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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/122 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/122 zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel legt die wirtschaftliche Lage verschiedener Gesellschaften und Betriebe zum Stichtag 31.12.2020 dar.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird ein erwarteter Verlust von rund 1,005 Millionen Euro prognostiziert. In diesem Ergebnis sind staatliche Hilfen aus der Corona-Pandemie enthalten. Die Stadt ist als Mehrheitsgesellschafterin verpflichtet, einen Jahresfehlbetrag von bis zu 1,5 Millionen Euro auszuglehend.
Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (EMW), an der die Stadt 52 % hält, verzeichnet einen Wechsel in der Geschäftsführung zum 01.01.2021. Die operative Tätigkeit reduziert sich auf den Fortbestand der Gesellschaft, während die Abwicklung von Grundwasserschäden durch die Gesellschafterin RAG Montan Immobilien GmbH erfolgt. Die Vermarktung der verbleibenden gewerblichen Flächen soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden.
Die LEG Wohnen NRW, mit einer Beteiligung von 3 %, verzeichnete im vierten Quartal 2020 einen Bestand von 1.900 Wohnungen sowie Mietrückstände in Höhe von rund 256.772 Euro. Eine Dividende für die Stadt in Höhe von 3.681,30 Euro wurde beschlossen.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – erwartet ein Gesamtergebnis von etwa 871.000 Euro, was annähernd dem Planwert entspricht. Trotz Mehraufwendungen durch Hygienemaßnahmen und eine Corona-Sonderzahlung zeigen die Teilbetriebe unterschiedliche Entwicklungen: Während der Teilbetrieb Abfallentsorgung ein Defizit aufweist, liegen die Ergebnisse der Teilbetriebe Duales System, Stadtentwässerung und Straßenreinigung/Winterdienst über den Planwerten.
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- 3Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2019Zur Vorlage · 2021/136 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzung am 22. April 2021 die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Der Abschluss zum Stichtag 31. Dezember 2019 weist eine Bilanzsumme von 514.584.90<0xE2><0x80><0x89>02,81 € auf. Für das betreffende Haushaltsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.044.197,04 € ausgewiesen. Dieser Überschuss führt dazu, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf insgesamt 77.956.844,08 € sinkt.
Die Grundlage für die Entscheidung bildete die Prüfung durch die WRG Audit GmbH, welche den Jahresabschluss und den Lagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bewertete. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Vorstellung der Prüfungsergebnisse durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Stellungnahme abgegeben. Darin schloss sich das Gremium dem Urteil der Wirtschaftsprüfer an, erhob keine Einwendungen gegen den vom Bürgermeister aufgestellten Abschluss und billigte das Ergebnis.
Zusätzlich zur Feststellung des Abschlusses beschlossen die Ratsmitglieder die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019 gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der festgestellte Jahresabschluss ist der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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- 4Änderung zur Geschäftsordnung (10.) für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine AusschüsseZur Vorlage · 2021/135 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 22. April 2021 wird eine Änderung der zehnten Fassung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht eine redaktionelle Überarbeitung der Regelungen bezüglich der Einladung sowie der Einladungsfrist vor.
Zusätzlich ist eine Ergänzung im Bereich der Auskünfte gemäß der Korruptionsbekämpfung vorgesehen. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der technischen Möglichkeit, entsprechende Informationen über das Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen werden als nicht haushaltsmäßig relevant eingestuft. Die Gegenüberstellung der bisher gültigen Fassung mit den neuen Regelungen ist in einer Synopse beigefügt, um die vorgenommenen Anpassungen nachvollziehbar zu machen. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der in der Anlage aufgeführten Änderungen vor.
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- 5Antrag SPD Ratsfraktion und Bündnis90/ Die Grünen vom 30.03.2021 "Stand der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Castrop-Rauxel"Zur Vorlage · 2021/125 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/125 befasst sich mit dem aktuellen Stand der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 30. März 2021 gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Information über den Fortschritt der Maßnahmen im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) für die Sitzung am 15. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorbereitet.
Nach Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag zur Beantwortung der Anfrage ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 2.
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- 6Antrag SPD Ratsfraktion und Bündnis90/Die Grünen vom 31.03.2021 "Aktualisiertes Schulentwicklungskonzept für die Primarstufe"Zur Vorlage · 2021/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/133 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 31. März 2021. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines aktualisierten Schulentwicklungskonzepts für die Primarstufe in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 15. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorbereitet. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 7Antrag SPD Ratsfraktion und Bündnis90/ Die Grünen vom 30.03.2021 "Namensgebung der neuen Gesamtschule Ickern"Zur Vorlage · 2021/126 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/126 befasst sich mit der Namensgebung der neuen Gesamtschule in Ickern. Der Antrag wurde von der SPD Ratsfraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 30. März 2021 gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Bezeichnung der neuen Bildungseinrichtung im Bereich Schule. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie in den Rat der Stadt vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine waren für den 15. April 2021 und den 22. April 2021 angesetzt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 8Antrag SPD Ratsfraktion und Bündnis90/ Die Grünen vom 30.03.2021 "Bestandsanalyse der derzeitigen Struktur der Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel sowie Modellprojekt „Gesundes Schulessen in der neuen Gesamtschule Ickern“Zur Vorlage · 2021/127 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/127 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen befasst sich mit der Untersuchung der aktuellen Strukturen der Mittagsverpflegung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag sieht vor, eine Bestandsanalyse der derzeitigen Versorgungssituation durchzuführen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist zudem die Umsetzung eines Modellprojekts mit dem Titel „Gesundes Schulessen in der neuen Gesamtschule Ickern“. Ziel der Vorlage ist die Untersuchung und Evaluierung der bestehenden Verpflegungsangebote in den Bildungseinrichtungen der Stadt.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 15. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorbereitet. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung der beantragten Maßnahmen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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- 9Antrag von CDU und FWI vom 31.03.2021 "Information über das Mensa-Konzept der Gesamtschule Waltrop"Zur Vorlage · 2021/132 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/132 befasst sich mit einem Antrag der CDU und der FWI vom 31. März 2021. Gegenstand des Antrags ist die Bereitstellung von Informationen über das Mensa-Konzept der Gesamtschule Waltrop.
Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) für die Sitzung am 15. April 2021 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 22. April 2021 vorgelegt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein Beschlussvorschlag ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 10Antrag der CDU und FWI vom 31.03.2021 "Ausgleich pandemiebedingter Lernrückstände"Zur Vorlage · 2021/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/131 befasst sich mit dem Antrag der CDU und der FWI vom 31. März 2021 zum Thema „Ausgleich pandemiebedingter Lernrückstände“. Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) für die Sitzung am 15. April 2021 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 22. April 2021 vorgelegt.
Inhaltlich geht es um Maßnahmen zur Kompensation von Lernrückständen, die im Rahmen der Pandemie entstanden sind. Laut der vorliegenden Unterlagen sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über den weiteren Sachverhalt und die konkrete Umsetzung folgt dem in der Anlage enthaltenen Beschlussvorschlag. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 11Antrag der FDP-Fraktion: Attraktivierung der Waldstrecken für FreizeitsportlerZur Vorlage · 2021/114 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/114 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion zur Attraktivierung der Waldstrecken für Freizeitsportler. Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) erstellt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, Maßnahmen zur Aufwertung der Waldwege für sportliche Aktivitäten zu prüfen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über den weiteren Verlauf und die konkrete Umsetzung des Vorhabens obliegt den zuständigen Gremien. Die Vorlage war für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 am 15. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorgesehen. Ein detaillierter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 12Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/060 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/060 sieht die Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof in Castrop-Rauxel vor. Das Projekt umfasst die Schaffung von 80 Stellplätzen, wobei die Umsetzung im Jahr 2021 geplant ist. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist die Anbindung der Anlage an das System DeinRadschloss. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Schließsystem im VRR-Raum, bei dem die Stellplätze über eine Buchungsplattform reserviert werden können und der Zugang mittels einer PIN-Code-Eingabe an einem Bedienterminal erfolgt.
Die Maßnahme wurde mit der Deutschen Bahn abgestimmt. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt 2021 sind als nicht haushaltsberührend gekennzeichnet, da die entsprechenden Mittel bereits bereitgestellt wurden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Generationen und Inklusion, der Umweltausschuss sowie der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Vorhaben zur Errichtung der Fahrradabstellanlage unterstützen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
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Hauptdokument|20210127124304-0|20210127124318-0|20210127124340-0
- 13Barrierefreier Ausbau von zehn Haltestellenpunkten in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/061 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/061 befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von zehn Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Rahmen einer Erfassung durch den EUV Stadtbetrieb im Jahr 2015 wurden insgesamt 149 Haltepunkte in der Straßenbaulast der Stadt identifiziert und priorisiert.
Die Dokumentation zeigt den bisherigen Verlauf der Umsetzung auf. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden bereits verschiedene Haltestellen durch beantragte Fördermittel beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Gelsenkirchen umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Für den Zeitraum von 2016 bis 2020 wurden hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt 925.500 Euro eingesetzt.
Für das Jahr 2021 ist nun die Beantragung von Fördermitteln für fünf weitere Haltestellenpunkte vorgesehen, konkret für die Standorte Breckenstraße, Castrop Betriebshof, EV Friedhof (B235), Frohlinde Denkmal und Tiergartenstraße (B235). Die Kostenschätzung für diese neuen Maßnahmen beläuft sich auf circa 300.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse für Generationen und Inklusion sowie der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt soll den Ausbau der zehn Haltestellen unterstützen und die Verwaltung beauftragen, die entsprechenden Fördermittel beim VRR Gelsenkirchen zu beantragen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird nicht angegeben.
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- 14Straßenrechtliche Widmung des Straßenneubaugebietes "Westhofenstraße" gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2021/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/068 befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung des Straßenneubaugebietes „Westhofenstraße“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Widmung der Westhofenstraße in der Gemarkung Castrop, Flur 2, Flurstück 454, vornimmt.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet der Bebauungsplan Nr. 123 „Familienfreundliche Wohnsiedlung südlich der Cottenburgstraße“. Die Erstellung der Westhofenstraße erfolgte durch einen Dritten im Rahmen eines Erschließungsvertrages. Laut Sachverhalt sind die mängelfreie Abnahme des Endausbaus sowie die Übertragung des betreffenden Flurstücks auf die Stadt Castrop-Rauxel bereits erfolgt.
Durch die beabsichtigte Widmung wird das Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben. Die Stadt Castrop-Rauxel tritt dabei als Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche auf und übernimmt die entsprechende Straßenbaulast. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Durchführung der Widmung erfüllt sind. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie der Rat der Stadt sind für die Beratung und Entscheidung zuständig.
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- 15Straßenrechtliche Widmung der "Lange Straße" gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2021/092 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/092 sieht die straßenrechtliche Widmung der „Langen Straße“ im Bereich der Gemarkung Ickern vor. Der Beschlussvorschlag basiert auf § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und umfasst die Flur 6 mit den Flurstücken 92 und 106.
Durch die beabsichtigte Widmung erhalten die genannten Flächen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dies ermöglicht den Gemeingebrauch, wodurch die Nutzung der Straße für jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Die Stadt Castrop-Rauxel ist die Eigentümerin sowie die Straßenbaulastträgerin der betreffenden Abschnitte der Langen Straße.
Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 15. April 2021 vorgelegt, mit der anschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt am 22. April 2021. Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die zuständige Fachabteilung hat die Widmung der Flurstücke als Gemeindestraße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes zur Vorlage gebracht.
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- 16Einziehung einer Teilfläche des „Bärenplatzes“ in Deininghausen gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)Zur Vorlage · 2021/123 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/123 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche des Bärenplatzes in Deininghausen. Grundlage für das Vorhaben ist § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein Investor plant die Errichtung von vier Doppelhaushälften auf Parzellen in Deininghausen. Für die Umsetzung dieses Bebauungskonzepts ist der Erwerb einer 215 Quadratmeter großen Teilfläche des Flurstückes 686 aus dem Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel notwendig. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die betreffende Fläche derzeit einen ungepflegten Zustand aufweist, der durch eine künftige Nutzung als Gartenfläche verändert werden soll. Gemäß der Rechtsgrundlage kann die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Fläche verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt und überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel das Einziehungsverfahren einleitet. Sollten im Rahmen der amtlichen Bekanntmachung, die mindestens drei Monate vor dem Erlass der Einziehung erfolgen muss, keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme vorgebracht werden, ist die (teilweise) Einziehung der Fläche vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 17Nahmobilitätskonzept der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/096 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/096 behandelt das Nahmobilitätskonzept der Stadt Castrop-Rauxel. Die Verwaltung hat die Erstellung des Konzepts sowie die Vorbereitung einer Bewerbung für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden (AGFS) durch eine externe Planungsgemeinschaft beauftragt.
Das Konzept umfasst detaillierte Analysen und Maßnahmenkataloge für den Fuß- und Radverkehr. Im Bereich des Fußverkehrs stehen die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit sowie die Entwicklung kurzer Wege im Fokus. Die Radverkehrsplanung zielt auf die Bildung eines geschlossenen, alltagstauglichen Netzes ab, wobei die Schließung von Netzlücken und die Anbindung an Nachbarstädte im Vordergrund stehen. Als Leitprojekte wurden unter anderem die Umgestaltung des Münsterplatzes, die Verbesserung der Barrierefreiheit in der Altstadt sowie die Vereinheitlichung der Verkehrsführung an Kreisverkehren definiert.
Der Rat soll das Konzept als strategische Grundlage für die Verkehrsplanung beschließen und die Verwaltung beauftragen, den Maßnahmenkatalog als Handlungsleitfaden bei zukünftigen verkehrlichen Planungen anzuwenden. Zudem ist die Einreichung der Bewerbung für die AGFS-Mitgliedschaft vorgesehen, um den Zugang zu Landesfördermitteln zu unterstützen. Für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren wurde ein Finanzierungsbedarf für städtische Straßen von 11 Millionen Euro ermittelt. Zur Koordination der Maßnahmen ist die Integration einer Stelle als Radverkehrsbeauftragte in die Verwaltung vorgesehen.
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Hauptdokument|20210312092647-0|20210312092657-1|20210312092807-2
- 17.1Gemeinsamer Antrag Ratsfraktionen CDU, FWI und FDP vom 21.04.2021_Nahmobiliätskonzept_Ortsteilbezogene Bürgerbeteiligung vor BeschlussfassungZur Vorlage · 2021/144 · Tischvorlage
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Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel liegt die Tischvorlage 2021/144 vor, die am 22. April 2021 zur Beratung anberaumt wurde. Der Antrag wurde von den Fraktionen der CDU, der FWI und der FDP am 21. April 2021 gemeinsam gestellt.
Gegenstand des Antrags ist ein Nahmobilitätskonzept sowie eine ortsteilbezogene Bürgerbeteiligung, die vor einer entsprechenden Beschlussfassung durchgeführt werden soll. Die Vorlage ist als Tischvorlage klassifiziert und wird durch den Rat der Stadt bearbeitet.
Nach Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der detaillierte Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 18Sofortprogramm Innenstadt hier: Förderantrag zur städtebaulichen Neuordnung nordwestliche InnenstadtZur Vorlage · 2021/102 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/102 sieht eine städtebauliche Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt von Castrop-Rauxel vor. Im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt soll die Verwaltung einen Förderantrag beim zuständigen Fördergeber stellen, um die geplanten Entwicklungsmaßnahmen umzusetzen. Ziel ist die Aufwertung des Bereichs, der durch heterogene Bebauungsstrukturen, wie das Post-Areal und den Hochbunker, sowie durch Veränderungen im Einzelhandel geprägt ist.
Das Projekt umfasst eine konzeptionelle Betrachtung durch Fachbüros, die eine Variantenbetrachtung und eine Nutzungszonierung beinhalten soll. Zudem ist eine verkehrliche Untersuchung vorgesehen, die unter anderem die notwendige Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs berücksichtigt. Der räumliche Geltungsbereich entspricht der Vorkaufsrechtssatzung 2. Die Planung soll durch eine zweiphasige Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger begleitet werden, um ein Meinungsbild in den Prozess einzubinden.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 170.000 Euro. Davon sind 153.000 Euro als Zuschuss von Dritten vorgesehen, während die Stadt einen Eigenanteil von 17.000 Euro übernimmt. Die Finanzierung ist im Nachtragshaushalt 2021 vorgesehen. Die Ausschreibung der Leistungen ist für das Jahr 2021 geplant, sodass die Bearbeitung ab 2022 beginnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Antragstellung beauftragen.
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- 19Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Klimaresilienz in Kommunen” hier: Förderanträge der Stadt Castrop-Rauxel zum Sonderprogramm mit den beiden Teilprojekten „Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen“ und „Wanderbäume“Zur Vorlage · 2021/104 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen des Landesprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ Förderanträge für zwei spezifische Teilprojekte zu stellen. Ziel der Vorlage ist es, die Anpassung an klimatische Veränderungen durch die Schaffung hitzemindernder Strukturen in verdichteten Stadträumen zu unterstützen. Die Projekte basieren auf Bedarfen aus dem Klimaanpassungskonzept sowie dem Sanierungsmanagement „Rechts und Links der Emscher“.
Das erste Teilprojekt umfasst die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen. Hierbei sollen zwischen August 2021 und Mai 2022 etwa 50 Maßnahmen an privaten und gewerblichen Bestandsgebäuden unterstützt werden. Die Förderung ist auf räumliche Fokusbereiche begrenzt, die besonders von Hitze oder Starkregen betroffen sind. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 88.000 Euro, wobei eine vollständige Erstattung durch das Land vorgesehen ist. Begleitend soll eine Informationskampagne über die Vorteile von Begrünungen durchgeführt werden.
Das zweite Teilprojekt mit dem Titel „Wanderbäume“ sieht den Einsatz mobiler Pflanzbehältnisse vor. In den Zeiträumen August/September 2021 sowie Mai/Juni 2022 sollen diese Bäume an öffentlichen Plätzen aufgestellt werden, um die Öffentlichkeit über die Vorteile der Stadtbegrünung zu informieren. Die Aktion dient auch der Identifizierung und Priorisierung zukünftiger dauerhafter Baumstandorte, wobei ein digitales Voting zur Mitwirkung der Anwohner vorgesehen ist. Die geschätzten Kosten für dieses Projekt liegen bei 36.000 Euro. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Weiterleitung der Landesmittel, wobei die Stadt die Kosten vorfinanzieren muss.
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- 19.1Ergänzungsantrag CDU Fraktion zum Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.04.2021_ Klimaresilienz in KommunenZur Vorlage · 2021/142 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/142, eingereicht durch die CDU-Fraktion, befasst sich mit einem Ergänzungsantrag zum Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Programm mit dem Titel „Klimaresilienz in Kommunen“ wurde vom Land am 15. April 2021 vorgestellt.
Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und war für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorgesehen. Laut den vorliegenden Informationen ergeben sich aus dem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die die Details des Antrags konkretisiert. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Kenntnisnahme "Qualifizierter Mietspiegel für Castrop-Rauxel"Zur Vorlage · 2021/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel erstellt im Jahr 2021 erstmals einen qualifizierten Mietspiegel. Die Vorlage 2021/121 sieht vor, dass der Rat der Stadt diesen Mietspiegel zur Kenntnis nimmt. Die Grundlage für das Dokument bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die zum 1. April 2020 gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum, wobei die Vergleichbarkeit von Art, Größe, Ausstattung, Lage und energetischer Beschaffenheit der Objekte berücksichtigt wird. Er dient den Vertragsparteien dazu, die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB eigenständig zu ermitteln.
Die Erstellung wurde durch die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH im Auftrag der Stadt durchgeführt. Der Prozess wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, der unter der Leitung des Bereichs für Vermessung und Geoinformation der Stadt stand. Dem Arbeitskreis gehörten Vertreter verschiedener Institutionen an, darunter die Gemeinnützige Baugenossenschaft Castrop-Rauxel eG, der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, sowie verschiedene Eigentümer- und Mietervereine sowie Wohnungsunternehmen.
Nach dem Start der Vorbereitungen im September 2019 und der Durchführung der Erhebungsphase zwischen Mai und August 2020 erfolgte die Auswertung der Daten. Die methodischen Rahmenbedingungen und der Fragebogen wurden im Rahmen des Arbeitskreises definiert. Die finale Abstimmung der Ergebnisse fand im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 statt. Die entsprechende Broschüre sollte bis zur Ratssitzung am 22. April 2021 in der Endfassung vorliegen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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- 21Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/097 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Anpassung der Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ im Ortsteil Borghagen. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt beauftragt, den Geltungsbereich der Satzung entsprechend einer neuen Darstellung anzupassen und den Entwurf der Satzung inklusive Begründung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Bereitstellung im Internet freizugeben.
Der Geltungsbereich umfasst ein etwa 5,2 Hektar großes Gebiet im Bereich der Waltroper Straße, das durch eine bandartige Bebauung in zwei Teilbereichen gekennzeichnet ist. Die Anpassung des räumlichen Bereichs beinhaltet die Verkleinerung des Gebiets durch den Ausschluss eines Teils der Flur 9 sowie die Verschiebung von Grenzen zur Sicherstellung der Eindeutigkeit und zum Schutz von Flächen innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Siedlungsstruktur zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Satzung soll die Zulassung von Vorhaben, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, steuern und die Änderung oder Erneuerung der vorhandenen Bebauung ermöglichen. Dabei sollen die Baugrenzen so gesetzt werden, dass eine Erweiterung der Bestandsgebäude innerhalb der bestehenden Struktur möglich ist, während eine übermäßige Nachverdichtung oder eine Ausweitung der Siedlung in den Außenbereich verhindert werden soll. Eine Bebauung des Flurstücks 244 ist aufgrund des Landschaftsschutzgebiets nicht vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Aufstellung lediglich Personalkosten entstehen.
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Hauptdokument|20210322135810-0|20210322135812-0|20210422093016-0|20210422115204-0|20210322154107-0
- 2211. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbefläche Am Koksbach“ hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbefläche Am Koksbach“ einzuleiten. Der Planungsbereich umfasst etwa 30 Hektar im Stadtteil Habinghorst, begrenzt durch die Kanalstraße im Norden, die Wartburgstraße im Osten, die Werksflächen von Rain Carbon im Süden sowie den Rhein-Herne-Kanal im Westen.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe zu schaffen. Da im aktuellen Flächennutzungsplan die Flächen als Industriegebiet dargestellt sind, soll im Rahmen der Änderung geprüft werden, ob eine Umwandlung in eine allgemeine gewerbliche Baufläche notwendig ist. Dies soll sicherstellen, dass ein parallel laufendes Bebauungsplanverfahren flexibel zwischen der Festsetzung eines Industrie- oder Gewerbegebiets wählen kann, ohne dass die Grundlage im Flächennutzungsplan eine Entwicklung verhindert.
Zusätzlich wird die Änderung des Flächennutzungsplans die Prüfung eines Grundstücks an der Wartburgstraße beinhalten, auf dem sich eine außer Dienst gestellte Kirche befindet. Eine neue Nutzung außerhalb kirchlicher Zwecke erfordert eine Änderung der aktuellen Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf. Zudem soll eine baumbestandene Fläche zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und dem neuen Planbereich auf ihre Eignung für eine industrielle Nutzung untersucht werden, wobei eine Änderung hin zu einer Freiraumdarstellung aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Aspekte möglich ist. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 durchgeführt.
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- 23Bebauungsplan Nr. 244 „Gewebefläche Am Koksbach“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbefläche Am Koksbach“ aufstellen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planerstellung durchzuführen und zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu ermächtigen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 18,6 Hektar im Stadtteil Habinghorst, westlich der Wartburgstraße und nördlich des Unternehmens Rain Carbon.
Die Aufstellung erfolgt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auf bisher ungenutzten Brach- und Freiflächen zu schaffen. Da die Flächen derzeit als Außenbereich eingestuft sind, ist eine Änderung der Rechtslage erforderlich, um eine bauliche Nutzung zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans eingeleitiert, um die Art der Nutzung als Industrie- oder Gewerbegebiet zu klären. Die Planung berücksichtigt dabei auch die Integration von Flächen für den Gemeinbedarf sowie die verträgliche Gestaltung angrenzender Nutzungen wie Wohnen und Freiräume.
Im Rahmen des Verfahrens werden Untersuchungen zu den Themen Immissionsschutz, Artenschutz, Boden und Altlasten sowie die Verkehrserschließung durchgeführt. Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans und der notwendigen Gutachten werden vom Planveranlasser getragen. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Verfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange koordinieren.
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- 24Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich „südliche Altstadt“ hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 242 mit dem Titel „Südliche Altstadt“ zur Kenntnis nehmen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, den Entwurf einschließlich der Begründung, der Fachgutachten und der abschließenden Fassung erneut gemäß § 3 Abs. <0xC2>2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Der Name des Plans wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung von „Marktplatz und südliche Innenstadt“ in „Südliche Altstadt“ geändert.
Das etwa sieben Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil der Altstadt im Stadtteil Castrop und wird durch die Wittener Straße, die Viktoriastraße, die Schillerstraße sowie die Widumer Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und Wohnstandort. Durch die Festsetzung als „Urbanes Gebiet“ (MU) sollen die städtebauliche Struktur und die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels gesichert werden. Dabei sollen bestimmte Nutzungen, wie etwa Tankstellen sowie Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen, ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf die Innenstadt und angrenzende Wohnbereiche zu vermeiden.
Zudem dient die Planung der städtebaulichen Ordnung einer brachliegenden Fläche im Bereich Widumer Straße/Schillerstraße, auf der neben einer bereits errichteten Kita ein kirchlicher Bildungscampus entstehen soll. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine erneute Auslegung ist erforderlich, da der Entwurf nach der ersten Offenlage inhaltlich angepasst wurde, um bestehende Regelungslücken zu schließen.
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Hauptdokument|20210325164407-5|20210325164409-6|20210325164409-7|20210329100653-0|20210325164359-0|20210325164359-1|20210325164400-2|20210325164405-4
- 25Berufung und Entsendung der Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für den Umweltausschuss für die Wahlperiode 2020-2025Zur Vorlage · 2021/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2021/113 geht es um die Berufung und Entsendung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel für die Wahlperiode 2020–2025. Grundlage für das Verfahren war ein einstimmiger Beschluss des Rates vom 18. Februar 2021, die Geschäftsführung des Umweltausschusses mit der Ermittlung geeigneter Personen zu beauftragen.
Für den Ausschuss liegen insgesamt zehn Rückmeldungen vor, die verschiedene Interessenvertretungen und Einzelpersonen repräsentieren. Dazu gehören Bewerbungen des Bezirksverbandes Castrop-Rauxel/ Waltrop der Kleingärtner e. V., des Angel- und Gewässerschutzvereins DoCas-Blinker 1982 e. V., des Imkervereins Castrop-Rauxel, der Tierfreunde Castrop, des Verbandes Wohneigentum NRW e. V., des Klimabündnisses Castrop-Rauxel, des Vereins Rettet die Alte Eiche e. V., der Verbände BUND NRW e.V. und AGARD e.V. sowie des ADFC Castrop-Rauxel. Zudem liegt eine private Bewerbung vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt sechs der zehn eingegangenen Bewerbungen als beratende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner bis zum Ende der laufenden Sitzungsperiode beruft. Die ausgewählten Vertreter der Institutionen und Vereine erhalten gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW den Status als sachkundige Einwohner. Die Geschäftsführung des Umweltausschusses übernimmt die schriftliche Information der gewählten Personen sowie die Einladung zu den kommenden Sitzungen. Es entstehen durch diese Berufung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 26Antrag der SPD Ratsfraktion Castrop-Rauxel und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Hier: Entwicklung eines Konzeptes zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der städtischen GewässerZur Vorlage · 2021/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/124 befasst sich mit der Entwicklung eines Konzeptes zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der städtischen Gewässer in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
Das Ziel der Vorlage ist die Erarbeitung einer Strategie, die darauf ausgerichtet ist, die ökologische Qualität der im Stadtgebiet befindlichen Gewässer zu steigern. Die Vorlage wurde für die Beratung im Umweltausschuss am 13. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktionen. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 27Klimaschutzbericht 2020 und Ausblick 2021 - Klimaoffensive Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/112 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/112 befasst sich mit dem Klimaschutzbericht 2020 sowie dem Ausblick auf das Jahr 2021 im Rahmen der Klimaoffensive Castrop-Rauxel. Seit dem Jahr 2017 erstellt die Klimaschutzkoordination einen jährlichen Bericht, der dazu dienen soll, die Transparenz über das städtische Vorgehen zu erhöhen und die Öffentlichkeit über durchgeführte Projekte und Veranstaltungen zu den Themen Klimaschutz und verwandte Bereiche zu informieren.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Aktivitäten und Entwicklungen des Jahres 2020 in thematisch unterteilter Form und beinhaltet eine Evaluation der Maßnahmen. Zudem sind die aktuellen CO2-Bilanzierungszahlen enthalten, welche vom Regionalverband Ruhr (RVR) erstellt wurden. Der Bericht bietet neben dem Rückblick auf das vergangene Jahr auch eine Aussicht auf weitere geplante Entwicklungen und Aktivitäten für das Jahr 2021.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die detaillierte Darstellung der Aussichten für das Jahr 2021 aufgrund der bestehenden Corona-Maßnahmen mit Unsicherheiten bezüglich des Durchführungsstandes vieler Projekte behaftet ist. Die Vorlage sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 28Übernahme der Trägerschaft durch die Kindergartengemeinschaft des Evangelischen Kirchenkreises Herne und Finanzierung der Trägeranteile für die Kindertagesstätte Grutholzallee 49, 44575 Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Evangelische Kirchenkreis Herne hat der Stadt Castrop-Rauxel die Übernahme der Trägerschaft für die Kindertagesstätte in der Grutholzallee 49 beantragt. Der Antrag umfasst zudem die Finanzierung der Trägeranteile durch die Stadt ab dem Kindergartenjahr 2021/2022. Derzeit wird die Einrichtung von der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel gGmbH getragen, wobei die Trägeranteile gemäß § 36 KiBiz eigenständig erbracht werden und die Stadt bislang keine Zuschüsse leistet.
Ein Trägerwechsel ist im Rahmen einer Kooperation mit der im Neubau befindlichen Kindertageseinrichtung an der Grutholzallee 59 vorgesehen. Durch den Umzug aus den bisherigen Räumlichkeiten am Europaplatiz, der für August 2021 geplant ist, sollen flexiblere und betriebswirtschaftlich sinnvollere Betreuungsangebote ermöglicht werden. Da der Kirchenkreis die erforderlichen Mittel für die Trägeranteile nicht selbst aufbringen kann, wurde die Übernahme von 10,30 % der Kindpauschalen beantragt.
Die damit verbundenen Mehrkosten für die Stadt belaufen sich im Zeitraum von August bis Dezember 2021 auf etwa 11.926 Euro, während für das gesamte Kindergartenjahr 2021/2022 mit rund 28.621 Euro zu rechnen ist. Die Finanzierung der Sachaufwendungen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die Produktgruppe 36.01 vorgesehen. Die Mittel sollen über den Nachtragshaushalt 2021 bereitgestellt werden.
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- 29Finanzierung zu den Trägeranteilen der zusätzlichen Gruppe in Gruppenform III für den Evangelischen Kindergarten Regenbogenhaus, Am Weißdorn 3a, 44577 Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/086 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/086 befasst sich mit der Finanzierung der Trägeranteile für eine zusätzliche Gruppe in der Gruppenform III des Evangelischen Kindergartens Regenbogenhaus. Aufgrund der Fertigstellung von Räumlichkeiten in der oberen Etage der Einrichtung ist die Einrichtung einer vierten Gruppe möglich. Die Kindergartengemeinschaft des Evangelischen Kirchenkreises Herne hat die vollständige Übernahme der Trägeranteile für diese Gruppe durch die Stadt Castrop-Rauxel ab dem 01.08.2021 beantragt, da eine Eigenfinanzierung der Trägeranteile durch den Träger nicht möglich ist.
Der Trägeranteil beläuft sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf 10,30 %. Mit der Übernahme der zusätzlichen Gruppe entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 19.109 Euro, wobei die genaue Höhe von den gewählten Betreuungszeiten der Eltern abhängt. Für das laufende Jahr 2021 fallen anteilig Kosten in Höhe von circa 7.962 Euro an. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht für die kommenden Jahre steigende Sachaufwendungen vor, die bis zum Jahr 2024 eine Gesamtsumme von 65.966 Euro erreichen. Die erforderlichen Mittel sollen über den Nachtragshaushalt 2021 im Bereich der Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bereitgestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der Trägeranteile ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 vor.
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- 30Gemeinsamer Antrag SPD Fraktion und B 90_Grüne vom 01.04.2021_Digitales Konzept für GewerbetreibendeZur Vorlage · 2021/134 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/134 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 1. April 2021. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines digitalen Konzepts für Gewerbetreibende in Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 13. April 2021 beraten und steht als Tagesordnungspunkt 29 auf der Tagesordnung der Ratssitzung vom 22. April 2021. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 31Änderung der KommunalunternehmenssatzungZur Vorlage · 2021/095 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/095 sieht eine Änderung der Kommunalunternehmenssatzung für das Unternehmen „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- vor. Gegenstand der Anpassung ist die Neufassung von § 11 Absatz 4 der Satzung.
Hintergrund der Änderung ist eine gesetzliche Neuregelung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der Aufhebung des § 106 der Gemeindeordnung zum 1. Januar 2019 entfiel die bisherige Grundlage für die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe. Die örtliche Prüfung dieser Betriebe ist nunmehr in § 103 der Gemeindeordnung geregelt. Die Neuregelung sieht vor, dass die Jahresabschlussprüfung ohne Einbindung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgt, sofern diese nicht explizit mit der Prüfung beauftragt wurde. In diesem Fall ist auch keine Zustimmung zur Beauftragung des Prüfers oder die Vorlage des Prüfberichts bei der Gemeindeprüfungsanstalt erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Verweis in der Satzung von der bisherigen Fassung auf den § 106 der Gemeindeordnung auf den nun geltenden § 103 der Gemeindeordnung zu ändern. Die Rechte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Castrop-Rauxel nach den §§ 53 ff. des Haushaltsgrundsätzegesetzes bleiben in der Neufassung des Absatzes 4 unverändert bestehen. Laut Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag wird dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
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- 32Kuratorium der wewole Stiftung e.V.Zur Vorlage · 2021/105 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2021/105 wird die Neubesetzung von Verhinderungsvertretern für das Kuratorium der wewole Stiftung e.V. behandelt. Die Grundlage für diesen Vorgang ist die Umfirmierung der Werkstätten für Behinderte Herne / Castrop-Rauxel e. V. (WfB) in die wewole Stiftung e.V. Die Mitglieder, die zuvor im Vereinsvorstand tätig waren, sind nun Mitglieder des neuen Stiftungskuratoriums.
Der Rat der Stadt hat für dieses Kuratorium bereits zwei Vertreter bestellt, namentlich den Ersten Beigeordneten sowie eine Beigeordnete. Gemäß der Geschäftsordnung der wewole Stiftung e.V. ist es nun erforderlich, für diese Kuratoriumsmitglieder Verhinderungsvertreter zu bestimmen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Vertretung für den Ersten Beigeordneten durch einen Bereichsleiter zu besetzen. Für die Vertretung der Beigeordneten soll eine weitere Mitarbeiterin der Verwaltung eingesetzt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass dieser Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 33Antrag FWI Fraktion vom 06.04.2021_Eingliederung Castrop-Rauxels in das Bikesharing-Netz der nextbike GmbHZur Vorlage · 2021/137 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/137 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion, der am 6. April 2021 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Eingliederung der Stadt Castrop-Rauxel in das bestehende Bikesharing-Netz der nextbike GmbH.
Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 34Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2021 - Stand 31.03.2021 Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung MünsterZur Vorlage · 2021/139 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2021/139 dient der Information des Rats der Stadt über den aktuellen Sachstand des Haushaltssanierungsplans 2021. Gegenstand der Vorlage ist der Bericht der Verwaltung zum Stand vom 31. März 2021, welcher gegenüber der Bezirksregierung Münster einzureichen ist.
Der Rat der Stadt hatte bereits in seiner Sitzung vom 28. November 2019 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2020/2021 beschlossen. Der Plan für das Jahr 2020 wurde durch eine Verfügung der Bezirksregierung Münster am 27. April 2020 genehmigt. Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist die Verwaltung verpflichtet, einen Bericht zur Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stichtag 31. März bei der Bezirksregierung vorzulegen. Für die Einreichung wurde nach Absprache mit der Bezirksregierung eine Fristverlängerung bis zum 16. April 2021 gewährt.
Der Bericht der Stadt Castrop-Rauxel dient als wesentliche Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung Münster an das Ministerium für Inneres und Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage wird dem Rat der Stadt der Bericht sowie die dazugehörigen Anlagen, die der Bezirksregierung Münster am 16. April 2021 vorgelegt wurden, zur Kenntnis gegeben. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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Hauptdokument|20210416112412-0|20210416112417-0|20210416112436-0|20210416112449-0|20210416112454-0|20210416112458-0|20210416112501-0|20210416112507-0
- 35Beratende Mitglieder des Betriebsausschusses 2 hier: AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2021/141 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Neubesetzung eines beratenden Mitglieds im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales & Bildung) zur Entscheidung. Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2021/141 regelt die personelle Änderung in der Vertretung der Elternvertreter für weiterführende Schulen.
In einer vorangegangenen Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 wurde bereits eine Person als Vertreterin für eine Elternvertreterin der weiterführenden Schulen benannt. Der aktuelle Beschlussvorschlag sieht nun vor, eine andere Person anstelle der zuvor benannten Vertreterin als beratendes Mitglied für den Betriebsausschuss 2 zu berufen. Die Neubesetzung hat laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 36Berufung und Entsendung eines Vertreters und einer persönlichen Vertreterin des Stadtsportverbandes als sachkundige*r Einwohner*inZur Vorlage · 2021/143 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Berufung und Entsendung von Vertretungen des Stadtsportverbandes in den Betriebsausschuss 3 zur Beratung an. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse ist vorgesehen, dass ein vom Rat gewählter Vertreter des Stadtsportverbandes Castrop-Rauxel als sachkundiger Einwohner in den Betriebsausschuss 3 entsandt wird.
Der Stadtsportverband hat für diese Funktion einen Vertreter sowie eine Vertreterin für den Verhinderungsfall vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Berufung des vorgeschlagenen Vertreters als sachkundigen Einwohner sowie die Entsendung einer Vertreterin vor. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Personalentscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über die Besetzung der Vertretung erfolgt im Rahmen der Sitzung des Rates am 22. April 2021.
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- 37Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, DIE LINKE und FDP vom 21.04.2021_Erstellung eines Konzeptes zur Verkehrsleitplanung im Stadtgebiet als Reaktion auf die Brückensperrung auf der Autobahn A3Zur Vorlage · 2021/145 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 22. April 2021 wurde eine Tischvorlage mit der Nummer 2021/145 zur Beratung vorgelegt. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, DIE LINKE und FDP sieht die Erstellung eines Konzeptes zur Verkehrsleitplanung im gesamten Stadtgebiet vor.
Hintergrund der Anfrage ist die Reaktion auf die Sperrung einer Brücke auf der Autobahn A3. Das Ziel des Antrags ist die Entwicklung von Planungen, um den Verkehrsfluss im Stadtgebiet unter den veränderten Bedingungen zu steuern. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung dieses Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 38Anfragen der Ratsmitglieder
- 39Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfrage der CDU und FWI vom 31.03.2021 "Fehlkalkulation Schulmensen"nicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich