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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2019; Vorlage gem. § 18 Abs. 2 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2020/116 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/116 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2019. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist die Vorlage der Vergütungen nach Ende des Rechnungsjahres erforderlich, sofern die Einkünfte den Betrag von 1.200 Euro überschreiten.
Die Prüfung der Tätigkeiten ergab eine Differenzierung zwischen Funktionen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit eingestuft werden. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft in Gremien mit kommunaler Beteiligung oder bei Körperschaften des öffentlichen Rechts anfallen, werden dem Hauptamt zugerechnet. Im Jahr 2019 beliefen sich diese Einkünfte auf insgesamt 2.126,68 Euro. Davon sind laut Vorlage Einkünfte aus den Tätigkeiten bei der Forum Castrop-Rauxel BetriebsGmbH, dem EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel und der Uniper Wärme GmbH bereits direkt an die Stadtkasse erstattet worden. Ein Restbetrag in Höhe von 750,00 Euro aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH ist noch zu erstatten.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Vergütung aus der Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft, beliefen sich auf 1.120,00 Euro. Da die Gesamteinkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die geltende Höchstgrenze nicht überschritten, besteht hier keine Abführungspflicht. Der Rat der Stadt soll die ausgeübten Nebentätigkeiten und die entsprechenden Vergütungen für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen.
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- 3Sachstand zum InnovationCity roll out „Links und Rechts der Emscher“ Hier: Förderantrag, Mittelbereitstellung und Erweiterung der GebietskulisseZur Vorlage · 2020/093 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat einen Sachstand zum Projekt „InnovationCity roll out: Links und Rechts der Emscher“ vor. Ziel der Initiative ist die energetische Stadtsanierung sowie die Erhöhung der Sanierungsrate im Wohngebäudebestand von derzeit etwa einem Prozent auf drei Prozent. Im Fokus stehen dabei die Sanierung von Wohngebäuden, die Stromeinsparung in Haushalten sowie Heizungsmodernisierungen.
Das Projektgebiet wurde um das Quartier Habinghorst erweitert, nachdem die KfW-Bank die Erweiterung des ursprünglichen Konzepts anerkannt und entsprechende Förderbescheide ausgestellt hat. Zur Umsetzung der Maßnahmen soll ein externes Sanierungsmanagement beauftragt werden, das unter anderem Haus-zu-Haus-Beratungen und Kampagnen durchführt. Die Verwaltung bereitet derzeit das EU-weite Vergabeverfahren vor, sodass die Arbeit des Sanierungsmanagements Anfang 2021 aufgenommen werden soll.
Für den Haushalt 2021 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 151.500 Euro beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich über die dreijährige Laufzeit von 2021 bis 2023 auf 555.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 65 Prozent durch Fördermittel der KfW-Bank und zu 35 Prozent aus Eigenmitteln der Stadt. Der städtische Eigenanteil setzt sich aus der Einbringung von Personalkosten sowie aus Mehrerträgen aus der Abwicklung eines ehemaligen Energiefonds zusammen. Die Deckung des beantragten Mehraufwands für 2021 ist durch entsprechende Projektzuschüsse und Erträge vorgesehen.
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- 4Zensus 2021 hier: SachstandZur Vorlage · 2020/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/098 informiert über den Sachstand zum Zensus 2021. Die Bevölkerungszählung erfolgt als registergestützte Erhebung, die durch Stichprobenbefragungen sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung ergänzt wird. Ziel ist die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl zum Stichtag 16. Mai 2021, welche als Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich, die Wahlkreisgestaltung und die Verteilung von EU-Fördermitteln dient. Zudem liefert die Erhebung Daten zur Demografie, zur Wohnsituation sowie zu Gebäudestrukturen.
Die Durchführung erfolgt auf Basis des Zensusgesetzes 2021. Während der Bund die Bundesstatistik anordnet, liegt die Durchführung der Länder als eigene Angelegenheit vor. Der Kreis Recklinghausen fungiert als zuständige Erhebungsstelle und richtet eine entsprechende Stelle ein. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Erhebungsstelle zu unterstützen, unter anderem durch die Benennung von Erhebungsbeauftragten. Für Castrop-Rauxel wird ein Bedarf von etwa 30 bis 40 Erhebungsbeauftragten für die Befragung von rund 4.500 Personen an circa 870 Anschriften veranschlagt.
Die Verwaltung übernimmt Aufgaben wie die Übermittlung von Meldedaten zu verschiedenen Stichtagen sowie die Unterstützung bei der Ermittlung auskunftspflichtiger Personen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt, da der Zensus keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt hat. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird für das vierte Quartal 2022 erwartet. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 5Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2020 - Stand 31.03.2020 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2020/152 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/152 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2020 für den Zeitraum bis zum 31. März 2020. Dieser Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt hatte bereits in einer Sitzung im November 2019 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan 2020/2021 beschlossen, woraufhin die Bezirksregierung Münster den Plan für das Jahr 2020 am 27. April 2020 genehmigte. Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist die Verwaltung verpflichtet, einen Bericht über die Umsetzung des Plans zum Stand des 31. März jährlich bis spätestens 15. April vorzulegen. Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung im Rahmen der COVID-19-Pandemie besteht jedoch die Möglichkeit, diese Berichtspflicht ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2020 zu erfüllen. Die Verwaltung wird diese Fristverlängerung in Absprache mit der Bezirksregierung Münster nutzen.
Der Fokus des Berichts liegt auf der Dokumentation der Maßnahmenumsetzung aus dem Jahr 2019 sowie auf der laufenden Haushaltswirtschaft. Ziel ist es, den Ratsmitgliedern ein aktuelles Bild der finanziellen Lage der Stadt zu vermitteln. Der Bericht dient zudem als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das zuständige Landesministerium. Der Rat der Stadt soll den Sachstandsbericht in der Sitzung am 25. Juni 2020 zur Kenntnis nehmen.
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- 5.1Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2020 - Stand 31.03.2020 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2020/152.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/152.1 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2020 der Stadt Castrop-Rauxel mit dem Stand vom 31. März 2020. Dieser Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Bericht dokumentiert die Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2019 und gibt Auskunft über die laufende Haushaltswirtschaft. Grundlage für die zeitliche Gestaltung der Berichterstattung ist eine Anpassung des Landesrechts durch das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen. Gemäß einer Neuerung im Stärkungsgesetz NRW können Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen, von der regulären Berichtspflicht abweichen und die Berichterstattung bis zum 30. Juni 2020 nachholen. Die Verwaltung nutzt diese Möglichkeit in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 25. Juni 2020 gebeten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Die entsprechenden Unterlagen, bestehend aus den Anlagen 1 bis 9, liegen der Vorlage bei. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20200624145253-0|20200624145300-0|20200624145303-0|20200624145311-0|20200624145315-0|20200624145319-0|20200624145322-0|20200624145328-0|20200624145334-0
- 6Gründung einer städtischen Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagementgesellschaft mit beschränkter Haftung (CAS - Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH)Zur Vorlage · 2020/141 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Gründung der „CAS – Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH“. Die neue Gesellschaft soll als gemeinsame Gesellschaft der Stadt Castrop-Rauxel und des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR fungieren. Dabei übernimmt die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin einen Anteil von 51 Prozent, während der EUV Stadtbetrieb als Minderheitsgesellschafterin mit 49 Prozent beteiligt ist.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein externes Gutachten der ExperConsult Wirtschaftsförderung & Investitionen GmbH & Co. KG, welches eine Neuausrichtung der kommunalen Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings empfahl. Die Verwaltung plant, die Gründung durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit dem EUV Stadtbetrieb umzusetzen. Die Gründung steht unter dem Vorbehalt der Anzeige bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Recklinghausen sowie der Information der Bezirksregierung Münster. Zudem ist ein personalrechtliches Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Finanziell sieht die Vorlage vor, dass die Stadt die Verlustabdeckung der GmbH durch Zuschüsse sicherstellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies haushaltsneutral erfolgen kann, da die entsprechenden Aufwendungen und Erträge aus dem Kernhaushalt in die Wirtschaftspläne der neuen Gesellschaft überführt werden. Für den Erwerb der Geschäftsanteile ist im Gründungsjahr eine investive Auszahlung von 12.750 Euro erforderlich. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages sieht eine Deckelung der Verlustabdeckung auf maximal eine Million Euro pro Geschäftsjahr vor.
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Hauptdokument|20200610114731-0|20200610114736-0|20200616153817-0
- 7Inanspruchnahme der 'Größenabhängigen Befreiungen' von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2020/146 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/146 behandelt den Antrag, für das Haushaltsjahr 2019 die sogenannten „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW in Anspruch zu nehmen. Damit soll der Rat der Stadt Castrop-Rauxel auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes verzichten können.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen müssen für die Befreiung mindestens zwei von drei spezifischen Voraussetzungen zum Abschlussstichtag 31.12.2019 und des Vorjahres erfüllt sein. Die Verwaltung führt aus, dass die ersten beiden Kriterien vorliegen: Erstens machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. In der Vergangenheit war lediglich der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR in die Konsolidierung einzubeziehen. Zweitens liegen die Bilanzsummen dieser Aufgabenbereiche ebenfalls deutlich unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Erstellung eines Gesamtabschlusses mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden ist, während der Nutzen als gering eingeschätzt wird. Da die Voraussetzungen für eine Befreiung nach den vorliegenden Daten für 2019 gegeben sind, wird der Beschlussvorschlag zur Inanspruchnahme der Befreiung zur Vorlage gebracht. Eine haushaltsmäßige Berührung durch diesen Vorgang wird nicht festgestellt.
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Hauptdokument|20200608170211-0|20200608170216-0|20200608170220-0|20200608170224-0
- 8Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum 30.05.2020Zur Vorlage · 2020/148 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/148 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Berichterstattung über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist die Auswertung des Finanzcontrollings zum Stand des 30. Mai 2020.
Der Bericht dient dazu, den Mitgliedern des Rates ein aktuelles Bild der städtischen Haushaltslage zu vermitteln. Die Verwaltung führt dazu derzeit die Auswertung der Abfragen aus den verschiedenen Fachbereichen durch. In diesem Prozess werden zudem die täglichen Informationen berücksichtigt, die sich aus den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt der Stadt ergeben.
Aufgrund der laufenden Auswertungen wird die finale Erstellung des Berichts erst kurz vor der Sitzung am 25. Juni 2020 abgeschlossen. Der Stadtkämmerer beabsichtigt, die wesentlichen Punkte des Berichts im Rahmen der Sitzung mündlich zu erläutern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die finanzielle Lage sowie den Bericht zum Finanzcontrolling zum Stand 30. Mai 2020 zur Kenntnis nimmt. Die entsprechenden Unterlagen werden den Ratsmitgliedern zur Sitzung am 25. Juni 2020 zur Verfügung gestellt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 8.1Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum 30.05.2020Zur Vorlage · 2020/148.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/148.1 dient der Information des Rates über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist die Auswertung des Finanzcontrollings mit Stand zum 30. Mai 2020.
Die Verwaltung stellt mit dieser Ergänzungsvorlage die Ergebnisse der Auswertung bereit, nachdem die Erarbeitung aufgrund der laufenden Datenerfassung und der sich ändernden Rahmenbedingungen durch die Corona-Krise verzögert war. Der Bericht umfasst neben einer ausführlichen Darstellung der finanziellen Lage zum Stand 24. Juni 2020 auch eine tabellarische Übersicht der Ergebnisse des Finanzcontrollings sowie die entsprechenden Ergebnisse des Ergebnisplans.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt sowie die spezifischen Ergebnisse des Finanzcontrollings zum 30. Mai 2020 zur Kenntnis nimmt. Die Erläuterung der wesentlichen Punkte des Berichts erfolgt durch den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer im Rahmen der Ratssitzung am 25. Juni 2020. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20200624135454-0|20200624135511-0|20200624135515-0
- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW (Mittelbereitstellung für die KInvFöG II - Maßnahme 'Fridtjof-Nansen-Realschule, Altbau - Sanierung Fassade, Fenster, Türen')Zur Vorlage · 2020/130 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die Anfang Juni 2020 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung des Altbaus der Fridtjof-Nansen-Realschule, wobei der Fokus auf der Erneuerung von Fassade, Fenstern und Türen liegt. Die Maßnahme ist Teil der Förderprogramme Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG II) und „Gute Schule 2020“.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 470.000 Euro. Davon werden 423.000 Euro durch eine Landeszuwendung aus dem KInvFöG II gedeckt. Der verbleibende Eigenanteil von 47.000 Euro wird über Investitionskredite aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, um die zeitnahe Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen zu ermöglichen und einen geplanten Projektabschluss im Jahr 2020 nicht zu gefährden.
Die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft, da die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 13.429 Euro durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ausgeglichen werden. Für die mittelfristige Haushaltsplanung werden jährliche Instandhaltungsaufwendungen von 7.050 Euro veranschlagt, die durch das Immobilienmanagement aus den entsprechenden Haushaltsmitteln zu finanzieren sind. Die Vorlage korrigiert zudem eine fehlerhafte Rechtsgrundangabe in der ursprünglichen Dringlichkeitsentscheidung auf den korrekten Paragrafen der Gemeindeordnung.
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- 10Interkommunale Zusammenarbeit Schwarzarbeit (IKZ Schwarzarbeit); hier: a) Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum 31.01.2024 b) Aufnahme weiterer Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ab dem 01.02.2021Zur Vorlage · 2020/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit mit der Stadt Recklinghausen fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/133 wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Diese soll die bisherige Regelung über die Übertragung der Aufgaben zur Schwarzarbeitsbekämpfung von Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen bis zum 31. Januar 2024 verlängern.
Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung ist vorgesehen, die Vereinbarung ab dem 1. Dezember 202
- Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit mit der Stadt Recklinghausen fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/133 wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Diese soll die bisherige Regelung über die Übertragung der Aufgaben zur Schwarzarbeitsbekämpfung von Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen bis zum 31. Januar 2024 verlängern.
Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung ist vorgesehen, die Vereinbarung ab dem 1. Dezember 2021 um weitere Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung zu ergänzen. Ziel dieser Erweiterung ist es, die Effizienz der Ermittlungsgruppen zu steigern und die Aufgabenbereiche zu vereinheitlichen.
Die Verwaltung führt aus, dass die bisherige Zusammenarbeit durch die Bündelung von Ressourcen in den Städten Recklinghausen und Herten erfolgt. Während in den Vorjahren noch keine vollständige Kostendeckung durch Bußgelder erreicht wurde, ist ein Anstieg der rechtskräftigen Bußgeldbescheide und der aufgedeckten wirtschaftlichen Schäden zu verzeichnen. Die Erweiterung der Zuständigkeiten soll dazu beitragen, die Erträge aus Bußgeldern zu erhöhen und die Kosten für die beteiligten Kommunen langfristig zu decken. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch die Maßnahme keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Die finanziellen Auswirkungen für das kommende Jahr werden durch Erträge von Dritten gedeckt.
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- 11Fortschreibung der SchulentwicklungsplanungZur Vorlage · 2020/132 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine umfassende Neustrukturierung des Schulangebots zum Schuljahr 2021/2022. Kernstück der Vorlage ist die Neuerrichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort Waldenburger Straße 1<0xC2>130, die vorläufig den Namen „Gesamtschule Ickern“ tragen soll. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit steigenden Schülerzahlen und einer Elternbefragung, die ein deutliches Interesse an diesem Schulangebot belegt.
Parallel dazu sieht die Planung eine sukzessive Auflösung der Sekundarschule Süd vor. Der Prozess beginnt mit der Jahrgangsstufe 5 und wird so lange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden kann. Begründet wird dies durch die Unterschreitung der erforderlichen Zügigkeit sowie geringe Anmeldezahlen. Zudem sollen die Zügigkeiten der Fridtjof-Nansen-Realschule und der Willy-Brandt-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2021/2022 auf jeweils vier Züge begrenzt werden.
Durch diese Maßnahmen sollen räumliche Kapazitäten geschaffen werden, um auf etwaige Anmeldeüberhänge reagieren zu können. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Münster einzuholen. Die beteiligten Nachbarkommunen wie Bochum, Datteln, Herne und Waltrop haben laut Vorlage keine Einwände gegen die geplanten Änderungen erhoben. Die Errichtung der neuen Gesamtschule erfordert zudem die weitere Ausarbeitung von Konzepten für die Oberstufe, die Verpflegung sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
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Hauptdokument|20200622115126-0|20200622115126-1|20200604100700-0|20200605091400-0
- 12Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Juni 2020Zur Vorlage · 2020/139 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. Juni 2020 beschlossen. Diese Maßnahme umfasst die Erhebung von Beiträgen für Angebote der Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie für schulische Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen und der Offenen Ganztagsschule.
Hintergrund der Entscheidung ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Einschränkung der Betreuungsangebote zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Da die bestehenden Satzungen keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge bei eingeschränkten Betreuungszeiten vorsehen, wurde durch die Dringlichkeitsentscheidung die notwendige Rechtsgrundlage für den Verzicht auf die Beiträge im Monat Juni geschaffen. Die Stadt verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung als auch bei der späteren Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag.
Der erwartete Minderertrag beläuft sich auf rund 317.000 Euro. Die Landesregierung hat beschlossen, 25 Prozent dieses tatsächlichen Einzahlungsausfalls auf kommunaler Ebene zu übernehmen. Um die Verwaltung der Elternbeitragsstelle zu entlasten, wurde zudem entschieden, für die Monate März und Juni 2020 keine taggenaue Abrechnung vorzunehmen, sondern eine Verrechnung der beiden Monate durchzuführen.
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- 13Hälftige Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Juli 2020Zur Vorlage · 2020/144 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen sowie der Verpflegungsentgelte für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Juli 2020 zur Hälfte auszusetzen. Diese Regelung umfasst Angebote zur Förderung von Kindertagespflege sowie die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen.
Grundlage für diesen Beschluss ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Einschränkung der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Da die bestehende Elternbeitragssatzung keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge vorsieht, wurde diese hälftige Aussetzung als Maßnahme zur finanziellen Entlastung der betroffenen Eltern festgelegt.
Die kalkulierten Mindererträge für die Stadt belaufen sich auf rund 53.200 Euro. Die Kosten für den Ausfall der Beiträge und Entgelte verteilen sich dabei zu 25 Prozent auf die Kommune und zu 25 Prozent auf die Landesregierung, während die verbleibenden 50 Prozent von den Eltern zu tragen sind. Die vorliegenden Sollstellungen für den Monat Juli belaufen sich insgesamt auf etwa 213.000 Euro, wobei der Monat Juli für die Offene Ganztagsschule sowie für das Schulkinderhaus gemäß der geltenden Satzung ohnehin beitragsfrei bleibt. Die Elternbeitragsstelle wird die betroffenen Eltern über diese Regelung informieren.
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- 14Satzung BürgerbudgetZur Vorlage · 2020/149 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/149 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Einführung einer Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Satzung zum Bürgerbudget verabschiedet. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren für das Jahr 2021 vorzubereiten und dem neu gewählten Rat einen Vorschlag zur Besetzung des Bürgerbudgetbeirates für die kommende Wahlperiode vorzulegen.
Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 30. April 2020, der die Verwaltung mit der Umsetzung eines stadtweiten Projektvergabe-Verfahrens und der Erstellung einer entsprechenden Satzung beauftragte. Für das Jahr 2020 ist eine Sonderregelung vorgesehen, da die vollständige Infrastruktur noch nicht zur Verfügung steht. In diesem Zeitraum soll eine stadtweite Förderphase in Höhe von 35.000 Euro nach festgelegten Kriterien durchgeführt werden. Dabei kommt ein einfaches Antragsverfahren ohne Abstimmung zum Einsatz, wobei die Anträge an die Verwaltung zu richten sind. Die Verwaltung legt die Projekte dem Bürgerausschuss zur Vorberatung vor, wobei die Antragsteller zu der entsprechenden Sitzung eingeladen werden sollen. Die abschließende Beratung über die Projektmittelvergabe erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss.
Der zeitliche Ablauf für das Jahr 2020 sieht ab Juli die Information über die Projektphase und die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen vor, wobei die Antragsfrist auf den 4. September 2020 festgesetzt wurde. Im Zeitraum von September bis Oktober erfolgt die Bewertung der Projekte durch Gespräche mit den Antragstellern. Nach der Sitzung des Bürgerausschusses im Oktober oder November übernimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Auswahl der stadtweiten Projekte im November. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 15Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € bei der Kontierung Sachkonto 5272000 (Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen), Kostenträger 120102 (Gesundheitsschutz), Kostenstelle 50320 (Bereich 32)Zur Vorlage · 2020/155 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2020/155 des Haupt- und Finanzausschusses sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro vor. Der Antrag bezieht sich auf eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Sinne des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für den Bereich Gesundheitsschutz.
Hintergrund der Maßnahme sind Mehraufwendungen im Bereich des Ordnungswesens, die infolge der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Laut Sachverhalt liegen bereits Rechnungen in Höhe von rund 100.000 Euro vor. Während eine Mittelübertragung in Höhe von 50.000 Euro bereits verbucht wurde, sollen nun weitere 100.000 Euro für noch zu erwartende Aufwendungen auf die entsprechende Haushaltsposition übertragen werden. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen der Unabweisbarkeit gemäß der Gemeindeordnung vorliegen. Da die Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen. Diese stammen aus der Erstattung des Kreises Recklinghausen im Rahmen der SGB II-Abschlagszahlungen für das Jahr 2019. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht die entsprechende Anpassung der Kontierung im Ergebnisplan sowie im Finanzplan vor.
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- 16Anfragen der Ratsmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1In der Stadtverwaltung im Jahr 2019 bezahlte Überstundennicht öffentlich
- 2Befristete Niederschlagung von Gewerbesteuern – hier: Forderungsminderungnicht öffentlich
- 3Stundung über 156.127,00 EURnicht öffentlich
- 4Stundung über 215.812,72 €nicht öffentlich
- 5Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 6Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich