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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf des Stellenplans 2006/2007Zur Vorlage · 2006/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/073 befasst sich mit dem Entwurf des Stellenplans für den Zeitraum 2006/2007. Der Rat der Stadt hat bereits in einer Sitzung am 2. Februar 2006 die Veränderungen zum Stellenplan gemäß den Anlagen I bis VI, wie in der Druckvorlage 2006/008 dargelegt, zur Beratung entgegengenommen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechenden Veränderungen zum Stellenplan 2006/2007 beschließt. Die finale Beschlussfassung ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in der Sitzung des Rates am 23. März 2006 vorgesehen. Die Beratung der Vorlage findet zuvor im Haupt- und Finanzausschuss am 21. März 2006 statt.
Hinsichtlich der Umsetzung der personellen Anpassungen ist vorgesehen, dass die Umwandlung in Entgeltgruppen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch die Verwaltung unter Einhaltung der tarifrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung im Sinne der Investitionskosten aufweist, die Finanzierung jedoch im Rahmen der Bereichsbudgets gesichert ist.
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- 3Beschluss der Haushaltsreste 2005 und Neuveranschlagungen für 2006Zur Vorlage · 2006/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/071 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Beschlussfassung über Haushaltsreste aus dem Jahr 2005 sowie mit Neuveranschlagungen für das Haushaltsjahr 2006. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung sieht der Vorschlag vor, bestimmte alte Haushaltsreste aus dem Vermögenshaushalt in das Jahr 2006 zu übertragen. Dies umfasst Ausgabereste aus den Mitteln von 2004 in Höhe von 15.341,0 Lack Euro sowie Einnahmereste und Ausgabereste aus den Mitteln von 2005 in Gesamthöhe von über 3,9 Millionen Euro. Gleichzeitig ist die Absetzung von Haushaltsresten vorgesehen, wobei Mittel in Höhe von 445.741,00 Euro durch Neuveranschlagungen im Haushalt 2006 wieder bereitgestellt werden sollen, finanziert durch Zuweisungen und Rücklageentnahmen.
Darüber hinaus wird die Bildung neuer Haushaltsreste für das Jahr 2005 beantragt. Im Vermögenshaushalt sollen Einnahmereste von 977.630,00 Euro und Ausgabereste von 6.683.256,36 Euro gebildet werden. Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Ausgaberesten in Höhe von 468.175,70 Euro vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2006 werden zudem Neuveranschlagungen beantragt. Im Vermögenshaushalt sollen Mittel in Höhe von 2.176.816,00 Euro neu veranschlagt werden, wobei die Deckung durch Zuweisungen und Rücklageentnahmen erfolgt. Im Verwaltungshaushalt ist die Neuveranschlagung von 23.031,00 Euro vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Mittel im Rahmen des Änderungsdienstes zum Haushalt 2006 einzuplanen.
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- 5Beschluss von Dringlichkeitslisten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007Zur Vorlage · 2006/074 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/074 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Beschluss von Dringlichkeitslisten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Castrop-Rauxel für die Haushaltsjahre 2006 und 2007. Da das bestehende Haushaltssicherungskonzept der Stadt derzeit nicht genehmigungsfähig ist, sieht die Vorgabe des Innenministeriums NRW vor, dem Innenministerium zusammenfassende Dringlichkeitslisten vorzulegen. Diese Listen sind Voraussetzung dafür, dass die aufgeführten Investitionen freigegeben und Kredite genehmigt werden können.
Die Vorlage sieht eine Einteilung der Maßnahmen in drei Kategorien vor. Kategorie 1 umfasst Investitionen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben, wie etwa Schulbau oder Verkehrssicherungsmaßnahmen. Kategorie 2 beinhaltet Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, sofern ein Verzicht unwirtschaftlich wäre. Kategorie 3 umfasst weitere Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel von EU, Bund oder Land bewilligt sind.
Die für die Jahre 2006 und 2007 erstellten Listen basieren auf dem Entwurf der Haushalts-Eckdaten. Im Vermögenshaushalt sind ausschließlich Maßnahmen vorgesehen, die gemäß § 81 GO NRW als unaufschiebbar und unbedingt erforderlich eingestuft wurden. Bestimmte Vorhaben, wie der Um- und Erweiterungsbau der Schule Oberwiese/Waltrop sowie Brandschutzmaßnahmen an Schulen, wurden bereits in vorangegangenen Ratssitzungen beschlossen und sind mit aktualisierten Ausgabebedarfen in den Listen enthalten. Der Beschlussvorschlag ist Bestandteil der Vorlage zum Eckdaten-Beschluss für die Ratssitzung am 23.03.2006.
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- 6Haushalts-Eckdaten 2006/2007; Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 2006/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/076 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Haushalts-Eckdaten für die Jahre 2006 und 2007 sowie Anpassungen im Haushaltssicherungskonzept. Der Rat der Stadt soll den Entwurf der Bürgermeisterin und der Kämmerin beschließen. Die Finanzplanung für den Zeitraum von 2006 bis 2010 weist Fehlbedarfe aus, wobei die Werte von 52,8 Millionen Euro im Jahr 2006 bis zu 75,3 Millionen Euro im Jahr 2010 reichen. Originäre Überschüsse werden erst ab dem Jahr 2014 erwartet. Im Verwaltungshaushalt ist ein Überschuss von 5.105.315 Euro vorgesehen, während die Schlüsselzuweisungen für 2006 und 2007 auf 33,4 Millionen Euro beziehungsweise 36,7 Millionen Euro ansteigen. Im Vermögenshaushalt erhöht sich die Investitionsquote für 2006 auf 13,3 Millionen Euro, wobei eine Kreditaufnahme von 2,8 Millionen Euro für die Schule Oberwiese sowie Rücklagenmittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Zudem legt die Verwaltung eine aktualisierte Fassung des Haushaltssicherungskonzeptes vor. Die geplante Überführung des Rettungsdienstes in die Kreiszuständigkeit zur Erzielung einer jährlichen Einsparung von 170.000 Euro ist aufgrund einer Ablehnung durch den Kreis nicht umsetzbar. Auch die geplante Finanzierungsbeteiligung Dritter am Eigenbetrieb EUOP zur Erzielung einer Einsparung von 500.000 Euro sowie die Zusammenführung städtischer Aufgaben führten nicht zu den angestrebten Ergebnissen. Der Rat der Stadt hat den Zuschuss zur Verbraucherberatung bereits im September 2005 gestrichen. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wird eine Einsparung von 100.000 Euro angestrebt. Durch die Erhöhung des Gewerbesteuersatzes auf 470 Prozent verringern sich die geplanten Einnahmen für 2006 von 447.000 Euro auf 428.000 Euro.
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- 7Änderung der ZweitwohnungsteuersatzungZur Vorlage · 2006/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/070 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Änderung der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grundlage für diesen Änderungsvorschlag ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005. Das Gericht entschied, dass die Besteuerung von berufsbedingten Nebenwohnungen bei verheirateten Personen, deren eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde liegt, unzulässig ist, da dies gegen den Schutz der Ehe verstohe.
Der vorgeschlagene neue Text für § 2 Abs. 2 der Satzung legt fest, dass die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung durch nicht dauerhaft getrennt lebende Verheiratete, deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, nicht als Zweitwohnung im Sinne der Satzung gilt. Zudem wird die rechtliche Bezugnahme von der Bundesebene auf das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen angepasst. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen geringfügig sind. Es wird mit einem jährlichen Einnahmeverlust von etwa 2.000 Euro gerechnet, da voraussichtlich acht Fälle für das Jahr 2006 nicht mehr zur Veranlagung herangezogen werden müssen. Bezüglich der Bestandskraft von Steuerbeschels, die vor dem Oktober 2005 erlassen wurden, beabsichtigt die Verwaltung, Widersprüche grundsätzlich als unzulässig zu verwerfen, behält sich jedoch eine Einzelfallprüfung vor.
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- 8Beteiligungsbericht 2005Zur Vorlage · 2006/007 · Sitzungsvorlage
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- 9Sanierung des Stadions am EuropaplatzZur Vorlage · 2006/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 6. Juli 2004 zur Sanierung des Stadions am Europaplatz modifizieren. Hintergrund der Änderung ist die Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel, die im Rahmen des Haushaltseckdatenbeschlusses 2005 auf insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt wurden. Die ursprüngliche Planung, die eine Kostensteigerung auf 2,5 Millionen Euro vorgesehen hatte, lässt sich innerhalb dieses Budgets nicht umsetzen.
Die neue Planung sieht vor, das Hauptspielfeld als Multifunktionsanlage mit Kunstrasen auszuführen. Je nach Ergebnis der Submission soll die Anlage als Kampfbahn-Typ B mit sechs oder Typ C mit vier Laufbahnen realisiert werden. Das Nebenspielfeld soll in seinem derzeitigen Zustand erhalten bleiben, jedoch nach der Nutzung im Rahmen des WM-Konzeptes 2006 in einen spielfähigen Zustand versetzt werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Sportvereinen kostengünstige Lösungen zur Verbesserung der Leichtathletik-Nutzung, etwa durch die Anlage von Rasenflächen, zu finden.
Die reduzierten Maßnahmen umfassen zudem den Bau von vier Umkleideräumen, den Verzicht auf Kunststoffsitzschalen sowie die Errichtung eines Eingangsbereichs mit Tor und Kassenhaus. Ein bestehendes Gebäude wird nicht abgerissen. In der Kalkulation sind Mittel für einen zweiten Rettungsweg sowie für die Kampfmittelbeseitigung enthalten. Der Beginn der Arbeiten ist für die Zeit nach der Weltmeisterschaft 2006 geplant, mit einem Abschluss im Jahr 2007.
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- 10Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von BrauchtumsfeuernZur Vorlage · 2006/052 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/052 sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel vor, um Immissionsbelastungen und Gefahren durch Brauchtumsfeuer zu regulieren. Künftig werden ausschließlich Osterfeuer sowie Sankt-Martin-Feuer als Brauchtumsfeuer anerkannt. Für deren Durchführung wird eine verbindliche Anzeige- und Genehmigungspflicht eingeführt, wobei der Antrag spätestens vier Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich beim Bereich Ordnungswesen einzureichen ist. Der Antrag muss Angaben zu Ort, Zeitpunkt, Lageplan, Brennmaterial sowie eine verantwortliche Person enthalten, ergänzt um die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers.
Die Verordnung legt spezifische Auflagen fest, darunter die Verwendung von trockenem, raucharmem Holz, das Verbot von Brandbeschleunigern sowie eine maximale Schichthöhe von zwei Metern. Es gelten Mindestabstände von 100 Metern zu Gebäuden, Wald und der Autobahn sowie 25 Metern zu baulichen Anlagen, Verkehrsflächen und Bäumen. Das Abbrennen muss bis 22:00 Uhr beendet und durch eine Person beaufsichtigt werden. Für andere Veranstalter muss ein besonderes privates Interesse begründet werden.
Die Verwaltung erhebt für die Genehmigung eine Gebühr von 50,00 Euro, wobei bestimmte Vereinigungen von dieser Gebühr befreit sind. Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Die Vorlage wurde dem Betriebsausschuss 1 sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme besteht nicht.
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- 11(ohne Titel)
- 12Umwandlung der Schillerschule und der Franz-Hillebrand-Hauptschule zu erweiterten, gebundenen Ganztagshauptschulen ab Schuljahr 2006/07Zur Vorlage · 2006/061 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Umwandlung der Franz-Hillebrand-Hauptschule und der Schillerschule in erweiterte, gebundene Ganztagsschulen beschließen. Die Umsetzung ist für das Schuljahr 2006/07 vorgesehen und basiert auf den Regelungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2006. Während die Schulen seit dem Schuljahr 1991/92 bereits Ganztagsangebote auf freiwilliger Basis anbieten, sieht die neue Regelung im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule eine Änderung der Struktur vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Kosten für notwendige Investitionsmaßnahmen zu ermitteln. Es sollen Zuschüsse aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) beantragt werden. Die Förderung deckt bis zu 90 Prozent der Kosten ab, wobei ein städtischer Eigenanteil von 10 Prozent verbleibt. Dieser Eigenanteil kann unter anderem durch unbare Leistungen der Verwaltung, wie etwa architektonische Leistungen, erbracht werden.
Beide Schulen haben bereits Interesse an der Umwandlung bekundet und entsprechende Anträge mit Ganztagskonzepten vorbereitet, die auf positiven Beschlüssen der Schulkonferenzen basieren. Da die Antragsfrist für einen Beginn im Schuljahr 2006/07 auf den 15. März 2006 endet, ist eine zeitnahe Entscheidung erforderlich. Nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster soll die Angelegenheit dem Rat zur Entscheidung über die Aufnahme in die Prioritätenliste erneut vorgelegt werden.
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- 13Einbeziehung eines weiteren Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss; Antrag des Kinder- und JugendparlamentesZur Vorlage · 2006/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/009 befasst sich mit der personellen Neubesetzung eines beratenden Sitzes im Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag des Kinder- und Jugendparlaments, ein weiteres Mitglied in den Ausschuss einzubeziehen.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt besteht der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren beratenden Mitgliedern. Die Satzung sieht vor, dass nach Bedarf sachkundige Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss berufen werden können, sofern die Wahl durch den Rat unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Mit dem vorliegenden Antrag soll ein Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments als neues beratendes Mitglied in den Ausschuss aufgenommen werden. Gleichzeitig scheidet die bisherige Vertreterin des Kinder- und Jugendparlaments aus dem Gremium aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechende Person gemäß den geltenden Satzungsregeln für den Jugendhilfeausschuss wählt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 2. März 2006, des Betriebsausschusses 2 am 16. März 2006 sowie des Rates der Stadt am 23. März 2006 vorgesehen.
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- 14Finanzierung von Trägeranteilen der evangelischen und katholischen Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2006/002 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/002 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Finanzierung der Trägeranteile für evangelische und katholische Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel für das Kindergartenjahr 2006/2007. Aufgrund von Finanzengpässen und rückläufigen Kinderzahlen in den christlichen Konfessionen besteht die Möglichkeit von Gruppenschließungen. Um dies zu verhindern, sieht die Vorlage vor, dass die Kommune die Trägeranteile für insgesamt 7 evangelische und 15 katholische Gruppen übernimmt.
Die kalkulierten Sachkosten belaufen sich für das Jahr 2006 auf 203.825,00 Euro und für das Jahr 2007 auf 377.400,00 Euro, was eine Gesamtsumme von 581.225,00 Euro ergibt. Die Mittel für das laufende Jahr sowie für den Finanzplanungszeitraum sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert, wurden jedoch im Eckdatenentwurf 2006/2007 angemeldet. Die zusätzliche Finanzierung der Trägeranteile soll einer jährlichen Überprüfung unterliegen. Mit den evangelischen und katholischen Trägern wird ein Vertrag über die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel abgeschlossen. Die Finanzierung der genannten Gruppenanzahl erfolgt aus kommunalen Mitteln auf Basis der im Sachverhalt dargelegten Grundlage.
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- 15Ausbauprogramm U 3 nach dem TAG; 2006 - 2010Zur Vorlage · 2006/023 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/023 des Jugendhilfeausschusses legt ein Ausbauprogramm für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren für den Zeitraum 2006 bis 2010 vor. Ziel des Programms ist die Schaffung von insgesamt 213 zusätzlichen Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2010. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, darunter die Umwandlung von Gruppen, die Nutzung altersgemischter Gruppen sowie die Aufnahme von Zweijährigen in Regelgruppen. Das Programm umfasst zudem Spielgruppen und die Förderung der Kindertagespflege, wobei die finanzielle Verantwortung für die Tagespflege bei der Kommune liegt.
Für das Jahr 2006 sind Investitionskosten in Höhe von 80.000 Euro vorgesehen, wovon 50.000 Euro durch die Stadt getragen werden sollen, wobei die Sicherung der Haushaltsmittel noch aussteht. Für den gesamten Zeitraum 2006 bis 2010 werden Gesamtkosten von 2.804.885 Euro gegenüber Einsparungen von 2.545.929 Euro aufgeführt. Im Kindergartenjahr 2006/2007 plant die Stadt, Trägeranteile für 15 katholische und 7 evangelische Gruppen zu übernehmen.
Ein Sonderprogramm für zweijährige Kinder sieht eine Förderung durch Landeszuschüsse vor, während ein Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen die Schaffung von 75 Plätzen anstrebt. Zur Umsetzung sollen Zielvereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe geschlossen und ein jährliches Controlling durchgeführt werden. Der Rat der Stadt soll das Ausbauprogramm sowie die jährliche Überprüfung durch den Jugendhilfeausschuss beschließen.
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- 16Planfeststellungsverfahren nch dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Rhein-Herne-Kanals von km 42,4 bis km 43,4 (Querschnittserweiterung - Los 7 -) hier: Stellungnahme der Stadt Castrop-Rauxel zum PlanfeststellungsverfahrenZur Vorlage · 2006/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/068 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Rhein-Herne-Kanals im Abschnitt von Kilometer 42,4 bis 43,4. Das Vorhaben umfasst die Querschnittserweiterung durch Verbreiterung und Vertiefung, den Neubau von Durchlässen und Brücken, die Verlegung der Emscher sowie die Renaturierung von Altarme und die Ablagerung von Bodenmassen. Seit dem 9. Januar 2006 gilt für die betroffenen Grundstücke eine Veränderungssperre. Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel befürwortet das Vorhaben planungsrechtlich, gibt jedoch Anregungen zur Gestaltung von Entwässerungsmulden, Durchlassbauwerken und Querungshilfen für den Fuß- und Radverkehr sowie zur Einbindung des Kampfmittelbeistellungsdienstes. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Stellungnahme der Verwaltung beschließen.
Zudem ist die Planung einer dritten Querungshilfe südlich der Emscher auf der Wartburgstraße vorgesehen, um den Emscherradweg Richtung Westen geradlinig fortzuführen. Die Anpassungen der Straßenplanung bedürfen der Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen. Für den Neubau der Wartburgstraßenbrücke wird die Aufrechterhaltung des Betriebs über die alte Brücke als notwendig erachtet, um die Gewerbeverkehrsachse zu sichern und Verkehrsbelastungen im Wohnbereich Henrichenburg zu vermeiden. Die neue Brücke soll eine Tragfähigkeit von mindestens 42 Tonnen aufweisen. Für die Gewerbegebiete Henrichenburg, Zum Düker und Habinghorst wird ein Logistikkonzept zur Begrenzung von Beeinträchtigungen gefordert, wobei Unternehmen etwa drei Monate vor Baubeginn informiert werden sollen. Zudem wird eine grundbuchliche Sicherung eines Schmutzwasserkanals auf einem Grundstück eines Unternehmens angeregt.
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- 17Masterplan emscher:zukunftZur Vorlage · 2006/072 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/072 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Entwurf zum Masterplan emscher:zukunft, der von der Emschergenossenschaft initiiert wurde. Der Plan dient als langfristiges Entwicklungskonzept für den Umbau der Emscher und die Gestaltung des neuen Emschertals. Er umfasst Teilkonzepte zu den Bereichen Wasserwirtschaft, Ökologie, Städtebau und Freiraum sowie die Integration von gewerblichen Nutzungen und Landschaftsräumen. Als informelles, flexibles Planwerk fungiert der Masterplan als Kommunikations- und Handlungsplattform für verschiedene Akteure, darunter die Emschergenossenschaft, der Regionalverband Ruhr sowie die beteiligten Kommunen.
Der Rat der Stadt soll den Entwurf des Masterplans begrüßen, da dieser als Grundlage für die nachhaltige Entwicklung des Gewässersystems und die Stadtentwicklung angesehen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Entwurfs sowie die spätere Umsetzung umfassend zu unterstützen und die politischen Gremien über den Fortschritt der Arbeiten, insbesondere bei kommunalen Projektbausteinen, zu informieren.
Für die Stadt Castrop-Rauxel werden im Rahmen des Masterplans spezifische Projektbausteine wie das „Wasserkreuz Castrop-Rauxel“ sowie Ansätze zum Wohnen an der Neuen Emscher und am Rhein-Herne-Kanal angeführt. Ergänzend dazu werden Maßnahmen wie ein neuer Emscherdurchlass, eine neue Brücke sowie die Entwicklung von Ausgleichsflächen thematisiert. Der Masterplan soll bestehende Planungen in ein abgestimmtes Gesamtkonzept integrieren.
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- 18BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 Planbereich: Grutholzallee/Habinghorster Straße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/059 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/059 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet Grutholzallee/Habinghorster Straße im Ortsteil Rauxel. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Gastronomiebetriebs inklusive Parkplätzen und Zufahrten auf einer Fläche von etwa 0,7 Hektar. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Gebäudes im nordöstlichen Teil des Planbereichs sowie die Anordnung von Stellplätzen südlich des Gebäudes.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Anwohnern und dem Betreiber des angrenzenden Krankenhauses ein. Die Anregungen der Behörden betrafen primär Leitungstrassen und die Niederschlagswasserentsorgung, während die Einwände der Bürger vorrangig Lärmimmissionen behandelten. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Zudem sind redaktionelle Änderungen vorzunehmen, etwa die Anpassung der Höhenangaben auf NHN sowie die Korrektur der Bezeichnung unterirdischer Versorgungsleitungen nach Rückmeldung der RWE.
Die Planung sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes vor. Ein Lärmschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Belastungen durch den Betrieb die Orientierungswerte für die angrenzende Wohnbebauung und das Krankenhaus einhalten. Ein Entwässerungskonzept zur Reinigung und Rückhaltung von Niederschlagswasser ist Bestandteil der Festsetzungen. Für die Stadt entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan in der geänderten Fassung als Satzung beschließen.
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2006/016 den Bebauungsplan Nr. 173 für das Gelände des evangelischen Krankenhauses an der Grutholzallee als Satzung beschlossen. Mit dieser Planung wird die rechtliche Grundlage für zukünftige Erweiterungen, Aufstockungen sowie Nutzungsänderungen des Krankenhausgeländes geschaffen. Der Geltungsbereich umfasst etwa 5,6 Hektar im Ortsteil Rauxel und wurde im Vergleich zur ursprünglichen Aufstellung im Osten geringfügig verkleinert, da die Flächen östlich des Rauxeler Baches nun nicht mehr Bestandteil des Plans sind.
Die Festsetzungen sehen vor, das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf zur Nutzung für gesundheitliche Zwecke auszuweisen. Neben der Sicherung baulicher Maßnahmen sind Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Erweiterung von Parkplatzflächen sowie zur Sicherung von Leitungsflächen enthalten. Zum Schutz vor Lärmimmissionen der B 235 und der A 42 werden passive Schallschutzmaßnahmen bei baulichen Veränderungen vorgeschrieben. Zudem wird ein fünf Meter breiter Vorbehaltsstreifen für die Wasserwirtschaft entlang der Grenze zum Rauxeler Bach festgelegt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung geprüft und abgewogen. Redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen, unter anderem aufgrund von Anregungen des Staatlichen Umweltamtes und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung stellte fest, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Bauleitplanung entstehen.
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- 20BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 175 Planbereich: Dauerkleingarten Deininghausen Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2006/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 175 für die Dauerkleingartenanlage Deininghausen entscheiden. Das Plangebiet umfasst eine etwa 3,4 Hektar große Fläche in der Gemarkung Deininghausen, die im Westen durch die ehemalige Eisenbahntrasse, im Norden durch die Nierholzstraße, im Osten durch den Deinighauser Weg und im Süden durch die Oststraße begrenzt wird.
Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der Fläche als Dauerkleingartenanlage, um die bestehende Nutzung dauerhaft planungsrechtlich abzusichern. Dies dient der Gewährleistung der Planungssicherheit für den Kleingartenverein Deininghausen e. V. sowie dem Erhalt ökologisch bedeutsamer Freiflächen im Siedlungsraum. Die gesamte Fläche soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden, wobei die Anlage öffentlich zugänglich bleibt. Für das vorhandene Vereinsheim sind ein Baufenster sowie eine Gebäudehöhe im Plan vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen gemäß einem Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen nach der öffentlichen Auslegung in den Plan sowie die Begründung zu übernehmen. Der Rat soll sich der Stellungnahme der Verwaltung anschließen und den Bebauungsplan Nr. 175 in der geänderten Fassung als Satzung beschließen. Durch das Vorhaben entstehen für die Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/011 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 176 für den Bereich der Dauerkleingartenanlage „Castroper Holz“. Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der Fläche als Dauerkleingarten gemäß den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes. Damit soll die langfristige Sicherung der seit 1951 von der Stadt an den Kleingärtnerverein „Castroper Holz“ e. V. gepachteten Fläche gewährleistet werden. Das Plangebiet umfasst etwa 1,35 Hektar nördlich der Mulvanystraße und beinhaltet 28 Kleingärten sowie ein Vereinsheim und einen Kinderspielplatz.
Der Rat der Stadt soll beschließen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Zudem ist die Übernahme redaktioneller Änderungen in den Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung vorgesehen. Der räumliche Geltungsbereich des Plans wurde im Vergleich zur Aufstellungsphase geringfügig verkleinert, um exakt der als Dauerkleingarten genutzten Fläche zu entsprechen. Die gesamte Fläche wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt, wobei die Anlage öffentlich zugänglich bleibt. Für das bestehende Vereinsheim werden ein Baufenster und eine Gebäudehöhe definiert. Die Bebauung der Gartenparzellen unterliegt den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes. Durch die Umsetzung des Vorhabens entstehen für die Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 22BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 177 Planbereich: Dauerkleingarten Castrop-Nord Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2006/012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/012 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 177 für die Dauerkleingartenanlage Castrop-Nord. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 5,2 Hektar in der Gemarkung Habinghorst, begrenzt durch die Henrichenburger Straße im Westen, den Sportplatz Habinghorst im Norden sowie die Grundstücksgrenzen der Kampstraße und Römerstraße im Osten.
Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der bestehenden Kleingartenanlage als Dauerkleingarten gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Damit soll die langfristige Sicherung der 86 Gartenparzellen sowie die ökologische Funktion der Flächen im besiedelten Raum gewährleistet werden. Die Planung sieht vor, die gesamte Fläche als öffentliche Grünfläche festzusetzen, wobei die Anlage öffentlich zugänglich bleibt. Für das vorhandene Vereinsheim werden ein Baufenster sowie eine Gebäudehöhe im Plan festgelegt.
Der Rat der Stadt wird angehalten, die vorgebrachten Anregungen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen in der Planzeichnung sowie der Begründung zu übernehmen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 177 als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch vor. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 23BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 178 Planbereich: Dauerkleingarten Ossenbruch Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2006/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/013 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 178 im Bereich der Dauerkleingartenanlage Ossenbruch. Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der bestehenden Kleingartenflächen als Dauerkleingarten gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Damit soll die langfristige Sicherung der stadtökologisch bedeutsamen Freiflächen sowie die Planungssicherheit für die Kleingärtner gewährleistet werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,2 Hektar nördlich der Straße „Am Urnenfeld“ und wird durch bestehende Wohnbebauung begrenzt. Die Anlage umfasst 27 Parzellen, die sich über zwei Grundstücke erstrecken, welche durch zwei bebaute Grundstücke voneinander getrennt sind. Im Rahmen der Planung wird die gesamte Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Nutzung als Dauerkleingartenanlage festgesetzt. Der räumliche Geltungsbereich hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss geringfügig verkleinert, um der tatsächlich genutzten Fläche zu entsprechen.
Der Rat der Stadt soll die vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren nach Maßgabe des Abwägungsvorschlags berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Plan sowie der Begründung verabschieden. Zudem wird der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 178 nach § 10 Baugesetzbuch vorgeschlagen. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 24BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73a-T.1 Planbereich: 'Südlich des Ickerner Knotens' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) b) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/020 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/020 des Betriebsausschusses 3 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73a-T.1 für das Gebiet „Südlich des Ickerner Knotens“ im Ortsteil Ickern. Das etwa 3650 m² große Areal an der Recklinghauser Straße ist derzeit als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Da die Nutzung als Standort für eine Umspannstation aus versorgungstechnischen Gründen nicht mehr erforderlich ist, soll die Fläche einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Mischgebiets, um die Ansiedlung von Gewerbe, Büronutzung, Wohnungsbau oder Gemeinbedarfseinrichtungen zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange prüft und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung übernimmt. Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der RWE Westfalen-Weser-Ems, Transportnetz Gas, zu Gasleitungen sowie Bedenken des Staatlichen Umweltamtes Herten zur Regenwasserbewirtschaftung geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass die Gasleitungen außerhalb des Planungsbereichs liegen und die Bedenken zum Schmutzwasserabfluss durch eine Änderung der Festsetzungen ausgeräumt werden konnten.
Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu überbaubaren Flächen sowie zu Maßnahmen des Umweltschutzes und der Gestaltung. Der Rat soll die Änderung als Satzung beschließen und die zugehörige Begründung inklusive Umweltbericht billigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 25BAULEITPLANUNG 68. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Hellweg / Stahlbaustraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2006/014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/014 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hellweg / Stahlbaustraße. Ziel der Planung ist die Schaffung einer verkehrstechnischen Anbindung der Stahlbaustraße an den Neuen Hellweg. Durch diese Maßnahme soll der Gewerbeverkehr zum Gewerbegebiet Merklinde auf den Neuen Hellweg umgeleitet werden, um die Wohnbebauung am Alten Hellweg im Ortsteil Schwerin vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, den Alten Hellweg innerhalb des Siedlungsbereichs als Wohnbaufläche sowie im Außenbereich als Fläche für Landwirtschaft und Wald umzuwidmen. Zudem soll die Stahlbaustraße sowie das neu zu errichtende Straßenverbindungsstück als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen werden. Der Planungsbereich erstreckt sich über die Ortsteile Merklinde und Schwerin.
Der Rat der Stadt soll über die Berücksichtigung der im Abwägungsvorschlag aufgeführten Anregungen sowie über die redaktionellen Änderungen am Erläuterungsbericht entscheiden. Zudem wird der Beschluss vorgeschlagen, die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den zugehörigen Erläuterungsbericht in der geänderten Fassung zu billigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Änderung gemäß Baugesetzbuch der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf und mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam wird. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 26BODENORDNUNG Umlegungsverfahren U 24 Bereich: 'Kirchstraße' hier: Anordnungsbeschluss (§ 46 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/057 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Anordnung eines Umlegungsverfahrens für den Bereich „Kirchstraße“ im Ortsteil Ickern beschließen. Die Vorlage 2006/057 sieht vor, nach § 46 Abs. 1 BauGB eine Umlegung zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse einzuleiten. Ziel ist die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Kirchstraße“, der als reines Wohngebiet für 16 Familienwohnhäuser mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern ausgewiesen ist.
Da der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes nicht den bestehenden Grundstücksgrenzen im betreffenden Gebiet entspricht, ist eine Bodenordnung zur Realisierung der Bebauung erforderlich. Das Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB soll parallel zum Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Die Gebietsabgrenzung für das Umlegungsverfahren U 24 ist in der Vorlage dokumentiert, kann jedoch im weiteren Verlauf des Verfahrens Änderungen unterliegen. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) ist für die Vorlage federführend.
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- 27Bestellung von Mitgliedern des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 2006/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Neubesetzung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses entscheiden. Der Ausschuss fungiert als Beschlussorgan für Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch und setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, darunter der Vorsitzende, eine Vertretung, ein Mitglied des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes sowie ein Sachverständiger für Grundstücksbewertungen mit einer entsprechenden Vertretung. Zudem gehören dem Gremium zwei Ratsmitglieder an.
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung sieht eine Bestellung der Sachverständigen für eine Amtszeit von fünf Jahren vor. Ziel der Neubesetzung ist eine Angleichung der Amtszeiten innerhalb des Ausschusses. Im Zuge dessen soll der bisherige vermessungstechnische Sachverständige den Ausschuss auf eigenen Wunsch verlassen. Als Nachfolger für die Position des vermessungstechnischen Sachverständigen wird ein bereits im Ausschuss tätiger Experte vorgeschlagen, während die Position der stellvertretenden vermessungstechnischen Sachverständigen neu besetzt werden soll.
Für die Positionen der Sachverständigen für Grundstücksbewertungen sowie deren Stellvertretung schlägt die Verwaltung die weitere Bestellung bisheriger Mitglieder vor, die bereits über langjährige Erfahrung in Umlegungsverfahren verfügen. Die Bestellung der Ratsmitglieder erfolgt nach den Gemeinderatswahlen. Die Neubesetzung der Sachverständigen hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 28Flächen der Stadt Castrop-Rauxel im Bahnflächenpool hier: Konsensvereinbarung mit der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft Nordrhein-Westfalen (BEG)Zur Vorlage · 2006/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/064 befasst sich mit der Konsensvereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft Nordrhein-Westfalen (BEG). Ziel der Vereinbarung ist die Nutzung von Flächen der Deutschen Bahn AG, die für eine neue Verwendung sowie einen neuen Eigentümer vorgesehen sind.
Das betroffene Flächenpaket der Stadt umfasst derzeit rund 22.300 m². Zu den genannten Teilflächen gehören unter anderem ein Bereich zwischen der B 235 und der Emschertalbahn in Merklinde sowie eine Fläche östlich des Hauptbahnhofs.
Durch den Abschluss der Vereinbarung erhält die Stadt Zugriff auf Fördermittel der BEG. Diese Mittel sind für städtebauliche Planungsleistungen, Verkehrswertgutachten sowie nutzungsabhängige Altlastengutachten vorgesehen. Im Rahmen der Flächenentwicklung verpflichtet sich die BEG, die in den Kommunen des Landes anerkannten verkehrspolitischen und städtebaulichen Ziele zu berücksichtigen. Im Gegenzug räumt die Stadt den betreffenden Flächen Vorrang gegenüber anderen lageadäquaten Konkurrenzstandorten ein und begleitet die Entwicklung der Bahnflächen intensiv.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, die Konsensvereinbarung mit der BEG zu schließen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben. Federführend für das Anliegen ist der Betriebsausschuss 3.
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- 29(ohne Titel)
- 30Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004; Beratung und Beschlussfassung sowie Erteilung der Entlastung
- 31Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Grüne-Ratsfraktion vom 5. März 2006; L 654nZur Vorlage · 2006/079 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen haben für die Sitzung des Rates am 23. März 2006 einen gemeinsamen Antrag zum Straßenbauprojekt L 654n vorgelegt. Die Fraktionen ersuchen die Verwaltung, auf Basis der bestehenden Ratsbeschlüsse aus den Jahren 1991 und 1997 eine neue Vorlage zu erstellen.
Diese Vorlage soll fachliche Argumente für und gegen den Bau der L 654n zusammenstellen, wobei verkehrliche und ökologische Belange sowie mögliche Trassenalternativen im Fokus stehen sollen. Dabei sollen insbesondere die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre berücksichtigt werden. Zudem wird die Erarbeitung verschiedener Varianten und Entscheidungsalternativen gefordert, die es der Stadt Castrop-Rauxel ermöglichen, eine Positionierung innerhalb der überörtlichen Planungen vorzunehmen.
Hintergrund des Antrags ist die Entscheidung des Regionalrats vom 31. Januar 2006, das Projekt L 654n als Maßnahme mit sehr hoher Priorität einzustufen. Da die bisherigen Beschlüsse des Rates zum Thema bereits 15 bzw. 9 Jahre alt sind, soll durch die neue Vorlage der aktuelle Stand der Entwicklungen und deren Auswirkungen auf das Straßenbauprojekt dargestellt werden.
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- 31Antrag der FDP-Fraktion vom 2. Februar 2006; L 654nZur Vorlage · 2006/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2006/034 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion, der am 2. Februar 2006 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Straße L 654n. Der Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Dokumentation direkt auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 23. März 2006 zur Beratung vorgesehen. Federführend für dieses Anliegen ist der Rat der Stadt.
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- 32Gemeinsamer Antrag der SPD- und Grüne-Ratsfraktionen vom 25. Januar 2006; Resolution zu den geplanten finanziellen Kürzungen der Landesregierung NRWZur Vorlage · 2006/019 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2006/019 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der SPD- und Grüne-Ratsfraktionen, der am 25. Januar 2006 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist eine Resolution, die sich auf die geplanten finanziellen Kürzungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bezieht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage zur Beratung in seiner Sitzung am 23. März 2006 auf der Tagesordnung. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der beiden Fraktionen. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 33Gemeinsamer Antrag der CDU-, FWI- und FDP-Fraktion vom 27. Februar 2006; Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer B - Verfahrensmäßige Gleichbehandlung aller betroffenen Bürgerinnen und BürgerZur Vorlage · 2006/078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU/FWI und FDP haben am 27. Februar 2006 einen gemeinsamen Antrag eingereicht, der im Rat der Stadt Castrop-Rauxel behandelt und beschlossen werden soll. Gegenstand des Antrags ist die verfahrensmäßige Gleichbehandlung von Eigentümern von selbstgenutztem Wohneigentum im Zusammenhang mit der Grundsteuer B.
Die Fraktionen beantragen, die Verwaltung dazu zu verpflichten, alle Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, die gegen die diesjährigen Grundsteuerbescheide keinen Widerspruch eingelegt haben, verfahrensmäßig mit jenen gleichzustellen, die einen Widerspruch vorgebracht haben.
Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung der Verwaltung, die Festsetzung der Grundsteuerbescheide im Hinblick auf ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren nicht als vorläufig gemäß § 146 der Abgabenordnung zu deklarieren, sofern diese selbstgenutztes Wohneigentum betreffen. Laut Antrag der Fraktionen erfolgte diese interne Entscheidung der Verwaltung ohne vorherige Beteiligung der politischen Gremien. Die Fraktionen führen an, dass eine Vorläufigkeitserklärung den Verwaltungsaufwand reduziert hätte und in anderen Kommunen wie Bochum oder Oer-Erkenschwick bereits praktiziert werde. Da der Rat über das Vorgehen der Verwaltung erst durch die Beantwortung einer Anfrage im Hauptausschuss informiert wurde, konnte keine rechtzeitige politische Entscheidung über einen Vorläufigkeitsvermerk getroffen werden. Der Antrag zielt darauf ab, die Gleichbehandlung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch einen entsprechenden Beschluss sicherzustellen.
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- 34Antrag der FDP-Fraktion vom 24. Februar 2006; Zusammenführung des Bereiches Tiefbau und des Bereiches Stadtgrün und Friedhofswesen mit dem EUVZur Vorlage · 2006/080 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 23. März 2006 einen Antrag gestellt, der eine organisatorische Neustrukturierung der städtischen Verwaltung vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die erforderlichen Daten und Fakten für eine Zusammenführung des Tiefbauamtes sowie des Grünflächenamtes und Friedhofswesens mit dem EUV bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.
Nach Angaben der Fraktion wird eine solche Zusammenführung durch inhaltliche Überschneidungen in den Arbeitsfeldern der betroffenen Ämter begründet. Es wird auf die Möglichkeit von Synergieeffekten und Optimierungen verwiesen, um Arbeitsschritte zu bündeln und die Handlungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Zudem wird eine finanzielle Motivation angeführt, da der EUV nicht dem Haushaltssicherungskonzept unterliege, was eine flexiblere Handlungsweise ermöglichen könne.
Im Hinblick auf die Umstellung des städtischen Haushalts auf das neue Kommunale Finanzmanagement im Jahr 2007 sieht der Antrag vor, die Budgets zur Werterhaltung von Straßen und Grünflächen zu bewerten und diese potenziell an den EUV zu übertragen. Die daraus resultierenden Einsparungen sollen zur Entlastung des städtischen Haushalts beitragen. Bezüglich der Beschäftigten der betroffenen Bereiche wird gefordert, dass bei einer Umsetzung die Übernahme durch den EUV unter Berücksichtigung der Dienstjahre und der Entgelte erfolgen soll, um Nachteile für die Mitarbeitenden auszuschließen.
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- 36Anfragen der Ratsmitglieder
- 37Mitteilungen der Verwaltung
- 1Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten nicht öffentlich
- 2Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Forum GmbH nicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich