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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bildung der AusschüsseZur Vorlage · 2004/252 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll in seiner Sitzung am 11. November 2004 die Bildung der verschiedenen Ausschüsse beschließen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Fortführung des bestehenden Systems mit insgesamt elf Ausschüssen vor. Zu diesen Gremien gehören der Haupt- und Finanzausschuss mit 15 Mitgliedern, der Rechnungsprüfungsausschuss mit sieben Mitgliedern, drei Betriebsausschüsse mit jeweils 13 Mitgliedern sowie der Jugendhilfeausschuss mit 15 Mitgliedern. Des Weiteren sind der Schulausschuss mit neun Mitgliedern, der Kommunalwahlausschuss mit zehn Mitgliedern und dem Oberbürgermeister, der Wahlprüfungsausschuss mit neun Mitgliedern, der Bürgerausschuss mit 13 Mitgliedern und der Umweltausschuss mit 13 Mitgliedern vorgesehen. Für den Umweltausschuss wird die Obergrenze für sachkundige Einwohner von bisher vier auf fünf Personen angehoben.
Der Beschluss umfasst zudem die Zuweisung spezifischer Verwaltungsbereiche zu den Gremien sowie die Festlegung der Zuständigkeiten. Während dem Rat die politisch-strategischen Aufgaben verbleiben, sollen Entscheidungsbefugnisse gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an die Betriebsausschüsse delegiert werden. Dies betrifft insbesondere Befugnisse für Stundungen über 50.000 Euro, Niederschlagungen über 75.000 Euro und Erlasse über 25.000 Euro. Die vorgeschlagene Zuständigkeitsordnung orientiert sich an der bisherigen Regelung. Die Wahl der sachkundigen Einwohner erfolgt in der darauffolgenden Sitzung des Rates, nachdem die geschäftsführende Stelle eine entsprechende Ausschreibung für den Umweltausschuss durchgeführt hat. Der Vorschlag basiert auf einem Einvernehmen der Fraktionen.
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- 3Verteilung der Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 2004/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/253 regelt die Verteilung der Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in einer festgelegten Reihenfolge benennen. Sofern sich die Fraktionen über die Verteilung einigen und kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt, werden die Vorsitzenden aus der Mitte der jeweiligen Ausschussmitglieder bestimmt. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Zuteilung nach dem Verfahren nach d'Hondt auf Basis der Fraktionsstärken.
Die Vorlage legt fest, dass der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Kommunalwahlausschuss führt, wobei die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht auf eine Fraktion angerechnet wird. Der Vorsitz im Jugendhilfeausschuss wird durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses gewählt.
Basierend auf den Fraktionsstärken von SPD (20), CDU (16), Grüne (3), FWI (3) und FDP (2) ergibt sich eine spezifische Reihenfolge für den Zugriff auf die Ausschussvorsitze. Die Vorlage führt eine Liste auf, die die Prioritäten der Fraktionen für bis zu 15 Ausschussvorsitze festlegt, wobei bei Gleichstand der Höchstzahlen das Losverfahren durch den Bürgermeister Anwendung findet. Eine Zusammenlegung von Fraktionen würde zu einer veränderten Reihenfolge führen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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- 4Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 2004/254 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/254 befasst sich mit der Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für dieses Verfahren ist § 58 Absatz 5 Satz 6 der Gemeindeordnung NRW. Diese gesetzliche Bestimmung legt fest, dass die Regelungen zur Verteilung der Ausschussvorsitze analog auch für die stellvertretenden Vorsitzenden gelten, wodurch ein eigenständiges Verfahren für die Besetzung dieser Positionen vorgeschrieben ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen die Ausschüsse, für die sie einen stellvertretenden Vorsitz beanspruchen, in einer festgelegten Reihenfolge benennen. Die Vorlage nimmt dabei auf den Sachverhalt der vorangegangenen Regelung zur Verteilung der Ausschussvorsitze Bezug. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Entscheidung erwartet. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 5Vertretung der AusschussmitgliederZur Vorlage · 2004/262 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/262 befasst sich mit der Regelung der Vertretung von Ausschussmitgliedern im Rat der Stadt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass in Fällen, in denen keine direkten Stellvertreter gewählt wurden, jedes Ratsmitglied ein Ausschussmitglied seiner eigenen Fraktion vertreten kann. Dies gilt gleichermaßen für die Vertretung der von einer Fraktion benannten sachkundigen Bürger durch andere sachkundige Bürger derselben Fraktion. Die genaue Reihenfolge der Stellvertretung soll sich nach den Vorschlägen der Fraktionen richten.
Der Sachverhalt erläutert, dass die Bestellung von Stellvertretern im Ermessen des Rates liegt, die Festlegung einer Vertretungsreihenfolge jedoch gemäß der Gemeindeordnung NRW erforderlich ist. Es wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem alle Ratsmitglieder in die Vorschläge der Fraktionen aufgenommen werden. So können Ratsmitglieder, die nicht selbst in einem betroffenen Ausschuss gewählt sind, in der vorgegebenen Reihenfolge als Stellvertreter fungieren.
Hinsichtlich der sachkundigen Bürger weist die Verwaltung auf mögliche Konsequenzen hin. Eine Vertretung durch sachkundige Bürger könnte dazu führen, dass ein Ausschuss beschlussunfähig wird, falls die Anzahl der anwesenden sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder übersteigt. Um dies zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung, dass die Vertretung der sachkundigen Bürger innerhalb der Fraktionen so geregelt wird, dass jeder sachkundige Bürger jeden anderen sachkundigen Bürger der jeweiligen Fraktion vertreten kann.
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- 6Wahl der Mitglieder in die unter TOP I.2 gebildeten Ausschüsse (ausgenommen Jugendhilfeausschuss)Zur Vorlage · 2004/264 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/264 des Rates der Stadt befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für verschiedene Ausschüsse, mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses. Die Besetzung der Gremien erfolgt auf Grundlage von § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausschüsse unter Beteiligung der Fraktionen SPD, CDU, Grüne, FWI, FDP, PDS und PBP zu besetzen.
Zu den betroffenen Gremien gehören der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, die Betriebsausschüsse 1, 2 und 3, der Schulausschuss, der Kommunalwahlausschuss, der Wahlprüfungsausschuss, der Bürgerausschuss sowie der Umweltausschuss. Im Schulausschuss sind zudem Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche vorgesehen. Für den Umweltausschuss ist die Wahl von sachkundigen Einwohnern aus Umweltschutzvereinigungen in einer folgenden Ratssitzung geplant. Der Bürgermeister ist als gesetztes Mitglied und Vorsitzender im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, während er im Kommunalwahlausschuss die Funktion des Wahlleiters übernimmt.
Die Vorlage erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausschussbesetzung. Bei Einigkeit über einen einheitlichen Wahlvorschlag ist eine einstimmige Annahme ausreichend; andernfalls findet das Verfahren der Verhältniswahl nach d’Hondt Anwendung. Dabei wird auf die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts sowie auf Erlasse des Innenministeriums NRW verwiesen, wonach die Zusammensetzung der Ausschüsse das politische Spektrum des Rates widerspiegeln muss. Neben Ratsmitgliedern können in den meisten Ausschüssen auch sachkundige Bürger bestellt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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- 7Benennung der Ausschussvorsitzer und StellvertreterZur Vorlage · 2004/261 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/261 der Rats- und Öffentlichkeitsarbeit befasst sich mit der Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der städtischen Ausschüsse. Der Rat der Stadt soll gemäß der vorliegenden Vorlage über die Verteilung der Ausschussvorsitze und deren Stellvertretungen entscheiden.
Nach erfolgter Entscheidung über die Verteilung der Sitze obliegt es den Fraktionen, die jeweiligen Vorsitzenden sowie die stellvertretenden Vorsitzenden aus der Mitte der stimmberechtigten Ratsmitglieder zu bestimmen, die den entsprechenden Ausschüssen angehören. Diese Regelung basiert auf § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW. Von dieser Bestimmung zur Benennung durch die Fraktionen sind jedoch der Haupt- und Finanzausschuss, der Kommunalwahlausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss ausgenommen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 8Wahl der Mitglieder des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2004/263 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/263 des Rats der Stadt befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss. Die Neubesetzung des Ausschusses erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie der entsprechenden Ausführungsgesetze und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Ausschuss setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon werden neun Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft oder von dieser gewählte Personen mit Erfahrung in der Jugendhilfe bestimmt. Weitere sechs Mitglieder werden vom Rat der Stadt aus Vorschlägen der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe gewählt. Für jedes gewählte Mitglied ist zudem ein persönlicher Stellvertreter zu bestimmen. Die Vorsitzenden des Ausschusses werden aus dem Kreis der Ratsmitglieder durch die stimmberechtigten Mitglieder gewählt.
Die Träger der Freien Jugendhilfe wurden aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der sechs Sitze einzureichen. Dabei ist die doppelte Anzahl an Kandidaten und Stellvertretern vorzuschlagen. Bisher waren Organisationen wie die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Evangelische Jugend, die Katholische Jugend sowie die Sportjugend im Ausschuss vertreten. Die vorliegende Vorlage dient der Durchführung der Wahl gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 9Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel 'EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel' - Anstalt des öffentlichen Rechts - a) 1. Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel 'EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel' - Anstalt des öffentlichen Rechts - b) Besetzung des VerwaltungsratesZur Vorlage · 2004/279 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/279 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die personelle und organisatorische Neuausrichtung des Kommunalunternehmens „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel“ – Anstalt des öffentlichen Rechts.
Im Rahmen der ersten Änderung der Satzung ist eine Reduzierung der Mitgliederzahl im Verwaltungsrat vorgesehen. Die Besetzung soll von bisher 14 Mandaten auf insgesamt 11 Mandate angepasst werden. Diese Neufassung von § 4 Absatz 1 sieht einen Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende sowie acht weitere Mitglieder vor. Die Verringerung um drei Mandate erfolgt mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu optimieren. Die ursprüngliche Besetzungsstruktur von 14 Mitgliedern war bei der Gründung der Anstalt zum 31.12.2002 als direkte Übernahme des damaligen Werksausschusses gewählt worden.
Zudem wird die Besetzung des Verwaltungsrates für die neue Legislaturperiode beantragten. Der Bürgermeister soll den Vorsitz des Verwaltungsrates übernehmen. Der Rat der Stadt ist zudem aufgerufen, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Mitglieder zu wählen sowie die acht weiteren Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter zu bestimmen. Die Wahl der weiteren Mitglieder erfolgt für eine Dauer von fünf Jahren nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Als Mitglieder des Verwaltungsrates können sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger gewählt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht vorgesehen.
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- 10Einrichtung Energiebeirat Sitzungsperiode 2004 bis 2009Zur Vorlage · 2004/267 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Besetzung der Vertretungen für die kommende Sitzungsperiode des Energiebeirates von 2004 bis 2009. Die Einrichtung des Energiebeirates erfolgte bereits in einer Ratssitzung im April 2000 im Rahmen des Abschlusses der Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgung mit der RWE AG.
Der Energiebeirat setzt sich aus maximal elf Mitgliedern zusammen, wobei vier Vertreter der RWE AG zu bestellen sind. Die verbleibenden sieben Mitglieder werden durch die Stadt Castrop-Rauxel entsandt, wobei sich diese aus Vertretern des Rates und der Verwaltung zusammensetzen. Die Stadt übernimmt dabei den Vorsitz des Beirates. Die Bestellung der Vertreter aus dem Rat erfolgt für die Dauer der jeweiligen Ratsperiode, während die Entsendung der Vertreter der Verwaltung an die jeweiligen Funktionen gebunden ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Entsendung des Bürgermeisters sowie von Vertretern der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI und FDP vor. Seitens der Verwaltung sollen der Technische Beigeordnete und der Vorstandsvorsitzende des EUV Stadtbetriebes den Beirat vertreten. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 11Vertretung im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbHZur Vorlage · 2004/286 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/286 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Besetzung der Vertretung im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmens setzt sich der Aufsichtsrat aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Davon werden zehn Mitglieder durch die Stadt Castrop-Rauxel entsandt, drei Mitglieder durch die Sparkasse Castrop-Rauxel gestellt und zwei Mitglieder durch die Belegschaft gewählt.
Die Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat umfasst laut Gesellschaftsvertrag den Bürgermeister, den Stadtdirektor sowie den Finanzdezernenten. Aufgrund der Zusammenlegung der Funktionen von Bürgermeister und Stadtdirektor seit dem Jahr 1999 ergibt sich für die Stadt ein Bedarf an acht zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Der Bürgermeister und die Kämmerin sind als Mitglieder des Aufsichtsrats bereits festgesetzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Mitglieder des Rates der Stadt neben den gemäß Gesellschaftsvertrag festgesetzten Vertretern weitere Aufsichtsratsmitglieder sowie deren Stellvertreter wählen. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des § 50 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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- 12Neuwahlen der Mitglieder der Versammlung des Spakassenzweckverbandes der Sparkasse Vest RecklinghausenZur Vorlage · 2004/284 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2004/284 wird die Neuwahl der Mitglieder für die Versammlung des Spakassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen behandelt. Gemäß der Verbandssatzung ist die Stadt Castrop-Rauxel dazu verpflichtet, drei Mitglieder in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Wahl der weiteren Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aus der Mitte der Vertretung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt neben dem Bürgermeister, der gemäß § 15 Abs. 2 GKG als Hauptverwaltungsbeamter oder durch eine von ihm vorgeschlagene Person der Stadtverwaltung entsandt wird, zwei weitere Mitglieder sowie deren Stellvertreter wählt. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Ratsmitglieder auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen ist wiederum für die Wahl des Verwaltungsrats der Sparkasse zuständig. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verzeichnet. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. November 2004 vorgesehen.
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- 13Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel a) für die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH b) für den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbHZur Vorlage · 2004/283 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2004/283 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel über die Benennung von Vertretern der Stadt für die Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH informiert und zur Wahl aufgefordert. Die Vorlage umfasst zwei Bereiche: die Besetzung der Gesellschafterversammlung sowie die Bestimmung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH ist die Stadt berechtigt, Mitglieder in die entsprechenden Organe zu entsenden. Für die Gesellschafterversammlung ist die Wahl eines Vertreters durch Mehrheitsbeschluss vorgesehen. Für den Aufsichtsrat sieht der Gesellschaftsvertrag die Entsendung von drei Mitgliedern durch die Stadt vor.
Die Vorlage weist darauf hin, dass der Bürgermeister gemäß den gesetzlichen Vorgaben das dritte Aufsichtsratsmandat wahrnimmt. In der Vergangenheit wurden die Organe der Gesellschaft durch den Bürgermeister sowie durch zwei Ratsmitglieder vertreten. Die Entscheidung über die weiteren Besetzungen der vakanten Positionen obliegt dem Rat der Stadt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 14Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel a) für den Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme und b) für das Beratungsgremium der E.ON FernwärmeZur Vorlage · 2004/285 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/285 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt für die E.ON Fernwärme GmbH. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei Bereiche: die Besetzung des Aufsichtsrats sowie die Besetzung eines Beratungsgremiums.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Wahl der städtischen Vertreter durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates vorzunehmen. Der Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme GmbH setzt sich aus Vertretern des Preussen Elektra-Konzerns, Vertretern von Großkunden sowie den jeweiligen Bürgermeistern der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck, Recklinghausen und Wanne-Eickel zusammen. Für die Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel im Aufsichtsrat sieht die Vorlage die Benennung des Oberbürgermeisters vor.
Zusätzlich soll die Besetzung des Beratungsgremiums der E.ON Fernwärme geregelt werden. Dieses Gremium dient dem Austausch mit der Geschäftsführung über kommunale Belange im Bereich des Fernwärmeausbaus. Die Vorlage regelt die Benennung von Mitgliedern für dieses Gremium, wobei in der Vergangenheit ein Ratsmitglied, ein Beigeordneter sowie ein Vorstand des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel vertreten waren. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 15Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Emscher-Lippe AllianzZur Vorlage · 2004/281 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2004/281 wird die Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel innerhalb der Emscher-Lippe Konferenz thematisiert. Die Emscher-Lippe Konferenz fungiert als Kommunikations- und Beratungsgremium für regionale Akteure sowie gesellschaftliche Kräfte, die im Rahmen der Emscher-Lippe Allianz für den regionalen Strukturwandel relevant sind. Eine Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet der am 1. April 2004 durch den Rat beschlossene Konzeptentwurf der Emscher-Lippe Allianz.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt Castrop-Rauxel in diesem Gremium vertreten ist. Neben dem Bürgermeister als ordentlichem Mitglied sollen zwei weitere Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder benannt werden. Für diese Mitglieder ist zudem die Bestellung von Stellvertretern vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vertretung. Die Entscheidung über die endgültige Benennung der Ratsmitglieder und deren Stellvertreter liegt beim Rat der Stadt.
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- 16Vertretung der Stadt im WiN Wirtschaftsförderer Netzwerk Emscher-Lippe GmbH Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbHZur Vorlage · 2004/282 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2004/282 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um einen Beschluss zur Vertretung der Stadt in der WiN Wirtschaftsförderer Netzwerk Emscher-Lippe GmbH Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH gebeten. Der Vorschlag sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu benennen.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Vertreter der Stadt in Organen juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates gewählt werden. Dabei ist vorgesehen, dass die Vertretung durch den Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung erfolgt.
Bisher wurde die Stadt in der Gesellschafterversammlung durch den Bürgermeister vertreten. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft sind laut Gesellschaftsvertrag fünf Mitglieder der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen vertreten. Die Besetzung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach einem Rotationsverfahren für jeweils zweieinhalb Jahre, sodass jede Stadt des Kreises im Zeitraum der Gesellschaft von fünf Jahren einmal ein ordentliches Mitglied benennen kann. Zuletzt wurde der Bürgermeister auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft als Vertreter der Stadt eingesetzt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 17Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel a) für den Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme und b) für das Beratungsgremium der E.ON FernwärmeZur Vorlage · 2004/287 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/287 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR). Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der HCR ist der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel als weiteres Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten.
Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden. Der Bürgermeister vertritt die Stadt Castrop-Rauxel in diesem Gremium für die Dauer seiner Amtszeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Kenntnis über diese Vertretung nimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Berührungen vermerkt. Die Entscheidung zur Kenntnisnahme der Vertretung im Aufsichtsrat der HCR ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 11. November 2004 vorgesehen.
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- 18Umlegungsausschuss; Wahl von Mitgliedern und ihrer StellvertreterZur Vorlage · 2004/265 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/265 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertretern für den Umlegungsausschuss für die Dauer der aktuellen Wahlperiode. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben setzt sich der Umlegungsausschuss aus einem Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst, einem Mitglied mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Dienst sowie einem Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten zusammen. Zusätzlich besteht das Gremium aus zwei Mitgliedern des Rates der Stadt.
Der Rat der Stadt ist dazu aufgerufen, zwei ordentliche Mitglieder sowie zwei direkte Stellvertreter zu wählen. Die Wahl soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 der Gemeindeordnung NRW erfolgen. Da die Amtszeiten der übrigen Mitglieder des Umlegungsusschusses zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abgelaufen sind, sind keine Ergänzungswahlen erforderlich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung der Ratsmitglieder keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 19Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen Bestellung des Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes für die VerbandsversammlungZur Vorlage · 2004/259 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/259 der Verwaltung befasst sich mit der Bestellung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen. Die Stadt Castrop-Rauxel ist Mitglied dieses Zweckverbandes.
Gemäß der Verbandssatzung setzt sich die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen, wobei jedem Mitglied eine Stimme zusteht. Die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Vertretung bildet zudem das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Demnach sind die Vertreter der Gemeinden durch die jeweilige Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlzeit aus deren Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes zu bestellen.
Nach der Wahl des Rates ist nun die Benennung eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung vorzunehmen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechenden Personen gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes bestimmt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 20Bestellung eines Vertreters und eines Stellvertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Mitgliederversammlung und den Vorstand des Vereins 'Werkstatt für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e. V.'Zur Vorlage · 2004/271 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 11. November 2004 über die Neubesetzung der städtischen Vertretung in den Organen des Vereins „Werkstatt für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e. V.“ beraten. Die Vorlage 2004/271 sieht die Bestellung eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin für die Dauer der aktuellen Ratswahlperiode vor.
Gemäß der Satzung des Vereins, die zuletzt im Januar 2002 geändert wurde, setzt sich der Vorstand aus fünf Personen zusammen. Die Stadt Herne stellt dabei zwei Mitglieder, während die Stadt Castrop-Rauxel sowie die Ortsvereinigungen Herne 1 und Herne 2 der „Lebenshilfe für geistig Behinderte e. V.“ jeweils ein Mitglied bestellen. Zudem ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu benennen, der zu den Vorstandssitzungen eingeladen wird.
Aufgrund der Kommunalwahl vom 26. September 2004 besteht die Notwendigkeit, die Vertreter für die Gremien des Vorstands und der Mitgliederversammlung neu zu bestimmen. Die Verwaltung empfiehlt, die Erste Beigeordnete als Vertreterin der Stadt Castrop-Rauxel und die Leiterin des Bereiches Soziale Förderung als Stellvertreterin für die Organe des Vereins zu bestellen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Entscheidung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 21Neuwahl Delegierter zu Genossenschaftsversammlungen der Emschergenossenschaft Hier: Änderungen in der Amtszeit 2000 bis 2005Zur Vorlage · 2004/257 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 11. November 2004 über die Neuwahl eines Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft beraten. Hintergrund der Vorlage 2004/257 ist die Neubesetzung eines Mandats für die laufende Wahlperiode von 2000 bis 2005.
Nach den vorliegenden Informationen wurde in einer früheren Entscheidung ein Ratsmitglied als direkten Delegierten für diesen Zeitraum bestimmt. Durch das Ausscheiden dieses Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel ist eine Neuwahl erforderlich geworden, um die Vertretung der Stadt in der Genossenschaftsversammlung sicherzustellen. Die Wahl erfolgt auf Basis der vollen Beitragseinheiten der Stadt.
Die aktuelle Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Genossenschaftsversammlung setzt sich zum Zeitpunkt der Vorlage aus dem Vorstandsvorsitzenden des EUV als Direktdelegiertem, einem Ratsmitglied als Stimmgruppendelegiertem sowie einem weiteren Ratsmitglied als stellvertretendem Mitglied im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft zusammen. Die Vorlage sieht vor, die entstandene Vakanz durch die Wahl einer neuen Person zu schließen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden durch die Maßnahme nicht erwartet.
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- 22Resolution der Stadt Castrop-Rauxel zur Bestandssicherung des Opelwerkes BochumZur Vorlage · 2004/289 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2004/289 den Beschlussvorschlag vorgelegt, eine Resolution zur Bestandssicherung des Opelwerkes Bochum zu verabschieden. Die Vorlage reagiert auf die angekündigten Stellenabbaumaßnahmen sowie die mögliche Schließung der Produktionsstätten am Standort Bochum.
Mit der Resolution bekundet der Rat der Stadt die Solidarität mit den Beschäftigten des Unternehmens. Gemeinsam mit dem Rat der Stadt Bochum wird das Management von GM/Opel aufgefordert, die laufenden Verhandlungen im Sinne der Sozialpartnerschaft zwischen Unternehmen und Betriebsrat zu führen. Dabei wird auf die verfassungsrechtlich verankerte Sozialbindung des Eigentums verwiesen. Der Rat unterstützt zudem die Forderung nach einem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen sowie nach der Entwicklung einer Zukunftsperspektive für den Standort Bochum.
Darüber hinaus richtet sich die Vorlage an die Landes- und Bundesregierung mit der Aufforderung, alle verfügbaren Möglichkeiten zur Sicherung der Arbeitsplätze und Standorte auszuschöpfen. Die Beschäftigten und Gewerkschaften werden zu einem gemeinsamen Vorgehen aufgerufen. Da die wirtschaftliche Lage des Opelwerkes auch Auswirkungen auf die Nachbarstädte wie Castrop-Rauxel hat, appelliert der Rat an die Städte und Kreise der Metropolregion Ruhr, die Situation gemeinsam zu bewältigen. Die Vorlage weist darauf hin, dass für den Haushalt keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 23Bau einer Dachkonstruktion am ZOB; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Oktober 2004Zur Vorlage · 2004/258 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Durchführung der Maßnahme „Bau einer Dachkonstruktion am ZOB“ entscheiden und die Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Oktober 2004 genehmigen. Der Hintergrund der Vorlage liegt in einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19. März 2002, der die Ausstattung des Busbahnhofs mit einer Dachkonstruktion vorsah.
Die Verwaltung führt aus, dass die ursprünglich im Haushaltsplan 2004 vorgesehenen Mittel für die Umsetzung nicht ausreichen. Grund hierfür sind Kostensteigerungen bei den Tiefbauarbeiten sowie höhere Kosten für die Dachkonstruktion, die auf die gestiegenen Stahlpreise zurückzuführen sind. Um die Vergabe des Auftrages dennoch zu ermöglichen, wurde gemäß der Gemeindeordnung eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt. Im Rahmen dieser Entscheidung wurde eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 410.000 Euro vorgenommen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 550.000 Euro. Davon werden Einnahmen in Höhe von 495.000 Euro von Dritten erwartet, sodass der städtische Eigenanteil bei 55.000 Euro liegt. Die Finanzierung der benötigten Haushaltsmittel ist im laufenden Jahr sowie im Finanzplanungszeitraum gesichert. Die Maßnahme wird als notwendig und unabweisbar eingestuft.
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- 24Ausbau der Industrieachse, 2. BauabschnittZur Vorlage · 2004/272 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/272 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Ausbau der Industrieachse im zweiten Bauabschnitt. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme sowie die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Oktober 2004 vor.
Der Sachverhalt beschreibt, dass die Stadt gemeinsam mit der LEG die Fläche vom Kreisverkehr Recklinghauser Straße bis zur Grenze des LEG-Geländes ausgeschrieben hat. Ursprünglich war ein kleinerer Ausbaubereich geplant. Aufgrund von Termingründen musste jedoch die gesamte Strecke auf dem LEG-Gelände in die Ausschreibung einbezogen werden. Hintergrund ist die Notwendigkeit, EU-Fördermittel, die bis zum 31. März 2006 verbaut und abgerechnet sein müssen, zeitgerecht zu nutzen, wodurch eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte nicht mehr realisierbar war.
Durch die Vergrößerung des Bauloses reichen die im Haushaltsplan 2004 ursprünglich vorgesehenen Mittel nicht aus. Um die Auftragsvergabe zu ermöglichen, wurde eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 290.000 Euro im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach der Gemeindeordnung NRW herbeigeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 721.960 Euro. Davon werden 613.666 Euro durch Einnahmen Dritter gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil 108.294 Euro beträgt. Die Finanzierung der benötigten Haushaltsmittel ist im laufenden Jahr sowie im Finanzplanungszeitraum gesichert.
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- 25Antrag der FWI-Fraktion; Hartz-IV-Gesetzgebung / 'Ein-Euro-Jobs'Zur Vorlage · 2004/270 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2004/270 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion zum Thema der Hartz-IV-Gesetzgebung sowie den sogenannten „Ein-Euro-Jobs“. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 11. November 2004 zur Beratung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die durch die Hartz-IV-Gesetzgebung geschaffen wurden, und thematisiert die Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen der Ein-Euro-Jobs. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Verweis auf den beiliegenden Antrag der Fraktion formuliert. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.10.2004; hier: Sanierung des Parkbades NordZur Vorlage · 2004/291 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben für die Ratssitzung am 11. November 2004 einen gemeinsamen Antrag zur Sanierung des Parkbades Nord im Bestand vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Sicherstellung des Erhalts der Badeanlage auf Grundlage des vorliegenden Borchmann-Gutachtens.
Die Antragsteller fordern, die Verwaltung mit der nachträglichen Bereitstellung der notwendigen Mittel für die Sanierung zu beauftragen. Hierfür sollen dem Haushalt 2004 nachträglich 1,2 Millionen Euro eingestellt werden. Für das Haushaltsjahr 2005 wird eine weitere Bereitstellung von 600.000 Euro beantragt, was einer Gesamtsumme von 1,8 Millionen Euro für die Sanierungsmaßnahmen entspricht.
Im Rahmen der Planung sollen die Maßnahmen unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft „Parkbad Nord“ durchgeführt werden. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, verschiedene Modelle des bürgerschaftlichen Engagements zu prüfen. Diese sollen dazu dienen, Möglichkeiten zur Kostenreduzierung sowohl bei der Sanierung als auch im laufenden Badebetrieb zu identifizieren. Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit einer nachhaltigen Sanierung zur langfristigen Sicherung der Anlage.
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- 27(ohne Titel)
- 28Anfragen der Ratsmitglieder
- 29Mitteilungen der Verwaltung
- 1Ausnahme vom Einstellungsstopp und der Wiederbesetzungssperre; hier: Einstellung des Referenten des Bürgermeisters nicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich