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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2022/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 31. März 2022 über die Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, beraten. Gegenstand der Vorlage sind die Erstattungsleistungen der Stadt für zwei spezifische Teilbetriebe des Kommunalunternehmens.
Im Teilbetrieb VII – Dienstleistungen – sieht der Plan Erstattungen in Höhe von insgesamt 336.671 € vor. Diese Kosten umfassen die Fahrbereitschaft des Bürgermeisters mit 70.334 €, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten mit 88.825 € sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz mit 177.512 €. Die Veranschlagung der Erstattungsleistungen erfolgt auf Basis der im Wirtschaftsplan enthaltenen Kalkulationsgrundlagen, wobei die endgültige Abrechnung am Jahresende nach den tatsächlich angefallenen Aufwendungen erfolgt.
Für den Teilbetrieb IX – Straßeninfrastruktur – ist eine Erstattung durch die Stadt in Höhe von 9.914.268 € vorgesehen. Diese Leistungen basieren auf einem Geschäftsbesorgungsvertrag, der die Straßeninfrastruktur und die Sportplatzunterhaltung umfasst. Der EUV ist verpflichtet, die Kalkulationsgrundlagen für diese Erstattungen frühzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres vorzulegen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat den Wirtschaftsplan in der vorliegenden Form bestätigt. Investitionen des EUV sind dabei auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste 2022 enthalten und im städtischen Haushalt finanziert sind. Eine haushaltsmäßige Berührung der allgemeinen Haushalte wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 3Absichtserklärung zu etwaigen Erstattungsforderungen aus der Zuwendung des LWL-Landesjugendamtes zur Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen FällenZur Vorlage · 2022/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/071 behandelt den Antrag auf Verzicht auf etwaige Erstattungsforderungen der Stadt Castrop-Rauxel gegenüber freien Trägern. Hintergrund sind Rückforderungsbescheide des LWL-Landesjugendamtes im Zusammenhang mit der Förderung von sogenannten Brückenprojekten zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die seit 2015 zur Unterstützung von Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen etabliert wurden.
Im Rahmen einer Belegprüfung der Verwendungsnachweise ab dem Jahr 2015 hat das Landesjugendamt bereits Rückforderungsbescheide in Höhe von insgesamt 70.757,85 Euro für die Jahre 2015 und 2016 erlassen. Während ein Teil dieser Beträge auf nachweislich nicht verausgabte Fördermittel zurückzuführen ist, beanstandet das Landesjugendamt weitere Mittel als nicht zweckentsprechend verwendet oder nicht förderfähig. Gegen diese Bescheide wurde durch die Verwaltung Widerspruch eingelegt, da die Förderrichtlinien keine konkreten Vorgaben zur Förderfähigkeit einzelner Kostenarten enthalten.
Die durchführenden Träger, darunter der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. sowie die Griechische Gemeinde Castrop-Rauxel e.V., haben beantragt, dass die Stadt auf die Rückforderung verausgabter Mittel verzichtet. Es wird angeführt, dass eine Rückforderung die finanzielle Stabilität der Träger gefährden und die Fortführung der laufenden Projekte verhindern könnte. Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf mögliche Rückforderungen aus den Weiterleitungsverträgen ab dem Jahr 2016 zu verzichten, wobei die Erstattung nachweislich nicht verausgabter Mittel hiervon ausdrücklich ausgenommen bleibt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 4Begleitung zu internationalen Begegnungen 2022 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2022/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/085 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der offiziellen Begleitung von internationalen sportlichen Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften. Im Zentrum des Antrags steht die Teilnahme von Ratsmitgliedern an zwei Reisen nach Vincennes in Frankreich, die im Zeitraum vom 4. bis 6. Juni 2022 stattfinden sollen. Betroffen sind die Reisen des Olympischen Fechtclubs sowie des FC Frohlinde.
Die Vorlage verweist auf einen vorangegangenen Beschluss des Sportausschusses, wonach bei internationalen Begegnungen mit Partnerstädten die Teilnahme von Mitgliedern des Sportausschusses oder des Rates angestrebt wird. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Begleitung von Sportvereinen bei solchen Begegnungen eine langjährige Tradition darstellt. Die Kosten für die Teilnahme der Ratsmitglieder werden auf etwa 300 Euro pro Person veranschlagt.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 600 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Finanzplan vorgesehen. Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass für internationale Begegnungen von Sportvereinen keine weiteren Kostenzuschüsse mehr gewährt werden. Zudem wird die Vereinbarkeit der Aufwendungen mit den Vorgaben des § 82 der Gemeindeordnung NRW bestätigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme der entsprechenden Ratsmitglieder festlegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 5Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Neubau Quertrakt Fridtjof-Nansen-Realschule"Zur Vorlage · 2022/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/113 wird dem Rat der Stadt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Mittelbereitstellung für den Neubau des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule vorgelegt. Die Entscheidung wurde bereits durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen.
Der ursprüngliche Haushaltsansatz für die Maßnahme belief sich auf 3.027.172 Euro. Aufgrund von Preiserhöhungen in den vergangenen zwei Jahren wird nach aktuellen Kostenschätzungen ein Fehlbetrag von 376.919,73 Euro erwartet, wodurch sich der voraussichtliche Gesamtbedarf auf 3.404.091,73 Euro erhöht. Um Bauverzögerungen, insbesondere bei der Ausschreibung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten, zu vermeiden, ist die sofortige Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 125.000 Euro erforderlich.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt über die Buchungsstelle für die Sanierung der Schule Oberwiese, da dort Restmittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung stehen. Die jährliche zusätzliche Abschreibung für die Maßnahme wird nach Abzug der Fördermittel auf etwa 3.149 Euro geschätzt. Die endgültige Höhe der Kosten wird erst nach Auswertung der eingehenden Angebote der Fachfirmen feststehen. Die Vorlage dient der nachträglichen Genehmigung der getroffenen Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 6Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/114 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel enthält einen Sachstandsbericht über die Beteiligungen der Stadt.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird für das Geschäftsjahr 2021 ein Anstieg des erwarteten Verlustes auf rund 1,17 Millionen Euro prognostiziert. Der geprüfte Jahresabschluss 2020 wies bereits einen Verlust von rund 990.000 Euro aus.
Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (EMW), an der die Stadt eine 52-prozentige Beteiligung hält, verzeichnete einen Wechsel in der Geschäftsführung zum 1. Januar 2022. Die operativen Tätigkeiten der Gesellschaft haben sich auf den Fortbestand reduziert, da die Abarbeitung von Grundwasserschäden nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH erfolgt. Im Jahr 2021 wurde das letzte gewerbliche Grundstück veräußert.
Die Beteiligung an der LEG Wohnen NRW (3 %) zeigt für das Jahr 2021 Schwankungen bei Leerständen und Mietrückständen. Die für 2020 beschlossene Dividende für die Stadt betrug rund 3.681 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – prognostiziert für das Gesamtjahr 2021 ein Ergebnis von 1,603 Millionen Euro, was über dem Planwert von 982.000 Euro liegt. Während der Teilbetrieb Abfallentsorgung von höheren Altpapiererlösen profitiert, zeigt der Teilbetrieb Energie ein erwartetes Ergebnis von rund 9.000 Euro im Minus. Im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst wird ein Ergebnis über dem Planwert erwartet, bedingt durch geringere Personalkosten.
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- 6.1Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/114.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2022/114.1 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Die Aktualisierung der Vorlage erfolgte aufgrund eines neuen Zwischenberichts des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2021 ein erwarteter Verlust von rund 1,17 Millionen Euro prognostiziert. Der geprüfte Jahresabschluss 2020 wies bereits einen Verlust von etwa 990.000 Euro aus.
Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (EMW) verzeichnet eine Reduzierung der operativen Tätigkeiten. Die Abwicklung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Im Jahr 2021 wurde das letzte gewerbliche Grundstück veräußert. Ein Wechsel in der Geschäftsführung der EMW wurde zum 01.01.2022 vollzogen.
Für die LEG Wohnen NRW werden für das vierte Quartal 2021 ein Leerstand von 27 Wohnungen sowie Mietrückstände in Höhe von rund 212.000 Euro ausgewiesen. Die Dividendenausschüttung für das Jahr 2020 belief sich auf 3.681,30 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR prognostiziert für das Gesamtjahr 2021 ein Ergebnis von 1,28 Millionen Euro, was über dem Planwert von 982.000 Euro liegt. Im Teilbetrieb Abfallentsorgung zeigen sich Abweichungen bei den Einnahmen aus Sonderentleerungen und Fremdpersonal sowie bei den Erlösen aus Altpapier. Im Teilbetrieb Duales System wird ein Ergebnis von 58.500 Euro erwartet.
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- 7Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2022_Verkehrssicherheit Alleestraße und MarsstraßeZur Vorlage · 2022/105 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 9. März 2022 einen Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Alleestraße und der Marsstraße gestellt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/105 wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) sowie in den Rat der Stadt eingebracht.
Die Vorlage sieht eine Beratung im Betriebsausschuss 1 am 23. März 2022 und eine anschließende Behandlung im Rat der Stadt am 31. März 2022 vor. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 8Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2022_ Verkehrssicherheit Frebergstraße/SchubertstraßeZur Vorlage · 2022/106 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 9. März 2022 einen Antrag zur Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung Frebergstraße und Schubertstraße eingebracht. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/106 befasst sich mit der Prüfung und möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation an diesem Standort.
Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) in der Sitzung am 23. März 2022 vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge ist eine Überleitung an den Rat der Stadt für die Sitzung am 31. März 2022 sowie eine erneute Beratung im Betriebsausschuss 1 am 15. Juni 2022 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Beantragung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
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- 9Antrag der SPD Ratsfraktion und Bündnis90/Die Grünen Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm des Landes NRW " Zusammen im Quartier- Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken"Zur Vorlage · 2022/099 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/099 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Gegenstand des Antrags ist die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“.
Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Sozialplanung im Rahmen des genannten Landesprogramms. Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 24. März 2022 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 31. März 2022 vorbereitet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 2.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 10Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2022_ Bauleitplanung im Außenbereich - Schaffung von WohnraumZur Vorlage · 2022/107 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/107 befasst sich mit dem Thema der Bauleitplanung im Außenbereich und der damit verbundenen Schaffung von Wohnraum. Der vorliegende Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 9. März 2022 gestellt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, die Möglichkeiten der Bauleitplanung in den Außenbereichen der Stadt zu prüfen, um neue Wohnflächen zu erschließen. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat die Vorlage zur Beratung vorgelegt. Gemäß dem Dokument ist für das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung gegeben, was bedeutet, dass keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt durch diesen Antrag entstehen.
Die Vorlage war für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 24. März 2022 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 31. März 2022 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den eingereichten Antrag der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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Ergebnis: mehrheitlich abgelehntBeschluss: mehrheitlich abgelehnt - 11Sachstandsbericht der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS GmbH)Zur Vorlage · 2022/080 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/080 enthält einen Sachstandsbericht der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS GmbH). Ziel der im Juli 2019 beschlossenen Gesellschaft ist es, die Rolle der Stadt Castrop-Rauxel bei der Stadtentwicklung und am Baugeschehen zu stärken.
Im Rahmen einer gesamtstädtischen Analyse wurden insgesamt 24 potenzielle Entwicklungsflächen im Stadtgebiet untersucht, die eine Gesamtfläche von über 150.000 m² umfassen. Die Untersuchung umfasste Flächen der Innenentwicklung, FNP-Reserveflächen, Brachflächen sowie Nachverdichtungspotenziale. Die Bewertung der Standorte erfolgte anhand einheitlicher Kriterien wie Flächencharakteristika, Lage, Erschließungsaufwand, Planungsrecht und städtebauliche Zielsetzungen.
Das Ergebnis der Analyse ist eine Prioritätenliste, in der vier Flächen eine hohe, neun Flächen eine mittlere und sechs Flächen eine geringe Priorität erhalten haben. Für fünf Flächen wurde derzeit keine Entwicklungsmöglichkeit festgestellt. Zwei Standorte wurden als besonders geeignet identifiziert, für die eine kurzfristige Entwicklung möglich erscheint. Für diese Flächen wurden bereits verschiedene Ausbauvarianten hinsichtlich der Gebäudemaße und der Anzahl potenzieller Wohneinheiten geprüft.
Zudem wurde eine städtebauliche Musterkalkulation zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit entwickelt, die mit der Mitgesellschafterin, der Sparkasse Vest Recklinghausen, abgestimmt wurde. Die Konkretisierung der Entwicklungsoptionen für die vorrangigen Standorte sowie die Beauftragung notwendiger Gutachten sind derzeit im Prozess. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 12Aktueller Sachstandsbericht zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2022/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/082 informiert über den aktuellen Sachstand zur geplanten Beseitigung des Bahnübergangs Obere Münsterstraße/Bahnhof Süd. Die DB Netz AG sowie die DB Station und Service AG haben Gespräche mit der Stadt Castrop-Rauxel aufgenommen, um die Umsetzung der Kreuzungsvereinbarung aus den Jahren 1973 und 1974 voranzutreiben. Ziel ist die Aufhebung des höhengleichen Bahnübergangs.
Die historische Grundlage bildet eine Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, die die Verlegung der Ortsdurchfahrt und die Schließung der Bahnübergänge Gaswerkstraße sowie Münsterstraße/Obere Münsterstraße vorsah. Nach verschiedenen gerichtlichen Feststellungen der Verpflichtung zur Schließung des Übergangs durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht wurde im Jahr 2013 eine Planungsvariante mit Treppenanlage, Aufzug und barrierefreier Bahnsteiggestaltung erarbeitet.
Der Bahnübergang verbindet derzeit den Wohn- und Geschäftsbereich der Oberen Münsterstraße mit der Altstadt und sichert die fußläufige Erreichbarkeit der Nahversorgung im Sinne des Prinzips der „Stadt der kurzen Wege“. Die DB Netz AG strebt eine Genehmigungsplanung bis Mitte 2023 an, wobei ein Baubeginn für das Jahr 2027 und eine Inbetriebnahme für 2028 vorgesehen sind. Der Rat der Stadt soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12.1Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, Die Linke zum Top 12 der Sitzung des Rates am 31.03.22 vom 29.03.2022Zur Vorlage · 2022/128 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 31. März 2022 liegt die Tischvorlage mit der Nummer 2022/128 zur Beratung vor. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI und Die Linke, der im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 12 der genannten Sitzung steht.
Der Antrag wurde am 29. März 2022 von den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Fraktionen unterzeichnet. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten, die im vorliegenden Text nicht separat aufgeführt ist. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 12.2Antrag der FDP-Fraktion vom 30.03.2022_Bahnuebergang-SuedZur Vorlage · 2022/130 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Tischvorlage Nummer 2022/130 einen Antrag zum Thema Bahnübergang-Süd eingebracht. Die Vorlage wurde am 31. März 2022 dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur inhaltlichen Regelung des Anliegens ist in einer separaten Anlage zum Dokument enthalten. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 13Umsetzung ISEK Merklinde - Sachstand (Frühling 2022)Zur Vorlage · 2022/084 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde schreitet voran. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/084 wird der Rat der Stadt gebeten, den aktuellen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen sowie die Planungskonzeptionen für die Schulhofumgestaltung und das Bürgerzentrum zu beschließen.
Auf dem Gelände der ehemaligen Friedrich-Harkort-Schule wurde der Abriss eines Gebäudeteils bereits vollzogen, um Platz für eine neue, viergruppige Kindertagesstätte zu schaffen. Parallel dazu liegt für das verbleibende Teilgebäude ein Entwurf zur Umgestaltung in ein Bürgerzentrum vor. Die Planung umfasst Büroräume, einen multifunktionalen Besprechungsraum sowie sanitäre Anlagen und wurde mit dem lokalen Bürgerverein abgestimmt. Die Fertigstellung der Umbaumaßnahme wird für das Jahr 2023 erwartet.
Für die Umgestaltung des Schulhofes liegt eine Planungskonzeption vor, die eine terrassierte Fläche mit barrierefreiem Zugang und begrünten Pergoladächern vorsieht. Ergänzend ist die Einrichtung einer Stellplatzanlage geplant, deren Finanzierung über Eigenmittel erfolgen muss.
Das Quartiersmanagement ist seit Januar 2022 im Einsatz und bietet Beratungen zum Hof- und Fassadenprogramm sowie zur Organisation des Quartiersfonds an. Ein weiterer Förderantrag für das Städtebauförderprogramm 2023, der unter anderem intergenerative Spiel- und Sportorte sowie den barrierearmen Umbau eines Fußweges umfasst, ist für September 2022 vorgesehen.
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Hauptdokument|20220228123707-1|20220308100934-0|20220308100959-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 14Gebührenbedarfsberechnung 2022 "Friedhofswesen"Zur Vorlage · 2022/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/109 zur Gebührenbedarfsberechnung 2022 im Bereich Friedhofswesen legt die Grundlage für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.04.2022 dar. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die geprüften Betriebskosten aus dem Jahr 2020 sowie die Fallzahlen und Arbeitsstunden desselben Zeitraums.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2022 werden mit 1.625.973 Euro beziffert, was einer Verringerung gegenüber der Kalkulation von 2020 um etwa 11,48 Prozent entspricht. Die Personalkosten belaufen sich auf 1.134.031 Euro und unterteilen sich in die Friedhofsverwaltung sowie das Außenpersonal. Um die Gebühren zu stabilisieren, wurde auf die Veranschlagung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen verzichtet. Zudem wurden die Bereiche Trauerhalle und Leichenzelle aufgrund verringerter Inanspruchnahme zur Einheit Gebäudenutzung zusammengefasst.
Ein wesentlicher Bestandteil der Berechnung ist der Grünwertanteil. Da Friedhöfe auch der Erholung dienen, wird ein Anteil der Friedhofsunterhaltung von 28,48 Prozent von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Die gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich nach Abzug dieses Anteils und weiterer Erträge auf 1.250.977 Euro. Die Berechnung integriert zudem die Ausgleichung von Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2018 bis 2020. Die neuen Gebührenstrukturen betreffen unter anderem die Grabnutzungsgebühren, Bestattungsgebühren sowie Gebühren für die Nutzung von Trauerhallen, Ausbettungen und sonstige Leistungen.
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Hauptdokument|20220314104629-0|20220314095814-1|20220314104700-0|20220314095814-3|20220314095814-4|20220314111654-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 15Planungsrechtliche Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel hier: Beschluss gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGBZur Vorlage · 2022/065 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/065 befasst sich mit der planungsrechtlichen Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll beschließen, diese Strukturierung als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB festzulegen. Ziel der Maßnahme ist es, eine gesamtstädtische, übergeordnete Leitlinie für die Bauleitplanung zu schaffen, auf die in einzelnen Bebauungsplänen Bezug genommen werden kann.
Die Grundlage der Untersuchung bilden die im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbe- und Sonderbauflächen mit einer Gesamtgröße von 394 Hektar. Die Strukturierung untersucht die planungsrechtlichen Restriktionen dieser Flächen, insbesondere im Hinblick auf Emissionsbeschränkungen. Durch die Festlegung soll eine gebietsübergreifende Gliederung der Gewerbegebiete nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ermöglicht werden. Dies dient der Regelung von Lärmimmissionen und der Konfliktbewältigung zwischen verschiedenen Nutzungen.
Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Gewerbegebiete identifiziert, die Flächen ohne förmliche Emissionsbeschränkungen enthalten: das Gewerbegebiet Henrichenburg, das Gewerbegebiet Westring/Herner Straße, das Gewerbegebiet Habinghorst/Zum Dücker sowie das Gewerbegebiet Merklinde. Neben der planerischen Funktion dient die Übersicht als Hilfestellung für die Erstberatung bei der Ansiedlung von Betrieben. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 16Erweiterungsmöglichkeiten gewerblicher Flächen in Castrop-Rauxel hier: Vorstellung der FlächenprüfungZur Vorlage · 2022/066 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/066 befasst sich mit der Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten für gewerbliche Flächen in Castrop-Rauxel. Im aktuellen Flächennutzungsplan 2025 sind 394 Hektar Gewerbe-, Sonderbau- und Handelsflächen ausgewiesen, wobei nur begrenzte Kapazitäten für Neuansiedlungen bestehen. Im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wurde der Stadt ein Gewerbeflächenbedarf von 27 Hektar zugestanden, wovon im aktuellen Entwurf 26 Hektar als verfügbar dargestellt sind.
Die Untersuchung konzentrierte sich auf Flächen, die an bestehende Gewerbegebiete angrenzen, um die vorhandene Infrastruktur nutzen zu können. Dabei wurden unter anderem Standorte wie das ehemalige Kraftwerk Knepper, Areale nördlich von Rain Carbon, der Standort Graf Schwerin sowie Flächen im Bereich Mittelstandspark Ost betrachtet. Die Evaluierung erfolgte unter Berücksichtigung regionalplanerischer Vorgaben sowie naturschutzrechtlicher und klimatischer Restriktionen. Freiflächen außerhalb des Siedlungszusammenhangs wurden nicht untersucht.
Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass die angrenzenden Flächen zahlreichen Einschränkungen unterliegen und unmittelbar geeignete Erweiterungsflächen nicht identifiziert werden konnten. Für zukünftige Neuansiedlungen verbleiben neben den bereits genannten größeren Flächen primär die Nutzung von Reserveflächen sowie die Nachnutzung von aufgegebenen oder mindergenutzten Betriebsstandorten innerhalb der bestehenden Gebiete. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung brachliegender Gewerbeimmobilien durch gezielte Konzepte gefördert werden soll. Der Rat der Stadt soll die vorgelegte Prüfung zur Kenntnis nehmen.
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- 17Aufstellung des Regionalplan Ruhr - Erneute Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: Stellungnahme der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr findet derzeit die zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen statt. Ziel des Verfahrens ist es, die bestehenden Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch ein gemeinsames Planwerk abzulösen. Der vorliegende Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) weist im Vergleich zur ersten Fassung eine Reduzierung der Ziele und Grundsätze auf, was laut Verwaltung einen größeren Abwägungsspielraum für die Kommunen ermöglicht.
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel bewertet jedoch spezifische Änderungen kritisch. Insbesondere die Herabsetzung der Ansiedlungsschwelle für regionale Kooperationsstandorte von 8 auf 5 Hektar wird als Einschränkung des kommunalen Handlungsspielraums betrachtet, da dies die Konkurrenz zu örtlichen Ansiedlungen erhöht und die Bedarfsberechnung zulasten der Kommune verändert. Zudem wird angemerkt, dass die Fläche des ehemaligen Kraftwerks Knepper nicht mehr als regionaler Kooperationsstandort geführt wird.
Des Weiteren werden die veralteten Datengrundlagen für die Siedlungsflächenbedarfsberechnung sowie die Ablehnung einer Verlängerung des Planungshorizontes auf 25 Jahre beanstandet. Der Rat der Stadt soll beauftragt werden, die beigefügte kommunale Stellungnahme gegenüber der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr einzureichen und bei der Stellungnahme des Kreises Recklinghausen mitzuwirken.
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Hauptdokument|20220224085527-0|20220224085527-1|20220330080540-0|20220331135313-0
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 18Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Änderung der Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel und Berufung des stadtkundigen Bürgers sowie der festen Vertreter/-innen der beratenden Mitglieder des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung aus den FraktionenZur Vorlage · 2022/072 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/072 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Änderung der Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel sowie mit personellen Besetzungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der vorgeschlagenen Änderung betrifft die Erweiterung der stimmberechtigten Mitglieder im Beirat. Der bislang nicht stimmberechtigte sachkundige Bürger, der sich durch besondere Kenntnisse der Stadtgeschichte und Ortskenntnis auszeichnet, soll künftig den Fachleuten im Stimmrecht gleichgestellt werden. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Person aus der Bürgerschaft vor, die als Fotograf über fundierte Kenntnisse der baulichen Entwicklung der Stadt verfügt. Zudem sieht die Satzungsänderung eine Überarbeitung hinsichtlich gendersensibler Sprache vor.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Regelung für die beratenden Mitglieder aus den Fraktionen. Auf Antrag der FDP-Fraktion und nach Beratung im Beirat soll eine Regelung für feste Vertreter der Fraktionsmitglieder eingeführt werden. Ziel ist es, durch die Benennung fester Vertretungen einen steten Informationsaustausch innerhalb des Beirates zu gewährleisten und die Effektivität der Arbeit sicherzustellen.
Der Rat der Stadt soll über den Beschluss der geänderten Satzung, die Berufung des stadtkundigen Bürgers sowie die Benennung der festen Vertreter der Fraktionen entscheiden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 19Förderung von neuen Solarstrom-Anlagen für bestehende oder neu zu errichtende private Wohngebäude im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.Zur Vorlage · 2022/083 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/083 sieht die Fortsetzung des Projektes „Ausbau privater Photovoltaik im Paket“ für das Haushaltsjahr 2022 vor. Ziel der Maßnahme ist die Förderung von Solarstrom-Anlagen auf bestehenden oder neu zu errichtenden privaten Wohngebäuden im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hierfür sollen aus den Mitteln des Energiefonds weitere Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro bereitgestellt werden. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel aus dem Jahr 2022 können dabei in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden. Zudem ist eine jährliche Evaluierung der zahlenmäßigen Entwicklung der realisierten Anlagen vorgesehen.
Das Projekt basiert auf einem Anreiz-Paket, das im Jahr 2021 eingesetzt wurde, um den Ausbau privater Photovoltaikanlagen zu unterstützen. Die Förderung erfolgt nach einer festgelegten Richtlinie, die unter anderem den Nachweis einer Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Castrop-Rauxel voraussetzt. Im vorangegangenen Jahr wurden 56 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 46.300 Euro ausgezahlt. Die Finanzierung der beantragten Mittel erfolgt über die vorhandenen Restmittel des Energiefonds, wodurch kein zusätzlicher städtischer Eigenanteil im Ergebnisplan anfällt. Die Maßnahme dient der Unterstützung der Klimaziele, die sich die Stadt im Rahmen der Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union gesetzt hat.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 20Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2022_Erweiterung beratender Mitglieder im UmweltausschussZur Vorlage · 2022/110 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 9. März 2022 einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung der beratenden Mitglieder im Umweltausschuss vorsieht. Die entsprechende Tischvorlage mit der Nummer 2022/110 wurde am 11. März 2022 erstellt und ist für die Beratung im Umweltausschuss am 22. März 2022 sowie im Rat der Stadt am 31. März 2022 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des Antrags der Fraktion. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 21Gemeinsamer Antrag der SPD Ratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 06.03.2022 - Beteiligung am Förderprogramm "Inklusion vor Ort - ein Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Nordrhein-Westfalen"Zur Vorlage · 2022/104 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/104 der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe behandelt einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 6. März 2022. Gegenstand des Antrags ist die Beteiligung der Stadt Castrop-Rauxel am Förderprogramm „Inklusion vor Ort - ein Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Nordrhein-Westfalen“.
Der Antrag wurde zur Beratung im Ausschuss für Generationen und Inklusion am 23. März 2022 sowie im Rat der Stadt am 31. März 2022 vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Teilnahme an dem genannten Programm keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Beteiligung an dem landesweiten Förderprogramm ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 22Bestellung des Vorstandes EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - Anstalt öffentlichen RechtsZur Vorlage · 2022/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/067 befasst sich mit der Wiederbestellung des Vorstandes des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel – Anstalt öffentlichen Rechts. Der aktuelle Vorstand ist gemäß einem Beschluss des Rates vom 6. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2022 im Amt.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Stadt Castrop-Rauxel obliegt dem Verwaltungsrat die Entscheidung über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes. Der Vorstand unterliegt dabei der Weisung des Rates der Stadt. Die Satzung sieht vor, dass eine Bestellung auf eine Dauer von fünf Jahren erfolgt und eine erneute Bestellung zulässig ist.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes wird in seiner Sitzung am 30. März 2022 über die Wiederbestellung des derzeitigen Vorstandes ab dem 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2025 beraten und beschließen. Der Rat der Stadt soll diesen Beschluss des Verwaltungsrates im Rahmen der Sitzung am 31. März 2022 bestätigen. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verzeichnet.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 23Änderung der KommunalunternehmenssatzungZur Vorlage · 2022/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/098 sieht eine Neufassung der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die vorgeschlagene Änderung der Satzung entscheiden.
Die Anpassung der Satzung umfasst die ersatzlose Streichung bestimmter Regelungen im Anstaltszweck des Unternehmens. Konkret soll der letzte Spiegelstrich in § 2 Absatz 1, welcher die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing umfasst, entfernt werden. Grund hierfür ist, dass diese Aufgaben künftig in den Tätigkeitsbereich der sich in Gründung befindlichen Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH fallen und somit nicht mehr Teil des Aufgabenbereichs des EUV Stadtbetrieb sein werden.
Des Weiteren ist die Streichung von § 2 Absatz 6 vorgesehen. Dieser Absatz regelte die Übertragung der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus an den EUV Stadtbetrieb durch die Stadt Castrop-Rauxel. Da die Aufgabenwahrnehmung dieser Aufgaben bereits durch einen früheren Ratsbeschluss festgelegt wurde, besteht laut der Begründung kein Bedarf an der Fortführung der entsprechenden Regelung in der Satzung.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist für den Verwaltungsrat des EUV am 30. März 2022 sowie für den Rat der Stadt am 31. März 2022 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 24Antrag Fraktion DIE LINKE vom 11.03.2022_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2022/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/111 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der Fraktion DIE LINKE am 11. März 2022 gestellt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 31. März 2022 vorgesehen.
Inhaltlich geht es um die Festlegung der Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 24.1Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 29.03.2022_Ergänzungsantrag auf AusschussvertretungZur Vorlage · 2022/126 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2022/126, eingereicht von der Fraktion DIE LINKE, befasst sich mit einem Ergänzungsantrag zur Ausschussvertretung. Der Antrag wurde am 29. März 2022 formuliert und war für die Sitzung des Rates der Stadt am 31. März 2022 vorgesehen.
Inhaltlich geht es um die Regelung von Vertretungen in den städtischen Ausschüssen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die zuständige Stabsstelle für Ratsangelegenheiten führt die Vorlage als Tischvorlage auf, wobei der konkrete Beschlussvorschlag in einer separaten Anlage enthalten ist. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 25Antrag Fraktion DIE LINKE vom 11.03.2022_Änderung der GeschäftsordnungZur Vorlage · 2022/112 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/112, die von der Fraktion DIE LINKE am 11. März 2022 eingereicht wurde, befasst sich mit einer geplanten Änderung der Geschäftsordnung. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung des Rates der Stadt am 31. März 2022 eingebracht.
Nach Angaben in der Vorlage sind mit der vorgeschlagenen Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der inhaltliche Fokus der Vorlage liegt auf dem Antrag zur Anpassung der bestehenden Geschäftsordnung, wobei der konkrete Beschlussvorschlag in einer beigefügten Anlage aufgeführt ist. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90_DIE GRÜNEN vom 15.03.2022_FahrradstationenZur Vorlage · 2022/101 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/101 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. März 2022. Gegenstand der Vorlage ist die Einrichtung von Fahrradstationen in der Stadt.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 31. März 2022 zur Beratung vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 27Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90_DIE GRÜNEN vom 15.03.2022_Sauberkeit auf BahnhöfenZur Vorlage · 2022/115 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/115 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 15. März 2022. Gegenstand der Vorlage ist das Thema Sauberkeit auf den Bahnhöfen. Der Antrag wurde zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 31. März 2022 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die inhaltliche Grundlage der Vorlage bildet die Forderung der beteiligten Fraktionen nach Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungszustände im Bereich der Bahnhöfe.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 28Umbildung des Beirates der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2022/116 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2022/116 sieht eine Umbildung des Beirates der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH vor. Der Rat der Stadt soll den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft dazu bevollmächtigen, einen Beschluss zu fassen, der die Anzahl der Ratsmitglieder im Beirat von bisher sechs auf elf erhöht.
Der Beirat dient der Beratung der Gesellschaft in allen Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung, insbesondere bei Themen, die die Zustimmung der Stadt Castrop-Rauxel erfordern. Die aktuelle Zusammensetzung des Beirats umfasst sechs Ratsmitglieder, ein Mitglied der Sparkasse Vest sowie ein Mitglied der Verwaltung mit beratender Stimme.
Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 24. Februar 2022 sollen die bisher noch nicht im Beirat vertretenen Fraktionen – namentlich die UBP, die FWI, die LINKE, die FDP und die FRAKTION – ihre jeweiligen Fraktionsvorsitzenden in den Beirat entsenden. Die Mitglieder der SPD-, CDU- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen bleiben in ihrer Funktion im Beirat bestehen.
Da die Erweiterung der Mitgliederzahl eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nach § 12 Nr. 2 erfordert, muss dieser Anpassung durch einen notariell beurkundeten Beschluss der Gesellschafter zugestimmt werden. Die Sparkasse Vest hat bereits signalisiert, dieser Änderung zuzustimmen. Eine haushaltsmäßige Berührung des Vorhabens liegt nicht vor.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 28.1Ergänzungsantrag von Bündnis 90_Die Grünen vom 24.03.2022_Umbildung des Beirates für Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2022/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/121 befasst sich mit einem Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 24. März 2022 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Umbildung des Beirates für die Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH.
Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung des Rates der Stadt am 31. März 2022 eingebracht. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 29Entsendung eines Mitgliedes des Ausschusses für Generation und Inklusion in den BürgerbudgetbeiratZur Vorlage · 2022/122 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt wird über die Entsendung eines Mitglieds aus dem Ausschuss für Generation und Inklusion in den Bürgerbudgetbeirat beraten. Der Bürgerbudgetbeirat wurde mit der Aufgabe eingerichtet, über die eingereichten Anträge zum Bürgerbudget zu beraten und dem Haupt- und Finanzausschuss entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Die aktuelle Zusammensetzung des Beirats umfasst Vertreter der Fraktionen, des Stadtsportverbandes, der Stadtteilvereine, des KiJuPa sowie des WLT. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Vertretung im Beirat um ein Mitglied aus dem Ausschuss für Generation und Inklusion zu erweitern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen im Entscheidungsprozess des Bürgerbudgets zu berücksichtigen.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese personelle Ergänzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt als Tischvorlage für die Sitzung des Rates am 31. März 2022 vor.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 30Antrag der CDU vom 27.03.2022_Eilantrag lnformationsweitergabe zur Vereinsförderung des LandesZur Vorlage · 2022/124 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2022/124, die am 31. März 2022 im Rat der Stadt zur Beratung anstand, befasste sich mit einem Eilantrag der CDU. Gegenstand des Antrags vom 27. März 2022 war die Informationsweitergabe im Zusammenhang mit der Vereinsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Antrag zielte darauf ab, Informationen bezüglich der landesweiten Vereinsförderung bereitzustellen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für diese Vorlage lag beim Rat der Stadt. Ein konkreter Beschlussvorschlag war der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 31Zusätzlicher investiver Mittelbedarf für die Aufnahme ukrainischer KriegsflüchtlingeZur Vorlage · 2022/125 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen einer Tischvorlage über die überplanmäßige Bereitstellung von weiteren 50.000 Euro zur Ausstattung von Unterkünften für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beraten. Die Mittel sind für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern vorgesehen.
Hintergrund der Vorlage ist der erhöhte Bedarf an Ausstattungsgegenständen für die Unterbringung in angemieteten Wohnungen sowie in städtisch bereitgestellten Unterkünften. Ein bereits zuvor veranschlagter Betrag von 24.000 Euro wurde bereits für erste Beschaffungen eingesetzt. Zudem wurden dem zuständigen Fachbereich im Rahmen der Entscheidungsbefugnis des Stadtkämmerers bereits 75.000 Euro zur Verfügung gestellt, um die Ausstattung zusätzlich angemieteter Wohnungen zu gewährleisten. Diese Mittel sind nach Angaben der Verwaltung nahezu vollständig verbraucht.
Da die Haushaltsüberschreitung bei einzelnen Sachkontierungen gemäß der Haushaltssatzung ab einem Betrag von 75.000 Euro die Zustimmung des Rates erfordert, wird die Entscheidung über die zusätzliche Bereitstellung der 50.000 Euro dem Rat vorgelegt. Die Finanzierung des Finanzierungsmehrbedarfs im Ergebnis- und Finanzhaushalt soll durch entsprechende Zuweisungen des Landes erfolgen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 32Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022_Eilantrag Fortschreibung des IntegrationskonzeptesZur Vorlage · 2022/131 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einer Tischvorlage vom 30. März 2022 einen Eilantrag zur Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 2022/131 wurde dem Rat der Stadt zur Beratung in der Sitzung am 31. März 2022 vorgelegt.
Der Antrag befasst sich mit der inhaltlichen Weiterentwicklung des bestehenden Integrationskonzeptes. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch dieses Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine Berührung des Haushalts vorliegt. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 33Anfragen der Ratsmitglieder
- 34Mitteilungen der Verwaltung
- 1Ergänzender Sachstandsbericht der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS GmbH) - nichtöffentlichnicht öffentlich
- 2Beantragung einer Mittelübertragung über 116.382,52 EUR gemäß § 9 der Haushaltssatzungnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich