaufstellung eines kommunalen Wärmeplans vor. Als planungsverantwortliche Stelle ist die Stadt verpflichtet, eine flächendeckende Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Erstellung des Plans einzuleiten. Unterstützt wird dieser Prozess durch den EUV Stadtbetrieb im Bereich Umwelt, dem hierfür auch die entsprechenden Fördermittel zugewiesen werden. Zur Finanzierung der Erstaufstellung stehen den Kommunen staatliche Mittel aus einem Belastungsausgleich zur Verfügung. Die Stadt Castrop-Rauxel hat die entsprechenden Tranchen für die Jahre 2024 und 2025 bereits erhalten. Als Grundlage für die Bestandsaufnahme dienen bestehende Erhebungen, wie etwa im Rahmen der Klimaneutralität, des Transformationsplans Fernwärme oder des Wasserstoffprojekts „H2! Reallabor Castrop-Rauxel“.
Die Berichterstattung über den Fortschritt und die zeitlichen Abläufe erfolgt an die zuständigen Gremien, namentlich den Ausschuss für Klima und Umwelt sowie den Betriebsausschuss 3. Der Rat der Stadt hat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Einleitung der Planungsprozesse durch die Verwaltung zu bestätigen.
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- 20Änderung der Wahlordnung für die Wahl des IntegrationsratesZur Vorlage · 2025/049 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt berät in seiner Sitzung am 13. März 2025 über eine Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates. Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2025/049 sieht Anpassungen vor, die aufgrund veränderter Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie eines neuen Termins für die Zulassung dieser Vorschläge erforderlich geworden sind.
Zusätzlich zu den inhaltlichen Änderungen bezüglich der Fristen umfasst die Vorlage eine Aktualisierung der Datumsangaben im Kopfbereich der Wahlordnung sowie Anpassungen innerhalb des Paragraphen 16. Die detaillierten textlichen Änderungen können der Anlage 1 der Vorlage entnommen werden.
Die Änderung der Wahlordnung hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Der Beschlussvorschlag wurde durch den Bürgermeister zur Beratung vorgelegt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wahlprozess an die neuen zeitlichen Vorgaben anzupassen.
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- 21Antrag der Fraktion BGH vom 12.03.2025_Ausschussumbesetzung AWEDZur Vorlage · 2025/055 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2025/055, erstellt durch die Stabsstelle Ratsangelegenheiten, wird im Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Beratung am 13. März 2025 vorgelegt. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der BGH-Fraktion, welcher am 12. März 2025 eingereicht wurde. Im Fokus des Antrags steht die Besetzung des Ausschusses AWED.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Berührung des Haushalts stattfindet. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt. Der konkrete Beschlussvorschlag zur Regelung der Ausschussbesetzung ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die entsprechenden Unterlagen sind als öffentlich klassifiziert.
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- 22Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.03.2025_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2025/056 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel wurde am 13. März 2025 die Tischvorlage mit der Nummer 2025/056 zur Beratung vorgelegt. Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen befasst sich mit dem Thema der Ausschussumbesetzungen innerhalb des kommunalen Gremienwesens.
Mit der Einbringung dieser Tischvorlage durch die Fraktionsleitung wird eine Anpassung der Zusammensetzung von Ausschüssen angestrebt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer Anlage zum Antrag aufgeführt, welche die Details zur Umsetzung enthält. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 23Anfragen der Ratsmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Stundung von Gewerbesteuerforderungennicht öffentlich
- 2Abschluss einer Vereinbarungnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich