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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Vortrag Dr. André Jethon, Fachbereich Finanzen des Kreises Recklinghausen: 'Dynamische und verteilungsgerechte Beteiligung des Bundes an kommunalen Soziallasten dringender denn je - Konkretisierungen am Beispiel des Kreises Recklinghausen'
- 3Neunte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/249 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/249 behandelt die neunte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte Änderungssatzung verabschiedet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Anpassung einer Berufsbezeichnung. Die technische Beigeordnete soll künftig die Bezeichnung Stadtbaurätin führen, woraufhin die entsprechende Passage in der Hauptsatzung angepasst wird.
Des Weiteren regelt die Vorlage die Umsetzung von Auskunftspflichten für Mandatsträger gemäß der Gemeindeordnung. Während die jährlichen Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz unberührt bleiben, soll mit dem neuen § 17 der Hauptsatzung die Detailregelung für weitere Auskünfte festgelegt werden. Mandatsträger und Mitglieder in Ausschüssen sind demnach verpflichtet, Informationen über das Geburtsdatum, den Familienstand sowie etwaige Namen von Ehegatten und Kindern zu machen. Zudem müssen Angaben zur gegenwärtig ausgeübten beruflichen Tätigkeit, einschließlich Arbeitgeber, Branche oder Firma, sowie Informationen über Grundvermögen innerhalb des Stadtgebiets und Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Castrop-Rauxel vorliegen.
Die Vorlage legt fest, dass Änderungen an diesen Angaben dem Bürgermeister unverzüglich mitzuteilen sind. Die Nutzung bestimmter Daten ist auf die Geschäftsführung des Rates und der Ausschüsse beschränkt und unterliegt der Vertraulichkeit. Nach Ende der Wahlperiode müssen die Daten ausgeschiedener Mandatsträger unverzüglich gelöscht werden. Die Änderung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Zur Vorlage · 2019/249 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/249 behandelt die neunte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte Änderungssatzung verabschiedet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Anpassung einer Berufsbezeichnung. Die technische Beigeordnete soll künftig die Bezeichnung Stadtbaurätin führen, woraufhin die entsprechende Passage in der Hauptsatzung angepasst wird.
Des Weiteren regelt die Vorlage die Umsetzung von Auskunftspflichten für Mandatsträger gemäß der Gemeindeordnung. Während die jährlichen Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz unberührt bleiben, soll mit dem neuen § 17 der Hauptsatzung die Detailregelung für weitere Auskünfte festgelegt werden. Mandatsträger und Mitglieder in Ausschüssen sind demnach verpflichtet, Informationen über das Geburtsdatum, den Familienstand sowie etwaige Namen von Ehegatten und Kindern zu machen. Zudem müssen Angaben zur gegenwärtig ausgeübten beruflichen Tätigkeit, einschließlich Arbeitgeber, Branche oder Firma, sowie Informationen über Grundvermögen innerhalb des Stadtgebiets und Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Castrop-Rauxel vorliegen.
Die Vorlage legt fest, dass Änderungen an diesen Angaben dem Bürgermeister unverzüglich mitzuteilen sind. Die Nutzung bestimmter Daten ist auf die Geschäftsführung des Rates und der Ausschüsse beschränkt und unterliegt der Vertraulichkeit. Nach Ende der Wahlperiode müssen die Daten ausgeschiedener Mandatsträger unverzüglich gelöscht werden. Die Änderung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 41. Änderungsentgeltordnung vom 28.11.2019 zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013Zur Vorlage · 2019/266 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/266 sieht die Verabschiedung der ersten Änderungsentgeltordnung zur Nutzung von Sportplätzen, Sporthallen, Turnhallen und Bädern vor. Die bestehende Entgeltordnung vom 1. Januar 2013 ermöglicht Vereinen, die im Stadtsportverband organisiert sind, die Wahl zwischen einer Pauschalabrechnung pro Mitglied oder einer Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung. Nutzer außerhalb des Stadtsportverbandes werden nach Nutzung abgerechnet.
Bisher diente eine Grundlage von 40 Wochen pro Kalenderjahr als Basis für die Abrechnung, wobei unverschuldete Nutzungsausfälle, wie etwa durch Baumaßnahmen, nachträglich verrechnet wurden. Durch die Einführung eines EDV-Sportstättenprogramms im Jahr 2019 kann die Abrechnung nun automatisiert erfolgen. Das Programm berücksichtigt dabei Ferien, Feiertage sowie Sportstättensperrungen, um die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten zu ermitteln.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderung keine Veränderungen des Haushaltsansatzes zu erwarten sind. Während bei der Pauschalregelung durch die Berücksichtigung von Feiertagen lediglich Mindereinnahmen entstehen können, entstehen durch die Abrechnung von Feriennutzern potenzielle Mehreinnahmen. Zudem wird durch den Wegfall der manuellen Abrechnung ein geringerer Verwaltungsaufwand prognostiziert. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Zur Vorlage · 2019/266 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die Sitzungsvorlage 2019/266 sieht die Verabschiedung der ersten Änderungsentgeltordnung zur Nutzung von Sportplätzen, Sporthallen, Turnhallen und Bädern vor. Die bestehende Entgeltordnung vom 1. Januar 2013 ermöglicht Vereinen, die im Stadtsportverband organisiert sind, die Wahl zwischen einer Pauschalabrechnung pro Mitglied oder einer Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung. Nutzer außerhalb des Stadtsportverbandes werden nach Nutzung abgerechnet.
Bisher diente eine Grundlage von 40 Wochen pro Kalenderjahr als Basis für die Abrechnung, wobei unverschuldete Nutzungsausfälle, wie etwa durch Baumaßnahmen, nachträglich verrechnet wurden. Durch die Einführung eines EDV-Sportstättenprogramms im Jahr 2019 kann die Abrechnung nun automatisiert erfolgen. Das Programm berücksichtigt dabei Ferien, Feiertage sowie Sportstättensperrungen, um die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten zu ermitteln.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderung keine Veränderungen des Haushaltsansatzes zu erwarten sind. Während bei der Pauschalregelung durch die Berücksichtigung von Feiertagen lediglich Mindereinnahmen entstehen können, entstehen durch die Abrechnung von Feriennutzern potenzielle Mehreinnahmen. Zudem wird durch den Wegfall der manuellen Abrechnung ein geringerer Verwaltungsaufwand prognostiziert. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 5Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 25. und 26. Mai 2020 in EssenZur Vorlage · 2019/250 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/250 wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Versammlung findet am 25. und 26. Mai 2020 in Essen statt.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist jede Mitgliedsstadt mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 Personen berechtigt, bis zu fünf Delegierte zu entsenden. Diese Delegierten sind befugt, an der Versammlung mit Stimmrecht teilzunehmen. Die Satzung sieht vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen sollte. Zudem ist bei der Auswahl der Delegierten und Gäste eine Berücksichtigung des Frauenanteils vorgesehen, der dem Anteil der Frauen in den Stadt- oder Gemeindevertretungen entsprechen soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Entsendung von fünf Personen mit Stimmrecht vor. Die Verwaltung gibt an, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 6MitmachStadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/294 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel plant im Rahmen des Projekts „MitmachStadt Castrop-Rauxel“ eine Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung und der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bevölkerung. Hintergrund der Initiative ist unter anderem eine Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum aus dem Jahr 2018, welche die Kommunikation der Stadtverwaltung mit einem mittleren Skalenwert bewertete. Ziel des Projekts ist es, die Verbindung zwischen Bürgern, Kommunalpolitik und Verwaltung zu stärken, die Transparenz von Entscheidungswegen zu erhöhen und die Möglichkeiten der Mitgestaltung klar aufzuzeigen.
Die Initiative basiert auf drei Säulen: Die Bürger sollen als aktive Stadtgestalter in die Prozesse einbezogen werden, die Kommunalpolitik fungiert als Sprachrohr und Kontrollinstanz, und die Stadtverwaltung übernimmt die Koordination der Beteiligungsverfahren. Dabei sollen sowohl bestehende formelle Beteiligungsformen, wie etwa Wahlen, Einwohneranträge oder das Kinder- und Jugendparlament, als auch neue, informelle Formate berücksichtigt werden.
Der Rat der Stadt soll die Ausführungen zur „MitmachStadt“ zur Kenntnis nehmen und die Gründung einer Arbeitsgruppe beschließen. Diese Gruppe, die aus Vertretern des Vereins Mehr Demokratie e.V., Experten für Bürgerbeteiligung sowie Vertretern des Rates besteht, soll bis zum Frühjahr 202 nach der zweiten Ratssitzung des Jahres 2020 einen Entwurf für eine Beteiligungssatzung für die kommende Ratsperiode vorbereiten. In den weiteren Prozess sollen auch die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel plant im Rahmen des Projekts „MitmachStadt Castrop-Rauxel“ eine Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung und der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bevölkerung. Hintergrund der Initiative ist unter anderem eine Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum aus dem Jahr 2018, welche die Kommunikation der Stadtverwaltung mit einem mittleren Skalenwert bewertete. Ziel des Projekts ist es, die Verbindung zwischen Bürgern, Kommunalpolitik und Verwaltung zu stärken, die Transparenz von Entscheidungswegen zu erhöhen und die Möglichkeiten der Mitgestaltung klar aufzuzeigen.
Die Initiative basiert auf drei Säulen: Die Bürger sollen als aktive Stadtgestalter in die Prozesse einbezogen werden, die Kommunalpolitik fungiert als Sprachrohr und Kontrollinstanz, und die Stadtverwaltung übernimmt die Koordination der Beteiligungsverfahren. Dabei sollen sowohl bestehende formelle Beteiligungsformen, wie etwa Wahlen, Einwohneranträge oder das Kinder- und Jugendparlament, als auch neue, informelle Formate berücksichtigt werden.
Der Rat der Stadt soll die Ausführungen zur „MitmachStadt“ zur Kenntnis nehmen und die Gründung einer Arbeitsgruppe beschließen. Diese Gruppe, die aus Vertretern des Vereins Mehr Demokratie e.V., Experten für Bürgerbeteiligung sowie Vertretern des Rates besteht, soll bis zum Frühjahr 202 nach der zweiten Ratssitzung des Jahres 2020 einen Entwurf für eine Beteiligungssatzung für die kommende Ratsperiode vorbereiten. In den weiteren Prozess sollen auch die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.
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- 6.1Gemeinsamer Antrag von FDP, Die Linke und CDU Fraktionen vom 26.11.2019_„MitmachStadt“Zur Vorlage · 2019/306 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/306 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FDP, Die Linke und CDU zum Projekt „Mit-machStadt“. Der Antrag wurde am 26. November 2019 vorgelegt und war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Initiative „Mit-machStadt“. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine direkte Berührung des Haushalts angegeben wurde. Die Details zu den inhaltlichen Auswirkungen sind in der dem Antrag beigefügten Anlage aufgeführt. Der Beschlussvorschlag verweist für die genaue Ausgestaltung auf diese Anlage. Die Vorlage wurde von den Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Fraktionen eingereicht.
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- 7Europafest 2020Zur Vorlage · 2019/295 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/295 sieht die Durchführung eines Europafestes am 7. Juni 2020 vor. Anlass der Veranstaltung ist das 70. Jubiläum der Abstimmung vom 16. Juli 1950, bei der die Bürgerinnen und Bürger von Castrop-Rauxel für die Beseitigung politischer und wirtschaftlicher Grenzen innerhalb Europas sowie für einen europäischen Bundesstaat gestimmt hatten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung das Fest gemeinsam mit der Stadtgesellschaft organisiert. In die Planungen soll auch das Bündnis für Demokratie Castrop-Rauxel einbezogen werden. Geplant ist, Vertreter der Partnerstädte sowie Akteure auf europäischer Ebene einzuladen. Das Programm soll verschiedene Formate umfassen, darunter Bühnenprogramme, Mitmach-Aktionen, internationale kulinarische Angebote sowie die Einbindung von Schulen durch Kunstwettbewerbe oder simulierte Wahlen. Zudem sollen Zeitzeugen der historischen Abstimmung von 1950 eingeladen werden.
Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die Beantragung einer Unterrichtstafel als „Braunes Kulturschild“ zur „Europastadt Castrop-Rauxel“. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür entsprechende Förderanträge bei EU-, Bundes- und Landesprogrammen zu stellen. Die Finanzierung der Veranstaltung soll über diese Fördermittel sowie durch die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel sichergestellt werden. Der Rat der Stadt soll über den aktuellen Stand der Planungen regelmäßig unterrichtet werden.
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Zur Vorlage · 2019/295 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/295 sieht die Durchführung eines Europafestes am 7. Juni 2020 vor. Anlass der Veranstaltung ist das 70. Jubiläum der Abstimmung vom 16. Juli 1950, bei der die Bürgerinnen und Bürger von Castrop-Rauxel für die Beseitigung politischer und wirtschaftlicher Grenzen innerhalb Europas sowie für einen europäischen Bundesstaat gestimmt hatten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung das Fest gemeinsam mit der Stadtgesellschaft organisiert. In die Planungen soll auch das Bündnis für Demokratie Castrop-Rauxel einbezogen werden. Geplant ist, Vertreter der Partnerstädte sowie Akteure auf europäischer Ebene einzuladen. Das Programm soll verschiedene Formate umfassen, darunter Bühnenprogramme, Mitmach-Aktionen, internationale kulinarische Angebote sowie die Einbindung von Schulen durch Kunstwettbewerbe oder simulierte Wahlen. Zudem sollen Zeitzeugen der historischen Abstimmung von 1950 eingeladen werden.
Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die Beantragung einer Unterrichtstafel als „Braunes Kulturschild“ zur „Europastadt Castrop-Rauxel“. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür entsprechende Förderanträge bei EU-, Bundes- und Landesprogrammen zu stellen. Die Finanzierung der Veranstaltung soll über diese Fördermittel sowie durch die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel sichergestellt werden. Der Rat der Stadt soll über den aktuellen Stand der Planungen regelmäßig unterrichtet werden.
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- 8Änderungen zum Stellenplan 2020/2021Zur Vorlage · 2019/291 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/291 sieht Änderungen am Stellenplan für die Jahre 2020/2021 vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der vollzeitverrechneten Planstellen von 948,14 auf 961,06 gegenüber dem Jahr 2019 vor. Die daraus resultierenden fiktiven jährlichen Mehraufwendungen belaufen sich auf insgesamt 1.376.527 Euro, wovon 1.149.861 Euro refinanziert sind.
Zu den wesentlichen Veränderungen gehören die Schaffung neuer Stellen und Stellenausweitungen, die unter anderem die Abteilungsleitung des Bürgerbüros, Bedarfe im Rettungsdienst sowie Aufgaben der Eingliederungshilfe umfassen. Zudem wurden Stellen für die Hilfe zur Erziehung und die Grundsicherung nachweisbarer Refinanzierung in den Plan aufgenommen. Ein Teil der neuen Stellen im Bereich des Rettungsdienstes steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierung durch die Krankenkassen.
Weitere Anpassungen betreffen Stellenanhebungen aufgrund analytischer Bewertungen sowie tarifrechtliche Änderungen. Organisatorische Umstrukturierungen, wie die Einrichtung der Stabsstelle „Bildung, Vielfalt und Teilhabe“ und die Neugliederung des Bereichs Stadtentwicklung und Statistik, sind haushaltsneutral gestaltet. Im Bereich der Jugendförderung ist die Schaffung einer Stelle zur Koordinierung der Finanzen vorgesehen, was zu einem Mehraufwand von 77.200 Euro führt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umsetzung von Vermerken zur Haushaltssteuerung Einsparungen in Höhe von 237.654 Euro enthalten sind, deren Wirkung auf den Haushalt erst bei Nichtwiederbesetzung eintritt. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/291 sieht Änderungen am Stellenplan für die Jahre 2020/2021 vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der vollzeitverrechneten Planstellen von 948,14 auf 961,06 gegenüber dem Jahr 2019 vor. Die daraus resultierenden fiktiven jährlichen Mehraufwendungen belaufen sich auf insgesamt 1.376.527 Euro, wovon 1.149.861 Euro refinanziert sind.
Zu den wesentlichen Veränderungen gehören die Schaffung neuer Stellen und Stellenausweitungen, die unter anderem die Abteilungsleitung des Bürgerbüros, Bedarfe im Rettungsdienst sowie Aufgaben der Eingliederungshilfe umfassen. Zudem wurden Stellen für die Hilfe zur Erziehung und die Grundsicherung nachweisbarer Refinanzierung in den Plan aufgenommen. Ein Teil der neuen Stellen im Bereich des Rettungsdienstes steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierung durch die Krankenkassen.
Weitere Anpassungen betreffen Stellenanhebungen aufgrund analytischer Bewertungen sowie tarifrechtliche Änderungen. Organisatorische Umstrukturierungen, wie die Einrichtung der Stabsstelle „Bildung, Vielfalt und Teilhabe“ und die Neugliederung des Bereichs Stadtentwicklung und Statistik, sind haushaltsneutral gestaltet. Im Bereich der Jugendförderung ist die Schaffung einer Stelle zur Koordinierung der Finanzen vorgesehen, was zu einem Mehraufwand von 77.200 Euro führt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umsetzung von Vermerken zur Haushaltssteuerung Einsparungen in Höhe von 237.654 Euro enthalten sind, deren Wirkung auf den Haushalt erst bei Nichtwiederbesetzung eintritt. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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- 9Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für die Jahre 2020 und 2021Zur Vorlage · 2019/277 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/277 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2020 und 2021. Der Plan basiert auf dem ursprünglichen Zeitraum von 2012 bis 2021.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den am 26. September 2019 eingebrachten Entwurf der Fortschreibung verabschiedet. Dies umfasst sowohl den Textteil als auch die Anlagen 1 bis 9 sowie die geänderten Maßnahmenblätter der Anlage 10.
Zudem wird vorgeschlagen, der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, die in Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiterhin umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen in die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans einfließen, sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale ermittelt wurden.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie im Rat der Stadt am 28. November 2019 vorbereitet. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung der aktuellen Haushaltsplanung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Die Sitzungsvorlage 2019/277 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2020 und 2021. Der Plan basiert auf dem ursprünglichen Zeitraum von 2012 bis 2021.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den am 26. September 2019 eingebrachten Entwurf der Fortschreibung verabschiedet. Dies umfasst sowohl den Textteil als auch die Anlagen 1 bis 9 sowie die geänderten Maßnahmenblätter der Anlage 10.
Zudem wird vorgeschlagen, der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, die in Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiterhin umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen in die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans einfließen, sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale ermittelt wurden.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie im Rat der Stadt am 28. November 2019 vorbereitet. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung der aktuellen Haushaltsplanung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 10Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 nebst AnlagenZur Vorlage · 2019/280 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/280 behandelt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan der Stadt Castrop-Rauxel für die Jahre 2020 und 2021. Der Entwurf basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 26. September 2019 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst. Die Unterlagen lagen im Zeitraum vom 7. Oktober bis zum 28. November 2019 öffentlich zur Einsichtnahme aus; es wurden keine Einwendungen von Bürgerinnen oder Bürgern erhoben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inklusive der Anlagen zu verabschieden. Bestandteil des Haushaltsplans sind zudem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW sowie der bereits beschlossene Stellenplan. Des Weiteren wird die Investitions-Dringlichkeitsliste für die Jahre 2020 und 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt, wobei die Liste 4 die Maßnahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2020 umfasst.
Die finanziellen Anpassungen im Ergebnisplan zeigen für das Jahr 2020 eine Erhöhung der ordentlichen Erträge um rund 1,4 Millionen Euro und eine Senkung der ordentlichen Aufwendungen um etwa 1,4 Millionen Euro, was zu einem leicht verbesserten Ergebnis der laufenden Verwaltung führt. Für das Jahr 2021 verzeichnet der Plan eine Erhöhung der ordentlichen Erträge um etwa 627.000 Euro und eine Erhöhung der ordentlichen Aufwendungen um rund 1,17 Millionen Euro. Im Finanzplan für 2020 zeigt sich ein Rückgang des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie des Finanzmittelfehlbetrags.
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Zur Vorlage · 2019/280 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/280 behandelt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan der Stadt Castrop-Rauxel für die Jahre 2020 und 2021. Der Entwurf basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 26. September 2019 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst. Die Unterlagen lagen im Zeitraum vom 7. Oktober bis zum 28. November 2019 öffentlich zur Einsichtnahme aus; es wurden keine Einwendungen von Bürgerinnen oder Bürgern erhoben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inklusive der Anlagen zu verabschieden. Bestandteil des Haushaltsplans sind zudem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW sowie der bereits beschlossene Stellenplan. Des Weiteren wird die Investitions-Dringlichkeitsliste für die Jahre 2020 und 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt, wobei die Liste 4 die Maßnahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2020 umfasst.
Die finanziellen Anpassungen im Ergebnisplan zeigen für das Jahr 2020 eine Erhöhung der ordentlichen Erträge um rund 1,4 Millionen Euro und eine Senkung der ordentlichen Aufwendungen um etwa 1,4 Millionen Euro, was zu einem leicht verbesserten Ergebnis der laufenden Verwaltung führt. Für das Jahr 2021 verzeichnet der Plan eine Erhöhung der ordentlichen Erträge um etwa 627.000 Euro und eine Erhöhung der ordentlichen Aufwendungen um rund 1,17 Millionen Euro. Im Finanzplan für 2020 zeigt sich ein Rückgang des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie des Finanzmittelfehlbetrags.
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- 10.1Antrag SPD vom 24.09.2019_800_Jahre_IckernZur Vorlage · 2019/261 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/261 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 24. September 2019, der die Feierlichkeiten zum 800-jährigen Bestehen von Ickern zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt eingebracht.
Nach den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die inhaltliche Ausgestaltung und die weiteren Details werden im zugehörigen Sachverhalt sowie im Beschlussvorschlag, der als Anlage zur Vorlage beigefügt ist, erläutert. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. November 2019 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 10.2Antrag FWI und CDU vom 03.11.2019_BürgerbudgetZur Vorlage · 2019/265 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/265 befasst sich mit dem Antrag auf die Einführung eines Bürgerbudgets. Der Antrag wurde am 3. November 2019 von der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft (FWI) sowie der CDU gestellt.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie im Rat der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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Zur Vorlage · 2019/265 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/265 befasst sich mit dem Antrag auf die Einführung eines Bürgerbudgets. Der Antrag wurde am 3. November 2019 von der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft (FWI) sowie der CDU gestellt.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie im Rat der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 10.2.1Antrag SPD, CDU und FWI Ratsfraktionen vom 26.11.2019_BürgerbudgetZur Vorlage · 2019/305 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/305 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU und FWI zum Thema Bürgerbudget. Der Antrag wurde am 26. November 2019 von den beteiligten Fraktionen gestellt.
Die Vorlage war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 10.3Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.11.2019_Vorbericht zum HaushaltsplanZur Vorlage · 2019/304 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/304 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25. November 2019. Gegenstand der Vorlage ist ein Vorbericht zum Haushaltsplan.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt eingebracht, wobei die Sitzungen für den 26. und 28. November 2019 vorgesehen waren. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 10.4Antrag Bündnis 90 / Die Grünen_Strategischer UmweltschutzZur Vorlage · 2019/303 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/303, eingereicht von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, befasst sich mit dem Thema strategischer Umweltschutz. Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie im Rat der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 10.5Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.11.2019_Förderung des Soziales ArbeitsmarktesZur Vorlage · 2019/301 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/301 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der am 25. November 2019 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Förderung des sozialen Arbeitsmarktes.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie in den Rat der Stadt am 28. November 2019 vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit dem Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument.
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- 10.6Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.11.2019_Gesundes EssenZur Vorlage · 2019/302 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. November 2019 sowie für die anschließende Ratssitzung am 28. November 2019 eine Tischvorlage mit dem Titel „Gesundes Essen“ vorgelegt. Der Antrag wurde am 25. November 2019 formuliert.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die in der Vorlage enthaltenen Details zum inhaltlichen Sachverhalt sowie der konkrete Beschlussvorschlag sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 11Haushaltsplanung für die Jahre 2020 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des LandesZur Vorlage · 2019/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2020 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die aktualisierten Arbeitslisten zu diesen Programmen als neue Gesamtmaßnahmenlisten beschließen.
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,96 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Projektabwicklung, bei dem eine Überzeichnung der Fördermittel in Höhe von 22.425 Euro vorliegt, die durch Einsparungen bei laufenden Maßnahmen ausgeglichen werden soll.
Das Programm KInvFöG II konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur und stellt der Stadt Mittel in Höhe von rund 6,59 Millionen Euro bereit. Die Liste weist Veränderungen auf, bei denen Maßnahmen wie der IT-Ausbau in verschiedene Schulen in das Programm „Gute Schule 2020“ verschoben wurden. Neue Maßnahmen umfassen unter anderem die Schaffung von OGS-Räumen in Modulbauweise an der Grundschule Wilhelmschule und der Grundschule Lindenschule sowie eine Sanierung eines Physikraums an der Willy-Brandt-Gesamtschule.
Das Programm „Gute Schule 2020“ bietet Kreditkontingente für die Schulinfrastruktur an, wobei die Tilgungs- und Zinsleistungen vom Land übernommen werden. Für die Jahre 2017 bis 2020 stehen der Stadt jährliche Kontingente von rund 2,44 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmenlisten einem ständigen Monitoring unterliegen und Anpassungen künftig möglich bleiben.
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Zur Vorlage · 2019/181 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2020 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die aktualisierten Arbeitslisten zu diesen Programmen als neue Gesamtmaßnahmenlisten beschließen.
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,96 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Projektabwicklung, bei dem eine Überzeichnung der Fördermittel in Höhe von 22.425 Euro vorliegt, die durch Einsparungen bei laufenden Maßnahmen ausgeglichen werden soll.
Das Programm KInvFöG II konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur und stellt der Stadt Mittel in Höhe von rund 6,59 Millionen Euro bereit. Die Liste weist Veränderungen auf, bei denen Maßnahmen wie der IT-Ausbau in verschiedene Schulen in das Programm „Gute Schule 2020“ verschoben wurden. Neue Maßnahmen umfassen unter anderem die Schaffung von OGS-Räumen in Modulbauweise an der Grundschule Wilhelmschule und der Grundschule Lindenschule sowie eine Sanierung eines Physikraums an der Willy-Brandt-Gesamtschule.
Das Programm „Gute Schule 2020“ bietet Kreditkontingente für die Schulinfrastruktur an, wobei die Tilgungs- und Zinsleistungen vom Land übernommen werden. Für die Jahre 2017 bis 2020 stehen der Stadt jährliche Kontingente von rund 2,44 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmenlisten einem ständigen Monitoring unterliegen und Anpassungen künftig möglich bleiben.
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- 12Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 30.10.2019Zur Vorlage · 2019/278 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand zum 30. Oktober 2019 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Fachbereiche meldeten für die Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 471.646 Euro im Vergleich zum Vormonat. In der Folge wird für das Gesamtunternehmen eine Verschlechterung von insgesamt 183.663 Euro prognostiziert. Unter Berücksichtigung des ursprünglich geplanten Jahresüberschusses von 575.977 Euro wird für das Ende des Jahres 2019 ein positives Jahresergebnis in Höhe von 392.314 Euro erwartet.
Im Bereich der Personalaufwendungen zeigt sich eine prognostizierte Verbesserung von 949.824 Euro, wobei die Verschlechterung gegenüber dem Vormonat 126.855 Euro beträgt. Grund hierfür ist die Besetzung freier Stellen bei den tariflich Beschäftigten. In der Unternehmenszentrale verzeichnet die Produktgruppe Personalmanagement Mehrerträge von 143.388 Euro.
Im Bereich Betrieb 1 meldet die Allgemeine Finanzwirtschaft eine Verbesserung von 629.039 Euro, was unter anderem auf zusätzliche Zuweisungen der Bezirksregierung Münster für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 600.248 Euro zurückzuführen ist. In der Produktgruppe Verkehrswesen wird hingegen eine Verschlechterung von 121.000 Euro erwartet.
Bei Betrieb 2 zeigt sich im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine Verbesserung des Mittelbedarfs um 392.598 Euro, während im Bereich der Tagesbetreuung eine Verschlechterung von 198.339 Euro vorliegt. Im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement (Betrieb 3) wurden Mehrerträge von 6.514 Euro gemeldet. Die nächste Abfrage der Finanzdaten erfolgt zum 30. November 2019.
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Zur Vorlage · 2019/278 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand zum 30. Oktober 2019 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Fachbereiche meldeten für die Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 471.646 Euro im Vergleich zum Vormonat. In der Folge wird für das Gesamtunternehmen eine Verschlechterung von insgesamt 183.663 Euro prognostiziert. Unter Berücksichtigung des ursprünglich geplanten Jahresüberschusses von 575.977 Euro wird für das Ende des Jahres 2019 ein positives Jahresergebnis in Höhe von 392.314 Euro erwartet.
Im Bereich der Personalaufwendungen zeigt sich eine prognostizierte Verbesserung von 949.824 Euro, wobei die Verschlechterung gegenüber dem Vormonat 126.855 Euro beträgt. Grund hierfür ist die Besetzung freier Stellen bei den tariflich Beschäftigten. In der Unternehmenszentrale verzeichnet die Produktgruppe Personalmanagement Mehrerträge von 143.388 Euro.
Im Bereich Betrieb 1 meldet die Allgemeine Finanzwirtschaft eine Verbesserung von 629.039 Euro, was unter anderem auf zusätzliche Zuweisungen der Bezirksregierung Münster für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 600.248 Euro zurückzuführen ist. In der Produktgruppe Verkehrswesen wird hingegen eine Verschlechterung von 121.000 Euro erwartet.
Bei Betrieb 2 zeigt sich im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine Verbesserung des Mittelbedarfs um 392.598 Euro, während im Bereich der Tagesbetreuung eine Verschlechterung von 198.339 Euro vorliegt. Im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement (Betrieb 3) wurden Mehrerträge von 6.514 Euro gemeldet. Die nächste Abfrage der Finanzdaten erfolgt zum 30. November 2019.
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- 13Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/262 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/262 bietet einen Sachstandsbericht über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird eine Verringerung des erwarteten Verlustes von 920.400 Euro auf 909.400 Euro prognostiziert. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (52 % Beteiligung) sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH und die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (3,8 % Beteiligung) weisen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem letzten Halbjahresbericht auf.
Für die LEG Wohnen NRW (3 % Beteiligung) zeigt der Vergleich zwischen dem ersten und zweiten Quartal 2019 eine Reduzierung der Leerstände von 55 auf 46 Wohnungen sowie einen Rückgang der Mietrückstände von 195.580 Euro auf 163.667 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - AöR - prognostiziert ein Gesamtergebnis von 1.737 Tsd. Euro, was unter dem Planwert von 1.860 Tsd. Euro liegt. Im Teilbetrieb Abfallentsorgung wird ein Ergebnis von -141.800 Euro erwartet, bedingt durch höhere Fremdpersonalkosten und geringere Altpapierumsätze. Der Teilbetrieb Duales System prognostiziert ein Ergebnis von -118.500 Euro. Die Stadtentwässerung wird mit 1.985 Tsd. Euro voraussichtlich über dem Planwert von 1.975 Tsd. Euro abschließen. Der Teilbetrieb Straßenreinigung/Winterdienst entspricht dem Planwert, während der Teilbetrieb Energie aufgrund einer Schadensersatzzahlung ein Ergebnis von 30 Tsd. Euro gegenüber einem Plan von -14 Tsd. Euro erwartet. Der Teilbetrieb Wochenmärkte wird mit einem Ergebnis von -10 Tsd. Euro prognostiziert.
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Zur Vorlage · 2019/262 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/262 bietet einen Sachstandsbericht über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird eine Verringerung des erwarteten Verlustes von 920.400 Euro auf 909.400 Euro prognostiziert. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (52 % Beteiligung) sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH und die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (3,8 % Beteiligung) weisen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem letzten Halbjahresbericht auf.
Für die LEG Wohnen NRW (3 % Beteiligung) zeigt der Vergleich zwischen dem ersten und zweiten Quartal 2019 eine Reduzierung der Leerstände von 55 auf 46 Wohnungen sowie einen Rückgang der Mietrückstände von 195.580 Euro auf 163.667 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - AöR - prognostiziert ein Gesamtergebnis von 1.737 Tsd. Euro, was unter dem Planwert von 1.860 Tsd. Euro liegt. Im Teilbetrieb Abfallentsorgung wird ein Ergebnis von -141.800 Euro erwartet, bedingt durch höhere Fremdpersonalkosten und geringere Altpapierumsätze. Der Teilbetrieb Duales System prognostiziert ein Ergebnis von -118.500 Euro. Die Stadtentwässerung wird mit 1.985 Tsd. Euro voraussichtlich über dem Planwert von 1.975 Tsd. Euro abschließen. Der Teilbetrieb Straßenreinigung/Winterdienst entspricht dem Planwert, während der Teilbetrieb Energie aufgrund einer Schadensersatzzahlung ein Ergebnis von 30 Tsd. Euro gegenüber einem Plan von -14 Tsd. Euro erwartet. Der Teilbetrieb Wochenmärkte wird mit einem Ergebnis von -10 Tsd. Euro prognostiziert.
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- 14Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 353.635,56 € bei der Buchungsstelle 61.01/0233.791400 (Tilgung von Krediten vom sonstigen öffentlichen Bereich)Zur Vorlage · 2019/275 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/275 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Haushaltsüberschreitung in Form einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 353.635,56 € vor. Der Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel betrifft die Buchungsstelle zur Tilgung von Krediten aus dem sonstigen öffentlichen Bereich.
Hintergrund der Maßnahme ist die Notwendigkeit einer Anschlussfinanzierung für einen Investitionskredit in Höhe von rund 8,87 Millionen Euro. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist soll eine Umschuldung als Ratendarlehen erfolgen, was einen günstigeren Zinssatz ermöglicht. Da die erste Tilgungsrate für das neue Darlehen bereits zum 30. Dezember 2019 fällig wird, entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für das laufende Haushaltsjahr. Durch die vorzeitige Tilgung verkürzt sich die Gesamtlaufzeit des Darlehens um ein Jahr, wodurch die Zinsaufwendungen sinken.
Die Deckung des Finanzierungsmehrbedarfs erfolgt durch verschiedene Quellen. Dazu gehören investive Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von unbebautem Grundbesitz in Höhe von 230.741,88 € sowie Minderauszahlungen bei der Tilgung von Krediten privater Unternehmen und bei der Maßnahme „Neubau Straße – Abbiegespur Altstadtring“. Letztere Mittel werden für 2019 nicht in Anspruch genommen und stehen somit als Deckungsmittel zur Verfügung. Da der Betrag den Schwellenwert für Entscheidungen der Stadtkämmerei überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
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Zur Vorlage · 2019/275 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/275 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Haushaltsüberschreitung in Form einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 353.635,56 € vor. Der Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel betrifft die Buchungsstelle zur Tilgung von Krediten aus dem sonstigen öffentlichen Bereich.
Hintergrund der Maßnahme ist die Notwendigkeit einer Anschlussfinanzierung für einen Investitionskredit in Höhe von rund 8,87 Millionen Euro. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist soll eine Umschuldung als Ratendarlehen erfolgen, was einen günstigeren Zinssatz ermöglicht. Da die erste Tilgungsrate für das neue Darlehen bereits zum 30. Dezember 2019 fällig wird, entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für das laufende Haushaltsjahr. Durch die vorzeitige Tilgung verkürzt sich die Gesamtlaufzeit des Darlehens um ein Jahr, wodurch die Zinsaufwendungen sinken.
Die Deckung des Finanzierungsmehrbedarfs erfolgt durch verschiedene Quellen. Dazu gehören investive Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von unbebautem Grundbesitz in Höhe von 230.741,88 € sowie Minderauszahlungen bei der Tilgung von Krediten privater Unternehmen und bei der Maßnahme „Neubau Straße – Abbiegespur Altstadtring“. Letztere Mittel werden für 2019 nicht in Anspruch genommen und stehen somit als Deckungsmittel zur Verfügung. Da der Betrag den Schwellenwert für Entscheidungen der Stadtkämmerei überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
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- 15Übernahme der Trägeranteile für die neue Kindertageseinrichtung „Castroper Holz“Zur Vorlage · 2019/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, die Trägeranteile für die neue Kindertagesstätte „Rasselbande Castroper Holz“ zu übernehmen. Die Einrichtung in der Holzstraße 171 wird voraussichtlich im Mai 2020 den Betrieb aufnehmen und bietet 75 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Schulpflicht an. Die geplante Übernahme umfasst 7 % der Betriebskosten ab dem Kindergartenjahr 2019/2020.
Die Rasselbande gGmbH, die als sonstiger Träger nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes eine Förderung von derzeit 91 % der Betriebskosten erhält, hat einen Zuschuss beantragt. Da der gesetzlich vorgesehene Trägeranteil gemäß Kinderbildungsgesetz 9 % beträgt, ist der Träger selbst in der Lage, die verbleibenden 2 % zu finanzieren.
Die finanzielle Belastung für die Stadt beläuft sich auf 47.478,34 € pro Kindergartenjahr, wobei die Kosten für das Jahr 2020 aufgrund des späteren Betriebsbeginn im Mai anteilig 28.964,70 € betragen. Die Kostenentwicklung für die Folgejahre wird auf 48.839,26 € für das Jahr 2021 geschätzt. Die zusätzlichen Trägeranteile wurden bereits in der Haushaltsplanung für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt. Als Vergleich wird angeführt, dass die Stadt bereits für eine weitere Einrichtung des gleichen Trägers 7 % der Betriebskosten übernimmt.
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Zur Vorlage · 2019/253 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, die Trägeranteile für die neue Kindertagesstätte „Rasselbande Castroper Holz“ zu übernehmen. Die Einrichtung in der Holzstraße 171 wird voraussichtlich im Mai 2020 den Betrieb aufnehmen und bietet 75 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Schulpflicht an. Die geplante Übernahme umfasst 7 % der Betriebskosten ab dem Kindergartenjahr 2019/2020.
Die Rasselbande gGmbH, die als sonstiger Träger nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes eine Förderung von derzeit 91 % der Betriebskosten erhält, hat einen Zuschuss beantragt. Da der gesetzlich vorgesehene Trägeranteil gemäß Kinderbildungsgesetz 9 % beträgt, ist der Träger selbst in der Lage, die verbleibenden 2 % zu finanzieren.
Die finanzielle Belastung für die Stadt beläuft sich auf 47.478,34 € pro Kindergartenjahr, wobei die Kosten für das Jahr 2020 aufgrund des späteren Betriebsbeginn im Mai anteilig 28.964,70 € betragen. Die Kostenentwicklung für die Folgejahre wird auf 48.839,26 € für das Jahr 2021 geschätzt. Die zusätzlichen Trägeranteile wurden bereits in der Haushaltsplanung für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt. Als Vergleich wird angeführt, dass die Stadt bereits für eine weitere Einrichtung des gleichen Trägers 7 % der Betriebskosten übernimmt.
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- 16Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Buchungsstellen 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung) und 36.04.533515 (Laufende Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Müttern, Vätern und Kindern) sowie weitere außerplanmäßige Mehrauszahlung bei der Buchungsstelle des Finanzhaushaltes 36.04.725320 (Erstattungen aus Rückstellungen)Zur Vorlage · 2019/281 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/281 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung sowie außerplanmäßige Mehrauszahlungen im Bereich Jugend und Familie vor. Hintergrund ist eine gestiegene Entwicklung der Fallzahlen, die zu einem unvorhersehbaren Mehrbedarf geführt hat.
Der Beschlussvorschlag umfasst eine Bereitstellung von insgesamt 188.000 Euro im Ergebnisplan. Davon entfallen 150.000 Euro auf die laufenden Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung sowie 38.000 Euro auf die laufenden Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Müttern, Vätern und Kindern. Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 70.415,37 Euro für Erstattungen aus Rückstellungen beantragt.
Die Deckung des Mehraufwandes von 188.000 Euro erfolgt durch verschiedene Erträge und Minderaufwendungen. Dazu zählen Mehrerträge aus Leistungen von Sozialleistungsträgern sowie Erstattungen von Jugendhilfeträgern in der Summe von 132.500 Euro. Gleichzeitig werden Minderaufwendungen bei der Erziehung in Tagesgruppen sowie bei laufenden Leistungen zum Unterhalt und sozial betreuten Wohnen in Höhe von insgesamt 55.000 Euro verzeichnet.
Die Deckung der Mehrauszahlung von 70.415,37 Euro wird durch eine entsprechende Minderauszahlung bei den Erstattungszinsen aus Rückstellungen der Gewerbesteuer sichergestellt. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich.
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Zur Vorlage · 2019/281 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/281 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung sowie außerplanmäßige Mehrauszahlungen im Bereich Jugend und Familie vor. Hintergrund ist eine gestiegene Entwicklung der Fallzahlen, die zu einem unvorhersehbaren Mehrbedarf geführt hat.
Der Beschlussvorschlag umfasst eine Bereitstellung von insgesamt 188.000 Euro im Ergebnisplan. Davon entfallen 150.000 Euro auf die laufenden Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung sowie 38.000 Euro auf die laufenden Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Müttern, Vätern und Kindern. Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 70.415,37 Euro für Erstattungen aus Rückstellungen beantragt.
Die Deckung des Mehraufwandes von 188.000 Euro erfolgt durch verschiedene Erträge und Minderaufwendungen. Dazu zählen Mehrerträge aus Leistungen von Sozialleistungsträgern sowie Erstattungen von Jugendhilfeträgern in der Summe von 132.500 Euro. Gleichzeitig werden Minderaufwendungen bei der Erziehung in Tagesgruppen sowie bei laufenden Leistungen zum Unterhalt und sozial betreuten Wohnen in Höhe von insgesamt 55.000 Euro verzeichnet.
Die Deckung der Mehrauszahlung von 70.415,37 Euro wird durch eine entsprechende Minderauszahlung bei den Erstattungszinsen aus Rückstellungen der Gewerbesteuer sichergestellt. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich.
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- 17Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtmittelpunkt (ISEK) hier: Beschluss des KonzeptesZur Vorlage · 2019/260 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Stadtmittelpunkt (ISEK Stadtmittelpunkt) beschließen. Nachdem das Konzept dem Rat bereits im September 2019 zur Kenntnis gegeben wurde, erfolgte eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster sowie dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus diesen Gesprächen ergab sich kein Änderungsbedarf, sodass das Konzept nun in beschlussreifer Form vorliegt.
Parallel dazu hat die Verwaltung einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel gestellt. Auf Empfehlung des Fördergebers wird zunächst eine vorbereitende Planungsmaßnahme für das Jahr 2020 angestrebt. Diese umfasst eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung von Wohnungsbaupotentialen auf der sogenannten Potentialfläche Ost sowie eine Strukturanalyse des Verwaltungsstandortes. Ziel der Studien ist es, Informationen über eine mögliche durchmischte Wohnbebauung und eine Neustrukturierung des Verwaltungs- und Kulturzentrums zu gewinnen, um eine Belebung des Stadtmittelpunkts zu unterstützen.
Der Antrag auf Städtebauförderung wurde fristgerecht eingereicht. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 320.000 Euro. Davon entfallen 256.000 Euro auf Erträge von Dritten, sodass der städtische Eigenanteil 64.000 Euro beträgt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe vorgesehen.
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Zur Vorlage · 2019/260 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Stadtmittelpunkt (ISEK Stadtmittelpunkt) beschließen. Nachdem das Konzept dem Rat bereits im September 2019 zur Kenntnis gegeben wurde, erfolgte eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster sowie dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus diesen Gesprächen ergab sich kein Änderungsbedarf, sodass das Konzept nun in beschlussreifer Form vorliegt.
Parallel dazu hat die Verwaltung einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel gestellt. Auf Empfehlung des Fördergebers wird zunächst eine vorbereitende Planungsmaßnahme für das Jahr 2020 angestrebt. Diese umfasst eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung von Wohnungsbaupotentialen auf der sogenannten Potentialfläche Ost sowie eine Strukturanalyse des Verwaltungsstandortes. Ziel der Studien ist es, Informationen über eine mögliche durchmischte Wohnbebauung und eine Neustrukturierung des Verwaltungs- und Kulturzentrums zu gewinnen, um eine Belebung des Stadtmittelpunkts zu unterstützen.
Der Antrag auf Städtebauförderung wurde fristgerecht eingereicht. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 320.000 Euro. Davon entfallen 256.000 Euro auf Erträge von Dritten, sodass der städtische Eigenanteil 64.000 Euro beträgt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe vorgesehen.
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- 18Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 61.01.54392020 (Beratungsleistungen Konzessionsverträge) in Höhe von 91.810,35 €.Zur Vorlage · 2019/297 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2019/297 sieht eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 91.810,35 € für die Buchungsstelle der Beratungsleistungen bei Konzessionsverträgen und der Straßenbeleuchtung vor. Der ursprüngliche Haushaltsansatz für diesen Bereich belief sich auf 130.000 €, während die vorliegenden Auszahlungsanordnungen des Europäischen Unternehmers (EUV) an Beratungsfirmen nun insgesamt 221.810,35 € ausweisen.
Da die Überschreitung den Schwellenwert von 75.000 € überschreitet, ist gemäß der Gemeindeordnung NRW eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die bisherigen Mehraufwendungen wurden durch überplanmäßige Mittelbereitstellungen der Kämmerei gedeckt, jedoch erfordert der aktuelle Bedarf nun einen Ratsbeschluss. Es besteht die Möglichkeit, dass durch rechtliche Schritte unterlegener Mitbewerber weitere Aufwendungen für externe Beratungsleistungen entstehen können, wobei eine Prognose für das restliche Jahr 2019 nicht möglich ist. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden entsprechende Mittel bereits nach dem Grundsatz der vorsichtigen Haushaltsführung eingeplant.
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus anderen Haushaltsposten. Konkret werden 25.988,11 € aus der Buchungsstelle zur Umstellung des Umsatzsteuergesetzes sowie 65.822,24 € aus dem Bereich der Zinsen für Kassenkredite herangezogen. Die Vorlage wurde als Tischvorlage eingereicht, da die Informationen über den weiteren Mittelbedarf erst nach dem Versand der regulären Unterlagen für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat bekannt wurden.
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- 19Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 54.01/0609.785800 'Sanierungsprogramm ZOB Altstadt'Zur Vorlage · 2019/298 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2019/298 wird dem Rat der Stadt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 170.000 Euro für das Sanierungsprogramm des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in der Altstadt vorgeschlagen. Die Maßnahme dient der Anpassung der bereits im November 2018 beschlossenen Finanzmittel für die grundhafte Sanierung des ZOB.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus der Erstellung des Leistungsverzeichnisses. Aufgrund gestiegener Marktpreise und eines erhöhten Aufwands für die Baustellenorganisation werden die Kosten für die Maßnahme nun mit insgesamt 330.000 Euro kalkuliert. Die ursprüngliche Kalkulation belief sich auf 160.000 Euro. Die Finanzierung der Gesamtkosten erfolgt zu 90 Prozent aus Fördermitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil steigt dabei von 16.000 Euro auf 33.000 Euro.
Die Deckung der zusätzlichen 170.000 Euro setzt sich aus zwei Quellen zusammen: 153.000 Euro stammen aus zusätzlichen Einzahlungen der Fördermittel des KInvFöG, während die restlichen 17.000 Euro durch Minderauszahlungen aus dem Projekt Neubau einer Abbiegespur am Altstadtring bereitgestellt werden, welches im Jahr 2019 nicht mehr ausgeführt wird. Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist erfolgt, die Submission ist für den 4. Dezember 2019 angesetzt, wobei ein Baubeginn noch im Jahr 2019 vorgesehen ist.
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- 20Anfragen der Ratsmitglieder
- 21Mitteilungen der Verwaltung
- 1Stundungsablehnung über 84.000,00 EURnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich