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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2KonsenslisteErgebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen
- 2.1Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an der CottenburgschuleZur Vorlage · 2026/080 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/080 befasst sich mit Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Cottenburgschule sowie der Modernisierung der Gehwegbeleuchtung in der Cottenburgstraße. Zur Auswahl stehen drei verschiedene Varianten für die Verkehrsberuhigung. Variante 1 sieht die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs mit Gesamtkosten von 65.100 € vor, während Variante 2 eine Fahrbahnverengung durch eine sogenannte „Nase“ umfasst, deren Kosten auf 36.270 € beziffert werden. Die dritte Variante sieht die Beibehaltung des aktuellen Zustands ohne Investitionskosten vor. Eine zusätzliche Gehwegverbreiterung an der Waldseite würde voraussichtlich 90.900 € kosten. Die Mittel für die Varianten 1, 2 sowie die Gehwegverbreiterung sollen im Haushalt 2027 investiv angemeldet werden.
Die Verwaltung bewertet die Notwendigkeit eines Zebrastreifens aufgrund der Verkehrsdaten, die ein Aufkommen von etwa 130 Kfz/h und 13 Personen/h in der Zeit zwischen 7.30 und 8.30 Uhr ausweisen, als diskutabel, verweist jedoch auf die Nähe zur Schule. Als Vorzugsvariante wird die einseitige Fahrbahnverengung empfohlen. Parallel dazu ist der Austausch von zehn vorhandenen Lichtmasten gegen fünf Meter hohe Masten sowie der Einbau neuer Leuchtenköpfe mit erhöhtem Lichtstrom geplant. Die Kosten für die Modernisierung der Beleuchtung belaufen sich auf 29.700 € und sollen im Wirtschaftsplan des EUV 2027 investiv angemeldet werden. Der Rat der Stadt soll über die verschiedenen Optionen entscheiden, wobei die Entscheidung über die Verkehrsmaßnahmen mit der Entscheidung über die Gehwegverbreiterung oder den Austausch der Lichtmasten verknüpft werden kann.
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Hauptdokument|20260302180225-2|20260302180225-1|20260302180222-0|20260303102246-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2.2Antrag der SPD-Fraktion vom 28.02.2026_100 BänkeZur Vorlage · 2026/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2026/082 einen Antrag zum Thema „100 Bänke“ eingebracht. Das Dokument, welches von der Fraktion am 28. Februar 2026 erstellt wurde, befasst sich mit der Bereitstellung von Sitzgelegenheiten.
Der parlamentarische Beratungsprozess für diesen Antrag ist in mehreren Stadien vorgesehen. Die erste Beratungsrunde findet im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität am 12. März 2026 statt. Im Anschluss wird die Vorlage im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 19. März 2026 beraten. Die abschließende Entscheidung über den Antrag soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 26. März 2026 fallen.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird in der Sitzungsvorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Damit sind nach den vorliegenden Informationen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt durch diesen Antrag dokumentiert.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2.3ISEK Merklinde: Verlängerung der Richtlinie zum QuartiersfondsZur Vorlage · 2026/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Verlängerung und Anpassung der Richtlinie zum Quartiersfonds Merklinde entscheiden. Die bisherige Regelung für die Gewährung von Zuwendungen aus diesem Fonds war bis Ende 2025 befristet. Der Quartiersfonds dient der Förderung von Projekten im Stadtteil, wie etwa kulturellen Veranstaltungen oder ehrenamtlichen Initiativen.
Grund für die vorgeschlagene Änderung ist die Verlängerung des Quartiersmanagements bis zum Ende des Jahres 2026, welche durch einen Änderungsbescheid der Bewilligungsbehörde ermöglicht wurde. Im Zuge dessen soll auch die Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 angepasst werden. Darüber hinaus ist eine Erweiterung des Beirats des Quartiersfonds vorgesehen. Der Verein SJD Die Falken soll künftig als stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sein. Die entsprechenden Anpassungen basieren auf den Erfahrungen aus der bisherigen Anwendung der Richtlinie.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2.4Antrag der CDU-Fraktion vom 03.03.2026_BauGB-Novelle: Erarbeitung von EntscheidungskriterienZur Vorlage · 2026/083 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Baugesetzbuch-Novelle (BauGB-Novelle) eingebracht, der die Erarbeitung von Entscheidungskriterien zum Gegenstand hat. Die Vorlage mit der Nummer 2026/083 wurde am 3. März 2026 erstellt und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien.
Die parlamentarische Behandlung ist für den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) in der Sitzung am 19. März 2026 vorgesehen. Im Anschluss soll das Anliegen im Rat der Stadt in der Sitzung am 26. März 2026 beraten werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion gestellt.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 2.5Antrag der CDU-Fraktion vom 03.03.2026_Durchführung eines Wohnungsbaugipfels in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/084 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2026/084 einen Antrag zur Durchführung eines Wohnungsbaugipfels in Castrop-Rauxel eingereicht. Das Vorhaben, das dem Bereich Stadtentwicklung und Statistik zugeordnet ist, wurde am 3. März 2026 formuliert und befasst sich mit der Organisation einer Veranstaltung zum Thema Wohnungsbau.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für zwei Termine angesetzt. Zunächst wird die Vorlage im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) in der Sitzung am 19. März 2026 beraten. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge soll das Thema am 26. März 2026 im Rat der Stadt zur Entscheidung stehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Folgen für den städtischen Haushalt hat.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2.6Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen Ratsfraktion vom 02.03.2026 - Prüfung von Standorten für FahrradampelnZur Vorlage · 2026/093 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit der Sitzungsvorlage Nummer 2026/093 einen Antrag eingebracht, der die Prüfung von Standorten für Fahrradampeln zum Gegenstand hat. Der entsprechende Antrag der Fraktion datiert vom 2. März 2026.
Die parlamentarische Beratung des Vorhabens ist in zwei Stufen vorgesehen. Im ersten Schritt wird das Thema im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität in der Sitzung am 17. März 2026 beraten. Danach folgt die Vorlage zur Beratung im Rat der Stadt, dessen Sitzung für den 26. März 2026 terminiert ist.
Nach Angaben aus der Sitzungsvorlage ergeben sich durch die Prüfung der Standorte keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt der Vorlage als Anlage bei.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2.7Benennung beratender Mitglieder für den Ausschuss für Generationen, Inklusion und DiversitätZur Vorlage · 2026/079 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität wird über die Benennung neuer beratender Mitglieder beraten. Ziel der Vorlage ist es, die fachliche Unterstützung der Ausschussarbeit zu stärken und relevante Sachkunde sowie unterschiedliche Interessenslagen in das Gremium einzubinden. Dabei sollen insbesondere Träger aus den Bereichen der Seniorenarbeit sowie der Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie lokale Akteure, die sich für gesellschaftliche Vielfalt einsetzen, als beratende Mitglieder berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Benennung von Vertretungen verschiedener Institutionen vor. Dazu gehören das Evangelische Johanneswerk bzw. der Johanneswerk Wohnverbund Datteln, das Evangelische Krankenhaus Castrop-Rauxel sowie die Lebenshilfe Waltrop e.V. und die Hausgemeinschaft Ickern. Ebenfalls vorgeschlagen werden Vertreter der Vereinssportgemeinschaft Castrop-Rauxel, der wewole Stiftung, des Blinden- und Sehbehindertenvereins Recklinghausen e.V., der Selbsthilfegruppe Pflegende Angehörige sowie des Caritasverbands für die Stadt Castrop-Rauxel. Durch die Einbindung dieser Organisationen sollen die Interessen der betroffenen Gruppen im Ausschuss vertreten werden. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2.8Bestimmung der Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner im Ausschuss für Klima, Umwelt und MobilitätZur Vorlage · 2026/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Geschäftsführung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität soll einen Aufruf zur Benennung neuer sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner vorbereiten. Über eine Pressemitteilung in den örtlichen Zeitungen sollen Umweltinitiativen, Verbände sowie Institutionen mit Bezug zu den Themen Klima, Umwelt und Mobilität dazu aufgefordert werden, jeweils ein Mitglied und eine persönliche Vertretung für die Ausschussarbeit vorzuschlagen.
Nachdem die Anmeldungen eingegangen sind, wird die Geschäftsführung dem Ausschuss einen Vorschlag zur Auswahl der Bewerber unterbreiten. Die abschließende Entscheidung über die Bestimmung der sachkundigen Einwohner erfolgt durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel. In der vergangenen Legislaturperiode waren bereits verschiedene Organisationen wie das Klimabündnis, der BUND oder der Imkerverein Castrop-Rauxel vertreten. Die Funktion der sachkundigen Einwohner ist beratender Natur, wobei eine Teilnahme an allen Sitzungen des Ausschusses möglich ist.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 3Änderungen zum Nachtrag für den Stellenplan 2026Zur Vorlage · 2026/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt berät über Änderungen zum Nachtrag des Stellenplans 2026. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung von Veränderungen gemäß den Anlagen I bis IV vor. Durch den Nachtrag erhöht sich die Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen von ursprünglich 1.223,40 auf insgesamt 1.233,54 Stellen. Dies resultiert aus dem Wegfall von etwa 13 Stellen und der Einrichtung von rund 23 neuen Stellen.
Die jährlichen Auswirkungen des Nachtrags belaufen sich auf 718.467,40 Euro. Die fiktiven jährlichen Personalmehraufwendungen für die neu geschaffenen Stellen betragen 1.276.112,96 Euro, wobei ein Betrag von 208.062,47 Euro refinanziert ist. Zudem werden vier befristete Stellen dauerhaft verstetigt, ohne die Gesamtzahl der Planstellen zu erhöhen.
Der Stellenplan enthält weitere Anpassungen aufgrund tarifrechtlicher Ansprüche sowie Änderungen beim Beschäftigtenstatus. Ein Teil der Stellen, insbesondere solche nach §16i SGB II, entfällt durch das Ende der entsprechenden Förderung. Die jährlichen Minderaufwendungen aus diesen Veränderungen belaufen sich auf 349.583,09 Euro. Die Verwaltung gibt an, die personelle Ausweitung angesichts der Haushaltslage auf ein Minimum beschränkt zu haben. Der Personalrat wurde im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens einbezogen.
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Hauptdokument|20260306114612-0|20260306114642-0|20260316084253-0|20260306114850-0|20260306114901-0
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 3.1Antrag CDU Ratsfraktion vom 17.03.2026_Stellenplan Nachtragshaushalt 2025/2026Zur Vorlage · 2026/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU Ratsfraktion hat am 17. März 2026 einen Antrag zum Stellenplan des Nachtragshaushalts 2025/2026 vorgelegt. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/098 ist für die anstehenden Beratungen in den zuständigen Gremien vorgesehen. Konkret ist die Behandlung des Antrags sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Rat der Stadt am 26. März 2026 geplant.
Gegenstand der Vorlage ist die Regelung des Stellenplans innerhalb des Nachtragshaushalts für den Zeitraum 2025/2026. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Unterlage vermerkt, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung gekennzeichnet ist, wobei auf die weiteren Details im Sachverhalt verwiesen wird. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der CDU Ratsfraktion eingereicht.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 3.2Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 23.03.2026_Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Betrieb 2Zur Vorlage · 2026/099 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 26. März 2026 liegt die Tischvorlage mit der Nummer 2026/099 vor. Der darin enthaltene Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 23. März 2026 befasst sich mit der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Betrieb 2.
Den Angaben in der Vorlage zufolge sind durch die beantragte Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für den genannten Termin in beiden Gremien vorgesehen. Der Antrag wurde als Tischvorlage zur Erörterung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt eingereicht, um die Schaffung der entsprechenden Stelle im Bereich Betrieb 2 zu prüfen.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 4Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2026 sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2026 nebst AnlagenZur Vorlage · 2026/077 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2026/077 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt die Nachtragssatzung, den Nachtragshaushaltsplan 2026, die Investitions-Dringlichkeitsliste 2026 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) für das Jahr 2026. Der Rat der Stadt soll die Nachtragssatzung und den Nachtragshaushaltsplan auf Basis des Entwurfs vom 19. Februar 2026 beschließen.
Im Ergebnisplan 2026 steigen die ordentlichen Erträge um 209.300 € auf 268.545.507 €, während die ordentlichen Aufwendungen um 254.155 € auf 309.657.569 € zunehmen. Das prognostizierte Jahresergebnis verschlechtert sich um 44.855 € auf -46.234.671 €. Im Finanzplan sinkt der Saldo aus Investitionstätigkeit um 1.346.001 €. Während die Personalaufwendungen eine Verbesserung von rund 315.000 € aufweisen, entstehen in der Hauptverwaltung jährliche Mehraufwendungen für eine Fachsoftware sowie einmalige Projektkosten. Im Bereich der Feuer- und Rettungswache sind Reparaturkosten und Kraftstoffkosten verzeichnet.
Aufgrund der fortbestehenden bilanziellen Überschuldung ist eine jährliche Fortschreibung des HSK erforderlich. Für die Jahre 2027 bis 2029 werden Fehlbeträge in Höhe von etwa 54 Millionen Euro bis 58 Millionen Euro erwartet. Da die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs im betrachteten Zeitraum nicht darstellbar ist, wird derzeit keine Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsichtsbehörde angenommen. Die Investitions-Dringlichkeitsliste 2026 unterliegt dabei der Vorgabe der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kategorisierung.
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Hauptdokument|20260316140338-0|20260316140341-0|20260316140346-0|20260316140351-0
- 4.1Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2026 sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2026 nebst AnlagenZur Vorlage · 2026/077.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Nachtragssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2026 sowie über das Haushaltssicherungskonzept 2026. Die vorliegende Vorlage basiert auf einem Entwurf aus dem Februar 2026 und berücksichtigt ergänzende Anträge der CDU- und SPD-Ratsfraktionen zum Stellenplan.
Im Rahmen dieser Anpassungen sollen vier neue Planstellen im Haushalt berücksichtigt werden. Diese umfassen zwei Ingenieurstellen im Immobilienmanagement, eine Stelle in der zentralen Vergabestelle sowie eine Position im Betrieb 2. Die Personalaufwendungen für diese Stellen sind ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen, wobei ab dem Jahr 2027 eine jährliche Kostensteigerung von einem Prozent angesetzt wird.
Zusätzlich steht die Beschlussfassung über die Investitions-Dringlichkeitsliste 2026 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2026 zur Debatte. Letzteres beinhaltet Änderungen an der Zehnjahresprojektion für den Zeitraum von 2026 bis 2036. Durch die neuen Stellen ergeben sich Mehraufwendungen, die zu veränderten Jahresergebnissen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung führen. Die prognostizierten Defizite des Ergebnisplans belaufen sich für das Jahr 2026 auf rund 46,4 Millionen Euro und steigen in den Folgejahren 2027 bis 2029 auf Werte zwischen etwa 54,3 Millionen Euro und 59,1 Millionen Euro an.
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Hauptdokument|20260326095545-0|20260326095548-0|20260326095551-0
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 5Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 2026/086 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/086 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2025 sowie aus vorangegangenen Jahren in das Haushaltsjahr 2026. Der Rat der Stadt soll hierzu vier Beschlüsse fassen. Dies umfasst die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 2.399.812,84 Euro sowie die Übertragung von Ermächtigungen für investive Auszahlungen zur zweckentsprechenden Verwendung von Zuweisungen in Höhe von 3.383.680,67 Euro. Zudem ist die Übertragung von Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen aus Vorjahren und 2025 in Höhe von jeweils 137.109,26 Euro sowie die Übertragung von Ermächtigungen aus 2025 für Rückstellungsmaßnahmen in Höhe von 1.792.903,48 Euro vorgesehen. Die Vorlage stützt sich auf die Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie auf Vorgaben der Kommunalaufsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Der Text erläutert zudem den Mittelbedarf und die Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung für den Zeitraum von 2026 bis 2029. Dabei werden Aufwendungen, Erträge sowie der städtische Finanzierungsanteil im Ergebnis- und Finanzplan aufgeführt. Die Verfügbarkeit der Mittel wird durch Kontierungen oder Deckungsvorschläge belegt. Die Planung umfasst die Erfassung von Personal-, Sach-, Zins- und Abschreibungsaufwendungen sowie zusätzlicher Erträge und Mindererträge. Die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der Maßnahmen wird gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW bestätigt. Die Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat sind für den 26. März 2026 angesetzt.
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Hauptdokument|20260316103355-0|20260316103355-1|20260316103355-2
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 6Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 31.12.2025)Zur Vorlage · 2026/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich in seiner Sitzung am 26. März 2026 mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025/2026 auseinander. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember 2025. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung besteht gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, ein solches Konzept zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Die finanzielle Situation wird durch den Jahresabschluss 2024 verdeutlicht, der einen Fehlbetrag von über 34 Millionen Euro im Ergebnisplan ausweist. Dies führt zu einer Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz. Da die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2025/2026 mit einer Verfügung vom 16. Juli 2025 nicht genehmigt hat, wurden verschiedene Nebenbestimmungen erlassen. Eine dieser Bestimmungen sieht die Vorlage eines Berichts über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen zum Stichtag 31. Dezember 2025 vor. Der nun vorgelegte Bericht dient der Information des Rates über den aktuellen Stand der Maßnahmen.
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Hauptdokument|20260312090755-0|20260312090807-0|20260312090816-0|20260312090827-0
- 7Sachstandsbericht "Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer B"Zur Vorlage · 2026/100 · Sitzungsvorlage
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Der Sachstandsbericht zur Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer B informiert über die aktuelle Rechtslage nach jüngsten Urteilen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025, dass differenzierte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke rechtswidrig sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte im März 2026 die Unvereinbarkeit einer solchen Differenzierung mit dem Gleichheitsgrundsatz. Beide Gerichte führen einen landesgesetzlichen Konstruktionsfehler als Ursache an, weshalb derzeit kein rechtssicherer Weg für eine Hebesatzdifferenzierung in Nordrhein-Westfalen existiert.
Der Städtetag NRW empfiehlt aufgrund des Risikos von Steuerausfällen, die Anwendung differenzierter Hebesätze bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auszusetzen. Da die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel bereits aus rechtlichen Bedenken auf eine Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken verzichtet hat, ergibt sich aktuell kein Handlungsbedarf für die Kommune. Der Städtetag NRW steht hierzu im Austausch mit dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, welches derzeit keine gesetzlichen Korrekturen plant, sondern die Entscheidungen der höheren Instanzen abwartet. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20260317180446-0|20260317180550-0|20260317180550-1
- 8Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2024Zur Vorlage · 2026/053 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 entscheiden. Die vorliegende Sitzungsvorlage weist für den Stichtag 31. Dezember 2024 eine Bilanzsumme von 563.818.348,77 Euro aus. Im vergangenen Haushaltsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.201.464,97 Euro erwirtschaftet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich somit auf insgesamt 108.396.975,19 Euro.
Die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH durchgeführt, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich nach Sichtung der Ergebnisse in seiner Stellungnahme dem Urteil der Prüfungsgesellschaft angeschlossen. Der Ausschuss erhebt keine Einwendungen gegen den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht.
Zusätzlich zur Feststellung des Abschlusses sieht die Vorlage vor, dass die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2024 beschließen. Der festgestellte Jahresabschluss ist nach der Entscheidung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 9Interessenbekundung im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" (Projektaufruf 2025/2026) - Ganzheitliche Sanierung der Turnhalle der Erich-Kästner-Schule an der LessingstraßeZur Vorlage · 2026/081 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird um eine Entscheidung gebeten, am Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilzunehmen. Gegenstand ist die Interessensbekundung für eine ganzheitliche Sanierung der Turnhalle der Erich-Kästner-Schule an der Lessingstraße. Die Sporthalle dient sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport und weist nach aktuellem Stand baulichen, technischen sowie energetischen Sanierungsbedarf auf, insbesondere in den Bereichen Gebäudehülle, technische Ausrüstung und Sanitäranlagen.
Das Bundesprogramm zielt darauf ab, den Sanierungsstau bei Sportstätten zu verringern und klimafreundliche sowie barrierefreie Infrastrukturen zu fördern. Im Rahmen des Programms ist eine Förderquote von 75 % für die Kommune vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen für den Zeitraum von 2028 bis 2030 umfassen unter anderem die Dachsanierung, die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie einer Wärmepumpen-Heizung und einer Lüftungsanlage. Zudem sind der Austausch von Fenstern, die Erneuerung des Sportbodens sowie die Modernisierung der Elektro- und Sicherheitstechnik vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 1.538.000 Euro geschätzt. Davon entfallen voraussichtlich 1.153.500 Euro auf die Bundesförderung und 384.500 Euro auf den Eigenanteil der Stadt. Mit der Einreichung der Projektskizze entstehen noch keine finanziellen Verpflichtungen oder eine Förderzusage, da die endgültige Auswahl der Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgt.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 10Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 259 "Feuerwache" der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/073 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 259 „Feuerwache“. Das Planungsgebiet umfasst etwa 9 Hektar im Ortsteil Habinghorst auf dem Gelände des ehemaligen Steinkraftwerks Rauxel. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine neue Feuer- und Rettungswache, kommunale Infrastruktur, eine Gemeinschaftsstellplatzanlage sowie eine öffentliche Grünfläche für Sportzwecke. Baurechtlich sind für das Hauptgebäude bis zu vier Vollgeschosse und eine Grundflächenzahl von 0,5 vorgesehen, während für Infrastrukturflächen drei Vollgeschosse und eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt sind.
Der Eingriff in Natur und Landschaft soll über das städtische Ökokonto „Obercastrop“ ausgeglichen werden. Für den Verlust von Lebensraum der Kreuzkröte ist eine CEF-Fläche südlich der Klösterstraße mit Maßnahmen wie Kleingewässern geplant. Klimatische Auswirkungen werden durch eine Solardachpflicht und Dachbegrünung minimiert. Während die Planungskosten aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, werden für die baulichen Maßnahmen der neuen Wache künftige investive und konsumtive Kosten erwartet, deren genaue Höhe erst bei Beschluss der Einzelmaßnahmen feststeht.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Vorschläge zur Flächennutzung, zur Verbesserung von Rad- und Fußverkehrsverbindungen sowie zur Gestaltung der Stellplatzanlage nach dem Schwammstadt-Prinzip eingebracht. Zudem liegen Hinweise von Behörden zu wasserwirtschaftlichen Belangen, der Signalisierung der B 235 und der Versorgungsinfrastruktur vor. Der Bebauungsplan wurde inhaltlich nicht verändert; die Vorlage sieht lediglich redaktionelle Überarbeitungen an der Begründung, dem Umweltbericht und der Planzeichnung vor.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 118. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel "Feuerwache"Zur Vorlage · 2026/074 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2026/074 behandelt die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel mit dem Titel „Feuerwache“. Der Planungsbereich umfasst eine rund 9 Hektar große Fläche im Ortsteil Habinghorst auf dem ehemaligen Gelände des Steinkraftwerks Rauxel. Die geplante Änderung sieht die Bereitstellung von Flächen für die Feuerwehr, kommunale Infrastruktur sowie eine Sportanlage vor.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltungsvorlage als Beschluss übernehmen und dabei die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen. Damit einhergehend werden die Feststellung der Planänderung sowie die Billigung der Begründung einschließlich des Umweltberichts beantragt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Änderung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster vorzulegen. Während für den Haushalt keine direkten finanziellen Auswirkungen entstehen, fallen Personal- und Planungskosten an.
Die Vorlage umfasst zudem redaktionelle Anpassungen am Bebauungsplan nach der förmlichen Beteiligung. Inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan wurden nicht vorgenommen; die Überarbeitung beschränkt sich auf die Korrektur von Rechtschreibung und Zeichensetzung, die Anpassung der Formatierung sowie die Erläuterung von Formulierungen in der Begründung und der Planzeichnung. Die Unterlagen enthalten verschiedene Anlagen, darunter den Umweltbericht, eine Übersichtsskizze des Geltungsbereichs sowie Mitzeichnungen der beteiligten Fachbereiche wie Feuerwehr, Finanzen und Stadtentwicklung. Die Sitzungstermine für den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt sind für den 19.03.2026 bzw. 26.03.2026 angesetzt.
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Hauptdokument|20260303063950-0|20260303063950-1|20260303063951-2|20260303063951-3|20260303063954-4|20260303063954-5|20260303063955-6|20260303063956-7
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 12Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB hier: ehemaliges Postgebäude in der Innenstadt und ehemaliges Pfarrhaus in DeininghausenZur Vorlage · 2026/075 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/075 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB für zwei unterschiedliche Bauvorhaben. Grundlage der Vorlage ist das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, welches neue Instrumente im Baugesetzbuch eingeführt hat.
Das erste Vorhaben betrifft das ehemalige Postgebäude in der Innenstadt. Ein Investor plant dort den Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung einer Blockrandbebauung mit vier bis fünf Geschossen. Das Projekt umfasst Wohnungen für Best Ager, sozialen Wohnungsbau sowie zwei Wohngruppen, zwei Gewerbeeinheiten, ein Restaurant und Angebote für die Tagespflege sowie einen ambulanten Pflegedienst. Da der Bebauungsplan Nr. 37 Teil A das Areal als Gemeinbedarfsfläche für die Bundespost festlegt, ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht zulässig, kann jedoch durch eine Befreiung nach der BauGB-Novelle realisiert werden. Es wird vorgeschlagen, die Entscheidung über die Zustimmung nach § 36a BauGB auf die Verwaltung zu übertragen, sofern ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen wird, der unter anderem Regelungen zu Kosten und Stellplätzen enthält.
Das zweite Vorhaben betrifft das ehemalige Pfarrhaus in Deininghausen, für das eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung in eine Wohneinheit vorliegt. Trotz der Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche für die Kirche wird eine Befreiung ermöglicht. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Zustimmung gemäß § 36a BauGB zu erteilen. Durch die Vorhaben entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 13Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2026_Abschluss des Handlungskonzeptes WohnenZur Vorlage · 2026/087 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2026/087 einen Antrag gestellt, der den Abschluss des Handlungskonzeptes Wohnen zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 6. März 2026 eingereicht.
Nach den vorliegenden Informationen hat die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung des Antrags ist für den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) in der Sitzung am 19. März 2026 unter der Tagesordnungspunktnummer 7 vorgesehen. Im Anschluss soll die Entscheidung im Rat der Stadt in der Sitzung am 26. März 2026 erfolgen. Der inhaltliche Beschlussvorschlag sowie die detaillierte Begründung des Sachverhalts sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 14Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderentgeltordnung) im öffentlichen allgemeinen BadebetriebZur Vorlage · 2026/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Änderung der Bäderentgeltordnung für den öffentlichen allgemeinen Badebetrieb beschließen. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Eintrittspreise für das Hallenbad sowie das Parkbad Nord vor, die zuletzt im September 2012 vorgenommen wurden. Ziel der Änderung ist es, gestiegene Kosten für Betriebsmittel und Fernwärme teilweise auszugleichen.
Die geplanten Preiserhöhungen sehen vor, die Beträge auf glatte Euro-Beträge anzupassen, um den Bedarf an Kleingeld zu reduzieren. So soll der Einzeleintritt für Erwachsene von 3,50 € auf 4,00 € und für Kinder von 1,50 € auf 2,00 € steigen. Auch die Preise für Inhaber des CAS-Passes, für Frühschwimmer, für schwerbehinderte Personen sowie für die Nutzung mit Ehrenkarte werden angehoben. Die Vergünstigungen für Kinder bis drei Jahre bleiben unverändert bestehen.
Im Zuge der Anpassung werden auch die Punktekarten neu strukturiert. Der Wert eines Punktes soll von 0,25 € auf 0,50 € erhöht werden, wodurch die Anzahl der benötigten Punkte pro Eintritt sinkt. Zudem werden die Entgeltermäßigungen für Frühschwimmer im Hallenbad zeitlich ausgeweitet, da die bisherige Einschränkung auf bestimmte Wochentage entfallen soll. Die Regelungen zu Ferienpässen werden gestrichen, da diese nicht mehr ausgegeben werden. Die Zuständigkeit im Bereich der Entgeltordnung wird von Sport und Bädern auf das Immobilienmanagement übertragen. Für das Jahr 2026 wird mit einer Mehreinnahme von etwa 21.000 € brutto gerechnet.
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Hauptdokument|20260305133714-0|20260305133721-0|20260310145522-0|20260310145536-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 14.1Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2026_Ergänzungsantrag zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderentgeltordnung) im öffentlichen allgemeinen Badebetrieb (Vorlage 2026/085)Zur Vorlage · 2026/103 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Tischvorlage 2026/103 einen Ergänzungsantrag zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder im öffentlichen allgemeinen Badebetrieb vorgelegt. Dieser Antrag ergänzt die bereits bestehende Vorlage 2026/085 und befasst sich mit den Regelungen zur Gebührenstruktur innerhalb des kommunalen Badebetriebs.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für den 19. März 2026 im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 26. März 2026 vorgesehen. Der Antrag wurde von der Fraktion am 18. März 2026 eingereicht.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen ist in dem Dokument festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Die konkreten Details zum Beschlussvorschlag sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 15Bericht / Bedarfsplan 2025/26 bis 2029/30 - Tageseinrichtungen für Kinder in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/067 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Bericht und Bedarfsplan für den Zeitraum von 2025/26 bis 2029/30 zur Versorgungssituation in den Tageseinrichtungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung der notwendigen Ausbaumaßnahmen zu beauftragen.
Aktuell liegt die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren bei 43 Prozent, was etwa 800 Plätzen entspricht. Bei den über drei Jahren alten Kindern beträgt die Quote 96 Prozent mit 1.970 Plätzen für 2.100 Kinder, wobei für das Jahr 2025/26 ein Bedarf von etwa 255 Plätzen besteht. Geplante Maßnahmen umfassen die Inbetriebnahme einer Wald-Kita-Gruppe mit 20 Plätzen zum 1. August 2026 sowie die Umstrukturierung der Kita Ökoinsel zum gleichen Zeitpunkt. Der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. plant zudem den Neubau der Kita Beerenbruch für den Zeitraum 2027/2028, der als Ersatz für die Kita St. Antonius dient. Durch diesen Neubau wird der Dependance-Standort der Kita Oskarstraße am Europaplatz aufgelöst.
Weitere Vorhaben beinhalten die Versetzung der Kita-Module am Rathaus in das Neubaugebiet „Am Wettersacht“ / Pallasstraße als Ersatz für die Kita Swabedoo/Bergstraße. Hier soll die Kapazität von 61 auf 75 Plätze erweitert werden. Die Katholische Kirchengemeinde St. Dominikus plant den Ausbau der Kita St. Lambertus auf perspektivisch vier Gruppen. Für das Neubaugebiet Behringhauser Gärten wird ein Ersatzbau mit drei oder vier Gruppen favorisiert.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 16Beschluss über den Erlass einer 16. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebs Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/094 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel plant die Einführung der 16. Änderungsentgeltordnung für Sonderleistungen. Eine Überprüfung der Preisgestaltung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Entsorgungs- und Logistikkosten für das Jahr 2026 hat eine Anpassung der Entgelte für verschiedene Leistungsarten ab dem 1. April 2026 erforderlich gemacht. Dies führt zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Entgelte um 3 Prozent.
Von dieser Anpassung sind bestimmte Bereiche nicht betroffen. Die Entgelte für die Annahme von Siedlungsabfällen am Bringhof Ickern bleiben für das Jahr 2026 unverändert. Ebenso bleibt die Gebührenstruktur für die Sondernutzung des Veranstaltungsraums im EUV-Objekt in der Erinstraße 6 stabil.
Der Verwaltungsrat hat den Beschluss zur neuen Entgeltordnung bereits gefasst. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedürfen, steht die endgültige Billigung der Vorlage durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel bevor.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 17Begleitung der internationalen Begegnungen 2026 in Castrop-Rauxel im Rahmen der Städtepartnerschaften.Zur Vorlage · 2026/095 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die offizielle Begleitung internationaler Begegnungen im Jahr 2026, die im Rahmen der Städtepartnerschaften stattfinden. Die Sitzungsvorlage sieht vor, dass Ratsmitglieder bei bestimmten Veranstaltungen als Begleitpersonen fungieren. Dies knüpft an eine Tradition an, nach der Mitglieder des Rates oder des Sportausschusses lokale Vereine bei internationalen Treffen mit Partnerstädten unterstützen sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst drei spezifische Termine im kommenden Jahr. Vom 14. bis zum 17. Mai 2026 soll ein Ratsmitglied den Chor St. Elisabeth bei der Begrüßung von Gästen aus Vincennes begleiten. Ein weiteres Ratsmitglied ist für die Zeit vom 23. bis zum 25. Mai 2026 vorgesehen, wenn der Olympische Fechtclub Gäste aus derselben französischen Stadt empfängt. Zudem sollen im Zeitraum vom 26. bis zum 28. Juni 2026 zwei Ratsmitglieder an einem Europa-Golfturnier des Golfclubs Castrop-Rauxel e.V. in Frohlinde teilnehmen. Die Vorlage gibt an, dass für diese Begleitungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 18Gemeinsamer Antrag SPD-Ratsfraktion und CDU Ratsfraktion vom 17.03.2026_Einrichtung einer Dependance einer Hauptschule in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/101 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD- und die CDU-Ratsfraktion haben am 17. März 2026 einen gemeinsamen Antrag eingereicht, der die Einrichtung einer Dependance einer Hauptschule in Castrop-Rauxel zum Ziel hat. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/101 regelt das weitere Verfahren zur Beratung dieses Anliegens.
Der parlamentarische Prozess sieht eine zweistufige Beratung vor. Zunächst wird die Vorlage im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) in der Sitzung am 19. März 2026 thematisiert. Im Anschluss daran soll das Anliegen in der Sitzung des Rates der Stadt am 26. März 2026 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Bezüglich der finanziellen Aspekte wird in dem Dokument angegeben, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 19Jahresbericht Städtepartnerschaften 2025Zur Vorlage · 2026/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 26. März 2026 wird die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/096 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist der Bericht zu den Städtepartnerschaften für das Jahr 2025.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt. Damit wird die Information über die Städtepartnerschaften im Rahmen des Ratsverfahrens offiziell festgehalten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Es ergeben sich durch diesen Vorgang keine Änderungen oder Belastungen für den städtischen Haushalt. Die Unterlagen wurden von der zuständigen Stelle zur Beratung im Rat vorbereitet.
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- 20Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2026/063 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss. Die rechtliche Grundlage für diese Erweiterung bilden das Sozialgesetzbuch Achtes Buch sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Nach den geltenden Bestimmungen kann der Rat nach Bedarf sachkundige Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen, wobei für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen ist.
Die vorliegende Vorlage sieht konkret die Aufnahme von Vertretungen aus zwei Organisationen vor. Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Recklinghausen e.V., hat einen Sitz im Jugendhilfeausschuss beantragt und schlägt hierfür eine ordentliche Vertretung sowie eine Stellvertretung vor. Des Weiteren soll die Vorsitzende der Arbeitsgruppe AG 2, welche den Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. vertritt, als beratendes Mitglied in den Ausschuss aufgenommen werden. Die entsprechende Entscheidung wird im Jugendhilfeausschuss und im Rat der Stadt behandelt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 21Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Fachausschüsse des Rates. Der Ausschuss empfiehlt, Mitglieder als beratende Mitglieder mit dem Status sachkundiger Einwohner in die jeweiligen Fachausschüsse zu entsenden. Diese Regelung wurde bereits in der vorangegangenen Ratsperiode angewandt und soll nun für die aktuelle Legislaturperiode bis zum Jahr 20kom2030 erneut beschlossen werden.
Die Vorlage sieht vor, dass Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als Delegierte in den Betriebsausschuss 1, den Betriebsausschuss 2, den Betriebsausschuss 3 sowie in den Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität entsandt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die kommunale Organisationshoheit gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), welche dem Rat die Bestimmung der Ausschusszusammensetzung und die Bestellung sachkundiger Bürger ermöglicht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass keine haushaltsmäßige Veränderung entsteht. Die durch die Entsendung entstehenden Aufwendungen für Sitzungsgelder und Fahrtkosten sind bereits im Haushalt unter dem Sachkonto für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 22Ausschussumbesetzungen
- 23Anfragen der Ratsmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bestellung und Abberufung von Rechnungsprüferinnennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich