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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2006 des EUV, Teilbetrieb VII - Dienstleistungen -Zur Vorlage · 2005/305 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplanentwurf 2006 des EUV, Teilbetrieb VII – Dienstleistungen –, zustimmen. Die Vorlage 2005/305 des Haupt- und Finanzausschusses bezieht sich auf die Kalkulationsgrundlagen für Erstattungsleistungen, die der EUV als Stadtbetrieb für vertraglich vereinbarte Aufgaben erbringt. Zu diesen Leistungen gehören der betriebliche und operative Umweltschutz, die Fahrbereitschaft für die Verwaltung sowie die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten.
Der vorliegende Entwurf sieht für das Jahr 2006 Gesamtkosten in Höhe von 306.580 Euro vor. Darin enthalten sind 203.350 Euro für den Umweltschutz, 51.330 Euro für die Fahrbereitschaft und 51.900 Euro für die Grundsteuerangelegenheiten. Im Vergleich zu den Vorauszahlungen des Jahres 2005, die sich auf 316.230 Euro beliefen, ergibt sich eine Verringerung des städtischen Anteils, die laut Verwaltung priman auf eine Reduzierung von Kosten zurückzuführen ist.
Die Abrechnung der Veranschlagungen erfolgt am Ende des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Die Verwaltung hat den Entwurf geprüft und sieht keinen Anlass für Beanstandungen. Gemäß der Satzung des EUV bedürfen die Kalkulationsgrundlagen der Teilbereiche, in denen Erstattungsleistungen der Stadt vorgesehen sind, der Zustimmung des Rates. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im Rahmen des Bereichsbudgets gesichert.
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- 3Sachstandsbericht HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2005/347 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/347 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003 ist die Verwaltung verpflichtet, dem Rat vierteljährlich einen Bericht über den Stand der Haushaltskonsolidierung vorzulegen, der den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand vergleicht. Da der Haushalt sowie das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2005 erst am 30. Juni 2005 beschlossen wurden, handelt es sich bei der vorliegenden Unterlage um den ersten Bericht für das laufende Kalenderjahr.
Die im Dokument aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen sind in Personal- und Sachkosten unterteilt. In der zugehörigen Maßnahmenzusammenstellung werden die Ist- und Soll-Werte gegenübergestellt, wobei Änderungen oder nicht mehr umsetzbare Maßnahmen durch eine Kennzeichnung hervorgehoben werden. Nach aktuellem Sachstand wurde das Konsolidierungsziel für das Jahr 2005 noch nicht erreicht. Es besteht gegenüber den Planzahlen ein noch zu erwirtschaftender Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 205.986 Euro. Die weitere Entwicklung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird in der Vorlage als abzuwartend beschrieben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis nimmt.
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- 4Finanzcontrolling November 2005; hier: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2005/340 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling für November 2005 prognostiziert für den Verwaltungshaushalt eine Budgetverschlechterung von rund 423.000 Euro, während im Vermögenshaushalt eine Budgetverbesserung von etwa 1.981.000 Euro erwartet wird. Im Vergleich zum Bericht vom August 2005 zeigt sich im Verwaltungshaushalt eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses, wenngleich die prognostizierte Verschlechterung bestehen bleibt. Die Verwaltung strebt an, den Fehlbedarf für das Jahr 2005 nicht zu überschreiten. Die positive Entwicklung im Vermögenshaushalt setzt sich fort; die Einsparungen des laufenden Haushaltsjahres sollen der allgemeinen Rücklage zugeführt und im Folgejahr zur Mitfinanzierung investiver Maßnahmen genutzt werden.
Im Allgemeinen Finanzbudget des Verwaltungshaushalts führen Mehreinnahmen bei der Gewerbe- und Hundesteuer sowie geringere Ausgaben bei der Kreisumlage und Kreditkosten zu einer Verbesserung, die jedoch durch Mindereinnahmen bei Konzessionsabgaben und verschiedenen Steuern sowie höhere Kreisumlagen überkompensiert wird. Der Betrieb 1 verzeichnet eine Verschlechterung von rund 494.000 Euro, bedingt durch Mehrausgaben und ausbleibende Konsolidierungsmaßnahmen. Im Gegensatz dazu weist der Betrieb 2 eine Verbesserung von 750.000 Euro aus, während der Betrieb 3 eine leichte Verbesserung von 5.000 Euro prognostiziert.
Der Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets verbessert sich um etwa 423.000 Euro durch Darlehensrückflüsse und Grundstücksverkäufe. Auch in den Betrieben 1 und 2 werden Verbesserungen im Vermögenshaushalt erwartet. Der Betrieb 3 prognostiziert eine deutliche Steigerung von rund 1.485.000 Euro, primär durch Ausgleichszahlungen für Bergschäden und geringere Leasing- sowie Baumaßnahmenkosten. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 5Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/339 · Sitzungsvorlage
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- 6Ernennung des Wehrführers und des stellvertrenden Wehrführers der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/332 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Ernennung des Wehrführers sowie des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 2005/332 wird der derzeitige Brandoberamtsrat zum Wehrführer und der Stadtbrandinspektor zum stellvertretenden Wehrführer ernannt. Die Berufung erfolgt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für eine Dauer von sechs Jahren.
Die Grundlage für die Bestellung bildet der § 8 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG). Demnach erfolgt die Bestellung auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters. Im Rahmen des Verfahrens fand am 9. November 2005 die erforderliche Anhörung der aktiven Wehr der Stadt Castrop-Rauxel statt. Nach dieser Anhörung schlug der Kreisbrandmeister in Übereinstimmung mit den aktiven Wehrangehörigen die erneute Bestellung der bisherigen Funktionsträger vor.
Die bisherige Ernennung des Wehrführers endet zum 13. Dezember 2005, ebenso wie die Amtszeit des stellvertretenden Leiters. Laut Sachverhalt erfüllen die vorgeschlagenen Personen die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die erneute Übernahme der Ehrenämter. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Ernennung in die Zuständigkeit des Rates fällt und keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 7Sportstättenentwicklungskonzept für die Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/335 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/335 befasst sich mit dem Sportstättenentwicklungskonzept für die Stadt Castrop-Rauxel. Im Juli 2004 wurde die Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen e. V. (IAKS) mit der Erstellung dieses Konzepts beauftragt. Die Ausarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Centrum für nachhaltige Sportentwicklung der Deutschen Sporthochschule Köln sowie dem Institut für Natursport und Ökologie. Der Abschlussbericht wurde dem Arbeitskreis Sportentwicklungsplan, der sich aus Vertretern der Politik, der Verwaltung und des Stadtsportverbandes zusammensetzt, am 17. November 2005 vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das vorliegende Konzept zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, unter der Federführung des Bereichs Sport und Bäder eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten. Diese Gruppe soll konkrete Umsetzungsvorschläge für die politischen Gremien erarbeiten. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Konzepts soll im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel des Bereichs Immobilienmanagement erfolgen.
Die Verwaltung wird zudem angewiesen, die von den Gutachtern gemachten Handlungsvorschläge unter Einbeziehung des Stadtsportverbandes abzugleichen und in ein politisch zu beschließendes Umsetzungskonzept einzuarbeiten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit von Budgetmitteln im Rahmen der Haushaltssicherung die Durchführung einzelner Maßnahmen bestimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 8Brandschutzbedarfsplan; Fortschreibung November 2005Zur Vorlage · 2005/336 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/336 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, um die Einhaltung der 8-Minuten-Hilfsfrist sicherzustellen. Aufgrund räumlicher Veränderungen wird die Eintreffzeit im Norden der Stadt derzeit nicht durchgehend eingehalten.
Zur Optimierung der Strukturen sieht die Vorlage die räumliche Zusammenlegung der Löschzüge 3 und 4 im Norden in einem neuen Feuerwehrgerätehaus vor. Die Verwaltung prüft hierfür die Suche nach einem Grundstück oder die Anmietung eines Gebäudes. Ein möglicher Standort an der Henrichenburger Straße wird als Beispiel angeführt, wobei ein Neubau mit einem Volumen von etwa 9.400 m³ und Kosten zwischen 4,0 und 4,5 Millionen Euro veranschlagt wird. Parallel dazu wird die Bildung eines Einsatzbezirks „Mitte“ durch die Zusammenlegung der Standorte Frebergstraße, Löschzug 1 und Löschzug 2 erwogen. Hierfür soll der Löschzug 2 auf dem Gelände der Feuerwache Frebergstraße unter Aufgabe der Rieperbergstraße untergebracht werden.
Um die personelle Ausstattung der hauptamtlichen Wachabteilungen zur Kompensation der Tagesalarmschwäche zu stärken, ist eine Erhöhung um 12 Stellen vorgesehen. Für die neue Wache im Norden wird zudem die Einstellung oder Ausbildung von 26 Brandmeistern sowie die Ausbildung von 18 Brandmeisteranwärtern mit geschätzten Kosten von 180.000 Euro geplant. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Prüfauftrag an die Verwaltung bewirkt.
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- 9Einrichtung von 25 Plätzen für Zusatzarbeitsgelegenheiten (1,- € Jobs)Zur Vorlage · 2005/293 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/293 sieht die Einrichtung von 25 Plätzen für Zusatzarbeitsgelegenheiten, sogenannte 1-Euro-Jobs, im Berufsbildungszentrum der Volkshochschule für das Jahr 2006 vor. Die Maßnahme richtet sich vornehmlich an junge Erwachsene sowie an Erwachsene mit Migrationshintergrund. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Kombination der Arbeitsgelegenheiten mit einem Sprachintensivkurs, der mit einem leistungsorientierten Sprachzertifikat des Europäischen Referenzrahmens abschließt.
Die geplanten Arbeitsgelegenheiten umfassen den Betrieb mehrerer Fahrradwachen. In bisherigen Testphasen an zwei Schulen wurden neben der Bewachung auch die Prüfung der Verkehrstauglichkeit sowie kleinere Reparaturen der Fahrräder durchgeführt. Im Rahmen der Erweiterung ab Januar 2006 soll eine weitere Fahrradwache an der Realschule II eingerichtet werden; zudem sind Vorplanungen für eine Fahrradwache am Hallenbad im Gange. Während der Ferienzeiten ist eine fachpraktische Schulung der Teilnehmer in der Metallwerkstatt des Berufsbildungszentrums vorgesehen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig durch Einnahmen Dritter. Der Finanzplan sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 155.000 Euro vor, die sich aus Zuweisungen der Arbeitsagentur für die Teilnehmer und die Sprachkurse zusammensetzen. Die Ausgaben in gleicher Höhe decken Kosten für die Arbeitsgelegenheiten, Material, Kleidung, Fahrtkosten, Honorare, Lernmittel sowie die Vergütung von Praxisanleitern und sozialpädagogischer Fachkraft ab. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt.
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- 10Dringlichkeitsliste 2005; hier: Sondermaßnahme Um- und Erweiterungsbau Schule Oberwiese/WaltropZur Vorlage · 2005/334 · Sitzungsvorlage
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- 11'Ab in die Mitte 2006'Zur Vorlage · 2005/317 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Teilnahme am Wettbewerb des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Ab in die Mitte! Die City-Offensive NRW“ entscheiden. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist an bestimmte finanzielle Voraussetzungen geknüpft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Teilnahme unter der Bedingung erfolgt, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der Kosten übernimmt. Zudem wird eine Beteiligung des Cityring Castrop e.V. an den Gesamtkosten in Höhe von 10 Prozent vorausgesetzt. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf 30 Prozent, was einem Betrag von 13.800 Euro entspricht. Diese Mittel sollen durch Zinserlöse aus einem ehemaligen Aktienpaket der VEW, welches Teil des Kreisinvestitionsprogramms ist, bereitgestellt werden.
Die Vorlage wurde im Bereich Stadtentwicklung erstellt und zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne einer neuen Belastung des Haushalts wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12Erarbeitung eines Masterplans Mobilität im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/318 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel wird die Erarbeitung eines Masterplans Mobilität vorangetrieben. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt den Beschluss vor, das Ingenieurbüro HHS Ingenieur GmbH mit der Erstellung dieses Masterplans zu beauftragen. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf einen Gesamtpreis von 125.396 €.
Die Entscheidung basiert auf einem Auswahlverfahren, an dem mehrere Planungsbüros beteiligt waren. Während ein Anbieter aufgrund einer nicht den Vorgaben der Verwaltung entsprechenden methodischen Vorgehensweise nicht in die engere Auswahl kam, wurden die verkehrspolitisch relevanten Untersuchungsinhalte in Erörterungsgesprächen mit den verbleibenden Anbietern konkretisiert. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an die HHS Ingenieur GmbH, da das Büro bereits in der Vergangenheit Analysen zur Verkehrsentwicklung in der Stadt durchgeführt hat und somit über einschlägiges lokales Datenmaterial verfügt. Zudem wird die Nutzung eines speziellen Simulationssystems sowie eine durch Interviewer durchgeführte Haushaltsbefragung zur Erhöhung der Repräsentativität als Entscheidungsgrundlage angeführt.
Der geplante Masterplan umfasst eine Bestandsaufnahme des aktuellen Verkehrsgeschehens, die Erstellung von Verkehrsmodellen für verschiedene Szenarien sowie Untersuchungen zur Verträglichkeit des Straßennetzes. Ziel sind Handlungsempfehlungen zur Netzgestaltung, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Entwicklung von Rad- und ÖPNV-Strukturen. Die Finanzierung der Maßnahme ist über die Haushaltsstelle 61000.655000 gesichert.
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- 13(ohne Titel)
- 14Berufung von Mitgliedern des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 2005/311 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/311 die Neubesetzung der Leitung des Umlegungsausschusses beschließen. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Positionen des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden neu zu besetzen, da die Amtszeit des bisherigen Vorsitzenden zum 31. Dezember 2005 endet und das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden durch den Tod des bisherigen Amtsinhabers vakant geworden ist.
Da der Umlegungsausschuss als Beschlussorgan für Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch fungiert, ist eine personelle Besetzung für die Fortführung laufender Verfahren erforderlich. Die Verwaltung schlägt für das Amt der Vorsitzenden eine Juristin und Diplom-Verwaltungswirtin vor, die derzeit als Dezernentin für Umwelt, Bauen, Kultur und Sport beim Kreis Recklinghausen tätig ist und bereits Erfahrung als stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Stadt Marl mitbringt.
Als Nachfolger für den stellvertretenden Vorsitzenden schlägt die Verwaltung einen Juristen vor, der als Geschäftsführer des Vestischen Cultur- und Congresszentrums in Recklinghausen arbeitet und bereits seit etwa elf Jahren den Vorsitz des Umlegungsausschusses der Stadt Datteln innehat. Die vorgeschlagenen Personen sollen für eine Amtszeit von fünf Jahren in den Ausschuss berufen werden. Die Neubesetzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 15Erlass einer Kreislaufwirtschafts- und AbfallsatzungZur Vorlage · 2005/346 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/346 befasst sich mit der Neufassung der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Änderung ist die Anpassung der kommunalen Abfallentsorgung an die Bestimmungen des am 24. März 2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes hat die Neufassung der Satzung bereits beschlossen. Der Rat der Stadt soll dieser Satzung nun zustimmen. Die Anpassungen dienen dazu, den gesetzlichen Verpflichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nachzukommen, insbesondere hinsichtlich der Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten.
Die Neufassung sieht vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eingesammelt oder am Recyclinghof Pöppinghausen über separate Behältnisse angenommen werden können. Zudem werden Elektro- und Elektronikkleingeräte in haushaltsüblichen Mengen am Umweltbrummi entgegengenommen. Der Recyclinghof Pöppinghausen wird dabei als Sammelstelle gemäß den Vorgaben des ElektroG definiert. Die Satzung legt zudem fest, dass die Behältnisse für verschiedene Gerätegruppen, wie etwa Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte oder Telekommunikationsgeräte, bis zum 23. März 2006 bereitzustellen sind.
Nach Einschätzung der Verwaltung entstehen durch die Umsetzung des ElektroG keine zusätzlichen Kosten für die Gebührenpflichtigen. Die Entscheidung über die Satzung obliegt dem Rat der Stadt, der gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ein Weisungsrecht sowie die Pflicht zur Billigung grundsätzlicher Entscheidungen besitzt.
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- 16Gebührenbedarfsberechnung 2006 'Straßenreinigung' und Erlass einer Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 2005/342 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/342 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 im Bereich der Straßenreinigung sowie mit der Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Berechnung zur Kenntnis nehmen und der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossenen Satzung zustimmen.
Die Neufassung der Satzung erfolgt aufgrund von Änderungen der Gebührensätze und der Reinigungsklassen. Laut der Gebührenkalkulation für 2006 sind bei den Gebühren für den Winterdienst Erhöhungen vorgesehen, während bei der Straßenreinigung Senkungen auftreten. In den Reinigungsklassen 1, 3 und 5 bleiben die Gebühren unverändert, in den Klassen 2, 4, 6 und 8 sinken sie.
Zudem sind verschiedene Straßen zum 1. Januar 2006 in neue Reinigungsklassen umzustufen. Dies betrifft unter anderem die Straßen Am Hügel, Am Feldhof, Am Steinhof, Bornstraße, Dammstraße, Eckenerstraße, Eilertstraße, Gustavstraße, Hagenstraße, Lessingstraße, Leveringhauser Straße, Recklinghauser Straße, Schultenstraße, Talstraße, Voerstestraße und den Westring.
Der Verwaltungsrat prüft zudem die Einführung einer neuen Reinigungsklasse 10, bei der der Winterdienst für bestimmte Bereiche, wie verkehrsberuhigte Zonen, auf die Anlieger übertragen werden soll. Eine Entscheidung hierüber hängt von der Wirksamkeit des Einsatzes von Feuchtsalz ab. Die Satzung bedarf der Billigung durch den Rat der Stadt.
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- 17Beitragskalkulation 'Kanalanschlussbeitrag' und Erlass einer KanalanschlussbeitragssatzungZur Vorlage · 2005/341 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/341 befasst sich mit der Neukalkulation der Kanalanschlussbeitragssätze sowie der Erlassung einer neuen Kanalanschlussbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel. Der bisherige Beitragssatz von 2,45 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche basiert auf einer Kalkulation aus dem Jahr 1978. Laut der Verwaltung deckt dieser Satz die durchschnittlichen Aufwendungen für die Herstellung und Erweiterung der Abwasseranlage nicht mehr vollständig ab. Zudem soll die Kalkulation an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden, die bei Mischwasserkanälen eine Ermittlung der Kostenanteile nach dem Drei-Kostenmassen-Prinzip vorsieht.
Ein weiteres Ziel der Neuregelung ist die Einführung getrennter Beitragssätze für Schmutz- und Niederschlagswasser. Dies ist erforderlich, um den wirtschaftlichen Vorteil für Grundstückseigentümer bei einer Nichteinleitung von Niederschlagswasser gemäß den gesetzlichen Vorgaben abzubilden. Auf Basis eines Gutachtens eines beauftragten Ingenieurbüros wurden neue Sätze ermittelt: Der Beitrag für Schmutzwasser beläuft sich auf 1,76 Euro pro Quadratmeter Veranlagungsfläche, während der Beitrag für Niederschlagswasser 3,33 Euro pro Quadratmeter beträgt. Zusammen ergibt sich ein Gesamtsatz von 5,09 Euro pro Quadratmeter.
Der Rat der Stadt soll die neue Beitragskalkulation zur Kenntnis nehmen und die vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes beschlossene Satzung billigen.
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- 18Gebührenbedarfsberechnung 2006 'Klärschlammentsorgung' und Erlass einer GrundstücksentwässerungssatzungZur Vorlage · 2005/344 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/344 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammentsorgung im Jahr 2006 sowie der Neufassung einer Satzung zur Grundstücksentwässerung. Laut der vorliegenden Berechnung sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von Klärschlamm von 53,94 Euro im Jahr 2005 auf 53,36 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2006.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die neue Satzung über die Entsorgung und Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Castrop-Rauxel. Die Überarbeitung der Satzung erfolgte aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes sowie auf Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Ein wesentlicher Inhalt der Neuregelung ist die Anpassung der Entleerungsintervalle für vollbiologische Kleinkläranlagen. Während die bisherige Satzung eine jährliche Leerung vorsah, sieht die neue Fassung für diesen Anlagen-Typ einen zweijährigen Abstand zwischen den Entleerungen vor.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs hat die neue Satzung bereits beschlossen. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Rat der Stadt für die Billigung der Satzung zuständig, bevor diese öffentlich bekannt gemacht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zustimmt.
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- 19Erlass einer EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2005/343 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/343 befasst sich mit der Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der örtlichen Satzung an das am 11. Mai 2005 in Kraft getretene neue Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW).
Die Anpassung der Satzung ist notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zur Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser sowie die entsprechenden Ausnahmevorschriften zu integrieren. Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes ist Abwasser, bestehend aus Schmutz- und Niederschlagswasser, grundsätzlich der Gemeinde oder der zuständigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu überlassen. Eine Ausnahme besteht für Grundstückseigentümer, wenn nachgewiesen wird, dass das Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich auf dem Grundstück versickert oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Für Grundstücke, deren Bebaubarkeit nach dem 1. Januar 1996 durch entsprechende Planungen begründet wurde, obliegt die Führung des Nachweises der Gemeinwohlverträglichkeit der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der Grundwasserstände. In allen anderen Fällen muss der Nachweis durch den Anschlussberechtigten erbracht werden.
Die Neufassung der Satzung enthält neben redaktionellen Änderungen diese gesetzlichen Neuregelungen in den Paragrafen 4, 6, 7 und 8. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb hat die Satzung bereits beschlossen. Der Rat der Stadt soll der vorliegenden Satzung zustimmen, da ihm gemäß der Kommunalunternehmenssatzung die Billigung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung obliegt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 20Gebührenbedarfsberechnung 2006 'Stadtentwässerung' und Erlass einer Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2005/345 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/345 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 im Bereich der Stadtentwässerung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Laut der vorliegenden Berechnung ergibt sich für das Jahr 2006 eine Unterdeckung von etwa 6 Prozent. Als Ursachen für diese Entwicklung werden gestiegene Zinsaufwendungen, kalkulatorische Abschreibungen sowie Beitragserhöhungen der Emschergenossenschaft angeführt.
Um einen ausgeglichenen Gebührenhaushalt zu gewährleisten, sieht der Vorstand des EUV Stadtbetriebes eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2006 vor. Die Schmutzwassergebühr soll von 1,66 Euro auf 1,77 Euro pro Kubikmeter steigen. Die Niederschlagswassergebühr soll sich von 0,68 Euro auf 0,72 Euro pro Quadratmeter erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes beschlossenen Gebührensatzung zustimmt. Die rechtliche Grundlage für den Erlass der Satzung durch den Verwaltungsrat ergibt sich aus der Kommunalunternehmenssatzung. Da der Rat der Stadt gemäß dieser Satzung ein Weisungsrecht besitzt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Billigung bedürfen, ist die Zustimmung des Rates vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erforderlich.
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- 21Erlass einer 2. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/354 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/354 sieht die Verabschiedung der zweiten Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel vor. Ziel der Anpassung ist die Neugestaltung der Entgelttarife für Grünabfall, Altholz sowie gemischte Verpackungen, um diese an die veränderten Marktbedingungen anzupassen. Konkret sind Änderungen in den Positionen 1.1.1, 1.1.4, 5.2.9 und 5.2.10 der bestehenden Ordnung vorgesehen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung allgemeiner Leistungsentgelte im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die vom Verwaltungsrat bereits beschlossene Änderungsentgeltordnung durch den Rat der Stadt zu billigen, bevor eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann.
Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Verwaltungsrat am 1. Dezember 2005 sowie im Rat der Stadt am 15. Dezember 2005 vorbereitet. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Finanzen wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 22Wirtschaftsplan 2006Zur Vorlage · 2005/349 · Sitzungsvorlage
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Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes – AöR – hat den Entwurf des Wirtschaftsplan 2006 vorgelegt, der zur endgültigen Beschlussfassung in den Rat der Stadt Castrop-Rauxel eingebracht wurde. Der Entwurf wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsrates am 22. September 2005 beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den vom Verwaltungsrat beschlossenen Wirtschaftsplan 2006 feststellt.
Der Wirtschaftsplan umfasst die Teilbetriebe III (Abfallentsorgung), IV (DSD und Sonderleistungen), V (Stadtentwässerung) sowie VI (Straßenreinigung). Die Planzahlen wurden unter Berücksichtigung der in den Ratsvorlagen zu den Gebührensatzungen enthaltenen Angleichungen erstellt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei den Entwässerungsgebühren eine Erhöhung vorgesehen wurde, um ein betriebswirtschaftlich ausgerichtetes Ergebnis zu gewährleisten. Diese Anpassung der Gebühren war nach einer Phase der Gebührenstabilität erforderlich.
Ein Veränderungsnachweis wurde für diese Vorlage nicht vorgelegt, da seit der Einbringung des Entwurfs keine Änderungen an den Planzahlen ersichtlich waren. Die Ergebnisse der Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat werden dem Rat der Stadt nach der Sitzung am 1. Dezember 2005 bekannt gegeben. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 23Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2005; 'Umbesetzung von Ausschüssen'Zur Vorlage · 2005/356 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/356 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 28. November 2005 zum Thema Umbesetzung von Ausschüssen. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 15. Dezember 2005 zur Beratung vorgelegt.
Der Inhalt des Beschlussvorschlags verweist direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Beratung im Rat der Stadt bezüglich der personellen Neubesetzung in den städtischen Ausschüssen. Federführend für diese Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 24Antrag der FWI-Fraktion vom 21.11.2005; 'Satzungsänderung der Stadt Castrop-Rauxel zur Durchführung von Bürgerbegehren'Zur Vorlage · 2005/353 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat mit dem Antrag vom 21. November 2005 eine Änderung der Satzung der Stadt Castrop-Rauxel zur Durchführung von Bürgerbegehren beantragt. Gegenstand der Vorlage 2005/353 ist die Anpassung der städtischen Regelungen an die Vorgaben der Bürgerentscheid-Durchführungsverordnung (BürgerentscheidsDVO).
Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht die aktuelle Satzung in Bezug auf die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Information der Abstimmberechtigten nicht den Anforderungen der Verordnung. Die Verordnung schreibt vor, dass die Abstimmberechtigten zeitgleich mit der Abstimmungsbenachrichtigung über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie über die in den Gemeindeorganen vertretenen Positionen informiert werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Regelung in § 18 Absatz 2 der Satzung anzupassen. Konkret soll auf der Abstimmungsbenachrichtigung ein Hinweis auf die Amtliche Bekanntmachung erfolgen, welche am ersten möglichen Tag der Verteilung der Benachrichtigungen erfolgt. Zudem wird eine sprachliche Anpassung in Ziffer 3 vorgeschlagen, wonach die Erläuterung des Bürgermeisters künftig die von den Gemeindeorganen vertretenen Auffassungen umfassen soll. Weitere Änderungen der Satzung liegen im Ermessen der politischen Diskussion und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.
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- 25Antrag von Ratsmitglied Wolfgang Straub vom 28.10.2005; 'Einrichtung einer städtischen Beschäftigungsgesellschaft'Zur Vorlage · 2005/351 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2005/351 wird ein Antrag behandelt, der am 28. Oktober 2005 von einem Ratsmitglied gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Einrichtung einer städtischen Beschäftigungsgesellschaft. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Dezember 2005 zur Beratung vorgesehen. Als Beschlussvorschlag wird auf den Inhalt des ursprünglichen Antrags verwiesen. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Antrag von Ratsmitglied Thomas Schmidt vom 27.10.2005; 'Community Gardening'Zur Vorlage · 2005/350 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2005/350 liegt ein Antrag eines Ratsmitglieds vom 27. Oktober 2005 vor, der das Thema „Community Gardening“ behandelt. Die Vorlage ist als Sitzungsvorlage für den Rat der Stadt konzipiert und dient als Grundlage für die Beratung in der Sitzung am 15. Dezember 2005.
Der Inhalt des Antrags selbst wird in der vorliegenden Dokumentation nicht detailliert ausgeführt, da der Beschlussvorschlag explizit auf den Text des eingereichten Antrags verweist. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt. Die Vorlage ist als öffentliche Sitzungsvorlage klassifiziert.
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- 27Antrag von Ratsmitglied Schmidt vom 17.11.2005; 'Resolution zum Thema 'Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe''Zur Vorlage · 2005/355 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/355 befasst sich mit einem Antrag, der am 17. November 2005 von einem Ratsmitglied eingereicht wurde. Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution zum Thema der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Dezember 2005 zur Beratung vorgesehen. Als Beschlussvorschlag wird auf den Inhalt des eingereichten Antrags verwiesen. Federführend für diese Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 28Antrag von Ratsmitglied Thomas Schmidt vom 29.11.2005; 'Protokollierung der Ratsarbeit sowie der Ausschüsse'Zur Vorlage · 2005/357 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Tischvorlage 2005/357 wird ein Antrag eines Ratsmitglieds behandelt, der eine umfassende Protokollierung der Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse vorsieht. Ziel des Antrags ist es, entweder ein Wortprotokoll oder Tonbandaufzeichnungen der Sitzungen zu erstellen und diese an die Ratsmitglieder sowie die sachkundigen Bürger und sachkundigen Einwohner zu verteilen.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Vorhaben Stellung und empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Gegen die Einführung eines Wortprotokolls wird angeführt, dass dies nach Einschätzung der zuständigen Schriftführer der Ausschüsse nicht realisierbar sei, da eine Einstellung von Stenografen erforderlich wäre. Die Umsetzung von Tonbandaufzeichnungen würde eine technische Ausstattung der Sitzungsräume mit Richtmikrofonen und Aufzeichnungsgeräten voraussetzen. Zudem wird auf den erheblichen Kosten- und Zeitaufwand hingewiesen, der durch die Erstellung und den Versand von Kopien an einen Verteiler von insgesamt 184 Personen entstehen würde.
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass Ratsmitglieder bereits gesetzlich dazu berechtigt sind, als Zuhörer an Ausschusssitzungen teilzunehmen. Der Minderheitenschutz für fraktionslose Ratsmitglieder sei durch die Teilnahme an Ausschüssen sowie den Erhalt aller Sitzungseinladungen und Niederschriften bereits gewährleistet. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob die Verarbeitung der durch eine solche Maßnahme entstehenden Datenmenge den einzelnen Mitgliedern zumutbar sei.
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- 29Anfragen der Ratsmitglieder
- 30Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich