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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 sowie Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 für das Jahr 2018 und des Entwurfs Stellenplan 2018 einschließlich der jeweiligen AnlagenZur Vorlage · 2017/191 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/191 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Vorlage der Haushaltsunterlagen für das kommende Haushaltsjahr. Der Entwurf umfasst die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2018. Zudem liegt der Entwurf für die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012–2021 für das Jahr 2018 vor. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist der Entwurf des Stellenplans 2018 inklusive der dazugehörigen Anlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die genannten Entwürfe sowie die jeweiligen Anlagen zur Kenntnis nimmt. Die detaillierten Unterlagen werden den Ratsmitgliedern im Rahmen der Sitzung am 28. September 2017 zur Verfügung gestellt. Ein Entwurf der Investitions-Dringlichkeitsliste ist innerhalb des Haushaltsplanentwurfs unter Ziffer 11 enthalten.
Die mündliche Erläuterung der Entwürfe erfolgt im Rahmen der Einbringungsreden durch den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten bzw. Stadtkämmerer. Die Vorlage weist darauf hin, dass die vorliegenden Dokumente keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne einer neuen Belastung oder Veränderung der bestehenden Haushaltslage im Sinne der Vorlage selbst begründen, sondern die Planung für das Jahr 2018 darstellen.
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- 2.1Haushaltsplanung für die Jahre 2018 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2017/206 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich im Rahmen einer Tischvorlage mit der Abstimmung verschiedener Förderprogramme für die Haushaltsplanung der Jahre 2018 und folgende auseinander. Im Fokus stehen dabei die Programme des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Landesprogramm „Gute Schule 2020“.
Die Vorlage erläutert die verschiedenen Förderinstrumente. Im Rahmen des KInvFöG I stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Parallel dazu bietet das Programm „Gute Schule 2020“ Kreditkontingente in Höhe von jährlich etwa 2,43 Millionen Euro an, wobei die Zins- und Tilgungsleistungen durch das Land übernommen werden. Zudem wird das neue Programm KInvFöG II angeführt, das gezielt die Schulinfrastruktur fördert und der Stadt voraussichtlich weitere 6,59 Millionen Euro bereitstellen wird.
Die Verwaltung legt dem Rat Arbeitslisten zu diesen Programmen zur Kenntnis vor. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verschiebung von Maßnahmen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in das Programm KInvFöG II angestrebt wird, um die Eigenanteile effizient zu decken und Mittel für weitere Sanierungsprojekte, wie etwa Schultoiletten, freizusetzen. Die vorliegenden Listen dienen als Arbeitsgrundlage und werden bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 weiter angepasst und aufeinander abgestimmt.
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- 3Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2016Zur Vorlage · 2017/148 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/148 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2016. Der Entwurf wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat verpflichtet, den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 3BeginInit 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss festzustellen. In diesem Zusammenhang entscheidet der Rat zudem über die Verwendung eines etwaigen Jahresüberschusses oder den Umgang mit einem Fehlbetrag sowie über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zunächst zur Kenntnis nimmt. Der Jahresabschluss wird zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überstellt. Nach der aktuellen Terminplanung soll der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 15. November 2017 beschließen. Die abschließende Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss 2016 sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters sind für die Ratssitzung am 30. November 2017 vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung durch diese Vorlage wird nicht angegeben.
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- 4Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2017 - Stand 30.06.2017 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2017/162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/162 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2017 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2017. Dieser Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt hatte im Dezember 2016 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 beschlossen, welcher im März 2017 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt wurde. Auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine Vorlage zur Genehmigung vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres vorgesehen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass ein Bericht über die Umsetzung des Plans zum Stand des 30. Juni im laufenden Haushaltsjahr der Bezirksregierung vorgelegt werden muss. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an die zuständigen Landesministerien.
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt den Bericht, der bereits am 31. Juli 2017 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht wurde, zur Kenntnis vor. Ein Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Stand 30. Juni 2017 förmlich zur Kenntnis nimmt. Für Informationen zur weiteren unterjährigen Entwicklung des Haushalts wird auf eine separate Vorlage zum Finanzcontrolling verwiesen.
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Hauptdokument|20170814114214|20170814114226|20170814114234|20170814114249|20170814114256|20170814115020
- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.08.2017Zur Vorlage · 2017/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. August 2017 legt die aktuelle Haushaltslage dar. Die Fachbereiche meldeten für die jeweiligen Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 459.370 Euro, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten Verbesserungen von 144.120 Euro prognostiziert wurden. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Haushalt 2017 sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung ausgeglichen abgeschlossen werden kann, weist jedoch auf die weiterhin geltende haushaltswirtschaftliche Sperre hin.
Im Bereich der Aufwendungen für Personal und Versorgungsleistungen wird aktuell eine Verschlechterung von rund 1.723.720 Euro erwartet. Innerhalb der Unternehmenszentrale führen Personalkostenerstattungen zu Verbesserungen, während die Umstellung auf eine neue Finanzsoftware sowie Änderungen der Entschädigungsverordnung Mehraufwendungen verursachen.
In der Produktgruppe der allgemeinen Finanzwirtschaft wird eine prognostizierte Verbesserung der Teilergebnisrechnung von 1.660.660 Euro ausgewiesen. Diese resultiert unter anderem aus Erstattungsleistungen, Zinsvorteilen bei Liquiditätskrediten sowie der Auflösung von Rückstellungen, steht jedoch Mindererträgen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer gegenüber. Zudem wird ein künftiger Mittelbedarf von 500.000 Euro für die Sanierung des Ascheplatzes erwartet. Weitere Bereiche wie der Rettungsdienst oder die Verkehrsangelegenheiten zeigen unterschiedliche Entwicklungen bei Gebühren und Aufwendungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 6Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur "Partnerschaft Deutschland (PD) - Berater der öffentlichen Hand GmbH"Zur Vorlage · 2017/203 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Beitritt zur „Partnerschaft Deutschland (PD) – Berater der öffentlichen Hand GmbH“. Die Gesellschaft, die als Inhouse-Beratungsunternehmen der öffentlichen Hand fungiert und unter der Hauptanteilschaft des Bundes steht, wurde aus der ehemaligen ÖPP Deutschland AG hervorgegangen. Ziel der Neustrukturierung ist die Entwicklung der PD zu einer Infrastrukturgesellschaft für Kommunen, die durch die Bündelung von Fachkompetenzen bei der Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen unterstützt.
Durch den Erwerb von Anteilen soll die Stadt die Möglichkeit erhalten, Beratungsleistungen im Rahmen von Inhouse-Vergaben in Anspruch zu nehmen. Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen unter anderem Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien sowie die strategische Beratung in Bereichen wie dem kommunalen Wohnungsmarkt, dem Feuerwehr- und Rettungsdienst sowie der frühkindlichen Bildung.
Für den Beitritt ist der Erwerb einer Mindestbeteiligung von 10 Anteilen vorgesehen. Die Gesamtkosten für den Anteilserwerb sowie die anfallenden Notar- und Gerichtskosten belaufen sich auf einmalig 1.300 Euro. Die Finanzierung erfolgt außerplanmäßig aus Mitteln, die durch Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und unbebautem Grundbesitz gedeckt werden. Der Bund hat für den Fall eines späteren Austritts der Stadt eine Rückerwerbszusage zum ursprünglichen Kaufpreis abgegeben. Vor dem offiziellen Beitritt ist die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf einzuholen.
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Hauptdokument|20170911082449|20170911082454|20170911082500|20170911082505
- 7Zukunft Stadtmittelpunkt Castrop-Rauxel hier: Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungkonzeptes (ISEK) und Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für eine externe BeauftragungZur Vorlage · 2017/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel strebt die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtmittelpunkt an. Der Rat der Stadt soll dazu beauftragen, die Erarbeitung dieses Konzepts durch einen externen Leistungsanbieter durchzuführen. Der Untersuchungsraum umfasst dabei die Achse zwischen dem Wohngebiet um die Rosenstraße, dem Forum Europaplatz und den Entwicklungsflächen östlich der B 235.
Ziel des ISEK ist es, eine Strategie für die künftige städtebauliche Entwicklung des Stadtmittelpunktes aufzuzeigen. Das Konzept soll als Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und die Öffentlichkeit dienen und dabei verschiedene Themenbereiche wie die Sanierung des Rathauses, die Verzahnung von Kulturstandorten wie der Stadthalle und der Europahalle, die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnflächen sowie die Gestaltung von Freiräumen berücksichtigen. Das Vorhaben soll eine Grundlage für Maßnahmenprogramme schaffen, die zur wirtschaftlichen Sicherung und zur Optimierung der Nutzungsstrukturen beitragen.
Für die Beauftragung des externen Planungsbüros sollen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro bereitgestellt werden. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt überplanmäßig durch Umwidmungen aus dem Bereich der Zinsen für Kassenkredite. Die entsprechende Vorlage wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 8Nationale Projekte des Städtebaus hier: "Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel"Zur Vorlage · 2017/174 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Realisierung des Brückenbauprojekts „Sprung über die Emscher – Wasserkreuz Castrop-Rauxel“. Das etwa 600 Meter lange Bauwerk soll als Fuß- und Radweg die Stadtteile Ickern, Habinghorst und Henrichenburg mit dem Emschertal verbinden und die Städte Castrop-Rauxel und Recklinghausen vernetzen. Die geplante Konstruktion sieht eine Breite von 2,50 Metern vor und muss für Betriebsfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen belastbar sein.
Im Rahmen der Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt gebeten, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und die Bereitstellung kommunaler Eigenanteile in Höhe von insgesamt rund 900.000 Euro für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 zu beschließen. Für das Jahr 2017 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von etwa 44.500 Euro vorgesehen. Die weiteren Mittel sollen in die jeweiligen Haushaltsbeschlüsse der Folgejahre integriert werden.
Die Verwaltung soll zudem einen Weiterleitungsvertrag mit der Emschergenossenschaft erarbeiten. Dieser Vertrag soll regeln, dass die Emschergenossenschaft sowohl die avisierten Bundesfördermittel in Höhe von maximal 8.000.000 Euro als auch den kommunalen Eigenanteil der Stadt erhält und das Projekt in eigener Zuständigkeit realisiert. Dabei soll die Emschergenossenschaft auch das Risiko etwaiger Kostensteigerungen tragen. Über den Abschluss des Vertrages wird der Rat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
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- 9"Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel" hier: Finanzierung des von der Stadt zu erbringenden kommunalen EigenanteilesZur Vorlage · 2017/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/197 befasst sich mit der Finanzierung des kommunalen Eigenanteils für das Brückenbauprojekt „Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel“. Das Vorhaben sieht vor, dass die Stadt Castrop-Rauxel einen Eigenanteil von etwa 900.000 Euro erbringt, der auf 10 Prozent der förderfähigen Gesamtaufwendungen entfällt. Die restlichen Mittel in Höhe von maximal 8.000.000 Euro sollen über Bundesfördermittel bereitgestellt werden.
Es ist geplant, mit der Emschergenossenschaft einen Weiterleitungsvertrag zu schließen. Dieser sieht vor, dass sowohl die Bundesfördermittel als auch der kommunale Eigenanteil an die Emschergenossenschaft weitergeleitet werden, welche die Realisierung des Projekts in eigener Verantwortung übernimmt. Im Rahmen dieser Vereinbarung soll die Emschergenossenschaft die wesentlichen Verpflichtungen aus dem Förderbescheid übernehmen und das Risiko etwaiger Kostensteigerungen tragen. Als Ausgleich für die Übernahme der Brücke als Eigentum und deren Bilanzierung durch die Emschergenossenschaft sollen Leistungen der Emschergenossenschaft an die Stadt Castorp-Rauxel fließen, die den städtischen Eigenanteil refinanzierten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Refinanzierung des Eigenanteils durch Leistungen der Emschergenossenschaft beschließt, sofern die entsprechenden Entscheidungen der Emschergenossenschaft sowie der Abschluss des Weiterleitungsvertrages erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die zu erwartenden Leistungen der Emschargenossenschaft für die Jahre 2017 bis 2021 in die zukünftige Haushaltsplanung bzw. die Bewirtschaftung des laufenden Haushaltsjahres einzubeziehen.
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- 10Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei Buchungsstelle 36.01/0726.781810 (IZ vom Land für freie Träger TEK)Zur Vorlage · 2017/198 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/198 sieht eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 100.800 Euro vor. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und betrifft die Buchungsstelle 36.01/0726.781810 zur Unterstützung freier Träger.
Hintergrund der Maßnahme ist die Bereitstellung von Zuschüssen zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen. Bisher erfolgte die Auszahlung dieser Mittel über konsumtive Buchungsstellen. Aufgrund einer Änderung im Verfahren müssen die Landesmittel für die Weiterleitung an freie Träger nun jedoch investiv abgebildet werden. Dies erfordert eine Veranschlagung im investiven Haushalt sowie die Bildung entsprechender Rechnungsabgrenzungsposten, sofern die Zweckbindung über ein Jahr hinausgeht.
Konkret geht es um Mittel aus einem Zuwendungsbescheid des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für einen Kindergarten in der Recklinghauser Straße, für den bereits der erste Mittelabruf erfolgt ist. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen wird durch entsprechende Mehreinzahlungen des Landes auf einer neu eingerichteten investiven Buchungsstelle gedeckt. Es entsteht dadurch keine Belastung des städtischen investiven Haushalts im Saldo. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 11Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung)Zur Vorlage · 2017/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 4.165,00 Euro beschließen. Die Vorlage betrifft die Buchungsstelle für Zuschüsse an andere Bereiche aus Projektförderung im Bereich der Jugendförderung.
Hintergrund der Vorlage ist ein Bescheid des Landesjugendamtes vom 17. Juli 2017. Dieser sieht eine weitere Zuwendung in Höhe von insgesamt 9.998,34 Euro für die Durchführung der Maßnahme „Schülercafé Marcel-Callo-Haus“ vor. Die Auszahlung dieser Mittel an den durchführenden Träger erfolgt in zwei Raten, wobei die erste Tranche zum 1. Oktober 2017 fällig wird.
Die Verwaltung führt aus, dass die entsprechenden Landeszuwendungen auf der Buchungsstelle für Zuweisungen und Zuschüsse des Landes vereinnahmt werden. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch diese entsprechenden Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen, sodass keine Belastung des städtischen Haushalts entsteht.
Durch diesen neuen Bedarf erhöht sich die im laufenden Jahr bereits durch vorangegangene Ratsbeschlüsse bereitgestellte Gesamtsumme für diese Buchungsstelle von 379.633,34 Euro auf insgesamt 383.798,34 Euro. Da die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 12Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01.525210 „Ablösebeitrag Industrieachse“ in Höhe von 130.200 € (konsumtiv).Zur Vorlage · 2017/201 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Jahr 2017 beschließen. Konkret geht es um einen Betrag von 130.200 Euro für die Buchungsstelle „Ablösebeitrag Industrieachse“.
Hintergrund der Vorlage ist eine Bauvereinbarung zur Anbindung der Industrieachse an die B 235. Demnach sind Erhaltungsmehrkosten, die durch bauliche Maßnahmen wie eine Rechtsabbiegespur und eine Mittelinsel entstanden sind, an den Baulastträger Straßen NRW zu erstatten. Die entsprechende Berechnung wurde durch die zuständige Fachabteilung sowie Straßen NRW geprüft.
Im Haushaltsplan 2017 waren für diese Maßnahme ursprünglich 112.000 Euro investiv vorgesehen. Nach haushaltsrechtlicher Prüfung ist die Maßnahme nun als konsumtiv einzustufen. Der zusätzliche Bedarf von 18.200 Euro ergibt sich aus der Ablösung von Entwässerungsgebühren. Die Finanzierung der Gesamtsumme erfolgt über Erträge aus Landeszuwendungen für die Maßnahme Waldenburger Straße. Da die Erträden aus den entsprechenden Zuwendungen voraussichtlich erst im Jahr 2018 nach dem Schlussverwendungsnachweis zur Verfügung stehen, wird die Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch die entsprechende Buchungsstelle der Waldenburger Straße sichergestellt. Ein städtischer Eigenanteil an den Kosten wird nicht ausgewiesen.
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- 13Siebte Änderungssatzung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine AusschüsseZur Vorlage · 2017/154 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2017/154 wird die siebte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse vorgeschlagen. Ziel der Änderung ist es, dem Themenbereich Sport in den politischen Gremien eine stärkere Berücksichtigung einzuräumen.
Konkret sieht der Entwurf vor, die Geschäftsordnung so zu ergänzen, dass ein Mitglied des Stadtsportverbandes künftig als sachkundiger Einwohner dem Betriebsausschuss 3 angehören kann. Diese Regelung orientiert sich an einer bereits bestehenden Anpassung im Umweltausschuss. Gemäß der Gemeindeordnung NRW nehmen sachkundige Einwohner in den Ausschüssen eine beratende Funktion wahr.
Nach der Verabschiedung der Änderung der Geschäftsordnung durch den Rat der Stadt besteht die Möglichkeit, eine Vertretung des Stadtsportverbandes Castrop-Rauxel in den Betriebsausschuss 3 zu wählen. Die Vorlage weist darauf hin, dass beratende Mitglieder Anspruch auf Sitzungsgeld sowie die Erstattung von Fahrtkosten haben. Die Änderung der Geschäftsordnung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt, abgesehen von den genannten Aufwendungen für die beratenden Mitglieder. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 3 am 21. September 2017 sowie für den Rat der Stadt am 28. September 2017 vorgesehen.
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- 14Änderungssatzung über die Benutzung der städtischen Bäder in Castrop-Rauxel (Bäderordnung)Zur Vorlage · 2017/164 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/164 sieht eine Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder in Castrop-Rauxel vor. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Bäderordnung rechtlich zu präzisieren und an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Aufnahme eines Verbots von Foto- und Videoaufnahmen. Konkret soll die Regelung ergänzt werden, dass das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung nicht gestattet ist. Diese Maßnahme dient der Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage, um Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre in den Bädern sanktionieren zu können, beispielsweise durch Verweise oder die Erteilung von Hausverboten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein entsprechendes Verbot bereits seit einigen Monaten durch Piktogramme in den Einrichtungen praktiziert wird.
Zudem ist eine formelle Anpassung der Satzung vorgesehen, um die Terminologie an geltendes Recht zu korrigieren. Da das Bundesseuchengesetz nicht mehr existiert, soll der entsprechende Paragraph in der Badeordnung aktualisiert werden, indem der Begriff durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt wird. Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung der Satzung werden nicht erwartet.
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- 15"Sachstandsbericht zur Cas-APP"
- 16Umbesetzung der Vertreter des Diakonischen Werk des Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel im SeniorenbeiratZur Vorlage · 2017/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird über eine Umbesetzung der Vertretung des Diakonischen Werks des Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel im Seniorenbeirat beraten. Das Diakonische Werk hat der Verwaltung am 5. September 2017 mitgeteilt, dass die bisherige Vertretung durch eine neue Person ersetzt werden soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Diakonische Werk des Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel künftig einen neuen Vertreter als ordentliches Mitglied in den Seniorenbeirat entsendet. Die Person, die die Nachfolge antritt, leitet die Diakoniestation sowie die Tagespflegeeinrichtung am Wichernhaus.
Mit der Neubesetzung der Vertretung im Seniorenbeirat sind laut der Sitzungsvorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage liegt zur Entscheidung für die Sitzung des Rates am 28. September 2017 vor.
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- 17Antrag FWI-Fraktion vom 09.08.2017; Überprüfung, Anpassung, Änderung und Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel vom 19.12.2003Zur Vorlage · 2017/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/160 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion vom 9. August 2017. Gegenstand des Antrags ist die Überprüfung, Anpassung, Änderung sowie Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welche am 19. Dezember 2003 erlassen wurde.
Der Antrag wurde im Rahmen der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zur Beratung für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. September 2017 vorbereitet. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.08.504100 (Beihilfen)Zur Vorlage · 2017/207 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Bereich der Beihilfen beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der Mittel bei der Buchungsstelle 11.08.504100 im Ergebnisplan sowie der korrespondierenden Stelle im Finanzplan in Höhe von 381.282,09 € vor.
Die Stadt trägt als Dienstherr die krankheitsbedingten Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfänger sowie anspruchsberechtigte Tarifbeschäftigte, sofern diese nicht durch die Krankenkassen gedeckt sind. Die Abrechnung erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw), wobei die Stadt monatliche Abschläge leistet und am Jahresende eine Spitzabrechnung vornimmt. Da der exakte jährliche Beihilfeaufwand im Vorfeld nicht präzise berechenbar ist, orientiert sich die Mittelanmeldung an den Anforderungen der kvw aus dem Vorjahr.
Aufgrund der bisherigen Zahlungen, die die monatlichen Abschläge sowie eine im April 2017 angeforderte Sonderzahlung umfassten, wird ein zusätzlicher Mittelbedarf bis zum Jahresende prognostiziert. Die Deckung dieses Mehraufwandes in der Ergebnisrechnung soll durch Mehrerträge aus Erstattungen, Rückzahlungen, Personalkostenerstattungen sowie durch Zuweisungen und Zuschüsse des Landes erfolgen. Entsprechende Mehreinzahlungen in der Finanzrechnung dienen der Deckung der korrespondierenden Mehrauszahlungen. Da die Überschreitung den Betrag von 75.000 € übersteigt, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
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- 19RESOLUTION der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FWI, Die LINKE und FDP vom 27.09.2017; Resolution Fusion Thyssen-KruppZur Vorlage · 2017/208 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2017/208 befasst sich mit einer gemeinsamen Resolution der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, Die LINKE und FDP. Die Vorlage wurde am 27. September 2017 erstellt und im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution zum Thema der Fusion von ThyssenKrupp. Die im Dokument enthaltenen Beschlussvorschläge beziehen sich auf die im Text genannten Anlagen. Laut den Angaben der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sind durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel zu erwarten. Die inhaltlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt der Resolution selbst. Die Federführung für diese Tischvorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Anfragen der Ratsmitglieder
- 21Mitteilungen der Verwaltung
- 1Zukunft Stadtmittelpunkt Castrop-Rauxel hier: Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungkonzeptes (ISEK)nicht öffentlich
- 2Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2016; Vorlage gem. § 18 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetznicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich