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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Nachtragsstellenplanentwurf 2016Zur Vorlage · 2016/125 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/125 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt den Entwurf für einen Nachtragsstellenplan 2016. Der Rat der Stadt soll die Veränderungen zum Nachtragsstellenplan 2016 gemäß den beigefügten Anlagen beschließen.
Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Summe der vollzeitverrechneten Planstellen von bisher 806,1922 auf 844,1122 Stellen vor. Wesentliche Bestandteile dieser Anpassung sind die Einrichtung bzw. Ausweitung von 37,42 vollzeitverrechneten Stellen, die insbesondere auf gestiegene Fallzahlen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation zurückzuführen sind. Zudem sollen 1,0 Stellen mit kw-Vermerken bei neu eingerichteten Parallelstellen im Rahmen der Altersteilzeit angebracht werden. Gleichzeitig fallen 0,5 vollzeitverrechnete Stellen weg. Ein weiterer Punkt ist die Aufhebung eines kw-Vermerks bei der Stelle der Betriebsleitung, da diese im Jahr 2016 neu zu besetzen ist.
Die Verwaltung gibt an, dass die daraus resultierenden Mehraufwendungen im Haushalt bereitgestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Eine Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 3Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2016 nebst AnlagenZur Vorlage · 2016/115 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt eine Vorlage zur Nachtragssatzung und zum Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Nachtragssatzung sowie des Nachtragshaushaltsplans unter Berücksichtigung bereits erfolgter überplanmäßiger Mittelbereitstellungen. Zudem sind der aktualisierte Haushaltssanierungsplan, ein Nachtrag zum Stellenplan 2016 sowie Änderungen der Investitions-Dringlichkeitsliste Bestandteil der Vorlage.
Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sind Mittel für die Konzeption, Erstellung und Einrichtung einer „Castrop-Rauxel-App“ sowie für die zugehörige Softwarepflege und Abschreibungen vorgesehen. In der allgemeinen Finanzwirtschaft werden Erstattungen aus Vorjahren bei der Gewerbesteuerumlage und für den Fonds Deutscher Einheit sowie Anpassungen bei der Tilgung von Krediten und Rückstellungen für Steueraufkommen ausgewiesen.
Im technischen Immobilienmanagement wird die energetische Sanierung des Gebäudes Nordstraße 32 als investives Vorhaben neu veranschlagt. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen zeigt der Plan Anpassungen bei verschiedenen Baumaßnahmen. Während die Erweiterung einer Tageseinrichtung in der Recklinghauser Straße und eine Kurvenentschärfung in der Cottenburgstraße/Westhofenstraße aufgrund fehlender Förderfähigkeit nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) umgeplant werden, wird der Finanzierungsbedarf für die Sanierung des Marktplatzes durch die freiwerdenden Mittel aus diesen Maßnahmen gedeckt. Die Vorlage integriert zudem bereits beschlossene überplanmäßige Mittelbereitstellungen in den Nachtragshaushalt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 3.aNachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2016 nebst AnlagenZur Vorlage · 2016/115.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2016/115.1 sieht die Verabschiedung einer Nachtragssatzung sowie eines Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2016 vor. Der Rat der Stadt soll die entsprechenden Dokumente unter Berücksichtigung der in dieser Ergänzungsvorlage enthaltenen Änderungen beschließen. Damit einhergehend wird eine Anpassung der modifizierten Projektion der Finanzplanung 2016–2026 zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sowie eine Änderung der Investitions-Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2016 beantragt.
Grundlage der Anpassungen ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf bei der Maßnahme zur Neugestaltung des Marktplatzes Castrop (unbewirtschaftete Fläche). Nach der Aufhebung einer bisherigen Submission wurden neue Kosten für die investiven Auszahlungen sowie für konsumtive Aufwendungen ermittelt. Während der investive Mehrbedarf durch die Verwendung eines Alternativnatursteins und die Verrechnung von Erstattungen gering ausfällt, sind im konsumtiven Bereich zusätzliche Mittel in Höhe von 141.500 Euro erforderlich. Diese Kosten entstehen primär durch die Kostenerstattung an die RWE für die neue Beleuchtung sowie für Anschlusskosten an Westnetz.
Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt durch Landeszuwendungen sowie durch Minderaufwendungen bei Erstattungen an öffentliche Sonderrechnungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgenommenen Änderungen insgesamt als haushaltsneutral zu bewerten sind, da sich das für das Jahr 2016 ausgewiesene Jahresergebnis nicht verändert. Der Stellenplan bleibt von dieser Ergänzungsvorlage unberührt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 4Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2016 - Stand 31.03.2016Zur Vorlage · 2016/126 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/126 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2016 unter Berücksichtigung des Standes vom 31. März 2016. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Sitzung vom 26. November 2015 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2016 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 23. März 2016 genehmigt wurde.
Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans erforderlich. Die Vorlage erläutert zudem die gesetzliche Verpflichtung, der Bezirksregierung Münster einen Bericht zur Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stand des 31. März bis spätestens zum 15. April vorzulegen. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales. Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat der Stadt den Bericht, der der Bezirksregierung bereits am 15. April 2016 vorgelegt wurde, zur Kenntnis zu bringen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20160428135928|20160428140011|20160428135932|20160428135939|20160428135944|20160428135948|20160428135954|20160428135959|20160428140003|20160428140007
- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.03.2016Zur Vorlage · 2016/117 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/117 zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. März 2016 legt die aktuellen Veränderungen in den Teilergebnishausalten und Teilfinanzhaushalten dar. Der Rat der Stadt soll den Unternehmensbericht zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung meldet Verbesserungen in den Teilergebnishalten in Höhe von insgesamt 20.134 Euro sowie prognostizierte Verbesserungen in den Teilfinanzhaushalten von 53.134 Euro. Diese Angaben beziehen sich auf Entwicklungen, die nicht bereits im Entwurf zum Nachtragshaushaltsplan 2016 berücksichtigt wurden.
Innerhalb der Unternehmenszentrale zeigen sich bei der allgemeinen Finanzwirtschaft durch geringere Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite und höhere Hundesteuererträge positive Effekte, während bei den Konzessionsabgaben für Strom und Gas sowie bei den Ausgleichszahlungen des Familienlastenausgleichs Mindererträge zu erwarten sind. Im Bereich der Personalaufwendungen wird auf potenzielle Erhöhungen durch aktuelle Tarifverhandlungen hingewiesen.
In den verschiedenen Betriebseinheiten ergeben sich unterschiedliche Entwicklungen. Während im Bereich Immobilienmanagement durch Entschädigungsleistungen und Gutschriften von Energieversorgern eine Verbesserung erwartet wird, führt die Nutzung von Turnhallen als Flüchtlingsunterkünfte zu Mindereinnahmen im Sportbereich. Bei der Schülerbeförderung wird aufgrund veränderter Schulstrukturen mit einem Mehraufwand von 50.000 Euro gerechnet. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen verzögern sich geplante Baumaßnahmen an Bushaltestellen aufgrund fehlender Förderzusagen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr, wodurch der entsprechende Eigenanteil der Stadt entfällt.
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- 6Ausschreibung der Stelle einer Sozialdezernentin / eines SozialdezernentenZur Vorlage · 2016/101 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Wiederbesetzung und Ausschreibung der Stelle eines Sozialdezernenten bzw. einer Sozialdezernentin zustimmen. Die entsprechende Stelle ist seit der Pensionierung der vorherigen Stelleninhaberin im September 2015 nicht mehr besetzt. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt ist die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten auf drei begrenzt.
Die Verwaltung plant, die Stelle mit einer Ausschreibungsfrist von drei Wochen öffentlich auszuschreiben. Nach Ablauf dieser Frist sollen die Bewerberübersichten den Fraktionen zugeleitet werden. Im Anschluss an die Vorstellungsgespräche ist die Wahl der Person sowie die anschließende Ernennung und Vereidigung für die Sitzung am 15. September 2016 vorgesehen.
Die Personalaufwendungen für diese Neubesetzung sind im Haushalt bereitgestellt. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorliegt, sieht vor, dass die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert ist. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne zusätzlicher finanzieller Belastungen über die bereits bereitgestellten Mittel hinaus wird nicht angegeben.
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- 7Sechste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 7. Dezember 2007Zur Vorlage · 2016/116 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/116 behandelt die sechste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung der Veröffentlichungspraxis des Amtsblatts. Aufgrund der Novellierung der Bekanntmachungsverordnung ist eine digitale Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen möglich. In Zusammenarbeit mit der GKD wurde ein Verfahren zur revisionssicheren digitalen Archivierung entwickelt, wodurch die Kosten für den Druck und den Versand des Amtsblatts reduziert werden sollen.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft das Verfahren bei Eingaben gemäß der Gemeindeordnung. Es wird vorgesehen, die Prüfung von Anregungen und Beschwerden dann nicht mehr vorzunehmen, wenn der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt oder wenn es sich um eine inhaltlich identische Wiederholung bereits geprüfter Vorgänge handelt. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Zudem wird der Regelstundensatz für den Ersatz des Verdienstausfalls an den aktuellen Mindestlohn angepasst. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen sollen durch die Einsparungen bei den Druck- und Portokosten des Amtsblatts gedeckt werden. Die Satzung regelt ferner die Kostenübernahme bei der Betreuung pflegebedürftiger Haushaltsangehöriger. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage redaktionelle Änderungen und Fehlerberichtigungen. Die Umsetzung der Satzung ist für den 1. Juni 2016 vorgesehen.
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- 8Zuwendungen an die Fraktionen des Rates der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/119 sieht eine Änderung der Fraktionszuwendungen für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass Fraktionen, die auf ein Fraktionsbüro im Rathaus verzichten, eine zusätzliche jährliche Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro für die Anmietung externer Räumlichkeiten erhalten. Sollte ein Auszug aus dem Rathaus im laufenden Kalenderjahr erfolgen, wird dieser Betrag anteilig für die entsprechenden Monate gewährt. Über die Verwendung dieser Mittel ist durch die Fraktionen ein einfacher Nachweis zu führen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen bereits Zuwendungen für sächliche und personelle Aufwendungen der Geschäftsführung gewährt. Die aktuelle Regelung umfasst einen Sockelbetrag von 2.000 Euro pro Fraktion sowie einen Betrag von 510 Euro pro Fraktionsmitglied pro Jahr sowie einen Personalkostenzuschuss. Bisher stellt die Stadt den Fraktionen zudem Büroräume im Rathaus sowie Sitzungsräume zur Verfügung. Die Neuregelung dient dazu, die Kosten für die Anmietung externer Büros zu decken, da die im Rathaus frei werdenden Flächen für städtische Mitarbeiter benötigt werden.
Die finanziellen Auswirkungen für das laufende Jahr belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 8.170 Euro. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind für die Sachaufwendungen ab dem Jahr 2017 jährliche Beträge von 14.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Planung gesichert.
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- 8.aAntrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und FWI vom 18.05.2016 hier: Anpassung der FraktionszuwendungenZur Vorlage · 2016/119.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2016/119.1 befasst sich mit der Anpassung der Fraktionszuwendungen in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 18. Mai 2016 von den Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und FWI gestellt.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 19. Mai 2016 zur Beratung vorgelegt. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind keine direkten haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Antrag zu verzeichnen. Der Beschlussvorschlag zur Anpassung der Zuwendungen verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Behandlung der Vorlage ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 9Neuvergabe Konzessionsverträge Stadt Castrop-Rauxel; Einrichtung einer Lenkungsgruppe "Konzessionsverträge"Zur Vorlage · 2016/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/128 sieht die Einrichtung einer Lenkungsgruppe zum Thema Konzessionsverträge vor. Hintergrund ist das Auslaufen der bestehenden Verträge für die Strom- und Gaskonzessionen sowie der Straßenbeleuchtung zum 31. Dezember 2019. Gemäß den geltenden Vereinbarungen müssen die Unterlagen für eine Neuausschreibung spätestens drei Jahre vor Vertragsende bereitgestellt werden. Zudem schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor, dass die Beendigung der Verträge spätestens zwei Jahre vor Ablauf durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.
Die Stadt muss sich daher frühzeitig mit der Neuvergabe der Konzessionen für die Strom- und Gasversorgung sowie den damit verbundenen Inhalten auf Basis des energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmens auseinandersetzen. Die geplante Lenkungsgruppe soll den gesamten Vergabeprozess begleiten und insbesondere den Beratungs- und Auswahlprozess für eine gutachterliche Begleitung unterstützen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Vertreter aus den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, FDP, Linke und UBP in die Lenkungsgruppe entsendet. Der Bürgermeister wird zudem die Vertreter der Verwaltung benennen. Für alle strategischen Überlegungen und die vorlaufende Beratung zur Entscheidungsvorbereitung ist der Haupt- und Finanzausschuss als zuständiger Ausschuss vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 10Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus AGORAZur Vorlage · 2016/127 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/127 befasst sich mit der Einbindung des Mehrgenerationenhauses der Griechischen Gemeinde AGORA in die kommunalen Planungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich der Rat der Stadt zum Projekt bekennt und dieses in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels integriert.
Hintergrund der Vorlage ist die Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Neuausrichtung der Förderung von Mehrgenerationenhäusern für den Zeitraum 2017 bis 2020. Das neue Programm umfasst Schwerpunkte wie die soziale Daseinsvorsorge, die Sicherstellung der sozialen Infrastruktur sowie die Integration von Flüchtlingen. Zudem werden generationenübergreifende Arbeit, die Einbindung von freiwilligem Engagement und die Sozialraumorientierung als Querschnittsaufgaben genannt. Die Förderung sieht eine jährliche Bezuschussung in Höhe von 30.000 Euro vor.
Die Griechische Gemeinde AGORA ist bereits seit 2006 Teil des Bundesprogramms und bietet Angebote zur generationenübergreifenden und integrierenden Arbeit im Sozialraum an. Die Verwaltung führt aus, dass die Einbeziehung des Projekts in die kommunalen Planungen eine konsequente Fortführung bestehender Kooperationen mit den Bereichen der Stadtverwaltung darstellt. Da die Abstimmung mit der kommunalen Gebietskörperschaft ein neuer Bestandteil des Interessensbekundungsverfahrens ist, wird ein entsprechender Beschluss durch den Rat als erstmals erforderlich eingestuft. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 111. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich: Erin / Karlstraße hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht c) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2016/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die erste Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Erin und die Karlstraße. Gegenstand der Vorlage 2016/096 ist die Anpassung der Flächennutzung im Ortsteil Castrop, der den Eingangsbereich des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsparks Erin umfasst.
Die Änderung sieht vor, die bisher als Sonderbaufläche für Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe dargestellte Fläche westlich des Altstadtrings bis zum Gewerbepark Erin in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Grund hierfür ist die Feststellung, dass die bisherige Festsetzung als Sondergebiet für die angestrebte Nutzung nicht zweckmäßig ist. Zudem soll die Darstellung der Flächen beidseits der Karlstraße, die bislang als gemischte Baufläche ausgewiesen waren, in Wohnbauflächen geändert werden. Dies erfolgt aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung in diesem Bereich.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit prüfen und abwägen. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen. Mit dem Beschluss zur Feststellung der Änderung und der Billigung der Begründung inklusive Umweltbericht wird die Verwaltung beauftragt, die Planänderung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde wird die Änderung durch ortsübliche Bekanntmachung wirksam. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20160330082046|20160330082137|20160414084821|20160414084828|20160330110737|20160330110650
- 12Bebauungsplan Nr. 230 Planbereich „Karlstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/104 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Bebauungsplan Nr. 230 für den Planbereich „Karlstraße“ als Satzung beschlossen. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Berücksichtigung von Stellungnahmen sowie die Verabschiedung redaktioneller Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,9 Hektar an der Grenze zwischen den Ortsteilen Behringhausen und Obercastrop. Ziel der Planung ist die Nachverdichtung und die Abrundung des Ortsrandes durch die bauliche Ergänzung bestehender Strukturen sowie die erstmalige Bebauung bisher ungenutzter Flächen. Durch die Festsetzung von allgemeinen und besonderen Wohngebieten sollen die Wohnnutzung sowie mit dem Wohnen vereinbare Gewerbebetriebe gefördert werden. Geplant ist die Errichtung von etwa zwölf Gebäuden. Um Nutzungskonflikte, etwa durch bestehende Sportanlagen oder Verkehrslärm, zu vermeiden, sind Festsetzungen zum Schallschutz sowie zur Gestaltung von Grünstrukturen vorgesehen.
Die Planung sieht vor, die vorhandene technische Infrastruktur zu nutzen, wodurch kein zusätzlicher Aufwand für Straßen oder Kanalisation entsteht. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden keine negativen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft oder Klima festgestellt. Für den Ausgleich von Biotopwertverlusten werden Maßnahmen über das Ökokonto der Stadt zugewiesen. Vor Baubeginn sind zudem archäologische Untersuchungen in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe durchzuführen. Die Verwaltung beziffert den Verwaltungsaufwand auf etwa 44.000 Euro, wobei sich die Grundstückseigentümer anteilig an den Planungs- und Gutachterkosten beteiligen.
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Hauptdokument|20160414150751|20160414150756|20160414150802|20160414150808|20160414150813|20160414150822|20160414150829|20160414150836
- 13Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90 Die Grünen, FDP vom 26.04.2016_Prüfauftrag Lange StraßeZur Vorlage · 2016/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/124 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 26. April 2016. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag bezüglich der Lange Straße.
Der Antrag ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Erörterung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 11. Mai 2016 vor, gefolgt von einer Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 12. Mai 2016 sowie eine anschließende Behandlung im Rat der Stadt am 19. Mai 2016.
Nach Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Maßnahme zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 1.
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- 14Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FWI vom 07.04.2016; Öffnung der Lange Straße für den PKW VerkehrZur Vorlage · 2016/099 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/099 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen CDU und FWI vom 7. April 2016 bezüglich der Öffnung der Lange Straße für den Personenkraftwagenverkehr. Der Antrag wurde im Rahmen der Rechts- und Ratsangelegenheiten zur Beratung vorgelegt.
Die vorgesehene Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Rat der Stadt am 28. April 2016 vor. Im weiteren Verlauf ist die Beratung in den Betriebsausschüssen 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) sowie 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgesehen. Eine erneute Beratung im Rat der Stadt ist für die Termine am 19. Mai 2016 und am 30. Juni 2016 geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 15Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2016/106 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/106 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel ist der Rat für die Wahl neuer Mitglieder zuständig.
Aufgrund personeller Veränderungen in den beteiligten Institutionen werden neue Vertreter für den Ausschuss vorgeschlagen. Die Arbeitsverwaltung hat mitgeteilt, dass der Leiter der Geschäftsstelle für Castrop-Rauxel als Vertreter der Arbeitsverwaltung für den Jugendhilfeausschuss benannt wird. Die bisherige Vertretung bleibt in der Funktion als Stellvertreter bestehen.
Zudem hat das Polizeipräsidium Recklinghausen die Ernennung einer Kriminaloberkommissarin der Polizeiwache Castrop-Rauxel als beratendes Mitglied bekannt gegeben. Die bisherige Vertretung der Polizei verbleibt als Stellvertreter im Ausschuss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese personellen Änderungen für den Jugendhilfeausschuss zu verabschieden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Neubesetzungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 16Umbesetzung im SeniorenbeiratZur Vorlage · 2016/112 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt wird über eine Umbesetzung im Seniorenbeirat beraten. Die Vorlage bezieht sich auf eine Mitteilung der Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen vom 20. April 2016. Darin wurde die Verwaltung darüber informiert, dass eine Änderung bei der Benennung des stellvertretenden Mitglieds für das Gremium erfolgt ist.
Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt die neue Besetzung beschließt. Konkret soll die Arbeiterwohlfahrt eine neue Vertreterin für das Amt der Stellvertreterin im Seniorenbeirat benennen. Die Neubesetzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 17Antrag der Ratsfraktion SPD vom 22.03.2016 hier: AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2016/094 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/094 befasst sich mit der Umbesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der Fraktion der SPD am 22. März 2016 gestellt und ist für die Sitzung des Rates am 19. Mai 2016 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Neuregelung der personellen Zusammensetzung innerhalb der städtischen Ausschüsse. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 18Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FWI_Personalentwicklungskonzept vom 26.04.2016Zur Vorlage · 2016/123 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/123 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und FWI zum Thema Personalentwicklungskonzept. Der Antrag wurde am 26. April 2016 gestellt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 19. Mai 2016 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zu den Inhalten des Antrags ist in einer separaten Anlage der Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 19Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. vom 03.05.2016 hier: Ermäßigung der HundesteuerZur Vorlage · 2016/129 · Sitzungsvorlage
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Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit Datum vom 3. Mai 2016 einen Antrag zur Ermäßigung der Hundesteuer eingebracht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/129 wurde für die Beratung im Rat der Stadt am 19. Mai 2016 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag zur Regelung der Steuerermäßigung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Frauenförderplan der Stadtverwaltung Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/132 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung für die kommenden drei Jahre beschließen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten alle drei Jahre einen solchen Plan erstellen müssen. Der Plan umfasst Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zum Abbau der Unterpräsenz von Frauen in der Beschäftigtenstruktur.
Die Grundlage für die aktuelle Planung bilden eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Beschäftigtenstruktur. Der Frauenförderplan wurde bereits in den Jahren 2001, 2004, 2007 und 2010 fortgeschrieben. Eine geplante Fortschreibung im Jahr 2013 wurde aufgrund einer angekündigten, jedoch nicht realisierten Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes zurückgestellt. Der vorliegende Entwurf wurde von der Gleichstellungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung der Hauptverwaltung erarbeitet.
Der Personalrat hat dem Plan bereits zugestimmt. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt wurde, weist keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen aus. Der Beschlussvorschlag sieht die Fortführung der Fördermaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen vor.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 21Anfragen der Ratsmitglieder
- 22Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich