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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und BürgerentscheideZur Vorlage · 2004/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/197 sieht den Beschluss einer neuen Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vor, welche die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden regelt. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit dieses Entwurfs mit der Einreichung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt des Wildgeheges im Grutholz. Da die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen keine konkreten Vorgaben zur Durchführung dieser Instrumente enthält und das Innenministerium des Landes keine Rechtsverordnung erlassen hat, soll die Satzung die entsprechenden Verfahrensabläufe festlegen.
Der vorliegende Entwurf orientiert sich an bestehenden Mustersatzungen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Durchführung von Bürgerentscheiden innerhalb eines zweiwöchigen Abstimmungszeitraums anstatt an einem einzelnen Wahltag. Ziel dieser Regelung ist es, den organisatorischen Aufwand sowie die anfallenden Kosten gering zu halten. Durch die vorgesehene Regelung sollen umfassende Öffnungszeiten der Abstimmungslokale sichergestellt werden, die eine Stimmabgabe auch an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Für diesen Zeitraum sieht die Verwaltung die Bildung von zwei Stimmbezirken vor, wobei die Abstimmungsorte im Rathaus eingerichtet werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 3Bürgerbegehren nach § 26 Gemeindeordnung NRW für den Erhalt des Wildgeheges Grutholz; a) Beschluss über die Zulässigkeit b) Beschluss über die Entsprechung c) Festlegung des Abstimmungszeitraumes (bei negativem Beschluss zu b))Zur Vorlage · 2004/198 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/198 befasst sich mit einem Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW, welches den Erhalt des Wildgeheges Grutholz zum Ziel hat. Die Verwaltung hat die Fristgerechtigkeit der Einreichung sowie die Einhaltung des erforderlichen Unterschriftenquorums bestätigt. Bei einer Stichprobenprüfung der eingegangenen 7.909 Unterschriften wurde eine Gültigkeit von 78,2 % ermittelt, womit das notwendige Quorum von 3.784 Stimmen überschritten wurde.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte führt die Verwaltung jährliche Futterkosten in Höhe von 1.500 Euro sowie laufende Personalkosten von etwa 20.000 Euro pro Jahr auf. Für die Errichtung eines Zauns werden einmalige Investitionskosten von circa 40.000 Euro veranschlagt. Die Kostendeckung soll über einen Förderverein erfolgen, was von der Verwaltung als ausreichend bewertet wird.
Dem Rat der Stadt werden verschiedene Beschlussmöglichkeiten zur Entscheidung vorgelegt. Diese umfassen die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sowie die Möglichkeit, dem Begehren zur Sicherung des Erhalts direkt zu entsprechen. Im Falle einer Ablehnung durch den Rat sieht die Vorlage die Durchführung eines Bürgerentscheids vor. Für diesen Abstimmungszeitraum wird der Zeitraum vom 6. bis 19. September 2004 vorgeschlagen, um organisatorische Engpässe und Überschneidungen mit den Kommunalwahlen zu vermeiden. Ein Bürgerentscheid müsste gemäß der gesetzlichen Vorgaben spätestens bis zum 8. Oktober 2004 stattfinden.
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- 4Fünfte Änderung der Hauptsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2004/187 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2004/187 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die fünfte Änderung der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der ortsrechtlichen Bestimmungen an die bereits im April 2004 beschlossene Umwandlung des Ausländerbeirates in einen Integrationsrat. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums NRW liegt vor.
Die Neuregelung sieht vor, dass der Begriff „Ausländerbeirat“ durch „Integrationsrat“ ersetzt wird. Die Zusammensetzung des Gremiums wird erweitert: Neben den direkt gewählten Migrantenvertretern sollen künftig fünf vom Rat gewählte Ratsmitglieder mit Stimmrecht sowie bis zu fünf Vertreter von Kirchen, Verbänden und Integrationsorganisationen mit beratender Stimme dem Gremium angehören. Zudem wird die Wahlberechtigung auf alle eingebürgerten Deutschen ausgeweitet.
Inhaltlich wird zudem die Regelung zu den Entschädigungsansprüchen angepasst. Für die im Gremium vertretenen Ratsmitglieder entfällt der Anspruch auf Sitzungsgelder, da diese bereits eine monatliche Pauschale erhalten. Für die neuen beratenden Mitglieder wird die Zahlung von Sitzungsgeldern beibehalten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Erweiterung des Gremiums bei vier Sitzungen pro Jahr Mehrkosten in Höhe von 500 Euro entstehen können, zuzüglich möglicher Erstattungen für Dienstausfälle. Abschließend wird die Regelung zur Festlegung des Wahltermins an die bestehende Wahlordnung angepasst, wonach die Festlegung durch den Wahlleiter erfolgt.
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- 5Wahlordnung der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Wahlen zum IntegrationsratZur Vorlage · 2004/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/194 sieht die Verabschiedung einer neuen Wahlordnung für die Durchführung von Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Umwandlung des bisherigen Ausländerbeirates in einen Integrationsrat, wodurch die bestehende Wahlordnung an die geänderten rechtlichen Voraussetzungen angepasst werden muss.
Im Rahmen der Neufassung wird der Begriff „Ausländerbeirat“ durch „Integrationsrat“ ersetzt. Die neue Ordnung legt fest, dass die Wahlordnung ausschließlich für die 14 durch Wahlen ermittelten Migrantenvertreter gilt, während die restlichen Mitglieder des Integrationsrates durch den Rat der Stadt bestimmt werden. Das aktive Wahlrecht wird auf alle eingebürgerten Deutschen ausgeweitet, wodurch auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit wahlberechtigt sind. Diese Personen können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden; die Verwaltung stellt hierfür entsprechende Formblätter bereit. Zudem wird das aktive Wahlrecht gemäß der Gemeindeordnung NRW auf 16 Jahre gesenkt.
Weitere inhaltliche Anpassungen betreffen die Festlegung des Kommunalwahlausschusses als zuständigen Wahlausschuss sowie die Konkretisierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge auf mindestens fünf Wahlberechtigte. Die Wahlordnung wird zudem an die Bestimmungen der Kommunalwahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes angepasst. Dies umfasst unter anderem die Verschiebung der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen auf den 49. Tag vor der Wahl sowie die Festlegung eines Termins für die Bekanntmachung der zugelassenen Vorschläge spätestens 20 Tage vor der Wahl. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 6Finanzcontrolling; UnternehmensberichtZur Vorlage · 2004/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/202 zur Finanzlage der Stadt Castrop-Rauxel legt den Unternehmensbericht für Juni 2004 vor. Der Bericht prognostiziert für den Verwaltungshaushalt Budgetverschlechterungen in Höhe von etwa 156.000 Euro, während im Vermögenshaushalt Budgetverbesserungen von rund 133.000 Euro erwartet werden. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Im Verwaltungshaushalt weist das allgemeine Finanzbudget eine Verbesserung von etwa 354.000 Euro aus, was auf Minderausgaben bei der Kreis- und DMP-Umlage sowie Mehreinnahmen bei den Konzessionsabgaben für Fernwärme und Schlüsselzuweisungen des Landes zurückzuführen ist. Dem stehen Minderinnahmen bei den Konzessionsabgaben von RWE sowie höhere Kontokorrentzinsen und Finanzausgaben gegenüber. Der Haushalt der Unternehmenszentrale zeigt eine Verbesserung von rund 90.000 Euro durch Mehreinnahmen bei Erstattungen, Gebühren und geringere Personalausgaben.
Für die Betriebe werden unterschiedliche Entwicklungen prognostiziert. Betrieb 1 verzeichnet eine Verschlechterung von etwa 205.000 Euro aufgrund höherer Kosten für Gerichtskosten und Parkscheinautomaten sowie geringerer Einnahmen bei Park- und Nutzungsgebühren. Betrieb 2 weist eine Verschlechterung von 320.000 Euro durch Mehrausgaben bei Unterhaltsvorschüssen und der Hilfe zur Erziehung auf. Betrieb 3 prognostiziert eine Verschlechterung von 75.000 Euro infolge von Baumsanierungsmaßnahmen.
Im Vermögenshaushalt des allgemeinen Finanzbudgets ergibt sich eine Verbesserung von 211.000 Euro durch Darlehensrückflüsse, Grundstücksverkäufe und geringere Rentenausgaben. Im Budget von Betrieb 3 wird eine Verschlechterung von 78.000 Euro für verschiedene Infrastrukturprojekte erwartet.
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- 7Jahresabschluss der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Jahr 2003; hier: Entlastung der Sparkassenorgane gem. § 7 Abs. 2 f SpkG NW in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NWZur Vorlage · 2004/152 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/152 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Geschäftsjahr 2003. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse hat den entsprechenden Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Die Prüfungsstelle hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2003 geprüft. Die Prüfung erfolgte nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Laut dem vorliegenden Bestätigungsvermerk ergab die Prüfung keine Einwendungen. Die Prüfungsstelle vertritt die Auffassung, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und der Lagebericht die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Auf Grundlage dieses Berichts empfiehlt der Verwaltungsrat der Sparkasse Castrop-Rauxel dem Rat der Stadt, die Entlastung der Sparkassenorgane für das Geschäftsjahr 2003 zu erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Verwaltungsrat, dem Kreditausschuss und dem Vorstand der Sparkasse Castrop-Rauxel die Entlastung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen zu gewähren. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 8Frauenförderplan der Stadtverwaltung Castrop-RauxelZur Vorlage · 2004/207 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat die Fortschreibung des Frauenförderplans gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz vorgelegt. Der Plan basiert auf einer Analyse der Beschäftigtenstruktur, die Ende 2003 eine Gesamtzahl von 981 Beschäftigten ausweist, wovon 55,80 % Frauen sind. Die Daten zeigen jedoch eine ungleiche Verteilung nach Berufsgruppen und Laufbahnen. Während in der Bürokommunikation und den sozialen Diensten ein hoher Frauenanteil besteht, sind Frauen im Brandschutz, im Rettungsdienst sowie in höheren Beamtenlaufbahnen unterreprärentiert. Auch in den Vergütungsgruppen zeigt sich eine männliche Dominanz in den höheren Besoldungsklassen, während Frauen vermehrt in niedrigeren Entgeltgruppen sowie in Teilzeitverhältnissen tätig sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Frauenanteil in unterrepräsentierten Bereichen langfristig auf 50 % zu erhöhen. Hierzu sollen bei gleicher Eignung mindestens 50 % der frei werdenden Stellen mit Frauen besetzt werden. Ausschreibungen sollen gezielt Frauen ansprechen, und im gewerblich-technischen Bereich sollen Ausbildungsplätze bei gleicher Qualifikation bevorzugt an Mädchen vergeben werden. Zudem sollen Stellen grundsätzlich in Teilzeit ausgeschrieben werden. Der Plan umfasst zudem Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Durchführung von Fortbildungen für Führungskräfte zu Themen wie dem Diskriminierungsverbot. Der Personalrat hat den Entwurf bereits Stellung genommen. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßige Auswirkung.
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- 9Handlungskonzept DeininghausenZur Vorlage · 2004/193 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/193 befasst sich mit einem integrierten Handlungskonzept zur Entwicklung des Stadtteils Deininghausen. Basierend auf einer Sozialraumanalyse zielt das Konzept darauf ab, die sozialen, kulturellen und sozioökonomischen Lebensbedingungen im Stadtteil zu verbessern und sozialen Destabilisierung entgegenzuwirken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den besonderen Entwicklungsbedarf bestätigt und die Verwaltung beauftragt, den Stadtteil für das Landesprogramm „Soziale Stadt NRW“ anzumelden. Die Gesamtkosten für die Teilnahme am Programm belaufen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren auf 1.238.500 Euro, wobei 80 Prozent durch Zuschüsse des Landes übernommen werden sollen.
Die Analyse der Sozialstruktur zeigt für Deininghausen eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit bei Frauen sowie bei Personen unter 25 Jahren und einen hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen. Zudem wird eine Zunahme der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowie ein hoher Anteil an Sozialhilfeempfängern dokumentiert. Als Herausforderungen werden unter anderem die Wohnsituation in großen Sozialwohnungen, Defizite in der Bildung sowie zunehmender Vandalismus identifiziert.
Geplante Maßnahmen umfassen die Aufwertung von Grünflächen und Wegen, Investitionen in Schulen und Kindergärten sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und Qualifizierungsprojekten. Zur Stärkung der sozialen Infrastruktur sind unter anderem die Einrichtung eines Stadtteilbüros, die Förderung der Integration sowie die Unterstützung der Gesundheitsprävention vorgesehen. Die Verwaltung soll den Betriebsausschuss 2 fortlaufend über die Umsetzung der Maßnahmen unterrichten.
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- 10Zügigkeit der Elisabethschule (kath. Bekenntnisgrundschule)
- 11Modellvorhaben ''Selbstständige Schule''; Zwischenbericht der regionalen Steuergruppe RecklinghausenZur Vorlage · 2004/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2004/168 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel der Zwischenbericht der regionalen Steuergruppe Recklinghausen zum Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ zur Kenntnis gebracht. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Rahmen-Kooperationsvereinbarung vom 18. Juli 2002. Diese Vereinbarung wurde zwischen den beteiligten Schulen, den Schulträgern, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie der Projektleitung geschlossen.
Gemäß der Bestimmungen in der Kooperationsvereinbarung wurde zur Steuerung des Modellvorhabens in der Region eine regionale Steuergruppe eingerichtet. Die Zusammensetzung dieser Gruppe umfasst Vertreter der Schulaufsicht, der Schulträger sowie der an dem Projekt beteiligten Schulen. Die Erstellung des vorliegenden Zwischenberichts erfolgte durch diese Steuergruppe mit dem Ziel, die politischen Gremien über den aktuellen Stand des Projekts zu unterrichten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Aus finanzieller Sicht ergeben sich laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt. Die Beratung der Vorlage ist für den Schulausschuss am 22. Juni 2004, für den Betriebsausschuss 2 am 29. Juni 2004 sowie für den Rat der Stadt am 8. Juli 2004 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2004 · 12. Sitzung des Schulausschusses
- 12Umwandlung der Grundschule Am Hügel in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2004/05
- 13Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule; Verlängerung der Gültigkeit nach Ablauf der BefristungZur Vorlage · 2004/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die erste Änderung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschließen. Mit dieser Änderung wird die Gültigkeit der ursprünglichen Satzung vom 17. Oktober 2003, welche der Rat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2003 mit einer Befristung auf ein Jahr verabschiedet hatte, verlängert.
Nach Angaben der Verwaltung ist diese Verlängerung notwendig, um für das Schuljahr 2004/05 eine Rechtsgrundlage für die weitere Erhebung von Elternbeiträgen aufrechtzuerhalten. Die Beiträge dienen dazu, den Schulträgeranteil in Höhe von 410 Euro pro teilnehmendem Kind anteilig zu decken und zur Finanzierung des eingesetzten Personals beizutragen.
Die vorliegende Änderung sieht vor, dass die Satzung mit Ablauf des Schuljahres 2004/05, also zum 31. Juli 2005, außer Kraft tritt. Die Änderungssatzung selbst soll am 18. Oktober 2004 in Kraft treten. Die Vorlage weist daraufم hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme entstehen. Details zu den aktuell festgesetzten Elternbeiträgen in der Wilhelmschule und der Grundschule Deininghausen sind einer separaten Vorlage zu entnehmen, während für die Grundschule Am Hügel ab dem Schuljahr 2004/05 noch keine Aussagen zur Entwicklung möglich sind.
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- 14Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - SGB II - Modell der Arbeitsgemeinschaft zur einheitlichen AufgabenwahrnehmungZur Vorlage · 2004/195 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel soll die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Agentur für Arbeit zur Umsetzung des SGB II unterstützen. Grundlage hierfür sind die Beschlussvorlage für den Kreistag vom 12. Juli 2004 sowie das gemeinsame Eckpunktepapier der kreisangehörigen Gemeinden. Ziel der Maßnahme ist die Bündelung von Leistungen zur Effizienzsteigerung der Arbeitsmarktintegration.
Derzeit betreut das Sozialamt etwa 1.500 Fälle, während die Agentur für Arbeit rund 2.000 Fälle umfasst. Ab dem 1. Januar 2005 sind die Neuregelungen 90 Prozent aller Sozialhilfeempfänger sowie die Hälfte der Leistungsbezieher der Bundesagentur für Arbeit vor Ort betroffen. Zu den geforderten Mindestanforderungen der Arbeitsgemeinschaft gehören die Sicherstellung der finanziellen Entlastung der Kommunen, die Einhaltung bestimmter Betreuungsschlüssel sowie die Übernahme örtlicher Strukturen. Eine haushaltsmäßige Belastung der Stadt wird nicht ausgewiesen.
Die Arbeitsgemeinschaft wird zentral für den Agenturbezirk eingerichtet, wobei in jeder Stadt des Kreises Recklinghausen Geschäftsstellen entstehen sollen. Personal aus den Kommunen und der Agentur für Arbeit wird nach Eignung eingesetzt, wobei Mehraufwendungen der Kommunen für Personal und Sachkosten erstattet werden. Das Budget setzt sich aus einer Verwaltungspauschale, einem fallzahlenabhängigen Budget sowie Integrationspauschalen und kommunalen Finanzierungsbeiträgen zusammen. Die Städte fordern zudem die Prüfung von EDV-Alternativlösungen zur Datenmigration sowie Zusagen zur Kostenübernahme für provisorische Strukturen und eine Anschubfinanzierung für Hard- und Software. Eine Gründung der Arbeitsgemeinschaft wird unter der Bedingung abgelehnt, dass die vereinbarten Grundsätze nicht eingehalten werden.
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- 15BAULEITPLANUNG 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Westring hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2004/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/167 behandelt die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes im Planbereich „Westring“ im Ortsteil Behringhausen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 31 Hektar und dient der Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Sicherung von Gewerbegebieten sowie die Ansiedlung von Fachmarkt- und Nahversorgungszentren. Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) ist für die Vorlage federführend.
Im Rahmen des Verfahrens, welches die frühzeitige Bürgerbeteiligung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung umfasste, wurden verschiedene Anregungen geprüft. Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich der Verkaufsflächen und einer möglichen Abweichung vom Einzelhandelserlass. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebiete gemäß dem Zentrenkonzept der Stadt als Fachmarkt- und Nahversorgungszentrum zu entwickeln, wobei die Sortimentsbeschränkungen den geltenden Vorschriften entsprechen sollen. Die Bezirksregierung hatte bereits Bedenkenlosigkeit bescheinigt.
Hinsichtlich der Infrastruktur berücksichtigt der Entwurf den Bestandsschutz der Bahnanlagen, wie vom Bundesamt für Bahnanlagen gefordert. Die Forderung der RWE Gas AG nach Abstimmung bei Änderungen an Versorgungsanlagen wird zur Kenntnis genommen. Die Übernahme stillgelegter Ferngasleitungen in den Flächennutzungsplan wurde abgelehnt, da diese nicht mehr betrieben werden, eine entsprechende Darstellung erfolgt jedoch im Bebauungsplan Nr. 163. Auf Anregungen von Anwohnern bezüglich baulicher Veränderungen an einem Grünstreifen wird verzichtet, da dieser in der Änderung nicht kleinteilig dargestellt wird und im Bebauungsplan Nr. 163 als Grünfläche festgesetzt ist.
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- 16BAULEITPLANUNG 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 5 - I Planbereich: Ortsteil Becklem, Teil 1 hier: a) Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen b) Satzungsbeschluss c) Genehmigungspflicht von GrundstücksteilungenZur Vorlage · 2004/180 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/180 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 5 – I im Ortsteil Becklem sieht vor, die bauliche Nutzung einer etwa 1,2 Hektar großen Fläche im Norden des Stadtgebietes zu optimieren. Der Planungsgegenstand umfasst einen Bereich nordwestlich der Suderwicher Straße. Ziel der Änderung ist es, die Erschließungsflächen zu reduzieren, um die Versiegelung des Bodens zu verringern und die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke durch angepasste Baugrenzen zu verbessern.
Konkret soll die Breite der Erschließungsstraße von der Becklemer Straße auf 5,50 Meter reduziert werden. Zudem sollen die Stichstraßen verkürzt und die Wendeanlagen an deren Enden gestrichen werden, wobei eine Wendeanlage am Ende des Hauptstiches vorgesehen ist. Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Ergänzungen: Vor Baubeginn muss eine Überprüfung auf Kampfmittel beim Bereich Ordnungswesen beantragt werden. Aufgrund hoher Grundwasserstände wird ein Schutz der Keller gegen eindringendes Wasser empfohlen. Zudem ist im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis über eine ausreichende Löschwasserbereitstellung zu erbringen.
Der Rat der Stadt soll die redaktionellen Änderungen berücksichtigen, die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschließen und die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen im Geltungsbereich festlegen. Die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt über Verträge zwischen der Stadt bzw. dem Stadtbetrieb und einem Investor. Der Stadt entstehen durch die Änderung keine Kosten. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden keine Anregungen von Bürgern oder Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.
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- 17Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am European Energy AwardZur Vorlage · 2004/159 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/159 des Betriebsausschusses 3 sieht die Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am European Energy Award vor. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Qualitätsmanagementsystem und ein Zertifizierungsverfahren, das Kommunen dabei unterstützen soll, die Effizienz ihrer Energiearbeit zu bewerten, Potenziale zur Energieeinsparung zu identifizieren und die Nutzung regenerativer Energieträger zu fördern.
Der Prozess umfasst eine Ist-Analyse anhand eines Maßnahmenkatalogs in sechs Handlungsfeldern, darunter Raumordnung, Gebäude, Versorgung, Mobilität, interne Organisation sowie externe Kommunikation. Auf Basis dieser Analyse wird ein energiepolitisches Arbeitsprogramm erstellt, das durch ein internes Controlling jährlich überprüft wird. Bei Erreichen definierter Punkteschwellen kann eine Zertifizierung durch einen externen Auditor beantraget werden.
Für die Durchführung des vierjährigen Programms werden Gesamtkosten in Höhe von rund 33.640 Euro veranschlagt. Durch eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 22.700 Euro verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von etwa 10.940 Euro, was einer jährlichen Belastung von rund 2.735 Euro entspricht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zusätzliche Aufwendungen für individuelle Projekte anfallen können, die potenziell den städtischen Haushalt entlasten. Im Rahmen der Teilnahme verpflichtet sich die Stadt zur Bildung eines Energie-Teams aus Vertretern der Verwaltung und der Eigenbetriebe sowie zur Beauftragung akkreditierter Berater und Auditoren.
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- 18Emscher Landschaftpark 2010Zur Vorlage · 2004/165 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/165 des Grünflächenamtes befasst sich mit dem Masterplan Emscher Landschaftspark 2010. Das Projekt baut auf den Ergebnissen der Internationalen Bauausstellung Emscher Park auf und ist als langfristige Maßnahme mit einer geplanten Gesamtdauer von 30 Jahren konzipiert. Ziel ist die ökologische Umgestaltung des Emschersystems, deren Abschluss für das Jahr 2020 vorgesehen ist.
Der vorliegende Masterplan enthält einen Sachbericht zum aktuellen Planungsstand sowie eine Aufstellung von Projekten der beteiligten Städte, die der Sicherung und Entwicklung des Landschaftsparks dienen. Im Rahmen der Sitzung ist zudem ein mündlicher Bericht zum Planungsstand mit besonderem Fokus auf die Situation in Castrop-Rauxel vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel den Masterplan zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Planungsziele in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und die Projekte zur Planungsreife zu bringen. Eine zeitnahe Realisierung soll unter der Voraussetzung einer größtmöglichen Förderung, beispielsweise durch das Ökologieprogramm Emscher-Lippe, erfolgen. Die Anmeldung einzelner Maßnahmen zur Landesförderung ist an die Bedingung einer haushaltsmäßigen Gegenfinanzierung durch Eigenanteile geknüpft. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, dem zuständigen Betriebsausschuss 3 jährlich einen umfassenden Bericht über den Stand der Planungen und Baumaßnahmen vorzulegen. Eine direkte haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 19Besetzung des KommunalwahlausschussesZur Vorlage · 2004/208 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 8. Juli 2004 wird eine Neubesetzung des Kommunalwahlausschusses zur Entscheidung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Situation gemäß dem Kommunalwahlgesetz, wonach der Bürgermeister die Funktion des Wahlleiters übernimmt. Da der bisherige Bürgermeister für die kommende Bürgermeisterwahl als Kandidat antritt, ist er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Funktion des Wahlleiters nicht mehr zuständig. In diesem Fall übernimmt die Vertretung im Amt die entsprechende Funktion.
Da der Wahlleiter gleichzeitig den Vorsitz des Kommunalwahlausschusses führt, ist eine entsprechende Neubesetzung der Ausschussspitze erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, die Erste Beigeordnete zur Vorsitzenden des Kommunalwahlausschusses zu wählen. Da durch diese Neubesetzung die Position des stellvertretenden Vorsitzes vakant wird, ist ein weiterer Vertreter im Amt für dieses Amt zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt hierfür die Wahl des Beigeordneten zum stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt diese personellen Änderungen beschließt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 20Jahresrechnung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2004/200 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/200 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Ergebnisse der Jahresrechnung zur Kenntnis nimmt und diese dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überweist. Im Anschluss daran soll gemäß der Gemeindeordnung NRW über die geprüfte Jahresrechnung sowie über die Entlastung entschieden werden.
Die Verwaltung führt aus, dass die Vorlage des Rechenschaftsberichtes aufgrund der Erstellung des kameralen Haushalts und des Budgets 2004 verschoben werden musste. Im Haushaltsjahr 2003 wurde im Verwaltungshaushalt ein Fehlbedarf von 27.981.199,00 Euro beschlossen. Der tatsächliche Fehlbetrag für das Jahr 2003 beläuft sich auf 27.489.022,66 Euro, was einer Verbesserung von 492.176,34 Euro gegenüber dem veranschlagten Fehlbedarf entspricht. Der Vermögenshaushalt weist ein ausgeglichenes Ergebnis auf.
Der entstandene Fehlbetrag ist im Haushaltsplan für das Jahr 2005 zu veranschlagen und zu finanzieren. Die festgestellte Verbesserung war in der bisherigen Finanzplanung nicht enthalten und führt zu einer entsprechenden Entlastung. Der Rechenschaftsbericht umfasst zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen betriebsbezogene Auswertungen, die den Ergebnissen des Finanzcontrollings aus dem November 2003 gegenübergestellt wurden. Die entsprechenden Ergebnisse werden in den jeweiligen Betriebsausschüssen sowie in einer separaten Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss erläutert.
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- 21Energiebeirat der Stadt Castrop-Rauxel Hier: Rechenschaftsbericht Energiefonds (Sitzungsperiode 1999 bis 2004)
- 22Antrag der FDP vom 22. Juni 2004; Erhalt der KinderhorteZur Vorlage · 2004/210 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2004/210 befasst sich mit einem Antrag der FDP vom 22. Juni 2004, der den Erhalt der Kinderhorte zum Gegenstand hat. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 8. Juli 2004 vorgesehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Verweis auf den beiliegenden Antrag formuliert. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 23Umbau der Fachräume an der Europaschule / Sanierung der Toilettenanlage - Haushaltsüberschreitung gem. § 82 GO NRW HHst. 06500.270.940000Zur Vorlage · 2004/213 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2004/213 des Rats der Stadt behandelt die Beantragung einer Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW für die Haushaltsstelle 06500.270.940000. Gegenstand der Maßnahme sind der Umbau der Fachräume an der Europaschule sowie die Sanierung einer Toilettenanlage.
Im Rahmen einer Begehung der Schule unter Einbeziehung der Schulleitung wurde die Notwendigkeit festgestellt, einen Nebenraum für die Vorbereitung und Lagerung von Unterrichtsmaterialien vom bestehenden Werkraum abzutrennen. Die erforderlichen Arbeiten umfassen die Errichtung von Brandschutzwänden, eine Neuinstallation der Elektroanlage sowie das Einziehen eines säurebeständigen Industrieestrichs. Die Kosten hierfür werden auf etwa 50.000 Euro geschätzt. Zudem ist eine Sanierung der Außentoiletten vorgesehen, wobei die Entkernung und der Neuaufbau der Jungentoilette, einschließlich Fliesenarbeiten und neuer Sanitärinstallationen, mit Kosten von rund 60.000 Euro veranschlagt werden.
Die Haushaltsüberschreitung beläuft sich auf insgesamt 110.000 Euro. Die Deckung der fehlenden Mittel erfolgt über die Haushaltsstelle 06500.210.947014, welche die Sanierung der Turnhalle Deininghausen betrifft, da diese Maßnahme im Jahr 2004 nicht umgesetzt werden kann. Die entnommenen Mittel werden im Jahr 2005 für die Sanierung der Turnhalle wieder zur Verfügung gestellt. Die Umbauarbeiten an der Europaschule sollen unmittelbar nach Bereitstellung der Mittel beginnen.
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- 24Anfragen der Ratsmitglieder
- 25Mitteilungen der Verwaltung
- 1Widerspruch eines Beamten gegen die Beförderung eines Mitbewerbersnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich