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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)Zur Vorlage · 2017/130 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerin hat mit Verfügung vom 19. Mai 2017 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ausgesprochen. Grund für diese Maßnahme sind Entwicklungen bei den Erträgen und Aufwendungen im Zeitraum Mai 2017. Laut Verwaltung zeichnen sich im Ergebnishaushalt Verschlechterungen gegenüber der ursprünglichen Planung ab, die unter anderem auf gestiegene Personalaufwendungen sowie geringere Erträge aus der Gewerbesteuer zurückzuführen sind. Es wird erwartet, dass die Gewerbesteuereinnahmen um einen siebenstelligen Betrag hinter dem geplanten Ansatz zurückbleiben werden, wodurch das angestrebte positive Rechnungsergebnis gefährdet ist.
Die Sperre umfasst alle Buchungsstellen und Teilpläne des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie grundsätzlich auch Maßnahmen der Investitions-Dringlichkeitsliste. Ausgenommen von dieser Sperre sind jedoch bestimmte investive Auszahlungsansätze. Hierzu zählen Maßnahmen, die durch Zuwendungen oder Zuweisungen vollständig refinanziert werden, Projekte aus dem Programm „Gute Schule 2020“ sowie Maßnahmen, die durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden. Ebenfalls nicht betroffen sind rentierliche Maßnahmen sowie Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit zur Bedienung von Kreditverpflichtungen.
Die Entscheidung wurde im Einvernehmen mit dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten getroffen. Der Rat der Stadt wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben über die Sperre unterrichtet und hat die Möglichkeit, diese ganz oder teilweise aufzuheben. Für Investitionsmaßnahmen, die nicht von der Ausnahme geregelt sind, ist eine Mittelfreigabe nur durch Einzelfallentscheidungen auf Basis von Folgekostenberechnungen möglich.
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- 3Entwurf Gesamtabschluss gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW für das Jahr 2015Zur Vorlage · 2017/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/098 befasst sich mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 116 der Gemeindeordnung NRW. Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht. Im Rahmen der Konsolidierung wurde lediglich der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel als verselbstständigtes Aufgabenbereich in den Abschluss einbezogen, während auf die Aufnahme weiterer Beteiligungen aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde.
Aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamabschlüsse können für die Jahre 2011 bis 2014 vereinfachte Verfahren angewandt werden. Hierbei ist lediglich die Bestätigung der Entwurfsfassungen durch den Bürgermeister sowie die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde erforderlich. Die Entwürfe für die Jahre 2011 bis 2014 liegen der Vorlage als Anlagen bei.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist hingegen das Regelverfahren anzuwenden, welches eine Vollprüfung sowie die Feststellung durch den Rat und die Entlastung des Bürgermeisters vorsieht. Da der Abschluss für 2015 in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Abschluss für 2010 steht, beabsichtigt die Verwaltung, die Feststellung der Abschlüsse 2010 und 2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters gemeinsam nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorzubereiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
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Hauptdokument|20170427175551|20170427175703|20170427175804|20170427175901|20170427175956
- 43. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2018Zur Vorlage · 2017/091 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die dritte Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschließen, um den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2018 von bisher 17 Prozent auf 20 Prozent anzuheben. Die Verwaltung führt als Zwecke für diese Erhöhung sowohl die Finanzierung des Haushalts als auch die Bekämpfung von Spielsucht an. Durch die Anhebung um drei Prozentpunkte werden Mehreinnahmen von etwa 50.000 Euro pro Prozentpunkt erwartet.
Die vorliegende Vorlage des Haupt- und Finanzausschusses erläutert, dass die Steuer als Lenkungssteuer fungiert, um das Spielen aufgrund der damit verbundenen Folgekosten für die Gemeinschaft unattraktiver zu gestalten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung auf 20 Prozent rechtliche Herausforderungen durch Automatenaufsteller mit sich bringen könnte, wobei die Verwaltung auf die bisherige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen verweist, welches eine sogenannte Erdrosselungswirkung bisher verneint hat.
Die wirtschaftliche Situation der Automatenaufsteller in der Stadt wird als stabil dargestellt, da die Einnahmen aus der Besteuerung seit 2013 gestiegen sind und die Anzahl der Spielhallen sowie der Geräte seit 2012 unverändert blieb. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss mit einer Vorlaufzeit, um den Steuerpflichtigen eine Anpassung ihrer Kalkulation zu ermöglichen. Neben der Satzungserhöhung ist eine redaktionelle Änderung im Text vorgesehen. Die Neuregelung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.
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- 5Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 25.01.731905 - Zuschüsse an übrige Bereiche - in Höhe von 300.340,00 €.Zur Vorlage · 2017/108 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 300.340,00 Euro bei der Buchungsstelle 25.01.731905 entscheiden. Dabei handelt es sich um Zuschüsse an übrige Bereiche, konkret für das Westliche Landesturnmuseum (WLT).
Hintergrund der Vorlage ist die zeitliche Verschiebung von Zahlungsströmen. Der Zuschuss für das Jahr 2016 wurde erst Ende 2016 angefordert, was dazu führte, dass die Zahlung im Jahr 2017 als Aufwand verbucht wurde. Da das WLT den Zuschuss für das Jahr 2017 aufgrund eines laufenden Bauvorhabens bereits vorzeitig beantragt hat, entsteht ein zusätzlicher Bedarf an liquiden Mitteln im laufenden Jahr. Durch die bereits erfolgte Zahlung des Vorjahresbetrages im Jahr 2017 fehlen die entsprechenden Mittel im Finanzplan.
Die Deckung dieser Mehrauszahlung soll durch Mittelverschiebungen erfolgen. Die erforderlichen Mittel werden aus Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 61.01.751810, welche die Zinsen für Kassenkredite umfasst, bereitgestellt. Da die beantragte Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist eine Entscheidung durch den Rat der Stadt erforderlich. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
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- 6Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 30.04.2017Zur Vorlage · 2017/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht des Finanzcontrollings der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel zum Stand 30. April 2017 weist für die Teilergebnishaushalte Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 323.290 Euro aus. Im korrespondierenden Teilfinanzhaushalt werden Verschlechterungen von 319.290 Euro prognostiziert.
Innerhalb der Unternehmenszentrale werden Mehraufwendungen durch die Neufassung der Entschädigungsverordnung sowie durch die Umstellung auf eine neue Finanzsoftware erwartet. Demgegenüber stehen in der allgemeinen Finanzwirtschaft prognostizierte Verbesserungen, die unter anderem auf Erstattungsleistungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit sowie auf günstigere Zinsniveaus bei Liquiditätskrediten zurückzuführen sind. Eine erhebliche Verschlechterung der Erträge aus der Gewerbesteuer ist jedoch absehbar, deren genaue Höhe zum Berichtszeitpunkt noch nicht beziffert werden kann.
Im Bereich der Betriebe werden bei der Schülerbeförderung und den Kosten der Tagespflege Mehraufwendungen erwartet. Zudem sind für Instandsetzungsmaßnahmen an Sportgeräten zusätzliche Mittel erforderlich. Im Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements werden hingegen Mehrerträge aus Forderungen gegenüber Energieversorgern prognostiziert.
Bei den Aufwendungen für Personal und Versorgungsleistungen rechnet die Verwaltung mit einer Verschlechterung von rund 1.434.000 Euro. Weitere finanzielle Risiken bestehen bei den Leistungen für Flüchtlinge sowie bei den Hilfen für junge Menschen, da hier die Höhe künftiger Kosten oder Erstattungsleistungen durch das Land noch nicht abschließend feststeht. Die Verwaltung geht davon aus, dass die identifizierten Verschlechterungen durch andere Haushaltspositionen kompensiert werden können.
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- 7Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2017- Stand 31.03.2017Zur Vorlage · 2017/132 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/132 des Haupt- und Finanzausschusses legt den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2017 mit dem Stand vom 31. März 2017 vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2017 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 3. März 2017 genehmigt wurde.
Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Haushaltsanierungsplans erforderlich, wobei die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung spätestens zum 1. Dezember vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgen muss. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass ein Bericht zur Umsetzung des Plans zum Stand des 31. März jährlich bis spätestens zum 15. April der Bezirksregierung vorzulegen ist. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat der Stadt den Bericht, der bereits am 15. April 2017 der Bezirksregierung Münster vorgelegt wurde, zur Kenntnis zu bringen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20170519112517|20170519112529|20170519112546|20170519112555|20170519112603|20170519112639|20170519112645|20170519113905
- 8Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/124 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel und wird dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH verzeichnete für das Jahr 2016 ein vorläufiges Ergebnis von einem Verlust in Höhe von 912.610,00 Euro. Bei der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (EMW) wird auf den Stand der Luftbildaufnahmen von Herbst 2016 sowie auf die Fortführung der Kostenübernahme durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH verwiesen. Die LEG Wohnen NRW meldete für das vierte Quartal 2016 einen Rückgang der Mietrückstände auf 245.919 Euro sowie eine Dividendenausschüttung an die Stadt in Höhe von 3.681,30 Euro.
Die Stadtwerke Castrop-Rausel GmbH verzeichneten im Geschäftsjahr 2016 ein Wachstum im Energievertrieb bei einem Jahresüberschuss von null Euro. Für das Jahr 2017 wird erstmals ein positives Ergebnis erwartet. Die EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel GmbH wies für das zweite Halbjahr 2016 keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen auf.
Bei der WiN Emscher-Lippe GmbH GmbH belief sich der Jahresfehlbetrag 2016 auf 279.992 Euro. Die Gesellschaft führt Projekte wie das ChemieCluster 4.0 sowie den NGA-Ausbau und die Entwicklung von InnovationCities durch. Für das Jahr 2017 sind im Rahmen der Beteiligung an der newPark GmbH voraussichtlich Nachschusspflichten in Höhe von 1.435,18 Euro zu leisten.
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- 9Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsetzes (KInvFöG NRW); 2. Fortschreibung 2017Zur Vorlage · 2017/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt einen Sachstandsbericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) vor. Ziel der Vorlage ist die Kenntnisnahme des Berichts sowie die Beschlussfassung über eine neue Gesamtmaßnahmenliste. Die Stadt verfügt über Fördermittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro, ergänzt durch einen Eigenanteil von 10 Prozent, was ein Gesamtvolumen von etwa 8,96 Millionen Euro ergibt.
Der Bericht dokumentiert Anpassungen im Maßnahmenkatalog. Während einige Projekte, wie die Sanierung der Franz-Hillebrandt-Schule oder der Erich-Kästner-Schule, in das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ umgeschichtet wurden, konnten andere Maßnahmen aufgrund fehlender Förderfähigkeit oder geänderter Planungen nicht umgesetzt werden. Im Gegenzug wurden neue Vorhaben in die Liste aufgenommen, darunter die Revitalisierung einer Brachfläche am Europaplatz sowie verschiedene Sanierungen an Kindergärten und die energetische Erneuerung von Fenstern an der Franz-Hilesbrandt-Schule. Zudem wurden bereits zahlreiche Maßnahmen, etwa am Marktplatz oder an verschiedenen Schulen, erfolgreich abgeschlossen und die Fördermittel abgerechnet.
Die aktuelle Kalkulation weist eine Überzeichnung der Maßnahmenliste um etwa 94.000 Euro aus. Die Finanzierung der für das Jahr 2018 geplanten Maßnahmen sowie die Sicherung der erforderlichen Eigenanteile sollen im Rahmen des anstehenden Haushaltsplanverfahrens für das Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt werden.
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- 10Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01.525800125 „Kons. Aufwendungen Beleuchtung i.R. Neugestaltung Marktplatz“ in Höhe von 26.000 € (konsumtiv).Zur Vorlage · 2017/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/131 behandelt die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Marktplatzes. Konkret geht es um die Deckung von Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 26.000 Euro.
Die Maßnahme zur Abrüstung und Erneuerung der Beleuchtung konnte im Haushaltsjahr 2016 nicht abgeschlossen werden. Da es sich um eine konsumtive Maßnahme handelt, ist eine Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr nicht möglich, weshalb für 2017 zusätzliche Mittel benötigt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme haben sich im Zuge der Umsetzung um etwa 4.000 Euro auf insgesamt 145.486,49 Euro erhöht. Die Umsetzung wird durch Landeszuwendungen der Bezirksregierung Münster zu 80 Prozent gefördert.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch die Verwendung von Mehrerträgen in Höhe von 20.800 Euro aus der Buchungsstelle für die Beleuchtung des Marktplatzes sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 5.200 Euro aus dem Bereich der Erstattungen an öffentliche Sonderrechnungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung sowie die entsprechende Mehrauszahlung im Finanzplan zur Kenntnis nimmt. Da die Überschreitung unter dem in der Haushaltssatzung festgelegten Schwellenwert von 75.000 Euro liegt, ist hierfür keine formelle Zustimmung des Rates erforderlich.
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- 11Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01/0125.785710 „Stadt macht Platz - Neugestaltung Marktplatz Castrop“ (2. BA) in Höhe von 110.000 €.Zur Vorlage · 2017/129 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Castrop-Rauxel wird die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Jahr 2017 beantragt. Konkret geht es um eine Summe von 110.000 Euro für die Maßnahme „Stadt macht Platz - Neugestaltung Marktplatz Castrop“ (2. Bauabschnitt).
Der zusätzliche Finanzbedarf ergibt sich aus der Überschreitung der ursprünglich angesetzten Mengen bei Pflasterschnitten, dem Bodenaushub sowie dem Einbau von zusätzlichem Material. Die Notwendigkeit dieser Mittel wurde erst nach Vorliegen der Schlussrechnung und einer detaillierten Prüfung der Massenermittlung durch die zuständige Fachabteilung ersichtlich. Die Bauausführende Firma hatte hierfür ein externes Ingenieurbüro mit der Erstellung eines digitalen Endaufmaßes beauftragt.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgaben soll durch Mehreinnahmen aus einer anderen Investitionszuwendung des Landes erfolgen. Dabei werden Mittel aus der Buchungsstelle für die Deckenerneuerung mit Unterbau der Waldenburger Straße in Höhe von 110.000 Euro herangezogen. Die Maßnahme zur Neugestaltung des Marktplatzes wird zudem zu 80 Prozent durch Zuwendungen der Bezirksregierung Münster gefördert. Die Gesamtkosten für die betreffende Buchungsstelle belaufen sich durch diese Anpassung auf insgesamt 1.444.059,01 Euro.
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- 12Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft; hier: Beauftragung eines externen Gutachters zur Erstellung einer ExpertiseZur Vorlage · 2017/125 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Prüfung der Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/125 wird der Rat der Stadt vorgeschlagen, den aktuellen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Beauftragung eines externen Gutachterbüros zu betrauen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Stadt, die seit Ende 2014 einen Zuwachs verzeichnen. Mit dem Bevölkerungswachstum steigen die Anforderungen an den Wohnraum, insbesondere im Bereich der preisgebundenen Wohnungen sowie bei barrierefreien Angeboten. Da die Anzahl der Sozialwohnungen durch das Auslaufen von Bindungen bis zum Jahr 2030 voraussichtlich weiter sinken wird, soll eine kommunale Gesellschaft die Möglichkeit bieten, den Wohnungsmarkt gezielter zu steuern.
Das beauftragte externe Büro soll eine Bedarfsanalyse erstellen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Form eines Businessplans ausarbeiten sowie rechtliche und steuerrechtliche Aspekte prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen als Entscheidungshilfe für die Vor- und Nachteile einer Neugründung dienen. Die Finanzierung der Analyse soll über das Beratungsprogramm der „Partnerschaft Deutschland“ erfolgen, wodurch die Maßnahme für den Haushalt der Stadt ergebnisneutral bleibt. Die Auftragsvergabe erfolgt, sobald die entsprechende Förderzusage des Bundesministeriums der Finanzen vorliegt.
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- 13Benutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Castrop-Rauxel; Neufassung der BenutzungsgebührenZur Vorlage · 2017/120 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Unterkünfte von Flüchtlingen und Obdachlosen neu zu fassen. Mit der neuen Satzung sollen die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2010 ersetzt werden, da diese den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr entsprechen. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die Unterbringung von Spätaussiedlern nicht mehr separat ausgewiesen wird, da in diesem Bereich zuletzt keine Fälle auftraten. Zudem wird die Trennung zwischen Flüchtlingsunterkünften und Obdachlosenunterkünften aufgehoben, um der fließenden Übergänge zwischen diesen Gruppen Rechnung zu tragen.
Um den Verwaltungsaufwand bei wechselnden Mietverhältnissen zu reduzieren, wird der Bürgermeister ermächtigt, Objekte zum Bestand der Unterkünfte hinzuzufügen oder aus der Satzung zu streichen. Die Gebührenstruktur wird neu berechnet und unterteilt sich in eine Grundgebühr sowie eine Verbrauchsgebühr. Die Berechnung der Grundgebühr basiert künftig auf Durchschnittswerten für eine Fläche von 10 m² pro Person, statt auf der individuellen Flächenbereitstellung. Die Gebühren variieren je nach Art der Unterkunft, etwa für Gemeinschaftsunterkünfte oder reguläre Wohnungen im Stadtgebiet.
Von der Gebührenpflicht ausgenommen bleiben Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Als Gebührenschuldner kommen nur Bewohner mit eigenem Einkommen oder Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Betracht. Die Anpassung der Gebühren sowie die gestiegene Anzahl an unterzubringenden Personen führen zu einer Veränderung im Ergebnis- und Finanzplan der Produktgruppe für Obdachlose.
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- 14Bebauungsplan Nr. 235, Planbereich "Aapwiesen" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/064 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 235 für den Planbereich „Aapwiesen“ im Stadtteil Ickern. Das rund 10 Hektar große Gebiet umfasst Flächen nördlich der Emscher, die historisch durch Bergarbeiterwohnstätten aus den 1950er Jahren geprägt sind. Ziel der Neuaufstellung ist es, die bestehenden Bebauungspläne durch ein einheitliches Planwerk zu ersetzen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Erweiterungen zu vereinfachen und gleichzeitig die gestalterische Qualität der Siedlungsstruktur zu sichern.
Der Plan sieht die Ausweisung von reinen Wohngebieten vor. Dabei sollen die Bestandsbebauung gesichert und Möglichkeiten für rückwärtige sowie vorderseitige Anbauten geschaffen werden. Um das Ensemble der Siedlung zu bewahren, enthält der Plan Festsetzungen zu Außenwänden, Fenster- und Türöffnungen sowie Dächern. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Planung kein zusätzliches Verkehrsaufkommen oder eine erhöhte Bodenversiegelung zu erwarten ist. Im Bereich des Immissionsschutzes sind passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.
Hinsichtlich des Artenschutzes wurden Hinweise zur Bauausführung aufgenommen, um potenzielle Beeinträchtigungen, etwa durch Fledermäuse, zu vermeiden. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit, die Themen wie Artenschutz, Leitungsrechte sowie Stellplätze und Garagen betreffen, wurden geprüft und in den Abwägungsvorschlag der Verwaltung integriert. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen und die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung inklusive des Umweltberichts billigen.
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Hauptdokument|20170220153422|20170227071538|20170411100438|20170411100540|20170515094819|20170515094828|20170515094840|20170515094854
- 15Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/115 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/115 sieht eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel vor. Hintergrund sind Anregungen aus der Bevölkerung sowie von Bestattern, die die Durchführung von Bestattungen am Wochenende ermöglichen sollen. Die Verwaltung hat dazu die im November 2016 durch den Betriebsausschuss 3 beauftragten Prüfungen durchgeführt.
Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, Bestattungen künftig auch am Freitagnachmittag sowie am Samstagvormittag anzubieten. In der Friedhofsgebührensatzung wird hierfür ein Passus zu Kosten bei Bestattungen außerhalb der regulären Dienstzeiten ersatzlos gestrichen. Stattdessen wird ein neuer Passus eingeführt, der einen finanziellen Aufschlag für Bestattungen am Wochenende festlegt.
Zudem wurde die Prüfung einer Konzentration der Trauerhallen auf drei Standorte (Nord, Mitte, Süd) untersucht. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung auf drei Standorte aufgrund der aktuellen Belegungszahlen nicht sinnvoll erscheint. Während zwei von sieben Trauerhallen bereits aus wirtschaftlichen Erwägungen geschlossen wurden, sind die verbleibenden Hallen auf den Friedhöfen Bladenhorst, Habinghorst, Ickern und Merklinde ausgelastet. Die Vorlage liegt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vor.
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- 16Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/116 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/116 sieht eine Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel vor. Die aktuelle Fassung der Satzung ist seit dem 1. Januar 1987 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2016 angepasst.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen in weiten Teilen textliche Präzisierungen sowie die Korrektur von Rechtschreibfehlern. Darüber hinaus werden in der Neufassung Regelungen zur Genehmigung von Grabformen integriert. Auf Grundlage eines Beschlusses des Betriebsausschusses 3 wurde die Möglichkeit geprüft, die Genehmigung von Urnengräbern mit vollständigen Steinabdeckungen sowie eine allgemeine Genehmigung für Steineinfassungen zu regeln.
Die Neuregelung sieht vor, dass Urnengräber mit kompletten Steinabdeckungen nunmehr genehmigungsfähig sind. Zudem wurden Steineinfassungen für die meisten Grabarten in die Satzung aufgenommen. Eine Ausnahme bilden hiervon die Reihengräber, die aufgrund der bestehenden Unfallgefahr durch Stolperstellen weiterhin von dieser Regelung ausgenommen bleiben.
Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung der Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Friedhofssatzung in der vorliegenden geänderten Fassung verabschiedet. Die Vorlage war zur Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 17Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.05.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 "Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung"Zur Vorlage · 2017/126 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt soll die am 15. Mai 2017 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffene Entscheidung genehmigen. Gegenstand der Vorlage ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 260.910 Euro für die Buchungsstelle „Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung“.
Hintergrund der Maßnahme ist die Ausweitung eines Bewilligungszeitraums durch das Landesjugendamt. Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, insbesondere für niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen, bis zum 31. Dezember 2017. Die Mittel sollen zur Weiterleitung an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit verwendet werden.
Durch diese Erweiterung erhöht sich der für das Haushaltsjahr 2017 erforderliche Gesamtbedarf auf 353.713,34 Euro, da bereits im März 2017 ein Betrag von 92.803,34 Euro beschlossen wurde. Die Deckung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen aus Landeszuwendungen und Zuschüssen für laufende Zwecke. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht erforderlich, da die Auszahlungen durch die entsprechenden Einzahlungen des Landes gedeckt sind. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird und die zeitnahe Auszahlung zur Sicherstellung der Betreuungsangebote notwendig ist, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit vorbereitet.
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- 18Nachhaltigkeit nimmt Quartier – Merklinde hier: Vereinbarung mit dem Institut Kirche und Gesellschaft und Gründung einer SteuerungsgruppeZur Vorlage · 2017/117 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/117 der Stabsstelle Stadtentwicklung befasst sich mit der weiteren organisatorischen Ausgestaltung des Projekts „Nachhaltigkeit nimmt Quartier“ für den Stadtteil Merklinde/Bövinghausen. Das Projekt, dessen Teilnahme bereits im November 2016 durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde, konzentriert sich auf die Umsetzung der Energiewende in benachteiligten Stadtquartieren.
Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit dem Institut Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW. Die Zusammenarbeit basiert auf einer Kooperationsvereinbarung und einem Letter of Intent, in dem wesentliche Eckpunkte festgelegt wurden. Zur inhaltlichen Unterstützung des Prozesses ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe vorgesehen. Diese Gruppe soll sich aus Vertretern der Verwaltung, der Politik sowie lokalen Akteuren zusammensetzen.
Die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe wird von der Stabsstelle Stadtentwicklung übernommen, während der Vorsitz durch den Bürgermeister erfolgt. Im Rahmen der Vorlage werden die Ratsfraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, DIE LINKE, FDP und UBP gebeten, jeweils eine Person zur Besetzung der Steuerungsgruppe zu benennen. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 19Einrichtung einer Lenkungsgruppe "Ältestenrat"Zur Vorlage · 2017/134 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/134 die Einrichtung einer Lenkungsgruppe beschlossen, welche die Errichtung eines Ältestenrates vorbereiten soll. Die Aufgabe dieser Gruppe besteht darin, die künftigen Themenfelder sowie die Arbeitsweise des Ältestenrates festzulegen. Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen anschließend in eine ortsrechtliche Regelung einfließen.
Der künftige Ältestenrat soll den Bürgermeister bei der Führung der Geschäfte des Rates unterstützen. Zu den vorgesehenen Funktionen gehört die Förderung der Verständigung über die Behandlung wichtiger und schwieriger Aufgaben des Rates sowie die frühzeitige Unterrichtung der Fraktionen über bedeutende Angelegenheiten, die für eine Beratung in den Ausschüssen noch nicht reif sind. Zudem soll das Gremium zur Klärung von Zweifelsfragen bei der Auslegung des Ortsrechts und der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse dienen.
Für die Lenkungsgruppe sind Mitglieder und Stellvertreter aus den Fraktionen SPD, CDU, B90/GRÜNE, FWI, LINKE, FDP und UBP vorgesehen. An den Sitzungen der Lenkungsgruppe können sowohl die ordentlichen als auch die stellvertretenden Mitglieder teilnehmen. Die Moderation der Sitzungen wird durch den Bürgermeister übernommen. Die Einrichtung der Lenkungsgruppe hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 20Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, CDU, DIE LINKE. und FWI vom 18.05.2017 zum Thema "Armutsbekämpfung"Zur Vorlage · 2017/121.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2017/121.1, die am 8. Juni 2017 im Rat der Stadt zur Beratung vorlag, behandelt einen gemeinsamen Antrag verschiedener Fraktionen zum Thema Armutsbekämpfung. Der Antrag wurde von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU, DIE LINKE. und FWI am 18. Mai 2017 gestellt.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die den detaillierten Inhalt der Antragsstellung konkretisiert. Die Federführung für dieses Gremium liegt beim Rat der Stadt.
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- 21Anfragen der Ratsmitglieder
- 22Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich