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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW_Freiheit für Orion- und LunastraßeZur Vorlage · 2025/061 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 3. Juli 2025 wird über einen Bürgerantrag beraten, der auf Grundlage von § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingereicht wurde. Der Antrag mit dem Titel „Freiheit für Orion- und Lunastraße“ ist Gegenstand der anstehenden parlamentarischen Beratung im Rat.
Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/061, welche von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, weist darauf hin, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Es sind nach aktuellem Stand keine finanziellen Folgen oder Belastungen für den städtischen Haushalt durch diesen Vorgang zu erwarten. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt und dokumentiert die formale Einreichung des Antrags gemäß den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung.
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- 3Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024Zur Vorlage · 2025/097 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 vorgelegt. Der vorläufige Abschluss weist für das Haushaltsjahr 2024 ein Defizit in Höhe von 34.260.001,07 Euro aus.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL-WRG GmbH übernommen. Es ist vorgesehen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Herbstsitzung über das Ergebnis der Prüfung entscheidet. Die abschließende Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat sind für eine darauffolgende Sitzung geplant. Der genaue Zeitplan ist von den Kapazitäten der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abhängig.
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- 4Beteiligungsbericht 2023Zur Vorlage · 2025/107 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 über den Beteiligungsbericht 2023. Die Vorlage sieht die Beschlussfassung dieses Berichts gemäß § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Da die Stadt für das Haushaltsjahr 2023 von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses abgesehen hat, tritt an dessen Stelle die Erstellung des Beteiligungsberichtes.
Der Bericht bietet eine Übersicht über alle verselbständigten Aufgabenbereiche der Kommune. Er enthält Informationen zu den Beteiligungsverhältnissen, den Jahresergebnissen sowie zum Stand der Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem werden die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligungen und der Stadt dargestellt. Die Erstellung erfolgt auf Grundlage eines aktuellen Musters des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen. Aufgrund neuer Vorgaben zur Darstellung von Veränderungen im Berichtsjahr kann es in der gedruckten Fassung punktuell zu einer verringerten Schriftgröße in den Bilanzübersichten kommen.
Zudem wird dem Rat der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 vorgelegt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Vorlage des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2024 voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2026 erfolgen kann, da dessen Erstellung vom Abschluss der Kernverwaltung abhängig ist.
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- 5Änderung von Beschaffungsreihenfolgen von Feuerwehrfahrzeugen Ersatzbeschaffungsketten Fuhrpark B 37 - BrandschutzZur Vorlage · 2025/120 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 1 und der Rat der Stadt beraten über eine Änderung der Beschaffungsreihenfolgen für Feuerwehrfahrzeuge im Bereich Brandschutz. Hintergrund sind verlängerte Lieferzeiten bei den Fahrzeugherstellern sowie Anpassungen an aktuelle Einsatztaktiken und die Stärkung des Ehrenamtes.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zahlungsmodalitäten für bereits beauftragte Projekte anzupassen. Da die Fertigstellung eines Drehleiterfahrzeugs bereits im November 2025 erwartet wird, soll die anfallende Restzahlung durch die Nutzung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2023 sowie durch Umverteilungen innerhalb des laufenden Haushalts gedeckt werden. Bei der Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs sollen die Zahlungen auf die Jahre 2025, 2027, 2028 und 2029 gestreckt werden. Dadurch sollen Mittel frei werden, um zeitgleich zwei weitere Hilfeleistungslöschfahrzeuge zu beschaffen.
Im Bereich der geplanten Projekte sieht die Vorlage zudem den Ersatz eines Gerätewagens Umwelt durch einen Gerätewagen Rüst vor, da sich die Anforderungen an das technische Rettungsgerät verändert haben. Die Beschaffung eines Gerätewagens Hygiene wird auf das Jahr 2030 verschoben. Weitere Anpassungen betreffen die zeitliche Planung für ein Einsatzleitfahrzeug sowie drei weitere HLF-Ersatzbeschaffungen. Die Ausschreibung eines Lichtmastgenerators soll ebenfalls auf die Jahre 2027 oder 2028 verschoben werden.
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Hauptdokument|20250617110135-2|20250617110246-0|20250617110251-0
- 6Einführung Tempo 30 Ickerner StraßeZur Vorlage · 2025/112 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zur möglichen Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 auf der Ickerner Straße (L 645) vorgelegt. Der Betriebsausschuss 1 und der Rat der Stadt sollen diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Hintergrund der Prüfung ist die Neufassung der Straßenverkehrsordnung, welche neue Möglichkeiten für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landesstraßen ermöglicht, insbesondere im Bereich von Fußgängerüberwegen und Schulwegen.
Die Untersuchung zeigt, dass die Ickerner Straße als hochfrequenter Schulweg dient, da Kinder aus verschiedenen Wohngebieten die Straße nutzen, um zur Marktschule zu gelangen. Zwar liegen keine schutzbedürftigen Einrichtungen unmittelbar an der Straße, jedoch wurde festgestellt, dass die Sichtweite an einem Fußgängerüberweg bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht ausreichend ist, während sie bei Tempo 30 gegeben wäre. Eine Beobachtung im Mai 2025 ergab zudem, dass Fahrzeuge an einem Zebrastreifen häufig nicht ausreichend verlangsamten oder anhielten.
Die Verwaltung bewertet die Einführung von Tempo 30 als sinnvoll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Da die durchschnittliche Geschwindigkeit (V85) bereits bei etwa 35,5 km/h liegt, werden keine wesentlichen Fahrzeitverluste für den ÖPNV erwartet. Die endgültige Umsetzung hängt von den ausstehenden Stellungnahmen von Strassen NRW, der Polizei, der DSW21 und der Feuerwehr ab. Sobald diese vorliegen, kann die Anordnung der Verkehrszeichen erfolgen.
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- 7Antrag der CDU-Fraktion vom 6. Juni 2025; Einsatz von Künstlicher Intelligenz an sicherheitsrelevanten OrtenZur Vorlage · 2025/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 6. Juni 2025 die Prüfung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz an sicherheitsrelevanten Orten angeregt. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/113 ist für die kommenden Beratungsperioden in den zuständigen Gremien vorgesehen.
Die parlamentarische Behandlung beginnt im Betriebsausschuss 1, der die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr umfasst, am 25. Juni 2025. Im Anschluss daran findet am 26. Juni 2025 eine Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) statt. Den Abschluss der Beratungsfolge bildet die Sitzung des Rates der Stadt am 3. Juli 2025.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Inhalt des Antrags befasst sich mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz an Orten, die als sicherheitsrelevant eingestuft werden.
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- 8Antrag der CDU-Fraktion vom 6. Juni 2025; Sicherheitskonzept öffentliche VeranstaltungenZur Vorlage · 2025/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlagennummer 2025/114 einen Antrag zum Thema Sicherheitskonzept für öffentliche Veranstaltungen eingebracht. Der entsprechende Antrag datiert vom 6. Juni 2025.
Der Beratungsprozess zur vorliegenden Sitzungsvorlage ist für die kommenden Wochen in verschiedenen Gremien vorgesehen. Zunächst findet die Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 24. Juni 2025 statt. Im Anschluss wird das Thema im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 25. Juni 2025 behandelt. Die abschließende Beratung im Rat der Stadt ist für den 3. Juli 2025 angesetzt.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf den Text des ursprünglichen Antrags der Fraktion.
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- 9Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/115 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Betriebsausschuss 1 sowie dem Rat der Stadt eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschlussfassung vor. Gegenstand der Vorlage Nummer 2025/115 ist das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch als Lachgas bekannt, an Minderjährige innerhalb des Stadtgebiets.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet ein Beschluss des Rates vom 15. Mai 2025. In diesem wurde ein Antrag der CDU-Fraktion umgesetzt, wonach die Verwaltung eine Regelung nach dem sogenannten Dortmunder Modell ausarbeiten soll, solange auf Bundes- oder Landesebene keine entsprechende gesetzliche Grundlage für ein Verbot vorliegt. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird nun der Entwurf der Verordnung zur formellen Beratung und Entscheidung in den politischen Gremien vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden durch die Vorlage nicht angegeben.
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- 9.1Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 25.06.2025_Resolution - Verkaufsverbot von Lachgas an MinderjährigeZur Vorlage · 2025/130 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2025/130 beinhaltet einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 25. Juni 2025. Der Gegenstand des Antrags ist eine Resolution, die ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vorsieht.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 25. Juni 2025 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 3. Juli 2025 vorgesehen. Die Federführung liegt beim Betriebsausschuss 1. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der konkrete Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
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- 10Gesamtstädtisches Verpflegungskonzept an den Schulen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/116 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Erweiterung des gesamtstädtischen Verpflegungskonzeptes an den Schulen entscheiden. Hintergrund ist ein im April 202erm 2025 erfolgloses Ausschreibungsverfahren für sechs weiterführende Schulen im „Cook and Chill“-Verfahren, da sich keine Bieter beteiligten. Um die Versorgung sicherzustellen, wird vorgeschlagen, das Verfahren um das Modell „Cook and Hold“ zu ergänzen, bei dem Speisen in zertifizierten Großküchen zubereitet und warm geliefert werden.
Zudem soll der Personalkostenzuschuss für Caterer erhöht werden. Der im ersten Verfahren angebotene maximale Zuschlag von 120.000 Euro brutto pro Schuljahr erwies sich als zu gering, um Angebote zu generieren. Eine Erhöhung des Zuschusses um etwa 55.000 Euro pro Jahr für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 wird angestrebt. Die daraus resultierenden Mehrausgaben können durch Minderausgaben bei der Verpflegung in Grund- und Förderschulen im Bereich Schule ausgeglichen werden.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, Maßnahmen zur Erhöhung der Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Schulverpflegung zu prüfen und die Ergebnisse dem Rat zur Beratung vorzulegen. Ein neues Ausschreibungsverfahren für die Versorgung ist bereits veröffentlicht worden.
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- 11Erstellung eines SportstättenentwicklungskonzeptsZur Vorlage · 2025/094 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Vergabe zur Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzepts entscheiden. Die Verwaltung beabsichtigt, ein geeignetes Fachbüro mit der Durchführung dieses Vorhabens zu beauftragen. Ziel des Konzepts ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die mittel- und langfristige Ausrichtung der städtischen Sportinfrastruktur zu schaffen. Dabei sollen der aktuelle Bestand an Sportanlagen sowie deren zukünftiger Bedarf unter Berücksichtigung des demografischen Wandels systematisch erfasst werden.
Das Vorhaben umfasst die Ermittlung von Investitions- und Sanierungsbedarfen sowie die Optimierung bestehender Kapazitäten. In den Erarbeitungsprozess sollen neben den Fachämtern auch Sportvereine, Schulen und politische Gremien einbezogen werden, wobei zudem eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 100.000 Euro erfolgt aus Mitteln der zurückgeführten Sportpauschale, die der Stadtsportverband im Jahr 2024 an die Stadt Castrop-Rauxel zurückgegeben hat. Damit stehen für das Projekt zweckgebundene Mittel zur Verfügung, ohne dass eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht.
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- 11.1Ergänzungsantrag der CDU Fraktion vom 25. Juni 2025 zum TOP "Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzepts"Zur Vorlage · 2025/131 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzungsperiode Ende Juni und Anfang Juli 2025 einen Ergänzungsantrag zum Thema „Erstellung eines Sportstätten-entwicklungskonzepts“ vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 2025/131 ist als Tischvorlage für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien konzipiert.
Die parlamentarische Behandlung des Antrags ist für den 26. Juni 2025 im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgesehen. Im Anschluss soll das Thema am 3. Juli 2025 im Rat der Stadt beraten werden.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch den vorliegenden Ergänzungsantrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Antrag bezieht sich inhaltlich auf die Ergänzung des bestehenden Tagesordnungspunktes zur Entwicklung eines Konzepts für die städtischen Sportstätten. Die Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 12Klimaanpassungskonzept Zwischenevaluation 2025Zur Vorlage · 2025/072 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Zwischenevaluation des Klimaanpassungskonzeptes für das Jahr 2025 informiert. Das im Juni 2021 beschlossene Konzept dient als strategische Grundlage für den Umgang mit klimatischen Veränderungen und umfasst 14 Schlüsselmaßnahmen. Ein im Februar 2023 verabschiedeter Umsetzungsplan konkretisiert diese Maßnahmen in zeitlich festgelegte Schritte.
Ein im Jahr 2025 durchgeführtes Monitoring untersuchte insbesondere die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen mit einem Zeithorizont von ein bis drei Jahren. Die Ergebnisse zeigen, dass insgesamt 14 Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei den kurzfristigen Maßnahmen sind bereits 50 Prozent abgeschlossen und 42 Prozent befinden sich in der Umsetzung, während lediglich 8 Prozent noch nicht begonnen haben. Im Bereich der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sind 22 Prozent fertiggestellt und 45 Prozent werden aktuell bearbeitet. Bei Maßnahmen ohne festen Zeithorizont konnten 67 Prozent bereits realisiert werden. Zudem wurden drei Maßnahmen, die ursprünglich für einen mittelfristigen Zeitraum geplant waren, vorzeitig abgeschlossen.
Für die kommende Umsetzungsperiode ist die Fortführung der verbleibenden kurzfristigen sowie der Beginn der mittelfristigen Maßnahmen vorgesehen. Zur Begleitung des Prozesses wird weiterhin ein zweijähriges Monitoring durchgeführt, wobei künftig die Nutzung eines digitalen Werkzeugs zur Erfassung der Fortschritte geprüft werden kann. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Zwischenevaluation zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20250526124633-0|20250526125546-0|20250526125549-0
- 13IGA-Allee - Beschluss des VorkonzeptsZur Vorlage · 2025/091 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Vorkonzept zur Entwicklung der IGA-Allee beschließen. Die geplante Route dient als Verbindung zwischen der Altstadt und dem Emscherland im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Ziel des Projekts ist es, die Stadtgesellschaft für die Veranstaltung zu sensibilisieren sowie Besucherströme durch das Stadtgebiet zu leiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, Möglichkeiten zur Finanzierung der Maßnahmen zu prüfen, um eine konkrete Ausarbeitung der einzelnen Punkte zu ermöglichen.
Die IGA-Allee erstreckt sich vom Marktplatz bis zur Grenze zu Recklinghausen und umfasst verschiedene Abschnitte wie die Münsterstraße und die Bahnhofstraße. Geplant sind punktuelle Aufwertungen des öffentlichen Raums durch Stadtmöblierung, Beschilderungen und Informationstürme. Zu den identifizierten Zielen entlang der Strecke gehören unter anderem der Erin-Park, der jüdische Friedhof sowie das Grutholz. Eine alternative Route durch das Castroper Holz ist ebenfalls vorgesehen.
Der Maßnahmenkatalog umfasst bauliche Installationen wie ein Eingangstor am Marktplatz sowie die Aufwertung von Fassaden und Grünflächen, etwa im Bereich der Willy-Brandt-Gesamtschule oder des Bahnhofsvorplatzes. Zudem sollen Banner an Straßenleuchten und verbesserte Wegweisungen die Orientierung für den Fuß- und Radverkehr erleichtern. Die Einbindung lokaler Betriebe sowie die weitere Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen als zuständiger Straßenbaulastträger sind Bestandteile der weiteren Planung.
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- 14Sachstandsbericht (Juni 2025) zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2025/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den aktuellen Sachstand zur Beseitigung des Bahnübergangs Obere Münsterstraße/Bahnhof Süd informiert. Die Vorlage behandelt die Umsetzung einer bestehenden Kreuzungsvereinbarung und das weitere Vorgehen bei der Planung der Bahnsteige in Zusammenarbeit mit der DB InfraGo AG.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die DB InfraGo AG auffordert, die sogenannte Interimslösung weiterzuverfolgen. Diese sieht eine vorübergehende Beibehaltung des niveaugleichen Übergangs für den Fuß- und Radverkehr vor, indem die Bahnsteige nach Westen verlegt werden. Sollte diese Lösung technisch oder rechtlich nicht umsetzbar sein, soll alternativ die Variante 1-D mit einer Überführung und einer westlichen Rampe weiterverfolgt werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der DB InfraGo AG abzuschließen.
Der Bericht dokumentiert die Entwicklungen seit Juli 2023, einschließlich der Prüfung verschiedener Varianten wie einer Tunnelunterführung oder unterschiedlicher Brückenkonstruktionen. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die den aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit und Städtebau entspricht. Die Vorlage verdeutlicht zudem die Notwendigkeit einer einheitlichen Bewertungsmatrix als Grundlage für eine politische Grundsatzentscheidung über die endgültige Gestaltung der Kreuzung.
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- 15Beschluss CAS-Klimaneutral: Konzepterstellung für eine klimaneutrale Stadt Castrop-Rauxel deutlich vor 2040 möglichst bis 2035Zur Vorlage · 2025/101 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Konzept „CAS Klimaneutral“ als strategische Grundlage für die Klimaschutzaktivitäten beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die Klimaneutralität deutlich vor 2040, idealerweise bis zum Jahr 2035, zu erreichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das sogenannte Idealszenario als Zielszenario festzulegen und den Konzern Stadt mit der Umsetzung unter Berücksichtigung der notwendigen Rahmenbedingungen zu beauftragen.
Das erarbeitete Gesamtkonzept umfasst eine Analyse des Ist-Zustandes sowie die Ermittlung von Strategien und Potenzialen zur Senkung von Treibhausgasemissionen. Ein Maßnahmenkatalog definiert dabei fünf Handlungsfelder: den Konzern Stadt, die Energieerzeugung und -versorgung, das Bauen und Wohnen, die Mobilität sowie den Bereich Konsum, Wasser und Abfall. Zudem beinhaltet das Konzept einen Umsetzungsfahrplan, eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie Methoden zur Erfolgskontrolle.
Als Datengrundlage dient die Bilanzierung für den Zeitraum von 1990 bis 2021. Im Jahr 2021 entfielen die Treibhausgasemissionen in der Stadt maßgeblich auf den Verkehrssektor, private Haushalte und den Wirtschaftssektor. Zur Erreichung der Klimaziele wurden drei Entwicklungspfade ausgearbeitet: ein Idealszenario, ein Realszenario sowie ein Trendszenario als Referenzwert. Die Erstellung des Konzepts erfolgte unter Einbeziehung verschiedener öffentlicher Beteiligungsformate und politischer Gremien.
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- 16Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2025_Antrag auf Einrichtung eines Fahrradwegs entlang der B 235Zur Vorlage · 2025/117 · Tischvorlage
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Mit der Tischvorlage Nummer 2025/117 liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der die Einrichtung eines Fahrradwegs entlang der Bundesstraße 235 zum Gegenstand hat.
Der Vorgang ist für die kommenden Sitzungsperioden in der Beratungsfolge vorgesehen. Die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) findet am 26. Juni 2025 statt. Im Anschluss wird das Thema im Rat der Stadt Castrop-Rauxel in der Sitzung am 3. Juli 2025 behandelt.
Nach Angaben aus dem Dokument sind mit diesem Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag orientiert sich an den Inhalten des eingereichten Antrags der Fraktionen.
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- 16.1Antrag der CDU Fraktion vom 01. Juli 2025_Ergänzungsantrag_Prüfung der Freigabe des nördlichen und südlichen Parkstreifens am EuropaplatzZur Vorlage · 2025/132 · Tischvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 3. Juli 2025 wird die Tischvorlage mit der Nummer 2025/132 behandelt. Der vorliegende Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 1. Juli 2025 befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Freigabe der nördlichen und südlichen Parkstreifen am Europaplatz.
Mit diesem Antrag wird die Untersuchung der Voraussetzungen angeregt, um den nördlichen sowie den südlichen Bereich der Parkflächen am Europaplatz für die Nutzung freizugeben. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten als Tischvorlage für die Beratungsfolge im Rat der Stadt vorbereitet. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist der Vorlage beigefügt und wird im Rahmen der parlamentarischen Beratung im Rat der Stadt erörtert.
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- 17Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 09.06.2025_Einrichtung eines konzernweiten städtischen KlimaschutzmanagementsZur Vorlage · 2025/111 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Vorlage Nummer 2025/111 einen gemeinsamen Antrag zur Einrichtung eines konzernweiten städtischen Klimaschutzmanagements eingereicht. Der Vorschlag sieht die Etablierung einer zentralen Steuerung für den Klimaschutz innerhalb der kommunalen Strukturen vor.
Der parlamentarische Prozess für diesen Antrag ist bereits terminiert: Zunächst findet eine Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz in der Sitzung am 24. Juni 2025 statt. Im Anschluss daran wird das Anliegen dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt, wobei die entsprechende Sitzung des Rates für den 3. Juli 2025 angesetzt ist.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte geht aus der Sitzungsvorlage hervor, dass die Umsetzung des beantragten Klimaschutzmanagements keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage wurde im Bereich Stadtentwicklung und Statistik erstellt.
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- 18Änderung der KommunalunternehmenssatzungZur Vorlage · 2025/118 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine Änderung der Kommunalunternehmenssatzung für das Unternehmen „EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel“. Die vorliegende Sitzungsvorlage 2025/118 sieht Anpassungen in der Struktur des Vorstands vor, die im Rahmen einer Neuausrichtung des Stadtbetriebs erfolgen sollen.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere den Paragrafen 7 der Satzung. Zukünftig soll der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Zudem wird die Möglichkeit eingeführt, Stellvertreter des Vorstands zu bestellen, welche den Vorstand mit beratender Stimme unterstützen. Darüber hinaus sieht die Neufassung vor, dass der Verwaltungsrat Mitglieder mit beratender Stimme bestellen kann, wobei deren Bestellung auf eine Dauer von höchstens zwei Jahren befristet ist. Diese Mitglieder sind nicht als Vorstand im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einzustufen.
Die Änderung der Satzung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt dem Beschluss des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb zuzustimmen. Laut der Vorlage ergeben sich aus dieser Anpassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Zuständigkeit für die Änderung der Satzung liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt, nachdem eine Vorberatung im zuständigen Verwaltungsrat stattgefunden hat.
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- 19Bestellung von Herrn Christian Brigadski zum Vorstand des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel -AöR-Zur Vorlage · 2025/119 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Entscheidung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetriebes zustimmen, den derzeitigen stellvertretenden Vorstand zum Vorstand zu bestellen. Die Neubesetzung ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen, da die Amtszeit des aktuellen Vorstands zum 31. Dezember 2025 endet. Mit der Neuregelung ab dem Jahr 2026 sieht die Kommunalunternehmenssatzung vor, dass der Vorstand aus zwei Mitgliedern als Kollegialorgan besteht.
Der Kandidat für die Vorstandsposition bekleidet seit dem 1. Januar 2024 das Amt des stellvertretenden Vorstands und leitet zudem die Ressorts Finanzen, Controlling sowie IT-Service. Er verfügt über eine berufliche Laufbahn im Finanzwesen, unter anderem bei der Bankhaus Lampe KG und der Volkswohl Bund Versicherung. Die Bestellung erfolgt gemäß der Kommunalunternehmenssatzung für eine Dauer von fünf Jahren mit der Option auf eine erneute Bestellung. Ein Vorstandsvertrag wird zwischen dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates und dem neuen Vorstand ausgehandelt. Die monatliche Vergütung soll sich an der Besoldungsgruppe B2 orientieren, ergänzt durch spezifische Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderzahlungen.
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- 20Bestellung von Herrn Aljosha Weskamp zum Vorstand des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel -AöR-Zur Vorlage · 2025/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Bestellung eines neuen Vorstands für den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel entscheiden. Da die Amtszeit des derzeitigen Vorstands zum 31. Dezember 2025 endet, ist eine Neubesetzung erforderlich. Ab dem 1. Januar 2026 sieht die Kommunalunternehmenssatzung vor, dass der Vorstand aus zwei Mitgliedern besteht und somit als Kollegialorgan agiert.
Als Nachfolger wird der bisherige stellvertretende Vorstand vorgeschlagen, der seit dem 1. Oktober 2024 diese Funktion ausübt. Vor seiner Berufung zum stellvertretenden Vorstand war die Person als Ressortleitung für den Betriebshof, die Abfallwirtschaft, die Straßenreinigung sowie für Sonderleistungen tätig. Der berufliche Hintergrund umfasst eine Tätigkeit bei der Bundeswehr sowie einen Masterabschluss in Betriebswirtschaftslehre.
Die Bestellung soll für eine Dauer von fünf Jahren erfolgen, wobei eine erneute Bestellung möglich ist. Ein entsprechender Vorstandsvertrag wird zwischen dem Verwaltungsratsvorsitzenden und dem Vorstand geschlossen. Die Vergütung soll sich an der Besoldungsgruppe B2 orientieren, ergänzt durch spezifische Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Jahressonderzahlungen. Der Rat der Stadt soll den Beschluss des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetriebes zur Bestellung bestätigen.
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- 21Gebührenbedarfsberechnung 2025 -Friedhofswesen- und Erlass einer Satzung über die Gebühren für die städtischen FriedhöfeZur Vorlage · 2025/123 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Gebührenbedarfsberechnung 2025 für das Friedhofswesen sowie die dazugehörige Satzung über die Gebühren für städtische Friedhöfe zur Kenntnis nehmen. Die Kalkulation basiert auf den Betriebskosten des EUV Stadtbetriebs und berücksichtigt Personalkosten, Betriebsaufwendungen sowie die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW).
Die Gesamtkosten für das Jahr 2025 werden mit rund 1,85 Millionen Euro beziffert. Diese Summe umfasst unter anderem Kosten für Personal, die Unterhaltung von Grundstücken und Anlagen, Infrastruktur sowie Fahrzeugunterhalt. Da Friedhöfe neben der Bestattung auch als Erholungsflächen dienen, wird ein Grünwertanteil von 28,48 Prozent von den Kosten der Friedhofsunterhaltung abgezogen, was einem Betrag von etwa 405.000 Euro entspricht. Zudem wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleiche aus vergangenen Überdeckungen und Unterdeckungen in die Berechnung einbezogen.
Hinsichtlich der Gebührensätze für das Jahr 2025 ist bei den Grabnutzungsgebühren ein geringfügiger Anstieg von etwa 0,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2023 festzustellen. Beispielsweise beträgt die Gebühr für ein Reihengrab mit einer Nutzungsdauer von über fünf Jahren 1.728 Euro statt zuvor 1.725 Euro. Die Bestattungsgebühren werden weitgehend auf dem Niveau des Jahres 2023 gehalten.
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Hauptdokument|20250617135455-0|20250617071314-0|20250617071315-1
- 22Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gemäß Altschuldenentlastungsgesetz NRWZur Vorlage · 2025/122 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen entscheiden. Ziel ist die Entlastung kommunaler Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gemäß dem Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW). Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt am Programm teilnimmt und der Bürgermeister beauftragt wird, den notwendigen Teilnahmeantrag nach den Bestimmungen des Gesetzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu stellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antragsverfahrens ist die Prüfung der Verbindlichkeiten sowie eines Abzugsbetrages auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023. Diese Überprüfung muss durch eine externe Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Da das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im Juli abgeschlossen wird und die Antragsfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes vier Monate beträgt, weist die Verwaltung auf eine enge Zeitplanung hin, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen im September.
Die exakte Höhe der Entschuldungsleistung für Castrop-Rauxel kann derzeit noch nicht genau bestimmt werden, da die Ermittlung der Werte in einem iterativen Verfahren erfolgt. Auf Grundlage von Berechnungen des Städtetages NRW wird jedoch eine anteilige Entlastung von etwa 40 Prozent der zu berücksichtigenden Liquiditätskredite für die Stadt erwartet. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen Vorratsbeschluss zu fassen, der unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden kann.
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- 23Antrag CDU Ratsfraktion vom 16.06.2025_Verkehrskontrollen im Stadtteil Becklem_DurchgangsverkehrZur Vorlage · 2025/124 · Sitzungsvorlage
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Für die Sitzung des Rates der Stadt am 3. Juli 2025 liegt die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/124 vor. In diesem Dokument wird ein Antrag der CDU-Ratsfraktion behandelt, welcher am 16. Juni 2025 eingereicht wurde. Der inhaltliche Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Durchführung von Verkehrskontrollen im Stadtteil Becklem, um die Thematik des Durchgangsverkehrs in diesem Bereich zu adressieren.
Aus der vorliegenden Vorlage geht hervor, dass das beschriebene Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Es besteht somit keine finanzielle Berührung des städtischen Haushaltes durch diesen Antrag. Die parlamentarische Beratung zum Thema der Verkehrsvermeidung bzw. Kontrolle im Stadtteil Becklem findet im Rahmen der anberaumten Ratssitzung statt, wobei der entsprechende Beschlussvorschlag in der Anlage zur Vorlage aufgeführt ist.
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- 24Änderung der HauptsatzungZur Vorlage · 2025/096 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 über die vierte Änderung der Hauptsatzung. Gegenstand der Vorlage ist eine Neuregelung der Sitzverteilung innerhalb des Integrationsrates.
Die vorgeschlagene Anpassung basiert auf einem Gesetzesentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2025. Nach der geplanten Neufassung des entsprechenden Paragrafen soll sich der Ausschuss künftig zu zwei Dritteln aus gewählten Mitgliedern und zu einem Drittel aus bestellten Ratsmitgliedern zusammensetzen. Die Vorlage führt zudem an, dass einschlägige Kommentierungen diese Zusammensetzung des Integrationsrates empfehlen.
Die Änderung der Hauptsatzung hat nach Angaben der Verwaltung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der in der Anlage aufgeführten vierten Änderung der Hauptsatzung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor.
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Hauptdokument|20250519133134-0|20250519133324-0|20250519133921-0|20251106163157-0
- 25Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2025/105 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Verzicht auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Verwaltung beantragt hierfür die Inanspruchnahme der sogenannten „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW. Hintergrund des Antrags ist, dass die Erstellung eines Gesamtabschlusses mit einem hohen personellen und prüferischen Aufwand verbunden ist, während der Nutzen als Steuerungsinstrument als gering eingestuft wird.
Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind laut Verwaltung erfüllt, da mindestens zwei der gesetzlich geforderten Kriterien vorliegen. Dabei wird geprüft, ob die Erträge und Bilanzsummen der vollkonsolidierungspflichtigen Aufgabenbereiche, wie etwa des EUV Stadtbetriebs AöR, jeweils weniger als 50 Prozent der entsprechenden Werte der Stadt ausmachen. Zudem liegt die Summe der Bilanzwerte von Stadt und den einzubeziehenden Bereichen deutlich unter der Grenze von 1,5 Milliarden Euro. Da die endgültigen Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig vorliegen, stützt sich die Bewertung auf die geprüften Abschlüsse des Jahres 2023 sowie auf den Entwurf des Jahresabschlusses 2024.
Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Befreiung muss bis zum 30. September 2025 erfolgen. Im Falle eines Verzichts bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes bestehen.
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Hauptdokument|20250605110326-0|20250605110338-0|20250605110341-0|20250605110344-0|20250605110348-0|20250605110350-0
- 26Wirtschaftsplan 2025 des EUV für den Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung/Öffentliches Grün/FriedhofswesenZur Vorlage · 2025/108 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt wurde über den aktuellen Stand des Wirtschaftsplans 2025 für den EUV-Teilbetrieb IX informiert, welcher die Bereiche Straßeninfrastruktur, Sportplatzunterhaltung, öffentliches Grün und Friedhofswesen umfasst. Da der Abstimmungsprozess zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb derzeit noch andauert, erfolgen die für den 15. August und den 15. November 2025 vorgesehenen Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 3 Millionen Euro vorerst unter Vorbehalt. Dies knüpft an die bereits im März beschlossenen Zahlungen für das erste Halbjahr an, die ebenfalls unter Vorbehalt geleistet wurden.
Die abschließende Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 für diesen Teilbetrieb soll in einer der kommenden Ratssitzungen erfolgen, spätestens jedoch bis zur letzten Sitzung des Jahres am 11. Dezember 2025. Die Verwaltung und der EUV gehen davon aus, dass der Abstimmungsprozess zeitnah abgeschlossen werden kann.
Hinsichtlich etwaiger Investitionen ist eine Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich, da deren Freigabe aufgrund der aktuellen Haushaltslage für neue Maßnahmen vorausgesetzt wird. Der finanzielle Bedarf für den Teilbetrieb IX beläuft sich auf insgesamt 6 Millionen Euro.
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- 27Wiederwahl der Schiedsperson der Stadt Castrop-Rauxel Michael Hilkmann für den Bezirk IIZur Vorlage · 2025/045 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk II. Die bisherige Schiedsperson wurde in einer Sitzung am 25. Juni 2020 gewählt. Die aktuelle Amtszeit endet zum 1. Oktober 2025. Im Falle einer Wiederwahl würde die neue fünfjährige Wahlperiode am 2. Oktober 2025 beginnen.
Der betreffende Schiedsbezirk umfasst die Ortsteile Habinghorst, Pöppinghausen, Bladenhorst, Rauxel-Nord und Behringhausen. Die vorliegende Sitzungsvorlage stellt fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen gemäß dem Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen für die Wiederwahl gegeben sind.
Die Entscheidung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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- 28Antrag RM Mintrop-Werkle (Fraktionslos) vom 24.02.2025_Ablehnung Einführung Bezahlkarte für GeflüchteteZur Vorlage · 2025/037 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzung des Rats der Stadt Castrop-Rauxel am 13. März 2025 wird über die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/037 beraten. Der entsprechende Antrag wurde am 24. Februar 2025 von einem fraktionslosen Ratsmitglied eingereicht. Gegenstand der parlamentarischen Beratung ist die Ablehnung der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete.
Aus den vorliegenden Unterlagen der Stabsstelle Ratsangelegenheiten geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage ist für die öffentliche Beratung vorgesehen. Damit steht die Entscheidung über das Vorhaben, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu unterlassen, auf der Tagesordnung des Rates. Der Vorgang wurde von der zuständigen Stabsstelle als Sitzungsvorlage für den Rat der Stadt vorbereitet.
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- 28.1Informationsvorlage der Verwaltung: Beschluss über die Verschiebung einer Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes im Zuständigkeitsbereich der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/133 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die endgültige Entscheidung über die Einführung einer Bezahlkarte für Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis auf Weiteres aufzuschieben. Die Entscheidung folgt auf eine Informationsvorlage der Verwaltung, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung darlegt.
Die geplante Bezahlkarte soll auf einem Visa-Debitkarten-Prinzip basieren und eine standardisierte, bargeldlose Leistungsgewährung ermöglichen. Ziel ist es, die Effizienz in der Verwaltung zu steigern und Geldabflüsse ins Ausland zu vermeiden. Die Verwaltung weist jedoch auf bestehende Unklarheiten bezüglich der praktischen Umsetzung hin. Dazu gehören Fragen zum potenziellen Verwaltungsaufwand, etwa bei der Prüfung von Zahlungsempfängern oder der Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen wie Mietzahlungen für Personen im Analogleistungsbezug. Zudem wird auf ein mögliches Prozessrisiko durch gerichtliche Entscheidungen hingewiesen.
Kommunen haben die Möglichkeit, über eine sogenannte Opt-Out-Regelung zu entscheiden, um die Leistungen weiterhin nicht in Form einer Bezahlkarte zu erbringen. In Castrop-Rauxel sind derzeit 112 Personen von der potenziellen Einführung betroffen.
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- 29Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses für das Kinder- und JugendparlamentZur Vorlage · 2025/125 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses im Bereich der Vertretung des Kinder- und Jugendparlaments. Hintergrund der Vorlage ist die Nichtverfügbarkeit eines bisherigen ordentlichen Mitglieds mit beratender Stimme.
Das Kinder- und Jugendparlament hat für diesen Posten neue Besetzungen vorgeschlagen. Die Neubesetzung umfasst ein neues ordentliches Mitglied mit beratender Stimme sowie eine persönliche Stellvertretung für dieses Mitglied. Die bestehende Vertretung weiterer Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments im Ausschuss bleibt von dieser Änderung unberührt.
Die Neubesetzung erfolgt gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel, nach der sachkundige Bürger vom Rat der Stadt zu wählen sind. Mit der vorliegenden Tischvorlage wird die entsprechende personelle Änderung beantragt. Aus dieser Entscheidung ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 30Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.07.2025_Ausschussumbesetzung KWAZur Vorlage · 2025/134 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/134 für die Ratssitzung am 3. Juli 2025 behandelt einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstand des Antrags ist die Besetzung des KWA-Ausschusses. Der entsprechende Vorschlag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der Bündnis 90/Die Grünen in das Gremium des Rates der Stadt eingebracht.
Aus der vorliegenden Sitzungsvorlage geht hervor, dass die Beantragung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt bezüglich der Zusammensetzung des genannten Ausschusses. Spezifische Details zu den vorgeschlagenen Änderungen der Besetzung sind dem Dokument nicht unmittelbar zu entnehmen, da in der Vorlage auf eine entsprechende Anlage verwiesen wird.
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- 31Anfragen der Ratsmitglieder
- 32Mitteilungen der Verwaltung
- 1Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten der Ersten Beigeordneten Frau Regina Kleffnicht öffentlich
- 2Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen nebst ehem. Hofstelle Schemhof - Kanalstr. 122nicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich