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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Vorstellung des Projektes "Emscherkunst 2016" durch Herrn Prof. Dr. Florian Matzner und Frau Dr. Simone Timmerhaus
- 3Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushalts- jahr 2016Zur Vorlage · 2016/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/013 des Haupt- und Finanzausschusses regelt die Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2015 sowie aus Vorjahren in das Haushaltsjahr 2016. Die Verwaltung beantragt hierzu verschiedene Beschlüsse für den Rat der Stadt.
Im investiven Bereich sollen Ermächtigungen für Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 283.387,63 € sowie Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2015 in Höhe von 1.212.049,65 € übertragen werden. Für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten wird zudem eine Übertragung von 3.991,04 € für konsumtive Aufwendungen vorgeschlagen.
Hinsichtlich der konsumtiven Haushaltsführung sieht der Vorschlag die Übertragung von 95.618,93 € für Aufwendungen und 87.269,86 € für Auszahlungen aus dem Jahr 2015 vor. Diese Ausnahmen begründet die Verwaltung damit, dass die entsprechenden Einzahlungen bereits realisiert wurden oder – wie im Fall der schulischen Inklusion – die Einzahlung erst im Februar 2016 erfolgt. Ein wesentlicher Teil der konsumtiven Mittel dient der Abrechnung von Leistungen für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Auftrag des Landes, für die die entsprechenden Zuweisungen bereits erfolgt sind.
Die Übertragungen erfolgen unter Beachtung der Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie der Nebenbestimmungen des Bescheides der Bezirksregierung Münster. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Übertragung aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab angelegt wurde und die Mittel nur für die konkret bezeichneten Maßnahmen zur Verfügung stehen.
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- 4Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2015 - Stand 30.09.2015Zur Vorlage · 2016/021 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/021 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 unter Berücksichtigung des Standes vom 30. September 2015. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits in der Sitzung vom 18. November 2014 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2015 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 24. März 2015 genehmigt wurde.
Die Vorlage erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW. Nach § 6 Absatz 3 dieses Gesetzes ist eine jährliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans erforderlich, wobei die Vorlage zur Genehmigung spätestens am ersten Dezember vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der Bezirksregierung Münster einzureichen ist. Zudem schreibt § 7 des Gesetzes vor, dass ein Bericht über die Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stand des 30. Septembers der Bezirksregierung vorzulegen ist. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales.
Mit der vorliegenden Vorlage wird dem Rat der Stadt der Bericht, der zusammen mit den Anlagen bis zum 1. Dezember 2015 der Bezirksregierung vorliegt, zur Kenntnis gebracht. Ein Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 zum Stand 30. September 2015 zur Kenntnis nimmt.
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Hauptdokument|20160112094853|20160112095748|20160112094858|20160112094903|20160112094907|20160112094911|20160112095543|20160112095605|20160112095651|20160112095716
- 5Änderung des Gesellschaftsvertrages der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbHZur Vorlage · 2016/027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass das als entsandtes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der GeWo fungierende Ratsmitglied den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmt.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss der Aufsichtsratssitzung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH vom 11. Dezember 2013. In dieser Sitzung wurde entschieden, den bestehenden Aufsichtsrat aufzulösen und stattdessen ein regelmäßiges Jour Fixe einzurichten. Diese Entscheidung wurde der Politik bereits im Jahr 2014 mitgeteilt.
Die Auflösung des Aufsichtsrates erfordert eine Anpassung der bestehenden vertraglichen Regelungen, insbesondere der Paragrafen, die den ursprünglichen Aufsichtsrat betreffen. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungen wurden im Vorfeld zwischen der zuständigen Verwaltung und dem Oberbürgermeister abgestimmt. Die entsprechenden Anpassungen des Gesellschaftsvertrages sind in der Vorlage gegenüber der ursprünglichen Fassung farblich hervorgehoben dargestellt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse durch diese Änderung wird nicht angegeben.
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- 6Rahmenvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen zur elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Zur Vorlage · 2016/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant, der Rahmenvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende nicht beizutreten. Die Verwaltung sieht in der neuen Regelung keine wesentliche Entlastung des Verwaltungsaufwands, da die bisherigen Prozesse zur Versorgung, wie die Ausgabe von Behandlungsscheinen und die Einholung amtsärztlicher Begutachtungen, in ähnlichem Umfang fortbestehen würden.
Nach aktuellem Stand würde der Beitritt zu der Vereinbarung mit der Knappschaft-Bahn-See eine jährliche finanzielle Mehrbelastung von mindestens 118.225 Euro verursachen. Diese Summe ergibt sich aus den an die Krankenkasse zu zahlenden Verwaltungskosten, die pro Leistungsberechtigtem jährlich mindestens 135 Euro betragen, abzüglich der wegfallenden Kosten für die Abrechnungsstelle beim Kreis Recklinghausen. Zudem müssten für die erste Quartalsabrechnung nach Einführung hohe Abschlagszahlungen in Höhe von 200 Euro pro Person und Monat bereitgestellt werden.
Die medizinische Versorgung der Asylsuchenden ist in Castrop-Rauxel durch das bestehende Verfahren mit Behandlungsscheinen sowie durch Kostenzusagen in Notfällen sichergestellt. Ein direkterer Zugang zu ärztlichen Leistungen durch die Gesundheitskarte würde für die Betroffenen keine wesentlichen Vorteile bringen. Ein erneutes Prüfen eines Beitritts ist vorgesehen, sofern eine bundesweit einheitliche, kostengünstigere Regelung getroffen wird oder Änderungen an der Landesrahmenvereinbarung hinsichtlich der Verwaltungskosten erfolgen.
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- 7Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 11.08.511100 - Versorgungsaufwendungen für Beamte; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2016/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 16. Dezember 2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds bestätigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 136.830,00 Euro für die Buchungsstelle der Versorgungsaufwendungen für Beamte.
Die Grundlage für den Bedarf ist eine Nachforderung der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe für das Jahr 2015. Während die Stadt im laufenden Jahr monatliche Abschläge in Höhe von insgesamt 4.512.756,00 Euro geleistet hat, belaufen sich die endgültigen Zahlungsverpflichtungen laut Festsetzungsbescheid auf 4.704.913,64 Euro. Daraus ergibt sich eine Differenz von 192.157,64 Euro. Da im Haushalt für die entsprechende Buchungsstelle nur noch ein Restbetrag von 55.331,00 Euro zur Verfügung steht, entsteht ein Mehraufwand.
Da die Nachforderung unmittelbar fällig war und die nächste reguläre Ratssitzung erst für Februar 2016 angesetzt war, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW genutzt. Die Deckung der Mehrauszahlungen soll durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus anderen Haushaltsstellen erfolgen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Haushaltsüberschreitung bei der Buchungsstelle 54.01/0519.784800 "Sanierung Marktplatz Castrop" (bewirtschaftete Fläche)Zur Vorlage · 2016/039 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 20. Januar 2016 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine Haushaltsüberschreitung bei der Buchungsstelle für die Sanierung der bewirtschafteten Fläche des Marktplatzes Castrop.
Über die im Haushaltsplan 2016 bereits vorgesehenen 300.000 Euro sollen weitere 80.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt zu 90 Prozent aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) und zu 10 Prozent aus eigenen Mitteln der Stadt. Die Bereitstellung dieser Mittel wird dadurch möglich, dass für die Maßnahme „Erweiterung der Tageseinrichtung für Kinder Recklinghauser Straße 329“ keine Förderung aus dem KInvFöG in Anspruch genommen werden kann, da sich das Vorhaben als nicht förderfähig herausgestellt hat. Die Verwaltung wurde beauftragt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Erweiterung der Kindertagesstätte zu prüfen.
Die zuständige Kommunalaufsbehörde hat ihr Einverständnis zu der beabsichtigten zusätzlichen Mittelbereitstellung sowie zur Vorabfreigabe der entsprechenden Haushaltsmittel bereits erklärt. Vor der Inanspruchnahme der Mittel ist die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.
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- 9Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016Zur Vorlage · 2016/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/029 regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016 in Castrop-Rauxel. Grundlage der Verordnung ist § 6 des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, der es der örtlichen Ordnungsbehörde ermöglicht, jährlich bis zu vier Sonntage oder Feiertage für eine Dauer von bis zu fünf Stunden freizugeben. Eine Öffnung ist dabei nur im Rahmen von Veranstaltungen wie Märkten oder Festen zulässig.
Die Verordnung legt spezifische Termine und Zeiträume für verschiedene Stadtbereiche fest. Im südlich der A 42 gelegenen Stadtgebiet sind Verkaufsstellen am 17.04., 23.10. und 27.11.2016 zwischen 13.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Für den Ortsteil Ickern sind Termine am 24.04. und 04.09.2016 vorgesehen, während im westlichen Bereich von Habinghorst der 13.03., 28.08. und 02.10.2016 gelten. Im östlichen Bereich von Habinghorst sind die Öffnungszeiten von 12.00 bis 17.00 Uhr für den 03.04., 03.07. und 09.10.2016 festgelegt.
Die Termine wurden mit den Vertretern des Einzelhandels abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Planungsunsicherheiten in den Werbegemeinschaften die Verordnung jeweils nur für ein Kalenderjahr ausgestellt wird. Ein Verstoß gegen die festgelegten Geschäftszeiten kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 10Antrag DIE LINKE vom 18.01.2016; Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für Aufgaben der Integration von FlüchtlingenZur Vorlage · 2016/026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/026 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Januar 2016. Gegenstand des Antrags ist die Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, um spezifische Aufgaben im Bereich der Integration von Flüchtlingen zu übernehmen.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie in den Rat der Stadt vorgelegt. Die Beratungsfolge war für den 4. Februar 2016 im Betriebsausschuss und für den 11. Februar 2016 im Rat der Stadt vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 11Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, Teilaufhebung Planbereich „Europaplatz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung behandelt die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11, Planbereich „Europaplatz“, in Castrop-Rauxel. Der betroffene Bereich umfasst eine Fläche von etwa 750 m² an der Ostseite der Bahnhofstraße in der Gemarkung Rauxel und umfasst die Flurstücke 573 und 613.
Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2002 sah die Entwicklung eines Wohn- und Gesundheitsparks vor. Während die Planung weitgehend umgesetzt wurde, blieb ein geplanter Erweiterungsbau auf einem städtischen Grundstück unrealisiert. Da die starren Festsetzungen des bestehenden Plans eine dynamische Weiterentwicklung sowie eine anderweitige Nutzung der Fläche verhindern, wird die Teilaufhebung als notwendig erachtet. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schließung einer Baulücke zu schaffen, sodass sich künftige Vorhaben nach den Zulässigkeitsmaßstäben der Umgebung richten können.
Der Rat der Stadt soll über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange entscheiden, die Themen wie Kampfmittel, Verkehrssicherheit, Naturschutz sowie Leitungen betreffen. Zudem wird die Entscheidung über redaktionelle Änderungen an der Begründung sowie der Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung vorgeschlagen. Durch die Flexibilisierung der Planung soll die Innenentwicklung gefördert und die Veräußerung des städtischen Grundstücks als Bauland ermöglicht werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20151119095019|20151119095026|20151130110849|20151130110914|20151130111612|20151130111637
- 12Bebauungsplan Nr. 228 1. Änderung Planbereich „Bladenhorster Straße/ Schlenkestraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/003 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/003 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 228 für den Planbereich „Bladenhorster Straße/ Schlenkestraße“ im Stadtteil Behringhausen. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss für die Änderung des Plans.
Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 480 Quadratmeter im Südwesten von Castrop-Rauxel. Der Anlass für die Änderung ergibt sich aus der Information einer Eigentümerin, dass eine privatrechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1987 eine Bebauung vorsah, die im ursprünglichen Bebauungsplan nicht berücksichtigt wurde. Durch die Erweiterung der vorhandenen Baugrenze in Richtung Norden soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um die Grundstücksflächen baulich zu nutzen. Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vor und legt Festsetzungen zur überbaubaren Fläche, zur maximal zulässigen Gebäudehöhe sowie zur Dachform und Dachneigung fest.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie Einwendungen aus der Öffentlichkeit eingereicht. Die Anregungen der Behörden bezogen sich primär auf den Artenschutz, während die Fragen der Öffentlichkeit die überbaubare Grundstücksfläche und mögliche Beeinträchtigungen durch die Bebauung betrafen. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen gemäß dem beiliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung beschließen und die Begründung billigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20151207142208|20151207142217|20151222111711|20151207142257|20151207142305|20151207142315|20151207142325|20151207142337
- 13Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Abrundungssatzung - Planbereich: „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2016/008 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Abrundungssatzung für den Planbereich „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ entscheiden. Ziel der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist es, eine Fläche von etwa 2,1 Hektar in der Gemarkung Henrichenburg in den planerischen Innenbereich einzubeziehen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen werden, da das Grundstück derzeit als Außenbereich eingestuft ist.
Die Planung sieht vor, ein Baufeld im östlichen Teil des Geltungsbereichs auszuweisen, um eine klare Abgrenzung zum Außenbereich zu gewährleisten. Durch die Einbeziehung der Fläche soll der Siedlungsrand abgerundet werden. Ein städtebaulicher Vertrag regelt, dass das bestehende Gebäude der Kindertagesstätte nach Fertigstellung des Neubaus auf Kosten des Vorhabenträgers abgerissen wird. Die entstehende Freifläche soll gärtnerisch aufgewertet und der Stadt unentgeltlich überlassen werden.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen zu Themen wie Leitungsrechten, Boden- und Artenschutz sowie Freiflächenschutz ein. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahmen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen. Zudem sollen redaktionelle Änderungen an der Kartengrundlage, bedingt durch eine Flurstückteilung und die Ergänzung der Feuerwache, übernommen werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der dazugehörigen Begründung vor.
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Hauptdokument|20151209133004|20151221084513|20160125074419|20160125074436|20160125074547|20160125074601|20160125074613
- 14Sachstandsbericht zur aktuellen FlüchtlingssituationZur Vorlage · 2016/036 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/036 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel enthält einen Sachstandsbericht zur aktuellen Flüchtlingssituation. Der Bericht dokumentiert, dass der Stadt im vergangenen Jahr etwa 1.000 Flüchtlinge sowie 150 Geduldete zugewiesen wurden. Basierend auf dem landesweiten Aufnahmeschlüssel für Nordrhein-Westfalen ergibt sich für die Stadt eine Quote von 54 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, von denen 27 ohne Begleitung von Angehörigen in verschiedenen Einrichtungen oder von der Stadtverwaltung angemieteten Wohnungen untergebracht sind. Die Kosten für Unterbringung, Versorgung und medizinische Behandlungen werden durch das Land erstattet, wobei die Kommunen eine Verwaltungskostenpauschale erhalten.
Im Bereich der schulischen Integration wurden für verschiedene Jahrgänge an Schulen wie der Franz-Hillebrand-Hauptschule, der Sekundarschule Süd und dem Adalbert-Stifter-Gymnasium Kapazitäten geschaffen. Für die Primarstufe sind zusätzliche Klassen an der Cottenburgschule und der Grundschule Am Busch vorgesehen.
Die Unterbringung erfolgt derzeit in städtischen Unterkünften, angemieteten Wohnungen sowie in Turnhallen und Jugendzentren. Da für das Jahr 201<0xC2>6 mit einem weiteren Zuzug von 750 bis 1.000 Personen gerechnet wird, plant die Verwaltung die Schaffung neuer Kapazitäten. Hierzu wird der Pavillon sowie die ehemalige Grundschule Marienburger Straße in Ickern umgebaut, wodurch etwa 260 Plätze entstehen sollen. Weitere Optionen, wie die Nutzung von Holzhäusern, werden geprüft, während die Nutzung von Wohnschiffen oder Containerdörfern aufgrund von Infrastrukturmängeln oder Kosten nicht in Betracht gezogen wurde. Der Rat der Stadt hat den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 15Beteiligung der Stadtwerke Castrop-Rauxel am Windrad Süd Kapitaleinlage der Stadt Castrop-Rauxel in die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2016/007 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die eine Änderung des Ratsbeschlusses vom 27. August 2015 betrifft. Gegenstand der Vorlage ist die Neuzuordnung der Deckungsmittel für eine Kapitaleinlage in Höhe von 195.390 Euro. Diese Einlage dient der Beteiligung der Stadt als Gesellschafterin der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH an den neu zu gründenden Gesellschaften CAS Wind Verwaltungs-GmbH sowie CAS Wind GmbH & Co. KG.
Die ursprüngliche Planung sah vor, die Mittel aus Minderauszahlungen für die Brücke Bennertor sowie aus Mehreinzahlungen durch die Veräußerung von Grundbesitz zu decken. Da jedoch bereits ein Teil der Mittel für die Brücke Bennertor anderweitig verausgabt wurde, muss die Deckung angepasst werden. Die neue Verteilung der Mittel setzt sich nun aus Minderauszahlungen bei der Brücke Bennertor in Höhe von 144.894,54 Euro, Minderauszahlungen im Bereich des Altstadtkonzepts (Rondell Lönsstr.) in Höhe von 38.105,46 Euro sowie Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von 12.390 Euro zusammen.
Die Entscheidung wurde aufgrund der Notwendigkeit einer zeitnahen Auszahlung der Kapitaleinlage noch vor der nächsten regulären Ratssitzung im Februar 2016 als Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet. Da die Haushaltsüberschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, ist eine Entscheidung durch den Rat erforderlich.
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- 16Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 61.01.525700 (Erstattungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen) hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2016/006 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 7. Dezember 2015 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 61.01.525700 für Erstattungen an andere öffentliche Sonderrechnungen.
Hintergrund der Vorlage ist die Erstattung einer Forderung des Erlebens- und Freizeitparks (EUV) in Höhe von 83.750 Euro. Diese Kosten entstanden durch Baumscheibensanierungen, die infolge von Schäden durch den Sturm Ela durchgeführt werden mussten. Da die Haushaltsmittel für den Teilbetrieb IX aufgrund dieser Maßnahmen nicht ausreichten, wurde die Erstattung des vorgeleisteten Betrages beantragt.
Die Finanzierung der Maßnahme soll über Deckungsmittel erfolgen. Da die Sanierung der Glückauf-Kampfbahn mit einem Aufwand von 181.220,46 Euro unter der ursprünglich geplanten Summe von 300.000 Euro liegt, stehen entsprechende Mittel bei der Buchungsstelle 61.01.525701 zur Verfügung. Da die erforderliche Summe eine Überschreitung der Haushaltsgrenzen gemäß der Haushaltssatzung darstellt, liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat. Die Information über diesen Vorgang erfolgt in der Sitzung am 11. Februar 2016.
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- 17Genehmigung des Dringlichkeitsentscheid gem. § 60 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW - Änderung des Beschlusses 2015/311 über die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für den Umbau des Pavillons der ehemaligen Grundschule Marienburger Straße zu einer Flüchtlingsunterkunft sowie außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für den Umbau des Hauptgebäudes ehemalige Grundschule Marienburger Straße zu einer FlüchtlingsunterkunftZur Vorlage · 2016/009 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt soll über die Genehmigung eines Dringlichkeitsentscheids vom 16. Dezember 2015 sowie über die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung NRW entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Mittel für den Umbau der ehemaligen Grundschule Marienburger Straße zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft.
Im Rahmen von Planungsänderungen kann beim Umbau des Pavillons auf den Einbau einer Brandmeldeanlage sowie auf eine zweite Fluchttreppe verzichtet werden. Dies führt zu Einsparungen in Höhe von insgesamt 25.400 Euro, die sich auf die Baumaßnahme und den Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter verteilen.
Gleichzeitig besteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in gleicher Höhe von 25.400 Euro für das Hauptgebäude der ehemaligen Schule. Diese Mittel sind für die Errichtung einer Essensausgabe sowie für die Instandsetzung von Toilettenanlagen vorgesehen, da eine Mitnutzung der Schulmensa der JKGS nicht möglich ist und im Pavillon baulich bedingt nicht ausreichend sanitäre Anlagen geschaffen werden können. Die Kosten für diese Maßnahmen teilen sich in investive Kosten, den Erwerb von Wirtschaftsgütern und konsumtive Aufwendungen auf.
Da eine kurzfristige Entscheidung durch den Rat oder den Hebammen- und Finanzausschuss vor der nächsten Sitzung am 11. Februar 2016 nicht möglich ist, wird die Genehmigung des Dringlichkeitsentscheids beantragt. Die Deckung der Mehraufwendungen soll durch Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen sowie durch Mehreinnahmen erfolgen.
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- 18Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2016/017 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 11. Februar 2016 über die Erweiterung der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss entscheiden. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung sieht vor, gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel zwei weitere Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss zu wählen.
Die Grundlage für diese personelle Ergänzung bildet die Satzung für das Jugendamt sowie das Erste Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese Regelungen legen fest, dass dem Jugendhilfeausschuss neben den stimmberechtigten Mitgliedern weitere beratende Vertreter aus verschiedenen Bereichen, wie etwa der Polizei, der Schulen oder der Kirchen, angehören. Zudem ist eine Vertretung des Jugendamtselternbeirats vorgesehen.
Nachdem sich der Jugendamtselternbeirat am 4. November 201
er konstituiert hat, wurde dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12. November 2015 die Bestellung einer ständigen Vertretung mit beratender Stimme einstimmig befürwortet. Der Vorschlag sieht vor, eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirats als ordentliches Mitglied sowie eine Stellvertreterin in den Ausschuss zu berufen. Die Entscheidung über diese Wahlen liegt gemäß der Satzung beim Rat der Stadt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 19Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis90 / Die Grünen und FDP vom 27.01.2016 hier: WohnraumZur Vorlage · 2016/037 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/037 befasst sich mit dem Thema Wohnraum. Der Antrag wurde am 27. Januar 2016 von den Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gestellt. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 11. Februar 2016 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter inhaltlicher Sachverhalt oder detaillierte Maßnahmen zur Wohnraumgestaltung sind dem vorliegenden Dokumentstext nicht direkt zu entnehmen, da auf die entsprechende Anlage für den Beschlussvorschlag verwiesen wird. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Umbesetzung Jugendhilfeausschuss nach Neuwahl des Kinder-und JugendparlamentsZur Vorlage · 2016/066 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht eine Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses zur Entscheidung an. Hintergrund der Tischvorlage 2016/066 ist die Neuwahl des Kinder- und Jugendparlaments, die am 29. November 2015 stattgefunden hat. Infolge dieser Wahl stehen die bisherigen Vertreter im Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt vier Personen aus dem neuen Kinder- und Jugendparlament als Vertreter mit beratender Stimme in den Jugendhilfeausschuss wählt. Die Nominierung umfasst zwei ordentliche Mitglieder sowie zwei Stellvertreter. Die Besetzung erfolgt gemäß der Satzung für das Jugendamt, die vorsieht, dass sachkundige Bürger vom Rat der Stadt zu wählen sind.
Mit der Neubesetzung der Mandate sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister vorgelegt und dient der Sicherstellung der personellen Vertretung der Interessen des Kinder- und Jugendparlaments in den Ausschussgremien der Stadt.
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- 21Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.14.523144 (Sanierung Kälteversorgung/ Lüftungstechnik Stadt- und Europahalle)Zur Vorlage · 2016/059 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2016/059 des Immobilien-Managements sieht eine außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung der Kälteversorgung und Lüftungstechnik der Stadt- und Europahalle vor. Da im Jahr 2015 nicht alle gebundenen Aufträge im Rahmen der ursprünglich veranschlagten 550.000 Euro abgeschlossen werden konnten, sollen die verbleibenden Restarbeiten im Jahr 2016 durchgeführt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, im Ergebnisplan eine Summe von 250.305,43 Euro für die entsprechende Buchungsstelle bereitzustellen. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch Mehrerträge aus dem Energiefonds für die Kälteversorgung und Lüflungstechnik der Stadt- und Europahalle.
Parallel dazu ist eine Erhöhung der Auszahlungsmittel im Finanzhaushalt auf 312.977,43 Euro vorgesehen. Dieser Betrag umfasst neben den neuen Anforderungen auch eine Rechnungsanweisung aus dem Vorjahr in Höhe von 62.672 Euro. Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen aus dem genannten Energiefonds. Da die geplante Überschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 22Anfragen der Ratsmitglieder
- 23Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich