Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bürgerantrag §24 GO zum BPlan 245
- 4Aktuelle Entwicklung der städtischen Sportplätze (mündl. Bericht)
- 5Antrag der SPD-Fraktion: Erschütterungsarmes Fahren in der InnenstadtZur Vorlage · 2020/007 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/007 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion zum Thema erschütterungsarmes Fahren in der Innenstadt von Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
Der Inhalt des Antrags zielt auf Maßnahmen ab, um die Erschütterungen durch den Fahrzeugverkehr im Stadtzentrum zu reduzieren. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über den konkreten Inhalt und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen obliegt dem Beschlussvorschlag, der sich auf den Text des Antrags selbst bezieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 6Antrag der SPD-Fraktion: Widmung des KunoplatzesZur Vorlage · 2020/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/038 enthält einen Antrag der SPD-Fraktion, der die Widmung des Kunoplatzes zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sowie in den Rat der Stadt eingebracht. Die entsprechende Beratung im Betriebsausschuss war für den 20. Februar 2020 angesetzt, während die Behandlung im Rat der Stadt für den 27. Februar 2020 vorgesehen war.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 7Antrag der SPD-Fraktion: Schwerlastverkehr in RauxelZur Vorlage · 2020/039 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/039 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Schwerlastverkehr in Rauxel. Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) erstellt.
Der Inhalt der Vorlage konzentriert sich auf die Thematik des Schwerlastverkehrs innerhalb des Stadtgebiets von Rauxel. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 am 20. Februar 2020 sowie in den Rat der Stadt am 27. Februar 2020 vorgelegt wurde.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Vorlage auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion verwiesen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage im Bereich Stadtplanung und Bauordnung bearbeitet.
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- 8Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bebauungsplan Nr. 258: 'Wohngebiet Dingener Straße'Zur Vorlage · 2020/044 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. Februar 2020 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 27. Februar 2020 einen Antrag eingereicht. Gegenstand der Vorlage 2020/044 ist der Bebauungsplan Nr. 258 mit der Bezeichnung „Wohngebiet Dingener Straße“.
Der Antrag umfasst die in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge zur weiteren Entwicklung des genannten Wohngebiets. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat die Unterlagen zur Beratung in den entsprechenden Gremien vorbereitet. Die Entscheidung über den Inhalt des Antrags obliegt den zuständigen Ausschüssen und dem Rat der Stadt.
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- 9Antrag der FDP-Fraktion: Transparente SchulraumplanungZur Vorlage · 2020/045 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/045 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion zum Thema einer transparenten Schulraumplanung. Der Antrag wurde im Bereich des Immobilien-Managements erstellt und liegt zur Beratung in den Betriebsausschüssen 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) vor. Die entsprechenden Sitzungen der Ausschüsse sind für den 20. Februar 2020 angesetzt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 10Straßenrechtliche Widmung der Straße 'Habinghorster Markt' gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2020/006 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2020/006 wird die straßenrechtliche Widmung der Straße „Habinghorster Markt“ in der Gemarkung Habinghorst beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Betroffen ist das Flurstück 642 in der Flur 9.
Der Sachverhalt stellt dar, dass die nördliche Fläche des Habinghorster Marktes im Jahr 2012 an einen Investor veräußert wurde. Im Zuge der Neugestaltung dieser Fläche durch den Neubau einer Seniorenwohnstätte kam es zu einer neuen Parzellierung der Flächen. Die ehemalige sogenannte „Querstraße“ trägt nun die Bezeichnung „Habinghorster Markt“.
Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche ist und die Straßenbaulast trägt, ist die Widmung für die Öffentlichkeit durch die Straßenbaubehörde zu veranlassen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Durchführung der Widmung erfüllt sind. Mit der Maßnahme entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 11Straßenrechtliche Widmung der (Straßen-)Flächen im Erin-Park gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2020/040 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/040 des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung von Flächen im Bereich Erin-Park gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht die Widmung spezifischer Flächen in der Gemarkung Castrop vor.
Im Bereich der Erinstraße (Flur 7, Flurstücke 661 und 512) sollen die Verkehrsflächen, einschließlich der Fahrbahnen, Parkstreifen, Gehwege und Grünflächen sowie der Krickesteg als Fußgängerbereich für den Gemeingebrauch gewidmet werden. Das Flurstück 661 umfasst dabei die gesamte Verkehrsfläche vom Altstadtring bis zum Westring, inklusive eines Kreisverkehrs und eines Bachlaufs, wobei die Wasserflächen von der Widmung ausgenommen sind. Auf dem Flurstück 512 sollen die Verkehrsflächen sowie der innere Kreis als Einzelanlage eines unbeweglichen Kulturdenkmals gewidmet werden.
Zudem ist die Widmung der nördlichen und südlichen Teile der Straße „Am Förderturm“ (Flurstücke 659 und 660) für den Gemeingebrauch vorgesehen. Diese umfasst Fahrbahnen, Parkstreifen und Grünflächen. Die Stadt Castrop-Rauxel ist Eigentümerin der genannten Flächen und trägt die Straßenbaulast. Laut Vorlage sind die Voraussetzungen für die straßenrechtliche Widmung durch die Straßenbaubehörde erfüllt. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 12Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Antrag gemäß § 24 GO vom 25.10.2019 zum Gebäudeensemble Wartburgstraße 107 und 109Zur Vorlage · 2020/036 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. Februar 2020 wurde über einen Antrag zur Prüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudeensembles Wartburgstraße 107 und 109 beraten. Der Antragsteller hatte die Verwaltung, in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde, dazu aufgefordert, eine erstmalige Untersuchung der Denkmaleigenschaft des Ensembles, bestehend aus der Evangelischen Pfarrkirche St. Petri und dem dazugehörigen Pfarrhaus, unter Einbeziehung des LWL-Amtes für Denkmalpflege in Westfalen zu veranlassen.
Die vorliegende Verwaltungsvorlage legt dar, dass bereits im August 1999 eine Prüfung der Gebäude durch die Untere Denkmalbehörde und das LWL-Amt für Denkmalpflege durchgeführt wurde. Eine Unterschutzstellung wurde bereits im Juli 2001 abgelehnt, da die durch Kriegsschäden und anschließende Wiederherstellung veränderte Form der Kirche nicht mehr als geeignetes Zeugnis der Kirchenarchitektur des frühen 20. Jahrhunderts eingestuft wurde. Eine erneute Überprüfung Ende 2019 bzw. Anfang 2020 bestätigte diese Einschätzung. Zwar wurde der Kirche aufgrund ihres Charakters als Wahrzeichen für den Ortsteil Habinghorst eine gewisse Ortsbildprägung zugesprochen, eine Berechtigung für eine Eintragung in die Denkmalliste konnte jedoch nicht festgestellt werden. Da die im Antrag angeführten Erläuterungen keine neuen Erkenntnisse lieferten, schlägt die Verwaltung vor, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass keine weiteren Aktivitäten der Unteren Denkmalbehörde erforderlich sind.
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- 131. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Planbereich „Schachtanlage Schwerin 3/4“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27, Planbereich „Schachtanlage Schwerin 3/4“Zur Vorlage · 2020/003 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) wird im Rahmen der Sitzung am 20. Februar 2020 über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 im Planbereich „Schachtanlage Schwerin 3/4“ beraten. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll das entsprechende Verfahren endgültig eingestellt werden.
Der Geltungsbereich der geplanten Änderung umfasst eine Fläche von etwa 2,1 Hektar im Stadtteil Dingen. Das Gebiet beinhaltet die Flächen des ehemaligen Steinkohlen-Bergwerks Graf Schwerin mit den Schachtanlagen 3 und 4 sowie die Grundstücke der Wohngebäude in der Schieferbergstraße und der Dingener Straße.
Die Begründung für die Einstellung des Verfahrens ergibt sich aus der Entwicklung der betroffenen Flächen. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Mai 2003 gefasst, um die Voraussetzungen für eine moderne Wohnbebauung zu schaffen. Das Verfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen, und ein im Jahr 2011 geschlossener städtebaulicher Vertrag mit dem damaligen Flächeneigentümer wurde aufgehoben. In der Zwischenzeit erfolgte die Bebauung der Grundstücke entlang der Schieferbergstraße auf Grundlage des Baugesetzbuches. Da ein neuer Investor die Flächen des ehemaligen Zechengeländes erworben hat, um eine Wohnnutzung zu realisieren, wurde bereits im November 2019 der Beschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 258 im Bereich „Wohngebiet Dingener Straße“ gefasst. Die Aufhebung des alten Verfahrens dient somit der Anpassung an die aktuelle Planungslage.
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- 14Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich 'Gewerbegebiet Habinghorst' hier: - Beschluss zur Verkleinerung des Geltungsbereiches - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/008 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 241 für das Gewerbegebiet Habinghorst zur Kenntnis genommen. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einschließlich der Begründung und der Fachgutachten in der abschließenden Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Zudem wurde eine Verkleinerung des räumlichen Geltungsbereichs beschlossen. Eine südöstlich gelegene Waldfläche wird aus dem Planbereich herausgenommen, da diese nicht nach § 34 BauGB als Innenbereich bewertet werden kann und somit keine Regelungen durch den Bebauungsplan möglich sind.
Die Planung im Ortsteil Habinghorst umfasst etwa 47 Hektar und dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel ist es, die zentrale Versorgungsstruktur zu sichern und die Steuerung von Einzelhandelsverkaufsflächen zu ermöglichen. Während das Gebiet bisher nach § 34 BauGB beurteilt wurde, soll der Bebauungsplan nun die Zulässigkeit von Nutzungen präzisieren. Dabei wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment geregelt. Für bestimmte Flächen wird der Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment ausgeschlossen oder auf Kleinflächigkeit beschränkt.
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es entstehen durch die Planung keine kassenwirksamen Kosten für die Stadt, lediglich Personalkosten für die bauleitplanerischen Leistungen fallen an. Auswirkungen auf das Klima oder die Umweltmedien werden nicht erwartet.
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Hauptdokument|20200123074430-0|20200123074431-1|20200123074434-2|20200124084041|20200124084049
- 15Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 113 Teil 1 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel plant die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 113 Teil 1 für das Gewerbegebiet Habinghorst. Das betroffene Areal umfasst etwa 8,6 Hektar im Stadtteil Habinghorst, begrenzt durch den Rhein-Herne-Kanal, die Emscher, die Wartburgstraße und angrenzende Gewerbe- und Industrieflächen.
Der Anlass für die Aufhebung ist das Erlöschen des ursprünglichen Planungsbedarfs, da das Gebiet bereits weitgehend entwickelt und bebaut ist. Zudem wird die im Plan enthaltene Festsetzung von Abstandsklassen als rechtswidrig eingestuft, da sie den Anforderungen der Baunutzungsverordnung nicht entspricht. Durch die Aufhebung sollen zudem die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit dem Bebauungsplan Nr. 241 die Zentrenstruktur zu sichern und Einzelhandel gezielt zu steuern.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung äußerte die Bezirksregierung Münster Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der Gliederung nach dem Abstandserlass NRW. Die Verwaltung führt dazu aus, dass künftig eine Einzelfallbetrachtung im Rahmen der Genehmigungspraxis die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen wird.
Der Betriebsausschuss 3 soll den Entwurf der Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis nehmen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Kosten für die Stadt, lediglich Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen.
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Hauptdokument|20200115113627-0|20200123074526-0|20200123074526-1|20200123074529-2|20200123074530-3
- 16Bebauungsplan Nr. 246 Planbereich 'Gewerbegebiet Knepper' hier: Sachstandsbericht und Zustimmung zum Nutzungskonzept und zur verkehrlichen AnbindungZur Vorlage · 2020/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant gemeinsam mit der Stadt Dortmund die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets auf dem ehemaligen Gelände des Kohlekraftwerks Gustav Knepper. Das Areal umfasst insgesamt etwa 59,6 Hektar, wovon 7,6 Hektar auf dem Stadtgebiet von Castrop-Rauxel liegen. Während auf der Dortmunder Seite primär Logistik- und Distributionsflächen vorgesehen sind, soll der Bereich in Castrop-Rauxel als Gewerbegebiet für kleine und mittlere Betriebe dienen.
Der Rückbau der Kraftwerksanlagen ist weitgehend abgeschlossen, und die Flächensanierung läuft bereits. Im Rahmen der Planung werden bestehende Wohnbebauungen sowie ökologische Schutzgüter, wie geschützte Biotope und Maßnahmen zum Artenschutz, berücksichtigt.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist das abgestimmte Verkehrskonzept, das in Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten, dem Investor und der Landesbehörde Straßen.NRW erarbeitet wurde. Ziel ist eine verkehrstechnische Anbindung, die den durch das Logistikgewerbe entstehenden Lkw-Verkehr effizient leitet. Das Konzept sieht vor, das Plangebiet im Norden über die Oststraße bzw. Nierhausstraße und im Südosten über die Straße Langenacker an die Straße Königshalt anzubinden. Damit soll eine direkte Verbindung zum Autobahnkreuz A42/A45 geschaffen und eine mögliche Zusatzbelastung der Wohngebiete durch Verkehr über die Pallasstraße vermieden werden. Der Betriebsausschuss 3 hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Bauleitplanverfahren auf Basis dieses Konzepts fortzuführen.
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Hauptdokument|20200120113118|20200120113147|20200123083600-0|20200123083602-1
- 176. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich: „Südliche Altstadt“ hier: a) Abwägung über die Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2020/011 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südliche Altstadt“. Das betroffene Gebiet im Ortsteil Castrop umfasst etwa 2,8 Hektar und liegt östlich der Schillerstraße sowie nordwestlich der Viktoriastraße. Es beinhaltet Flächen der Schulgrundstücke und des Bürgerhauses an der Leonhardstraße.
Ziel der Änderung ist die Umwidmung der bisher als Gemeinbedarfsfläche für Bildung und Kultur dargestellten Flächen in eine gemischte Baufläche. Damit soll die Grundlage für zukünftige Bebauungspläne geschaffen werden, die eine urbane Nutzung ermöglichen. Die bestehenden Funktionen für Bildungs- und Kulturzwecke bleiben in der Darstellung erhalten. Die Änderung dient der langfristigen planerischen Flexibilität für mögliche Anpassungen an Gebäuden oder Nutzungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, darunter der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Kreis Recklinghausen und die Deutsche Bahn AG, geprüft und abgewidmet. Die Umweltprüfung ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter oder des Klimas. Auch eine artenschutzrechtliche Prüfung schloss das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet aus.
Der Rat der Stadt hat beschlossen, die vorliegende Änderung sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der geänderten Fassung festzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterlagen der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20200121101237|20200120153649|20200120151603|20200120151655|20200120152042|20200120152111|20200121132054|20200127150205-0|20200120152311|20200120152330
- 18Bebauungsplan Nr. 259 Planbereich „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/015 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 für den Planbereich „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ beschlossen. Das etwa 9 Hektar große Areal im Ortsteil Habinghorst umfasst die Fläche des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel, das bereits zurückgebaut wurde. Der Geltungsbereich wird durch die Habinghorster Straße (B 2wendung 235) im Westen und die Klöcknerstraße im Norden begrenzt.
Die Planung verfolgt das Ziel, die Industriebrache für eine neue Nutzung zu erschließen und dabei den Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden zu wahren. Im nördlichen Teilbereich zwischen der Klöcknerstraße und dem Deinighauser Bach sind die Errichtung einer neuen Feuerwache sowie eines Wertstoffhofs inklusive Stellplatzanlagen vorgesehen. Der südliche Bereich soll für sportliche Zwecke, etwa für Sportplätze oder ein Vereinsheim, genutzt werden können, wobei dort eine geringe städtebauliche Dichte angestrebt wird.
Die Erschließung des Gebiets soll über die Klöcknerstraße sowie die Habinghorster Straße erfolgen. Da die Fläche derzeit rechtlich als Außenbereich eingestuft ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplans sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Im Rahmen des Verfahrens werden die Auswirkungen auf die Umwelt, den Artenschutz und das Klima sowie die Bodenbeschaffenheit untersucht. Die weitere Vorgehensweise sieht die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vor.
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- 19Bebauungsplan Nr. 256 Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 256 für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beauftragt. Die Verwaltung soll den Entwurf einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten für mindestens einen Monat öffentlich auslegen und im Internet bereitstellen.
Der Geltungsbereich umfasst rund 33,5 Hektar und erstreckt sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg. Im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wird das Gebiet um Flächen nördlich der Bundesautobahn 2, zwischen der Wartburginsel und dem Gewerbegebiet Henrichenburg sowie südöstlich des Wasserkreuzes vergrößert. Im südlichen Bereich verkleinert sich der Geltungsbereich geringfügig, da dort Ackerflächen ohne Reglungsbedarf ausgenommen werden.
Die Planung dient der Umsetzung ökologischer Projekte im Zuge des Emscherumbaus, insbesondere der Entwicklung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscherterrassen. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für bauliche Anlagen wie Eingangsgebäude, Zäune oder Pavillons sowie für umfassende Geländemodellierungen im Außenbereich. Zudem sollen neue Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr geschaffen werden, um die Stadtteile Henrichenburg, Habinghorst und Ickern an die Parkanlage anzubinden. Der Plan sichert zudem die bestehenden sportlichen und gastronomischen Einrichtungen auf der Wartburginsel rechtlich ab und sieht Flächen für zukünftige Stellplatzanlagen vor.
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Hauptdokument|20200124085237|20200131154859-0|20200131151907-0|20200130134017-0|20200205101129-0|20200130134359-0|20200130134651-0
- 20Bebauungsplan Nr. 94 Planbereich „Dortmunder-, Frohlinder-, Overberg-, Bodelschwingher-, Mengeder Straße“ bzw. „Ehemalige Schachtanlage Graf Schwerin“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 94 Planbereich „Dortmunder-, Frohlinder-, Overberg-, Bodelschwingher-, Mengeder Straße“ bzw. „Ehemalige Schachtanlage Graf Schwerin“Zur Vorlage · 2020/019 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) wird beraten über den Beschluss, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 aufzuheben und das dazugehörige Verfahren endgültig einzustellen. Der Planbereich umfasst ein etwa 23 Hektar großes Areal im Stadtteil Schwerin, das durch die Dortmunder, Frohlinder, Overberg, Bodelschwingher und Mengeder Straße begrenzt wird. Das Gebiet umfasst die ehemalige Schachtanlage Graf Schwerin.
Der ursprüngliche Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im Oktober 1983 gefasst, mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche sowie zur Versorgung der Bevölkerung zu entwickeln. Dies sollte dem damaligen Bedarf an Wohnraum entgegenwirken. Laut der vorliegenden Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung wurde diese Entwicklung über die vergangenen Jahrzehnte nicht konsequent fortgesetzt. Teile des Gebiets sind mittlerweile bereits durch andere Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan Nr. 188 für ein Gewerbegebiet oder den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. V32, geregelt.
Der östliche Teil des Planbereichs wird derzeit landwirtschaftlich, durch einen Fußballplatz sowie ein Betonsteinwerk genutzt. Da dieser Bereich zum Außenbereich zählt und aktuell kein Regelungsbedarf für einen Bebauungsplan besteht, sowie die städtebaulichen Zielsetzungen des alten Verfahrens durch andere Planungen überholt wurden, wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht festgestellt.
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- 21Bebauungsplan Nr. 260 Planbereich „Südliche Frohlinder Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB, sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/020 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 260 für den Planbereich „Südliche Frohlinder Straße“ im Stadtteil Schwerin aufzustellen. Die Planung erfolgt als einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Ziel der Aufstellung ist die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im Einklang mit dem kommunalen Zentren- und Einzelhandelskonzept.
Das etwa 5,8 Hektar große Gebiet in der Gemarkung Rauxel erstreckt sich zwischen der Bodelschwingher Straße, der Overbergstraße, der Frohlinder Straße und der Dortmunder Straße. Die Planung sieht vor, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten in diesem Bereich auszuschließen, um die Struktur der bestehenden Nahversorgungszentren sowie des Hauptversorgungszentrums in der Altstadt Castrop zu sichern und die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche zu steuern.
Der Entwurf des Bebauungsplans inklusive Begründung soll für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und im Internet bereitgestellt werden. Durch die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung werden die bestehenden Einfügungsbestimmungen nach § 34 BauGB nicht wesentlich verändert, sodass keine erheblichen Auswirkungen auf umweltrelevante Belange oder die Boden- und Naturstruktur zu erwarten sind. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch das Verfahren keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20200124092646-0|20200124101233|20200124092646-1|20200124101059|20200124101109|20200124101129|20200124101142|20200124101153|20200124101207|20200124101228
- 22Außenbereichssatzung Nr. 005 Planbereich „Waltroper Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung der Satzung über bebaute Bereiche im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 6 BauGBZur Vorlage · 2020/021 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, das Aufstellungsverfahren für die Außenbereichssatzung Nr. 005 im Planbereich „Waltroper Straße“ einzuleiten. Die Satzung basiert auf § 35 Abs. 6 BauGB und soll die städtebauliche Entwicklung in einem bebauten Bereich im Außenbereich regeln. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 5,4 Hektar in Borghagen, die sich zwischen der B235 und der Stadtgrenze zu Waltrop erstreckt.
Das Gebiet umfasst zwei Siedlungsteile, die durch landwirtschaftliche Flächen getrennt sind, sowie die dazwischenliegende Fläche. In dem Bereich befinden sich 18 Wohnhäuser sowie eine gewerblich genutzte Halle. Ziel der Planung ist es, die Änderung und Erweiterung der bestehenden Bebauung unter Berücksichtigung städtebaulicher Kriterien zu ermöglichen und gleichzeitig eine Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern. Durch die Satzung können bestimmte öffentliche Belange, wie etwa der Widerspruch zum Flächennutzungsplan für Landwirtschaft oder Wald, zugunsten von Wohnbau oder kleineren Gewerbebetrieben zurückgestellt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass ein erhöhter Siedlungsdruck durch vorangegangene Baugesuche die Notwendigkeit zur Klärung der planungsrechtlichen Situation begründet. Die Aufstellung der Satzung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt, führt jedoch zu Personal- und Sachkosten für die bauleitplanerischen Leistungen. Eine Erhöhung der Bodenversiegelung ist aufgrund des Baulandpotenzials zu erwarten, wobei durch Festsetzungen wie Dachbegrünungen auf Klimaveränderungen eingewirkt werden soll.
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- 23Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 24Gebührenbedarfsberechnung 2020 'Friedhofswesen'Zur Vorlage · 2020/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/017 zur Gebührenbedarfsberechnung 2020 für das Friedhofswesen legt die Grundlage für die Anpassung der Friedhofsgebühren in Castrop-Rauxel zum 01.03.2020 fest. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Kostenstruktur des Jahres 2020. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.836.902 Euro, was einer Steigerung von etwa 2,04 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Berechnung umfasst verschiedene Kostenarten, darunter Personalkosten, die Unterhaltung von Grundstücken und Anlagen, Fahrzeugunterhaltung sowie kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug eines Grünwertanteils in Höhe von 291.066 Euro, da die Friedhofsflächen auch der allgemeinen Erholung dienen. Zudem wurden Überdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 sowie eine Unterdeckung aus dem Jahr 2016 in die Berechnung einbezogen.
Zur Stabilisierung der Gebühren wurden die Kosten für die Trauerhalle und Leichenzelle nicht als kalkulatorische Kosten eingerechnet und die Gebührenteile zu einer Einheit „Gebäudenutzung“ zusammengefasst. Die gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.463.359 Euro. Für die Grabnutzungsgebühren ergibt sich durch die Einarbeitung von Überdeckungen eine durchschnittliche Erhöhung von 2,3 Prozent. Konkret werden beispielsweise die Gebühren für Reihengräber über fünf Jahre von 1.689 Euro auf 1.729 Euro angepasst. Der Rat der Stadt soll die neue Gebührensatzung zur Kenntnis nehmen und die Änderungen beschließen.
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Hauptdokument|20200123150600-0|20200123150600-1|20200123150600-2|20200123150600-3|20200123150600-4|20200123150600-5|20200123150601-6|20200129142321-0
- 25Anfragen der Ausschussmitglieder
- 26Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich