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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Gebäudeensemble Forum Stadtmittelpunkt sowie ISEK Stadtmittelpunkt - Weiterentwicklung der Maßnahme 'Rathaus der Bürgerschaft' (vormals 'BürgerRatHaus') sowie Antrag zum Städtebauförderprogramm 2023Zur Vorlage · 2022/235 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat sich mit der Weiterentwicklung des Stadtmittelpunktes befasst, wobei die Sitzungsvorlage 2022/235 zwei wesentliche Bereiche umfasst. Im ersten Teil geht es um das Gebäudeensemble am Forum Stadtmittelpunkt. Der Rat nahm die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Büros PSPC zur Kenntnis, welche die grundhafte Sanierung des Komplexes über einen Zeitraum von 25 Jahren als wirtschaftlich vorteilhafter gegenüber einer reinen Erhaltung im Ist-Zustand ausweist. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung einen Vorschlag für den weiteren Umgang mit dem Ensemble zu erarbeiten. Dieser Vorschlag soll die langfristige Bewirtschaftung, Instandhaltung und Sanierung unter Berücksichtigung der baufachlichen Notwendigkeiten sowie der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt regeln.
Im zweiten Teil der Vorlage wurde die Fortführung des Projekts „Rathaus der Bürgerschaft“ im Bereich des Ergänzungsbaus beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung angewiesen, für das Städtebauförderprogramm 2023 entsprechende Förderanträge bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Dies umfasst die Ausschreibung eines architektonischen Wettbewerbs für einen klimaanpassungsfähigen und nachhaltigen Ergänzungsbau mit einem veranschlagten Volumen von 500.000 Euro sowie die erneute Anmeldung von Maßnahmen zur Klimaresilienz und zum Niederschlagswassermanagement mit geschätzten Kosten von 150.000 Euro. Die notwendigen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die kommenden Jahre berücksichtigt werden.
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Hauptdokument|20220817190023-0|20220817190033-0|20220817190037-0|20220817190040-0|20220817190043-0|20220817190046-0
- 3Ausrufen der 'Alarmstufe Gas'Zur Vorlage · 2022/243 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/243 befasst sich mit der Reaktion der Stadt Castrop-Rauxel auf die Ausrufung der Alarmstufe im Rahmen des bundesweiten Notfallplans Gas. Hintergrund ist die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz signalisierte Notwendigkeit, den Gasverbrauch zur Sicherung der Versorgungslage zu senken. Während die Versorgungssicherheit aktuell noch gewährleistet ist, weisen die hohen Großhandelspreise und die verringerten Gasflüsse aus Nord Stream 1 auf eine angespannte Lage hin.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den kommunalen Gasverbrauch während der Heizperiode 2022/2023 um einen festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Energieeinsparmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll die Vermeidung von Einschränkungen in sensiblen Bereichen wie Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten angestrebt werden. Zudem soll die finanzielle Situation der kommunalen Liegenschaften im Hinblick auf die Beschaffung von Strom und Erdgas bewertet werden. Eine regelmäßige Information der Kommunalpolitik über die aktuelle Lage ist vorgesehen.
Zur Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage wurde bereits ein verwaltungsinterner Krisenstab Energie eingerichtet. Erste Maßnahmen umfassen die Einstellung der Warmwasserbereitung im Rathaus, die Absenkung der Wassertemperatur im Hallenbad sowie die Reduktion der Beheizung des Freibades auf die Nutzung eines Solarabsorbers. Da diese Schritte für eine signifikante Reduktion des Verbrauchs nicht ausreichen, sollen weitere Maßnahmen auf Basis von Verbrauchsdaten und Empfehlungen des Deutschen Städtetages geprüft werden.
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- 4Hauptsatzung (2. Änderung) der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/214 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/214 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt die zweite Änderung der Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden, der die in der Anlage aufgeführte Änderung der Satzung vorsieht.
Die Anpassung der Hauptsatzung ist notwendig geworden, da sich das Korruptionsbekämpfungsgesetz zum 1. Juni 2022 geändert hat. Ziel der Vorlage ist es, die in der Satzung enthaltenen Verweise auf die Rechtsgrundlagen an den neuen gesetzlichen Stand anzupassen. Die Änderungen wurden in einer Synopse gegenübergestellt, welche die Korrekturen, Ergänzungen und Streichungen im Vergleich zur bisher gültigen Fassung der Hauptsatzung dokumentiert.
Nach Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. August 2022 sowie für den Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 5Vergabe der Mittel aus dem Bürger*innenbudget 2022Zur Vorlage · 2022/229 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/229 die Vergabe von Mitteln aus dem Bürgerbudget 2022 beraten. Basierend auf den Empfehlungen des Bürgerbudgetbeirats vom 08.08.2022 wurden verschiedene Projekte zur Förderung ausgewählt.
Insgesamt sieht der Beschluss die Bewilligung von 23.307,91 € für sieben Projekte vor. Zu den Zuwendungsempfängern gehören der KGV Am Schellenberg (5.000,00 €), der TuS Henrichenburg e.V. (5.000,00 €), die Recklinghäuser Werkstätten (5.000,00 €), die Griechische Gemeinde Castrop-Rauxel e.V. (4.401,66 €), der KGV Henrichenburg (1.978,67 €), der Verein Wir auf Schwerin e.V. (1.462,50 €) sowie der Verein Unser Habinghorst e.V. (465,08 €). Die Auszahlung der Mittel erfolgt als konsumtiver Zuschuss noch im laufenden Haushaltsjahr.
Zwei Anträge wurden nicht zur Bewilligung vorgeschlagen bzw. erhielten keine Empfehlung. Der Antrag des Refugium für Tiere e.V. zur Erneuerung der Elektrik in Stallungen wurde aufgrund bereits bewilligter Anträge und Satzungsverstößen abgelehnt. Für den Antrag auf eine Ehrenamtskarte durch einen privaten Antragsteller sprach der Beirat keine Empfehlung aus.
Für das kommende Jahr ist ein Budget von 65.000 € vorgesehen. Da die Nutzung des Bürgerbudgets primär durch Vereine erfolgte, plant die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgerbudgetbeirat eine Anpassung der Satzung, um das bürgerschaftliche Engagement einzelner Bürgerinnen und Bürger stärker zu fördern.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 6Beteiligungsbericht 2019Zur Vorlage · 2022/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Thema Beteiligungsbericht 2019 sieht den Beschluss des Rats der Stadt Castrop-Rauxel vor, den entsprechenden Bericht für das Haushaltsjahr 2019 förmlich zu verabschieden. Die Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Vorlage ist die Änderung der kommunalhaushaltsrechtlichen Bestimmungen zum 1. Januar 2019. Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Jahr 2009 waren Kommunen verpflichtet, neben dem Kernhaushalt auch einen kommunalen Gesamtabschluss zu erstellen. Da die Aufstellung dieses Gesamtabschlusses mit personellen und externen Prüfaufwendungen verbunden ist und der Nutzen als gering eingestuft wurde, wurde die Möglichkeit geschaffen, von dieser Verpflichtung abzusehen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits im Juni 2020 beschlossen, die größenabhängige Befreiung von der Pflicht zum Gesamtabschluss für das Jahr 2019 in Anspruch zu nehmen. Mit dieser Entscheidung trat jedoch die Verpflichtung ein, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser Bericht dient der Transparenz, indem er Informationen über Beteiligungsverhältnisse, Jahresergebnisse, die Entwicklung von Eigenkapital und Verbindlichkeiten sowie die Finanzbeziehungen der verselbständigten Aufgabenbereiche untereinander und zur Stadt umfasst. Der vorliegende Bericht für 2019 wurde auf Basis eines verbindlichen Musters des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt.
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- 7Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 2022/221 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/221 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2020. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Bilanz und weist für das Haushaltsjahr 2020 einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 2.197.273,06 Euro aus.
Die zeitnahe Aufstellung des Jahresabschlusses war aufgrund der Umstellung auf eine neue Finanzsoftware zum 1. Januar 2020 nicht möglich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Datenmigration konnten nach Angaben der Verwaltung bisher nur teilweise behoben werden. Infolgedessen können Abweichungen zwischen dem vorliegenden Entwurf und dem später abschließend geprüften Jahresabschluss nicht ausgeschlossen werden. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden wurden über die Verzögerungen und die entsprechenden Gründe regelmäßig informiert.
Die Vorlage des vom Bürgermeister bestätigten Entwurfs war eine formale Voraussetzung für die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 und die Freigabe der städtischen Investitionsliste. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zunächst zur Kenntnis nimmt und diesen zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 30. August 2022 sowie des Rates am 1. September 2022 zur Verfügung gestellt.
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Hauptdokument|20220816123922-0|20220816123950-0|20220816123954-0|20220829150848-0|20220829150905-0
- 8Inanspruchnahme der 'Größenabhängigen Befreiungen' von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2022/198 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll darüber entscheiden, die „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 in Anspruch zu nehmen. Damit wäre die Stadt von der Verpflichtung befreit, einen kommunalen Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht für diesen Zeitraum zu erstellen.
Die Verwaltung begründet den Beschlussvorschlag damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind. Gemäß der Kommunalabgabengesetzordnung müssen mindestens zwei von drei Kriterien vorliegen. Erstens machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. Zweitens liegt die Bilanzsumme dieser Bereiche ebenfalls unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme. Ein drittes Kriterium, wonach die Gesamtsummen aller einzubeziehenden Bereiche 1,5 Milliarden Euro nicht überschreiten dürfen, ist nach den vorliegenden Daten ebenfalls erfüllt.
Als Grundlage für die Entscheidung dienen die Jahresabschlüsse des Jahres 2020 sowie Prognosen für das Jahr 2021, da die aktuellen Abschlüsse für 2021 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich an den finanziellen Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. Durch die Inanspruchnahme der Befreiung bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts bestehen. Der Beschluss wird im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|20220713101414-0|20220713101420-0|20220713101424-0|20220713101427-0
- 9Umsetzung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des LandesZur Vorlage · 2022/205 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Vorlage 2022/205 befasst sich mit der Aktualisierung der Maßnahmenlisten für verschiedene Förderprogramme des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt soll die aktuellen Arbeitslisten zu den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen (KInvFöG I und KInvFöG II) sowie zum Landesprogramm „Gute Schule 2020“ als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen.
Im Bereich des KInvFöG I wurden bereits Mittel in Höhe von über 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Die Verwaltung berichtet, dass für zusätzliche Maßnahmen keine weiteren Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Der Förderzeitraum wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Das Programm KInvFöG II, das ausschließlich die Schulinfrastruktur umfasst, stellt der Stadt Mittel in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro bereit. Der Förderzeitraum endet hier am 31. Dezember 2025. Die Liste weist aktuell keine freien Mittel mehr aus, da ein Restkontingent für den Neubau eines Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule verwendet wurde. Mehrere Sanierungsmaßnahmen an Schulen wurden bereits abgeschlossen, während andere Projekte, wie an der Franz-Hillebrand-Hauptschule oder der Neuen Gesamtschule Ickern, weiterhin in der Umsetzung sind.
Das Programm „Gute Schule 2020“ basierte auf Kreditkontingenten, deren Tilgungs- und Zinsleistungen vom Land übernommen werden. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro wurden vollständig abgerufen. Die abschließende Umsetzung der Maßnahmen und die Vorlage der letzten Verwendungsnachweise sind bis Ende 2024 vorgesehen.
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Hauptdokument|20220816143323-0|20220816143329-0|20220816143332-0|20220816143336-0
- 10Zusätzliche Mittelbereitstellungen für den Betrieb operativen Betrieb des Corona-Testzentrums am Stadtmittelpunkt in Castrop-Rauxel in den Monaten Januar bis Mai 2022Zur Vorlage · 2022/210 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/210 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der nachträglichen Kenntnisnahme von zusätzlichen Mittelbereitstellungen für den operativen Betrieb des Corona-Testzentrums am Stadtmittelpunkt in Castrop-Rauxel. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 513.750,34 Euro und deckt den Zeitraum von Januar bis Mai 2022 ab.
Nach einem Beschluss des Rates vom 24. Februar 2022 mussten zukünftige Mittelbereitstellungen für diesen Zweck nicht mehr einzeln beschlossen werden, sofern die Höhe der Übertragungen nach Schließung des Testzentrums dem Rat zur Kenntnis vorgelegt wird. Da der Testbetrieb Ende Mai 2022 eingestellt wurde, erfolgt nun die entsprechende Mitteilung.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgte durch Erträge der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Höhe des Gesamtbetrags. Diese Mittel wurden zur Deckung der Ausgaben verwendet, die der Forum Betriebsgesellschaft mbH im Auftrag der Stadt für den Betrieb des Testzentrums erstattet wurden. Die monatlichen Einzelbeträge setzen sich aus 171.556,58 Euro im Januar, 107.543,70 Euro im Februar, 108.901,32 Euro im März, 70.988,94 Euro im April sowie 54.759,80 Euro im Mai zusammen. Eine gesonderte Vorlage zur Endabrechnung mit der Forum Betriebsgesellschaft mbH ist für die Ratssitzung am 29. September 2022 vorgesehen.
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- 11Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 99.252 EUR bei dem Kostenträger 211101 (Grundschulen) aus der Fachbezogenen Pauschale für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Abbau von Lernrückständen (Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung 'Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche' NRW)Zur Vorlage · 2022/236 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2022 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, über eine bereits erfolgte Bereitstellung von 46.341 Euro hinaus weitere 52.911 Euro bereitzustellen, was eine Gesamtsumme von 99.252 Euro ergibt. Diese Mittel stammen aus der fachbezogenen Pauschale für die Haushaltsjahre 2021 und 2022, die im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ NRW zur Reduzierung von Lernrückständen bereitgestellt wurde.
Die Grundlage bildet ein Bescheid der Bezirksregierung vom 17. August 2021, der insgesamt 500.666 Euro für den Zeitraum bis Ende 202erm bereitgestellt hat. Da die genaue Höhe und Verwendung der Mittel im Jahr 2021 noch nicht feststanden, konnte die Planung für 2022 nicht vorab berücksichtigt werden. Von der ursprünglichen Förderung wurden bereits 348.975 Euro verwendet. Der verbleibende Betrag im Schulträgerbudget von 151.691 Euro soll nun vollständig auf die Schulbudgets der Grundschulen übertragen werden.
Da die kumulierte Summe der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da der zusätzliche Aufwand durch entsprechende zweckgebundene Mehrerträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes in gleicher Höhe gedeckt wird.
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- 12Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Kontierung 5315000/50200/610101 (Zuschüsse an verbundene Unternehmen) über 170.000 EURZur Vorlage · 2022/237 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 170.000 Euro genehmigen. Die Mittel sind für die Kontierung „Zuschüsse an verbundene Unternehmen“ vorgesehen. Hintergrund der Vorlage ist der Austausch eines Notstromaggregats im Keller der Stadthalle durch die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH.
Ein Austausch der Anlage ist laut Verwaltung notwendig, um den Dienst- und Veranstaltungsbetrieb der Hallen sowie des Restaurationsbereichs aufrechtzuerhalten und Teile der Notstromversorgung im Rathaus sicherzustellen. Da die Kosten für den Austausch inklusive Einbau die im ursprünglichen Haushaltsplan 2022 bereitgestellten Mittel übersteigen, sollen die zusätzlichen Mittel im Rahmen einer unterjährigen Verlustabdeckung zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt durch Erstattungen des Kreises für SGB II-Leistungen auf der entsprechenden Kontierung. Entsprechende Anpassungen sind auch für die korrespondierenden Kontierungen des Finanzhaushalts vorgesehen. Da die Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
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- 13Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen zum Stichtag 30.06.2022 (§ 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme)Zur Vorlage · 2022/238 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Aufnahme und Unterbringung von Personen vorgelegt, die aufgrund des Krieges in der Ukraine Schutz gesucht haben. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 30. Juni 2022 und erfolgt gemäß der Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung zur Ukraine-Schutzsuchendenaufnahme.
Zum genannten Stichtag wurden in Castrop-Rauxel insgesamt 403 Personen aufgenommen. Die finanziellen Aufwendungen beliefen sich auf 537.120,17 Euro. Diese Mittel wurden primär für die Sicherstellung des Lebensunterhalts sowie für die Anmietung von Wohnraum und die Erstausstattung der Unterkünfte verwendet. Demgegenüber standen ordentliche Erträge in Höhe von 1.605.191,72 Euro, die sich aus Zuwendungen des Bundes und des Landes sowie weiteren Transfererträgen zusammensetzen. Durch den Eingang der ersten und zweiten Tranche der Bundesmittel sowie der Zahlungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ergab sich zum Stichtag ein positives Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Im Bereich der Investitionen fielen Kosten in Höhe von 66.014,57 Euro für die Ausstattung der Unterkünfte an, etwa mit Betten oder Haushaltsgeräten. Da für diese Maßnahmen im ursprünglichen Haushalt 2022 kein Planansatz existierte, wurden Mittel überplanmäßig sowie durch einen Ratsbeschluss bereitgestellt.
Es mussten keine zusätzlichen Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden. Da die Anzahl der zukünftigen Zuweisungen nicht vorhersehbar ist und seit Juni 2022 ein Rechtskreiswechsel der Leistungen stattgefunden hat, ist mit einer Verringerung des aktuellen Ergebnisses im weiteren Jahresverlauf zu rechnen. Der Bericht wird der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen zugeleitet.
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- 14Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung 'Schule Oberwiese' in WaltropZur Vorlage · 2022/228 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb der Schule Oberwiese in Waltrop zustimmen. Die Vereinbarung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zwischen der Stadt Waltrop als Schulträgerin und den Partnerstädten Datteln, Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel geschlossen werden. Die Schule Oberwiese wird als Förderschule mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ betrieben.
Die Neuregelung ersetzt eine bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 1999. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass die Partnerstädte sich künftig nicht mehr direkt an den investiven Kosten beteiligen. Stattdessen erfolgt die Kostenbeteiligung nach der Aktivierung von Anlagen, Gebäuden und Wirtschaftsgütern über die konsumtiven Kosten für Zinsen und Abschreibungen. Ziel dieser Umstellung ist eine gleichmäßigere Verteilung der jährlichen Forderungen, um die Haushaltsplanung der beteiligten Städte zu erleichtern und die Notwendigkeit zusätzlicher Vereinbarungen bei Großmaßnahmen zu vermeiden.
Die Stadt Waltrop verpflichtet sich, die Abrechnungsform jährlich durch das eigene Rechnungsprüfungsamt prüfen zu lassen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Kosten für Abschreibungen und Zinsen nur für Investitionen erhoben werden, die nicht bereits durch die Partnerstädte mitfinanziert wurden oder auf Zuweisungen von Land und Bund beruhen. Für das Jahr 2021 wird für Castrop-Rauxel ein Gesamtkostenanteil von rund 422.500 Euro veranschlagt, wobei eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens etwa 1.350 Euro ausmacht.
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- 15ISEK Merklinde - Antrag Städtebauförderprogramm 2023 - Planungsreife investiver MaßnahmenZur Vorlage · 2022/208 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/208 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde. Im Zentrum steht der Antrag für das Städtebauförderprogramm 2023 (STEP 23), mit dem die Verwaltung verschiedene Projekte im Quartier fördern möchte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planung für mehrere Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität zu verabschieden. Dazu gehören die Einrichtung generationenübergreifender Spiel-, Sport- und Freizeitorte, der barrierearme Umbau eines Fußweges am Sparkassenberg sowie die Aufwertung des Bereichs am Haltepunkt Merklinde. Zudem sollen eine Fläche in der Harkortstraße nachgenutzt, die Eingangssituationen des Quartiers markiert und die Umgestaltung des Schulhofes der ehemaligen F.-H.-Schule inklusive einer Stellplatzanlage realisiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Projekte für das STEP 23 zu beantragen und bei Erhalt der Fördermittel umzusetzen.
Die Planung der Spiel- und Freizeitorte basiert auf Analysen und Bürgerbeteiligungsformaten. Geplant sind unter anderem ein Spielplatz mit dem Thema „Weltraum“ in der Dinnendahlstraße, die Installation von Bewegungsstationen am Sportplatz SuS Merklinde sowie die Aufwertung des Steigerplatzes durch neue Sitzmöglichkeiten und die Integration von Bergbau-Exponaten.
Finanziell sind für bereits beschlossene investive Maßnahmen Mittel zu veranschlagen. Dies betrifft den Umbau des Fußweges am Sparkassenberg mit einer Gesamtsumme von rund 53.446 Euro, die Aufwertung am Haltepunkt Merklinde mit etwa 82.259 Euro sowie die Schulhofumgestaltung und die neue Stellplatzanlage mit insgesamt rund 52.305 Euro.
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Hauptdokument|20220728130914-3|20220729112524-0|20220728130915-4|20220729112533-0|20220728130910-0|20220728130910-1|20220729124503-0
- 16Übertragung der Erschließung zum BPlan 186a (Südlich der Johannesstraße)Zur Vorlage · 2022/199 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/199 befasst sich mit der Übertragung der verkehrlichen und entwässerungstechnischen Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 186a, gelegen südlich der Johannesstraße im Bereich des Gleisdreiecks in Merklinde. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der notwendigen Infrastruktur für ein neues Wohngebiet auf diesem Gelände.
Die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Flächen wird durch den Bebauungsplan Nr. 186a geschaffen, der dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Im Rahmen dieses Bebauungsplans wurde bereits die Benennung der neu entstehenden öffentlichen Erschließungsstraße als „Bischof-Rettler-Straße“ festgelegt. Da die Erschließung gemäß Baugesetzbuch eine Aufgabe der Gemeinde ist, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Erschließungslast durch einen städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Die Tecklenburg GmbH aus Straelen ist Eigentümerin der betreffenden Grundstücke und plant die Entwicklung, Erschließung sowie Vermarktung des Geländes. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger notariell zu schließen. Der Vertrag wird derzeit auf Basis eines Vertragsmusters verhandelt. Nach der Zustimmung durch die politischen Gremien sollen sowohl der Erschließungsvertrag als auch der Grundstücksvertrag zur Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen notariell beurkundet werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 17Übertragung der Erschließung zum BPlan 246 (Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 2022/200 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/200 befasst sich mit der Übertragung der Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 246, der das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Knepper umfasst. Auf diesem Areal, das sich über das Stadtgebiet von Castrop-Rauxel und Dortmund erstreckt, ist die Schaffung neuer Gewerbeflächen vorgesehen. Für die Nutzung dieser Flächen ist eine verkehrliche sowie gegebenenfalls entwässerungstechnische Erschließung der geplanten Grundstücke erforderlich.
Da die Erschließung gemäß Baugesetzbuch eine Aufgabe der Stadt Castrop-Rauxel darstellt, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Erschließungslast durch einen städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger notariell zu schließen. Die Eigentümerin der Grundstücke plant die Entwicklung, Erschließung sowie die Vermarktung und Vermietung des Geländes.
Der Bebauungsplan Nr. 246 bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung des Gebiets als Gewerbegebiet. Der Erschließungsvertrag wird derzeit auf Basis eines Vertragsmusters verhandelt. Nach der Zustimmung durch die politischen Gremien sollen sowohl der Erschließungsvertrag als auch ein Grundstücksvertrag zur Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen notariell beurkundet werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 18Zusätzliche Mittelbereitstellung bei der Kontierung 5241000/50670/550101 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) für die Vollentschlammung des GondelteichesZur Vorlage · 2022/241 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/241 sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Vollentschlammung des Gondelteichs vor. Im Rahmen der laufenden Kanalbaumaßnahme „Unterfahrung Gondelteich“ durch die Stadtentwässerung wurde festgestellt, dass eine Entschlammung des Gewässers notwendig ist, da die letzte Maßnahme etwa 40 Jahre zurückliegt. Für die Durchführung liegt ein Angebot über 231.130,55 Euro brutto vor.
Da die aktuelle Baustellensituation die Durchführung der Entschlammung begünstigt, wird eine Kostenbeteiligung der Stadt Castrop-Rauxel in Höhe von 50 Prozent vorgeschlagen. Dies entspricht einem städtischen Eigenanteil von 115.566 Euro. Da im Haushaltsplan 2022 für den zuständigen Bereich keine ausreichenden Mittel für diese Maßnahme vorgesehen sind, wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung auf der Kontierung für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen beantragt.
Die Deckung des zusätzlichen Bedarfs soll durch vorhandene Mittel erfolgen. Als Deckungsvorschlag dienen Mehrerträge aus Erstattungen des Kreises SGB II. Die entsprechenden Anpassungen in den korrespondierenden Positionen des Finanzhaushalts sind in dem Beschlussvorschlag enthalten. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt geleitet.
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- 19Zusätzlicher investiver Mittelbedarf für die Aufnahme ukrainischer KriegsflüchtlingeZur Vorlage · 2022/248 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll für das Haushaltsjahr 2022 die überplanmäßige Bereitstellung von weiteren 50.000 Euro beschließen. Diese Mittel sind für die Ausstattung von Unterkünften für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vorgesehen, insbesondere für die Beschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter in angemieteten Wohnungen sowie in städtisch bereitgestellten Unterkünften.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus der aktuellen Flüchtlingssituation und der Notwendigkeit, die Ausstattung der Unterbringungsmöglichkeiten sicherzustellen. Zuvor bereitgestellte Mittel für diesen Zweck sind nahezu vollständig verbraucht. Die Vorlage verweist auf Informationen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach mit einem anhaltenden Aufnahmedruck zu rechnen ist.
Die Finanzierung des neuen Bedarfs sowie die Deckung bereits bereitgestellter Mittel soll über Zuweisungen der Bezirksregierung Münster erfolgen. Die Bezirksregierung hat der Stadt Castrop-Rauxel im Rahmen der Weiterleitung von Bundesmitteln zur Beteiligung an den Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine insgesamt 551.812,58 Euro zugewiesen. Diese Mittel dienen der Deckung des Finanzierungsmehrbedarfs im Ergebnis- und Finanzhaushalt.
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- 20Anfragen der Ratsmitglieder
- 21Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich