Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Antrag gemäß § 24 GO vom 25.10.2019 zum Gebäudeensemble Wartburgstraße 107 und 109Zur Vorlage · 2020/117 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) wird über einen Antrag gemäß § 24 GO vom 25. Oktober 2019 zur Prüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudeensembles Wartburgstraße 107 und 109 entschieden. Der Antragsteller hatte die Verwaltung, in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde, dazu aufgefordert, eine erstmalige Untersuchung der Denkmaleigenschaft der Evangelischen Pfarrkirche St. Petri sowie des dazugehörigen Pfarrhauses unter Einbeziehung des LWL-Amtes für Denkmalpflege in Westfalen in die Wege zu leiten.
Die vorliegende Verwaltungsvorlage legt dar, dass bereits im Jahr 1999 eine Prüfung der Gebäude durch die Untere Denkmalbehörde und das LWL-Amt für Denkmalpflege durchgeführt wurde. Eine Unterschutzstellung wurde bereits im Juli 2001 abgelehnt, da die durch Kriegsschäden bedingte Wiederherstellung in veränderter Form die Eignung als Zeugnis der Kirchenarchitektur des frühen 20. Jahrhunderts ausschließe. Eine erneute Überprüfung Ende 2019 bzw. Anfang 2020 bestätigte diese Einschätzung. Zwar wurde der Kirche aufgrund ihres Charakters als Wahrzeichen für den Ortsteil Habinghorst eine gewisse Ortsbildprägung zugesprochen, eine Berechtigung für eine Eintragung in die Denkmalliste wurde jedoch nicht festgestellt.
Die Verwaltung stellt fest, dass die im Antrag vorgebrachten Erläuterungen keine neuen Erkenntnisse liefern, die eine Eintragung rechtfertigen würden. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und festzuhalten, dass keine weiteren Aktivitäten der Unteren Denkmalbehörde in dieser Angelegenheit erforderlich sind, da es sich bei den Objekten nicht um Baudenkmäler handelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Antrag der CDU-Fraktion: Antrag Handlungskonzept Problemhäuser und SchrottimmobilienZur Vorlage · 2020/129 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/129 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion, der die Erstellung eines Handlungskonzepts für sogenannte Problemhäuser und Schrottimmobilien zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) zur Beratung vorgelegt.
Die Vorlage sieht eine Beratung im Betriebsausschuss 3 am 18. Juni 2020 sowie im Rat der Stadt am 25. Juni 2020 vor. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung ist für den Bereich der Vorlage verantwortlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Barrierefreier Ausbau von 6 Haltestellenpunkten am Altstadtring in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/055 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/055 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von sechs Haltestellenpunkten am Altstadtring in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Rahmen einer Erfassung durch den EUV Stadtbetrieb im Jahr 2015 wurden insgesamt 149 Haltepunkte im Stadtgebiet identifiziert, die in der Straßenbaulast der Stadt liegen und eine Priorisierung erforderten.
Die Vorlage dokumentiert den bisherigen Fortschritt der Umsetzung sowie die Finanzierung durch Fördermittel des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Während für Haltestellen aus den Jahren 2016 bis 2019 bereits Mittel beantragt und teilweise bereits umgesetzt wurden, stehen für die aktuelle Planungsphase weitere Punkte an. Für die im Jahr 2020 vorgesehenen Haltestellenpunkte Karlstraße, Am Wiedehagen/Erinpark und Engelsburgplatz sollen Fördermittel beim VRR in Gelsenkirchen beantragt werden. Die Kosten für diese spezifischen Ausbaumaßnahmen werden auf circa 144.000 Euro geschätzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und dem Ausbau der sechs genannten Haltestellen am Altstadtring zustimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Fördermittel beim VRR zu beantragen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Straßenrechtliche Widmung einer Straßenfläche im Erin-Park gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2020/109 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/109 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung einer bestimmten Straßenfläche im Bereich Erin-Park. Konkret geht es um die Erinstraße in der Gemarkung Castrop, Flur 7, Flurstück 526.
Der Sachverhalt legt dar, dass die Widmung dieser Fläche für die Öffentlichkeit erforderlich ist, um die Erschließung der an diesem Standort angesiedelten Gewerbebetriebe sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW). Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der betreffenden öffentlichen Verkehrsfläche ist und die Straßenbaulast trägt, ist die zuständige Straßenbaubehörde mit der Veranlassung der Widmung beauftragt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Widmung der genannten Fläche gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschließt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt. Die Entscheidung zur Umsetzung der Widmung erfolgt auf Basis der erfüllten rechtlichen Voraussetzungen für die öffentliche Nutzung der Straße.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Straßenrechtliche Widmung der (Straßen-)Flächen 'Im Siepen' gemäß § 6 StrWG NWZur Vorlage · 2020/120 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/120 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die straßenrechtliche Widmung der Flächen „Im Siepen“ in der Gemarkung Obercastrop. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Straße „Im Siepen“ wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 119 a „Östlich Bochumer Straße/Wagenbruch“ durch einen Dritten zur verkehrlichen Erschließung errichtet. Die Anlage wurde als verkehrsberuhigter Bereich abgenommen. Die Stadt Castrop-Rauxel hat die Übernahme der Unterhaltung sowie der Verkehrssicherung übernommen. Da die Stadt Eigentümerin der betreffenden Grundstücke ist und die Straßenbaulast trägt, sind die Voraussetzungen für eine Widmung nach § 6 StrWG NW erfüllt.
Der Beschluss sieht vor, die Flurstücke 892, 893, 895, 896 und 897 als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Die Flurstücke 905, 906, 907 sowie 908 sollen als öffentliche Parkplatzflächen und öffentliche Grünflächen gewidmet werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Platzbenennung 'Kunoplatz'Zur Vorlage · 2020/127 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 18. Juni 2020 wird die offizielle Benennung einer neu entstandenen Platzfläche vorgeschlagen. Durch den Ausbau und die Offenlegung des Deininghauser Bachs entlang der Schulstraße hat sich an der ehemaligen Einmündung der Kunostraße in die Schulstraße eine dreieckige Fläche gebildet. Für diesen Bereich wird die Bezeichnung „Kunoplatz“ vorgeschlagen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist ein Antrag der SPD-Fraktion vom 28. Januar 2020. Dem entsprechenden Antrag wurde bereits in den Sitzungen des Betriebsausschusses am 20. Februar 2020 sowie des Rates der Stadt am 27. Februar 2020 zugestimmt. Ein formelles straßenrechtliches Widmungsverfahren ist laut dem Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR nicht erforderlich.
Die Namensgebung orientiert sich an der benachbarten Kunostraße, die bereits im Jahr 1958 benannt wurde. Der Name bezieht sich auf eine Figur aus der Bildergeschichte „Maler Klecksel“ von Wilhelm Busch. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200525160436-0|20200525161202-0|20200525161312-0
- 93. Fortschreibung 2020 des Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)Zur Vorlage · 2020/076 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die dritte Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) beschließen. Die Vorlage wird dem Rat in der abgestimmten Entwurfsfassung zur Entscheidung vorgelegt, wobei der Beschluss unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung durch den REHK-Arbeitskreis steht. Grund für die vorgezogene Vorlage ist, dass der ursprüngliche Zeitplan aufgrund der Corona-Krise nicht eingehalten werden konnte und ein Umlaufbeschluss des Arbeitskreises zum Zeitpunkt der Vorlage noch ausstand.
Das REHK dient als gemeinsames Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in einem Kooperationsraum, dem Kreise, Bezirksregierungen, die Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbände sowie der Regionalverband Ruhr angehören. Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben regional abzustimmen, die Zentren zu stärken und einen Wettbewerb zwischen den Kommunen zu verhindern. Die aktuelle Fortschreibung berücksichtigt veränderte demografische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa den Landesentwicklungsplan NRW.
Die inhaltliche Ausrichtung der Fortschreibung umfasst die Festlegung von Zielen, Steuerungsregeln und Prüfkriterien. Dabei steht die Sicherung der Versorgungsstruktur und die Stärkung städtischer Zentren im Vordergrund. Das Konzept soll zudem die städtebauliche und regionale Verträglichkeit großflächiger Einzelhandelsvorhaben gewährleisten. Für die Verwaltung dient das Dokument als Arbeitsgrundlage im Rahmen des REHK-Arbeitskreises. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Sachstand zum InnovationCity roll out „Links und Rechts der Emscher“ Hier: Förderantrag, Mittelbereitstellung und Erweiterung der GebietskulisseZur Vorlage · 2020/093 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat einen Sachstand zum Projekt „InnovationCity roll out: Links und Rechts der Emscher“ vor. Ziel der Initiative ist die energetische Stadtsanierung sowie die Erhöhung der Sanierungsrate im Wohngebäudebestand von derzeit etwa einem Prozent auf drei Prozent. Im Fokus stehen dabei die Sanierung von Wohngebäuden, die Stromeinsparung in Haushalten sowie Heizungsmodernisierungen.
Das Projektgebiet wurde um das Quartier Habinghorst erweitert, nachdem die KfW-Bank die Erweiterung des ursprünglichen Konzepts anerkannt und entsprechende Förderbescheide ausgestellt hat. Zur Umsetzung der Maßnahmen soll ein externes Sanierungsmanagement beauftragt werden, das unter anderem Haus-zu-Haus-Beratungen und Kampagnen durchführt. Die Verwaltung bereitet derzeit das EU-weite Vergabeverfahren vor, sodass die Arbeit des Sanierungsmanagements Anfang 2021 aufgenommen werden soll.
Für den Haushalt 2021 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 151.500 Euro beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich über die dreijährige Laufzeit von 2021 bis 2023 auf 555.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 65 Prozent durch Fördermittel der KfW-Bank und zu 35 Prozent aus Eigenmitteln der Stadt. Der städtische Eigenanteil setzt sich aus der Einbringung von Personalkosten sowie aus Mehrerträgen aus der Abwicklung eines ehemaligen Energiefonds zusammen. Die Deckung des beantragten Mehraufwands für 2021 ist durch entsprechende Projektzuschüsse und Erträge vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Regionales MobilitätsentwicklungskonzeptZur Vorlage · 2020/110 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/110 befasst sich mit dem Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr, das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitet wurde. Der Entwurf basiert auf einem im Jahr 2012 beschlossenen Auftrag zur Erstellung eines verkehrsträgerübergreifenden Grundkonzepts. In den Erarbeitungsprozess waren Kommunen, Kreise, Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs sowie Vertreter der Wirtschaft und Verbände eingebunden.
Das Konzept gliedert sich in zwei Stufen. Die erste Stufe definiert sechs Leitsätze unter dem Leitbild „Die vernetzte Metropole Ruhr“. Diese umfassen die Stärkung der Vernetzung mit angrenzenden Regionen, die Verbesserung der regionalen Erreichbarkeit, die Förderung des Wirtschaftsstandortes, eine raumdifferenzierte Mobilität, die Minimierung von Verkehrsbelastungen sowie die Förderung der Mobilitätsteilhabe. Die zweite Stufe umfasst eine Analyse der bestehenden Verkehrsstruktur, die Ableitung von Handlungsansätzen und die Planung von Modellprojekten.
Die Analysephase untersucht verschiedene Bereiche wie den motorisierten Individualverkehr, den ÖPNV, den Radverkehr sowie die Logistik. Dabei wurden Erkenntnisse über Potenziale zur Verlagerung auf den Umweltverbund und die Notwendigkeit einer regionalen Koordination von Angeboten im Rad- und ÖPNV festgehalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 das Konzept als zukunftsorientiertes Instrument unterstützt. Die Verwaltung soll den Beschluss sowie etwaige Anregungen bis zum 30. September 2020 an den Regionalverband Ruhr übermitteln. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 hier: 'Unsere Gärten' in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/114 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2020/114 befasst sich die Stadtverwaltung mit der Beteiligung an der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 in der Metropole Ruhr. Während die Stadt Castrop-Rauxel bereits als Teil der Ebene „Zukunftsgärten“ durch den Natur- und Erlebnispark Emscher vertreten ist, befasst sich die vorliegende Vorlage mit der Ebene „Unsere Gärten“. Hierbei geht es um die Identifizierung und Qualifizierung städtebaulicher und landschaftlicher Projekte.
Die Verwaltung schlägt eine Modifizierung der bisher gemeldeten Projekte vor. Die Projekte „Golfplatz Castrop-Rauxel“ und „AGR-Deponie Pöppinghausen“ sollen zurückgenommen werden. Stattdessen sollen die Maßnahmen „Das Rote Band“ und die „EmscherSideGallery“ als investive Projekte neu angemeldet werden. Das Projekt „Das Rote Band“ soll durch digitale und analoge Anpassungen, etwa mittels QR-Codes und Geocaching, als multimedialer Rundgang zur Stadt- und Industriegeschichte ausgebaut werden. Die „EmscherSideGallery“ sieht die Gestaltung von Graffiti-Kunst an der Wand der BAB 2 vor, um die Verbindung zwischen Stadt-, Industrie- und Landschaftsgeschichte darzustellen. Zudem soll das „Bodendenkmal Burg Henrichenburg“ als Präsentationsprojekt neu angemeldet werden.
Die geschätzten Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 75.000 Euro für „Das Rote Band“ und 150.000 Euro für die „EmscherSideGallery“. Die Finanzierung soll primär über Fördermittel erfolgen, wobei ein kommunaler Eigenanteil von etwa 20 Prozent zu berücksichtigen ist. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen, den Projektzielen zustimmen und die Verwaltung mit der weiteren Planung sowie der Prüfung von Fördermöglichkeiten beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200520103142-0|20200520121639-0|20200520121734-0
- 13Bericht zur umwelt- und klimaorientierten StadtentwicklungZur Vorlage · 2020/118 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/118 befasst sich mit einem Bericht zur umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung. Der Bericht dient als erster Überblick über die bestehenden Aktivitäten sowie die vorhandenen Konzepte der Stadtverwaltung und des Umweltverbunds (EUV). Er greift die politischen Vorarbeiten auf, darunter das im Juli 2019 vom Rat der Stadt beschlossene 10-Punkte-Programm zur klimagerechten Stadtentwicklung sowie die Beratungen zur strategischen Aufbereitung der Themen im November 2019.
Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die strategisch-konzeptionelle Ebene der Stadtentwicklung, während die operative Ebene im Rahmen des Klima-Berichtes des EUV dargestellt wird. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der aktuellen Aufgabengliederung zwischen der Stadtverwaltung und dem EUV sowie ein Ausblick auf künftige Maßnahmen und deren Umsetzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bericht zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem EUV die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung zu gliedern. Im Rahmen dieser Strukturierung soll die Abgrenzung der Schnittstellen zwischen der Stadtverwaltung und dem EUV bearbeitet werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die strategische Ebene als Querschnittsaufgabe betrachtet werden kann, was eine Verortung im Betriebsausschuss 3 unter Berücksichtigung der notwendigen Ressourcen beinhalten würde. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Bebauungsplan Nr. 245H 'Am Emscherufer' hier: a) Aufstellungsbeschluss b) OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2020/123 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2020/123 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“ sowie die Offenlage des Entwurfs beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst, angrenzend an Henrichengast, und deckt sich weitgehend mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Die Neuregelung dient dazu, im Rat beschlossene inhaltliche Anpassungen umzusetzen, auf öffentliche Proteste zu reagieren und formelle Fehler im Vorgängerplan zu beheben.
Das städtebauliche Ziel ist die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern an der Wartburgstraße. Die Planung sieht eine aufgelockerte Wohnbebauung vor, die den Wohnbaulandbedarf decken und die Siedlungsstruktur am Übergang zwischen den Ortsteilen festigen soll. Ein besonderer Fokus liegt auf der klimagerechten Gestaltung, die unter anderem die Nutzung regenerativer Energien, die Berücksichtigung von Biotopstrukturen, wie etwa einer alten Eiche, und die Entwicklung von Grünflächen im Bereich einer Hochspannungsfreileitung vorsieht.
Der Plan umfasst zudem die Aufwertung eines bestehenden Spielplatzes sowie die Sanierung einer Brücke über die Emscher. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf inklusive Umweltbericht und Fachgutachten zur öffentlichen Einsichtnahme bereitzustellen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht verzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200526105653-0|20200526091149-7|20200526091149-8|20200526091154-9|20200526091156-10|20200526091156-11|20200526091158-12|20200526091135-0|20200526104751-0|20200526104751-1|20200526104751-2|20200526104804-0|20200526091535-0|20200528114732-0|20200526091147-5
- 15Anträge auf Aufstellung oder Änderung von BebauungsplänenZur Vorlage · 2020/107 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/107 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit Anträgen auf Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen in drei spezifischen Fällen. Die Verwaltung empfiehlt, für die genannten Bereiche keine Verfahren zur Änderung des Planungsrechts einzuleiten.
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 101 A „Lakestraße“ beabsichtigt ein Anwohner die Errichtung eines Wohnhauses auf einer Fläche, die aktuell als private Grünfläche und Versorgungsfläche festgesetzt ist. Die Verwaltung spricht sich gegen eine Änderung aus, da der Grundstückszuschnitt sowie der Erhalt von fünf Bäumen der Realisierung entgegenstehen.
Beim Bebauungsplan Nr. 243 „Wohnen in der Kemnade“ wurde eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus gestellt, das über die bebaubare Grundstücksfläche hinausgeht. Da die Änderung die Grundzüge der Planung berühren würde und das Gebiet aufgrund von Lärmschutzbelangen sowie der aktuellen Nutzung als Gartenland nicht als bebaubar ausgewiesen ist, wird eine Änderung nicht befürwortet.
Ein weiteres Vorhaben betrifft eine Fläche im Stadtteil Behringhausen. Ein Investor strebt eine Entwicklung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Grenze zu Herne an. Die Verwaltung lehnt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ab, da das Vorhaben im Widerspruch zum Flächennutzungsplan sowie zu regionalplanerischen Zielen steht. Die Fläche ist als Teil eines Regionalen Grünzugs zu sichern, was eine bauliche Nutzung im Sinne der Freiraumsicherung ausschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200526173643-2|20200526173643-0|20200526173643-1
- 164. Änderung des Flächennutzungsplans 'Änderung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2020/108 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2020/108 wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel behandelt. Gegenstand der Planung ist die Aufhebung der bisherigen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet. Konkret betrifft dies die Flächen nördlich von Becklem im Stadtteil Henricenschaft sowie im Bereich Westhofsches Feld im Stadtteil Schwerin/Dingen.
Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass die bisherige methodische Vorgehensweise bei der Festlegung der Konzentrationszonen rechtliche Mängel aufweist. Da die Unterscheidung zwischen sogenannten harten und weichen Tabuzonen sowie die erforderliche Prüfreifolge nicht vollständig eingehalten wurden, bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit der Flächen. Zudem hat sich gezeigt, dass die bestehenden Zonen aufgrund von Restriktionen wie Lärmbelastung und räumlichen Gegebenheiten bereits voll ausgeschöpft sind und keine weiteren Anlagen ermöglichen.
Da eine neue Flächenplanung zur Bündelung von Standorten aufgrund der dichten Siedlungsstruktur im Stadtgebiet als nicht erfolgversprechend eingestuft wird, sollen die bisherigen Flächen aus der Planzeichnung herausgenommen werden. Durch die Aufhebung der Konzentrationsflächen entfällt die damit verbundene Ausschlusswirkung. Damit können Windkraftanlagen im Außenbereich künftig wieder als privilegierte Nutzungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zulässig sein, sofern die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Beschluss sieht vor, den Entwurf einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung und Bereitstellung im Internet zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200520081638-0|20200520092007-0|20200526110349-0
- 17Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ hier: 1) Aufnahme eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern des Bebauungsplanes gem. § 214 Abs. 4 BauGB 2) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des ergänzenden Verfahrens.Zur Vorlage · 2020/111 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern einzuleiten. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches den Bebauungsplan aufgrund materieller Mängel für unwirksam erklärt hat. Die Kritikpunkte des Gerichts bezogen sich auf die Begründung von Emissionskontingenten, die Bestimmung von Lärmpegelbereichen sowie die fehlende Abgrenzung zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten im Bereich der Maßnahmenfläche.
Durch das beantragte Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB sollen diese textlichen und zeichnerischen Korrekturen vorgenommen werden. Die Verwaltung plant, die Begründung hinsichtlich der gemeindeweiten Gliederung von Gewerbegebieten zu ergänzen und die immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen zu präzisieren. Zudem soll die Abgrenzung zwischen dem Besonderen Wohngebiet und den Gewerbegebieten GE2 und GE3 durch die Ergänzung einer sogenannten „Knödellinie“ verdeutlicht werden.
Die städtebaulichen Grundzüge und die Zielsetzungen der Planung bleiben von diesen Korrekturen unberührt. Der Plan soll weiterhin den Rahmen für die Entwicklung des Gewerbeparks sowie die Steuerung von Einzelhandelsbetrieben sichern. Im Rahmen des Verfahrens wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB angestrebt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 18Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2020/112 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/112 den Beschluss einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ vorgeschlagen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Planung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens zur Heilung von Fehlern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. April 2020, durch welches der Bebauungsplan in einem Einzelfall bezüglich einer beantragten Fremdwerbeanlage für unwirksam erklärt wurde. Um die Mängel zu beheben, soll das Planverfahren bis zum Zeitpunkt vor dem Offenlagebeschluss wiederaufgenommen werden. Dabei werden die vom Gericht angeführten Kritikpunkte in einem neuen Planentwurf zeichnerisch und textlich korrigiert. Die inhaltlichen Ziele des Bebauungsplanes, insbesondere die Leitidee „Arbeiten im Park“ sowie die städtebaulichen und architektonischen Qualitätsanforderungen, bleiben dabei unverändert.
Die vorgeschlagene Veränderungssperre nach den §§ 14 und 16 BauGB soll verhindern, dass Vorhaben realisiert werden, welche die Durchführung der laufenden Planung erschweren oder unmöglich machen könnten. Die Sperre soll als Satzung beschlossen werden und zunächst für zwei Jahre gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu drei Jahre bzw. um ein weiteres Jahr bei besonderen Umständen. Durch die Maßnahme entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 19Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 113 Teil 1 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/121 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/121 behandelt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 113 Teil 1 für den Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 8,6 Hektar im Stadtteil Habingverkehr zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Wartburgstraße.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass das ursprüngliche Planungsziel der Flächenentwicklung erreicht und das Gebiet entsprechend bebaut ist. Zudem wird angeführt, dass die Festsetzung von Abstandsklassen aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes als rechtswidrig einzustufen ist. Durch die Aufhebung soll zudem die Grundlage geschaffen werden, den Bebauungsplan Nr. 241 wirksam anzuwenden, um die Zentrenstruktur durch die Steuerung von Einzelhandel zu sichern.
Mit der Aufhebung werden keine neuen Baurechte geschaffen; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich künftig nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Eine durchgeführte Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände für planungsrelevante Arten. Auch der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen an der Begründung sowie dem Umweltbericht zu akzeptieren. Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes soll in der geänderten Fassung beschlossen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200519151600-0|20200519151600-1|20200519151601-2|20200519152000-0|20200506130107-0|20200506130118-0|20200506130129-0
- 20Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/122 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 241 für das Gewerbegebiet Habinghorst entscheiden. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die Verabschiedung redaktioneller Änderungen sowie den Satzungsbeschluss des Plans. Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 47 Hektar im Ortsteil Habinghorst, begrenzt durch die Wartburgstraße, die Emsverkehrsader Emscher, den Rhein-Herne-Kanal und die Kanalstraße.
Die Planung dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt, um die zentrale Versorgungsbereiche zu sichern und die Entwicklung der Nahversorgung zu steuern. Da das Gebiet derzeit nach § 34 BauGB als Innenbereich gilt, ermöglicht die neue Satzung eine gezielte Feinsteuerung der zulässigen Nutzungsarten. Während das Gebiet weitgehend im bestehenden Nutzungsregime verbleibt, wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment geregelt. Für bestimmte Flächen wird der Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment ausgeschlossen, während für die Fläche eines bestehenden Lebensmittelmarktes die Nutzung auf kleinflächigen Nahversorgung mit nahversorgungsrelevantem Sortiment beschränkt wird.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Beschränkung der Verwertungsmöglichkeiten die städtebaulichen Ziele erreicht werden können. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände für planungsrelevante Arten. Zudem werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima oder die Umweltmedien erwartet. Der Rat soll die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20200506160944-0|20200506160948-0|20200519121858-0|20200519103734-0|20200519105518-0|20200519121917-0|20200506161037-0
- 21Bebauungsplan Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/128 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2020/128 wird der Bebauungsplan Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“ zur Satzung vorgeschlagen. Der Planungsbereich umfasst rund 33,5 Hektar in den Ortsteilen Habinghorst und Henrichenburg sowie angrenzende Flächen zur Stadtgrenze von Recklinghausen. Die Planung umfasst unter anderem das Areal am Durchlass der Emscher unter dem Rhein-Herne-Kanal, die Wartburginsel sowie Flächen zwischen der Bundesautobahn 2 und der Wartburgstraße.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Umsetzung von Projekten im Rahmen des ökologischen Emscherumbaus und des integrierten Handlungskonzepts Emscherland 2020. Ziel ist die Schaffung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscher-Terrassen. Planungsrechtlich vorgesehen sind unter anderem Geländemodellierungen, die Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, die Errichtung eines Eingangsgebäudes sowie die Sicherung von Wegverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Zudem sollen bestehende Sport- und Gastronomieangebote auf der Wartburginsel langfristig gesichert werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan in der geänderten Fassung als Satzung beschließen. Die Planung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 22Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 23Anfragen der Ausschussmitglieder
- 24Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich