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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Informationen zur Corona-Krise
- 3"Wohnen an der Emscher"
- 3.1Antrag LINKE vom 16.04.2020_Wohnen an der Emscher - Absetzung der Behandlung in der Ratssitzung am 30.03.2020Zur Vorlage · 2020/088 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/088 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion LINKE vom 16. April 2020 zum Thema Wohnen an der Emscher. Der Antrag beinhaltet das Anliegen, die Behandlung des entsprechenden Sachverhalts in der Ratssitzung am 30. April 2020 abzusetzen.
Die Vorlage wurde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung eingeordnet und ist als öffentliche Sitzungsvorlage für den Rat der Stadt konzipiert. Laut den Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 3.2Antrag FDP Fraktion vom 10.03.2020_Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 BauGB (Städtischer Bebauungsplan 245)Zur Vorlage · 2020/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2020/071 einen Antrag gestellt, der die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Baugesetzbuch (BauGB) für den städtischen Bebauungsplan 245 vorsieht. Der Antrag wurde am 10. März 2020 eingereicht.
Nach den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 23. April 2020 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 30. April 2020 vorgesehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 3.3Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, Grüne und FWI vom 16.04.2020_Einleitung eines Heilungsverfahrens Wohnen an der EmscherZur Vorlage · 2020/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/089 wird ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FWI vom 16. April 2020 behandelt. Gegenstand des Antrags ist die Einleitung eines Heilungsverfahrens für das Bauvorhaben „Wohnen an der Emscher“.
Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der SPD, CDU, FWI und FDP gestellt. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. April 2020 zur Beratung vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 4Zehnte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel; Mitglieder des IntegrationsratesZur Vorlage · 2020/048 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/048 sieht die Verabschiedung der zehnten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung der Zusammensetzung des Integrationsrates.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in Kommunen mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern als Hauptwohnsitz die Bildung eines Integrationsrates vorgesehen. Dieses Gremium setzt sich aus gewählten Mitgliedern sowie vom Rat der Stadt bestellten Ratsmitgliedern zusammen. Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss dabei die Anzahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung soll die Struktur des Integrationsrates für die Wahl ab dem 13. September 2020 angepasst werden. Zukünftig sollen acht Mitglieder durch die Wahlberechtigten bestimmt werden. Zusätzlich sollen vier Ratsmitglieder durch den Rat der Stadt in das Gremium berufen werden. Dies führt zu einer Gesamtzahl von zwölf Mitgliedern im Integrationsrat.
Die Verwaltung gibt an, dass die Änderungssatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 5Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/080 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/080 sieht eine Änderung der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag legt dem Rat der Stadt die Verabschiedung der angepassten Wahlordnung vor.
Die Anpassungen der Wahlordnung sind notwendig geworden, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, dem Kommunalwahlgesetz sowie der Kommunalwahlordnung geändert haben. Zudem wurden Formulierungsvorschläge aus der Musterwahlordnung des Landesintegrationsrates in den Entwurf integriert.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen neben redaktionellen Anpassungen inhaltliche Neuregelungen zu verschiedenen Aspekten des Wahlprozesses. Dazu gehören Bestimmungen zum Wählerverzeichnis, zum Ausschluss vom aktiven Wahlrecht sowie zur Wählbarkeit. Des Weiteren enthält die Neufassung Regelungen zu Unterstützungsunterschriften und zum Verfahren der Wahlvorschläge. Zudem wurden Fristen an das Kommunalwahlgesetz angeglichen.
Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung der Wahlordnung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 30. April 2020 vorgesehen.
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- 6BürgerbudgetZur Vorlage · 2020/083 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt ein Konzept für ein Bürgerbudget vor. Ziel ist es, Mittel für gemeinwohlorientierte Projekte von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen zur Verfügung zu stellen. Der aktuelle Etat beläuft sich auf 37.500 Euro, wobei eine Erhöhung auf 75.000 Euro ab dem Jahr 2024 vorgesehen ist. Für das laufende Jahr 2020 sollen zudem jeweils 7.000 Euro für zwei Stadtteiljubiläen bereitgestellt werden.
Die Mittelvergabe ist in zwei Phasen unterteilt: 80 Prozent der Summe sind für stadtteilbezogene Projekte reserviert, während 20 Prozent für stadtweite Projekte vorgesehen sind. Die Verteilung der stadtteilbezogenen Mittel erfolgt auf Basis der Einwohnerzahlen der statistischen Bezirke. Projekte müssen einen Mehrwert für die Stadt bieten, innerhalb von zwei Jahren umsetzbar sein und einen Eigenanteil von 25 Prozent aufweisen, der auch durch Arbeitsleistungen erbracht werden kann. Eine Förderung von maximal 5.000 Euro pro Projekt ist möglich.
Zur Auswahl der Projekte soll ein Bürgerbudgetbeirat aus Vertretern der Politik und Zivilgesellschaft eingerichtet werden. Als digitale Plattform für die Beteiligung schlägt die Verwaltung das Open-Source-Tool „Consul“ vor. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung zur rechtlichen Umsetzung und Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten und dem Rat vorzulegen.
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- 7Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/079 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/079 zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel informiert den Rat über die wirtschaftliche Lage verschiedener Gesellschaften. Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH wird für das Jahr 2019 ein erwarteter Verlust von 920.500 € prognostiziert. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH reduziert ihre operativen Tätigkeiten; die Abwicklung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Die Vermarktung der verbleibenden gewerblichen Flächen von etwa 1,8 Hektar wird für die Jahre 2020 und 2021 erwartet.
Die Beteiligung an der LEG Wohnen NRW zeigt für das Jahr 2019 Schwankungen bei Leerständen und Mietrückständen, wobei eine Dividendenausschüttung in Höhe von 3.681,30 € beschlossen wurde. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – weist ein vorläufiges Ergebnis von 1.828.460 € aus, was leicht unter dem Planwert liegt. Im Bereich der Wochenmärkte wird ein Defizit prognostiziert, wesdem eine Gebührenerhöhung ab 2020 gegenübergestellt wird.
Bei den Stadtwerken Castrop-Rauxel GmbH ist ein Anstieg der Kundenzahlen zu verzeichnen, während das geplante Ergebnis von 28.000 € voraussichtlich nicht erreicht wird. Gründe hierfür sind unter anderem Verzögerungen beim Projekt „In der Kemnade“ sowie höhere Verwaltungskosten. Die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH sieht für das Jahr 2019 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 14.564 € sowie eine Nachschusspflicht in Höhe von 1.435,18 € vor.
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- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW (Liquiditätshilfen für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise)Zur Vorlage · 2020/077 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/077 sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Diese Entscheidung wurde am 31. März 2020 durch den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten getroffen, um Liquiditätshilfen für Unternehmen zu ermöglichen, die von der Corona-Krise unmittelbar betroffen sind. Die Maßnahme basiert auf Empfehlungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie auf den Entscheidungen der Landesregierung, die steuerliche Erleichterungen wie zinslose Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen vorsieht.
Im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung sollen die Stadt die Ermessensspielräume bei der Erhebung der Gewerbesteuer sowie der Vergnügungssteuer nutzen. Konkret sind Steuerstundungen und Steuerreduzierungen vorgesehen, um die Zahlungsfähigkeit der Betriebe zu sichern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stundung von Grundsteuern nicht Teil dieses vereinfachten Verfahrens ist, jedoch in Einzelfällen möglich bleibt.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt sind mit einer Verschlechterung der Ergebnis- und Finanzrechnung im mittleren bis hohen einstelligen Millionenbetrag zu rechnen, wobei eine genaue Bezifferung zum Zeitpunkt der Vorlage nicht möglich ist. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 30. April 2020 stattfindet, war die Durchführung der Dringlichkeitsentscheidung zur Vermeidung von Verzögerungen bei den Zahlungsverpflichtungen der Unternehmen notwendig. Die Verwaltung wird den Rat über die weitere Entwicklung der haushaltsrechtlichen Lage informieren.
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Hauptdokument|20200331160634-0|20200331160647-0|20200331160650-0|20200402110650-0
- 9Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im April 2020Zur Vorlage · 2020/078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen einer dringlichen Entscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. April 2020 auszusetzen. Die Vorlage sieht vor, dass auf die Beiträge für Angebote zur Förderung der Kindertagespflege, für Kindertageseinrichtungen sowie für Ganztagsangebote im Primar- und Sekundarbereich verzichtet wird. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist eine aufsichtliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen sowie eine Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 vorsah. Da die bestehende Elternbeitragssatzung keinen Erlass der Beiträge ohne Nachweis der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ermöglicht, soll durch die Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für den Verzicht geschaffen werden.
Durch die Aussetzung der Beitragspflicht wird für den Monat April 2020 mit einem Minderertrag von etwa 317.000 Euro gerechnet. Dieser setzt sich aus den Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten der verschiedenen Betreuungsangebote zusammen. Die Landesregierung hat angekündigt, den tatsächlichen Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber zu 50 Prozent zu übernehmen. Der Minderertrag wird als einmalig eingestuft und hat keine Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung.
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- 10Absichtserklärung zur Neugestaltung der Grün- und Spielfläche am Hallenbad zu einer Spiel-Sport-und Erholungsanlage mit Mehrgenerationencharakter unter Verwendung von 350.000 € sowie Mitteleinsatz von 100.000 € zur Ergänzung weiterer Spielflächen im StadtgebietZur Vorlage · 2020/057 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/057 sieht eine Verteilung von Mitteln aus der Investitions-Dringlichkeitsliste 2020/2021 für die Optimierung von Spielflächen im Stadtgebiet vor. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verwendung einer Gesamtsumme von 450.000 Euro, die in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 bereitgestellt wurde. Davon sollen 350.000 Euro für die Neugestaltung der Grün- und Spielfläche am Hallenbad aufgewendet werden, um dort eine Spiel-Sport- und Erholungsanlage mit Mehrgenerationencharakter zu schaffen. Die verbleibenden 100.000 Euro sind für die Ergänzung vorhandener Spielflächen im Stadtgebiet vorgesehen.
Die Grundlage für diese Planung bildet ein Beschluss aus dem Jahr 2010, der die Aufwertung multifunktionaler Erholungsflächen an zentralen Orten vorsah. Eine im Jahr 2019 eingesetzte Spielplatzkommission, bestehend aus Vertretern der politischen Parteien, dem KiJuPa sowie der Verwaltung, hat im Rahmen ihrer Arbeit Flächen in der Stadt inspiziert. Aufgrund der zentralen Lage und der guten Verkehrsanbindung wurde die Fläche am Hallenbad einhellig als geeigneter Standort für die Neugestaltung identifiziert. Während die Kommission eine Konzentration der gesamten Mittel auf das Projekt am Hallenbad empfahl, schlägt die Verwaltung eine Aufteilung vor, um auch die Ausstattung weiterer Anlagen im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßige Berührung über die bereits eingeplanten Mittel hinaus.
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Hauptdokument|20200220162001-2|20200220170221-0|20200220170222-1
- 11Bebauungsplan Nr. 234 Planbereich "Am Wetterschacht" hier: - Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/075 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2020/075 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um die Entscheidung über den Bebauungsplan Nr. 234 für das Gebiet „Am Wetterschacht“ gebeten. Der Plan umfasst eine etwa 3,1 Hektar große Fläche im Ortsteil Rauxel, die das ehemalige Gelände der Schachtanlage Erin 5 sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen einschließt. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Wohngebiets zur Förderung der Innenentwicklung und zur Bereitstellung von Wohnraum.
Die geplante Nutzung sieht verschiedene Haustypen vor, darunter Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhausgruppen in ein- bis zweigeschossiger Bauweise sowie Geschosswohnungsbau in bis zu dreigeschossiger Ausführung. Neben Wohnflächen sollen Standorte für eine Kindertagesstätte und die Freiwillige Feuerwehr realisiert werden. Die Erschließung erfolgt primär über die Pallasstraße und die Briloner Straße. Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr ist ein Ausbau des Knotenpunktes an der Pallasstraße inklusive einer Signalsteuerung vorgesehen.
Die Planung ersetzt die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4c aus dem Jahr 1977. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sind Maßnahmen zum Schallschutz gegenüber dem angrenzenden Lebensmittelmarkt sowie zum Regenwassermanagement durch ein Trennsystem mit zentraler Rückhaltung vorgesehen. Die Vorlage sieht vor, die redaktionellen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.
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Hauptdokument|20200325142927-0|20200325142953-9|20200325142954-10|20200325142954-11|20200325142954-12|20200325142954-13|20200325143014-14|20200325143016-15|20200325143018-16|20200325143021-17|20200325143024-18|20200325142927-1|20200325143455-0|20200325143515-1|20200325143515-2|20200325142928-2|20200325142935-3|20200325142939-4|20200325142939-5|20200325142945-6|20200325142951-7|20200325142951-8
- 127. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht c) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2020/081 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/081 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Emscherland / Wasserkreuz“ beschlossen. Die Änderung umfasst ein rund 20 Hektar großes Areal in den Ortsteilen Habinghorst und Henrichenburg, das an die Stadtgrenze zu Recklinghausen grenzt.
Ziel der Planung ist die Schaffung einer Parklandschaft, die als Teil des Natur- und Wasser-Erlebnisparks fungieren soll. Hierzu werden bestehende Flächen, die bisher als landwirtschaftliche Flächen oder Waldflächen dargestellt sind, in Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ umgewandelt. Ein Teilbereich zwischen der A 2, der Suderwicher Straße und der Wartburgstraße soll künftig zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die Parkbesucher dienen. Zudem wird die Wartburginsel als Sonderbaufläche für Sport und Freizeit festgesetzt, um die dort ansässigen Nutzungen rechtlich abzusichern.
Die Änderung ist notwendig, um die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 256 zu ermöglichen, welcher die Umsetzung der Vorhaben der Emschergenossenschaft im Rahmen der Renaturierung der Emscher und des Suderwicher Bachs unterstützt. Der Rat hat die Stellungnahmen der Beteiligten geprüft und die Verwaltung beauftragt, die geänderte Fassung des Plans inklusive Begründung und Umweltbericht der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20200414093921-0|20200414093924-0|20200414105907-0|20200414105908-1|20200414105908-2|20200414130730-0|20200414112534-1
- 13Bebauungsplan Nr. 253 Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/082 über den Bebauungsplan Nr. 253 zum Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ entschieden. Die Vorlage umfasst die Abwägung von Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB sowie die Festlegung von Änderungen und Ergänzungen im Rahmen eines Satzungsbeschlusses. Der Rat beschloss, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die Änderungen am Bebauungsplan sowie an der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen. Damit wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 173 vollständig durch den neuen Plan Nr. 253 ersetzt.
Das Plangebiet umfasst etwa 8,4 Hektar im Ortsteil Rauxel und wird durch die B 235 sowie die Grutholzallee begrenzt. Ziel der Planung ist die Qualifizierung des Standorts als Gesundheitszentrum. Während der östliche Teil die Erweiterung des bestehenden Evangelischen Krankenhauses sichern soll, ist im westlichen Teil, der bisher als Grünland genutzt wird, die Errichtung von Gebäuden der Gesundheitswirtschaft vorgesehen. Geplante Nutzungen umfassen unter anderem Pflegeheime, eine Zentralküche, eine Apotheke sowie eine Betriebskindertagesstätte. Die Planung sieht vor, die Entwicklung innerhalb der bestehenden Flächen zu konzentrieren, um die Inanspruchnahme weiterer Freiflächen zu vermeiden. Planungsrechtlich werden Flächen als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ und „Gesundheitszentrum“ festgesetzt, wobei die bauliche Nutzung durch Vorgaben zur Geschosszahl und Grundflächenzahl begrenzt wird.
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Hauptdokument|20200414132712-0|20200401135119-1|20200401135122-2|20200401135127-3|20200401135129-4|20200401135129-5|20200401135130-6|20200401135132-7|20200401135132-8|20200414132721-0|20200401135101-0|20200401135104-0|20200407120307-0|20200407115906-0|20200407115907-1|20200407115908-2|20200408074849-0|20200407115911-4
- 14Ausschussumbesetzung JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2020/070 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 30. April 2020 über eine Neubesetzung im Jugendhilfeausschuss beraten. Gegenstand der Vorlage 2020/070 ist die Benennung einer neuen stellvertretenden beratenden Vertretung für den Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Caritasrates aus der Sitzung vom 12. Februar 2020. Dieser sieht eine Änderung der bisherigen Besetzung vor. Konkret soll die bisherige Vertretung durch eine neue Person ersetzt werden, welche die Funktion als persönliche Stellvertreterin für die zuständige Vertreterin des Caritasverbandes übernimmt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die neue Vertretung offiziell für den Jugendhilfeausschuss zu benennen. Die Vorlage wurde von der Beigeordneten für Soziales und dem Bürgermeister zur Vorlage gebracht.
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- 15Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes des "Evangelischen Johanneswerk gGmbH - Ambulant Betreues Wohnen" für den Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2020/074 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/074 der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe befasst sich mit der Besetzung eines stellvertretenden Sitzes im Beirat für Menschen mit Behinderung. Der Rat der Stadt soll darüber entscheiden, eine Person als stellvertretendes Mitglied für die Institution „Evangelisches Johanneswerk gGmbH – Ambulant Betreutes Wohnen“ zu benennen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist eine Mitteilung der genannten Einrichtung, in der die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat vorgeschlagen wurde. Mit dem Beschlussvorschlag wird die offizielle Benennung der entsprechenden Person durch den Rat der Stadt angestrebt.
Aus finanzieller Sicht sind laut der Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu verzeichnen. Die Entscheidung wird im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 30. April 2020 behandelt. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 16Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, FWI, DIE LINKE und FDP vom 14.04.2020_ Prüfauftrag zur Erstellung eines Schulentwicklungskonzepts für die Sekundarstufe I und II (2021 ff.)Zur Vorlage · 2020/084 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2020/084 liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FWI, DIE LINKE und FDP vom 14. April 2020 vor. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur Erstellung eines Schulentwicklungskonzepts, das die Sekundarstufe I und II für den Zeitraum ab dem Jahr 2021 umfasst.
Der Antrag wurde von den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Fraktionen gestellt. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. April 2020 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 17Antrag der UBP vom 14.04.2020_Erlass_Abgaben_VereineZur Vorlage · 2020/085 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/085 befasst sich mit dem Antrag der UBP vom 14. April 2020, der einen Erlass von Abgaben für Vereine zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde im Bereich Bürgerbeteiligung, Sport und Stärkung des Ehrenamts eingeordnet.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge am 30. April 2020 im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in der Anlage zum Dokument aufgeführt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 18Antrag UBP Fraktion vom 11.03.2020_Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/073 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/073 befasst sich mit dem Antrag der UBP-Fraktion auf die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 11. März 2020 formuliert und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 30. April 2020 vorgesehen.
Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Einführung der Karte verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 19Antrag der UBP vom 14.04.2020_BürgerratssitzungZur Vorlage · 2020/087 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/087 befasst sich mit einem Antrag der UBP, der am 14. April 2020 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist eine Bürgerratssitzung. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. April 2020 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht direkt im Text aufgeführt, sondern verweist auf eine entsprechende Anlage. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Resolution UBP vom 14.04.2020_Entlastung KiGa OGSZur Vorlage · 2020/086 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/086 befasst sich mit dem Bereich der Leistungen für Kinder, Jugend und Familien. Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution der Fraktion der Unabhängigen Bürgerpartei (UBP), die am 14. April 2020 verabschiedet wurde. Der Inhalt der Resolution zielt auf eine Entlastung von Kindertagesstätten sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) ab.
Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. April 2020 vorbereitet. Gemäß den Angaben in der Sitzungsvorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die vorliegende Angelegenheit zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 21Erlass einer Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel“ -AöR- nach Aufgabenerweiterung (Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing)Zur Vorlage · 2020/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/090 sieht die Erweiterung des Anstaltszwecks des Kommununternehmens „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR-“ vor. Der Rat der Stadt soll dem Stadtbetrieb die Wahrnehmung der Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing übertragen. Damit einher geht die Anpassung der Satzung des Unternehmens, insbesondere die Ergänzung des § 2 zur Definition des Anstaltszwecks sowie eine redaktionelle Korrektur im Text.
Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der ExperConsult Beratungsgruppe, das im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erstellt wurde. Ziel des Gutachtens war die Untersuchung einer Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung. Als Empfehlung wurde die Gründung einer GmbH vorgeschlagen. Der Rat der Stadt hatte die Verwaltung bereits im April 2019 mit den Vorbereitungen zur Gründung einer „CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH“ beauftragt. Diese soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel fungieren. Die rechtliche Grundlage für eine solche Beteiligung ist in der bestehenden Satzung des EUV sowie in der Gemeindeordnung NRW verankert.
Nach der Vorberatung im Verwaltungsrat ist der Rat der Stadt für den Erlass der angepassten Kommunalunternehmenssatzung zuständig. Zudem soll das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren eingeleitet werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Satzungsänderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 22Unterrichtung des Rates über sich abzeichnende Verschlechterungen des Ergebnis- und des Finanzplans gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)Zur Vorlage · 2020/092 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung unterrichtet den Rat der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW über absehbare Verschlechterungen im Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2020. Hintergrund der Unterrichtung sind die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, die nach Ansicht der Verwaltung sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben werden.
Zwar wurde für das Jahr 2020 ein Haushaltsausgleich geplant, doch zeichnet sich eine Verfehlung der Haushaltsziele ab. Auf der Ausgabenseite werden zusätzliche Aufwendungen für die Bekämpfung der Pandemie, etwa für Verbrauchsmaterialien und Personal, sowie steigende Sozialtransferleistungen erwartet. Zudem sind bei der Forum GmbH coronabedingte Mindererträge in mittlerer sechsstelliger Höhe absehbar.
Auf der Einnahmenseite werden erhebliche Einbrüche bei der Gewerbesteuer sowie beim kommunalen Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer prognostiziert. Bei der Gewerbesteuer sind bereits Mindererträge durch Herabsetzungsanträge in Höhe von rund 570.000 Euro sowie Stundungen von Forderungen in Höhe von etwa 230.000 Euro verzeichnet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die genauen finanziellen Auswirkungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht belastbar beziffert werden können und die vorliegenden Informationen als aktuelle Momentaufnahme zu verstehen sind.
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- 23Antrag UBP Fraktion vom 20.04.2020_Antrag Rats-TVZur Vorlage · 2020/094 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/094 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion der Unabhängigen Bürgerpartei (UBP), der am 20. April 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines sogenannten Rats-TV.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Die entsprechenden Beratungstermine im Rat der Stadt waren für die Sitzungen am 30. April 2020 sowie am 25. Juni 2020 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 24Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 1) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2020/097 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage den Beschluss zur Verabschiedung der Vorkaufsrechtssatzung 1 gefasst. Mit dieser Satzung beansprucht die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht für bestimmte Flächen im Ortsteil Habinghorst, die an den Ortsteil Rauxel grenzen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Areal des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel und wird durch spezifische Flurstücke in den Gemarkungen Habingverkehr und Rauxel definiert, wobei öffentliche Verkehrsflächen ausgenommen sind.
Die Stadt verfolgt auf diesem Gelände eine städtebauliche Entwicklung, die eine Nutzung für Gemeinbedarf und Freiräume vorsieht. Geplant ist unter anderem die Errichtung einer neuen Feuerwache sowie eines Wertstoffhofs im nördlichen Bereich der Industriebrache. Im südlichen Teil sollen Anlagen für sportliche Zwecke, wie Sportplätze und ein Vereinsheim, realisiert werden. Da die Flächen nicht im Eigentum der Stadt liegen und die Eigentümer die Flächen öffentlich am Markt anbieten, dient das Vorkaufsrecht dazu, die Umsetzung dieser Maßnahmen abzusichern und einen Erwerb durch Dritte zu verhindern, der den städtebaulichen Zielen widersprechen könnte. Die Satzung ist Teil der Vorbereitung des Bebauungsplans Nr. 259. Durch die reine Festlegung des Vorkaufsrechts entstehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
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Hauptdokument|20200430121852-0|20200430122246-0|20200430101859-0
- 25Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Mai 2020Zur Vorlage · 2020/095 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Erhebung von Elternbeiträgen sowie Verpflegungsentgelten für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Mai 2020 auszusetzen. Diese Regelung umfasst Angebote zur Förderung von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie Angebote gemäß der Schulordnung, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen und Ganztagsangeboten. Die Aussetzung gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die aufsichtliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die ein Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen sowie die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen vorsieht. Da die bestehenden Elternbeitragssatzungen keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge für die Dauer des Betretungsverbots vorsehen, soll durch die Aussetzung der Beitragspflicht für den Monat Mai Rechtsicherheit für die betroffenen Eltern geschaffen werden.
Durch den Verzicht auf die Beiträge und Entgelte wird mit einem Minderertrag von etwa 317.000 Euro gerechnet. Dieser setzt sich aus den Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten für Kindertageseinrichtungen, Schulkinderhäuser und offene Ganztagsschulen zusammen. Die Landesregierung hat zugesagt, 50 Prozent des tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfalls auf kommunaler Ebene zu übernehmen. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
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- 26Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2020 durch die Bezirksregierung MünsterZur Vorlage · 2020/096 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel nimmt zur Kenntnis, dass die Bezirksregierung Münster die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2020 genehmigt hat. Die entsprechende Genehmigung erfolgte durch eine Verfügung der Bezirksregierung vom 27. April 2020 unter Beachtung der darin enthaltenen Nebenbestimmungen.
Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 28. November 2019 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan inklusive der Anlagen für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Der Haushaltssanierungsplan und dessen Fortschreibung für das Jahr 2020 sind gemäß dem Stärkungspaktgesetz Nordrhein-Westfalen Bestandteil des Haushaltsplans für die genannten Jahre.
In der Planung wurde für das Jahr 2020 ein Jahresergebnis von 225.892 Euro und für das Jahr 2021 ein Ergebnis von 149.556 Euro ausgewiesen, womit die gesetzliche Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts erfüllt wird. Die Haushaltssatzung 2020/2021 wurde im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Genehmigung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 27Anfragen der Ratsmitglieder
- 28Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich