21. Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- –(ohne Titel)
- 2Niederschrift über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 3 hier: Bestellung des Schriftführers und seiner VertreterZur Vorlage · 2004/324 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht die Bestellung der Schriftführung für die aktuelle Wohlperiode zur Beschlussfassung an. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen, wobei die Bestellung des Schriftführers analog zu den Regelungen für Ausschüsse erfolgt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Schriftführertätigkeit durch eine Mitarbeiterin des Baudezernats, die als Controllerin im Bereich Betrieb 3 tätig ist, zu besetzen. Als stellvertretende Schriftführer sollen ein Mitarbeiter aus dem Immobilienmanagement sowie der stellvertretende Bereichsleiter des Tiefbauamtes bestellt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Ernennung der genannten Funktionen als Schriftführerin sowie als stellvertretende Schriftführer vor.
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- 3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Rückzahlung LandeszuweisungZur Vorlage · 2004/335 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beratung an. Gegenstand der Vorlage 2004/335 ist die nachträgliche Bestätigung eines Dringlichkeitsbeschlusses, der bereits am 27. Oktober 2004 gefasst wurde.
Der inhaltliche Fokus der Entscheidung liegt auf der Rückzahlung einer Landeszuweisung. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der technische Beigeordnete hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, der den Ausschuss dazu auffordert, die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen förmlich zu genehmigen. Die Beratung des Vorgangs ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 9. Dezember 2004 vorgesehen.
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- 4Budgetentwicklung 2004 hier: Betriebsbericht zum 01.11.2004Zur Vorlage · 2004/351 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 9. Dezember 2004 wurde der Betriebsbericht zum Stand der Budgetentwicklung 2004 vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 2004/351 dient der Information der Ausschüsse über die finanzielle Entwicklung innerhalb der jeweiligen Fachbereiche sowie des Gesamtbetriebs im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses.
Der Bericht zum Stichtag 1. November 2004 enthält Prognosen zur Entwicklung der Haushalte. Für den Verwaltungshaushalt wird aufgrund der aktuellen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung eine Verschlechterung in Höhe von 69.800 Euro prognostiziert. Im Gegensatz dazu weist der Vermögenshaushalt eine Verbesserung von 525.800 Euro auf. Die detaillierten Ergebnisse der einzelnen Fachbereiche sind der der Vorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den vorliegenden Betriebsbericht zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 5Inanspruchnahme einer Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 GO NRWZur Vorlage · 2004/358 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die Genehmigung einer Vorabmittelbereitstellung gemäß § 82 GO NRW in Höhe von 46.170 Euro beantragt. Diese Maßnahme dient der Deckung einer Haushaltsüberschreitung im Verwaltungshaushalt.
Hintergrund der Vorlage ist die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte, der zum 1. Juli 2004 aus der Stadt Castrop-Rauxel, der Stadt Herten und dem Kreis Recklinghausen zusammengesetzt wurde. Basierend auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 22. April 2004 ist die Stadt Castrop-Rauxel an den Kosten des Ausschusses beteiligt. Der jährliche Kostenbeitrag der Stadt beläuft sich derzeit auf 92.340 Euro, wovon für das Jahr 2004 ein Anteil von 46.170 Euro zu leisten ist.
Da die Haushaltssatzung für das Jahr 2004 bereits im März beschlossen worden war, konnten die erforderlichen Mittel im laufenden Haushalt nicht mehr berücksichtigt werden. Die Finanzierung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen aus den Haushaltsstellen für sonstige Finanzeinnahmen in Höhe von 12.100 Euro sowie aus Baugebühren in Höhe von 34.070 Euro. Die bereitgestellten Mittel decken den städtischen Eigenanteil der Kosten vollständig ab.
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- 6BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 Planbereich: 'Heimstraße' hier: Satzungsbeschluss nach § 10 BauGBZur Vorlage · 2004/276 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/276 der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 für den Planbereich „Heimstraße“. Der Rat der Stadt soll die Änderung nach § 10 BauGB als Satzung beschließen und die dazugehörige Begründung billigen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung entspricht dabei dem bestehenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 144.
Der Anlass für die Planung ist die Ergänzung einer Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB. Ziel ist es, die Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft den entsprechenden Grundstücken zuzuordnen. Durch diese textliche Festsetzung soll das Verhältnis zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen der Stadt Castrop-Rauxel harmonisiert und die Rechtssicherheit erhöht werden. Dies ermöglicht es, Eigentümer von Grundstücken, auf denen Eingriffe in die Natur zu erwarten sind, zur Kostenerstattung für ökologische Kompensationsmaßnahmen heranzuziehen.
Die städtebaulichen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes bleiben von dieser Änderung unberührt. Das Verfahren umfasst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung, wobei keine Anregungen von Bürgern oder Trägern öffentlicher Belange vorlagen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben. Die Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses 3 und des Rates im Dezember 2004 vorgesehen.
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- 7BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 171 Planbereich: Vinckeweg hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2004/314 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Dezember 2004 den Beschluss zur Errichtung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 171 „Vinckeweg“ im Ortsteil Ickern gefasst. Die Vorlage 2004/314, die im Betriebsausschuss 3 behandelt wurde, regelt die rechtliche Handhabung für den Planungsbereich, der sich räumlich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 171 deckt.
Ziel der Veränderungssperre ist es, bauliche Maßnahmen oder Grundstücksveränderungen zu unterbinden, welche die künftige Planung beeinträchtigen könnten. Konkret sollen Vorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, sowie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen im Sperrgebiet unterbunden werden. Dies umfasst auch größere Aufschüttungen oder Abgrabungen. Ausgenommen von dieser Sperre sind bereits baurechtlich genehmigte Vorhaben, genehmigungsfreie Arbeiten nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Fortführung bestehender Nutzungen und Unterhaltungsarbeiten.
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und ist auf eine Dauer von zwei Jahren befristet, sofern der Bebauungsplan nicht vorher rechtsverbindlich wird. Die Planung für den Bereich Vinckeweg sieht unter anderem die Ausweisung von Standorten für den ruhenden Verkehr, Regelungen für die Erweiterung der Reihenhausbebauung sowie die Sicherung eines öffentlichen Radweges auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vor. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 8Planungsprozess Neue Mitte Castrop-Rauxel zur städtebaulichen Gesamtentwicklung und Nutzungskonkretisierung am Stadtmittelpunkt hier: Beschluss zur DurchführungZur Vorlage · 2004/331 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, den Planungsprozess „Neue Mitte Castrop-Rauxel“ zur städtebaulichen Gesamtentwicklung und Nutzungskonkretisierung am Stadtmittelpunkt durchzuführen. Die Durchführung des Vorhabens ist an die Bedingung geknüpft, dass eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt und der Eigenanteil der Stadt über das Kreisinvestitionsprogramm gesichert ist.
Ziel des Prozesses ist die Revitalisierung des Standortes, insbesondere des „Forum Am Europaplatz“ mit der Stadt- und Europahalle. Die Verwaltung beabsichtigt, funktionale und gestalterische Mängel zu beheben und ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln, das die regionale Ausstrahlungskraft stärkt. Als erster Schritt ist die Durchführung einer zweitägigen, extern moderierten Planungswerkstatt vorgesehen. An diesem Expertenworkshop sollen Planer und Entwickler teilnehmen, um eine Nutzungskonkretisierung für das Handlungsfeld „alter Stadtmittelpunkt“ unter Einbeziehung der Themen Gesundheit, Wellness, Sport und Freizeit zu erarbeiten.
Auf den Ergebnissen der Planungswerkstatt soll ein zweiter Baustein aufbauen, der einen Gestaltungs- und Städtebauwettbewerb für die einzelnen Flächenpotenziale umfasst. Die kalkulierten Kosten für die Planungswerkstatt belaufen sich auf 20.000 Euro, während für den darauffolgenden Wettbewerb 50.000 Euro veranschlagt sind. Bei einer vollständigen Förderung durch das Land würde der städtische Eigenanteil bei 35.000 Euro liegen. Die Finanzierung des Eigenanteils soll über die Erlöse aus dem Verkauf der VEW-Aktien des Kreises erfolgen.
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- 9Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen sowie über deren äußere Gestaltung (Werbesatzung) für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2004/306 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2004/306 wird die Aufstellung einer Werbesatzung für den Ortskern von Castrop vorgeschlagen. Ziel der Satzung ist es, die gestalterische Qualität des Stadtbildes zu sichern und die Außenreklame sowie Lichtwerbung zu regulieren. Die Regelung legt Anforderungen an die Art, Gestaltung und Einordnung von Werbeanlagen und Warenautomaten fest. Dabei sollen Form, Größe, Material, Farbe und Leuchtwirkung der Anlagen so gestaltet sein, dass sie sich in das Erscheinungsbild der umgebenden baulichen Anlagen sowie in das Straßen- und Platzbild einfügen.
Für genehmigungsfreie Anlagen wird eine bauordnungsrechtliche Anzeigepflicht eingeführt. Die Bauaufsichtsbehörde hat hierfür eine Prüffrist von einem Monat. Der Ausführungsbeginn muss mindestens eine Woche vorab angezeigt werden, wobei Arbeiten frühestens einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen gestartet werden dürfen. Die zulässigen Maße für Werbeanlagen sind auf eine Länge von 0,4 m pro laufendem Meter Straßenfront, eine Fläche von maximal 3 m² und eine Bautiefe von höchstens 30 cm begrenzt. Die Höhe richtet sich nach der Fassadenbreite und liegt zwischen 0,50 m und 0,70 m.
Ungenutzte Anlagen müssen nach einer Gewerbeabmeldung innerhalb von drei Monaten entfernt werden; für Wahlwerbung gilt eine Frist von einer Woche nach dem Wahlende. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Denkmalschutzrecht, Bebauungspläne sowie verkehrssicherheitsrelevante Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt. Der Betriebsausschuss 3 ist für die Vorlage federführend.
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- 10Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die Genehmigungspflicht von GrundstücksteilungenZur Vorlage · 2004/323 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/323 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Aufhebung von Satzungen zur Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen in Castrop-Rauxel.
Der Sachverhalt basiert auf einer Entscheidung des Rates aus dem Jahr 1997 sowie auf nachfolgenden rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Mit diesen Beschlüssen wurde festgelegt, dass die Teilung von Grundstücken innerhalb dieser Gebiete der Genehmigung bedarf. Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24. Juni 2004 wurde jedoch das Baugesetzbuch geändert. Diese Neuregelung entzieht den Gemeinden die rechtliche Grundlage, eine solche Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen per Satzung festzulegen.
Aufgrund des Wegfalls dieser Ermächtigungsgrundlage sieht § 244 Abs. 5 Satz 1 BauGB den Gemeinden die Möglichkeit vor, die vor dem 20. Juli 2004 beschlossenen und bekannt gemachten Teilungsgenehmigungssatzungen durch eine neue Satzung aufzuheben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die bestehenden Satzungen über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen aufhebt. Die neue Satzung soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Änderung werden nicht ausgewiesen.
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- 11StraßenbenennungenZur Vorlage · 2004/329 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/329 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Festlegung neuer Straßenbezeichnungen für verschiedene Erschließungswege in Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 169 („Modellprojekt familienfreundliches Wohnen an der Westhofenstraße“) den neuen Weg, der von der Westhofenstraße abzweigt, als Akazienweg zu bezeichnen. Die Wahl des Namens erfolgt aufgrund der bestehenden Motivgruppe von Baumnamen in der näheren Umgebung.
Für das Gelände des Bebauungsplans Nr. 153 („Vinckehof“), das auf dem ehemaligen Areal der Justizvollzugsanstalt Vinckhof liegt, wird die Bezeichnung Vinckehof vorgeschlagen. Eine Einordnung in die bestehende Hausnummerierung der Vinckestraße oder der Straße Winterslake wird als nicht zweckmäßig erachtet.
Im Bereich der „Entwicklungsachse Nord“ (ehemaliges Gelände der Zeche Victor I/II) sind zwei weitere Benennungen vorgesehen. Der neue Erschließungsweg zwischen der Wartburgstraße und der Siemensstraße soll den Namen Rütgersstraße erhalten, um an die industrielle Entwicklung der Region zu erinnern. Ein von dieser Straße abzweigender Weg soll als Von-Hofmann-Straße bezeichnet werden.
Zuletzt wird für den neuen Erschließungsweg im Bebauungsplan Nr. 143 („Am Wiedehagen“) der Name Widye Weg vorgeschlagen. Die Benennung bezieht sich auf historische Gewannenbezeichnungen der Flur Obercastrop. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 12Widmung der Ziegelstraße als GemeindestraßeZur Vorlage · 2004/350 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/350 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung der Ziegelstraße in der Gemarkung Obercastrop als Gemeindestraße für den Gemeingebrauch. Konkret betrifft dies die Flur 1 mit den Flurstücken 765 und 768.
Der Sachverhalt legt dar, dass die Ziegelstraße durch einen Dritten ausgebaut und bereits für den öffentlichen Verkehr freigegeben wurde. Die straßenrechtliche Widmung ist eine notwendige Voraussetzung, um die beitragsmäßige Abrechnung durchführen zu können. Durch diesen Vorgang erhalten die betreffenden Verkehrsflächen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, was den Gemeingebrauch im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften ermöglicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Widmung gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus diesem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel. Die Entscheidung wird dem Betriebsausschuss 3 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
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- 13Abweichungssatzung für die 'Ziegelstraße' zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 19.12.1980Zur Vorlage · 2004/310 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/310 des Betriebsausschusses 3 behandelt den Beschlussvorschlag für eine Abweichungssatzung zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 19. Dezember 1980. Gegenstand ist die Erschließungsanlage Ziegelstraße, die sich zwischen der Sportplatzanlage an der Karlstraße und der Bochumer Straße/Am Wiedehagen befindet.
Nach Angaben der Verwaltung wurde der Ausbau der Ziegelstraße, die zuvor in einem unbefestigten Zustand war, durch die GeWo mbH in Abstimmung mit der städtischen Tiefbauverwaltung durchgeführt und bereits vorfinanziert. Da aufgrund zahlreicher Fremdanlieger kein umfassender Erschließungsvertrag nach dem Baugesetzbuch möglich war, wurde im Jahr 2000 ein modifizierter Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, dass die Stadt die beitragsmäßige Abrechnung vornimmt und der GeWo mbH die auf Fremdanlieger entfallenden Beiträge nach Rechtskraft der Bescheide erstattet. Die Stadt übernimmt dabei lediglich einen finanziellen Anteil von 10 Prozent der Erschließungskosten.
Die Abweichungssatzung ist erforderlich, da die endgültige Herstellung der Straße von den satzungsgemäßen Merkmalen abweicht. Konkret soll die Ziegelstraße als niveaugleiche gepflasterte Mischfläche mit einem einseitigen Gehweg ausgeführt sein. Parallel zur Satzung wird durch die Verwaltung ein Widmungsverfahren eingeleitet, um die Ziegelstraße als öffentliche Straße für den Gemeingebrauch zu kennzeichnen. Der Rat der Stadt wird gebeten, den Beschlussvorschlag anzunehmen.
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- 14Widmung der Stichstraße Ilandstraße als GemeindestraßeZur Vorlage · 2004/273 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/273 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Widmung der Stichstraße Ilandstraße als Gemeindestraße. Durch die straßenrechtliche Widmung erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, was den Gemeingebrauch im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften ermöglicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verkehrsfläche der Stichstraße Ilandstraße, gelegen in der Gemarkung Rauxel, Flur 7, Flurstück 905, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße für den Gemeingebrauch zu widmen. Die rechtliche Grundlage für die Widmung zum allgemeinen Verkehr ergibt sich aus der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung.
Aus finanzieller Sicht sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Tiefbau hat den Sachverhalt zur Vorlage an den Betriebsausschuss gebracht.
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- 15Widmung der Straße 'Am Gruthölter' als GemeindestraßeZur Vorlage · 2004/274 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/274 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Widmung der Straße „Am Gruthölter“ als Gemeindestraße. Die Verkehrsfläche wurde zuvor durch einen öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrag durch einen Dritten hergestellt und ist nach Abschluss der Erschließungsanlagen vertragsgemäß in das Eigentum der Stadt übergegangen.
Mit der beantragten Widmung sollen die entsprechenden Flächen als öffentliche Straße für den Gemeingebrauch ausgewiesen werden. Dies ermöglicht die Nutzung der Straße durch jedermann im Rahmen der geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Widmung der Flächen „Am Gruthölter“ in der Gemarkung Rauxel, Flur 7, für die Flurstücke 364, 377, 366, 367, 368, 378 und 371. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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- 16Teileinziehung der Moselstr. gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NWZur Vorlage · 2004/340 · Sitzungsvorlage
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Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht die Einleitung eines teilweisen Einziehungsverfahrens für ein Teilstück der Moselstraße zur Beratung an. Die Vorlage bezieht sich auf das Straßenstück in der Gemarkung Habinghorst, Flur 14, Flurstück 108, und stützt sich rechtlich auf § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Verfahren zur teilweisen Einziehung dieses Straßenabschnitts einzuleiten. Sollten im Zuge der erforderlichen öffentlichen Bekanntmachung keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme erhoben werden, ist die Durchführung der teilweisen Einziehung vorgesehen.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme liegt im Zuständigkeitsbereich des Betriebsausschusses.
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- 17Gebührenbedarfsrechnung Friedhofswesen 2005Zur Vorlage · 2004/296 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/296 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Gebührenbedarfsrechnung für das Friedhofswesen im Kalenderjahr 2005. Die Kalkulation basiert auf den Haushaltsansätzen von 2004 sowie den veranschlagten Gebühreneinnahmen.
Die Gesamtausgaben für das Jahr 2005 werden auf 1.380.922 Euro beziffert. Darin enthalten sind unter anderem die Personalkosten in Höhe von 911.734 Euro, Sachausgaben, die eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung widerspiegelung, sowie kalkulatorische Kosten für Abschreibungen und Zinsen. Die Einnahmen werden auf 1.309.894 Euro geschätzt.
Für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel werden zwei Entscheidungsmöglichkeiten zur Deckung des Gebührenbedarfs vorgelegt. Alternative 1 sieht vor, die derzeitige Gebührensatzung beizubehalten, wodurch eine Verlustausweisung in Höhe von 71.000 Euro resultiert, die aus dem Gesamthaushalt zu decken wäre. Alternative 2 sieht eine Erhöhung der Friedhofsgebühren gemäß der beiliegenden Gebührensatzung vor, um eine kostendeckende Einrichtung des Friedhofswesens zu erreichen. Bei dieser Variante würden die Einnahmen auf 1.387.057 Euro steigen, was den Fehlbetrag auf 544 Euro reduzieren würde. Die Verwaltung geht bei der Berechnung von einer konstanten Anzahl von etwa 635 Beisetzungen pro Jahr aus.
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- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Veräußerung von einer städt. Grundbesitzungnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich