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Tagesordnung
- 1Ernennung eines/einer Schriftführers/Schriftführerin sowie Stellvertreter*in für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/149 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/149 des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Bestellung der Protokollführung für das Gremium. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Erstellung dieser Niederschrift erfolgt durch eine Person, die vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Rat der Stadt zu bestellen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss zu benennen. Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bilden die Paragrafen 52 und 58 der Gemeindeordnung NRW sowie der Paragraf 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Letzterer legt zudem fest, dass die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls durch den Ausschussvorsitzenden und die Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese personelle Bestellung keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 23. November 2021 vorgelegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2021/025 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/025 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses. Gemäß der vorliegenden Planung soll der Ausschuss die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf zwei Personen festlegen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Praxis fortzuführen und zwei Stellvertreter zu wählen. Die rechtliche Grundlage für diese Wahl bildet § 57 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW, wonach der Ausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden bestimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, zwei Ratsmitglieder zum ersten bzw. zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Für den Wahlvorgang sind spezifische Verfahrensregeln vorgesehen: Wird lediglich eine Person vorgeschlagen, ist ein Mehrheitsbeschluss nach § 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW erforderlich. Bei der Vorstellung von mindestens zwei Personen findet das Verfahren nach § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Anwendung. In diesem Fall gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wobei Nein-Stimmen als gültige Stimmen gezählt werden. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, wird eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen durchgeführt. Bei einem Gleichstand in der engeren Wahl entscheidet das Los. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 4Wappen und LogoZur Vorlage · 2021/309 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/309 der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit befasst sich mit der Modernisierung des Stadtwappens sowie der Aktualisierung des städtischen Logos und des Corporate Designs der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Modernisierung des Stadtwappens in einer der beiden vorgeschlagenen Varianten A oder B beschließt. Parallel dazu soll die Entscheidung über eine Aktualisierung des städtischen Logos in den Varianten I oder II sowie die Weiterentwicklung des Corporate Designs für den Konzern Stadt auf Grundlage des neuen Logos erfolgen.
Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit, die visuelle Identität der Kommune zeitgemäß zu gestalten. Während das Wappen auf einer moderaten Überarbeitung basiert, soll das Corporate Design den Anforderungen moderner Kommunikationsmittel, wie etwa der Nutzung in sozialen Medien, gerecht werden. Die Neugestaltung soll die Wiedererkennung der städtischen Marke stärken und ein einheitliches Erscheinungsbild für das gesamte Unternehmen Stadt sowie dessen Tochtergesellschaften ermöglichen.
Die Kosten für die Entwicklung der Entwürfe werden aus dem laufenden Etat der Öffentlichkeitsarbeit, der Informationstechnik und der zentralen Dienste getragen. Die Umsetzung der neuen Gestaltung soll sukzessiv und bedarfsorientiert erfolgen, wobei bestehende Drucksachen und Artikel bis zum Aufbrauchen des Materialvorrats weitergenutzt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne zusätzlicher neuer Mittelbedarf wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 5Vorstellung der digitalen VorhabenlisteZur Vorlage · 2021/314 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. November 2021 wird die Vorstellung einer digitalen Vorhabenliste behandelt. Die Verwaltung hat diese Liste auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 3. Dezember 2020 erstellt. Ziel der Liste ist die Veröffentlichung von Projekten mit gesamtstädtischer Bedeutung, die von der Stadtverwaltung sowie deren Tochtergesellschaften, wie dem EUV Stadtbetrieb -AöR-, der Forum GmbH und der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, getragen werden.
Die digitale Vorhabenliste wird in die Beteiligungsplattform „Consul“ integriert, über die bereits frühere Beteiligungsverfahren, etwa zur Abstimmung über Spielgeräte oder zur Sammlung von Vorschlägen für E-Ladesäulen, abgewickelt wurden. Innerhalb der Plattform erhält die Liste eine eigene Rubrik im oberen Menü. Die einzelnen Projekte werden mit einer Kurzbeschreibung sowie Meilensteinen versehen. Durch die laufende Aktualisierung der Meilensteine soll der Prozessverlauf der Vorhaben für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar gemacht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bei einzelnen Projekten eine optionale Bürgerbeteiligung zu verlinken.
Die Auswahl und Aufnahme der zu listenden Vorhaben erfolgt durch regelmäßige Beschlüsse der Verwaltungsvorstandskonferenz. Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die digitale Vorhabenliste zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 6Neufassung der Hauptsatzung für den Rat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/289 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Neufassung der Hauptsatzung für den Rat beschließen. Hintergrund der Vorlage ist ein derzeit anhängiges verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dessen Rahmen auch die bestehende Hauptsatzung der Stadt geprüft wird. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist die Verabschiedung einer vollständigen Neufassung vorgesehen, die im Anschluss im Amtsblatt bekanntgegeben werden soll.
Zusätzlich zur umfassenden Neufassung der Satzung ist eine spezifische Änderung der Regelungen zum Sitzungsgeld für die Mitglieder des Integrationsrates vorgesehen. Die entsprechenden Anpassungen sind in der Vorlage in Form einer Synopse der bisher gültigen Fassung gegenübergestellt.
Die Neufassung der Hauptsatzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 7Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 nebst AnlagenZur Vorlage · 2021/276 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/276 regelt die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022. Die Vorlage basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 7. Oktober 2021 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst. Der Rat soll zudem die Investitions-Dringlichkeitsliste 2022 sowie den zugehörigen Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans beschließen.
Im Ergebnisplan ergeben sich durch die Berücksichtigung des Veränderungsdienstes Anpassungen bei den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Während die ordentlichen Erträge um etwa 2,17 Millionen Euro steigen, sinken die ordentlichen Aufwendungen um rund 991.000 Euro, was zu einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt. Das prognostizierte Jahresergebnis für 2022 wird nach den Anpassungen mit 298.661 Euro ausgewiesen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Behandlung von Corona-Folgeschäden. Durch neue Isolierungen im Rahmen des NKF-CIG-Gesetzes reduziert sich der als Corona-Schaden geltend gemachte Betrag um etwa 3,39 Millionen Euro auf insgesamt 11.626.463 Euro. In der Haushaltssatzung wurde zudem ein neuer Paragraph zur Erhöhung der Flexibilität in der Personalwirtschaft aufgenommen. Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen.
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Hauptdokument|20211111112256-0|20211111112302-0|20211111112753-0|20211111112756-0
- 7.1Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 nebst AnlagenZur Vorlage · 2021/276.1 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2021/276.1 dient der Ergänzung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans sowie des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2022. Grund für die Neufassung ist eine Anpassung der Investitions-Dringlichkeitsliste (IDL) 2022.
Nach einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht, an dem die Verwaltung sowie Vertreter der unteren und oberen staatlichen Kommunalaufsichtsbehörden teilnahmen, ist davon auszugehen, dass die Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung des Haushalts 2022 erst im zweiten Quartal 2022 erfolgen wird. Aufgrund dieser zeitlichen Verzögerung ist es erforderlich, für dringende Investitionsvorhaben Vorabfreigaben bei der Kommunalaufsicht zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine durch den Rat beschlossene Priorisierung der Maßnahmen in der Investitions-Dringlichkeitsliste.
In der aktualisierten Liste 2 der IDL wurde die Maßnahme zur Erhöhung der Einlage bei den Stadtwerken für den Erwerb des Gas- und Stromnetzes mit der Prioritätsziffer 1 versehen, da hier ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. In den Listen 3 und 4 wurden die vorgesehenen Maßnahmen ebenfalls mit der Priorität 1 belegt. Während die Liste 4 die Erfüllung bestehender Kredittilgungsverpflichtungen umfasst, sieht die Liste 3 die Finanzierung rentierlicher Maßnahmen durch Kreditaufnahmen vor. An den finanziellen Ansätzen der einzelnen Maßnahmen wurden keine Änderungen vorgenommen. Der Rat soll die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, das Haushaltssicherungskonzept sowie den Stellenplan in der vorliegenden Form beschließen.
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- 8Haushaltsplanung für die Jahre 2022 ff. Hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des LandesZur Vorlage · 2021/308 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2022 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die beigefügten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten beschließen.
Im Rahmen des ersten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) stehen für zusätzliche Maßnahmen keine weiteren Fördermittel zur Verfügung. Die Stadt verfügt über ein Gesamtkontingent von rund 8,06 Millionen Euro, wobei bereits ein erheblicher Teil der Mittel für abgeschlossene und laufende Projekte verwendet wurde. Eine Anpassung betrifft den Neubau des Feuerwehrgerätehauses an der Pallasstraße, dessen Förderquote durch zusätzliche Ausgaben für eine Lichtsignalanlage und eine Dachbegrünung auf 87,8 Prozent gestiegen ist.
Das zweite Kapitel des KInvFöG (KInvFöG II) konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur. Hier stehen der Stadt insgesamt rund 6,59 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Während einige Maßnahmen, wie die Sanierung des Physikraums an der Willy-Brandt-Gesamtschule, bereits abgeschlossen sind, befinden sich andere Projekte, etwa an der Fridtjof-Nansen-Realschule oder der Neuen Gesamtschule Ickern, in der Umsetzung. Ein Restkontingent wird für den zweiten Bauabschnitt der Neuen Gesamtschule Ickern im Jahr 2022 verwendet.
Das Programm „Gute Schule 2020“ wurde für die Jahre 2017 bis 2020 genutzt, wobei die Stadt jährliche Kreditkontingente von rund 2,43 Millionen Euro abgerufen hat. Die Mittelverwendung kann bis zu 48 Monate nach Auszahlung nachgewiesen werden.
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Hauptdokument|20211108192051-0|20211108192108-0|20211108192112-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 9Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/304 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/304 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll den Sachstandsbericht zu den verschiedenen Gesellschaften und Betrieben zur Kenntnis nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird mit einer Erhöhung des erwarteten Verlustes auf 1.155.600,00 Euro gerechnet. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH und die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zeigen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem letzten Bericht. Bei der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS) wurde ein Jahresfehlbetrag für 2020 durch die Stadt ausgeglichen; für 2021 wird ein Fehlbetrag von etwa 4.500 Euro erwartet.
Die LEG Wohnen NRW verzeichnete im zweiten Quartal 2021 einen Leerstand von 55 Wohnungen und Mietrückstände in Höhe von 193.789 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – prognostiziert für das Jahr 2021 ein Gesamtergebnis von 1.183.000 Euro, was über dem Planwert liegt. Im Teilbetrieb Abfallentsorgung werden durch gestiegene Altpapiererlöse Mehreinnahmen erwartet, während bei den Fahrzeugreparaturen Abweichungen zum Plan bestehen. Der Teilbetrieb Duales System zeigt sich aufgrund neuer Verträge und höherer Erlöse positiv, sieht sich jedoch auch mit höheren Kraftstoffkosten konfrontiert. Der Teilbetrieb Straßenreinigung/Winterdienst wird voraussichtlich über dem Planwert liegen, während der Teilbetrieb Energie ein Defizit aufweist. Im Teilbetrieb Lucara führten Grundstücksverkäufe zu einer Ergebnisverbesserung.
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- 10Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2020; Vorlage gem. §18 Abs. 2 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2021/315 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/315 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2020. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist die Vorlage der Vergütungen nach Ende des Rechnungsjahres erforderlich, sofern die Einkünfte den Betrag von 1.200 Euro überschreiten.
Die Prüfung der verschiedenen Tätigkeiten ergab eine Differenzierung zwischen Funktionen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit einzustufen werden. Zu den Tätigkeiten, die dem Hauptamt des Bürgermeisters zuzurechnen sind, gehören die Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft sowie die Position im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH. Die hierfür angefallenen Einkünfte belaufen sich auf insgesamt 1.401,12 Euro. Da diese Vergütungen aufgrund der Amtsträgerschaft dem Hauptamt zugeordnet werden, besteht eine Erstattungspflicht. Ein Teil der Beträge, resultierend aus Tätigkeiten bei der Forum Castrop-Rauxel BetriebsGmbH und dem EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, wurde bereits an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag in Höhe von 750,00 Euro ist noch zu erstatten, wofür der Bürgermeister bereits einen Bescheid erhalten hat.
Weitere Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, etwa als Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklin-hausen oder im Kommunalen Arbeitsverband NRW, sowie aus anderen Nebentätigkeiten wurden ebenfalls aufgeführt. Da die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst die geltenden Höchstgrenzen nicht überschreiten, besteht hier keine Abführungspflicht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten und die entsprechenden Vergütungen aus dem Jahr 2020 zur Kenntnis nimmt.
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- 11Stellenplan 2022Zur Vorlage · 2021/278 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/278 zum Stellenplan 2022 sieht Anpassungen der personellen Kapazitäten der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Stellen auf 1161,38 vor. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus der Umstellung auf das neue Programm LOGA zur Bewirtschaftung des Stellenplans, wodurch Korrekturen bei Dateneingaben vorgenommen wurden, die nicht den geltenden Grundsätzen entsprachen.
Ein wesentlicher Teil der Stellenmehrung betrifft den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, insbesondere im Kontext der Anforderungen in Kindertagesstätten und offenen Ganztagsschulen. Die Verwaltung führt aus, dass diese Zunahme keine zusätzliche Belastung des Personalhaushaltes darstellt, da das Personal bereits vorhanden und kalkuliert war. Zudem werden etwa 15 neue Stellen geschaffen, um gesetzliche und kommunalpolitische Vorgaben sowie veränderte Fallzahlen umzusetzen.
Die finanziellen Auswirkungen der im Entwurf enthaltenen Veränderungen belaufen sich auf 1.541.925 Euro, wobei ein Betrag von 28.000 Euro refinanziert ist. Die Vorlage beinhaltet zudem die Regelung, dass Beschäftigtenstellen unterjährig in Beamtenstellen und umgekehrt umgewandelt werden können. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Veränderungen zum Stellenplan 2022 gemäß den beigefügten Anlagen verabschiedet. Die Stellungnahme des Personalrates wird im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingeholt.
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Hauptdokument|20211108120952-0|20211108120956-0|20211108121000-0|20211108121002-0|20211108121005-0|20211108121058-0|20211118102419-0
- 12Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 0321006/50370/121801/ALT573 (Zugang Geb.Aufbaut.BetriebsV Schulen).Zur Vorlage · 2021/272 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/272 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW vor. Gegenstand des Antrags ist die Umbuchung und Verstärkung einer Haushaltsstelle, um die Abrechnung von Aufträgen im Bereich der Feuerwehr zu ermöglichen.
Die Stadt Castrop-Rauxel führt seit längerer Zeit den Aufbau eines Sirenen-Warnsystems durch. Für die Umsetzung wurden seit 2015 Aufträge an die Firma Hörmann vergeben. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ausführung durch das Unternehmen bestand zu Beginn des laufenden Jahres ein Auftragsrückstand in Höhe von 181.127,03 Euro. Dieser Betrag wurde in den Vorjahren vorgemerkt und durch Ermächtigungen in die aktuellen Haushaltsjahre übernommen.
Im Zuge der Bearbeitung wurde festgestellt, dass die ursprüngliche Auftragssumme auf einer fachlich unrichtigen Haushaltsstelle hinterlegt war. Ein Teilbetrag von 13.000 Euro wurde bereits auf die korrekte Stelle umgebucht. Um die unverzügliche Begleichung künftiger Rechnungen zu gewährleisten, soll nun der verbleibende Restbetrag in Höhe von 168.127,03 Euro aus der Haushaltsstelle für Betriebs- und Geschäftsausstattung auf die neu eingerichtete Buchungsstelle für Geb.Aufbaut.BetriebsV Schulen umgebucht werden. Der Rat der Stadt soll den entsprechenden Beschluss zur Bereitstellung dieser Mittel fassen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 13Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/297 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat mit der Vorlage 2021/297 eine Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek beantragt. Hintergrund der Anpassung ist die Anschaffung eines neuen Kopiergeräts im April 2021. Bei dem Gerät handelt es sich um ein Mietgerät der Firma HDT, das über eine höhere Leistungsfähigkeit bei der Farbdarstellung und verschiedenen Formaten verfügt als das Vorgängermodell.
Die vorgeschlagene Neufassung des § 3 der Gebührensatzung sieht eine Anpassung der Kosten für die Nutzung des Kopierers vor. Während die Gebühr für DIN-A4-Seiten in Schwarz-Weiß bisher 0,05 Euro betrug, soll dieser Satz auf 0,10 Euro angehoben werden. Für Farbdrucke im DIN-A4-Format wird ein Betrag von 0,70 Euro festgesetzt. Zudem werden Gebühren für DIN-A3-Seiten eingeführt, die für Schwarz-Weiß-Kopien 0,20 Euro und für Farbkopien 1,40 Euro betragen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Erhöhung der Schwarz-Weiß-Kopien im DIN-A4-Format nur geringfügige finanzielle Auswirkungen zu erwarten sind. Die Auswirkungen auf die Nachfrage nach den erweiterten Funktionen sind zum Zeitpunkt der Vorlage noch offen. Der Entwurf zur Änderungssatzung wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 1 sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt vorgelegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 14Bestellung eines Geschäftsführers für die CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbHZur Vorlage · 2021/310 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzungsvorlage 2021/310 dazu angehalten, die Bestellung eines Geschäftsführers für die CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH zu beschließen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den derzeitigen Geschäftsführer der Stadtwerke Castrop-Rauxel gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages zu benennen. Die Umsetzung der Bestellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Gesellschaftsversammlung der GmbH erfolgen, wobei der Geschäftsführervertrag eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026 vorsehen soll.
Die Grundlage für die Gründung der Gesellschaft bildet ein Ratsbeschluss vom 25. Juni 2020, welcher die Verwaltung mit dem Abschluss des Gesellschaftervertrages mit dem Mitgesellschafter EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR beauftragte. Die Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel sowie des EUV Stadtbetrieb wurden bereits für die Wahlperiode 2020 bis 2025 in der Gesellschafterversammlung bestimmt.
Die geplante Tätigkeit des Geschäftsführers soll im Nebenamt neben der bestehenden Funktion bei den Stadtwerken wahrgenommen werden. Die Vergütung richtet sich nach dem öffentlichen Tarifrecht und wird im separaten Geschäftsführervertrag geregelt. Eine Wiederbestellung ist möglich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung von Geschäftsführern gemäß der Satzung der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird nicht angegeben.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 15Vertretung im Aufsichtsrat der CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbHZur Vorlage · 2021/311 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/311 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Besetzung des Aufsichtsrats der CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH. Gemäß einem Beschluss des Rates der Stadt vom 25. Juni 2020 setzt sich das Gremium aus insgesamt 11 Mitgliedern zusammen.
Nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages der GmbH sind zehn Sitze seitens der Stadt Castrop-Rauxel zu besetzen. Davon entfallen jeweils ein Sitz auf den Bürgermeister und ein Sitz auf die Kämmerin bzw. den Kämmerer. Die weiteren acht Sitze werden durch die Wahl von Ratsmitgliedern und deren persönlichen Vertretern durch den Rat der Stadt besetzt. Ein zusätzlicher Sitz steht dem EUV Stadtbetrieb zu, welcher durch den Vorstand des EUV Stadtbetrieb wahrgenommen wird.
Die Amtsdauer des Aufsichtsrats endet mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, wobei der amtierende Aufsichtsrat bis zur Wahl des neuen Gremiums im Amt bleibt. Die Rechtsgrundlage für das Verfahren zur Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sollte im Rat kein einheitlicher Wahlvorschlag erzielt werden, erfolgt die Entscheidung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Die Vorlage sieht zudem die Bestätigung des Beschlusses des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb zur Bestellung des Vorstands in den Aufsichtsrat vor. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 16Stärkung von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/282 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Castrop-Rauxel hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag vorgelegt, um den Handel, die Gastronomie und die Dienstleistungen in der Stadt durch die Aussetzung bestimmter Gebühren zu unterstützen. Ziel der Maßnahme ist es, die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern und ein wirtschaftspolitisches Signal zur Attraktivierung des Standortes zu setzen.
Der erste Teil des Vorschlags sieht vor, die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie gemäß der Sondernutzungssatzung vom 03.03.2020 für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 auszusetzen. Die Verwaltung begründet dies mit der Förderung des gesellschaftlichen Lebens im öffentlichen Raum und weist darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt überschaubar seien.
Der zweite Teil des Beschlussvorschlags sieht die weitere Aussetzung der Parkgebühren vor. Diese soll für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 jeweils freitags ab 15 Uhr sowie samstags ganztägig sowohl in der Altstadt als auch in den Nebenzentren entfallen. Damit soll der stationäre Einzelhandel gegenüber dem Online-Handel gestärkt werden.
Finanziell wird mit Mindererträgen in Höhe von insgesamt 75.000 Euro gerechnet, wobei sich diese auf 15.000 Euro bei den Sondernutzungsgebühren und 60.000 Euro bei den Parkgebühren verteilen. Die Verwaltung gibt an, dass die benötigten Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen und die Mindererträge im Rahmen der kommunalen Haushaltsführung isoliert werden können.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 17Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtsnicht öffentlich
- 2Erwerb von Grundstückennicht öffentlich
- 3Strom- und Gaskonzession im Stadtgebiet Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 4Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 5Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich