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Tagesordnung
- 1Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/029 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt die Neubesetzung der Schriftführung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel sowie dessen Ausschüsse. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates ist über die gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, die vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer oder einer Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Person zum Schriftführer des Rates zu bestellen. Gleichzeitig wird die Abbestellung der bisherigen Schriftführerin beantragt. Die Verwaltung gibt an, dass diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 16. Februar 2023 zur Beratung vorbereitet. Federführend für dieses Anliegen ist der Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2023 nebst AnlagenZur Vorlage · 2023/005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Haushalt 2023 umfasst die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie das Haushaltssicherungskonzept. Die Vorlage basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 15. Dezember 2022 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst.
Der Rat der Stadt soll die Haushaltssatzung und den Haushalentsplan inklusive der Anlagen beschließen. Bestandteil des Beschlusses sind zudem die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2023 sowie das Haushaltssicherungskonzept. Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushaltsplan vorgesehen.
Im Ergebnisplan ergeben sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen. Die ordentlichen Erträge steigen um 591.876 Euro, während die ordentlichen Aufwendungen um 215.017 Euro sinken. Ein wesentlicher Faktor sind die isolierten Ukraine-Schäden, die um 1.330.979 Euro auf insgesamt 13.794.929 Euro erhöht wurden. Diese Summe umfasst unter anderem Mehraufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite sowie Kosten für die Schülerbeförderung und höhere Energiekosten.
Zusätzlich wird ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1.710.000 Euro veranschlagt, der eine Kürzung der Aufwendungen in den Produktbereichen 11 bis 61 darstellt. Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen.
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Hauptdokument|20230131161551-0|20230131161556-0|20230131161602-0|20230131161607-0
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 3.1Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2023 nebst AnlagenZur Vorlage · 2023/005.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2023/005.1 dient der Anpassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans sowie des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2023. Grund für die Ergänzung ist ein Bescheid der Bezirksregierung Münster über die Festsetzungen des Finanz- und Lastenausgleichs. Dieser Bescheid weist eine Verschlechterung der Erträge in Höhe von insgesamt 96.937 Euro aus, resultierend aus geringeren Schlüsselzuweisungen, die durch eine Erhöhung der Klima- und Forstpauschale teilweise ausgeglichen werden.
Die Verwaltung kompensiert diese Ertragsminderung durch eine Erhöhung des veranschlagten globalen Minderaufwandes auf 1.806.937 Euro. Dadurch bleibt das Jahresergebnis nach Abzug des globalen Minderaufwandes mit 228.881 Euro unverändert. Infolge dieser Anpassungen wurden die Haushaltssatzung, der Nachweis der Veränderungen sowie das Haushaltssicherungskonzept redaktionell überarbeitet. Die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2023 bleibt hingegen unverändert.
Der Rat wird angehalten, die angepasste Haushaltssatzung, den Haushaltsplan nebst Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Die Investitions-Dringlichkeitsliste und das Haushaltssicherungskonzept sind ausdrücklicher Bestandteil des Haushaltsplans. Der Stellenplan für das Jahr 2023 wird als Anlage zum Haushaltsplan behandelt und wird über eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Hauptdokument|20230213094001-0|20230213094006-0|20230213094011-0|20230213094023-0
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 4Stellenplan 2023Zur Vorlage · 2023/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/010 zum Stellenplan 2023 sieht Anpassungen der Personalstruktur der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf umfasst die Schaffung von etwa 45 neuen Stellen, um die Erfüllung aktueller und neu hinzugekommener Aufgaben sicherzustellen. Davon entfallen rund 20 Stellen auf den Bereich 37, um die Voraussetzungen für die Umsetzung des angepassten Rettungsdienstbedarfsplans zu schaffen.
Neben den Neuschaffungen beinhaltet der Plan verschiedene Stellenanhebungen, die durch Änderungen im Tarifrecht oder durch Rechtsänderungen bedingt sind. Gleichzeitig sind fünf Stellenabsenkungen vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kalkulation der neuen Stellen auf der Annahme basiert, dass eine Besetzung ab dem 1. April 2023 erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen der neuen Stellen belaufen sich auf rund 2,22 Millionen Euro, wobei ein Teilbetrag von etwa 881.000 Euro refinanziert ist.
Der Stellenplan dient als Grundlage für die Stellenbewirtschaftung und umfasst sowohl Beamte als auch Beschäftigte in unterschiedlichen Statusformen, wie etwa geförderte Stellen nach § 16i SGB II oder Stellen aus Dienstvereinbarungen zur Beschäftigungsförderung. Die Verwaltung betont, dass bei der Planung ein Fokus auf das notwendige Minimum gelegt wurde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass jede freiwerdende Stelle einer Prüfung auf Wiederbesetzungsnotwendigkeit unterzogen wird. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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Hauptdokument|20230130151725-0|20230130151736-0|20230130151736-1|20230130151736-2|20230130151736-3|20230130151737-4|20230130151737-5|20230130151738-6
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 5Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Castrop-Rauxel (Wettbürosteuersatzung)Zur Vorlage · 2023/023 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer rückwirkend zum 1. Januar 2023 aufheben. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2022. Das Gericht hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist, da diese der bundesrechtlich geregelten Renn- und Sportwettensteuer gleichartig sei.
Die Verwaltung hat nach Sichtung der Urteilsgründe festgestellt, dass das Urteil auch auf die Satzung der Stadt Castrop-Rauxel anwendbar ist. Da die städtische Satzung den Brutto-Wetteinsatz als Bemessungsgrundlage nutzt, liegt nach Ansicht der zuständigen Fachabteilung eine Verletzung von Bundesrecht vor. Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion wurde bereits im September 2022 gestellt. Die Verwaltung hatte nach Bekanntwerden der gerichtlichen Entscheidung die Erlassung neuer Steuerbescheide eingestellt und empfiehlt nun die formale Aufhebung der Satzung.
Eine Rückwirkung über den 1. Januar 2023 hinaus wird von der Verwaltung nicht als erforderlich erachtet, da seit der gerichtlichen Entscheidung keine Wettbürosteuern mehr festgesetzt wurden. Die finanziellen Auswirkungen der Aufhebung auf den Haushalt sind nicht als belastend einzustufen, da die ursprünglich kalkulierten jährlichen Mehrerträge von etwa 15.000 Euro in der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 bereits nicht mehr berücksichtigt wurden.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 6Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen zum Stichtag 31.12.2022 (§ 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme)Zur Vorlage · 2023/027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zum Stichtag 31.12.2022 vorgelegt. Seit Beginn der kriegerischen Handlungen im Februar 2022 wurden in Castrop-Rauxel insgesamt 557 Personen aufgenommen.
Die ordentlichen Aufwendungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit beliefen sich zum Ende des Jahres 2022 auf insgesamt 1.300.078,05 €. Diese Kosten entstanden primär durch die Sicherstellung des Lebensunterhalts sowie die Anmietung von Wohnraum und die Erstausstattung der Unterkünfte. Demgegenüber standen ordentliche Erträge in Höhe von 3.037.409,90 €, die sich maßgeblich aus Zuwendungen des Bundes und des Landes zusammensetzten. Daraus ergab sich zum Stichtag ein positives Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Im Bereich der Investitionen wurden Auszahlungen in Höhe von 249.057,21 € für die Ausstattung der Unterkünfte mit Möbeln und Haushaltsgeräten verzeichnet. Zur Deckung dieses Bedarfs wurden durch den Kämmerer und durch Ratsbeschlüsse Mittel in Höhe von insgesamt 275.000 € bereitgestellt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben, die mittelbaren Belastungen jedoch abzuwarten sind. Zudem sind die Personalkosten in den Bereichen Migration und Ausländerbehörde sowie die Kosten für die Betreuung von Kindern in Kitas und Schulen in der aktuellen Darstellung noch nicht enthalten. Es wurden keine gesonderten Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen.
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- 7Zustimmung zum Wirtschaftsplan des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2023/028 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplan 2023 des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, für zwei Teilbetriebe zustimmen. Die Vorlage 2023/028 betrifft die Kalkulationsgrundlagen für Erstattungsleistungen, die die Stadt an den EUV zu leisten hat.
Im Teilbetrieb VII – Dienstleistungen – sind Erstattungen in Höhe von insgesamt 310.100 Euro veranschlagt. Diese umfassen die Fahrbereitschaft der Verwaltungsführung (67.200 Euro), die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten (92.100 Euro) sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz (150.800 Euro). Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
Der Teilbetrieb IX – Straßeninfrastruktur – sieht Erstattungsleistungen in Höhe von 6.990.583 Euro vor. Diese Leistungen basieren auf einem Geschäftsbesorgungsvertrag zur Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung. Die Kosten für Kanalbenutzungsgebühren sowie die Gewässerunterhaltung sind nicht in diesem Wirtschaftsplan enthalten, werden jedoch separat an den EUV gezahlt.
Die Finanzierung der veranschlagten Aufwendungen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Investitionen des EUV können nur im Rahmen der im städtischen Haushalt finanzierten Investitionsdringlichkeitsliste durchgeführt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 8Bericht der Verwaltung zur möglichen Nutzung von Self-Service-Terminals im BürgerbüroZur Vorlage · 2023/007 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2023/007 einen Bericht zur möglichen Nutzung von Self-Service-Terminals im Bürgerbüro vorgelegt. Der Auftrag zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes solcher Geräte ging auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurück. Gegenstand der Untersuchung war der Einsatz von Terminals zur Erfassung biometrischer Daten, wie Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften, wobei zwei technologische Varianten der Firmen Speed Biometrics und der Bundesdruckerei verglichen wurden.
Im Rahmen eines interkommunalen Erfahrungsaustausches mit 14 Städten wurde die Situation analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass durch die Terminals keine Personaleinsparungen erzielt werden können. Zwar wird die digitale Übertragung von Fotos positiv bewertet, jedoch erfordert die Bedienung der Geräte, insbesondere bei der Fingerabdrucksensorik, häufig personelle Unterstützung durch die Verwaltung, was die Zeitersparnis am Schalter gering hält. Ein wesentliches Hindernis für den Einsatz in Castrop-Rauxel ist die Standortfrage: Aufgrund von Denkmalschutzauflagen müsste das Terminal im Keller aufgestellt werden, was für ältere oder gehbehinderte Menschen mit weiten Wegen verbunden wäre.
Die Verwaltung empfiehlt daher, auf den Einsatz von Self-Service-Terminals zu verzichten. Stattdessen wird vorgeschlagen, den bestehenden Fotofix-Automaten auf eine digitale Datenübertragung umzurüsten. Für den 1. Mai 2025 ist zudem die Einführung einer Lichtbildaufnahmetechnik direkt am Schalter geplant. Der Rat der Stadt wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 9Antrag CDU Fraktion vom 27.01.2023_Einrichtung eines Service-Büros des Ordnungsamtes auf der Lange StraßeZur Vorlage · 2023/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 27. Januar 2023 einen Antrag eingebracht, der die Einrichtung eines Service-Büros des Ordnungsamtes in der Langen Straße vorsieht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/034 wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeleitet und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 16. Februar 2023 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Maßnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Anliegen ist der Betriebsausschuss 1, der für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 10Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023Zur Vorlage · 2023/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, für insgesamt sieben Termine eine Öffnung der Geschäfte zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr zu ermöglichen. Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Freigabe von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse an bis zu acht Sonntagen pro Jahr erlaubt.
Die geplanten Öffnungen sind jeweils als Begleitveranstaltungen zu lokalen Festen und Märkten konzipiert. In der Altstadt sind der Frühlingsmarkt am 26. März sowie der Herbst-/Mittelaltermarkt am 15. Oktober vorgesehen. Im Ortsteil Ickern soll am 27. August ein Familienfest eine Ladenöffnung an der Ickerner Straße ermöglichen. In Habinghorst sind für die Lange Straße drei Termine geplant: ein Frühlingsfest am 5. März, ein Sommerfest am 2. Juli und ein Erntedankfest am 1. Oktober. Ein weiteres Kinder- und Stadtteilfest in Merklinde soll am 10. September eine Öffnung im Bereich der Bockenfelder Straße ermöglichen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Kirchen sowie die IHK und die Handwerkskammer beteiligt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verordnung aufgrund des bestehenden öffentlichen Interesses durch die Veranstaltungen rechtlich Bestand hat. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird nicht verzeichnet.
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Hauptdokument|20230127092417-0|20230127085345-0|20230127085345-1|20230127085346-2|20230127085346-3|20230127085346-4
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 11Beantragung eines Teilstandortes der CottenburgschuleZur Vorlage · 2023/036 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/036 sieht die Errichtung eines zweizügigen Teilstandortes der GGS Cottenburgschule am bisherigen Standort der GGS Am Hügel vor. Ziel der Maßnahme ist es, zum Schuljahr 2023/24 zusätzliche Kapazitäten für steigende Schülerzahlen zu schaffen. Da der Hauptstandort der Cottenburgschule aufgrund räumlicher Grenzen nur 56 Kinder aufnehmen kann, aber 90 Anmeldungen vorliegen, soll der Teilstandort die Aufnahme aller Kinder ermöglichen. Die Nutzung des Gebäudes am Standort Am Hügel 6 ist als Übergangslösung für maximal zwei Schuljahre geplant.
Langfristig ist die Planung einer eigenständigen, zweizügigen Grundschule am selben Standort für das Schuljahr 2024/25 oder 2025/26 vorgesehen, wofür die Errichtung bei der Bezirksregierung beantragt werden soll. Die Schülerinnen und Schüler des Teilstandortes bleiben grundsätzlich bis zum Schulabschluss Teil der Cottenburgschule. Es besteht jedoch die Option, bei der Errichtung der neuen Schule eine Ummeldung in die neue Schule zu beantragen, sofern dies mit der Bezirksregierung und dem zuständigen Ministerium abgestimmt werden kann.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung für den Teilstandort bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. Die finanzielle Umsetzung der Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, da die vorhandene Ausstattung des Standorts weitgehend genutzt werden kann. Die Entscheidung basiert auf der Schulentwicklungsplanung, die einen dauerhaften Bedarf an Schulraum in diesem Bereich feststellt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 12Prüfauftrag der CDU-Fraktion zur Einführung eines Projektes "Mädchen gegen den Fachkräftemangel im Handwerk" vom 16.01.2023Zur Vorlage · 2023/025 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/025 befasst sich mit einem Prüfauftrag der CDU-Fraktion, der am 16. Januar 2023 gestellt wurde. Gegenstand der Anfrage ist die Prüfung der Einführung eines Projektes mit dem Titel „Mädchen gegen den Fachkräftemangel im Handwerk“.
Der Antrag wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vorbereitet. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des genannten Projektes keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur weiteren Vorgehensweise ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 2.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 13Umsetzungskonzept zum KlimaanpassungskonzeptZur Vorlage · 2023/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/001 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Umsetzungsplan zum Klimaanpassungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für diesen Plan ist das bereits im Juni 2021 beschlossene Klimaanpassungskonzept, welches darauf abzielt, die Auswirkungen des Klimawandels durch vorsorgende Planung in den Bereichen Infrastruktur, Stadtentwicklung, Stadtplanung und Freiraumplanung zu mindern.
Der Umsetzungsplan dient der Konkretisierung von 14 zuvor erarbeiteten Schlüsselmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen in weitere Projektansätze untergliedert und hinsichtlich ihres Projektrahmens sowie des angestrebten Umsetzungszeitraums differenziert werden. Der Plan bietet eine Visualisierung der Wechselwirkungen zwischen den Maßnahmen und der Umsetzungsstrategie. Dabei werden die Projektansätze in kurz- und mittelfristige Zeiträume sowie in Maßnahmen zur Verstetigung unterteilt, um eine systematische zeitliche Perspektive zu ermöglichen. Die Struktur der Projektansätze soll zudem als Richtschnur für die weitere Umsetzung dienen und flexibel auf neue Entwicklungen oder Förderzugänge reagieren können.
Ein Ziel des Plans ist die Sicherstellung der Überprüfbarkeit der Umsetzung. Es ist vorgesehen, den Umsetzungsstand in einem Rhythmus von etwa zwei Jahren zu evaluieren und der Politik transparent und öffentlich darzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Umsetzungsplan als Grundlage für die praktische Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts verabschiedet. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 1412. Änderung des Flächennutzungsplans "Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Feststellungsbeschluss des Plans und Billigung der Begründung mit Umweltbericht c) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2023/002 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ beschlossen. Mit dieser Entscheidung werden die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigt. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen zur Übernahme in den Beschluss vorgelegt.
Die Änderung umfasst ein rund 5,1 Hektar großes Areal im Stadtmittelpunkt, das sich in der Nähe des Rathauses befindet und Teile der Stadtteile Castrop und Rauxel umfasst. Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Parks für verschiedene Generationen, um das bestehende Angebot an Spiel- und Sportflächen zu erweitern. Im Rahmen der Neugestaltung soll der bisherige Bolzplatz im südwestlichen Bereich zurückgebaut und die Fläche naturnah gestaltet werden, während die Nutzung im Bereich des Hallenbads intensiviert werden soll.
Die Änderung des Flächennutzungsplans dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 261 zu schaffen. Das gesamte Gebiet soll künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit ausgewiesen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderung einschließlich der Begründung und des Umweltberichts der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Die Auswirkungen auf das Klima werden im Rahmen des Umweltberichts bewertet, wobei die Planung Maßnahmen zur Kompensation von Versiegelungen vorsieht.
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Hauptdokument|20230115182302-5|20230115182305-6|20230115182342-7|20230115182343-8|20230115182228-0|20230115182236-1|20230115182241-2|20230115182255-3|20230115182259-4
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 15Antrag der CDU-Fraktion vom 16.01.2023_Änderung NahmobilitätskonzeptZur Vorlage · 2023/018 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/018 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 16. Januar 2023, der eine Änderung des Nahmobilitätskonzepts vorsieht. Der Antrag wurde im Bereich Stadtentwicklung und Statistik erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen.
Die Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 31. Januar 2023 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 2. Februar 2023 vor. Abschließend ist die Entscheidung im Rat der Stadt für die Sitzung am 16. Februar 2023 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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Ergebnis: mehrheitlich abgelehntBeschluss: mehrheitlich abgelehnt - 16Bereitstellen von Fördergeldern aus dem Energiefonds zur Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Stadtbibliothek und Anschubfinanzierung des Projektes Gießkannenheld:innen im Stadtgebiet von Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/019 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage des Rates der Stadt sieht die Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Energiefonds für zwei verschiedene Maßnahmen im Haushaltsjahr 2023 vor.
Ein Teil der Mittel in Höhe von 16.000 Euro soll für die Umstellung der Beleuchtung in der Stadtbibliothek verwendet werden. Geplant ist der Austausch von 130 Leuchtstofflampen durch LED-Leuchten. Durch die Reduzierung der Leistungsaufnahme von 72 Watt auf 32 Watt pro Leuchte wird eine Senkung des Stromverbrauchs um etwa 56 Prozent angestrebt. Dies soll zu einer jährlichen Einsparung von rund 14.600 kWh sowie einer Reduktion der CO2-Emissionen um etwa 6.130 kg führen. Die Kosten für die Erneuerung sollen durch die erwarteten Einsparungen innerhalb einer Amortisationszeit von circa 2,7 Jahren refinanziert werden.
Zudem ist die Bereitstellung von 5.000 Euro aus dem Energiefonds für die Anschubfinanzierung des Projektes „Gießkannenheld:innen“ vorgesehen. Das Vorhaben zielt darauf ab, durch die Nutzung von 1.000-Liter-Wassertanks Regenwasser für die Bewässerung von Straßenbäumen und städtischem Grün zu nutzen. Die Mittel sollen die Anschaffung der ersten fünf Wassertanks sowie die Umsetzung der ersten Projektschritte im Stadtgebiet ermöglichen. Das Projekt wird im Rahmen einer Zusammenarbeit mit den Städten Gladbeck und Herten durchgeführt, um Synergien bei der Organisation und dem Wissensaustausch zu nutzen. Die Finanzierung der weiteren Projektphasen soll zukünftig über Sponsoring oder andere Fördermittel erfolgen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 17Antrag CDU Fraktion vom 16.01.2023_BürgerbudgetZur Vorlage · 2023/014 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/014 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion, der am 16. Januar 2023 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines Bürgerbudgets.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Februar 2023 sowie im Rat der Stadt am 16. Februar 2023 vorgesehen. Eine weitere Beratung soll im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung am 28. März 2023 erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion eingereicht.
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- 18Antrag der CDU-Fraktion vom 15.01.2023 _ Sachstand zur Umsetzung der Nutzung von WasserstoffZur Vorlage · 2023/022 · Sitzungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 2023/022 einen Antrag gestellt, der den Sachstand zur Umsetzung der Nutzung von Wasserstoff in Castrop-Rauxel zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 15. Januar 2023 eingereicht und ist für die Beratung in den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung, den Betriebsausschuss 1 sowie den Rat der Stadt vorgesehen.
Die zuständige Stabsstelle Wirtschaftsförderung führt die Vorlage. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine beigefügte Anlage, die die Details der Anfrage konkretisiert. Die parlamentarische Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen im Februar 2023 angesetzt.
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- 19Prioritätensetzung bei der weiteren OZG-Umsetzung in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/026 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/026 befasst sich mit der Prioritätensetzung für die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Castrop-Rauxel. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der ursprünglichen Umsetzungsfristen und der Einführung des OZG 2.0 strebt die Verwaltung eine Fortführung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf dem städtischen Serviceportal an.
Im Rahmen eines Workshops wurden mit den politischen Vertretern der Fraktionen Kriterien zur Rangfolge der zu digitalisierenden Leistungen abgestimmt. Die Priorisierung erfolgt nach der rechtlichen Vorgabe der TOP35, der Anzahl der Anträge pro Jahr (über 500), dem Nutzen für die Bürger sowie dem Nutzen für die Verwaltung. Auf Basis dieser Kriterien wurden vorläufig 25 Leistungen, die sogenannten CAS-TOP25, identifiziert.
Die Vorlage sieht vor, keine konkreten Dienstleistungen verbindlich festzuschreiben, sondern die Anwendung der festgelegten Kriterien und Rahmenbedingungen zu beschließen. Dies soll der Verwaltung ermöglichen, flexibel auf Entwicklungen wie das „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) zu reagieren und personelle Ressourcen der Fachbereiche zu berücksichtigen. Zudem soll ein Handlungsspielraum für sogenannte „Quick Wins“ – kleinere Digitalisierungsvorhaben mit geringem Arbeitsaufwand und hohem Nutzen – erhalten bleiben. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie an den Rat der Stadt.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 20Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/ Die GRÜNEN, FDP, Die LINKE vom 18.01.2023_ Prüfung der Einrichtung und des Betriebs von 3 - 5 Radservicestationen im StadtgebietZur Vorlage · 2023/024 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/024 der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe behandelt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke vom 18. Januar 2023. Gegenstand des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung und des Betriebs von drei bis fünf Radservicestationen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Generationen und Inklusion am 7. Februar 2023 sowie in den Rat der Stadt am 16. Februar 2023 vorgelegt. Die Vorlage enthält einen Beschlussvorschlag, der in einer Anlage spezifiziert ist. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung der Maßnahme keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die inhaltlichen Folgen der Umsetzung werden im Sachverhalt der Vorlage erläutert. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 21Hauptsatzung (3. Änderung) der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 16. Februar 2023 über die dritte Änderung der Hauptsatzung beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der in der Anlage aufgeführten Neufassung vor.
Die Anpassung des § 16 zur Bürgerbeteiligung erfolgt auf Empfehlung der Kommunalaufsicht. Ziel der Änderung ist es, das Verfahren für Bürgeranträge neu zu strukturieren. Zukünftig sollen Bürgeranträge an ein einzelnes Gremium gerichtet werden, welches sich auf die Beschwerdetätigkeit konzentriert. Die Koordination der Beschwerdebearbeitung erfolgt durch diesen Ausschuss, welcher die Anliegen anschließend an den zuständigen Fachausschuss weiterleitet.
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten weist darauf hin, dass die Änderung der Hauptsatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die gegenübergestellte Fassung der Satzung zeigt die vorgenommenen Korrekturen, Ergänzungen und Streichungen im Vergleich zur bisher gültigen Version auf.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 2242. Hauptversammlung des Deutsches Städtetages; Benennung von DelegiertenZur Vorlage · 2023/011 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2023/011 wird dem Rat der Stadt die Benennung von Delegierten für die 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vorgeschlagen. Die Veranstaltung findet vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln statt.
Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages stehen der Stadt Castrop-Rauxel zwei stimmberechtigte Delegierte zu, wobei die Hälfte der Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen soll. Die Verwaltung schlägt vor, für die Hauptversammlung einen Vertreter der Verwaltung sowie ein Ratsmitglied als stimmberechtigte Delegierte zu benennen. Zudem besteht die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zu entsenden.
Für die Teilnahme an der Versammlung fallen Übernachtungs- und Fahrtkosten an. Der geschätzte Mittelbedarf für die Sachaufwendungen beläuft sich auf etwa 1.200,00 Euro. Die Finanzierung der anfallenden Kosten ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert. Die Vorlage liegt zur Entscheidung vor, die entsprechenden Personen für die Teilnahme an der Hauptversammlung zu bestimmen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 23Halbjahresbericht Städtepartnerschaften 2. HJ 2022Zur Vorlage · 2023/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/013 der Stabsstelle Städtepartnerschaften befasst sich mit dem Halbjahresbericht zu den Städtepartnerschaften für das zweite Halbjahr 2022. Der Bericht wurde vom Bürgermeister vorgelegt und dient der Information des Rats der Stadt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bericht über die Aktivitäten und Entwicklungen im Bereich der Städtepartnerschaften für den genannten Zeitraum zur Kenntnis nimmt. Aus den Angaben der Vorlage geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die inhaltliche Ausarbeitung des Berichts ist in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Rats der Stadt am 16. Februar 2023 sowie am 27. April 2023 vorgesehen.
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- 24Zusätzlicher investiver Mittelbedarf Co2 Messgeräte hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.01.2023Zur Vorlage · 2023/037 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 30. Januar 2023 von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 98.924,00 Euro auf dem Sachkonto für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Die Grundlage für diese Maßnahme ist eine Zuwendung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Förderung dient der Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen, konkret durch die Ausstattung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit CO2-Messgeräten. Von der Gesamtförderung in Höhe von 149.659,00 Euro entfallen 98.924,00 Euro auf den Bereich Schule und 50.735,00 Euro auf den Bereich Kinderförderung.
Da die Bereitstellung der Mittel die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschreitet, ist die Entscheidung des Rates erforderlich. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, da die Verteilung der Gesamtförderung zum Zeitpunkt der letzten Ratssitzung noch nicht abschließend geklärt war und die Mittel kurzfristig für die Beschaffung der Geräte benötigt werden. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind laut Vorlage neutral, da die Aufwendungen durch die Erträge von Dritten vollständig gedeckt sind. Die Anschaffung der Geräte ist für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 25Umbesetzung im Ausschuss für Generationen und Inklusion (AGI)Zur Vorlage · 2023/006 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat eine Umbesetzung im Ausschuss für Generationen und Inklusion (AGI) beschlossen. Hintergrund der Änderung ist ein Wechsel in der Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrt innerhalb des Ausschusses.
Zum 1. Januar 2023 hat das Deutsche Rote Kreuz den Vorsitz in der AG Wohlfahrt von der Paritätischen Nordrhein-Westfalen übernommen. In der Folge wird die Vertretung der AG Wohlfahrt im Ausschuss für Generationen und Inklusion neu geregelt. Während der Sitz im Ausschuss bisher durch eine Vertretung der Paritätischen Nordrhein-Westfalen erfolgte, entsendet nun ein Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Recklinghausen e.V., als beratendes Mitglied in das Gremium.
Die Vorlage der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung zur Neubesetzung des Sitzes wurde im Rahmen der Sitzungsvorlage 2023/006 zur Beratung vorgelegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 26Antrag FWI Fraktion vom 10.01.2023_Nachbenennung für den Aufsichtrat der Stadtwerke Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/012 befasst sich mit einem Antrag der FWI Ratsfraktion, der am 10. Januar 2023 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Nachbenennung für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 16. Februar 2023 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 27Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.02.2023_AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2023/038 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/038 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 1. Februar 2023 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Besetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und dient als Beschlussgrundlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 16. Februar 2023. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Inhalt des Beschlussvorschlags ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten, die im vorliegenden Text nicht separat aufgeführt ist. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 28Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen (Gewährung einer Billigkeitsleistung für das Haushaltsjahr 2022 für Investitionen des EUV), außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRWZur Vorlage · 2023/039 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage die rückwirkende Billigung einer Förderantragstellung sowie die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Konkret geht es um die Gewährung von Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen im Bereich der klimaverträglichen Mobilität. Grundlage hierfür ist ein Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom Oktober 2022, der Maßnahmen zur Kompensation von Schäden durch ausgebliebene Klimaschutzinvestitionen infolge der Corona-Pandemie vorsieht.
Der EUV Stadtbetrieb hatte für die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs der Bauart eTGE Pritsche inklusive Verkehrssicherungseinrichtung sowie für den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Mitarbeiterparkplätzen einen Zuschuss beantragt. Die Bewilligung der Mittel in Höhe von 97.709,32 Euro erfolgte im Dezember 2022, wobei die Einzahlung des Fördergebers bereits im Jahr 2022 in die Stadtkasse erfolgte. Da die Förderbestimmungen eine direkte Aufnahme der Maßnahme in den Haushaltsplan ausschließen, erfolgt die Abwicklung über die Stadt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt durch eine Ermächtigungsübertragung aus investiven Einzahlungen des Landes. Die Maßnahme führt laut Verwaltung zu keiner haushaltsmäßigen Belastung des Stadtbudgets, da die Mittel aus den entsprechenden Zuwendungen stammen. Die Übertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2023 dient dazu, die Auszahlung an den EUV Stadtbetrieb zu ermöglichen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 29EnergieeinsparmaßnahmenZur Vorlage · 2023/043 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 16. Februar 2023 wurde eine Tischvorlage zum Thema Energieeinsparmaßnahmen im Bereich Immobilien-Management zur Beratung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bereits laufenden Energieeinsparmaßnahmen für das Rathaus bis zum 15. April 2023 fortzuführen. Im Gegensatz dazu soll die Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen für das Hallenbad aufgehoben werden.
Zudem wird zur Kenntnis genommen, dass die Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV) ebenfalls bis zum 15. April 2023 fortgeführt wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen haben. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 30Anfragen der Ratsmitglieder
- 31Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich