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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Sachstand Corona
- 3Ernennung eines stellvertretenden Schriftführers für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2021/038 wird die Ernennung eines stellvertretenden Schriftführers für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel sowie für den Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates als stellvertretenden Schriftführer zu benennen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Niederschriften werden durch eine vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Rat der Stadt zu bestellende Schriftführerin oder einen Schriftführer angefertigt. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates ist zudem festgelegt, dass die Niederschriften, welche in Form von Beschlussprotokollen erfolgen, sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Für die Durchführung der Benennung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage wurde von der Verwaltung zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 18. Februar 2021 vorgelegt.
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- 4Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2021/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/001 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten dient der Berichterstattung über den aktuellen Stand der Umsetzung von Ratsbeschlüssen. Gemäß den vorangegangenen Beschlüssen des Rates der Stadt vom 5. Juli 2018 und vom 29. November 2018 ist die Verwaltung dazu angehalten, über alle Beschlüsse zu informieren, die seit Beginn der aktuellen Wahlperiode gefasst wurden und deren Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine detaillierte Darstellung des Umsetzungsstandes dieser noch nicht final realisierten Beschlüsse, wobei die entsprechenden Informationen in den Anlagen der Vorlage aufgeführt sind. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel gebeten, den Sachstand der laufenden Prozesse zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 5Dreizehnte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/045 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/045 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht die Verabschiedung der dreizehnten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt wird gebeten, die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.
Der Sachverhalt der Vorlage beschreibt, dass es sich bei dieser Änderung um eine rein redaktionelle Anpassung handelt. Grund für die Überarbeitung ist die Nichtexistenz des Seniorenbeirats sowie des Behindertenbeirats, was in der entsprechenden Fassung der Hauptsatzung berücksichtigt werden soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass die Änderung keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Rat der Stadt.
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- 6Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 14.01.2021 zum Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten im Programmjahr 2021 zur Realisierung eines Spiel-, Sport- und Bewegungsparks für Alle in Castrop-Rauxel am HallenbadZur Vorlage · 2021/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Januar 2021 genehmigt, die die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln beauftragt. Ziel ist die Umsetzung des Projekts „Weiterentwicklung der Sport- und Spielanlagen am Hallenbad zu einem Sport-, Spiel- und Bewegungspark für Alle“. Für das Vorhaben soll im Rahmen des „Investitionspaktes Sportstätten“ des Landes Nordrhein-Westfalen eine Fördersumme in Höhe von bis zu 750.000 Euro beantragt werden.
Das Gesamtbudget für das Projekt beläuft sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Stadt stellt hierfür einen Eigenanteil von 350.000 Euro bereit, der bereits durch einen Ratsbeschluss vom 30. April 2020 für eine entsprechende Anlage am Hallenbad vorgesehen war. Dieser Betrag deckt gleichzeitig die geforderte Eigenanteilsquote von 10 Prozent. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in zwei Phasen erfolgen, wobei ein Teil bereits im Jahr 2021 realisiert werden soll.
Die geplante Anlage soll moderne Bewegungsangebote wie Pumptrack, Parkour oder Calisthenics integrieren, um das bestehende Angebot an Spielplätzen zu ergänzen. Die Fläche am Hallenbad wurde aufgrund ihrer zentralen Lage und Erreichbarkeit von der Spielplatzkommission ausgewählt. Für die Pflege der Anlage werden ab dem Jahr 2023 jährliche Folgekosten in Höhe von etwa 22.680 Euro kalkuliert, die in die Haushaltsplanung einzubeziehen sind.
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Hauptdokument|20210125162650-0|20210125162735-0|20210125162756-0|20210125162802-1|20210125162803-2
- 7Delegierung von Entscheidungsbefugnissen an den Haupt- und FinanzausschussZur Vorlage · 2021/021 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2021/021 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um einen Beschluss gebeten, die Entscheidungsbefugnis des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Diese Delegation der Kompetenzen stützt sich auf die gesetzlichen Möglichkeiten gemäß § 60 Absatz 1 und 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Hintergrund der Vorlage ist die durch den Landtag Nordrhein-Westfalen am 30. Oktober 2020 neu festgestellte epidemische Lage von landesweiter Tragweite. Diese rechtliche Situation ermöglicht es den Ratsmitgliedern, ihre Entscheidungsgewalt für die Dauer der festgestellten Lage auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen, sofern eine Zustimmung von zwei Dritteln der Ratsmitglieder vorliegt.
Die Übertragung der Befugnisse ist zeitlich befristet und endet automatisch mit dem Außerkrafttreten der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite. Laut der vorliegenden Unterlagen sind durch diesen Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 8Entwurf der Nachtragssatzung 2021 und des Nachtragshaushaltsplans 2021 einschließlich der Anlagen sowie Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 18. Februar 2021 liegt die Sitzungsvorlage 2021/067 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage sind der Entwurf der Nachtragssatzung 2021 sowie der Nachtragshaushaltsplan 2021 inklusive der dazugehörigen Anlagen. Zudem umfasst die Vorlage den Entwurf zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für den Zeitraum 2012 bis 2021, bezogen auf das Jahr 2021.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die genannten Entwürfe zur Kenntnis nimmt. Die Unterlagen werden den Ratsmitgliedern im Rahmen der Sitzung ausgehändert. Die mündliche Erläuterung der Entwürfe zur Nachtragssatzung, zum Nachtragshaushaltsplan und zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans erfolgt durch den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten bzw. Stadtkämmerer im Zuge der Einbringungsreden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird in den finanziellen Auswirkungen nicht angegeben, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird.
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Hauptdokument|20210218103150-0|20210216150343-0|20210222112409-0
- 8.1Änderungen zum Nachtrag für den Stellenplan 2021Zur Vorlage · 2021/035 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/035 des Rates der Stadt befasst sich mit Änderungen am Nachtrag zum Stellenplan 2021. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügten Anlagen I bis IV zur Kenntnis nimmt. Die finanziellen Auswirkungen des Stellenplanentwurfs belaufen sich auf insgesamt 707.325 Euro, wobei ein Teilbetrag von 345.000 Euro refinanziert ist.
Der Entwurf beinhaltet durch die Umsetzung von Vermerken Einsparungen bei Stellen im Umfang von 324.750 Euro. Demgegenüber stehen neue Stellen und Stellenausweitungen, die durch einen erhöhten Personalbedarf begründet sind. Zu den genannten Bereichen gehören die Ausweitung des kommunalen Ordnungsdienstes, Personal für die Digitalisierung an Schulen, Maßnahmen im Bereich der Ordnungsangelegenheiten sowie eine Neuorganisation der Bäder. Die fiktiven jährlichen Personalmehraufwendungen für diese neuen Stellen werden mit 870.400 Euro beziffert, wovon 334.500 Euro refinanziert sind.
Zudem sind Stellenanhebungen auf Basis analytischer Bewertungen nach einem KGSt-Gutachten vorgesehen, die jährliche Mehraufwendungen von 48.600 Euro verursachen, wovon 10.500 Euro refinanziert sind. Weitere Veränderungen ergeben sich aus tarifrechtlichen Ansprüchen bei der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sowie aus Änderungen des Beschäftigtenstatus, was zu weiteren fiktiven Mehraufwendungen von 113.075 Euro führt. Die Stellungnahme des Personalrates wird im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens bis zum Satzungsbeschluss eingeholt.
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- 941. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; Bennenung von DelegiertenZur Vorlage · 2021/053 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/053 befasst sich mit der Benennung von Delegierten für die 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2021 in Erfurt stattfindet. Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages stehen der Stadt Castrop-Rauxel zwei stimmberechtigte Delegierte zu, wobei die Hälfte der Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen soll. Es besteht zudem die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zu benennen.
Die Verwaltung schlägt vor, als stimmberechtigte Delegierte ein Ratsmitglied sowie eine Vertretung der Verwaltung zu benennen. Für den Zeitraum der Versammlung werden Übernachtungs- und Fahrtkosten veranschlagt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie keine Kosten entstehen könnten, sofern keine Präsenz vor Ort erforderlich ist.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen voraussichtlichen Aufwand von etwa 800 Euro im Ergebnisplan für das Jahr 2021. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Benennung der zwei stimmberechtigten Delegierten für die oben genannte Hauptversammlung beschließt.
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- 10Zustimmung zum Erfolgsplan 2021 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2021/059 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 18. Februar 2021 über den Erfolgsplan 2021 des EUV (Stadtbetrieb Castrop-Rauxel) beraten. Gegenstand der Vorlage 2021/059 ist die Zustimmung zu den Kalkulationsgrundlagen für zwei Teilbetriebe, in denen Erstattungsleistungen der Stadt vorgesehen sind.
Im Teilbetrieb VII – Dienstleistungen – sieht der Plan Erstattungen in Höhe von 321.971 Euro vor. Diese umfassen die Fahrbereitschaft des Bürgermeisters, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die im Wirtschaftsplan veranschlagten Beträge am Ende des Wirtschaftsjahres nach den tatsächlich erbrachten Aufwendungen abgerechnet werden.
Für den Teilbetrieb IX – Straßeninfrastruktur – liegt ein Beschlussvorschlag zur Reduzierung der Erstattungsleistungen vor. Während der EUV für diesen Bereich einen Betrag von 11.543.665 Euro veranschlagt hat, soll die Erstattung durch die Stadt auf 6.764.268 Euro begrenzt werden. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der im Rahmen des Haushaltssanierungsplans festgelegten Höchstbeträge. Zudem ist die Durchführung von Investitionen im EUV an die Aufnahme in die Investitionsdringlichkeitsliste sowie an die entsprechende Finanzierung im städtischen Haushalt gebunden. Eine haushaltsmäßige Berührung der restlichen Haushaltsposten wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 11Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019Zur Vorlage · 2021/069 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/069 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2019. Der Rat der Stadt soll diesen Entwurf zunächst zur Kenntnis nehmen und zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweisen.
Die Verzögerung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 wird in der Vorlage mit der Umstellung auf eine neue Finanzsoftware zum 1. Januar 2020 sowie mit den zusätzlichen Aufgaben im Bereich Finanzen infolge der Corona-Pandemie begründet. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden wurden über diese Verzögerungen informiert.
Der Entwurf weist für das Haushaltsjahr 2019 einen vorläufigen Jahresüberschuss aus. Gemäß der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat die Aufgabe, den geprüften Jahresabschluss festzustellen, über die Verwendung des Überschusses oder den Fehlbetrag zu entscheiden und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Nach der aktuellen Planung soll der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 21. April 2021 beschließen. Die abschließende Beschlussfassung des Rates sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters sind für die Sitzung am 22. April 2021 vorgesehen. Die Vorlage wurde vom Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer sowie vom Bürgermeister erstellt.
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- 12Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW hier: Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Januar 2021 (Verrechnung im Februar 2021)Zur Vorlage · 2021/052 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für den Zeitraum vom 1. bis 31. Januar 2021 beschlossen. Diese Regelung umfasst Angebote der Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie Angebote der offenen Ganztagsschule. Die Aussetzung erfolgt durch eine Verrechnung mit den Beiträgen für den Monat Februar 2021.
Hintergrund der Maßnahme ist die fortgesetzte Einschränkung der Betreuungsangebote zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Da die bestehenden Elternbeitragssatzungen keinen generellen Erlass ohne Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsehen, wurde auf einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunen aufgebaut. Die Kosten für den Ausfall der Beiträge werden zwischen dem Land und der Kommune hälftig getragen.
Die Stadtverwaltung rechnet mit einem Minderertrag von etwa 269.000 Euro für den Monat Februar 2021. Dieser Betrag setzt sich aus den entfallenden Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten für Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege sowie die offenen Ganztagsschulen zusammen. Der Rat der Stadt wird der getroffenen Entscheidung in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorlegen. Zudem wurde die Zustimmung für den Fall erteilt, dass zukünftig inhaltsgleiche Regelungen zwischen dem Land und den Kommunen beschlossen werden.
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- 13Erlass einer neuen Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/057 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird über die Neufassung einer Dienstanweisung für den Bereich der örtlichen Rechnungsprüfung informiert. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/057 sieht vor, die bestehende Regelung, die seit dem 8. Dezember 2016 gültig ist, anzupassen.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit dieser Neufassung mit zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen und organisatorischen Veränderungen. Zudem wird eine Anpassung angestrebt, um die Prüfungstätigkeit sowie die Abläufe innerhalb der Rechnungsprüfung zu optimieren. Die beabsichtigten inhaltlichen Änderungen sind in einer beigefügten Synopse dokumentiert.
Mit der Vorlage wird der Beschluss vorgeschlagen, die Neufassung der Dienstanweisung gemäß der beigefügten Anlage zu verabschieden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Beratung der Vorlage ist im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 14Erlass einer neuen Rechnungsprüfungsordnung für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/058 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung für die örtliche Rechnungsprüfung beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, die bestehende Ordnung, die seit dem 8. Dezember 2016 gültig ist, anzupassen.
Die Notwendigkeit dieser Neufassung ergibt sich laut Verwaltung aus verschiedenen Veränderungen. Dazu zählen Anpassungen an relevante gesetzliche Vorschriften, wie etwa das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, die Gemeindeordnung für das Land NRW sowie die Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Zudem sollen die veränderten Organisationsstrukturen der Stadtverwaltung berücksichtigt und die Prüfungstätigkeit sowie die Abläufe der Rechnungsprüfung optimiert werden.
Die Details der beabsichtigten Änderungen sind in einer beigefügten Synopse dokumentiert. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verabschiedung der Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage angestrebt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für den Rechnungsprüfungsausschuss am 17. Februar 2021 sowie für den Rat der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen.
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- 15Festsetzung der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel vom 01.04.2021 - 31.03.2023Zur Vorlage · 2021/044 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/044 regelt die Festsetzung der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2023. Der Betriebsausschuss 1 sowie der Rat der Stadt sollen die Festsetzung der Märkte gemäß der Gewerbeordnung zur Kenntnis nehmen.
Die Durchführung der Märkte erfolgt durch den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Die Veranstaltungsorte bleiben unverändert und umfassen den Marktplatz in der Castroper Altstadt, den Marktplatz im Ortsteil Ickern sowie den Postplatz im Ortsteil Habinghorst. In der Castroper Altstadt finden die Märkte jeweils dienstags, donnerstags und samstags statt, während in Ickern dienstags und freitags sowie in Habinghorst mittwochs und samstags Marktbetrieb herrscht. Die reguläre Öffnungszeit ist von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr, mit einer Ausnahme für den Samstag in der Castroper Altstadt bis 13:30 Uhr.
Die Festsetzung beinhaltet eine Einstandspflicht des Veranstalters, um die Existenzgrundlage der Markthändler sowie die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Die Regelung sieht zudem spezifische Marktverlegungen vor, etwa an bestimmten Samstagen im Frühjahr und Herbst sowie bei besonderen Veranstaltungen wie dem Frühlingsmarkt oder dem Viktualienmarkt. Die Warenvielfalt orientiert sich an den Vorgaben der Gewerbeordnung und der lokalen Wochenmarktverordnung. Eine Änderung oder Aufhebung der Festsetzung vor Ablauf der zweijährigen Frist ist nur bei Unzumutbarkeit für den Veranstalter vorgesehen.
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Hauptdokument|20210121120632-0|20210121120633-1|20210121120633-2
- 16Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/051 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/051 regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021 in Castrop-Rauxel. Ziel der Vorlage ist die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen, die im Rahmen von lokalen Veranstaltungen stattfinden sollen. Gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW ist eine Öffnung ab 13 Uhr für maximal fünf Stunden möglich, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
Für das Jahr 2021 sind verschiedene Termine in unterschiedlichen Ortsteilen vorgesehen. In der Castroper Altstadt sind der Frühlingsmarkt am 11. April sowie der Viktualienmarkt am 12. September geplant. In Ickern soll am 29. August das Familienfest stattfinden, während in Habringhorst drei Termine für das Frühlings-, Sommer- und Erntedankfest (28. März, 4. Juli und 10. Oktober) vorgesehen sind. Zudem ist für den 15. August ein Bürgerfest in Merklinde geplant. Die Verkaufsöffnungen sind jeweils räumlich auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltungen begrenzt und dienen als Begleitmaßnahme der Feste.
Im Rahmen der Anhörung zur Vorlage äußerten die IHK Nord Westfalen, der Handelsverband NRW Ruhr-Lippe sowie der Pastoralverband Nord keine Einwände. Der evangelische Kirchenkreis Herne lehnte die Geschäftsöffnung an diesen Tagen ab. Stellungnahmen der Gewerkschaft ver.di und der Handwerkskammer Münster lagen zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorlage noch nicht vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verordnung einer rechtlichen Prüfung standhält.
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- 17Welterbe-Projekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ hier: Gebietsauswahl Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/027 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/027 befasst sich mit der Gebietsauswahl für das Welterbe-Projekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund ist das Vorhaben, die UNESCO-Welterbestätte Zeche und Kokerei Zollverein auf weitere Industriedenkmale im Ruhrgebiet auszuweiten. Nachdem ein früherer Versuch der Aufnahme in die deutsche Tentativliste nicht zustimmungsfähig war, empfahl die Kultusministerkonferenz die weitere Erforschung des Projekts.
Ein Zusammenschluss aus dem Land Nordrhein-Westfalen, den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, dem Regionalverband Ruhr, der Emschergenossenschaft sowie der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur verfolgt dieses Ziel. Die Stiftung hat der Stadt Castrop-Rauxel ein Konzept vorgelegt, das sechs Elemente umfasst, die sich auf dem Stadtgebiet befinden. Dazu zählen der Emscher-Hauptlauf, ein Abschnitt der Emscher zwischen dem Wasserkreuz Castrop-Rauxel und dem Hochwasserrückhaltebecken Ickern, die Köln-Mindener Eisenbahn, die Hamm-Osterfelder Bahnlinie, die Emschertalbahn sowie der Rhein-Herne-Kanal.
Die Stadt Castrop-Rauxel hat bereits im November 2020 eine unverbindliche Absichtserklärung zur Unterstützung des Projekts abgegeben. Ein einziger Änderungswunsch der Stadt betraf die Ausweitung der Abgrenzung des Rhein-Herne-Kanals auf die Wartburginsel und die „Alte Fahrt“. Der Beirat für Kunst und Stadtgestaltung hat das Vorhaben ebenfalls positiv bewertet. Die vorgeschlagenen Strukturen sind als lineare Verbindungen konzipiert, für die kein klassischer Denkmalschutz mit strengen Veränderungsverboten vorgesehen ist. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die weitere Unterstützung des Verfahrens beschließen.
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Hauptdokument|20210112150025-0|20210112152642-0|20210115094510-0
- 17.1Ergänzungsantrag SPD Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2021; Emscherumbau "Welterbe-Projekt" und "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet" hier: Gebietsauswahl Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/082 · Tischvorlage
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Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel wurde am 18. Februar 2021 ein Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Tischvorlage mit der Nummer 2021/082 ist die Gebietsauswahl im Kontext des Emscherumbaus, wobei insbesondere die Projekte „Welterbe-Projekt“ und „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ thematisiert werden.
Der Antrag befasst sich mit der Festlegung bzw. Auswahl bestimmter Gebiete innerhalb des Stadtgebiets im Rahmen dieser großräumigen Planungen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur weiteren Vorgehensweise ist der entsprechenden Anlage der Vorlage zu entnehmen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 17.2Antrag DIE LINKE vom 02.02.2021_Ökologischer Umbau der Emscher / UNESCO-WeltkulturerbeZur Vorlage · 2021/072 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/072 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 2. Februar 2021. Gegenstand der Vorlage ist der ökologische Umbau der Emscher sowie die Erlangung des Status als UNESCO-Weltkulturerbe.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist als öffentliches Dokument für die Sitzung des Rates der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen. Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE LINKE eingebracht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 18Bebauungsplan Nr. 157 „ChemSite“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 157 „ChemSite“Zur Vorlage · 2021/029 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 157 „ChemSite“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Das Vorlagenprojekt der Verwaltung sieht vor, die Planung für das Gebiet zwischen der Wartburgstraße und dem Rhein-Herne-Kanal im Stadtteil Habinghorst zu beenden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flächen im Eigentum des Unternehmens Rain Carbon sowie weitere Flächen eines Dritten.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Dezember 2000 durch den Betriebsausschuss 3 gefasst. Ziel des Verfahrens war es, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen, die in räumlicher Nähe zum Chemieunternehmen Rain Carbon investieren sollten, um den Strukturwandel am Standort zu unterstützen. Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde die Planung jedoch nicht weitergeführt.
Aktuell besteht für die nördlich an das Betriebsgelände von Rain Carbon angrenzenden Brach- und Freiflächen das Interesse, diese für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben zu mobilisieren. Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbefläche Am Koksbach“ aufgestellt werden. Für die derzeit ungenutzten Erweiterungsflächen im Eigentum der Firma Rain Carbon besteht hingegen keine konkrete Planungsabsicht. Um die unterschiedlichen zeitlichen Perspektiven der Flächen zu berücksichtigen, sollen diese Teilbereiche künftig unabhängig voneinander behandelt werden. Für die Flächen von Rain Carbon soll bei Bedarf ein separates Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 157 dient der endgültigen Einstellung des bisherigen Verfahrens.
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- 194. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel „Änderung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (Abwägung) b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2021/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2021/032 wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel zur Anpassung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen behandelt. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Verhältnisse zu klären, da die bisherigen Konzentrationsflächen im Stadtteil Henrichenburg sowie im Bereich Westhofsches Feld methodische Mängel in der Auswahl aufwiesen. Diese Schwachstellen in der Abgrenzung von Ausschlussbereichen könnten die Wirksamkeit der Flächen gefährden und die Steuerungswirkung einschränken.
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden bestehenden Konzentrationsflächen aus der Planzeichnung herauszunehmen. Da eine Untersuchung keine geeigneten neuen Flächen im Stadtgebiet ergeben hat, ist die Darstellung neuer Zonen nicht vorgesehen. Durch die Aufhebung der Flächen werden Windkraftanlagen im Außenbereich wieder als privilegierte Nutzungen gemäß Baugesetzbuch zulässig. Bestehende Windkraftanlagen behalten ihren Bestandsschutz, wobei die Zulässigkeit künftiger Vorhaben oder Repowering-Maßnahmen im Einzelfall im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu prüfen bleibt.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen nach dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung inklusive Umweltbericht feststellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung der Landesbehörde Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Die Änderung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima, könnte jedoch durch die mögliche Errichtung von Einzelstandorten zur Verringerung von Treibhausgasen beitragen.
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Hauptdokument|20210115115619-0|20210115115743-0|20210115115727-0|20210115115755-0|20210115115759-0|20210115115810-0|20210119114040-0
- 20Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/036 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ aufstellen. Das etwa 5,4 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum in der Nähe des Rathauses und umfasst Flächen in den Stadtteilen Castrop und Rauxel. Der Bereich grenzt unter anderem an das Waldgebiet „Castroper Holz“ sowie an die Bahnhofstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Parks für verschiedene Altersgruppen. Bestehende Angebote wie ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld sollen erhalten und durch neue Elemente wie eine Pumptrackstrecke, eine Boulderanlage oder ein Korfball-Streetbasketballfeld ergänzt werden. Die Planung berücksichtigt dabei Ergebnisse einer vorangegangenen Bürgerbeteiligung.
Da Teile des Gebiets im Landschaftsschutzgebiet „Castroper Holz“ liegen, dient das Verfahren dazu, die sportliche Nutzung mit den Belangen des Naturschutzes rechtlich verbindlich abzugleichen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen zudem die Auswirkungen auf den Immissionsschutz sowie die Bodenversiegelung geprüft werden. Für die Umsetzung der Freianlagenplanung sind externe Gutachten sowie Kosten für bauleitplanerische Leistungen vorgesehen. Zur Finanzierung der Maßnahmen sollen neben kommunalen Mitteln Mittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ angeworben werden. Das Verfahren wird als Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt.
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- 21Bebauungsplan Nr. 245H Planbereich "Am Emscherufer" - AbwägungsbeschlussZur Vorlage · 2021/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/050 zum Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“ sieht die Erweiterung des Geltungsbereichs um Ausgleichsflächen sowie die Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, den Geltungsbereich entsprechend der beiliegenden Darstellung um Flächen zu erweitern, die als Ausgleichsräume dienen. Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland in Castrop-Rauxel, die durch steigende Bodenpreise und geringe Flächenreserven im Stadtgebiet belegt wird. Das geplante Gebiet umfasst drei Teilbereiche. Während Teilbereich 1 eine Fläche zwischen der Emscher und der Heerstraße umfasst, die für eine aufgelockerte Wohnbebauung mit etwa 70 Wohneinheiten (Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser) vorgesehen ist, dienen die Teilbereiche 2 und 3 im Außenbereich nördlich des Rhein-Herne-Kanals als Kompensationsflächen für die ökologischen Eingriffe.
Der Bebauungsplan ersetzt den Plan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Er integriert Anpassungen zum Erhalt einer alten Eiche, Berücksichtigungen zum Schallschutz sowie Vorgaben zum Klimaschutz durch energetische Standards. Die Nutzung der Flächen im Teilbereich 1 soll die vorhandene Infrastruktur in Habinghorst stärken und durch die Nutzung bereits bebauter Bereiche die Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen minimieren.
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Hauptdokument|20210125162054-8|20210126150648-0|20210125162103-10|20210126082232-0|20210125162107-12|20210125162107-13|20210125162109-14|20210125162120-15|20210125162120-16|20210125162123-17|20210125162044-0|20210125162126-18|20210125162128-19|20210125162129-20|20210125162044-1|20210126135127-0|20210126140609-0|20210125162048-4|20210125162051-5|20210125162053-6|20210125162053-7
- 22Vertretung bei ggf. anstehenden Sitzungen und Versammlungen des "Klimabündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Clima e.V.", die sich aus der Mitgliedschaft für die Stadt Castrop-Rauxel ergeben.Zur Vorlage · 2021/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Benennung von Vertretungen für die kommende Wahlperiode 2020–2025 entscheiden. Gegenstand der Vorlage 2021/033 ist die Vertretung der Stadt bei den Sitzungen und Versammlungen des Klimabündnisses der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder (Alianza del Clima e.V.). Die Stadt ist seit 1995 Mitglied dieses Bündnisses, was ihr ein Stimmrecht sowie die Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen ermöglicht. Die finanziellen Auswirkungen der Mitgliedschaft werden mit einem jährlichen Beitrag von 0,0073 Euro pro Einwohner angegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Wahrnehmung der Interessen der Stadt die Klimaschutzkoordinatorin sowie eine Vertretung aus dem Bereich Stadtentwicklung und Statistik zu entsenden. Diese Benennung folgt auf eine bereits im Jahr 2019 getroffene Entscheidung.
Zusätzlich sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die Ratsmitglieder eine Vertretung sowie eine Stellvertretung aus der Politik festlegen sollen, um an den Versammlungen teilzunehmen. Dies folgt auf die bisherige Praxis, bei der der Vorsitzende des Umweltausschusses beauftragt wurde, die Interessen der Stadt in diesem Gremium zu vertreten. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Umweltausschuss und den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 23Kenntnisnahme "Qualifizierter Mietspiegel für Castrop-Rauxel"Zur Vorlage · 2021/049 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/049 befasst sich mit der Kenntnisnahme des „Qualifizierten Mietspiegels für Castrop-Rauxel“. Das Dokument wurde im Bereich Vermessung und Geoinformation erstellt und liegt dem Betriebsausschuss 3 für Bauen, Verkehr und Sport sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Sachverhalt basiert auf einem mündlichen Bericht. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Betriebsausschuss 3 sowie der Rat der Stadt den qualifizierten Mietspiegel zur Kenntnis nehmen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Einführung oder Veröffentlichung dieses Mietspiegels keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die zuständige Stadtbaurätin und der Bürgermeister sind als Mitverfasser der Vorlage aufgeführt. Die Beratung im Betriebsausschuss 3 war für den 11. Februar 2021 angesetzt, während die Sitzung des Rates der Stadt für den 18. Februar 2021 vorgesehen war.
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- 24Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.12.2020 - Erstellung eines Kleingartenentwicklungsplanes 2020-2025Zur Vorlage · 2021/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/034 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Dezember 2020. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines Kleingartenentwicklungsplanes für den Zeitraum von 2020 bis 2025.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Umweltausschuss am 9. Februar 2021 sowie in den Rat der Stadt am 18. Februar 2021 vorgelegt. Die Vorlage ist dem Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen zugeordnet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 25Antrag der CDU-Fraktion vom 24.01.2021_Verkehrssicherheit Am WeißdornZur Vorlage · 2021/062 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/062 befasst sich mit dem Thema der Verkehrssicherheit im Bereich Am Weißdorn. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 24. Januar 2021 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 11. Februar 2021 sowie im Rat der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 26Antrag der CDU-Fraktion vom 24.01.2021_Verkehrssicherheit KastanienwegZur Vorlage · 2021/063 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/063 befasst sich mit der Verkehrssicherheit im Kastanienweg. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 24. Januar 2021 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 11. Februar 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 27Antrag der CDU-Fraktion vom 25.01.2021_Prüfauftrag: Zusätzliche Sicherung von QuerungshilfenZur Vorlage · 2021/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/064 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 25. Januar 2021. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur zusätzlichen Sicherung von Quersungshilfen.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgelegt, der für die Sitzung am 11. Februar 2021 vorgesehen ist. Im Anschluss ist eine Beratung im Rat der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 28Antrag der CDU-Fraktion: Prüfauftrag "Sanierung Umkleidekabinen TUS Henrichenburg" vom 25.01.2021Zur Vorlage · 2021/066 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 2021/066 einen Antrag gestellt, der einen Prüfauftrag bezüglich der Sanierung der Umkleidekabinen beim Turn- und Sportverein (TUS) Henrichenburg vorsieht. Der Antrag wurde am 25. Januar 2021 eingereicht.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 11. Februar 2021 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Antrags ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 29Bestimmung der Sachkundigen Einwohner/innen im Umweltausschuss für die Wahlperiode 2020-2025Zur Vorlage · 2021/026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/026 regelt die Bestimmung der sachkundigen Einwohner für den Umweltausschuss in der Wahlperiode 2020–2025. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Castrop-Rauxel können sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in den Umweltausschuss entsandt werden. In vorangegangenen Wahlperioden waren unter anderem der Angel- und Gewässerschutzverein DoCas-Blinker 1982 e. V., der Bezirksverband Castrop-Rauxel/Waltrop der Kleingärtner e. V., BürgerSolar Castrop-Rauxel e. V., die Ortsgruppe Castrop-Rauxel des BUND e. V., der Imkerverein Castrop-Rauxel sowie der Verein „Menschen an der Emscher“ vertreten.
Um sicherzustellen, dass auch weitere im Bereich Umweltschutz tätige Vereinigungen die Möglichkeit zur Mitwirkung haben, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Geschäftsführung des Umweltausschusses mit einem Aufruf in der örtlichen Presse zu beauftragen. Ziel ist es, Umweltinitiativen, Verbände und Institutionen mit Umweltthemen dazu aufzufordern, ein Mitglied sowie eine persönliche Vertretung als sachkundige Einwohner für den Ausschuss zu benennen.
Nach Eingang der Anmeldungen wird die Geschäftsführung des Umweltausschusses dem Ausschuss den Sachverhalt darlegen und einen Vorschlag zur Auswahl der Bewerber unterbreiten. Die endgültige Wahl der sachkundigen Einwohner und ihrer Vertreter erfolgt durch den Rat der Stadt zum nächstmöglichen Termin. Die Mitglieder der sachkundigen Einwohner nehmen in beratender Funktion an den Sitzungen des Umweltausschusses teil. Für das Vorhaben entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 30Förderung von neuen Solarstrom-Anlagen für bestehende oder neu zu errichtende private Wohngebäude im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.Zur Vorlage · 2021/048 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Förderung von Photovoltaikanlagen für bestehende oder neu zu errichtende private Wohngebäude im Stadtgebiet. Im Rahmen der Vorlage 2021/048 wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 50.000 Euro aus dem Energiefonds für das Projekt „Ausbau privater Photovoltaik im Paket“ bereitzustellen. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Jahr 2021 können in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden.
Die Initiative geht auf die Arbeit der Arbeitsgruppe Energie und Gebäude des Beirats für klimagerechte Stadtentwicklung zurück. Ziel ist es, den Ausbau privater Solaranlagen zu fördern, da die bisherigen Entwicklungen unterhalb der für die Klimaziele notwendigen Steigerungsraten liegen. Als Hemmnisse für den Ausbau wurden unter anderem Fragen zur Wirtschaftlichkeit und der administrative Aufwand identifiziert.
Das Förderkonzept sieht einen Betrag von 100 Euro pro Kilowattpeak (kWp) vor, wobei die Förderung pro Haushalt auf maximal 1.000 Euro begrenzt ist. Die Grundlage für die Berechnung ist eine durchschnittliche Anlagengröße von 4 bis 5 kWp. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist der Nachweis einer Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Castrop-Rauxel sowie ein entsprechender Rechnungsnachweis der beauftragten Fachfirma. Zudem soll eine jährliche Evaluierung der realisierten Anlagen sowie eine Validierung des Ausbaupfades erfolgen, um politische Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Energiefonds.
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- 31Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2021/041 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/041 sieht die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel vor. Auf Grundlage der Satzung für das Jugendamt sowie der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) kann der Rat der Stadt nach Bedarf weitere sachkundige Personen als beratende Mitglieder wählen.
Derzeit liegen der Verwaltung Anträge verschiedener Organisationen vor, die eine Besetzung der Sitze vorschlagen. Das Kinder- und Jugendparlament beantragt zwei beratende Sitze und schlägt hierfür zwei ordentliche Mitglieder sowie deren jeweilige Stellvertretungen vor. Der Stadtjugendring beantragt einen beratenden Sitz inklusive einer Stellvertretung.
Zudem liegt ein Antrag des Kirchenkreises Herne vor, der einen weiteren beratenden Sitz für die Kindergartengemeinschaft sowie eine Stellvertretung beansprucht. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Ortsverband Castrop-Rauxel hat die Besetzung eines beratenden Sitzes nebst Stellvertretung beantragt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechenden Personen gemäß den rechtlichen Vorgaben wählt. Es entstehen durch diese Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 32Kommunalwahlen 2020: Erklärung der Gültigkeit der Wahlergebnisse zur Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel (Ratswahl), zur Wahl des Bürgermeisters gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) und der IntegrationsratswahlZur Vorlage · 2021/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/017 des Wahlprüfungsausschusses befasst sich mit der Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen 2020 in Castrop-Rauxel. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Erklärung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters, einschließlich der Stichwahl vom 27. September 2020, der Ratswahl sowie der Wahl des Integrationsrates.
Der Kommunalwahlausschuss hatte die Ergebnisse der Wahlen vom 13. September 2020 sowie der Stichwahl Ende September 2020 bereits in seinen Sitzungen im September 2020 festgestellt. Die Ergebnisse wurden im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel veröffentlicht. Die gesetzliche Einspruchsfrist, die für Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen und die Aufsichtsbehörde galt, ist im Oktober 2020 abgelaufen.
Nach Prüfung der Sachlage liegen keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der einzelnen Wahlen vor. Die Verwaltung stellt fest, dass alle gewählten Vertreter die erforderliche Wählbarkeit besitzen und bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, die das Wahlergebnis beeinflusst hätten. Auf dieser Grundlage wird beantragt, die Wahlen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes NRW von Amts wegen für gültig zu erklären. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang ergeben sich nicht.
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- 33Antrag FWI Fraktion vom 02.02.2021_SolarsitzbänkeZur Vorlage · 2021/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/071 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion, der am 18. Februar 2021 im Rat der Stadt zur Beratung vorlag. Gegenstand des Antrags sind die Anschaffungen von Solarsitzbänken.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 34Antrag Fraktion DIE LINKE vom 02.02.2021_Versiegelung - EntsiegelungZur Vorlage · 2021/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/073 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 2. Februar 2021 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist das Thema Versiegelung und Entsiegelung von Flächen.
Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 35Resolution_Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in DeutschlandZur Vorlage · 2021/077 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/077, die am 18. Februar 2021 im Rat der Stadt zur Beratung vorlag, befasst sich mit der Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Beschlussvorschlag, der in einer beigefügten Anlage detailliert ausgeführt ist.
Nach Angaben der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sind mit der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die Resolution erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit des Rates der Stadt. Der Bürgermeister hat das Dokument zur Beratung im Rat vorgelegt.
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Hauptdokument|20210211133531-0|20210211133548-0|20210211133554-0
- 36Gemeinsamer Antrag SPD Fraktion und Bündnis 90 / Die Grünen_Teilnahme an den Wettbewerben Klimaaktive Kommune 2021 und Kooperative StadtZur Vorlage · 2021/075 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben im Rat der Stadt Castrop-Rauxel einen gemeinsamen Antrag zur Teilnahme an den Wettbewerben „Klimaaktive Kommune 2021“ und „Kooperative Stadt“ vorgelegt. Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/075 wurde für die Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 vorbereitet.
Der Antrag sieht die Mitwirkung der Stadt an den genannten Wettbewerben vor, die sich mit Themen der Klimapolitik und der kooperativen Stadtentwicklung befassen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Teilnahme an diesen Wettbewerben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine finanziellen Verpflichtungen für den Haushalt entstehen. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Antrags ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 37Kuratorium der Sparkassenstiftung Castrop-Rauxel für Kultur, Wissenschaft: Bestellung von zwei KuratoriumsmitgliedernZur Vorlage · 2021/076 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 18. Februar 2021 liegt die Tischvorlage 2021/076 zur Neubesetzung des Kuratoriums der Sparkassenstiftung Castrop-Rauxel für Kultur, Wissenschaft und Umwelt vor. Aufgrund des Ablaufs der Legislaturperiode des Verwaltungsrates der Sparkasse Vest Recklinghausen steht eine Neukonstituierung des Kuratoriums sowie des Vorstands der Stiftung an.
Gemäß der aktuellen Fassung der Stiftungssatzung ist die Stadt Castrop-Rauxel dazu verpflichtet, zwei Vertreterinnen oder Vertreter in das Kuratorium zu entsenden. Die Besetzung erfolgt durch Personen, die der Zweckversammlung oder dem Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen angehören. Für die kommende Ratsperiode von 2020 bis 2025 ist vorgesehen, dass einer der beiden entsandten Mandatsträger oder die Mandatsträgerin die Funktion des stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden oder der stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden übernimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Benennung der entsprechenden Personen vor, wobei die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen vorsieht. Die Entscheidung über die konkreten Namen der zu benennenden Vertreterinnen und Vertreter obliegt dem Rat der Stadt.
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- 38Berufung der beratenden Mitglieder des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)Zur Vorlage · 2021/078 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/078 befasst sich mit der Berufung neuer beratender Mitglieder für den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung). Der Vorschlag geht auf eine Sitzung des Betriebsausschusses 2 vom 11. Februar 2021 zurück.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die im Sachverhalt aufgeführten Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss beruft. Die personellen Änderungen umfassen verschiedene Interessengruppen. Für die Vertretung der Eltern der Grundschulen ist eine neue Elternvertreterin vorgesehen, wobei die Vertretung durch eine weitere Person übernommen wird. Ebenso wird eine neue Elternvertreterin für die weiterführenden Schulen vorgeschlagen, deren Vertretung ebenfalls durch eine andere Person erfolgt.
Zudem ist die Berufung einer Vertretung für den Caritasverband bzw. die Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrt vorgesehen. In diesem Bereich übernimmt ein Vertreter der Arbeiterwohlfahrt die entsprechende Funktion. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen haben. Die Beratung der Vorlage ist für den Rat der Stadt am 18. Februar 2021 sowie für den Betriebsausschuss 2 am 15. April 2021 vorgesehen.
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- 39Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel (Finanzplan) für die Inanspruchnahme der Rückstellung Prozesskosten (AGR ./. Stadt Castrop-Rauxel)Zur Vorlage · 2021/079 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 152.185,11 Euro zur Begleichung von Prozesskosten informiert. Hintergrund ist die Rechnung einer beauftragten Anwaltskanzlei für das Jahr 2020 im Rechtsstreit AGR gegen die Stadt Castrop-Rauxel bezüglich der Nachsorge der Deponie Pöppinghausen. Die Gesamtrechnung beläuft sich auf 304.370,22 Euro, wobei die Stadt einen Anteil von 50 Prozent trägt, während die restliche Hälfte vom EUV Stadtbetrieb übernommen wird.
Obwohl für diese Zahlungsverpflichtung bereits Rückstellungen gebildet wurden, sind zum aktuellen Zeitpunkt noch keine ausreichenden Finanzmittel im Finanzplan verfügbar, da die notwendigen Mittel für die Inanspruchnahme der Rückstellung erst im Nachtragshaushalt 2021 veranschlagt wurden. Die Genehmigung dieses Nachtragshaushalts durch den Rat sowie die Freigabe des Haushaltssanierungsplans 2021 durch die Bezirksregierung Münster stehen noch aus.
Zur Überbrückung der Zeitspanne bis zur endgültigen Bereitstellung der Mittel aus dem Nachtragshaushalt sieht der Beschluss vor, den Finanzierungsbedarf vorübergehend durch Minderauszahlungen aus dem Sachkonto für Rückstellungen zur Gewerbesteuererstattung zu decken. Sobald die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll die Mittelübertragung rückabgewickelt werden.
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- 40Entsendung Mitglieder des Integrationsrates in die Fachausschüsse.Zur Vorlage · 2021/081 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in die Fachausschüsse der Stadt beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Mitglieder des Integrationsrates als Delegierte mit dem Status sachkundiger Einwohner in verschiedene Gremien zu entsenden. Dies betrifft den Betriebsausschuss 1, den Betriebsausschuss 2, den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Generationen und Inklusion.
Die Maßnahme knüpft an einen Beschluss aus der vorangegangenen Ratsperiode an, der die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates mit beratender Stimme regelte. Da dieser Beschluss für die aktuelle Ratsperiode bis zum Jahr 2025 erneut gefasst werden muss, liegt die Vorlage zur Entscheidung vor. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von sachkundigen Bürgern als beratende Mitglieder der Ausschüsse ergibt sich aus der kommunalen Organisationshoheit gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird ausgeführt, dass die durch die Entsendung entstehenden Ansprüche auf Sitzungsgeld und Fahrtkosten bereits im Haushalt unter dem Sachkonto für Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant sind. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne zusätzlicher Mittelbedarfe wird nicht angegeben.
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- 41Anfragen der Ratsmitglieder
- 42Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bestellung von technischen Rechnungsprüfernnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich