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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Delegation von Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR) sowie Teilbetriebsübergang des Bereichs 67 (Stadtgrün- und Friedhofswesen) an den EUV Stadtbetrieb (AöR) zum 01.01.2025Zur Vorlage · 2024/184 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Delegation verschiedener Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR) zum 1. Januar 2025. Im Rahmen dieser Vorlage sollen die bisher im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages ausgeführten Aufgaben des ehemaligen Tiefbauamtes als eigenständige Aufgabe auf den EUV übertragen werden. Zudem ist vorgesehen, verschiedene Produktgruppen aus dem Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen an den EUV zu delegieren. Dies umfasst unter anderem die Pflege von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutz, Baumschutz sowie Aufgaben im Bereich Wald, Forst, Landwirtschaft und Gewässerunterhaltung. Auch das Friedhofs- und Bestattungswesen soll in den Zuständigkeitsbereich des EUV übergehen.
Ergänzend sollen die operative Durchführung von Spielplätzen aus dem Bereich der Kinderförderung an den EUV übertragen werden, während die strategische Spielplatzplanung weiterhin bei der Stadt verbleibt. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge auszuarbeiten. Diese Regelungen sollen auch die personalwirtschaftlichen Aspekte sowie den Übergang von Anlagengut, wie Grundstücke und technische Anlagen des Friedhofswesens, regeln. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.
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- 3Vorläufiger Beteiligungsbericht 2024Zur Vorlage · 2024/143 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den vorläufigen Beteiligungsbericht 2024 zum Stand vom 1. August 2024 zur Kenntnis nehmen. Da die Stadt seit dem Haushaltsjahr 2019 von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses befreit ist, besteht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Aufstellung eines Beteiligungsberichts. Um den Rat dennoch regelmäßig über die wirtschaftliche Lage der städtischen Beteiligungen zu informieren, legt die Verwaltung diese vorläufigen Berichte unterjährig vor.
Der vorliegende Bericht basiert für bestimmte Unternehmen, wie etwa die Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH oder die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, auf den bereits abschließend geprüften Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2023. Bei Beteiligungen, für die der Abschluss 2023 noch nicht vorliegt, werden die Daten aus dem Jahr 2022 herangezogen. Zudem enthält der Bericht Informationen zum Geschäftsverlauf der von der Stadt beherrschten Beteiligungen für das erste Halbjahr 2024.
Aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 können bestimmte Bestandteile des offiziellen Musterberichts, wie etwa spezifische Finanz- und Leistungsbeziehungen, in dieser vorläufigen Fassung noch nicht vollständig dargestellt werden. Die finalen Beteiligungsberichte für die Jahre 2022 und 2023 werden erst nach Abschluss der entsprechenden Jahresabschlüsse vorgelegt.
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- 4Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2024/146 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Verzicht auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Die entsprechende Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 10. September 2024 sowie im Rat der Stadt am 12. September 2024 beraten.
Die Grundlage für diesen Verzicht ist die Inanspruchnahme der „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW. Die Verwaltung führt aus, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen, da mindestens zwei der gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Die Erträge sowie die Bilanzsummen des einzubeziehenden Aufgabenbereichs, des EUV Stadtbetriebs AöR, liegen unter der 50-Prozent-Marke der jeweiligen Werte der Stadt Castrop-Rauxel. Zudem wird der Schwellenwert von 1,5 Milliarden Euro für die kumulierte Bilanzsumme unterschritten. Da die Jahresabschlüsse für das Jahr 2023 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen, basiert die Einschätzung auf den Daten des Jahres 2022 und Prognosen, wonach keine wesentlichen Änderungen der Verhältnisse zu erwarten sind.
Mit dem Verzicht auf den Gesamtabschluss bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2023 bestehen. Die Entscheidung über die Befreiung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. September 2024 erfolgen.
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Hauptdokument|20240717103403-0|20240717103418-0|20240717103423-0|20240717104224-0
- 5Haushaltswirtschaft der Stadt Castrop-Rauxel 2024 sowie Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 2024/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2024/181 geht es um die Haushaltswirtschaft der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2024 sowie die Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026. Gegenstand der Vorlage ist eine Verfügung des Landrates des Kreises Recklinghausen vom 10. Juli 2024, die in seiner Funktion als untere staatliche Kommunalaufsichtsbehörde erlassen wurde. Mit dieser Verfügung wurde das im Dezember 2023 vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2024 nicht genehmigt.
Die Verwaltung wird in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt eine Einordnung dieser Haushaltsverfügung vornehmen. Dabei sollen die daraus resultierenden Konsequenzen für die laufende Haushaltswirtschaft 2024 und die kommenden Haushaltsjahre erläutert werden. Darüber hinaus ist ein Bericht über den aktuellen Stand und die geplante Zeitschiene des Haushaltssetzungsverfahrens für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.
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- 6Sachstandsbericht zur Umsetzung der GrundsteuerreformZur Vorlage · 2024/174 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform vor, der im Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Kenntnis genommen werden soll. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Bericht knüpft an vorangegangene Informationen der Verwaltung an und dient dazu, einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben.
Grundlage der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärte. Nordrhein-Westfalen wendet das sogenannte Bundesmodell an, bei dem die Grundsteuerwerte auf den Stichtag 1. Januar 2022 rückbezogen werden. Ziel des Bundesgesetzgebers ist eine Aufkommensneutralität, wobei den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Hebesätze anzupassen, um die Einnahmen stabil zu halten.
Für Castrop-Rauxel stellt die Grundsteuer B eine wesentliche Einnahmequelle dar; für das Jahr 2024 sind Erträge in Höhe von rund 17,13 Millionen Euro veranschlagt. Im Jahr 2022 lag das Aufkommen pro Einwohner in der Stadt bei 229 Euro und damit über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Bericht umfasst zudem die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Landes NRW zur Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze.
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- 7Vertretung im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2024/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH entscheiden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Die Stadt Castrop-Rauxel entsendet zehn Mitglieder, während die Sparkasse Vest Recklinghausen drei Mitglieder stellt und zwei weitere Mitglieder durch die Belegschaft gewählt werden.
Der Bürgermeister sowie der Stadtkämmerer sind dem Aufsichtsrat aufgrund ihrer jeweiligen Funktion als Mitglieder angehörig. Die weiteren von der Stadt zu entsendenden Mitglieder werden durch den Rat der Stadt bestimmt, wobei für jedes dieser Mitglieder eine Stellvertretung vorgesehen ist. Da das bisherige stellvertretende Mitglied für ein weiteres Aufsichtsratsmitglied verstorben ist, muss nun eine neue Vertretung gewählt werden.
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- 8Vertretung im Aufsichtsrat der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2024/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt befassen sich in den kommenden Sitzungen im September mit der Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbH. Die Sitzungsvorlage 2024/179 regelt die Wahl eines neuen Mitglieds für das Gremium.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus insgesamt elf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Während bestimmte Positionen, wie der Bürgermeister, der Stadtkämmerer sowie ein Mitglied des Vorstandes des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR, von Amts wegen vertreten sind, werden die weiteren Aufsichtsratsmitglieder durch den Rat der Stadt gewählt. Die Neubesetzung ist erforderlich, da ein bisheriges Aufsichtsratsmitglied im August 2024 verstorben ist und somit eine Vakanz entstanden ist.
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- 9Vertretung im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöRZur Vorlage · 2024/180 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2024/180 wird die Neubesetzung eines Platzes im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR behandelt. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben eines bisherigen Mitglieds des Verwaltungsrats am 6. August 2024, wodurch eine Vakanz entstanden ist, die durch eine Ersatzwahl gefüllt werden muss.
Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung des Gremiums bilden die Gemeindeordnung NRW sowie die Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und 18 weiteren Mitgliedern, wobei der Bürgermeister den Vorsitz führt. Die restlichen Mitglieder werden von den Ratsmitgliedern gewählt. Dabei können sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger für die Besetzung der verbleibenden Plätze in Betracht gezogen werden. Der Rat der Stadt soll über die Wahl einer Person zur Nachfolge des ausgeschiedenen Mitglieds entscheiden.
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- 10Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel; Fortführung der EnergiedienstleistungenZur Vorlage · 2024/189 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der bestehende Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Uniper Wärme GmbH, welcher die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeleitungen regelt, wurde zum 30. April 2025 gekündigt. Vor dem Hintergrund der Verkaufspläne der Uniper Wärme GmbH für ihre Fernwärmeaktivitäten in Deutschland prüft die Verwaltung Möglichkeiten, die zukünftige Wärmeversorgung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und der Dekarbonisierungsstrategie strategisch mitzugestalten.
Ein Entwurf einer Kooperationsvereinbarung dient als Vorläufer für die geplante Gründung der Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die langfristige Versorgung sicherzustellen und die Zusammenarbeit bei der Infrastruktur, der Finanzierung sowie der Erstellung eines Businessplans zu regeln. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Bedingungen des gekündigten Gestattungsvertrages so lange fortgelten, bis die Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch die Stadt erfolgt ist. Inhaltlich werden dabei Aspekte wie die Wärmeerzeugung, der Netzausbau und die kaufmännische Betriebsführung behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird. Der Bürgermeister soll beauftragt werden, dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung beizutreten und dem Rat der Stadt über den Stand vor Abschluss der Unternehmensgründung zu berichten. Zudem ist der Rat vor dem Abschluss eines neuen Gestattungsvertrages zur Fortführung und zum Ausbau des Netzes einzubeziehen. Parallel dazu werden alternative Erzeugungsformen wie Geothermie oder Wasserstoffkraftwerke geprüft.
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- 11Neubau einer Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße (B 235) / Klöcknerstraße hier: Einrichtung eines projektbegleitenden Lenkungskreises Neubau Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel (LK FURCAS)Zur Vorlage · 2024/192 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt beabsichtigt die Einrichtung eines projektbegleitenden Lenkungskreises für den Neubau der Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße / Klöcknerstraße. Der als LK FURCAS bezeichnete Lenkungskreis soll die Entwicklung sowie den Fortschritt des Bauvorhabens in allen Phasen bis zur Inbetriebnahme beratend begleiten.
Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammen. Die Fraktionen können jeweils eine Person sowie eine Stellvertretung benennen, um einen stetigen Informationsfluss sicherzustellen. Seitens der Verwaltung sind der Stadtkämmerer und die Stadtbaurätin als ständige Mitglieder vorgesehen; darüber hinaus kann die Verwaltung weitere Personen als beratende Mitglieder bestimmen. Ein Vertreter des Stadtbetriebs EUV wird ebenfalls als dauerhaftes Mitglied in den Lenkungskreis berufen.
Die Vorbereitungen für eine geplante Paketvergabe laufen bereits. Im Rahmen dieses Prozesses werden derzeit funktionale und gestalterische Anforderungen sowie energetische Standards und Beiträge zum Klimaschutz definiert. Zudem wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aktualisiert. Die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Paketvergabe ist für Anfang 2025 vorgesehen. Für das Jahr 2024 sind bereits zwei Sitzungstermine des Lenkungskreises geplant.
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- 13Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Schillerstaße in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/151 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Schillerstraße beschließen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Detailplanung sowie deren Auditierung zu beauftragen. Zudem soll die Maßnahme in die Haushaltsplanung bzw. die Investitionsdringlichkeitsliste für die Jahre 2025 und 2026 aufgenommen werden.
Die geplante Fahrradstraße soll den Bereich vom Knotenpunkt Altstadtring/Widumer Straße über den Stadtgarten bis zum Knotenpunkt Cottenburgstraße in Obercastrop abdecken. Ziel ist die Schaffung einer Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr als Ergänzung zum bestehenden Netz parallel zur B 235 und L 739. Bei der Planung werden insbesondere die Sicherheit von Schulwegen, etwa am Adalbert-Stifter-Gymnasium, sowie die Verkehrsführung im Bereich des Stadtgartens und der Kreuzungen wie der Viktoriastraße berücksichtigt.
Eine durch die Verwaltung durchgeführte Parkraumuntersuchung ergab für den Untersuchungsraum einen geringen Parkdruck, wobei in angrenzenden Straßen Stellplatzreserven vorhanden sind. Die Planung orientiert sich an den Standards der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS). Die Ergebnisse aus einer Bürgerversammlung sowie einer Online-Beteiligung flossen in die Entwicklung einer Vorzugsvariante ein. Ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster wurde bereits gestellt.
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Hauptdokument|20240812132042-0|20240821143258-0|20240816122947-0|20240808190643-4|20240816113144-0
- 14Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2024_ Prüfung der Anschaffung einer Dokumentenausgabebox (Dokubox)Zur Vorlage · 2024/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2024/172 einen Antrag zur Prüfung der Anschaffung einer Dokumentenausgabebox, auch als „Dokubox“ bezeichnet, vorgelegt. Das Anliegen wurde am 19. August 2024 eingereicht und durchläuft nun das festgelegte Beratungsschema der kommunalen Gremien.
Die parlamentarische Behandlung beginnt mit der Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 4. September 2024. Im weiteren Verlauf ist eine Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für den 5. September 2024 vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2024 erfolgen.
In der vorliegenden Sitzungsvorlage wird festgehalten, dass die Prüfung keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer ergänzenden Anlage zum Dokument aufgeführt.
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- 15Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 21.08.2024_Verkehrsberuhigung Ickerner-StraßeZur Vorlage · 2024/177 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN haben einen gemeinsamen Antrag zur Verkehrsberuhigung der Ickerner-Straße vorgelegt. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/177 ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1, zuständig für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr, am 4. September 2024 vorgesehen. Im Anschluss an die Ausschussberatung soll das Anliegen in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2024 behandelt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Berührungen aufweist. Der Beschlussvorschlag der Fraktionen umfasst die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Ickerner-Straße, wobei die detaillierten Ausführungen in einer Anlage des Antrags enthalten sind. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 16Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2024_Positionierung der Abfallbehälter im StadtgartenZur Vorlage · 2024/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/169 einen Antrag zur Positionierung der Abfallbehälter im Stadtgarten eingereicht. Das Anliegen wird in den kommenden politischen Gremien behandelt. Die Beratung findet zunächst im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 4. September 2024 statt. Im Anschluss ist die Behandlung des Antrags im Rat der Stadt für die Sitzung am 12. September 2024 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Entscheidung über die Platzierung der Abfallbehälter im Bereich des Stadtgartens soll somit ohne finanzielle Veränderungen für den städtischen Haushalt erfolgen. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
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- 17Antrag der CDU-Fraktion vom 16.08.2024_Antrag für einen Naschmarkt in IckernZur Vorlage · 2024/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/168 einen Antrag zur Einrichtung eines Naschmarktes im Stadtteil Ickern eingebracht. Das entsprechende Schreiben der Fraktionsleitung datiert vom 16. August 2024 und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den zuständigen Gremien.
Die Vorlage ist sowohl für die Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung als auch für den Rat der Stadt vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Konsequenzen wird in dem Dokument festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Damit sind nach aktuellem Stand keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt mit diesem Antrag verbunden. Die zuständige Stabsstelle Wirtschaftsförderung hat die Unterlagen zur parlamentarischen Behandlung vorbereitet und der weiteren politischen Abstimmung zugeführt.
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- 18Antrag der CDU-Fraktion vom 16.08.2024_Leerung der AbfallbehälterZur Vorlage · 2024/171 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2024/171 einen Antrag zur Leerung von Abfallbehältern eingebracht. Das Dokument sieht eine zweistufige Beratungsfolge vor, wobei die erste Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung in dessen Sitzung am 3. September 2024 stattfinden soll. Im Anschluss daran ist die Behandlung des Antrags im Rat der Stadt Castrop-Rauxel für die Sitzung am 12. September 2024 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Einbringung des Antrags erfolgte durch die Fraktionsleitung der CDU-Fraktion am 16. August 2024.
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- 19Einrichtung einer Linksabbiegerampel an der Kreuzung Pallasstraße / B235Zur Vorlage · 2024/160 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 1 und der Rat der Stadt befassen sich mit der Prüfung einer Linksabbiegerampel an der Kreuzung Pallasstraße / B235 für den Verkehr aus Richtung Bahnhofstraße. Ein entsprechender Beschluss des Rates aus dem April 2024 beauftragte die Verwaltung, diese Maßnahme in Abstimmung mit Straßen NRW zu untersuchen. Die CDU-Fraktion hatte diesen Antrag auf Basis der verkehrlichen Situation gestellt.
Im Jahr 2022 wurde die Kreuzung als Unfallhäufungsstelle geführt. Durch die Installation einer neuen Beleuchtung konnte die Unfalllage jedoch so weit verbessert werden, dass die Stelle aktuell nicht mehr als solche eingestuft wird. Neben geplanten Markierungsmaßnahmen und einem durch StraßenNRW umgesetzten Verbot von Wendemanövern bleibt die Einrichtung einer Ampel als Option bestehen. Falls die aktuellen Maßnahmen keine dauerhafte Entschärfung bewirken und die Kreuzung erneut als Unfallhäufungsstelle identifiziert wird, ist eine Separation der Linksabbieger als mögliches Mittel vorgesehen. Die Verwaltung hat hierzu bereits eine Vorprüfung durchgeführt, um im Bedarfsfall kurzfristig handeln zu können.
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- 20Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2024_Errichtung einer Lichtquelle entlang der Suderwicher StraßeZur Vorlage · 2024/170 · Sitzungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2024/170 einen Antrag zur Errichtung einer Lichtquelle entlang der Suderwicher Straße gestellt. Das Dokument wurde am 19. August 2024 eingereicht und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den zuständigen Gremien.
Nach den vorliegenden Informationen sind durch die Umsetzung des beantragten Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Antrag ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 4. September 2024 vorgesehen. Im Anschluss soll das Thema in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2024 behandelt werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage beigefügt.
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- 21Antrag der SPD Ratsfraktion und Bündnis 90 / Die Grünen vom 21.08.2024 "Castrop-Rauxel als stillfreundliche Kommune"Zur Vorlage · 2024/176 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/176 beinhaltet einen Antrag der SPD Ratsfraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Castrop-Rauxel als stillfreundliche Kommune“. Das Dokument wurde am 21. August 2024 erstellt.
Der Beratungsablauf sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) in der Sitzung am 5. September 2024 behandelt wird. Danach ist eine Beratung im Rat der Stadt für den 12. September 2024 vorgesehen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage angegeben, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 22Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung "Hans- Christian-Andersen-Schule" in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/163 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Betrieb der Hans-Christian-Andersen-Schule beschließen. Die Regelung sieht eine Zusammenarbeit zwischen der Stadt Castrop-Rauxel als Schulträger und den Partnerstädten Datteln, Oer-Erkenschwick sowie Waltrop vor. Die Neufassung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, vorbehaltlich der formalen Zustimmung durch die beteiligten Partnerstädte, die für September 2024 vorgesehen ist.
Im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung ändert sich die Art der Kostenbeteiligung. Die Partnerstädte beteiligen sich künftig nicht mehr direkt an den investiven Kosten des Schulbetriebs, sondern tragen nach der Aktivierung von Anlagen und Gebäuden Anteile an den Zinsen und Abschreibungen. Durch die Neufassung treten zudem die Städte Datteln und Oer-Erkenschwick wieder in die jährliche Kostenbeteiligung ein, nachdem sie die vorherige Vereinbarung gekündigt hatten.
Die neue Regelung orientiert sich an Modellen, die bereits für die Martin-Luther-King-Schule sowie die Schule Oberwiese angewendet wurden und vom Schulträger-Arbeitskreis sowie dem Kreis Recklinghausen als Muster festgelegt wurden. Die genauen finanziellen Auswirkungen der Neuregelung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
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- 23Übermittagsbetreuung für Grundschulkinder an drei Grundschulen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/188 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Einführung eines Angebots zur Übermittagsbetreuung (ÜMI) an drei Grundschulen. Die Vorlage betrifft die Grundschule Alter Garten in Henrichenburg, die Elisabethschule in Obercastrop sowie die Marktschule in Ickern. Mit dem Beschlussvorschlag soll eine Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung dieser Betreuungsangebote festgelegt werden.
Die Maßnahme reagiert auf den Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten, der durch das Ganztagsförderungsgesetz und den damit verbundenen Rechtsanspruch ab August 2026 verstärkt wird. Da die Kapazitäten der bestehenden Offenen Ganztagsschulen sowie die Mensakapazitäten bereits weitgehend erschöpft sind, sieht das Konzept eine zeitlich begrenzte Betreuung von 1,5 Stunden pro Schultag zwischen 12:00 und 13:30 Uhr vor. Es wird mit einem Bedarf von rund 120 Plätzen gerechnet.
Finanziell führt die Einführung zu zusätzlichen Personalaufwendungen. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 22.305 Euro veranschlagt, wobei ein Teil durch Erträge aus Elternbeiträgen gedeckt wird. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht für die Folgejahre steigende Kosten vor. Die Verwaltung hat die Notwendigkeit der Maßnahme geprüft und die Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde bereits vollzogen.
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- 24Antrag der Fraktion CDU vom 16.08.2024_Bebauungsplanänderung Nr. 59a Teil IZur Vorlage · 2024/173 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/173 behandelt einen Antrag der CDU-Fraktion vom 16. August 2024, welcher eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 59a Teil I zum Gegenstand hat. Das Vorhaben ist für den Monat September 2024 in einer festgelegten Beratungsfolge in den zuständigen Gremien vorgesehen.
Der Beratungsprozess beginnt am 3. September 2024 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz. Im Anschluss daran findet die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 5. September 2024 statt. Den Abschluss der Beratungsreihe bildet die Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2024.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 2514. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel "Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Plans und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2024/157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel für das Gebiet „Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg“ liegt zur Entscheidung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen nach Maßgabe eines Abwägungsvorschlags zu berücksichtigen und redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen in den Plan und die Begründung inklusive Umweltbericht aufzunehmen. Zudem wird die Feststellung der Änderung als Satzung sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Vorlage bei der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgeschlagen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 1,5 Hektar im Ortsteil Schwerin zwischen den Straßen Unterspredey und Oberspredey sowie westlich des Erlenwegs. Ziel der Planung ist es, die Flächendarstellung von bisher ausgewiesenen Wohnbauflächen auf Freiraumstrukturen wie Wald- und Grünflächen anzupassen. Damit soll die tatsächliche Nutzung im Außenbereich widergespiegelt und der regionale Grünzug langfristig gesichert werden. Durch die Änderung sollen die ökologische Funktion des Waldgebiets „In der Recke“ gewahrt und die planungsrechtliche Situation der Flächen im Außenbereich präzisiert werden.
Die Planung hat nach Angaben der Verwaltung keine Auswirkungen auf die bestehende Nutzungsstruktur oder das Verkehrsaufkommen. Die Umwandlung der Darstellungen dient dem Erhalt des aktuellen Zustands und trägt zur Klimaanpassung bei, indem Luftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete dauerhaft gesichert werden.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 26Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel (Baumschutzsatzung) vom 12.03.1998 in der Fassung der 7.Änderungssatzung vom 22.11.2022Zur Vorlage · 2024/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die achte Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung beschließen. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen vom 12. März 1998, einschließlich der siebten Änderungssatzung von November 2022, vor.
Die Verwaltung hat die Satzung auf Basis praktischer Erfahrungen sowie der rechtlichen und fachlichen Prüfung eingegangener Anträge und Ablehnungen redaktionell angepasst. Dabei wurde insbesondere der Paragraph 5 zur Anordnung von Maßnahmen konkreter gefasst. Auch die Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen in Paragraph 6 wurden überarbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung liegt in Paragraph 7, der die Anforderungen an Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Preissteigerungen anpasst. Zudem wurden die Gebühren für die Prüfung und Erteilung von Bescheiden aktualisiert.
Die Vorlage durchläuft im September 2024 die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 27Bebauungsplan Nr. 264 "Unterspredey / In der Recke" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2024/158 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über den Bebauungsplan Nr. 264 „Unterspredey / In der Recke“, der ein etwa 2,1 Hektar großes Areal im Ortsteil Schwerin umfasst. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht die Berücksichtigung von Stellungnahmen sowie redaktionelle Änderungen und den abschließenden Satzungsbeschluss vor.
Ziel der Planung ist die Sicherung bestehender Freiraumstrukturen und die Klärung der baulichen Rahmenbedingungen im Übergangsbereich zwischen Wohnbebauung und Freiraum. Ein wesentlicher Aspekt ist die wasserwirtschaftliche Komponente: Um die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu steuern, ist die Einrichtung einer Rückhalteanlage vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Wasser in angrenzende Siedlungsbereiche verdrängt wird. Zudem sollen Waldflächen geschützt und die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich rechtssicher definiert werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich weitgehend am vorhandenen Bestand. Es werden Flächen für die überbaubare Nutzung sowie für private Grünflächen festgelegt. Im Bereich des Bachlaufs sind wasserrechtliche Regelungen vorgesehen, um dem tatsächlichen Wasserverlauf Rechnung zu tragen. Die Planung sieht vor, dass keine neuen Baulande erschlossen werden, sondern die bestehenden Nutzungen und deren Grenzen präzisiert werden, um die Entwicklung der Freiraumfunktionen im Einklang mit städtebaulichen Konzepten zu ermöglichen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 28Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Berufung eines Fraktionsmitglieds oder Sachkundige/-n Bürgers/Bürgerin und dessen/deren feste/-n Vertreters/Vertreterin - Nachbesetzung für die Fraktion Die LinkeZur Vorlage · 2024/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Betriebsausschusses 3 sowie des Rates der Stadt Castrop-Rauxel steht die Neubesetzung von Mitgliedern im Beirat für Kunst und Stadtgestaltung zur Entscheidung. Gemäß der geltenden Satzung besteht für jede Fraktion im Rat das Recht, ein Mitglied sowie eine feste Vertretung in diesen Beirat zu entsenden.
Ein entsprechender Besetzungsbedarf ist durch den Ausfall eines bisherigen sachkundigen Bürgers entstanden, der die ehemalige Fraktion Die Linke vertrat. Da die Fraktion Die Linke nicht mehr im Rat der Stadt vertreten ist, tritt an deren Stelle die neu gebildete Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in das Benennungsrecht ein. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt ein Mitglied und eine feste Vertretung aus der Fraktion BSW für den Beirat beruft.
Die Beratung des Vorgangs ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 am 5. September 2024 sowie für die Sitzung des Rates am 12. September 2024 vorgesehen. Mit der Neubesetzung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 29Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 Abs 3 Landeswassergesetz (LWG) für den Zeitraum 2024 - 2029Zur Vorlage · 2024/139 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die vorliegende Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2029 zur Kenntnis nehmen. Die Aktualisierung erfolgt gemäß § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG).
Die Grundlage für das aktuelle Dokument bildet die Erstaufstellung aus dem Jahr 2018. Aufgrund einer Vorgabe des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen war eine Überarbeitung des Konzepts ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Verwaltung hat den Prozess der Fortschreibung begleitet und die Unterlagen fristgerecht bei der Bezirksregierung Münster eingereicht.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verwaltung zudem beauftragt, den zuständigen Fachausschuss über die weitere Entwicklung sowie über etwaige Berichte der Bezirksregierung Münster zum vorliegenden Konzept zu informieren. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Vorlage nicht.
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- 30Antrag Die FRAKTION vom 22.07.2024_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2024/148 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/148 befasst sich mit einem Antrag einer Fraktion bezüglich Ausschussumbesetzungen. Das Dokument wurde am 22. Juli 2024 erstellt und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 12. August 2024 vorgesehen. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Rat der Stadt.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die beantragten Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge haben. Der konkrete Beschlussvorschlag sowie die detaillierten Inhalte zu den geplanten Umbesetzungen sind in einer Anlage dokumentiert, welche Bestandteil der Sitzungsvorlage ist. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der betreffenden Fraktion unterbreitet. Die Vorlage ist als öffentlich eingestuft.
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- 31Halbjahresbericht Städtepartnerschaften 1.HJ 2024Zur Vorlage · 2024/164 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. September 2024 wird die Sitzungsvorlage 2024/164 behandelt, die den Halbjahresbericht zu den Städtepartnerschaften für das erste Halbjahr 2024 zum Gegenstand hat. Das Dokument dient dazu, dem Rat den aktuellen Stand der Aktivitäten im Bereich der Städtepartnerschaften zur Einsicht vorzulegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Entwicklungen im ersten Halbjahr 2024 lediglich zur Kenntnis nimmt. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, da keine finanziellen Verpflichtungen oder Budgetänderungen durch die Berichterstattung entstehen. Die inhaltlichen Details zum Bericht sind dem entsprechenden Anhang der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
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- 32Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2024_Benennung von Vertretern im KommunalwahlausschussZur Vorlage · 2024/183 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/183 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion, der in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2024 zur Beratung ansteht. Gegenstand der Beratung unter der Tagesordnungspunktsnummer 31 ist die Benennung von Vertretern für den Kommunalwahlausschuss. Der entsprechende Antrag wurde von der Fraktion bereits am 19. August 2024 eingereicht.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage dient der Regelung der personellen Besetzung des genannten Ausschusses. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 33Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.08.2024_Ausschussumbesetzung KommunalwahlausschussZur Vorlage · 2024/187 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. September 2024 umfasst die Beratung eines Antrags zur Besetzung des Kommunalwahlausschusses. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 2024/187 wurde von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht und datiert vom 28. August 2024.
Gegenstand der parlamentarischen Beratung ist die personelle Zusammensetzung des genannten Ausschusses. Gemäß den vorliegenden Informationen zur Sitzungsvorlage sind durch die Umsetzung dieses Antrags keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu erwarten. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die in der Anlage enthaltenen Details zur Besetzung des Gremiums, welche Bestandteil der parlamentarischen Entscheidungsgrundlage bilden.
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- 34Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2024/185 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses. Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung dieses Gremiums bilden die Paragrafen 4 und 5 des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie Paragraph 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern sieht die Regelung vor, dass dem Ausschuss weitere beratende Mitglieder angehören, wozu auch eine Vertretung der katholischen Kirche gehört.
Da die bisherige persönliche Stellvertretung für die Vertretung der katholischen Kirche für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung steht, hat das Dekanat Emschertal eine neue Person als persönliche Stellvertretung für den Jugendhilfeausschuss benannt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese personelle Änderung in der Zusammensetzung des Ausschusses förmlich festzulegen.
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- 35Antrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2024_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2024/197 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt wurde am 12. September 2024 die Tischvorlage mit der Nummer 2024/197 zur Beratung vorgelegt. Der von der SPD-Fraktion eingereichte Antrag befasst sich mit der Umbesetzung von Ausschüssen innerhalb der kommunalen Gremienstruktur.
Die Vorlage wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion eingebracht. Aus dem Dokument geht hervor, dass die vorgeschlagenen Änderungen in den Ausschusszusammensetzungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge haben. Der Antrag bezieht sich auf die Anpassung der personellen Besetzung der Gremien, wobei die detaillierten Einzelheiten zu den jeweiligen Neubesetzungen in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten sind. Die Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag liegt im Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt.
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- 36Anfragen der Ratsmitglieder
- 37Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich