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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2018/146 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/146 zum Sachstandsbericht über die mögliche Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft legt die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dar. Im Auftrag des Rates untersuchte das Beratungsunternehmen Partnerschaft Deutschland die Rahmenbedingungen für die Gründung und den Geschäftsbetrieb einer solchen Gesellschaft.
Das Beraterteam empfiehlt die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, um den wohnungspolitischen Einfluss der Stadt zu stärken. Für eine wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft, basierend auf vier konkreten Bauvorhaben in der Recklinghauser Straße, Lessingstraße, Langen Straße und Westhofenstraße, wird eine anfängliche Ausstattung mit Projektgrundstücken sowie einer Kapitaleinlage von etwa 8,5 Millionen Euro empfohlen. Zudem ist ein Gesellschafterdarlehen der Stadt in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro vorgesehen. Laut den Empfehlungen der Berater wären im laufenden Betrieb keine regelmäßigen Zuschüsse der Stadt erforderlich. Zur Umsetzung der Neubauvorhaben wird ein erweitertes Generalunternehmer-Modell mit integrierten Planungsleistungen vorgeschlagen.
Die Verwaltung befindet sich derzeit im Austausch über die Endfassung des Abschlussberichtes. Zudem steht ein Gespräch mit der unteren und der oberen Kommunalaufsichtsbehörde an, über dessen Verlauf die Verwaltung im Rat informieren wird. Neben der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind weitere rechtliche und steuerrechtliche Prüfungen, etwa zur Gesellschaftsform und zum Beihilferecht, erforderlich. Der Rat soll den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die Entscheidungsvorlage zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
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- 3Nationale Projekte des Städtebaus: Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel hier: Weiterleitungsvertrag und Ausführungsvereinbarung mit der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 2018/143 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Abschluss eines Weiterleitungsvertrages sowie einer Ausführungsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft entscheiden. Ziel dieser vertraglichen Regelungen ist die Realisierung des Projekts „Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel“. Durch die Vereinbarungen soll die Umsetzung des Bauvorhabens durch die Emschergenossenschaft sichergestellt werden. Dabei ist die Weiterleitung der von der Stadt eingeworbenen Fördermittel des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Höhe von maximal 8.000.000 Euro an die Emschergenossenschaft geregelt.
Das geplante Brückenbauwerk soll als Fuß- und Radweg eine Verbindung über die Emscher und den Rhein-Herne-Kanal schaffen. Die geschätzten Anschaffungs- und Herstellungskosten belaufen sich nach aktuellem Planungsstand auf rund 8,9 Millionen Euro. Die Stadt sieht einen Eigenanteil in Höhe von etwa 900.000 Euro vor.
Die Zustimmung des Rates erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Anzeige des Vorhabens bei der Kommunalaufsbehörde des Kreises Recklinghausen positiv verläuft und die erforderliche Freigabe durch den Zuwendungsgeber vorliegt. Die Verwaltung ist beauftragt, die Verträge mit dem Vorstand der Emschergenossenschaft abzuschließen und den Rat über den weiteren Verfahrensstand zu informieren.
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- 4Änderung der sog. KInvFöG I - Liste (Arbeitsliste zu den Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen)Zur Vorlage · 2018/141 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/141 sieht eine Änderung der KInvFöG I-Liste vor, bei der es sich um die Arbeitsliste zu den Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen handelt. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Liste anpassen, um die kurzfristige Schaffung von Betreuungsplätzen durch den Erwerb modularer Gebäudeteile bzw. Container für Kindertagesstätten zu ermöglichen.
Für diese neue Maßnahme ist ein Gesamtansatz von 1.000.000 € vorgesehen, wobei 900.000 € aus KInvFöG-Mitteln und ein kommunaler Eigenanteil von 100.000 € bereitgestellt werden sollen. Um die derzeitige Überzeichnung der Liste auszugleichen und die Finanzierung der neuen Maßnahme zu gewährleisten, werden bestehende Vorhaben angepasst oder gestrichen.
Konkret wird die Maßnahme zum Umbau der Harkortschule zum Kindergarten sowie die Asphaltierung erosionsgefährdeter Radwege aus der Liste gestrichen. Auch die Umsetzung eines neuen Raumkonzepts im Familienzentrum Mikado entfällt in der aktuellen Liste. Zudem wird der für 2018 vorgesehene Ansatz für die Hochstraße inklusive Bushaltestelle von 400.000 € auf 200.000 € reduziert. Durch diese Anpassungen sollen die erforderlichen Mittel für die neuen Containerstrukturen im Rahmen des Förderprogramms verfügbar gemacht werden. Eine aktualisierte Liste wird dem Rat im September 2018 vorgelegt.
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- 5Errichtung einer temporären Tageseinrichtung für Kinder am Stadtmittelpunkt hier: Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die notwendige Herrichtung des Grundstückes und der Außenanlagen sowie für den Erwerb von modularen Gebäudeteilen für den Betrieb einer viergruppigen KiTaZur Vorlage · 2018/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Errichtung einer temporären Kindertageseinrichtung am Stadtmittelpunkt, um kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Die Einrichtung soll als Interimslösung für voraussichtlich zwei Jahre dienen, bis ein dauerhafter Standort am EVK genutzt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2018 sieht der Beschlussvorschlag die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in insgesamt 1,2 Millionen Euro vor.
Dieser Betrag umfasst 1 Million Euro für den Erwerb modularer Gebäudeteile in Containerbauweise sowie rund 200.000 Euro für die Herrichtung des Grundstücks, der Außenanlagen und den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens. Die Finanzierung der Gebäudeteile soll durch Einzahlungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW) in Höhe von 900.000 Euro sowie durch Minderauszahlungen aus verschiedenen Haushaltspositionen, unter anderem für Schulbau und Straßenbaumaßnahmen, gedeckt werden.
Die Kosten für die Grundstücks- und Außenanlagen sollen ebenfalls durch Umwidmungen aus bestehenden Haushaltspositionen finanziert werden, darunter Mittel aus dem Bildungscampus Süd sowie aus dem Projekt zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs Castrop-Süd. Die Verwaltung führt an, dass die Mittelbereitstellung aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe im laufenden Haushaltsjahr notwendig ist. Die laufenden Betriebskosten für die Einrichtung sind im aktuellen Haushalt abgedeckt.
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- 6Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.05.2018Zur Vorlage · 2018/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. Mai 2018 weist für die Teilergebnisrechnungen der jeweiligen Teilergebnishaushalte Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 750.325 € aus. In den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten werden Verschlechterungen von 652.400 € prognostiziert.
Ein wesentlicher Faktor sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist ab dem 1. März 2018 mit einer Erhöhung der Aufwendungen um durchschnittlich 3,19 % zu rechnen, was rechnerisch zusätzliche Kosten von rund 700.000 € für den Haushalt 2018 zur Folge hat.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 61.01) zeigen sich hingegen deutliche Veränderungen. Hier werden Mehrerträge in Höhe von 3.397.370 € verzeichnet, die unter anderem aus Erstattungen vom Kreis SGB II, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuerbeteiligung resultieren. Dem stehen Mindererträge in Höhe von 2.586.850 €, primär durch Rückgänge bei der Gewerbesteuer, gegenüber.
Weitere finanzielle Entwicklungen betreffen die Leistungen an Flüchtlinge (Produktgruppe 31.04), für die eine Verschlechterung von 1.400.000 € prognostiziert wird, da Erstattungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund des veränderten Rechtsstatus der zugewiesenen Personen sinken. Im Bereich des Immobilienmanagements werden Mehrerträge von rund 265.935 € erwartet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung der Gewerbesteuererträge sowie die Auswirkungen des Tarifabschlusses weiterhin beobachtet werden müssen.
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- 7Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2017Zur Vorlage · 2018/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/124 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2017. Der Entwurf weist für das Haushaltsjahr 2017 einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 1.510.288,96 € aus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zunächst zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig soll der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überstellt werden. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat verpflichtet, den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss festzustellen. In diesem Zusammenhang entscheidet der Rat auch über die Verwendung des Jahresüberschusses oder den Umgang mit einem Fehlbetrag sowie über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Terminplanung sieht vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 15. November 2018 beschließt. Die abschließende Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss sowie die Entscheidung zur Entlastung des Bürgermeisters sind für die Ratssitzung am 29. November 2018 vorgesehen. Der Entwurf wird den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 5. Juli 2018 zur Verfügung gestellt. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten sowie Stadtkämmerer vorgelegt.
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- 8Fortführung der WiN Emscher-Lippe GmbHZur Vorlage · 2018/147 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH zustimmen. Mit diesem Beschluss wird die Fortführung der Gesellschaft über den 19. August 2020 hinaus unbefristet geregelt. Die Neufassung sieht vor, dass die Gesellschaft künftig jederzeit mit einer Frist von drei Jahren zum Kalenderjahresende durch die Gesellschafterversammlung aufgelöst werden kann.
Die organisatorische Struktur der Gesellschaft wird angepasst. Der bisherige Aufsichtsrat wird durch ein Präsidium ersetzt, welches die Steuerungsfunktion gegenüber der Geschäftsführung übernimmt. Die Organe der Gesellschaft umfassen künftig die Gesellschafterversammlung, das Präsidium und die Geschäftsführung. Zudem soll eine Emscher-Lippe-Konferenz zur Erörterung regionaler Belange wieder eingeführt werden.
Die Finanzierung des Jahresfehlbetrages erfolgt weiterhin anteilig nach der Einwohnerzahl der beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Stadt Castrop-Rauxel beläuft sich der aktuelle Anteil an einem vollen Wirtschaftsjahr auf 14.564 Euro. Ab dem Jahr 2019 soll dieser Beitrag alle drei Jahre an die Teuerungsrate angepasst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages für die Stadt Castrop-Rauxel zu unterzeichnen. Die finanziellen Auswirkungen der Vertragsverlängerung treten erst ab dem 20. August 2020 in Kraft.
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- 9Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/142 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/142 zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel legt die wirtschaftliche Lage verschiedener Tochtergesellschaften dar. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird für das Jahr 2017 ein vorläufiger Verlust von rund 960.000 Euro prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem Verlust des Jahresabschlusses 2016.
Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH, mit einer Beteiligung von 52 %, reduziert ihre operativen Tätigkeiten. Die Bearbeitung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Für 2018 sind neue Gutachterleistungen und Analysen vorgesehen. Die Vermarktung von Gewerbeflächen wird fortgesetzt, wobei für 2018 der Verkauf von etwa 1,9 Hektar geplant ist.
Die LEG Wohnen NRW weist für das vierte Quartal 2017 einen Bestand von 1.905 Wohnungen aus, wobei die Mietrückstände bei rund 233.462 Euro liegen. Eine Dividende in Höhe von 3.681,30 Euro wurde für die Stadt beschlossen.
Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH verzeichneten im Jahr 2017 ein Wachstum im Energievertrieb, konnten jedoch keinen Überschuss erwirtschaften; das Jahresergebnis lag bei 0 Euro. Für 2018 wird ein positiver Gewinn von 58.000 Euro erwartet.
Bei der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH belief sich der Jahresfehlbetrag 2017 auf 211.745 Euro. Durch eine Überdeckung aus Abschlagszahlungen sind für 2018 keine weiteren Zahlungen der Stadt erforderlich, abgesehen von vertraglich festgelegten Beträgen und einer Nachschusspflicht im Zusammenhang mit der Beteiligung an der newPark GmbH.
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- 10Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)Zur Vorlage · 2018/120 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer hat am 30. April 2018 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ausgesprochen. Diese Entscheidung wurde dem Rat der Stadt nun formal angezeigt. Grund für die Maßnahme sind Entwicklungen im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings, die auf Verschlechterungen bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie bei den Aufwendungen, beispielsweise bei den Personalaufwendungen, hindeuten. Es besteht die Befürchtung, dass das für das Jahr 2018 geplante positive Rechnungsergebnis nicht erreicht werden kann.
Die Sperre umfasst alle Buchungsstellen und Teilpläne des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes sowie grundsätzlich auch investive Maßnahmen der Investitions-Dringlichkeitsliste. Ziel der Maßnahme ist es, die Verschlechterung im Ergebnisplan zu begrenzen und die Vorgaben des Stärkungspaktes sowie die Forderungen der Bezirksregierung Münster einzuhalten.
Von der Sperre ausgenommen sind bestimmte investive Auszahlungsansätze. Hierzu zählen Maßnahmen, die durch Zuwendungen wie die Schul- und Bildungspauschale oder die Sportpauschale vollständig refinanziert werden, Projekte des Programms „Gute Schule 2020“ sowie Maßnahmen, die durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden. Ebenfalls ausgenommen sind rentierliche Maßnahmen sowie Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit zur Bedienung von Kreditverpflichtungen. Für alle nicht ausgenommenen Investitionsmaßnahmen ist eine Freigabe der Mittel nur durch Einzelfallentscheidungen auf Basis von Folgekostenberechnungen der zuständigen Fachbereiche möglich.
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- 11Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 11.08.541600 - Besondere Aufwendungen für Bedienstete - in Höhe von 113.820 €.Zur Vorlage · 2018/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll einer Haushaltsüberschreitung in Höhe von 113.820 Euro zustimmen. Die Vorlage betrifft die Buchungsstelle für besondere Aufwendungen für Bedienstete. Ziel der Maßnahme ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für zentrale Aus- und Fortbildungszwecke der Hauptverwaltung.
Im Haushalt 2018 wurden die Ansätze für Fortbildungen zur besseren Steuerung zunächst zentral bei den jeweiligen Betriebsleitungen veranschlagt. Die Mittel für die Aus- und Fortbildung der gesamten Verwaltung, beispielsweise für Zahlungen an das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe, sind jedoch in der Buchungsstelle der Unternehmenszentrale hinterlegt. Um die anfallenden Kosten für die Hauptverwaltung decken zu können, ist eine Übertragung der Mittel erforderlich. Ein Teilbetrag von 75.000 Euro wurde bereits bereitgestellt; nun soll der verbleibende Restbetrag von 38.820 Euro übertragen werden.
Die Deckung der Überschreitung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der korrespondierenden Buchungsstelle der Unternehmenszentrale. Da es sich um eine Verschiebung zwischen zwei Buchungsstellen mit der gleichen Sachkontenart handelt, entstehen keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt. Gemäß der Haushaltssatzung ist für Überschreitungen über 75.000 Euro die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- 12Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest RecklinghausenZur Vorlage · 2018/115 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/115 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen. Der Zweckverband umfasst den Kreis Recklinghausen sowie die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklingwendung und Waltrop.
Gemäß der Satzung des Verbandes erfolgt die Wahl der Vertretung eines Verbandsmitglieds für die Dauer der Wahlzeit aus der Mitte der Vertretung. Die Stadt Castrop-Rauxel entsendet drei Mitglieder in die Verbandsversammlung, wobei der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter teilnimmt. Weitere Mitglieder der Stadt im Sparkassenzweckverband sind zwei weitere Personen.
Da das bisherige stellvertretende Mitglied sein Mandat nach einer Ratssitzung im November 2017 abgegeben hat, ist eine Neubesetzung der Stellvertretung für ein weiteres Mitglied der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer neuen Stellvertreterin oder eines neuen Stellvertreters vor. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Personalentscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 13Zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben Sport und BäderZur Vorlage · 2018/112 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/112 sieht eine Neuorganisation der Zuständigkeiten im Bereich Sport und Bäder vor. Auslöser für die Umstrukturierung ist der Beginn der Freistellungsphase der Bereichsleitung des Bereichs 52 „Sport und Bäder“.
Im Zuge dieser Neuausrichtung soll der bisherige Bereich 52 nicht in seiner jetzigen Form fortbestehen. Das Aufgabengebiet „Bäder“ wird künftig dem Bereich 60 „Immobilienmanagement“ zugeordnet, wobei das entsprechende Personal in diesen Bereich überführt wird. Die Zuständigkeit für die Bäder verbleibt dabei im Dezernat des Technischen Beigeordneten.
Das Aufgabengebiet „Sportangelegenheiten“ soll hingegen dem Bürgermeister zugeordnet und in das Bürgermeisterbüro integriert werden. Hierzu ist ein Ratsbeschluss gemäß § 73 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW erforderlich. Auch die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter sowie eine derzeit ausgeschriebene Sachbearbeiterstelle sollen in das Bürgermeisterbüro umgesetzt werden.
Das Bürgermeisterbüro fungiert bereits als zentrale Anlaufstelle für das Ideen- und Anliegenmanagement sowie als Kontaktstelle für Vereine und Verbände. Durch die Übernahme der Sportangelegenheiten soll das Büro als zentrale Ansprechperson für das Vereins- und Verbandswesen sowie für die Förderung des Ehrenamts und die Bürgerbeteiligung weiter gefestigt werden. Die Verwaltung sieht durch diese Zusammenlegung Synergieeffekte für die Arbeitsabläufe und die Kommunikation mit den Sportvereinen.
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- 14Dienstleistungsvereinbarung zur Übernahme von städt. Flottenmanagement-Aufgaben durch den EUV Stadtbetrieb Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel und der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel beabsichtigen, ihre bisher eigenständigen Fuhrparks im Rahmen eines gemeinsamen Flottenmanagements zusammenzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist die Prozessoptimierung sowie die Reduzierung von Fahrzeug- und Verwaltungskosten durch die Nutzung bestehender Strukturen des EUV. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass der EUV Stadtbetrieb die Aufgaben des städtischen Flottenmanagements ab dem 1. August 2018 übernimmt.
Die Dienstleistungsvereinbarung regelt die Grundsätze der Leistungserbringung, der Finanzierung sowie die Entscheidungs-, Prüfungs- und Beteiligungsrechte der Stadt. Der Vertrag ist auf eine Dauer von zehn Jahren festgeschrieben und enthält Kündigungsmodalitäten. Das Projekt umfasst zunächst die Bereiche der Flottenbeschaffung und des Unterhaltungsmanagements, wobei die Einbeziehung von Feuerwehrfahrzeugen offenbleibt.
Da die genaue Inanspruchnahme der Leistungen durch die verschiedenen städtischen Bereiche zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, können die finanziellen Einsparpotenziale nicht konkret beziffert werden. Die Bewirtschaftung der Aufwendungen erfolgt zunächst im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze. Es wird davon ausgegangen, dass durch die strukturierte Fahrzeugbewirtschaftung mittel- bis langfristig ein Mehrwert für die Stadt entsteht. Der Rat der Stadt soll der Dienstleistungsvereinbarung zustimmen und den Bürgermeister beauftragen, den Vertrag mit dem Vorstand des EUV abzuschließen.
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- 15Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018; BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2018/099 · Sitzungsvorlage
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Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 25. April 2018 einen Antrag zur Baumschutzsatzung eingebracht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/099 wurde zur Beratung in den Rat der Stadt sowie in den Umweltausschuss vorgelegt. Die vorgesehene Beratungsfolge sieht mehrere Termine in den Gremien des Rat der Stadt und des Umweltausschusses zwischen April und September 2018 vor.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 16Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/109 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Lärmaktionsplan der 3. Stufe in der vorgelegten Fassung beschließen und den zugehörigen Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, welches die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. In der ersten Phase zwischen Februar und März 2018 reichten elf Institutionen und elf Bürger Anregungen ein. In der zweiten Phase von April bis Mai 2018 meldeten sich zehn Institutionen sowie 25 Bürger mit Bedenken oder Vorschlägen zu den Lärmkarten und dem Entwurf. Die Anregungen wurden durch das Umweltressort geprüft und protokolliert.
Die Grundlage für die Planung bilden Lärmkarten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt wurden. Betroffen sind unter anderem die Autobahnen A2, A42 und A45 sowie verschiedene Landesstraßen wie der Altstadtring, die Mengeder Straße und die Dortmunder Straße. Ziel des Plans ist die Verringerung der Lärmbelastung in den kartierten Bereichen durch festgesetzte Maßnahmen in einem definierten Zeitrahmen. Während die Stadt Castrop-Rauxel für die Festlegung der Maßnahmen zuständig ist, obliegt die Umsetzung teilweise auch anderen Dienststellen wie Straßen.NRW. Der fertige Plan muss dem LANUV weitergeleitet werden.
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- 17Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 'Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf städtischen Grünflächen'Zur Vorlage · 2018/133 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/133 einen Antrag mit dem Titel „Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf städtischen Grünflächen“ eingebracht. Der Antrag wurde zur Beratung in den Umweltausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung dazu beauftragt, die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen auf städtischen Grünflächen zu veranlassen. Darüber hinaus soll die Verwaltung ein komplementäres Maßnahmenkonzept zum Schutz von Insekten erstellen, welches die im Antrag genannten Aspekte berücksichtigt.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung der Maßnahmen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorlage wurde von der Fraktionsleitung unterzeichnet und dient als Grundlage für die Entscheidungsfindung in den zuständigen Gremien.
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- 18Ehrenbürgerschaft Paul von HindenburgZur Vorlage · 2018/140 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/140 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel sieht den Entzug der Ehrenbürgerschaft für Paul von Hindenburg vor. Die Verleihung der Ehrenbürgerrechte erfolgte am 7. April 1933 durch die damalige Stadtverordnetenversammlung auf Antrag des Wahlbündnisses „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“.
Die Vorlage begründet den Beschlussvorschlag mit den historischen Umständen der Zeit. Die am 12. März 1933 neu gewählte Stadtverordnetenversammlung war aufgrund des beginnenden nationalsozialistischen Terrors nicht mehr demokratisch legitimiert. Die Verwaltung führt an, dass eine freie Gewissensentscheidung der einzelnen Stadtverordneten aufgrund der politischen Lage nicht mehr vorausgesetzt werden konnte. Während Mitglieder der SPD sich bei der damaligen Abstimmung enthielten, war die Teilnahme von KPD-Abgeordneten durch Gesetzesänderungen bereits ausgeschlossen.
Der Vorschlag zur Aberkennung der Ehrenbürgerschaft resultiert aus einer interfraktionellen Diskussionsrunde vom 29. Mai 2018, in der unter Beteiligung des Stadtarchivars auch der Umgang mit dem Mahnmal vor dem Haus Goldschmieding thematisiert wurde. In dieser Runde wurde parteiübergreifend Einigkeit über die Aberkennung erzielt. Mit dem Beschluss sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 19Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und FWI vom 18.05.2018 zur Zukunft der Wohnbebauung in Castrop-Rauxel aus planerischer SichtZur Vorlage · 2018/108 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/108 befasst sich mit einem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FWI, der am 18. Mai 2018 eingereicht wurde. Gegenstand der Vorlage ist die zukünftige Entwicklung der Wohnbebauung in Castrop-Rauxel unter Berücksichtigung planerischer Aspekte.
Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der genannten Fraktionen gestellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 5. Juli 2018 als Tagesordnungspunkt vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Antrag CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FWI, DIE LINKE Ratsfraktionen vom 06.06.2018_Einrichtung einer BeschlusskontrolleZur Vorlage · 2018/121 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/121 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI und DIE LINKE vom 6. Juni 2018. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung einer Beschlusskontrolle.
Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 5. Juli 2018 zur Beratung vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 21.1Validierung Wochenmarkt in der Altstadt; Sachstandsbericht 2018Zur Vorlage · 2018/148 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/148 des Rats der Stadt befasst sich mit dem Sachstandsbericht zur Neukonzeptionierung des Wochenmarktes in der Altstadt von Castrop-Rauxel. Nachdem der Markt infolge des Umbaus des Marktplatzes im Jahr 20verkehr in die Fußgängerzone verlegt wurde, legte eine im Jahr 2016 durchgeführte Befragung nahe, diesen Standort beizubehalten. Ein entsprechender Ratsbeschluss vom März 2017 sah vor, die Marktfläche vorläufig bis zum 31. März 2019 in der Fußgängerzone (Münsterstraße, Am Markt, Im Ort) sowie am Reiterbrunnen festzusetzen, wobei der Boulevard und der Simon-Cohen-Platz als ergänzende Flächen dienen sollten.
Im Rahmen von regelmäßigen Austauschterminen zwischen der Verwaltung, den Markthändlern und politischen Vertretern wurden verschiedene Aspekte erörtert. Die Markthändler äußerten den Wunsch nach Standortsicherheit und wiesen darauf hin, dass eine Ausweitung auf den Boulevard aufgrund mangelnder Kundenfrequenz und logistischer Schwierigkeiten bei der Rettungsgasse kaum praktikabel sei. Ein Bürgergespräch im Januar 2018 verdeutlichte zudem unterschiedliche Perspektiven: Während die Marktpräsenz als Belebung der Altstadt und wichtige Nahversorgung geschätzt wird, wurden auch Bedenken hinsichtlich Lärmbelästigung und erschwerter Zugänge für Anwohner geäußert. Der Bericht führt zudem die Belebung der Innenstadt und die Attraktivität für Besucher aus Nachbarstädten als Stärken auf, während die noch fehlende Strominfrastruktur und mögliche Beeinträchtigungen des Einzelhandels als Schwachstellen genannt werden. Der Rat der Stadt nimmt die Validierung des Wochenmarktes zur Kenntnis.
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- 21.2Antrag SPD und CDU Ratsfraktionen vom 13.06.2018_WochenmarktZur Vorlage · 2018/110 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/110 befasst sich mit einem Antrag der SPD- und CDU-Fraktionen vom 13. Juni 2018, der den Wochenmarkt zum Gegenstand hat. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 5. Juli 2018 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Gestaltung oder Regelung des Wochenmarktes. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 22.1Erstellung PersonalentwicklungskonzeptZur Vorlage · 2018/153 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage der Verwaltung zum Rat der Stadt vom 5. Juli 2018 befasst sich mit der Erstellung eines Personalentwicklungskonzepts (PEK). Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung aus dem Dienstrechtmodernisierungsgesetz von 2016 sowie ein entsprechender Beschluss des Rates aus dem Jahr 2016. Ziel des PEK ist es, laufende Aktivitäten der Verwaltung, wie etwa Führungskräfteentwicklung, Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, in einem strukturierten Prozess zusammenzuführen.
Die Verwaltung berichtet, dass zur Umsetzung des Vorhabens im Stellenplan 2018 eine zusätzliche Stelle im Bereich der Hauptverwaltung eingerichtet wurde. Der Verwaltungsvorstand hat bereits in Klausurtagungen die inhaltlichen Bausteine identifiziert und Handlungsfelder festgelegt. Dabei wurden drei Schwerpunkte als vorrangig definiert: die Aufgabenkritik, die Digitalisierung sowie das Wissensmanagement, um den Wissenstransfer angesichts des demografischen Wandels sicherzustellen.
Das Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder, darunter Personalplanung, Ausbildung, berufliche Weiterbildung, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie die Entwicklung moderner Verwaltungsstrukturen. Zur weiteren Ausarbeitung ist für den Zeitraum August und September 2018 eine Personalbefragung geplant, deren Ergebnisse in die Erstellung und Umsetzung des Konzepts einfließen sollen. Der Rat der Stadt wird gebeten, den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 22.2Antrag CDU, Bündnis 90_Die Grünen, FWI, DIE LINKE Ratsfraktionen vom 06.06.2018_Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes für Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/122 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2018/122 wird ein Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI und DIE LINKE behandelt, der am 05.07.2018 im Rat der Stadt zur Beratung vorliegt. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes für die Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, weist darauf hin, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für die Angelegenheit liegt beim Rat der Stadt.
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- 23Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 02.07.2018: Umbesetzung im Ausschuss für Bürgerbeteiligungen und StadtteilentwicklungenZur Vorlage · 2018/152 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einer Tischvorlage vom 2. Juli 2018 einen Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt am 5. Juli 2018 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist eine Umbesetzung im Ausschuss für Bürgerbeteiligungen und Stadtteilentwicklungen.
Der Antrag beinhaltet einen entsprechenden Beschlussvorschlag, der als Anlage zur Vorlage beigefügt ist. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit dieser Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die personelle Neubesetzung des genannten Ausschusses liegt im Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt.
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- 24Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Waltrop, Datteln, Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel bezüglich des Förderschulverbundes Martin-Luther-King-SchuleZur Vorlage · 2018/155 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop bezüglich des Förderschulverbundes Martin-Luther-King-Schule behandelt. Die Vereinbarung regelt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern sowie die anteilige Übernahme der anfallenden Kosten durch die jeweiligen Heimatkommunen. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung für die Gründung des Verbundes liegt bereits vor.
Ab dem 1. August 2018 umfasst der Verbund drei Standorte, zwei davon in Castrop-Rauxel und einer in Oer-Erkenschwick. Die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung werden in diesem Verbund zusammengeführt. Die Stadt Castrop-Rauxel fungiert dabei als Schulträger. Gleichzeitig wird die bestehende Vereinbarung zur Phönixschule zum Zeitpunkt der Schließung dieser Schule beendet.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht sowie die Bezirksregierung und setzt voraus, dass die beteiligten Kommunen gleichlautende Beschlüsse in ihren jeweiligen Räten fassen.
Hinsichtlich der Finanzen wurde ein zusätzlicher Bedarf für die Ausstattung der Schule festgestellt. Mittel für bewegliche Sachen des Anlagevermögens sollen unter Beachtung der Wertgrenzen umgeschichtet werden. Die Übertragung von Mitteln bis zu einer Höhe von 75.000 Euro obliegt dem Kämmerer. Die Kosten für die Schüler aus den anderen Kommunen werden anteilig an die Stadt Castrop-Rauxel erstattet.
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- 25Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 2018/154 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über eine Änderung der Friedhofssatzung beraten. Die vorliegende Tischvorlage sieht vor, die aktuell gültige Satzung zu modifizieren, um die Gestaltungsmöglichkeiten auf Reihengräbern zu erweitern.
Nach der vorliegenden Vorlage soll es künftig möglich sein, auf Reihengräbern auch Einfassungen aus Stein zu verwenden. Bisher war an diesen Grabarten ausschließlich die Nutzung von Einfassungen aus pflanzlichem Material gestattet. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, die entsprechende einschränkende Regelung aus der Satzung zu entfernen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt der vorgeschlagenen Satzungsänderung zustimmt. Die Änderung wurde zuvor im Betriebsausschuss III auf Antrag der SPD einstimmig beschlossen. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Anpassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 26Anfragen der Ratsmitglieder
- 27Mitteilungen der Verwaltung
- 1Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsszeit 2019 - 2023nicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich