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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Auflösung der Grundschule an der Marienburger Straße ab dem Schuljahr 2006/2007Zur Vorlage · 2005/092 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, die Grundschule an der Marienburger Straße zum 1. August 2006 aufzulösen. Mit dieser Maßnahme sollen keine neuen Schüler mehr aufgenommen werden, während die verbleibenden Schüler nach pädagogischer Vertretbarkeit in den Bestand verbleiben. Der Bürgermeister soll die notwendige Genehmigung bei der Bezirksregierung Münster einholen, wobei die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet wird.
Im Zuge dieser Neuordnung soll der Schulbezirk Marienburger Straße der Grundschule Am Busch zugeordnet werden. Schüler aus dem nordöstlichen Teil des Bezirks Am Busch sollen stattdessen der Marktschule Ickern zugeordnet werden. Als Grundlage für diesen Beschluss dienen Überkapazitäten im nördlichen Stadtgebiet sowie sinkende Schülerzahlen, die von etwa 164 im Schuljahr 1995/96 auf prognostizierte 84 im Schuljahr 2010/11 zurückgehen. Die Klassenfrequenz liegt dabei zwischen 18 und 30 Schülern. Die Schulwege zur Grundschule Am Busch betragen nach der Neuregelung weniger als zwei Kilometer. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
Die vorliegenden Prognosen für den Zeitraum von 2006/07 bis 2010/11 zeigen für die Marktschule Ickern inklusive des Bereichs Am Busch einen Anstieg der Schülerzahlen von 62 auf 92. Für den Bereich Am Busch unter Berücksichtigung der Marienburger Straße wird eine Entwicklung von 86 auf 91 Schüler erwartet. Die Gesamtzahl der Schüler über die genannten Schulen, einschließlich der Erich-Kästner-Schule und der Schule Alter Garten, soll von 258 auf 285 steigen.
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- 3Einrichtung einer Stelle 'Jugendhilfeplanung' im Stellenplan Antrag der SPD-Ratfraktion und Grüne RatsfraktionZur Vorlage · 2005/087 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/087 der SPD- und Grünen-Fraktionen sieht die Einrichtung einer neuen Stelle im Bereich der Jugendhilfeplanung vor. Der Antrag zielt darauf ab, die im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verankerte Planungsverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe strukturell im Stellenplan der Stadt Castrop-Rauxel zu verankern.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 79 und 80 SGB VIII obliegt dem öffentlichen Träger die Aufgabe, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen sowie mittelfristige Bedarfe zu ermitteln. Die Planung soll zudem sicherstellen, dass auch unvorhersehbare Bedarfe kurzfristig gedeckt werden können. Ein Fokus der Planung liegt dabei auf der Förderung von jungen Menschen und Familien in gefährdeten Lebensbereichen sowie auf der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. In die Entwicklung der Maßnahmen sollen zudem die Interessen der jungen Menschen und Familien sowie die Träger der freien Jugendhilfe einbezogen werden.
Der Antrag der Ratsfraktionen weist darauf hin, dass der aktuelle Stellenplan keine eigenständige, übergreifende Aufgabenwahrnehmung für diese Planungsfunktion vorsieht. Bisher wurden die erforderlichen Bedarfe lediglich punktuell in den einzelnen Fachbereichen ermittelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Einrichtung der Stelle zur Jugendhilfeplanung festlegt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 4Stellenplan 2005Zur Vorlage · 2005/138 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/138 des Haupt- und Finanzausschusses sieht Änderungen am Stellenplan für das Jahr 2005 vor. Der Rat der Stadt soll die Anpassungen gemäß den beigefügten Anlagen beschließen. Durch die vorgeschlagenen Veränderungen reduziert sich die Gesamtzahl der Planstellen von 888 im Jahr 2004 auf 882 im Jahr 2005.
Der Plan sieht den Wegfall von 27 Stellen sowie die Einrichtung von 21 neuen Stellen vor, wobei vier dieser Stellen aufgrund eines befristeten Bedarfs mit einem entsprechenden Vermerk versehen sind. Unter den Neubesetzungen befinden sich fünf Stellen für die offene Ganztagsgrundschule Am Hügel sowie fünf Stellen für die Realschule II, bestehend aus einer Hausmeisterstelle und vier Teilzeitstellen für Reinigungskräfte. Zudem werden acht Stellen verändert, indem acht Vollzeitstellen in Teilzeitstellen umgewandelt werden, zwei Teilzeitstellen in Vollzeitstellen überführt werden und sechs Stellen angehoben werden. Weitere Anpassungen ergeben sich aus organisatorischen, gesetzlichen und tarifrechtlichen Regelungen.
Die finanziellen Auswirkungen der Änderungen belaufen sich auf eine Reduzierung der fiktiven Jahreskosten um 259.570 Euro. Diese Summe setzt sich aus Einsparungen bei Stellen, Kosten für neue Stellen, Stellenanhebungen sowie organisatorischen Änderungen im Reinigungsbereich zusammen. Für das Jahr 2005 sind im Sammelnachweis Personalkosten in Höhe von 35.803.150 Euro veranschlagt. Die Vorlage weist darauf hin, dass voraussichtliche Mehraufwendungen durch einen Tarifvertrag über eine Einmalzahlung in Höhe von etwa 240.000 Euro noch nicht eingeplant waren.
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- 5Beschluss der Haushaltsreste 2004 und Neuveranschlagungen für 2005Zur Vorlage · 2005/170 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt berät über die Haushaltsreste des Jahres 2004 sowie über Neuveranschlagungen für das Haushaltsjahr 2005. Da das Haushaltssicherungskonzept 2004 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, ist die Bildung von Haushaltsresten sowie deren Übertrag ins Folgejahr möglich.
Im Vermögenshaushalt sollen alte Einnahmereste von über 127.823,00 € und alte Ausgabereste von über 198.447,92 € in das Jahr 2005 übertragen werden. Zudem wird die Bildung neuer Haushaltsreste für 2004 beantragt, die Einnahmen in Höhe von 3.391.743,00 € und Ausgaben in Höhe von 10.615.138,60 € umfassen. Für Maßnahmen, die nicht als Reste gebildet werden können, ist eine Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2005 vorgesehen. Im Vermögenshaushalt belaufen sich diese Mittel auf 2.386.481,00 €, finanziert durch Landeszuweisungen sowie Rücklagezuführungen und -entnahmen. Im Verwaltungshaushalt sollen 44.263 € neu veranschlagt werden, wobei die Finanzierung ebenfalls über Rücklagen erfolgt.
Im Verwaltungshaushalt werden zudem neue Ausgabereste in Höhe von 276.071,04 € für das Jahr 2004 vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel für die Neuveranschlagungen im Rahmen des Änderungsdienstes zum Haushalt 2005 einzuplanen. Für Schulen sollen zudem nicht verbrauchte Mittel in der Allgemeinen Rücklage vorgehalten werden, um künftige Investitionen in Inventar und Lehrmittel zu ermöglichen.
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- 6Beschluss von Dringlichkeitslisten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 2005/171 · Tischvorlage
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- 7Haushalts-Eckdaten 2005 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 2005/172 · Tischvorlage
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- 8Bürgerbegehren zum Umbau des Stadions an der BahnhofstraßeZur Vorlage · 2005/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/165 befasst sich mit einem Bürgerbegehren zum Umbau des Stadions an der Bahnhofstraße. Das Bürgerbegehren wurde dem Oberbürgermeister 2005 durch die Vertreter des Begehrens übergeben. Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass das Begehren formell zulässig ist. Von den 4.184 eingereichten vollständigen Unterschriften erfüllten 3.784 die erforderliche Quote von 6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Auch die weiteren formellen Voraussetzungen hinsichtlich der Fragestellung, der Begründung sowie des Kostendeckungsvorschlags sind erfüllt.
In der Fragestellung des Begehrens wird der Begriff „kurzfristig“ verwendet, was als ein Zeitraum definiert wird, der für die Verwaltung realisierbar ist. Durch die Bereitstellung der Haushalts-Eckdaten 2005 wird der Intention des Bürgerbegehrens bereits entsprochen. Die geplanten Haushaltsmittel sehen für das laufende Jahr 300.000 Euro und für das Jahr 2006 eine Summe von 1,7 Millionen Euro für den Stadionumbau vor. Damit wird die Grundlage für einen möglichen Bürgerentscheid geschaffen. Der Rat der Stadt soll das zulässige Bürgerbegehren zur Kenntnis nehmen und die Antragsteller über den Beschluss informieren. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme entstehen.
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- 9EinstellungsstoppZur Vorlage · 2005/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/123 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Fortführung des Einstellungsstopps sowie weiterer personalwirtschaftlicher Maßnahmen in der Stadtverwaltung. Der Rat der Stadt soll den Beschluss vom 21. Februar 2002 bestätigen, der zur Unterstützung der Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt einen generellen Einstellungsstopp, eine Wiederbesetzungssperre für freie und freiwerdende Stellen sowie den Verzicht auf nicht tariflich geregelte Zulagen vorsieht. Diese Regelungen gelten für alle Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Arbeiter, Angestellten und Beamten, unabhängig von der jeweiligen Besoldung oder Eingruppierung.
Die Vorlage verweist zudem auf den Beschluss vom 21. Mai 2003, der einen Rahmen für Sparmaßnahmen im Personalbereich mit einem Volumen von etwa 4 Millionen Euro festlegte. Im Rahmen der jährlichen Stellenplanberatungen zeigt sich eine Reduzierung der Stellenanzahl von 919 Stellen im Jahr 2001 auf 882 Stellen im Entwurf für den Stellenplan 2005, trotz eines Bedarfs an zusätzlichen Stellen in den Bereichen Kindergärten und Offene Ganztagsschule.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Entscheidungskompetenz über Ausnahmen vom Einstellungsstopp auf den Bürgermeister zu übertragen. Dies soll die Verwaltungsverfahren erleichtern und der Personalhoheit des Bürgermeisters gemäß der Gemeindeordnung entsprechen. Die Entscheidungskompetenzen des Haupt- und Finanzausschusses in Personalangelegenheiten gemäß der Hauptsatzung bleiben hiervon unberührt.
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- 10Haushaltsüberschreitungen 2004 und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2004Zur Vorlage · 2005/120 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/120 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen sowie den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2004. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Überschreitungen gemäß § 82 GO NRW zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage erläutert die rechtliche Einordnung von Mehrausgaben in verschiedene Kategorien. Haushaltsüberschreitungen über 75.000 Euro gelten als erheblich und erfordern die vorherige Zustimmung des Rates, wobei die entsprechenden Genehmigungen für das Jahr 2004 bereits im laufenden Haushaltsjahr eingeholt wurden. Überschreitungen zwischen 25.000 Euro und 75.000 Euro werden als nicht erheblich eingestuft; die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den Betriebsausschüssen oder der Kämmerin, wobei dem Rat diese Entscheidungen nachträglich zur Kenntnis zu geben sind. Ausgaben unter 25.000 Euro werden als geringfügige Haushaltsüberschreitungen definiert. In diesem Fall obliegt die Entscheidung den Betriebsleitern der Unternehmenszentrale sowie der Betriebe 1 bis 3 bzw. der Kämmerin für das Allgemeine Finanzbudget.
Zusätzlich werden dem Rat die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2004 vorgelegt. Die detaillierten Mittelüberschreitungen sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeschlüsselt, welche den Verwaltungshaushalt sowie den Vermögenshaushalt betreffen. Die Vorlage dient der formalen Information des Rats über die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben getroffenen Ausgabenentscheidungen.
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- 11Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/160 · Sitzungsvorlage
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- 12Wiederwahl der Schiedsperson Robert Lasser für den Bezirk VZur Vorlage · 2005/118 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/118 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk V in Castrop-Rauxel. Die bisherige Amtszeit der Schiedsperson ist am 15. Mai 2005 abgelaufen.
Der Bezirk V umfasst die Stadtteile Bövinghausen, Merklinde, Frohlinde, Schwerin und Dingen sowie die Straßen südlich des Rennbahngeländes und die südlich des Rennbahngeländes auf der östlichen Seite der Emschertalbahn liegenden Straßen.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW kann bei einer Wiederwahl auf eine vorherige öffentliche Ausschreibung verzichtet werden. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat die Wiederwahl ausdrücklich befürwortet. Die betreffende Person hat erklärt, das Amt der Schiedsperson weiterhin auszuführen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Schiedsperson für den Bezirk V für eine neue Wahlperiode von fünf Jahren wählt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Mai 2005 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 19. Mai 2005 vorgesehen.
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- 13Wahl der Schiedsperson für den Bezirk IIZur Vorlage · 2005/148 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/148 befasst sich mit der Neubesetzung der Schiedsperson für den Bezirk II in Castrop-Rauxel. Da die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson im Oktober 2004 abgelaufen ist und die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den Landgerichtsbezirk Dortmund eine Wiederwahl nicht befürwortete, wurde eine Neubesetzung notwendig.
Im Rahmen des Verfahrens gemäß dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich vier Personen für die zu besetzende Stelle beworben. Der Bezirk II umfasst das Gebiet zwischen der Recklinghauser Straße südlich der Emscher, der Stadtgrenze zu Herne und der Köln-Mindener-Eisenbahn, unter Ausschluss der Straße am Beerenbruch.
Nachdem der Obmann der Schiedspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Castrop-Rauxel im Rahmen der Verwaltungsvorschriften eine Stellungnahme zu den Bewerbern abgegeben hat, wurde nach Rücksprache mit dem Vorstand der Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den Landgerichtsbezirk Dortmund eine Empfehlung ausgesprochen. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, einen der Bewerber zur Schiedsperson für den Bezirk II zu wählen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 14Änderung der Gebührenordnung für die VolkshochschuleZur Vorlage · 2005/-023 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/-023 sieht eine Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule der Stadt Castrop-Rauxel zum 01.07.2005 vor. Hintergrund der Anpassung ist die veränderte Förderlandschaft für Sprachkurse. Durch die Einführung des Zuwanderungsgesetzes und die damit verbundene Neuregelung der Förderung durch das Bundesamt für Migration hat sich die Nachfrage nach Kursen im Bereich „Deutsch als Fremdsprache / Zweitsprache“ erhöht. Während die Förderung zuvor auf Arbeitsmigranten und EU-Bürger beschränkt war, wurde diese Einschränkung im Jahr 2004 aufgehoben.
Mit dem Ende der Übergangsförderung ab dem Jahr 2005 ist vorgesehen, dass sich die Teilnehmenden an den Kurskosten beteiligen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Regelgebühr anzuwenden. Die Änderungssatzung sieht konkret vor, dass die in § 1 Absatz 3 bisherige Regelung zur Gebührenfreiheit von Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ entfällt.
Der Rat der Stadt soll die Änderung der Gebührenordnung beschließen. Die Vorlage enthält zudem Bestimmungen zur Gebührenerhebung für verschiedene Bildungsangebote, wie etwa Schulabschlüsse oder Sportkurse, sowie Regelungen zur Gebührenbefreiung und Erstattung. Eine haushaltsmäßige Berührung der Änderung wird nicht angegeben. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 1 und anschließend im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 15Umwandlung der Europaschule in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2005/2006Zur Vorlage · 2005/137 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/137 sieht die Umwandlung der Europaschule in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2005/2006 vor. Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden die Runderlasse des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom Februar 2003 in der Fassung vom Februar 2004. Die Schule hat die Umwandlung mit Schreiben vom 13. April 2005 beantragt, wobei die Lehrerkonferenz sowie die Schulkonferenz den entsprechenden Plänen bereits zugestimmt haben.
Das Ganztagskonzept liegt in seinen Grundzügen vor. Es ist vorgesehen, drei Gruppen mit insgesamt etwa 36 Schülerinnen und Schülern zu bilden. Im Rahmen der Umsetzung sind noch organisatorische Einzelheiten, der Personaleinsatz sowie ein Raumkonzept unter Berücksichtigung der vorhandenen Räumlichkeiten mit der Schule zu klären.
Der Rat der Stadt soll beschließen, die Umwandlung durchzuführen und die Verwaltung damit beauftragen, den Umfang notwendiger Baumaßnahmen zu ermitteln, diese dem Rat zur Genehmigung vorzulegen und die erforderlichen Förderanträge zu stellen. Die Investitionskosten für das Schuljahr 2005/2006 werden auf 19.920 Euro beziffert, wobei ein städtischer Eigenanteil von 2.460 Euro verbleibt, da Einnahmen von Dritten in Höhe von 17.460 Euro erwartet werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge und Eigenanteile im Rahmen der Bereichsbudgets gesichert.
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- 16Vorplanung für den Neubau der Grundschule an der Ahornstraße; Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO.NRWZur Vorlage · 2005/125 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/125 befasst sich mit der Genehmigung der Vorplanung für den Neubau der Grundschule an der Ahornstraße sowie der nachträglichen Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO.NRW. Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 16. März 2005 die Vorplanung einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung angewiesen, eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die weitere Planung unverzüglich beauftragen und durchführen zu können. Die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 31. März 2005 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen.
Der Rat der Stadt wird nun gebeten, diese Entscheidung im Rahmen der Sitzung am 19. Mai 2005 förmlich zu genehmigen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Gesamtkosten von 5.250.000 Euro. Davon werden Einnahmen in Höhe von 240.000 Euro von Dritten erwartet, sodass sich ein städtischer Eigenanteil von 5.010.000 Euro ergibt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden, da das Projekt im Entwurf der Haushaltseckdaten 2005 als prioritäres Vorhaben vorgesehen ist. Die Finanzierung soll ab dem Jahr 2005 sichergestellt werden. Die Vorlage wurde vom Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) erstellt.
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- 172. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen GanztagsschuleZur Vorlage · 2005/129 · Sitzungsvorlage
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- 18Einbeziehung eines weiteren beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss Antrag des Stadtjugendringes Castrop-Rauxel e. V.Zur Vorlage · 2005/086 · Sitzungsvorlage
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Der Stadtjugendring Castrop-Rauxel e. V. hat einen Antrag gestellt, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu verändern. Konkret wird die Einbeziehung des Vorsitzenden des Stadtjugendrings als weiteres beratendes Mitglied in das Gremium beantragt.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben findet sich in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß § 4 Ziffer 3 Absatz h dieser Satzung besteht die Möglichkeit, nach Bedarf weitere sachkundige Personen in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Die Wahl dieser Mitglieder erfolgt durch den Rat der Stadt unter Einhaltung der Bestimmungen des AG-KJHG sowie der Gemeindeordnung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Vorsitzenden des Stadtjugendrings Castrop-Rauxel e. V. als beratendes Mitglied in den Ausschuss wählt. Mit der Umsetzung dieser Änderung ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Betriebsausschuss 2 vorgelegt und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt.
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- 19Förderung der Trägeranteile der dritten Gruppe des kath. Kindergartens St. Lambertus - HenrichenburgZur Vorlage · 2005/077 · Sitzungsvorlage
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- 20Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/127 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/127 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Mit der neuen Regelung soll die bisherige Satzung für den Gestaltungsbeirat vom 26. Juni 2003 außer Kraft treten.
Die Neugestaltung der Satzung ergibt sich aus der Erweiterung des Aufgabenfeldes des Gremiums. Während der bisherige Gestaltungsbeirat vorrangig Einzelprojekte in den Bereichen Architektur und Landschaftsarchitektur beriet, soll der Fokus künftig verstärkt auf künstlerischen und gestalterischen Aspekten städtebaulicher Planungsprozessen liegen. Dies umfasst unter anderem die Einbeziehung von Kunst am Bau sowie die Berücksichtigung von Stadtgeschichte und Ortskunde zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Für die künftige Besetzung des Beirats werden Fachleute aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und bildende Kunst sowie ein Bürger mit fundierten Kenntnissen der Stadtgeschichte vorgesehen. Um die Qualität der Planungsergebnisse zu sichern, sieht die Satzung vor, Bauherren und Planverfassern die Möglichkeit zur Erläuterung ihrer Projekte einzuräumen.
Durch die Erweiterung des Teilnehmerkreises und der Themenfelder wird eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung NRW eingeführt, was mit jährlichen Kosten von etwa 6.000 Euro verbunden ist. Der Rat der Stadt soll die beigefügte Satzung beschließen.
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- 21Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Berufung der MitgliederZur Vorlage · 2005/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/128 der Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Berufung neuer Mitglieder für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung. Gemäß der entsprechenden Satzung setzt sich das Gremium aus fünf Fachleuten der Berufsgruppen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und bildende Kunst sowie einem sachkundigen Bürger zusammen. Die Satzung sieht vor, dass die Verwaltung die Mitglieder vorschlägt und der Rat der Stadt die Berufung vornimmt.
Die Verwaltung schlägt für die Besetzung der Fachpositionen Personen aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und bildende Kunst vor, die über entsprechende Berufserfahrung und Fachkompetenz verfügen. Unter den vorgeschlagenen Fachleuten befinden sich bereits Mitglieder, die zuvor im Gestaltungsbeirat der Stadt tätig waren, sowie ein Vorsitzender eines vergleichbaren Beirats aus einer anderen Kommune.
Als sachkundiger Bürger wird ein Bürger vorgeschlagen, der aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Fotograf über fundierte Kenntnisse der Stadtgeschichte und der baulichen Entwicklung von Castrop-Rauxel verfügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt dem Vorschlag der Verwaltung folgt und die genannten Personen als stimmberechtigte Mitglieder des Beirates beruft. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 1, den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt vorgesehen.
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- 22BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 182 Planbereich: Wartburgstraße/Nördlicher Zufahrtsbereich zum Mittelstandspark West hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2005/139 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/139 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht den Beschluss einer Veränderungssperre gemäß den Paragrafen 14 und 16 des Baugesetzbuches für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1
„Wartburgstraße/Nördlicher Zufahrtsbereich zum Mittelstandspark West“ vor. Der Geltungsbereich der Sperre umfasst eine Fläche von etwa 1,9 Hektar im Ortsteil Rauxel, westlich der Wartburgstraße auf Höhe der Siemensstraße. Es handelt sich dabei um den nördlichen Zufahrtsbereich zum ehemaligen Westfalia-Becorit-Gelände.
Die Grundlage für die Planung bildet das im Dezember 2002 beschlossene Leitbild „Entwicklungsachse Nord“, welches die Entwicklung des ehemaligen Geländes zum Mittelstandspark West vorsieht. Die Erschließung soll über eine neue Straße erfolgen, die über die bereits fertiggestellten Kreisverkehre an die Wartburgstraße angebunden wird. Während die Flächen östlich des Kreisverkeises nach § 34 BauGB bebaubar sind, ist für das Areal westlich des Kreisverkeises die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen. Ziel ist es, die städtebauliche Bedeutung des Bereichs als Eingangstor zum Mittelstandspark West durch markante Gebäude zu unterstreichen und die Straßenverkehrsfläche als Zufahrt zu sichern. Geplant ist die Prüfung einer gewerblichen Nutzung oder einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe in dreي- bis viergeschossiger Bauweise. Die Veränderungssperre soll eine städtebauliche Entwicklung verhindern, welche die Ziele der geplanten Bebauungsplanung konterkarieren könnte. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 23Umlegungsverfahren Nr. 23 Planbereich: Schäferweg hier: Beschluss zur Rücknahme der Anordnung zur Durchführung eines UmlegungsverfahrensZur Vorlage · 2005/149 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Anordnung zur Durchführung des Umlegungsverfahrens Nr. 23 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 170 „Schäferweg“ zurücknehmen. Die ursprüngliche Anordnung zur Durchführung des Verfahrens erfolgte am 20. November 2003.
Grund für den vorliegenden Beschlussvorschlag sind Erkenntnisse aus der Ermittlung der Planungsgrundlagen. Ein im Auftrag des Grundstückseigentümers erstelltes Baugrundgutachten weist darauf hin, dass der Untergrund im vorgesehenen Neubaubereich teilweise aus Torfboden besteht. Dies führt dazu, dass in bestimmten Teilbereichen Pfahlgründungen oder Plattenfundamente erforderlich sind, während in anderen Bereichen eine normale Auskofferung für Kellergeschosse ausreicht. Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass die Bodenqualität die Grundstückspreise beeinflussen kann.
Der Umlegungsausschuss hat die Bedenken hinsichtlich der Bodenverhältnisse und der daraus resultierenden Notwendigkeit differenzierter Zuteilungswerte sowie der Haftungsfragen bei späteren Bauschäden geäußert und die Entscheidung an den Rat zurückgegeben.
Die Rücknahme der Anordnung hat keine Auswirkungen auf die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 170. Statt des regulären Umlegungsverfahrens wird die Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens nach § 80 BauGB angestrebt, was in Absprache mit den Eigentümern erfolgt. Dem Rat wird das Ergebnis der Erörterungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 24(ohne Titel)
- 25Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung im Emschergebiet hier: Zukunftsvereinbarung Regenwasser
- 26Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2003; Beratung und Beschlussfassung sowie Erteilung der Entlastung
- 27Benennung der Organisationen mit beratender StimmeZur Vorlage · 2005/-016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll auf Vorschlag des Integrationsrates die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder im Integrationsrat ändern. Der Beschluss sieht vor, die Anzahl der Vertreter von Kirchen, Verbänden und für Integration arbeitenden Organisationen von bisher fünf auf sechs zu erhöhen.
Der Integrationsrat setzt sich aus 14 direkt gewählten Migrantenvertretern sowie fünf vom Rat der Stadt benannten Ratsmitgliedern oder Bürgervertretern zusammen. Im Rahmen einer Anfrage der Verwaltung hatten acht Organisationen Interesse an einer Mitarbeit signalisiert und jeweils Vertreter sowie Stellvertreter benannt. In seiner konstituierenden Sitzung am 3. Februar 2005 hat der Integrationsrat beschlossen, einem größeren Kreis von Stellen die Möglichkeit zur Mitarbeit zu geben und sechs Organisationen auszuwählen.
Die zur Benennung vorgeschlagenen Organisationen sind der Europagesprächskreis und Dialogforum, das Kulturzentrum Zeche Ickern - AGORA -, der Verein zur Förderung der Begegnung von deutschen und ausländischen Kindern, Jugendlichen und Familien e. V., der Interkulturelle Bildungs- und Förderverein für Schüler und Studenten, das Informationszentrum Dritte Welt, das Institut für Interkulturelle Musik und Bühnenkünste e. V. sowie die Kampfsportschule KAN-DO e. V. und der SV Yeni Genclikspor e. V.
Durch die Erweiterung der Mitgliederzahl sind finanzielle Auswirkungen in Form von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an den Sitzungen zu erwarten.
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- 28Erweiterung der Lindenschule (städt. Gemeinschaftsgrundschule)Zur Vorlage · 2005/163 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Erweiterung der Lindenschule als städtische Gemeinschaftsgrundschule entscheiden. Die Vorlage bezieht sich auf eine bereits im Dezember 2004 genehmigte Vorplanung. Ziel der Entscheidung ist es, die Umsetzung der Maßnahme zu ermöglichen und die Beauftragung einer Genehmigungsplanung kurzfristig einzuleiten. Dies soll vor den noch ausstehenden Beschlüssen zum Haushalt 2005 geschehen.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 1.656.000 Euro. Davon entfallen 160.000 Euro auf eine Landeszuweisung, die für die Schaffung von Räumlichkeiten im Rahmen des offenen Ganztagsschulbetriebs vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 1.496.000 Euro. Die Finanzierung soll durch einen Haushaltsansatz in Höhe von 770.000 Euro aus dem Jahr 2005 sowie durch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 886.000 Euro, die zu Lasten des Haushaltsjahres 2006 geht, gedeckt werden.
Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen bereitzustellen. Die Verwaltung führt an, dass die Vorabbereitstellung der Mittel gemäß § 81 GO NRW möglich ist, da es sich um eine notwendige und unabweisbare schulische Baumaßnahme handelt. Die Finanzierung ist laut vorliegenden Informationen im laufenden Jahr sowie im Finanzplanungszeitraum gesichert.
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- 29Maßnahmen zum Korruptionsbekämpfungsgesetz a) Dritte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und die Ausschüsse b) Aufhebung der Ehrenordnung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/141 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/141 der Verwaltung befasst sich mit Anpassungen an den kommunalen Regelwerken infolge des am 1. März 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Vorlage ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die für Ratsmitglieder, Ausschussmitglieder und sachkundige Bürger eine Auskunftspflicht vorsehen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen dritten Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und die Ausschüsse soll die gesetzlich vorgeschriebene Auskunftspflicht verankert werden. Die betroffenen Personen müssen gegenüber der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über ihren Beruf, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien, Organen öffentlicher oder privatrechtlicher Einrichtungen sowie Funktionen in Vereinen erteilen. Die Erfassung dieser Angaben erfolgt jährlich durch den Bereich Rats- und Öffentlichkeitsarbeit, wobei die Veröffentlichung der Daten im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel vorgesehen ist. Zudem sieht der Entwurf vor, dass für Einzelprüfungen durch den Bereich Rechnungsprüfung Auskünfte über Vermögensverhältnisse wie Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiervermögen, treuhänderisch gehaltenes Vermögen und Grundbesitz einzuholen sind.
Gleichzeitig wird die Aufhebung der Ehrenordnung der Stadt Castrop-Rauxel vom 13. Dezember 1979 beantragt. Da die darin enthaltenen Auskunftspflichten nun durch die gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes abgedeckt sind, soll durch die Aufhebung eine Doppelauskunft vermieden werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 30Benennung eines Mitgliedes im BehindertenbeiratZur Vorlage · 2005/157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 19. Mai 2005 liegt die Sitzungsvorlage 2005/157 zur Umbesetzung des Behindertenbeirats vor. Die Vorlage betrifft die personelle Veränderung der Vertretung der Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel in diesem Gremium.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass anstelle der bisherigen Vertretung eine neue Person in den Behindertenbeirat berufen wird. Die neue Benennung erfolgt für die Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel durch eine Vertreterin der Institution. Im Falle einer Verhinderung der neu benannten Person wird die Vertretung durch ein Mitglied übernommen, welches bereits zuvor vom Rat der Stadt benannt wurde.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 31Antrag des Ratsmitgliedes Schmidt - Benennung von Sachkundigen Einwohnern durch die Einzelmitglieder des RatesZur Vorlage · 2005/156 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2005/156 wird ein Antrag eines Ratsmitglieds behandelt, der vorsieht, den fraktionslosen Einzelmitgliedern des Rates der Stadt die Möglichkeit einzuräumen, für jeden Ausschuss jeweils einen sachkundigen Einwohner benennen zu können. Ziel des Antrags ist es, die Beteiligung politischer Minderheiten an den Entscheidungsprozessen in den Ausschüssen zu ermöglichen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Minderheitenschutz in der Gemeindeordnung NRW bereits durch verschiedene Regelungen berücksichtigt wird. So haben Fraktionen oder Gruppen, die kein stimmberechtigtes Ausschussmitglied stellen, Anspruch auf ein beratendes Mitglied. Zudem hat jedes Ratsmitglied das Recht, mindestens einem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören, was die betreffenden fraktionslosen Ratsmitglieder bereits im Haupt- und Finanzausschuss tun. Darüber hinaus besteht für Ratsmitglieder das Recht, als Zuhörer an nichtöffentlichen Sitzungen teilzunehmen oder sich an der Beratung zu beteiligen, sofern sie Anträge für die Ausschusssitzungen stellen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte weist die Verwaltung darauf hin, dass die Benennung zusätzlicher sachkundiger Einwohner Kosten für das Sitzungsgeld in Höhe von jeweils 25 Euro pro Person sowie die Erstattung von Verdienstausfällen zur Folge hätte. Dies würde zu Mehrkosten von etwa 2.150 Euro pro Jahr führen. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen und der finanziellen Auswirkungen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Der Beschlussvorschlag sieht die Ablehnung des Antrags durch den Rat der Stadt vor.
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- 32Antrag von Ratsmitglied Schmidt vom 11. März 2005; Einsatz eines neu entwickelten Filter-Systems für MotorenölZur Vorlage · 2005/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2005/111 wird ein Antrag eines Ratsmitglieds vom 11. März 2005 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist der Einsatz eines neu entwickelten Filtersystems für Motorenöl.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge vorgesehen, in der der Rat der Stadt am 19. Mai 2005 sowie der Umweltausschuss am 21. Juni 2005 über das Thema beraten sollen. Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Vorlage auf den ursprünglichen Antrag verwiesen. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 33Antrag der CDU-Fraktion vom 3. Mai 2005; Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur 'Interkommunalen Zusammenarbeit'Zur Vorlage · 2005/167 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 3. Mai 2005 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur interkommunalen Zusammenarbeit beantragt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/167 liegt dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Antrag zielt darauf ab, ein Gremium zu schaffen, das sich mit den Möglichkeiten und Strukturen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kommunen befasst. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage direkt auf den Text des Antrags verwiesen. Die Entscheidung über die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe wird in der Sitzung des Rates der Stadt am 19. Mai 2005 behandelt. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 34Anfragen der Ratsmitglieder
- 35Mitteilungen der Verwaltung
- 1Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten nicht öffentlich
- 2Bestellung und Abberufung von Rechnungsprüfern nicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich