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Tagesordnung
- 1Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/268 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2017/268 befasst sich mit der Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates als stellvertretende Schriftführerin zu benennen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Niederschriften werden von einer durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer gefertigt. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates erfolgt die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls, welches vom Ausschussvorsitzenden und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Für die Umsetzung der Benennung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2017 sowie im Rat der Stadt am 30. November 2017 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2018 des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 6. Juni 2018 in BielefeldZur Vorlage · 2017/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2018 des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Die Versammlung findet am 6. Juni 2018 in Bielefeld unter dem Motto „Nordrhein-Westfalen: Land der Städte“ statt.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist jede Mitgliedstadt mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 Personen berechtigt, bis zu fünf Delegierte zu entsenden. Die Vorlage sieht vor, dass diese Personen mit Stimmrecht an der Versammlung teilnehmen. Dabei ist laut Satzung vorgesehen, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Entsendung von fünf Personen mit Stimmrecht zur genannten Mitgliederversammlung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt hat. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 4Stellenplan 2018Zur Vorlage · 2017/233 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/233 zum Stellenplan 2018 sieht eine Erhöhung der vollzeitverrechneten Planstellen von 899,66 auf 918,25 vor. Der Entwurf umfasst verschiedene personelle Veränderungen, die durch die Verwaltung zur Entscheidung für den Rat der Stadt vorgelegt wurden.
Die fiktiven Jahreskosten des Stellenplanentwurfs belaufen sich auf 1.456.710 Euro, wovon 667.894 Euro refinanziert sind. Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören Stelleneinsparungen in Höhe von 408.075 Euro sowie neue Stellen und Stellenausweitungen mit einem Volumen von 1.603.155 Euro, wovon 504.085 Euro refinanziert werden. Diese Erweiterungen resultieren unter anderem aus dem Bedarf an IT-Unterstützung in Schulen, neuen gesetzlichen Vorschriften, der Entwicklung des Rettungsdienstbedarfsplans sowie steigenden Fallzahlen im Jobcenter und im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Weitere Anpassungen betreffen die Neubewertungen durch die neue Entgeltordnung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Stellenanhebungen aufgrund der Qualifikation von Notfallsanitätern. Zudem sind Veränderungen im Reinigungsbereich aufgrund der Umsetzung der DIN 77400 sowie tarifrechtliche Anpassungen vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Refinanzierung unter anderem durch Erstattungen der Krankenkassen und durch Synergieeffekte erfolgt. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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- 5Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2017/234 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/234 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2018 im Rahmen des übergeordneten Plans für den Zeitraum 2012 bis 2021. Der Entwurf zur Fortschreibung wurde am 28. September 2017 eingebracht und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2018 inklusive der beigefügten Änderungen verabschiedet. Darüber hinaus wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, die in der Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiterzuführen. Sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale durch die entsprechenden Untersuchungen ermittelt wurden, sollen diese Ergebnisse in die weitere Fortschreibung des Haushaltsplans einfließen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die detaillierte Darstellung des Sachverhalts in der beigefügten Anlage enthalten ist. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird im Bereich der finanziellen Auswirkungen nicht angegeben, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird. Die zuständige Verwaltung ist für die Umsetzung der Prüfaufträge und die Berücksichtigung der ermittelten Potenziale verantwortlich.
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- 6Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 nebst AnlagenZur Vorlage · 2017/240 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/240 behandelt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2018 der Stadt Castrop-Rauxel. Der Entwurf basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 28. September 2017 sowie einem Veränderungsdienst, der Anpassungen in den Ertrags- und Aufwandsarten sowie den Einzahlungs- und Auszahlungsarten dokumentiert. Die Vorlage umfasst zudem den Haushaltssanierungsplan gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW sowie den Stellenplan.
Im Ergebnisplan des Haushaltsplans 2018 werden ordentliche Erträge in Höhe von rund 212,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 208,1 Millionen Euro ausgewiesen, was zu einem ordentlichen Ergebnis von rund 4,36 Millionen Euro führt. Im Finanzplan werden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 206,8 Millionen Euro gegenüber Auszahlungen von etwa 207,5 Millionen Euro gestellt.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehören die Umverteilung von Personalaufwendungen, die ergebnisneutral erfolgt, sowie die Anpassung der bilanziellen Abschreibungen aufgrund voraussichtlicher Vermögenszugänge. Zudem wurde die interne Leistungsverrechnung, unter anderem für das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie die Bewirtschaftung von Sitzungsräumen, aktualisiert. Der Rat soll zudem die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2018 sowie die Maßnahmenliste des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ beschließen.
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Hauptdokument|20171116083639|20171116083644|20171116083650|20171116083653
- 7Haushaltsplanung für die Jahre 2018 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020'des LandesZur Vorlage · 2017/254 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die beigefügten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen und beschließen.
Die Verwaltung führt zu den einzelnen Programmen detaillierte Ausführungen aus. Im Rahmen des Programms KInvFöG I stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro zur Verfügung, wobei ein kommunaler Eigenanteil von 10 Prozent vorgesehen ist. Die aktuelle Liste der Maßnahmen weist eine Überzeichnung von etwa 1,66 Millionen Euro auf, was bedeutet, dass für die vollständige Umsetzung zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich wären.
Das Programm „Gute Schule 2020“ bietet der Stadt Kreditkontingente in Höhe von jährlich rund 2,43 Millionen Euro an, wobei die Tilgung und Zinsen durch das Land übernommen werden. Ein Teil dieser Mittel soll zur Deckung der Eigenanteile für das Programm KInvFöG II genutzt werden. Durch die Einbindung der Maßnahmen aus dem KInvFöG II in die Planung sind im Programm „Gute Schule 2020“ Mittel in Höhe von rund 1,17 Millionen Euro frei geworden.
Das Programm KInvFöG II konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur. Basierend auf einem Beschluss der Landesregierung stehen der Stadt hierfür Mittel in Höhe von insgesamt rund 7,33 Millionen Euro inklusive des Eigenanteils zur Verfügung. Die entsprechenden Maßnahmen sind in der neuen Arbeitsliste aufgeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmenlisten einem ständigen Monitoring unterliegen und künftige Änderungen möglich sind.
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- 8Haushaltsüberschreitungen 2016Zur Vorlage · 2017/200 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/200 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den im Haushaltsjahr 2016 unterjährig aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen. Der Rat der Stadt soll die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) förmlich zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen erheblichen und nicht erheblichen Überschreitungen. Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2016 gelten Überschreitungen ab einem Betrag von 75.000 Euro als erheblich und erforderten im Vorfeld eine Zustimmung des Rates, welche bereits im entsprechenden Haushaltsjahr eingeholt wurde. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze liegt die Entscheidungsbefugnis bei den zuständigen Betriebsleitungen oder dem Stadtkämmerer, sofern die Mittel innerhalb des Betriebes finanziert werden können oder die Kommunalaufsicht zustimmt.
Die in den Anlagen der Vorlage aufgeführten Mittelüberschreitungen betreffen zusätzliche Mittelbereitstellungen, über die der Rat aufgrund der geltenden Schwellenwerte nicht vorab selbst entscheiden musste. Die nachträgliche Information des Rates erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 Abs. 2 GO NRW. Darüber hinaus wird festgehalten, dass im Jahr 2016 keine über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des § 85 GO NRW in Anspruch genommen wurden. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 28. November 2017 sowie des Rates der Stadt am 30. November 2017 zur Beratung vorgelegt.
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- 9Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.10.2017Zur Vorlage · 2017/190 · Sitzungsvorlage
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Der vorliegende Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. Oktober 2017 weist für die Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 1.850.587 Euro aus. Dem gegenüber stehen prognostizierte Verschlechterungen in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten in Höhe von 845.976 Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Haushalt 2017 sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung ausgeglichen abgeschlossen werden kann.
Im Bereich der Aufwendungen für Personal und Versorgungsleistungen wird aktuell eine Verschlechterung von 1.864.720 Euro erwartet. Einzelne Produktgruppen der Unternehmenszentrale zeigen unterschiedliche Entwicklungen: Während bei den Reisekosten für Integrationsbeauftragte Minderaufwendungen zu erwarten sind, führen die Neufassung der Entschädigungsverordnung sowie Änderungen der Hauptsatzung zu Mehraufwendungen bei den kommunalpolitischen Gremien. Im Bereich der Informationstechnik sind aufgrund einer Softwareumstellung Mehraufwendungen von 55.000 Euro verzeichnet.
Im Bereich Betrieb 1 werden in der Produktgruppe Finanzmanagement und Rechnungswesen Verbesserungen von 180.700 Euro im Ergebnisplan prognostiziert, unter anderem durch Stundungszinsen aus der Gewerbesteuer. In der Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft ergibt sich eine prognostizierte Verbesserung der Teilergebnisrechnung von 3.706.218 Euro. Dies resultiert unter anderem aus Erstattungsleistungen und höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer, während gleichzeitig Mindererträge bei der Grundsteuer B und bei Landeszuweisungen zu verzeichnen sind. Zudem wird die Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen für Schulen sowie die Auflösung einer Rückstellung für Pflegefamilien erwartet.
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- 10Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/251 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/251 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt wird gebeten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, weist nach dem Prognosestand vom 30. September 2017 eine Verringerung des erwarteten Verlustes von 898.804,80 € auf 740.704,80 € auf. Bei der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (EMW), an der die Stadt eine Beteiligung von 52 % hält, bezieht sich die Berichterstattung auf den Lagebericht zum 31. Dezember 2016. Die Gesellschaft nutzt zur Deckung ihrer Aufwendungen seit Oktober 2011 eine Erstattungsregelung durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH.
Für die LEG Wohnen NRW, an der die Stadt mit 3 % beteiligt ist, zeigt der Vergleich zwischen dem ersten und zweiten Quartal 2017 eine Reduzierung der Leerstände von 99 auf 84 Wohneinheiten. Die Mietrückstände beliefen sich im zweiten Quartal auf 216.480 €. Eine Dividendenausschüttung für die Stadt in Höhe von 3.681,30 € wurde beschlossen.
Bei der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel GmbH sowie den Stadtwerken Castrop-Rauxel GmbH sowie der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH sind für den Berichtszeitraum keine wesentlichen Abweichungen bzw. Änderungen gegenüber den vorangegangenen Berichten festzustellen.
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- 11Liquiditätsplanung 2017 4. QuartalZur Vorlage · 2017/204 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/204 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das vierte Quartal des Jahres 2017. Grundlage für die Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 13. März 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Die Planung dient der Darstellung der zu erwartenden Einnahmen und der künftig zu leistenden Ausgaben. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenschwankungen von der Prognose abweichen kann. Gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen. Für das Haushaltsjahr 2017 wurde dieser Höchstbetrag auf 240.000.000 Euro festgesetzt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kreditaufnahme ist die Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung hinsichtlich Zinsniveau, Laufzeit und Fälligkeit. Die Vorlage enthält eine grafische Darstellung der prognostizierten Entwicklung der Kassenkredite für das betreffende Quartal. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die vorliegende Liquiditätsplanung zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 12Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der investiven Buchungsstelle 61.01/0172.782100 (Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken)Zur Vorlage · 2017/257 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel beantragt beim Rat der Stadt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.115.000 Euro für die Buchungsstelle zum Erwerb von Grundstücken. Die beantragten Mittel sollen für den Ankauf von Flächen in der Gemarkung Castrop, Flur 18, im Bereich Pallasstraße und Briloner Straße verwendet werden. Ziel des Grundstückserwerbs ist es, die Grundlage für die Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses sowie einer zusätzlichen Tageseinrichtung für Kinder zu schaffen. Der gesamte Auszahlungsbedarf für den Erwerb, einschließlich Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer und Notargebühren, wird auf maximal 1.150.000 Euro geschätzt.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel soll durch zwei Quellen sichergestellt werden. Zum einen werden Mehreinzahlungen in Höhe von 500.000 Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG I) erwartet. Zum anderen ist die Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von insgesamt 615.000 Euro bei verschiedenen investiven Vorhaben vorgesehen. Zu diesen Positionen gehören unter anderem die Deckenerneuerung am Westring, Arbeiten am Rondell Lönsstraße, der Endausbau des Scheitensbergs sowie der barrierefreie Umbau des Bahnhof Süd.
Die Verwaltung bewertet die Maßnahme als unabweisbar. Da die Mittelbereitstellung rechtlich als geringfügig eingestuft wird, besteht nach Ansicht der Verwaltung keine Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung. Eine Entscheidung über den eigentlichen Kaufvertrag wird in einem separaten Verfahren herbeigeführt.
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- 13Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.04.525300 (Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände)Zur Vorlage · 2017/218 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/218 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle 36.04.525300, welche Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände umfasst. Die Stadt Castrop-Rauxel ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Kostenerstattungsfälle gegenüber anderen Jugendämtern zu begleichen.
Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der ursprüngliche Ansatz auf 746.400 Euro. Durch die Verrechnung von Forderungen aus dem zweiten Halbjahr 2016 entstand im Januar 2017 eine Sperre in Höhe von 199.625 Euro, wodurch die verfügbaren Mittel auf 546.775 Euro sanken. Da dieser Betrag bereits im August 2017 aufgebraucht war, erfolgte zuvor eine interne Mittelübertragung von 75.000 Euro.
Für das restliche Kalenderjahr wird ein weiterer Mittelbedarf in Höhe von 175.000 Euro prognostiziert, was einen neuen Gesamtbedarf von 796.775 Euro zur Folge hat. Da die Summe der Mittelverschiebungen die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist ein Beschluss des Rates erforderlich. Der beantragte Betrag soll durch Minderausgaben bei der Buchungsstelle für sozialpädagogische Familienhilfe in Höhe von 175.000 Euro gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2017 gesichert.
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- 14Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.10.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitsstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.01.533435 (Kosten der Tagespflege)Zur Vorlage · 2017/242 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/242 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 25. Oktober 2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Buchungsstelle der Kosten der Tagespflege.
Der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 belief sich auf 840.000 Euro. Aufgrund aktueller Hochrechnungen wird ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 295.000 Euro veranschlagt, um den Gesamtausgabebedarf von etwa 1.135.000 Euro bis zum Jahresende zu decken. Ein Teilbetrag von 75.000 Euro wurde bereits Anfang Oktober 2017 bereitgestellt. Die verbleibenden 220.000 Euro müssen nun ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, wodurch die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, was die Genehmigung durch den Rat erforderlich macht.
Die Finanzierung des Mehraufwandes erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche. Die Mittelbereitstellung dient der Deckung von Aufwendungen im Bereich der Tagespflege, insbesondere für Zahlungen an Tagesmütter und -väter sowie für die Kosten der Koordinatorin für Tagespflege. Da die Auszahlung noch im November 2017 erfolgen muss, der Rat jedoch erst Ende November erneut zusammenkommt, wurde die Dringlichkeitsentscheidung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit getroffen.
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- 15Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.11.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 21.41.524100 (Schülerbeförderungskosten)Zur Vorlage · 2017/262 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2017/262 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 21. November 2017. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle der Schülerbeförderungskosten im Haushaltsjahr 2017.
Aufgrund eines Anstiegs der Anzahl anspruchsberechtigter Schüler hat sich der Aufwand für die Schülerbeförderung erhöht. Die Buchungsstelle umfasst unter anderem Zahlungen an die Verkehrsunternehmen DSW 21 und HCR für Schoko-Tickets sowie Kosten für den Schülerspezialverkehr, etwa für Fahrten zur Hans-Christian-Andersen-Schule. Während der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 bei 1.400.000 Euro lag, beläuft sich die aktuelle Hochrechnung bis zum Jahresende auf 1.530.000 Euro. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von 130.000 Euro.
Die Deckung dieses Mehrbedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 130.000 Euro bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche sowie durch entsprechende Minderauszahlungen im Finanzplan. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich. Da die Auszahlungen bereits Ende November 2017 erfolgen mussten, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen. Der Rat der Stadt soll die getroffene Entscheidung nun förmlich genehmigen.
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- 16Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.11.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.03.533920 (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)Zur Vorlage · 2017/263 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2017/263 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 21. November 2017. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle 36.03.533920, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz abdeckt.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017, die zu einer Erweiterung des Leistungsspektrums und damit zu einem erhöhten Ausgabebedarf geführt hat. Während der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 bei 1.200.000 Euro lag, belaufen sich die aktuellen Hochrechnungen bis zum Jahresende auf etwa 1.300.000 Euro. Um diesen Mehraufwand von 100.000 Euro zu decken, sollen Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 36.01.531905, welche Zuschüsse an übrige Bereiche umfasst, herangezogen werden.
Da die erforderliche Auszahlung aufgrund eines Rechenlaufs bereits zum 24. November 2017 erfolgen musste, der Rat der Stadt jedoch erst am 30. November 2017 wieder tagte, wurde die Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich. Die Finanzierung des Mehraufwandes ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2017 sichergestellt.
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- 17Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 25.04.543934 - Geschäftsaufwendungen Honorarkräfte-Zur Vorlage · 2017/267 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2017/267 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 139.000 Euro vor. Der Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel umfasst die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Buchungsstelle 25.04.543934, welche die Geschäftsaufwendungen für Honorarkräfte abdeckt.
Hintergrund der Anfrage ist ein gestiegener Bedarf an Honorarmitteln, der aus einer Zunahme der Anzahl von Integrationskursen im Jahr 2017 resultiert. Während für diese Buchungsstelle bereits eine Erhöhung um 75.000 Euro vorgenommen wurde, sind nun weitere 64.000 Euro erforderlich.
Die Finanzierung des zusätzlichen Bedarfs von 64.000 Euro soll durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge auf der Buchungsstelle 25.04.414905, welche Zuweisungen und Zuschüsse aus anderen Bereichen (Bamf) umfasst, sichergestellt werden. Die entsprechende Mittelübertragung im Finanzplan wurde zeitgleich durchgeführt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme im Ergebnisplan und Finanzplan belaufen sich auf insgesamt 139.000 Euro, wobei dieser Betrag durch Erträge sowie Einzahlungen von Dritten gedeckt wird, sodass kein städtischer Eigenanteil entsteht.
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- 18Anfragen der Ratsmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für eine Nachzahlungsverpflichtung aus einem Grundstückskaufvertragnicht öffentlich
- 2Verkauf von städtischen Grundstücken/-flächen in Habinghorstnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich