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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Angelika Himmert für das Jahr 2016Zur Vorlage · 2017/006 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 9. März 2017 liegt die Sitzungsvorlage 2017/006 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage ist der Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Kalenderjahr 2016.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den beigefügten Bericht der Gleichstellungsbeauftragten förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für das Dokument liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 3Siebte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 7. Dezember 2007Zur Vorlage · 2017/045 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/045 behandelt die Siebte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Anpassungen sind Änderungen in der Gemeindeordnung NRW sowie der Entschädigungsverordnung, die durch den Landtag NRW beschlossen wurden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Zusammensetzung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und deren Stellvertreter angepasst. Künftig erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse des Rates, mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses, eine zusätzliche Aufwandsentsädigung in Höhe des einfachen Satzes. Davon ausgenommen sind die Vorsitzenden von Beiräten sowie der Hauptverwaltungsbeamte in seiner Funktion als Vorsitzender des Hauptausschusses und des Kommunalwahlausschusses.
Für Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern erhöht sich die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende auf den dreifachen Satz. Die Entschädigung für stellvertretende Fraktionsvorsitzende wird auf den 1,5-fachen Satz angehoben. Zudem werden die Schwellenwerte für den Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende gesenkt, wobei die aktuelle Ratszusammensetzung derzeit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zur Folge hat.
Zudem wird die Regelung zur Verdienstausfallpauschale für Selbstständige konkretisiert. Der Nachweis des Verdienstausfalls soll künftig durch die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides sowie einer schriftlichen Erklärung über die Arbeitszeit erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen der Änderungen für den städtischen Haushalt hängen von der Anzahl der gestellten Anträge ab.
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- 4Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 2017/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/040 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie den Nebenbestimmungen des Bescheides der Bezirlag Behörde der Bezirksregierung Münster.
Der Rat wird um die Beschlussfassung für verschiedene Übertragungen gebeten. Im Bereich der investiven Maßnahmen sollen Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 188.130,81 € sowie investive Auszahlungen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 2.450.523,77 € übertragen werden. Zudem wird die Übertragung von 43.950,77 € für konsumtive Aufwendungen im Rahmen von Zukäufen zu Festwerten vorgeschlagen, da hierbei systembedingt ein Aufwand zu buchen ist. Für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 9.385,42 € sind Ausnahmen vorgesehen, die auf zweckgebundenen Spendenmitteln für die Kinder- und Jugendarbeit sowie für das Demenz-Café basieren.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung der Stadt Castrop-Rauxel ein strenger Maßstab bei der Prüfung von Projekten angelegt wird. Die Übertragungen im investiven Bereich berücksichtigen bereits laufende oder rechtlich notwendige Aufträge. Die Finanzierung der übertragenen Mittel erfolgt durch bereits vereinnahmte Zuwendungen oder steht durch Kreditermächtigungen zur Verfügung. Die Beschlüsse sind der Bezirksregierung Münster bis zum 31. März 2017 zuzuleiten.
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- 5Vertretung der Stadt in der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter HaftungZur Vorlage · 2017/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Neuregelung der Vertretung der Stadt in der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung entscheiden. Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird beantragt, eine Person als Stellvertreter für den Bürgermeister sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu benennen.
Die Grundlage für die bisherige Vertretung bildet ein Ratsbeschluss vom 29. Oktober 2015, mit dem der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in den genannten Gremien der Gesellschaft bestimmt wurde. Bisher wurde die Vertretung im Vertretungsfall durch zwei verschiedene Personen in den jeweiligen Gremien wahrgenommen.
Die Änderung der Vertretungsregelung erfolgt vor dem Hintergrund einer formalen Trennung der Bereiche Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung innerhalb der Verwaltung. Durch diese strukturelle Anpassung soll zukünftig eine Person bevollmächtigt werden, das Stimmrecht der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft im Vertretungsfall auszuüben. Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 6Liquiditätsplanung 2017 2. QuartalZur Vorlage · 2017/026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/026 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das zweite Quartal des Jahres 2017. Grundlage für die vorliegende Information ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Die Planung dient der Darstellung der erwarteten Einnahmen und der zu leistenden Ausgaben. In diesem Zusammenhang wird auf die rechtliche Grundlage gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW verwiesen, die es der Gemeinde ermöglicht, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen. Für das Jahr 2016 wurde ein solcher Höchstbetrag von 240.000.000 Euro festgesetzt, der auch durch den Nachtragshaushalt vom Mai 2016 unverändert blieb.
Die Vorlage enthält eine grafische Darstellung der prognostizierten Entwicklung der Kassenkredite für das betreffende Quartal. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung aufgrund unvorhersehbarer Einnahmen oder Ausgaben von der Planung abweichen kann. Zudem wird die Bedeutung der Kapitalmarkteinschätzung hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit bei der Kreditaufnahme angeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Liquiditätsplanung zur Kenntnis nimmt.
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- 7Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Castrop-Rauxel zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2017/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/038 der Stabsstelle Wirtschaftsförderung sieht den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen vor. Ziel der Vereinbarung ist die gemeinsame Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Kreisgebiet, um den Ausbau von Next Generation Access (NGA) mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s zu forcieren.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Recklinghausen vom November 2016. In diesem wurde vereinbart, für die förderfähigen Gebiete im Kreisgebiet einen gemeinsamen Antrag auf Infrastrukturförderung beim Bund zu stellen. Ein kreisweites Markterkundungsverfahren sowie ein Interessensbekundungsverfahren zur Ermittlung von Wirtschaftlichkeitslücken wurden bereits durchgeführt.
Die Unterzeichnung einer solchen Kooperationsvereinbarung ist eine zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung des Förderantrags durch den Bund. Die Vereinbarung ermöglicht es dem Kreis, die Aufgaben für den Ausbau im Auftrag der beteiligten Kommunen zu übernehmen. Der vorliegende Entwurf der Vereinbarung basiert auf einem Muster des Breitbandbüros des Landes und wurde nach inhaltlicher Prüfung durch die Breitbandbeauftragten der Emscher-Lippe-Region fachlich befürwortet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit dem Abschluss der Vereinbarung zu beauftragen, sofern dadurch keine finanziellen Belastungen für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen.
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- 8Vergabe der städtischen Baugrundstücke an der Karlstraße in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/293 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/293 der Stabsstelle Stadtentwicklung sieht die Veräußerung städtischer Baugrundstücke an der Karlstraße in Castrop-Rauxel vor. Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 230 ist eine Fläche von insgesamt 1.724 Quadratmetern, aufgeteilt auf drei Grundstücke, für die Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Die Flächen umfassen etwa 610, 643 und 471 Quadratmeter und sind über die Karlstraße erschlossen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Grundstücke im Rahmen eines Meistgebotsverfahrens zu vergeben, um die Chancengleichheit der bereits vorliegenden 36 Bewerber zu wahren. Als Mindestgebot wird ein Preis von 200 Euro pro Quadratmeter empfohlen. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen Kanalanschlussbeträge sowie ökologische Ausgleichszahlungen in Höhe von circa 11 Euro pro Quadratmeter an. Die Bewerber müssen neben dem Gebot eine Wunschreihenfolge der Grundstücke angeben; bei identischer Gebotshöhe entscheidet das Losverfahren. Um Spekulationen zu unterbinden, ist eine Eigennutzung der Grundstücke über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Veräußerung im Meistgebotsverfahren beschließt. Die Einzelverkäufe sollen durch den Haupt- und Finanzausschuss über gesonderte Vorlagen entschieden werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für künftige Vergaben Verfahren zu entwickeln, die soziale, ökologische, wirtschaftliche und nachhaltige Kriterien berücksichtigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 9a) Bestellung zum Kämmerer der Stadt Castrop-Rauxel b) Bestellung zur / zum allgemeinen Vertreter / in des Bürgermeisters c) Änderung der DezernatsverteilungZur Vorlage · 2017/044 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage der Hauptverwaltung (Nummer 2017/044) befasst sich mit personellen und organisatorischen Änderungen in der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage ist der anstehende Ruhestand der bisherigen Kämmererin und Leiterin des Bereichs Finanzen zum 31. Mai 2017.
Der Rat der Stadt soll den bisherigen Beigeordneten zum Stadtkämmerer bestellen. Diese Bestellung soll zum 1. Juni 2017 erfolgen und umfasst die im Rahmen der Organfunktion vorgesehenen Befugnisse, wie etwa die Entscheidungsbefugnis über außer- und überplanmäßige Ausgaben sowie die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Eine Änderung der Besoldung durch diese Bestellung ist nicht vorgesehen.
Zudem sieht die Vorlage die Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters vor. Da durch den Ruhestand der bisherigen Ersten Beigeordneten die Position der allgemeinen Vertretung vakant wird, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die Vorlage regelt zudem die Reihenfolge der Vertretung im Falle einer Verhinderung der allgemeinen Vertretung.
Im Zuge dieser personellen Veränderungen ist eine Änderung der Dezernatsverteilung vorgesehen. Nach der Bestellung des Kämmerers soll die Zuständigkeit für die Bereiche Hauptverwaltung, Finanzen und Stadtkasse neu geordnet werden. Dabei soll die Verantwortung für die Bereiche Finanzen und Stadtkasse auf den neu bestellten Kämmerer übertragen werden, während die Verantwortung für die Hauptverwaltung auf den Bürgermeister übergeht. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahmen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 10Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 11.08.511100 - Versorgungsaufwendungen für Beamte; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2017/015 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 20. Januar 2017 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 143.295,17 Euro für die Buchungsstelle der Versorgungsaufwendungen für Beamte.
Die Grundlage für diesen Bedarf ist eine Nachforderung der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe. Da die Stadt Castrop-Rauxel als letzter Dienstherr für die Berechnung und Zahlung der Versorgungs- und Hinterbliebenenbezüge zuständig ist, wurden für das Jahr 2016 monatliche Abschläge in Höhe von 392.076 Euro angewiesen. Nach dem vorliegenden Festsetzungsbescheid belaufen sich die endgültigen Zahlungsverpflichtungen für 2016 auf insgesamt 4.793.985,17 Euro. Da die geleisteten Abschläge lediglich 4.704.912,00 Euro umfassten, ergibt sich eine Differenz von 89.073,17 Euro. Zusammen mit einer weiteren Nachzahlung aus dem ersten Abschlag des Jahres 2017 in Höhe von 54.222,00 Euro entsteht ein Gesamtnachforderungsbetrag von 143.295,17 Euro.
Da die entsprechenden Haushaltsansätze für das Jahr 2016 bereits vollständig ausgeschöpft sind, muss der Mehraufwand durch Minderaufwendungen bei den Buchungsstellen der Zusatzversorgung für Beschäftigte gedeckt werden. Da die Nachforderung sofort fällig ist und die nächste reguläre Ratssitzung erst am 9. März 2017 stattfindet, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW beantragt.
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- 11Satzung für das Kinder- und JugendparlamentZur Vorlage · 2017/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/010 sieht den Beschluss der neuen Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Castrop-Rauxel vor. Das Kinder- und Jugendparlament hat bereits am 7. Juli 2016 eine entsprechende Satzung verabschiedet. Ziel der neuen Regelungen ist es, eine feste Basis für die Arbeit des Gremiums zu schaffen und die Vertretung der Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt zu stärken.
Nach Angaben der Vertretung des Kinder- und Jugendparlaments dient die Satzung als Grundlage für die Partizipation der jungen Generation und entspricht dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Durch das Regelwerk soll die Arbeit des Parlaments rechtlich abgesichert und in ihrer Struktur gefestigt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die formale Entscheidungskompetenz für den Beschluss der Satzung beim Rat der Stadt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Einführung der Satzung erwartet.
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- 12Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung) in Höhe von 92.803,34 €Zur Vorlage · 2017/060 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 92.803,34 Euro entscheiden. Die Vorlage betrifft die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung.
Hintergrund der Maßnahme sind Zuwendungen des Landesjugendamtes, die durch die Verwaltung an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit weitergeleitet werden sollen. Diese umfassen zum einen einen Betrag von 5.833,34 Euro für die Nachmittagsbetreuung im zweiten Schulhalbjahr 2016/2017 sowie weitere 86.970,00 Euro für Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sich auf den Zeitraum von Januar bis März 2017 beziehen.
Die Finanzierung der Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes. Da die Mittel für die Weiterleitung nach Eingang der Ist-Einzahlungen zur Verfügung gestellt werden, entstehen für den städtischen Haushalt keine zusätzlichen Kosten. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf null Euro. Da die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschritten wird, ist für diese Mittelbereitstellung ein Beschluss des Rates erforderlich.
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- 13Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 27.01.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitsstellung gemäß § 83 GO NW beider Buchungsstelle 36.04.525300 'Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände'Zur Vorlage · 2017/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 27. Januar 2017 genehmigen, die eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2016 vorsieht. Konkret geht es um die Buchungsstelle „Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände“, für die über den ursprünglichen Ansatz von 746.400 Euro hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 230.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die Grundlage für diesen Mehraufwand sind rückwirkend geltend gemachte Kostenerstattungsansprüche anderer Städte gegenüber der Stadt Castrop-Rauxel im Bereich der Kinder- und Jugendförderung. Da die Stadt gesetzlich zur Zahlung dieser Erstattungsfälle gegenüber anderen Jugendämtern verpflichtet ist, entstand ein unvorhersehbarer Bedarf. Eine erste zusätzliche Bereitstellung von 75.000 Euro war bereits im Oktober 2016 erfolgt.
Die Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 155.000 Euro erfolgt durch Minderaufwendungen in anderen Haushaltsbereichen. Dabei werden Mittel aus der Buchungsstelle für laufende Leistungen in der Heimerziehung in Höhe von 114.000 Euro sowie aus der Buchungsstelle für Erziehung in Tagesgruppen in Höhe von 41.000 Euro herangezogen. Während die Aufwendungen dem Haushaltsjahr 201<0xC2>6 zuzurechnen sind, erfolgt die tatsächliche Auszahlung der liquiden Mittel im Jahr 2017. Die Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied war notwendig, da die Auszahlung bereits im Januar 2017 erfolgen musste.
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- 14Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2017/042 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/042 befasst sich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen. Ziel der Planung ist es, die Wirtschaftlichkeit des Linienangebots zu erhöhen, die Produktivität zu verbessern und die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 sicherzustellen. Die Erarbeitung der Maßnahmen erfolgte durch ein beauftragtes Gutachterbüro in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis, dem Vertreter der kreisangehörigen Städte, Verkehrsunternehmen sowie Behinderten-, Senioren- und Fahrgastverbände angehören.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Maßnahmenvorschläge der Nahverkehrsplan-Fortschreibung für das Stadtgebiet sowie deren Umsetzung zustimmen. Ein spezifischer Beschlussvorschlag sieht zudem vor, die Optimierung der Linienwege der Linien 237 und 481 im Rahmen eines Prüfauftrags zu untersuchen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung als Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an den Aufgabenträger weiterzureichen.
Die finanziellen Auswirkungen der Fortschreibung werden nicht durch die kommunalen Haushalte getragen, da die Mittel aus der Aufgabenträgerpauschale nach dem ÖPNV-Gesetz NRW bereitgestellt werden. Eine abschließende Bewertung der Kostenveränderungen im ÖPNV ist erst nach dem Beschluss des Kreistages möglich. Das förmliche Beteiligungsverfahren umfasst eine einmonatige Offenlage für die Öffentlichkeit sowie eine zweimonatige Beteiligung der beteiligten Institutionen und Verbände.
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- 15Begleitung zu internationalen Begegnungen 2017 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2017/031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/031 befasst sich mit der offiziellen Begleitung einer sportlichen Begegnung im Rahmen der Städtepartnerschaften. Im Zeitraum vom 3. Juni bis zum 5. Juni 2017 plant der Olympische Fechtclub eine Reise nach Vincennes in Frankreich, an der etwa 25 Personen teilnehmen werden.
Basierend auf einem früheren Beschluss des Sportausschusses ist vorgesehen, dass bei internationalen sportlichen Begegnungen mit Partnerstädten nach Möglichkeit Mitglieder des Sportausschusses oder andere Ratsmitglieder die Reise offiziell begleiten. Über die konkrete Teilnahme eines Ratsmitglieds an dieser Reise soll der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird darauf hingewiesen, dass gemäß einem Ratsbeschluss vom 29. April 2010 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts keine Kostenzuschüsse für internationale Begegnungen von Sportvereinen durch den Bereich Sport und Bäder mehr ausgezahlt werden. Für die geplante Maßnahme ist ein Mittelbedarf von 300,00 Euro im Finanzplan vorgesehen, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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- 16Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730001 „Deckenprogramm Schulstraße zw. Eichenweg und Buchenstr.“.Zur Vorlage · 2017/049 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/049 behandelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Februar 2017 zur Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Jahr 2017. Gegenstand der Maßnahme ist das Deckenprogramm in der Schulstraße zwischen dem Eichenweg und der Buchenstraße.
Für die Fortführung der Baumaßnahme wird ein Betrag von 181.500 Euro auf der Buchungsstelle 61.01.524730001 beantragend zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 183.652 Euro. Da die Maßnahme im Jahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnte und es sich um einen konsumtiven Aufwand handelt, ist eine Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr nicht möglich. Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung resultiert aus einer detaillierten Kalkulation, die Mehraufwendungen für die Entsorgung von PAK-haltigem Material sowie Hochofenschlacke, die Erneuerung von Anschlussleitungen sowie Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahndecke und die Verkehrssicherung umfasst.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 163.500 Euro sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 18.150 Euro. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent über das Kommunale Investitionsförderprogramm (KInvFöG) gefördert. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 9. März 2017 stattfindet, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen, um den Fortlauf der laufenden Baumaßnahme zu gewährleisten.
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- 17Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 54.01/0636.785800 „Barrierefreie Herrichtung Schulstraße zw. Eichenweg und Buchenstr.“Zur Vorlage · 2017/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die barrierefreie Herrichtung der Schulstraße zwischen Eichenweg und Buchenstraße vor. Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Betrag von 118.300 Euro auf der entsprechenden Buchungsstelle beantragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 268.300 Euro.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel ergibt sich aus einer detaillierten Planung, nach der neben der Erneuerung des südlichen Gehwegs und der Zuwegung zum Friedhof nun auch der nördliche Gehweg instand gesetzt werden muss. Die Kosten für die Arbeiten umfassen unter anderem den Aufbruch und die Entsorgung, die Erneuerung der Entwässerung sowie die Wiederherstellung von Gehwegflächen, Einfassungen und Baumscheiben.
Die Finanzierung der Mehrauszahlungen für das Jahr 2017 erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 106.470 Euro aus Landesfördermitteln im Rahmen des Kommunalen Investitionsförderprogramms (KInvFöG) sowie durch Minderauszahlungen in Höhe von 11.830 Euro aus dem Haushalt für ein Regenrückhaltebecken am Obercastroper Bach. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst im März 2017 stattfindet, die Maßnahme jedoch als laufendes Projekt fortgeführt werden muss, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom Oktober 2016 beantragt.
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- 18Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730002 „Deckenprogramm Lange Straße zw. Wartburgstraße und B 235.“Zur Vorlage · 2017/051 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Februar 2017 genehmigen, die die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Deckenprogramm der Länge Straße zwischen der Wartburgstraße und der B 235 vorsieht. Die Entscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen, da eine kurzfristige Entscheidung im Rat aufgrund der laufenden Baumaßnahme erforderlich war.
Für das Haushaltsjahr 2017 werden auf der entsprechenden Buchungsstelle 200.000 Euro bereitgestellt. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 180.000 Euro aus dem kommunalen Investitionsförderprogramm (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 20.000 Euro bei den Erstattungen an sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen. Insgesamt belaufen sich die Mittelbereitstellungen für die Jahre 201<0xC2>6 und 2017 auf 227.113 Euro.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus der Fortführung einer Maßnahme, die im Jahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnte. Neben noch offenen Beträgen aus dem ursprünglichen Auftrag sind Nachtragsangebote für Leistungen zur Grundwasserabsenkung sowie für die Entsorgung von schadstoffhaltigem Straßenaufbruch sowie erwartete Mengenmehrforderungen bei den Asphaltarbeiten als Gründe für den Mittelbedarf aufgeführt. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent über das KInvFöG gefördert.
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- 19Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524710029 „Deckensanierung Cottenburgstraße zw. B 235 und Bochumer Str.“.Zur Vorlage · 2017/052 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 13. Februar 2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, um zusätzliche außerplanmäßige Haushaltsmittel für die Deckensanierung der Cottenburgstraße zwischen der B 235 und der Bochumer Straße bereitzustellen. Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Betrag von 215.000 Euro beantragt. Da die im Jahr 2016 bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 230.000 Euro nicht ausreichten, um die Maßnahme abzuschließen, belaufen sich die Gesamtkosten nun auf 445.000 Euro.
Die Notwendigkeit der weiteren Mittel ergibt sich aus verschiedenen Kostenfaktoren. Dazu gehören noch offene Zahlungen an die bauausführende Firma sowie Mehraufwendungen für die Anpassung von Grundstückszufahrten, Überwegabsenkungen und Einmündungen. Zudem fallen Kosten für die Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien, den Einbau neuer Betonsteinrinnen, die Verfüllung von Tragschichten sowie die Installation taktiler Elemente für sehbehinderte Menschen an. Auch die verlängerte Bereitstellung der Verkehrssicherung über die Weihnachtszeit hinweg verursacht zusätzliche Aufwendungen.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 193.500 Euro aus Zuwendungen des Kommunalen Investitionsförderprogramms (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 21.500 Euro bei Erstattungen an andere öffentliche Sonderrechnungen. Die Entscheidung wurde als Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet, da die laufende Baumaßnahme einen zeitnahen Beschluss erforderte.
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- 20Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730002 „Deckenprogramm Lange Straße zw. Wartburgstraße und B 235.“Zur Vorlage · 2017/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 22. Februar 2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 125.000 Euro für das Deckenprogramm der Straße Lange Straße im Bereich zwischen der Wartburgstraße und der B 235.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel ergibt sich aus unvorhergesehenen baulichen Gegebenheiten. Im Zuge der Arbeiten stellte sich heraus, dass die Tragschicht der Straße stellenweise unzureichend und ungleichmäßig ist, was bei einer Fortführung des ursprünglichen Plans zu Spurrillen und Absackungen im Busverkehr führen könnte. Zudem ist eine Verwendung des vorhandenen Baumaterials nicht möglich, da die Basaltpflastersteine Verunreinigungen aufweisen und eine spezielle Entsorgung erfordern. Zudem entsprachen die Erkenntnisse aus den Aushachtungsarbeiten nicht den ursprünglichen Annahmen des Baugrundgutachters.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 112.500 Euro aus dem kommunalen Investitionsförderprogramm (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 12.500 Euro bei den Erstattungen an andere öffentliche Sonderrechnungen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich somit auf 352.113,44 Euro. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent durch das Landesprogramm gefördert.
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- 21Anfragen der Ratsmitglieder
- 22Mitteilungen der Verwaltung
- 1Genehmigung der Veräußerung eines städtischen Baugrundstückesnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich