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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2020/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 27. Februar 2020 liegt die Sitzungsvorlage 2020/053 zur Beschlusskontrolle über die Durchführung von Ratsbeschlüssen vor. Die Verwaltung berichtet in diesem Dokument über den aktuellen Sachstand der Ratsbeschlüsse, die seit Beginn der aktuellen Wahlperiode gefasst wurden und zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig umgesetzt sind.
Diese Berichterstattung erfolgt auf Grundlage der vorangegangenen Ratsbeschlüsse vom 5. Juli 2018 und vom 29. November 2018. Der Inhalt der Vorlage umfasst eine detaillierte Darstellung des Umsetzungsstandes der entsprechenden Beschlüsse, wobei die entsprechenden Informationen in den Anlagen der Vorlage aufgeführt sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den vorliegenden Sachstand der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis nimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt.
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- 3Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2019 - Stand 30.09.2019 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2020/018 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/018 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2019 für den Zeitraum 2019 bis 2021. Der Bericht dokumentiert den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zum 30. September 2019.
Der Rat der Stadt hatte den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan in seiner Sitzung vom 29. November 2018 beschlossen, woraufhin die Bezirksregierung Münster diesen am 29. März 2019 genehmigte. Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine Berichterstattung über die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen sind der Bezirksregierung Münster jeweils bis spätestens zum 1. Dezember vorzulegen.
Der Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt den Bericht, der bereits am 1. Dezember 2019 bei der Bezirksregierung eingereicht wurde, zur Kenntnisnahme vor. Ein Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zum Stand 30. September 2019 förmlich zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20200127115857-0|20200127115915-0|20200127115923-0|20200127115928-0|20200127115934-0|20200127115938-0|20200127120002-0|20200127120009-0
- 4Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2020/035 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020 vor. Die Vorlage basiert auf der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie den Vorgaben der Bezirksregierung Münster zur Fortführung des Haushaltssanierungsplans.
Der Beschluss umfasst verschiedene Bereiche der Haushaltsführung. Er sieht die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 1.901.238,58 € vor. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2019 in Höhe von 5.765.033,44 € übernommen werden. Für die buchungssystematisch erforderlichen konsumtiven Aufwendungen im Zusammenhang mit Zukäufen zu Festwerten wird ein Betrag von 229.308,99 € vorgeschlagen. Darüber hinaus werden Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 1.094.750,26 € beantragt. Diese beziehen sich auf zweckgebundene Mittel, wie Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit oder Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, deren Verwendung an spezifische Bedingungen geknüpft ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab bei der Prüfung der Übertragungen angelegt wurde. Investive Maßnahmen wurden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft, wobei bei nicht begonnenen Projekten eine Zurückstellung vorgesehen ist, sofern keine Rechtsverpflichtung besteht. Die beantragten Mittel für konsumtive Aufwendungen sind auf Ausnahmefälle beschränkt, bei denen die entsprechenden Erträge bereits gesichert sind. Die Übertragungen sind im Haushaltsplan 2020/2021 nicht abgebildet, wirken sich jedoch bei Inanspruchnahme auf die Finanzrechnung und die liquiden Mittel aus.
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Hauptdokument|20200210172140-0|20200210172146-0|20200210172149-0
- 5Haushaltsplanung für die Jahre 2020 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2020/046 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/046 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die aktualisierten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen und beschließen.
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,96 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Projekte, wobei bereits Maßnahmen im Wert von etwa 5,81 Millionen Euro abgeschlossen wurden. Für das laufende Jahr sind weitere Maßnahmen in Planung, wobei eine leichte Überzeichnung der Fördersumme um rund 6.983 Euro besteht, die laut Verwaltung im Rahmen der Abwicklung kompensiert werden kann.
Das Programm KInvFöG II konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur und stellt der Stadt Mittel in Höhe von rund 6,59 Millionen Euro bereit. In den aktuellen Listen sind Kostensteigerungen bei Projekten an der Wilhelmschule und der Lindenschule aufgrund der Umsetzung einer Gründachstrategie sowie die Neuaufnahme einer Sanierung an der Fridtjof-Nansen-Realschule aufgeführt. Aktuell verbleiben in diesem Programm freie Mittel in Höhe von etwa 917.473 Euro.
Zudem wird über das Programm „Gute Schule 2020“ berichtet, das über die NRW.BANK Kreditkontingente bereitstellt, deren Tilgung und Zinsen vom Land übernommen werden. Für die Jahre 2019 und 2020 sollen die verbleibenden Mittel in Höhe von insgesamt rund 4,87 Millionen Euro Ende des Jahres abgerufen werden.
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Hauptdokument|20200211094925-0|20200211101717-0|20200211101719-0
- 6Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2020 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2020/047 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/047 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2020 des EUV für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur). Gemäß der Satzung über das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel bedürfen Kalkulationsgrundlagen, in denen Erstattungsleistungen der Stadt vorgesehen sind, der Zustimmung des Rates.
Für den Teilbetrieb VII, der Dienstleistungen wie die Fahrbereitschaft der Verwaltungsleitung, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfasst, wird eine Reduzierung der Erstattungen durch die Stadt von 394.384 € auf 321.971 € vorgeschlagen. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der im Haushaltssanierungsplan festgelegten Beträge.
Im Bereich des Teilbetriebs IX, der Dienstleistungen zur Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung erbringt, sieht der Beschlussvorschlag eine Reduzierung der Erstattungsleistungen von 12.974.495 € auf 6.764.268 € vor. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan verbindlich festgelegten Höchstbeträge für verschiedene Dienstleistungen und Aufwendungen.
Die Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der erbrachten Leistungen. Investitionen des EUV sind auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste für 2020/2021 enthalten und im städtischen Haushalt finanziert sind. Eine haushaltsmäßige Berührung der allgemeinen Haushaltsplanung wird nicht ausgewiesen.
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- 7Benennung einer Vertreterin der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbHZur Vorlage · 2020/022 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/022 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH. Hintergrund der Vorlage ist der Ruhestand der bisherigen Vertreter, wodurch die Stadt eine Neubesetzung der Positionen vornehmen muss, um ihre Gesellschafter- und Eigentümerrechte weiterhin fristgerecht wahrnehmen zu können.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den geltenden Satzungen ist die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch einen vom Rat bestellten Vertreter zu erfolgen. Die Wahl der Vertretung muss dabei durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates erfolgen. Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung der genannten Entwicklungsgesellschaft umfassen unter anderem die Entlastung der Geschäftsführung, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stadtbaurätin als Vertreterin der Stadt Castrop-Rauxel in die Gesellschafterversammlung zu wählen. Als Stellvertreter für diese Position soll ein weiterer Vertreter bestimmt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 8Bestellung eines Stellvertreters für Herrn Bürgermeister Kravanja für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest RecklinghausenZur Vorlage · 2020/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/029 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Bestellung eines Stellvertreters für den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen.
Seit Oktober 2015 vertritt der Bürgermeister die Stadt als Mitglied in dieser Verbandsversammlung. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) sowie der Gemeindeordnung NRW erfolgt die Vertretung des Hauptverwaltungsbeamten im Amt grundsätzlich durch den vom Rat bestellten allgemeinen Vertreter. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer bereits als allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt.
Aufgrund einer Mitteilung der Sparkasse Vest Recklinghausen, wonach aus sparkassenrechtlichen Gründen die Benennung einer konkreten Person gewünscht wird, liegt ein Vorschlag zur offiziellen Bestellung vor. Der Rat soll den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer als Stellvertreter für den Bürgermeister als Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes bestellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2020 sowie des Rates der Stadt am 27. Februar 2020 vorgesehen.
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- 9Interkommunale Zusammenarbeit Schwarzarbeit (IKZ Schwarzarbeit); hier: a) Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum 31.01.2024 b) Aufnahme weiterer Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ab dem 01.02.2021Zur Vorlage · 2020/002 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen einer Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Recklinghausen abzuschließen. Diese Vereinbarung sieht eine Verlängerung der bestehenden Kooperation bis zum 31. Januar 2024 vor, wobei sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung jeweils automatisch um weitere drei Jahre verlängert.
Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung soll die Aufgabenübertragung ab dem 1. Februar 2021 um weitere Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ergänzt werden. Ziel dieser Erweiterung ist es, die Effizienz der Ermittlungsgruppen zu steigern und durch zusätzliche Bußgelder die Kostendeckung der Maßnahmen zu verbessern. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Kassenwirksamkeit der Bußgelder zwar gesteigert werden konnte, die Kosten jedoch aufgrund komplexer Verfahren noch nicht vollständig durch die Erträge gedeckt sind.
Die personellen Ressourcen für die Aufgabenwahrnehmung durch die Städte Recklinghausen und Herten bleiben durch die Erweiterung unverändert. Die Verwaltung geht davon aus, dass die zusätzlichen Erträge die anfallenden Sachaufwendungen künftig decken werden. Die Fachebene sowie die zuständigen Ordnungsbehörden befürworten die Fortsetzung und Erweiterung der Zusammenarbeit.
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- 10Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2020/004 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/004 regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2020 in Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechende Verordnung verabschiedet.
Die Grundlage für die Regelung bildet § 6 des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, der es der örtlichen Ordnungsbehörde ermöglicht, Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonntagen oder Feiertagen ab 13 Uhr für eine Dauer von bis zu fünf Stunden freizugeben. Ziel dieser Regelung ist es, das öffentliche Interesse zu wahren und gleichzeitig den Arbeitnehmerschutz zu gewährleisten. Für das Jahr 2020 sind zwei Termine vorgesehen, die jeweils zwei aufeinanderfolgende Sonntage umfassen. Um den Arbeitnehmerschutz sicherzustellen, finden die Öffnungen in unterschiedlichen Stadtteilen statt, sodass eine Arbeitsbelastung an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen für die Beschäftigten vermieden werden soll.
Ein öffentliches Interesse wird insbesondere durch die Verknüpfung der Öffnungszeiten mit örtlichen Festen oder Märkten begründet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die geplanten Termine mit den Vertretern des betroffenen Einzelhandels abgestimmt wurden. Die Verordnung ist auf eine einjährige Gültigkeitsdauer ausgelegt, um zeitnah auf mögliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen reagieren zu können. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Vorlage erwartet.
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- 11Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Bochum und Castrop-Rauxel zur Übernahme von Telefondienstleistungen der Stadt Castrop-Rauxel durch das von der Stadt Bochum betriebene ServiceCenterZur Vorlage · 2020/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bochum, um bestimmte Telefondienstleistungen an das dort betriebene ServiceCenter zu übertragen. Ziel der Kooperation ist es, die Erreichbarkeit des Bürgerbüros zu verbessern und die dortige Belegschaft zu entlasten. Im Rahmen dieser Vereinbarung sollen die Hotline des Bürgerbüros sowie die Kontaktstelle für Anregungen und Beschwerden der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten durch das ServiceCenter in Bochum übernommen werden. Dabei sollen auch telefonische Terminreservierungen sowie die Erfassung von Anliegen über das dortige Ticket-System erfolgen, während die inhaltliche Bearbeitung weiterhin durch die zuständige Fachabteilung in Castrop-Rauxel erfolgt.
Die Zusammenarbeit ist auf eine zunächst fünfjährige Laufzeit ausgelegt. Diese Dauer soll die Möglichkeit eröffnen, Fördermittel aus der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in NRW in Höhe von maximal 150.000 Euro zu beantragen. Die kalkulierten Gesamtkosten für die Übernahme der Dienstleistungen belaufen sich ab 2021 auf rund 180.000 Euro pro Jahr, wobei für das Jahr 2020 Kosten in Höhe von etwa 152.000 Euro veranschlagt sind. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Vereinbarung mit der Stadt Bochum abzuschließen und über eine geplante gesonderte Vereinbarung zu den Kostendetails zu informieren.
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- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 61.01.54392020 (Beratungsleistungen Konzessionsverträge in Verbindung mit Straßenbeleuchtungsvertrag)Zur Vorlage · 2020/005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffene Entscheidung genehmigen, für den Haushalt 2019 zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die Entscheidung wurde am 20. Dezember 2019 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen.
Gegenstand der Vorlage ist die außerplanmäßige Bereitstellung von 30.000 Euro auf der Buchungsstelle 61.01.54392020. Diese Mittel sind für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen und dem Straßenbeleuchtungsvertrag vorgesehen. Der ursprüngliche Ansatz für das Jahr 2019 belief sich auf 130.000 Euro. Da die abschließende Kostengröße für die Abrechnung des vierten Quartals erst nach der ursprünglichen Planung feststand, entstand ein Mehrbedarf.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von insgesamt 46.500 Euro brutto erfolgt durch Minderaufwendungen auf der Buchungsstelle 61.01.551810 für Zinsen aus Kassenkrediten. Da durch die Bereitstellung des Mehrbedarfs die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich. Eine Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, da die Auszahlung der Mittel im Rahmen der Rechnungsläufe zum Jahreswechsel erfolgen musste und die nächste reguläre Ratssitzung erst Ende Februar 2020 anberaumt war.
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- 13Möglichkeiten erweiterter Servicezeiten im Bürgerbüro der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/001 befasst sich mit der Neugestaltung der Servicezeiten im Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund ist ein Prüfauftrag des Betriebsausschusses 1 sowie des Rates der Stadt, der auf einem Antrag der FDP-Fraktion basiert. Ziel der Überprüfung ist die Schaffung arbeitsnehmerfreundlicherer Termine. Dabei wurde die Vorgabe verfolgt, die Servicezeiten insgesamt nicht auszuweiten, sondern durch eine Verlängerung an einem Tag Reduzierungen an anderen Tagen auszugleichen.
Die Verwaltung stellt zwei Alternativen zur Diskussion. Variante A sieht eine verlängerte Öffnungszeit am Montag von 13 bis 19:30 Uhr vor. Variante B schlägt vor, an jedem ersten Samstag im Monat eine offene Sprechstunde ohne Terminreservierung zwischen 10 und 12 Uhr anzubieten. In beiden Modellen sind Anpassungen der bestehenden Öffnungszeiten an den anderen Wochentagen vorgesehen.
Bei der Erstellung der Vorschläge wurde berücksichtigt, dass keine zusätzlichen Stellen besetzt werden können und die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere hinsichtlich der maximalen täglichen Arbeitszeit und der Ruhezeiten, einzuhalten sind. Für eine Umsetzung der gewählten Variante müssten die städtischen Arbeitszeitrichtlinien sowie die individuellen Arbeitszeitmodelle unter Beteiligung des Personalrates angepasst werden. Zudem ist die Sicherstellung des IT-Supports durch die GKD und die städtische IT erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Umsetzung der gewählten Variante zu beauftragen.
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- 14Neufassung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Castrop-Rauxel (Sondernutzungssatzung)Zur Vorlage · 2019/259 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 2019/259 eine Neufassung der Sondernutzungssatzung zur Beschlussfassung vor. Ziel der Neufassung ist die Regelung von Erlaubnissen und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in Castrop-Rauxel.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Unterstellung von Werbe- und Warenauslagen unter eine Genehmigungspflicht, da die Anzahl solcher Nutzungen gestiegen ist. Zudem wird die Wahlwerbung in einem eigenen Paragrafen behandelt, was der Verwaltung ermöglicht, flexibel auf Besonderheiten einzelner Wahlen zu reagieren. Für Sondernutzungen gilt künftig die Klarstellung, dass Genehmigungen maximal für das laufende Jahr erteilt werden und für Zeiträume über den Jahreswechsel hinaus ein neuer Antrag erforderlich ist.
Im Bereich der Gebühren sieht die Neufassung vor, dass bei temporären Erweiterungen der Außengastronomie eine tagesgenaue Berechnung möglich ist. Zudem wird geregelt, dass für die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren zur Deckung des Prüfungsaufwands erhoben werden können. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine Zoneneinteilung zwischen der Altstadt und dem übrigen Stadtgebiet zu verzichten. Die neuen Gebührentarife enthalten zudem Festlegungen zu Mindestgebühren und gestaffelten Verwaltungsgebühren. Neue Tarifstellen wurden für den Boulevard in der Altstadt und den Kulturplatz Leo eingeführt, wobei für den Kulturplatz Leo keine Sondernutzungsgebühr vorgesehen ist.
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Hauptdokument|20191031064612|20200303090030-0|20190611102256|20200131115907-0
- 15Benutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Castrop-Rauxel; Neufassung der BenutzungsgebührenZur Vorlage · 2020/014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose. Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/014 sieht vor, die Gebührensätze ab dem 1. April 2020 anzupassen. Grundlage für die Neukalkulation ist eine Bedarfsberechnung des Bereichs Migration und Obdachlosenhilfe, die Veränderungen in der Unterbringungssituation berücksichtigt.
Seit der letzten Kalkulation hat sich die Anzahl der verfügbaren Unterkünfte verändert, da 23 im Rahmen der Flüchtlingskrise angemietete Unterkünfte gekündigt wurden und eine weitere Unterkunft vorübergehend ruhend gestellt wurde. Dies führt zu einer Verringerung der Sollplatzzahl um 382 Personen. Die Unterkünfte werden in zwei Wirtschaftseinheiten unterteilt, wobei die Berechnung der pauschalen Grundgebühr weiterhin auf einer durchschnittlichen Fläche von 10 m² pro Person basiert.
Die Gebühren setzen sich aus einer Grundgebühr für Personal-, Sachkosten, Abschreibungen und Zinsen sowie einer Verbrauchsgebühr für Kosten wie Strom, Wasser, Wärme und Abfallbeseitigung zusammen. In der Kategorie 1 verändert sich die Gesamtgebühr geringfügig von 223,70 € auf 224,20 €. In der Kategorie 2 steigt die monatliche Gesamtgebühr von 174,60 € auf 182,50 €. Durch die Anpassung der Gebührensätze erhöht sich der erwartete Ertrag der Stadt um etwa 14.000 €. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Änderung kein Mehrertrag im Haushaltsplan entsteht, da die entsprechenden Anpassungen bereits für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt wurden.
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Hauptdokument|20200123090605|20200123090613|20200123090622|20200123090629
- 16Änderung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.2019Zur Vorlage · 2020/030 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/030 sieht eine Änderung der Elternbeitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen und die offene Ganztagsschule (OGS) vor. Grund für die Anpassungen ist die neue Rechtslage durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das als „Gute Kita-Gesetz“ bezeichnet wird. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, von der Zahlung der Elternbeiträge befreit werden müssen. Diese Regelung trat bereits zum 1. August 2019 in Kraft.
Zusätzlich zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sieht der Beschlussvorschlag eine Anhebung der untersten Einkommensgrenze vor. Die Grenze, unterhalb der keine Elternbeiträge zu entrichten sind, soll für beide Satzungen auf ein Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro angehoben werden. Damit folgt die Stadt dem Vorgehen mehrerer Nachbarkommunen, die ihre Einkommensgrenzen ebenfalls von zuvor meist 17.500 Euro auf 20.000 Euro angepasst haben. Die entsprechenden Änderungsentwürfe und die neuen Beitragstabellen liegen der Vorlage bei. Die zuständige Fachabteilung hat die Präambeln der Satzungen auf ihre Aktualität geprüft. Die Anpassungen haben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20200130145852-0|20200130145852-1|20200130145853-2
- 17Antrag DIE LINKE. vom 20.01.20 zur aufsuchenden Beratung und Begleitung von BürgerInnen in sozialen AngelegenheitenZur Vorlage · 2020/026 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/026 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE. aus dem Januar 2020. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer aufsuchenden Beratung und Begleitung von Bürgerinnen und Bürgern in sozialen Angelegenheiten.
Der Antrag wurde für die Beratung in den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Debatte gestellt. Die vorgesehene Beratungsfolge sah Termine im Februar und Juni 2020 vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die Details zu den konkreten Inhalten und den daraus resultierenden Maßnahmen sind im Beschlussvorschlag der Anlage enthalten. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 2.
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- 186. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich: „Südliche Altstadt“ hier: a) Abwägung über die Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2020/011 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südliche Altstadt“. Das betroffene Gebiet im Ortsteil Castrop umfasst etwa 2,8 Hektar und liegt östlich der Schillerstraße sowie nordwestlich der Viktoriastraße. Es beinhaltet Flächen der Schulgrundstücke und des Bürgerhauses an der Leonhardstraße.
Ziel der Änderung ist die Umwidmung der bisher als Gemeinbedarfsfläche für Bildung und Kultur dargestellten Flächen in eine gemischte Baufläche. Damit soll die Grundlage für zukünftige Bebauungspläne geschaffen werden, die eine urbane Nutzung ermöglichen. Die bestehenden Funktionen für Bildungs- und Kulturzwecke bleiben in der Darstellung erhalten. Die Änderung dient der langfristigen planerischen Flexibilität für mögliche Anpassungen an Gebäuden oder Nutzungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, darunter der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Kreis Recklinghausen und die Deutsche Bahn AG, geprüft und abgewidmet. Die Umweltprüfung ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter oder des Klimas. Auch eine artenschutzrechtliche Prüfung schloss das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet aus.
Der Rat der Stadt hat beschlossen, die vorliegende Änderung sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der geänderten Fassung festzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterlagen der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 19Gebührenbedarfsberechnung 2020 "Friedhofswesen"Zur Vorlage · 2020/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/017 zur Gebührenbedarfsberechnung 2020 für das Friedhofswesen legt die Grundlage für die Anpassung der Friedhofsgebühren in Castrop-Rauxel zum 01.03.2020 fest. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Kostenstruktur des Jahres 2020. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.836.902 Euro, was einer Steigerung von etwa 2,04 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Berechnung umfasst verschiedene Kostenarten, darunter Personalkosten, die Unterhaltung von Grundstücken und Anlagen, Fahrzeugunterhaltung sowie kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug eines Grünwertanteils in Höhe von 291.066 Euro, da die Friedhofsflächen auch der allgemeinen Erholung dienen. Zudem wurden Überdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 sowie eine Unterdeckung aus dem Jahr 2016 in die Berechnung einbezogen.
Zur Stabilisierung der Gebühren wurden die Kosten für die Trauerhalle und Leichenzelle nicht als kalkulatorische Kosten eingerechnet und die Gebührenteile zu einer Einheit „Gebäudenutzung“ zusammengefasst. Die gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.463.359 Euro. Für die Grabnutzungsgebühren ergibt sich durch die Einarbeitung von Überdeckungen eine durchschnittliche Erhöhung von 2,3 Prozent. Konkret werden beispielsweise die Gebühren für Reihengräber über fünf Jahre von 1.689 Euro auf 1.729 Euro angepasst. Der Rat der Stadt soll die neue Gebührensatzung zur Kenntnis nehmen und die Änderungen beschließen.
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Hauptdokument|20200123150600-0|20200123150600-1|20200123150600-2|20200123150600-3|20200123150600-4|20200123150600-5|20200123150601-6|20200129142321-0
- 20Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI und DIE LINKE; hier: Energieberatung der Verbraucherzentrale in Castrop-Rauxel auch nach 2021 sicherstellenZur Vorlage · 2020/052 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/052 einen Antrag gestellt, der die Fortführung der Energieberatung durch die Verbraucherzentrale in Castrop-Rauxel über das Jahr 2021 hinaus sicherstellen soll. Ziel des Antrags ist es, die bestehende Beratungsleistung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auch nach Ablauf des aktuellen Zeitraums aufrechtzuerhalten.
Die Vorlage wurde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Umweltausschuss am 18. Februar 2020, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. Februar 2020 sowie den Rat der Stadt am 27. Februar 2020. Zudem ist die Vorlage für den Verwaltungsrat EUV am 18. März 2020 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag entspricht dem Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion.
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- 21Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bebauungsplan Nr. 258: "Wohngebiet Dingener Straße"Zur Vorlage · 2020/044 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. Februar 2020 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 27. Februar 2020 einen Antrag eingereicht. Gegenstand der Vorlage 2020/044 ist der Bebauungsplan Nr. 258 mit der Bezeichnung „Wohngebiet Dingener Straße“.
Der Antrag umfasst die in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge zur weiteren Entwicklung des genannten Wohngebiets. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat die Unterlagen zur Beratung in den entsprechenden Gremien vorbereitet. Die Entscheidung über den Inhalt des Antrags obliegt den zuständigen Ausschüssen und dem Rat der Stadt.
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- 22Antrag der SPD-Fraktion: Erschütterungsarmes Fahren in der InnenstadtZur Vorlage · 2020/007 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/007 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion zum Thema erschütterungsarmes Fahren in der Innenstadt von Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
Der Inhalt des Antrags zielt auf Maßnahmen ab, um die Erschütterungen durch den Fahrzeugverkehr im Stadtzentrum zu reduzieren. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über den konkreten Inhalt und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen obliegt dem Beschlussvorschlag, der sich auf den Text des Antrags selbst bezieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 23Antrag der SPD-Fraktion: Schwerlastverkehr in RauxelZur Vorlage · 2020/039 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/039 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Schwerlastverkehr in Rauxel. Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) erstellt.
Der Inhalt der Vorlage konzentriert sich auf die Thematik des Schwerlastverkehrs innerhalb des Stadtgebiets von Rauxel. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 am 20. Februar 2020 sowie in den Rat der Stadt am 27. Februar 2020 vorgelegt wurde.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Vorlage auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion verwiesen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage im Bereich Stadtplanung und Bauordnung bearbeitet.
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- 24Antrag der SPD-Fraktion: Widmung des KunoplatzesZur Vorlage · 2020/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/038 enthält einen Antrag der SPD-Fraktion, der die Widmung des Kunoplatzes zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sowie in den Rat der Stadt eingebracht. Die entsprechende Beratung im Betriebsausschuss war für den 20. Februar 2020 angesetzt, während die Behandlung im Rat der Stadt für den 27. Februar 2020 vorgesehen war.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 25Antrag SPD vom 10.02.2020_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2020/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/050, eingereicht durch die SPD-Fraktion, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 10. Februar 2020 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung am 27. Februar 2020 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Antrag SPD vom 10.02.2020_Resolution Geflüchtetenfinanzierung"Zur Vorlage · 2020/049 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/049, die von der Fraktion der SPD am 10. Februar 2020 eingebracht wurde, befasst sich mit dem Thema der Geflüchtetenfinanzierung. Der Antrag ist als Resolution formuliert und wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zur Vorlage für den Rat der Stadt übergeben.
Die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2020 als Tagesordnungspunkt 26 vorgesehen. In der vorliegenden Dokumentation wird festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage selbst nicht textlich ausgeführt, sondern verweist auf eine entsprechende Anlage. Die inhaltliche Grundlage der Anfrage bildet die Forderung der Fraktion nach einer Resolution zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der Geflüchtetenhilfe.
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- 27Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife Rettungsdienst; Bedarfsplan und künftige Organisation und PersonaleinsatzZur Vorlage · 2020/061 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Neufassung der Gebührensatzung und des Gebührentarifs für den Krankentransport und den Rettungsdienst zum 1. März 2020 beschließen. Die Vorlage zur Neugestaltung der Gebühren basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020, die durch die Firma Concunia Wirtschaftsprüfung Gesellschaft erstellt und durch die zuständige Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde.
Die Anpassung der Gebühren ist durch verschiedene Faktoren begründet. Dazu gehören die Umsetzung des Notfallsanitäter-Gesetzes, gestiegene Aufwendungen für Personal und Sachbedarf sowie die Ausweitung der Vorhaltezeiten der Rettungsmittel. Zudem wurden aufgrund neuer einsatztaktischer Aufgaben durch den Kreis Recklinghausen zusätzliche Fahrzeuge als technische Reserve beschafft. Die Gebührenänderung berücksichtigt zudem die gestiegenen Notarztkosten sowie einen rückständigen Verlust aus den Jahren 2016 bis 2018 in Höhe von rund 559.975 Euro, der im Jahr 2020 durch die Gebühren ausgeglichen werden soll. Eine entsprechende Gebührensenkung im Folgejahr wird in der Vorlage in Aussicht gestellt.
Die Refinanzierung durch die Krankenkassen ist gemäß den gesetzlichen Grundlagen weiterhin gegeben, wobei die Beteiligung der Kostenträger bereits erfolgt ist und deren Einverständnis vorliegt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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Hauptdokument|20200221120809-0|20200221120813-0|20200221120817-0|20200221120820-0|20200221120826-0
- 28Antrag SPD Fraktion vom 27.02.2020_Ausschussumbesetzung SeniorenbeiratZur Vorlage · 2020/065 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2020/065, eingereicht durch die SPD-Fraktion, befasst sich mit der Besetzung der Ausschüsse im Seniorenbeirat. Der Antrag wurde am 27. Februar 2020 im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der entsprechenden Gremien innerhalb des Seniorenbeirats. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Regelung der Ausschussbesetzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 29Ausschussumbesetzung im JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2020/066 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 27. Februar 2020 wurde eine Neubesetzung im Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 2020/066 befasst sich mit der Änderung der Vertretung für die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Castrop-Rauxel in diesem Gremium.
Nach Mitteilung der AWO Castrop-Rauxel wird die bisherige Besetzung im Ausschuss verändert. Die bisherige Vertreterin der Organisation wird durch eine neue Vertreterin des Kindergartens Henrichenburg ersetzt. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird festgelegt, dass die neue Person die Vertretungsfunktion für die entsprechende Vertreterin der AWO übernimmt. Die Verwaltung gibt an, dass diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 30"10+1 Bäume für die Opfer des rassistischen Terrors"Zur Vorlage · 2020/054 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat hat einen Antrag an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel gestellt, ein neues Erinnerungsprojekt zu realisieren. Das Vorhaben trägt den Titel „10+1 Bäume für die Opfer des rassistischen Terrors“.
Der Beschlussvorschlag sieht die Errichtung eines Erinnerungsortes vor, der sowohl die zehn Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) als auch Personen würdigt, die durch aktuelle rechtsextremistische Angriffe ums Leben gekommen sind. Die geplante Gedenkstätte soll aus elf neu angepflanzten Bäumen sowie einer Gedenktafel bestehen.
Die vorliegende Tischvorlage der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe weist darauf hin, dass das Projekt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Antrag wurde von der Vorsitzenden des Integrationsrates eingebracht und dient als Grundlage für die Beratung im Integrationsrat sowie im Stadtrat.
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- 31Anfragen der Ratsmitglieder
- 32Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich