Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Straßenrechtliche Widmung der Straße 'In den Kämpen' gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2018/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) steht die straßenrechtliche Widmung der Straße „In den Kämpen“ zur Beratung und Entscheidung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Flurstücke 168, 169, 184 und 188 der Gemarkung Merklinde, Flur 4, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) zu widmen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist die Herstellung der Straße durch einen Dritten im Rahmen eines Erschließungsvertrages. Die Abnahme des Endausbaus wurde bereits mängelfrei durchgeführt, und die Übertragung der entsprechenden Grundstücksflächen auf die Stadt Castrop-Rauxel ist erfolgt. Durch die beabsichtigte Widmung werden die genannten Flurstücke der öffentlichen Nutzung übergeben.
Da die Stadt Castrop-Rauxel als Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsflächen die Straßenbaulast trägt, ist die Widmung durch die zuständige Straßenbaubehörde zu veranlassen. Laut der vorliegenden Sitzungsvorlage sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung erfüllt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 4Ausbau der ehem. Zechenbahntrasse König-Ludwig 3. Bauabschnitt hier: Folgewirkungen für den Straßenbaulastträger Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/226 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/226 befasst sich mit der weiteren Entwicklung des dritten Bauabschnitts der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig, die sich zwischen Castrop-Rauxel, Datteln und Oer-Erkenschwick erstreckt. Im Zentrum steht die Klärung der Rechtsnachfolge und der Erhalt von Brückenbauwerken auf dem Gelände.
Aufgrund bestehender Vertragswerke zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der RAG AG ist die Stadt als Straßenbaulastträger für die Brückenbauwerke an der Beckumer Straße und am Reitweg zuständig. Da die RAG AG beabsichtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen abzuwickeln, wurde eine Anpassung der bisherigen Beschlusslage vorgeschlagen. Anstatt die Varianten eines Brückenabrisses mit Damm- oder Tunnelbau zu verfolgen, soll nun die Erhaltung der vorhandenen Brückenbauwerke angestrebt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzuforderten, die bereits begonnene Fuß- und Radwegeverbindung auf der gesamten Länge des dritten Bauabschnitts fertigzustellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Verbleib der Brückenbauwerke sicherzustellen und eine Ablösevereinbarung mit der RAG AG auszuhandeln. Ziel ist es, die historischen Vertragswerke durch eine einmalige Ablösezahlung abzuwickeln, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden und die Landschaftseingriffe gering zu halten. Die Finanzierung der Brückeninstandhaltung und die laufenden Prüfkosten liegen in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers.
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- 5Maßnahme: Oberflächensanierung Marktplatz Ickern + Gehwege Ickerner StraßeZur Vorlage · 2018/244 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/244 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der geplanten Oberflächensanierung des Marktplatzes in Ickern sowie der Erneuerung von Gehwegbereichen in der Ickerner Straße. Die Verwaltung berichtet über den Sachstand der Maßnahme, die für das Jahr 2019 vorgesehen ist.
Im Rahmen der Arbeiten am Marktplatz soll eine 2.500 m² große Asphaltfläche erneuert werden. Dabei wird die bestehende, etwa 10 cm starke Asphaltschicht durch eine 36 cm starke Schicht ersetzt, um der künftigen Verkehrsbelastung gerecht zu werden. Die umliegenden Verkehrsflächen aus rotem Klinker bleiben erhalten. Die Maßnahme erfolgt in zwei Abschnitten, um den angrenzenden Einzelhandel zu berücksichtigen. Neben der Asphaltierung sind der Einbau einer Linienentwässerungsrinne zur Verbesserung der Barrierefreiheit, die Ergänzung der Beleuchtung durch vier LED-Leuchtenstandorte sowie die Erneuerung von Fahrradständern, Müllbehältern und Bänken geplant. Zudem wird ein unterirdischer Wasseranschluss für Veranstaltungen installiert. Die Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll barrierefrei ausgebaut werden.
Zusätzlich sind etwa 400 m² der angrenzenden Gehwege in der Ickerner Straße zu sanieren. Die vorhandenen Gehwegplatten werden durch Verbundsteinpflaster in Grau und Anthrazit ersetzt. Die gesamte Ausführungsfrist für beide Abschnitte ist auf vier Monate festgesetzt, wobei die Asphaltierungsarbeiten des Marktplatzes innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein sollen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden als nicht haushaltsmäßig berührt angegeben.
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- 6Neugestaltung Marktplatz 3. BA / Umbau Bushaltestelle Gretenkordhaus; hier: Baumstandort GretenkordhausZur Vorlage · 2018/246 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/246 informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zur Neugestaltung des Marktplatzes im dritten Bauabschnitt sowie zum Umbau der Bushaltestelle am Gretenkordhaus. Mit Beginn der Baumaßnahme im September 2018 wurde das Ausmaß der im Boden befindlichen Versorgungsleitungen im Bereich des geplanten Baumstandortes festgestellt. Aufgrund der Vielzahl dieser Leitungen kann an der vorgesehenen Stelle keine Pflanzung eines Baumes erfolgen. Eine Verlegung der Leitungen im Gehweg ist wegen Platzmangel nicht möglich, während eine Verlegung in die Busbucht aus Gründen der Verkehrsbelastung, der Kosten und der künftigen Zugänglichkeit als nicht sinnvoll bewertet wird.
Zusätzlich erschweren im Boden befindliche Fundamente der ehemaligen Post die Umsetzung am ursprünglichen Standort. Diese Fundamente sollen gemäß Vorgaben des LWL Münster im Boden verbleiben. Die Baumaßnahme umfasst zudem die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestelle vor dem Gretenkordhaus, die Erneuerung der Gehwege und der Fahrbahn südlich des Marktplatzes sowie die Installation neuer Beleuchtungseinrichtungen und eines Fahrgastunterstandes. Der technische Beigeordnete schlägt vor, den Sachstandsbericht des Betriebsausschusses 3 zur Kenntnis zu nehmen. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 7Umstellung der Flutlichtanlagen von Sportplätzen auf LED-LeuchtenZur Vorlage · 2018/211 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Umrüstung der Flutlichtanlagen an insgesamt neun Sportplätzen in Castrop-Rauxel. Dabei sollen die vorhandenen Halogen-Metalldampflampen durch LED-Strahler ersetzt werden. Ziel der Maßnahme ist es, den Stromverbrauch sowie die CO2-Emissionen zu senken und eine normgerechte Ausleuchtung für den Spielbetrieb zu gewährleisten. Zudem sollen die neuen Anlagen den aktuellen Energieeffizienzmaßstäben der EU-Verordnung entsprechen. Die technische Umsetzung sieht vor, dass die Lichtmasten einzeln schaltbar ausgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Beleuchtung der Teilbereiche zu ermöglichen.
Der Austausch soll in mehreren Etappen erfolgen, wobei ab dem Jahr 2019 jährlich drei Sportstätten umgerüstet werden sollen, sodass bis Ende 2021 alle neun Plätze über die neue Technik verfügen. Durch den Einsatz der LED-Technik wird eine Reduzierung des Stromverbrauchs um etwa 72 Prozent sowie eine jährliche Einsparung von rund 81.200 kWh angestrebt.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung belaufen sich auf circa 276.000 Euro brutto. Zur Finanzierung wird eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angestrebt, die einen Teil der Kosten decken kann. Der technische Beigeordnete empfiehlt dem Umweltausschuss, dem Energiebeirat die Bereitstellung der benötigten Fördermittel in Höhe von 276.000 Euro zu empfehlen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus dem Energiefonds erfolgen, wobei die Kosten für die Folgejahre in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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- 8Nahverkehrsplan für den Kreis Recklinghausen - Taktverdichtung der KOM-Linie 351 zwischen Castrop Münsterplatz und Herne-Holthausen MitteZur Vorlage · 2018/213 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/213 sieht eine Taktverdichtung der KOM-Linie 351 zwischen Castrop-Rauxel Münsterplatz und Herne-Holthausen Mitte vor. Die Maßnahme ist als Nachbesserung zum Nahverkehrsplan für den Kreis Recklinghausen geplant. Ziel ist es, den bisherigen Stundentakt auf einen Halbstundentakt zu erweitern.
Nach der bereits im August 2017 erfolgten Verlängerung der Linie auf das Herner Stadtgebiet konnte durch den Netzschluss mit der Linie 343 eine Anbindung des Gewerbegebietes Westring an Castrop-Rauxel realisiert werden. In diesem Bereich stiegen die Fahrgastzahlen infolge der Maßnahme um fast 50 %. Die geplante Taktverdichtung soll die Anbindung der Wohngebiete entlang der Bladenhorster Straße verbessern und die Einzelhandelsfunktion am Standort Westring durch eine direkte Verbindung aus der Innenstadt von Castrop-Rauxel sowie aus den Bereichen Herne-Börnig und Herne-Holthausen stärken.
Die Umsetzung soll durch die Weiterführung eines Fahrzeugs, das bislang in Herne-Holthausen endete, erfolgen. Dies soll die Wirtschaftlichkeit der Linie erhöhen, indem Standzeiten reduziert und die produktive Zeit gesteigert werden. Die zusätzliche Fahrleistung beläuft sich auf etwa 24.000 Nutz-Bus-Kilometer pro Jahr, wobei die Kosten in wesentlichen Teilen durch die Effizienzsteigerung aufgefangen werden sollen. Zudem ermöglicht der neue Takt eine umsteigefreie Erreichbarkeit verschiedener Ziele in Herne, darunter das Stadtteilzentrum Holthausen, die Siedlung Teutoburgia sowie der Bahnhof Herne. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 9Regionales Radwegenetz für die Metropole RuhrZur Vorlage · 2018/217 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/217 befasst sich mit dem regionalen Radwegenetz in der Metropole Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Zukunftskonzept für den regionalen Alltagsradverkehr, das als Bedarfsplan für den regionalen Radverkehr fungiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel diesen Bedarfsplan unterstützt. Zudem soll der Regionalverband Ruhr gebeten werden, die Weiterentwicklung und Umsetzung des Plans in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene voranzutreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Bedarfsplans aktiv zu unterstützen. Dabei sollen die Verknüpfung der kommunalen und regionalen Radwegenetzplanungen optimiert und die Chancen für das kommunale Radwegenetz aufgezeigt werden.
Das Konzept zielt darauf ab, ein hierarchisches Radwegenetz für den Alltagsverkehr zu entwickeln, das in drei Kategorien unterteilt ist: Radschnellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen. Die Planung basiert auf einer Potenzialanalyse, die Parameter wie Pendlerströme, Topographie und die Nutzung von Pedelecs berücksichtigt. Ziel ist die Schaffung einer adäquaten Infrastruktur, die über Stadtgrenzen hinweg eine stadtübergreifende Mobilität ermöglicht und die Anbindung aller Kommunen im Verbandsgebiet sicherstellt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 10Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich „Wohnen an der Emscher“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/219 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/219 beschlossen, die Abgrenzung des Plangebiets für den Bebauungsplan Nr. 245 mit dem Titel „Wohnen an der Emscher“ anzupassen. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der Umweltbericht und die Begründung wurden positiv bewertet. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf inklusive der umweltbezogenen Stellungnahmen auszuarbeiten und für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsicht auszulegen.
Das etwa 3,8 Hektar große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Habinghorst an der Grenze zu Henrichenburg. Es umfasst ehemalige Erweiterungsflächen des Friedhofs Habinghorst und wird durch den Grünzug der Emscher, den städtischen Betriebshof sowie die Straßen Heerstraße und Wartburgstraße begrenzt. Die Planung sieht die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten vor, darunter Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie ein zwei- bis dreigeschossiges Mehrfamilienhaus an der Wartburgstraße.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets, das brachliegende Flächen nutzt und die Siedlungsstruktur zwischen den Ortsteilen festigt. Die Bebauung soll durchgrünt sein und ökologische Aspekte wie die Nutzung von Sonnenenergie sowie eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung durch Versickerung und ein Rückhaltebecken berücksichtigen. Ein Teil des Schutzstreifens einer Hochspannungsfreileitung soll als Grünfläche und Ausgleichsfläche dienen. Die wirtschaftliche Erschließung der Grundstücke soll durch eine Ringerschließung gewährleistet werden.
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Hauptdokument|20181029154304|20181024104639|20181024104658|20181024104730|20181024104752|20181024104817|20181029152334|20181024104923|20181024104954|20181031100705|20181031100800|20181029152008|20181031091541|20181025104244|20181031093820|20181026074755|20181024104558
- 116. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich 'Südliche Altstadt' hier: Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/224 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/224 sieht die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Südliche Altstadt“ im Ortsteil Castrop vor. Der betroffene Bereich liegt östlich der Schillerstraße sowie nordwestlich der Viktoriastraße und umfasst die Schulgrundstücke sowie das Bürgerhaus an der Leonhardstraße.
Gegenstand der Planung ist die Umwidmung der Fläche von einer Gemeinbedarfsfläche, die derzeit für Bildungs- und kulturelle Einrichtungen vorgesehen ist, zu einer gemischten Baufläche (M). Ziel dieser Änderung ist es, die Grundlage für zukünftige Bebauungspläne zu schaffen, die urbane Gebiete festsetzen können. Damit soll die Altstadt als Versorgungsbereich und Wohnstandort durch bauliche und funktionale Maßnahmen gestärkt werden. Die Symbole und Standorte für Bildungs- und Kulturstätten bleiben von der Änderung unberührt. Durch die neue Darstellung soll zudem die bauplanungsrechtliche Flexibilität für mögliche zukünftige Anpassungen an Gebäuden oder Nutzungen am Standort der Bildungseinrichtung erhöht werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die Änderung des Flächennutzungsplans beschließt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf inklusive Begründung auszuarbeiten. Die Auslegung des Entwurfs soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer eines Monats öffentlich erfolgen. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 242 „Südliche Altstadt“ durchgeführt. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 12Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich „Südliche Altstadt“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/225 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2018/225 befasst sich der Betriebsausschuss 3 mit dem Bebauungsplan Nr. 242 für den Planbereich „Südliche Altstadt“. Der Entwurf sieht vor, die Bezeichnung des Plans von „Marktplatz und südliche Innenstadt“ in „Südverkehrliche Altstadt“ zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf einschließlich der Begründung auszuarbeiten und für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das etwa 7 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Castrop umfasst einen Teil der Altstadt und wird durch die Wittener Straße, die Viktoriastraße, die Schillerstraße sowie die Widumer Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und Wohnstandort. Durch die Ausweisung von urbanen Gebieten (MU) sollen die städtebaulichen Strukturen gefestigt und die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels gesichert werden.
Im Rahmen der planerischen Festsetzungen sollen bestimmte Nutzungen, wie Tankstellen sowie Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen, ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf die Innenstadt und angrenzende Wohngebiete zu vermeiden. Zudem dient die Planung der städtebaulichen Ordnung für eine brachliegende Fläche im Bereich Widumer Straße/Schillerstraße, auf der neben einer bereits bestehenden Kita ein kirchlicher Bildungscampus entstehen soll. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht erwartet.
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Hauptdokument|20181018132234|20181023083627|20181023083640|20181023083307|20181023083349|20181023083432|20181023083526|20181023083535|20181023083547|20181023083605|20181023083618
- 13Radverkehrskreuz HabinghorstZur Vorlage · 2018/230 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/230 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Projekt „Radverkehrskreuz Habinghorst“. Ziel des Vorhabens ist es, Netzlücken im Radverkehrsnetz zu schließen und eine durchgehende Achse von der Grenze zu Henrichenburg über das Zentrum von Habinghorst bis zum Stadtmittelpunkt zu schaffen. Damit sollen die Erreichbarkeit von Einrichtungen wie dem Einkaufszentrum Lange Straße, der Fridtjof-Nansen-Realschule und dem Rathaus verbessert sowie die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Das Konzept umfasst drei zeitlich unabhängig umsetzbare Teilprojekte. An der Bundesstraße 235 (Habinghorster Straße) ist die Einrichtung eines Radweges zwischen der Klöcknerstraße und dem Europaplatz sowie die Schaffung eines Radfahrstreifens zwischen der Klöcknerstraße und der Römerstraße vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Lange Straße, die durch die Einrichtung einer Fahrradstraße und die Öffnung der Verbindung zur B235 aufgewertet werden soll. Geplante Einzelmaßnahmen an der Lange Straße beinhalten unter anderem eine Radfahrerschleuse an der Einmündung zur Römerstraße sowie Beschilderungen und Markierungen zur Vorfahrtänderung zugunsten der Fahrradstraße.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen weiterzuführen und die Teilprojekte zu konkretisieren. Dabei ist eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW erforderlich. Eine Finanzierung soll über die Förderrichtlinien Nahmobilität angestrebt werden. Zudem ist zu prüfen, wie die Maßnahmen mit der abgeschlossenen Städtebauförderung vereinbar sind. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 14Gemeinsamer Antrag SPD und CDU-Ratsfraktionen vom 01.11.2018: Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich entlang der Bahnhofstraße zwischen Bahnhof und EuropaplatzZur Vorlage · 2018/256 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/256 befasst sich mit dem Antrag der SPD- und CDU-Fraktionen vom 1. November 2018 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das Vorhaben betrifft den Bereich entlang der Bahnhofstraße, der sich zwischen dem Bahnhof und dem Europaplatz erstreckt.
Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage sieht die Erarbeitung eines Bebauungsplans für das genannte Areal vor. Gemäß den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Antrags ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise war für die Sitzung des Betriebsausschusses am 22. November 2018 vorgesehen.
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- 15Bebauungsplan Nr. 254 Planbereich: 'Nördliche Bahnhofstraße' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2018/231 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 254 für den Planbereich „Nördliche Bahnhofstraße“ im Stadtteil Rauxel gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung beauftragt. Das etwa 4,9 Hektar große Gebiet umfasst den Bereich zwischen der Bahntrasse und dem Deininghauser Bach, einschließlich des Hauptbahnhofs und des Berliner Platzes.
Die Planung dient der Teilüberplanung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 10, dessen Festsetzungen laut Verwaltung nicht mehr sachgerecht sind. Ziel ist die Entwicklung eines urbanen Gebiets, das eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe sichert. Im Fokus steht die Stärkung des Nahversorgungszentrums Rauxel-Nord. Durch die Nutzung ehemaliger Flächen, wie etwa eines ehemaligen Tankstellenareals, soll eine Versorgungslücke im Bereich der Grundversorgung geschlossen und die Ansiedlung von Einzelhandel, etwa eines Lebensmittelmarktes, ermöglicht werden.
Städtebaulich ist eine mehrgeschossige Bebauung entlang der Bahnhofstraße vorgesehen, wobei eine Mindestgeschossigkeit von drei und eine Höchstgeschossigkeit von fünf Vollgeschossen festgesetzt werden soll. Damit soll der Straßenraum gerahmt und die Innenentwicklung gefördert werden. Zudem sollen die Steuerung von Werbeanlagen sowie die Vermeidung von Verdrängungseffekten durch weniger investitionsintensive Nutzungen sichergestellt werden. Die Planung sieht vor, die bestehende Infrastruktur zu nutzen, erfordert jedoch die Erstellung von Schallschutz- und gegebenenfalls Verkehrsgutachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden als nicht vorhanden angegeben, wobei die Kosten für die Planerarbeitung und die notwendigen Gutachten durch die Stadt entstehen.
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- 16Außenbereichssatzung Nr. 004 Planbereich „Im Depot“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/233 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf der Außenbereichssatzung Nr. 004 für den Planbereich „Im Depot“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer eines Monats jedermann zur Einsicht bereitgestellt werden.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,7 Hektar am nordöstlichen Rand des Stadtgebietes in der Gemarkung Henrichenburg, gelegen zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Stadtgrenze zu Waltrop. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, weist jedoch durch die angrenzende Bebauung auf Waltroper Seite und die vorhandenen Wohngebäude eine Siedlungsstruktur auf. Die Aufstellung der Satzung dient dazu, die städtebauliche Entwicklung im Bereich der bestehenden Siedlung zu steuern, eine Nachverdichtung zu regeln und eine Zersiedelung des Außenbereichs zu vermeiden.
Die Planung sieht die Festsetzung von Baufeldern vor, um die Erweiterung der bestehenden Wohnbebauung zu ermöglichen und den Charakter der lockeren Wohnbebauung zu erhalten. Vorgesehen ist eine eingeschossige Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist nicht vorgesehen, um Konflikte zu vermeiden. Von einer Bebauung bestimmter Grundstücke wird aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die bestehende Infrastruktur für die Planung ausreicht und keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen, abgesehen von den anfallenden Personalkosten.
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Hauptdokument|20181025100237|20181029120510-0|20181029120510-1|20181029121538
- 17Bebauungsplan Nr. 253 Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2018/235 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 253 mit dem Titel „Gesundheitszentrum Grutholz“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 8,7 Hektar im Ortsteil Rauxel, nordöstlich der Kreuzung Habingverkehrsstraße (B 235) und Grutholzallee. Die Planung umfasst sowohl den bestehenden Standort des Evangelischen Krankenhauses als auch eine angrenzende, bisher als Grünland genutzte Fläche. Durch den neuen Bebauungsplan wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 173 vollständig ersetzt.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sonderstandorts für die Gesundheitswirtschaft. Vorgesehen sind unter anderem die Ansiedlung eines Pflegeheims, einer Kindertagesstätte sowie einer zentralen Apotheke und Küche. Wohnnutzung ist im Planbereich ausgeschlossen. Für den Bereich des Krankenhauses wird eine höhere bauliche Flexibilität sowie eine maßvolle Verdichtung angestrebt. Die Erschließung des neuen Komplexes soll über eine neu zu errichtende Stichstraße erfolgen.
Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung sowie der Durchführung städtebaulicher Verträge mit dem Vorhabenträger beauftragt. Während die Stadt durch das Verfahren Personalkosten trägt, werden die Kosten für die Erarbeitung des Plans und notwendige Gutachten von den Investoren übernommen. Im weiteren Verfahren werden Umweltbelange, wie der Artenschutz, sowie Fachgutachten zu Immissionsschutz und Verkehr untersucht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist vorgesehen.
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Hauptdokument|20181025115646-0|20181025115646-1|20181025153607
- 18Bebauungsplan Nr. 226 Teil a Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“ hier: Fortsetzung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern (§ 214 Abs. 4 BauGB) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2018/236 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 226 Teil a für den Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung der Planunterlagen, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der Fachgutachten und der umweltbezogenen Stellungnahmen, soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erfolgen.
Das Verfahren dient der Behebung von Fehlern im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach der ursprüngliche Bebauungsplan aufgrund materieller Fehler, insbesondere im Bereich des Lärmschutzgutachtens, als unwirksam eingestuft wurde. Durch die Überarbeitung soll nun ein rechtsbeständiger Plan geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den südwestlichen Teil des Sonderstandorts Siemensstraße. Ziel der Planung ist es, die Nutzungsmöglichkeiten für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie für Gewerbebetriebe zu erweitern und die Reaktivierung leerstehender Flächen zu unterstützen. Gleichzeitig sollen die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente begrenzt werden, um die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu wahren. Die Planung sieht zudem den Ausschluss von Vergnügungsstätten und Bordellen vor. Die Anpassung des Entwurfs erfolgte unter Berücksichtigung eines überarbeiteten Immissionsschutzgutachtens sowie der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20181030171541-0|20181030171545-1|20181030171546-2|20181030171546-3|20181030171548-4|20181030171549-5
- 19Gemeinsamer Antrag SPD und CDU Ratsfraktionen vom 15.10.2018; Dauerhafte Öffnung der LönsstraßeZur Vorlage · 2018/220 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/220 befasst sich mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU zur dauerhaften Öffnung der Lönsstraße. Der Antrag wurde am 15. Oktober 2018 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 21. November 2018 vor, gefolgt von einer Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 22. November 2018 sowie einer abschließenden Beratung im Rat der Stadt am 29. November 2018.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 1.
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- 20Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2018: Sedimente MühlenteichZur Vorlage · 2018/254 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/254 befasst sich mit dem Thema Sedimente im Mühlenteich. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 24. Oktober 2018 gestellt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 22. November 2018 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Behandlung von Sedimenten im genannten Gewässer. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 21Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 22Gründung einer städtischen EntwicklungsgesellschaftZur Vorlage · 2018/253 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/253 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Neuausrichtung städtischer Strategien im Bereich Bauen und Wohnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, gemeinsam mit der Sparkasse Vest eine städtische Entwicklungsgesellschaft nach einem beigefügten Gesellschaftsmodell zu gründen. Ziel dieser Maßnahme ist es, der Stadt eine aktivere Rolle im städtischen Baugeschehen zu ermöglichen.
Gleichzeitig sieht der Beschlussvorschlag vor, weitere Aktivitäten zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft bis auf Weiteres zurückzustellen. Als Begründung führt die Verwaltung die aktuelle finanzielle Situation der Stadt an. Gespräche mit der Leitungsebene des zuständigen Bundesministeriums sowie der NRW-Bank lieferten keine neuen Erkenntnisse zur notwendigen Eigenkapitalausstattung aus dem kommunalen Haushalt. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab, dass für die Realisierung von 84 Wohneinheiten etwa 8,5 Millionen Euro aus dem Haushalt aufzubringen wären, was für andere kommunale Aufgaben nicht zur Verfügung stünden. Zudem blieb unklar, in welchem Umfang die im Ergebnisprotokoll des Bundeswohgipfels angekündigte Unterstützung des Bundes über reine Beratungsleistungen hinausgehen wird.
Für den Finanzplan des Jahres 2019 ist ein städtischer Finanzierungsanteil in Höhe von 13.000 Euro für die Umsetzung vorgesehen. Die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung für 2019 vorgesehen.
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- 23Gebührenbedarfsberechnung 2019 'Friedhofswesen'Zur Vorlage · 2018/247 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/247 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen im Jahr 2019. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Über- und Unterdeckungsbeiträge aus den Jahren 2015, 2016 sowie Teilen des Jahres 2017. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren gemäß der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2019 beschließt.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2019 belaufen sich auf 1.800.167 Euro, was einer Steigerung von etwa 1,53 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zu den wesentlichen Kostenpositionen gehören Personalkosten in Höhe von über einer Million Euro, kalkulatorische Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen. Die Berechnung berücksichtigt zudem die Verteilung der Kosten auf verschiedene Kostenstellen wie Friedhofsanlage, Trauerhalle und Verwaltung.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug eines Grünwertanteils in Höhe von 20,78 %. Da Friedhöfe auch als Erholungsflächen dienen, werden Kosten für die Parkpflege in Höhe von 273.433 Euro von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Zudem werden Erlöse aus Ruherechtsentschädigungen berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund sinkender Belegungszahlen in Trauerhallen und Leichenzellen für das Jahr 2020 ein Handlungsbedarf besteht, da die Einbeziehung vergangener Unterdeckungen zu Gebühren führen könnte, die nicht mehr umsetzbar sind.
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Hauptdokument|20181105094116|20181105094446|20181105094507|20181105094129|20181105094142|20181105094156|20181105094224|20181105094241|20181105094304|20181105094344|20181105094419
- 24Interkommunale Vereinbarung zur Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten im Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2018/257 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/257 den Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung zur Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten im Kreis Recklinghausen vorgeschlagen. Ziel der Vereinbarung ist eine Kooperation zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Städten, um die Beobachtung und Bewertung des regionalen Bedarfs an Wirtschaftsflächen gemeinsam durchzuführen.
Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die kontinuierliche Fortschreibung eines interkommunalen Wirtschaftsflächenkonzepts. Dieses soll die Identifizierung, Bewertung und Priorisierung potenzieller Standorte sowie die Prüfung ihrer Umsetzbarkeit umfassen, um Neuausweisungen im Regionalplan bei Bedarf zeitnah zu ermöglichen. Zudem soll ein interkommunales Bedarfskonto, ein sogenanntes virtuelles Flächenkonto, eingerichtet werden. In dieses Konto können Städte lokale Flächenbedarfe einbringen, die sie selbst nicht in Planung umsetzen können. Diese Bedarfe können auf regional bedeutsame Flächen übertragen werden. Im Gegenzug erhalten die teilnehmenden Kommunen bei einer Bedarfsübertragung ein vorrangiges Anrecht auf Flächen aus den im nächsten Monitoring-Zyklus ermittelten lokalen Bedarfen des Kreises.
Die Verwaltung sieht in dieser Zusammenarbeit eine Möglichkeit, die Ansiedlung von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen im Zuge des Strukturwandels zu unterstützen. Die Entscheidungshoheit zur Ausweisung von Standorten und zur Übertragung von Bedarfen verbleibt bei den jeweiligen Städten. Die Umsetzung soll unter Moderation des Kreises erfolgen.
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- 25Mitteilungen der Verwaltung
- 26Anfragen der Ausschussmitglieder
- 1Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaftnicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich