31. Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr)
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Tagesordnung
- –Wohnungswesen
- 1Regionale Wohnungsmarktbeobachtung Östliches Ruhrgebiet (Bericht durch Frau Kerstin Jochimsen, Wohnungsbauförderungsanstalt NW)
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Genehmigung des Protokolls
- –(ohne Titel)
- 4Planfeststellungsverfahren nch dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Rhein-Herne-Kanals von km 42,4 bis km 43,4 (Querschnittserweiterung - Los 7 -) hier: Stellungnahme der Stadt Castrop-Rauxel zum PlanfeststellungsverfahrenZur Vorlage · 2006/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/068 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Rhein-Herne-Kanals im Abschnitt von Kilometer 42,4 bis 43,4. Das Vorhaben umfasst die Querschnittserweiterung durch Verbreiterung und Vertiefung, den Neubau von Durchlässen und Brücken, die Verlegung der Emscher sowie die Renaturierung von Altarme und die Ablagerung von Bodenmassen. Seit dem 9. Januar 2006 gilt für die betroffenen Grundstücke eine Veränderungssperre. Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel befürwortet das Vorhaben planungsrechtlich, gibt jedoch Anregungen zur Gestaltung von Entwässerungsmulden, Durchlassbauwerken und Querungshilfen für den Fuß- und Radverkehr sowie zur Einbindung des Kampfmittelbeistellungsdienstes. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Stellungnahme der Verwaltung beschließen.
Zudem ist die Planung einer dritten Querungshilfe südlich der Emscher auf der Wartburgstraße vorgesehen, um den Emscherradweg Richtung Westen geradlinig fortzuführen. Die Anpassungen der Straßenplanung bedürfen der Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen. Für den Neubau der Wartburgstraßenbrücke wird die Aufrechterhaltung des Betriebs über die alte Brücke als notwendig erachtet, um die Gewerbeverkehrsachse zu sichern und Verkehrsbelastungen im Wohnbereich Henrichenburg zu vermeiden. Die neue Brücke soll eine Tragfähigkeit von mindestens 42 Tonnen aufweisen. Für die Gewerbegebiete Henrichenburg, Zum Düker und Habinghorst wird ein Logistikkonzept zur Begrenzung von Beeinträchtigungen gefordert, wobei Unternehmen etwa drei Monate vor Baubeginn informiert werden sollen. Zudem wird eine grundbuchliche Sicherung eines Schmutzwasserkanals auf einem Grundstück eines Unternehmens angeregt.
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- –(ohne Titel)
- 5Sanierung des Stadions am EuropaplatzZur Vorlage · 2006/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 6. Juli 2004 zur Sanierung des Stadions am Europaplatz modifizieren. Hintergrund der Änderung ist die Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel, die im Rahmen des Haushaltseckdatenbeschlusses 2005 auf insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt wurden. Die ursprüngliche Planung, die eine Kostensteigerung auf 2,5 Millionen Euro vorgesehen hatte, lässt sich innerhalb dieses Budgets nicht umsetzen.
Die neue Planung sieht vor, das Hauptspielfeld als Multifunktionsanlage mit Kunstrasen auszuführen. Je nach Ergebnis der Submission soll die Anlage als Kampfbahn-Typ B mit sechs oder Typ C mit vier Laufbahnen realisiert werden. Das Nebenspielfeld soll in seinem derzeitigen Zustand erhalten bleiben, jedoch nach der Nutzung im Rahmen des WM-Konzeptes 2006 in einen spielfähigen Zustand versetzt werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Sportvereinen kostengünstige Lösungen zur Verbesserung der Leichtathletik-Nutzung, etwa durch die Anlage von Rasenflächen, zu finden.
Die reduzierten Maßnahmen umfassen zudem den Bau von vier Umkleideräumen, den Verzicht auf Kunststoffsitzschalen sowie die Errichtung eines Eingangsbereichs mit Tor und Kassenhaus. Ein bestehendes Gebäude wird nicht abgerissen. In der Kalkulation sind Mittel für einen zweiten Rettungsweg sowie für die Kampfmittelbeseitigung enthalten. Der Beginn der Arbeiten ist für die Zeit nach der Weltmeisterschaft 2006 geplant, mit einem Abschluss im Jahr 2007.
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- –(ohne Titel)
- 6BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 Planbereich: Grutholzallee/Habinghorster Straße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/059 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/059 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet Grutholzallee/Habinghorster Straße im Ortsteil Rauxel. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Gastronomiebetriebs inklusive Parkplätzen und Zufahrten auf einer Fläche von etwa 0,7 Hektar. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Gebäudes im nordöstlichen Teil des Planbereichs sowie die Anordnung von Stellplätzen südlich des Gebäudes.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Anwohnern und dem Betreiber des angrenzenden Krankenhauses ein. Die Anregungen der Behörden betrafen primär Leitungstrassen und die Niederschlagswasserentsorgung, während die Einwände der Bürger vorrangig Lärmimmissionen behandelten. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Zudem sind redaktionelle Änderungen vorzunehmen, etwa die Anpassung der Höhenangaben auf NHN sowie die Korrektur der Bezeichnung unterirdischer Versorgungsleitungen nach Rückmeldung der RWE.
Die Planung sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes vor. Ein Lärmschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Belastungen durch den Betrieb die Orientierungswerte für die angrenzende Wohnbebauung und das Krankenhaus einhalten. Ein Entwässerungskonzept zur Reinigung und Rückhaltung von Niederschlagswasser ist Bestandteil der Festsetzungen. Für die Stadt entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan in der geänderten Fassung als Satzung beschließen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 7BAULEITPALNUNG Bebauungsplan Nr. 173 Planbereich: Evangelisches Krankenhaus an der Grutholzallee Hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2006/016 den Bebauungsplan Nr. 173 für das Gelände des evangelischen Krankenhauses an der Grutholzallee als Satzung beschlossen. Mit dieser Planung wird die rechtliche Grundlage für zukünftige Erweiterungen, Aufstockungen sowie Nutzungsänderungen des Krankenhausgeländes geschaffen. Der Geltungsbereich umfasst etwa 5,6 Hektar im Ortsteil Rauxel und wurde im Vergleich zur ursprünglichen Aufstellung im Osten geringfügig verkleinert, da die Flächen östlich des Rauxeler Baches nun nicht mehr Bestandteil des Plans sind.
Die Festsetzungen sehen vor, das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf zur Nutzung für gesundheitliche Zwecke auszuweisen. Neben der Sicherung baulicher Maßnahmen sind Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Erweiterung von Parkplatzflächen sowie zur Sicherung von Leitungsflächen enthalten. Zum Schutz vor Lärmimmissionen der B 235 und der A 42 werden passive Schallschutzmaßnahmen bei baulichen Veränderungen vorgeschrieben. Zudem wird ein fünf Meter breiter Vorbehaltsstreifen für die Wasserwirtschaft entlang der Grenze zum Rauxeler Bach festgelegt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung geprüft und abgewogen. Redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen, unter anderem aufgrund von Anregungen des Staatlichen Umweltamtes und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung stellte fest, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Bauleitplanung entstehen.
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- 8BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 175 Planbereich: Dauerkleingarten Deininghausen Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2006/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 175 für die Dauerkleingartenanlage Deininghausen entscheiden. Das Plangebiet umfasst eine etwa 3,4 Hektar große Fläche in der Gemarkung Deininghausen, die im Westen durch die ehemalige Eisenbahntrasse, im Norden durch die Nierholzstraße, im Osten durch den Deinighauser Weg und im Süden durch die Oststraße begrenzt wird.
Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der Fläche als Dauerkleingartenanlage, um die bestehende Nutzung dauerhaft planungsrechtlich abzusichern. Dies dient der Gewährleistung der Planungssicherheit für den Kleingartenverein Deininghausen e. V. sowie dem Erhalt ökologisch bedeutsamer Freiflächen im Siedlungsraum. Die gesamte Fläche soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden, wobei die Anlage öffentlich zugänglich bleibt. Für das vorhandene Vereinsheim sind ein Baufenster sowie eine Gebäudehöhe im Plan vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen gemäß einem Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen nach der öffentlichen Auslegung in den Plan sowie die Begründung zu übernehmen. Der Rat soll sich der Stellungnahme der Verwaltung anschließen und den Bebauungsplan Nr. 175 in der geänderten Fassung als Satzung beschließen. Durch das Vorhaben entstehen für die Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/011 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 176 für den Bereich der Dauerkleingartenanlage „Castroper Holz“. Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der Fläche als Dauerkleingarten gemäß den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes. Damit soll die langfristige Sicherung der seit 1951 von der Stadt an den Kleingärtnerverein „Castroper Holz“ e. V. gepachteten Fläche gewährleistet werden. Das Plangebiet umfasst etwa 1,35 Hektar nördlich der Mulvanystraße und beinhaltet 28 Kleingärten sowie ein Vereinsheim und einen Kinderspielplatz.
Der Rat der Stadt soll beschließen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen. Zudem ist die Übernahme redaktioneller Änderungen in den Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung vorgesehen. Der räumliche Geltungsbereich des Plans wurde im Vergleich zur Aufstellungsphase geringfügig verkleinert, um exakt der als Dauerkleingarten genutzten Fläche zu entsprechen. Die gesamte Fläche wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt, wobei die Anlage öffentlich zugänglich bleibt. Für das bestehende Vereinsheim werden ein Baufenster und eine Gebäudehöhe definiert. Die Bebauung der Gartenparzellen unterliegt den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes. Durch die Umsetzung des Vorhabens entstehen für die Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 10BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 177 Planbereich: Dauerkleingarten Castrop-Nord Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2006/012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/012 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 177 für die Dauerkleingartenanlage Castrop-Nord. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 5,2 Hektar in der Gemarkung Habinghorst, begrenzt durch die Henrichenburger Straße im Westen, den Sportplatz Habinghorst im Norden sowie die Grundstücksgrenzen der Kampstraße und Römerstraße im Osten.
Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der bestehenden Kleingartenanlage als Dauerkleingarten gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Damit soll die langfristige Sicherung der 86 Gartenparzellen sowie die ökologische Funktion der Flächen im besiedelten Raum gewährleistet werden. Die Planung sieht vor, die gesamte Fläche als öffentliche Grünfläche festzusetzen, wobei die Anlage öffentlich zugänglich bleibt. Für das vorhandene Vereinsheim werden ein Baufenster sowie eine Gebäudehöhe im Plan festgelegt.
Der Rat der Stadt wird angehalten, die vorgebrachten Anregungen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen in der Planzeichnung sowie der Begründung zu übernehmen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 177 als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch vor. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/013 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 178 im Bereich der Dauerkleingartenanlage Ossenbruch. Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der bestehenden Kleingartenflächen als Dauerkleingarten gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Damit soll die langfristige Sicherung der stadtökologisch bedeutsamen Freiflächen sowie die Planungssicherheit für die Kleingärtner gewährleistet werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,2 Hektar nördlich der Straße „Am Urnenfeld“ und wird durch bestehende Wohnbebauung begrenzt. Die Anlage umfasst 27 Parzellen, die sich über zwei Grundstücke erstrecken, welche durch zwei bebaute Grundstücke voneinander getrennt sind. Im Rahmen der Planung wird die gesamte Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Nutzung als Dauerkleingartenanlage festgesetzt. Der räumliche Geltungsbereich hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss geringfügig verkleinert, um der tatsächlich genutzten Fläche zu entsprechen.
Der Rat der Stadt soll die vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren nach Maßgabe des Abwägungsvorschlags berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Plan sowie der Begründung verabschieden. Zudem wird der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 178 nach § 10 Baugesetzbuch vorgeschlagen. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/020 des Betriebsausschusses 3 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73a-T.1 für das Gebiet „Südlich des Ickerner Knotens“ im Ortsteil Ickern. Das etwa 3650 m² große Areal an der Recklinghauser Straße ist derzeit als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Da die Nutzung als Standort für eine Umspannstation aus versorgungstechnischen Gründen nicht mehr erforderlich ist, soll die Fläche einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Mischgebiets, um die Ansiedlung von Gewerbe, Büronutzung, Wohnungsbau oder Gemeinbedarfseinrichtungen zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange prüft und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung übernimmt. Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der RWE Westfalen-Weser-Ems, Transportnetz Gas, zu Gasleitungen sowie Bedenken des Staatlichen Umweltamtes Herten zur Regenwasserbewirtschaftung geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass die Gasleitungen außerhalb des Planungsbereichs liegen und die Bedenken zum Schmutzwasserabfluss durch eine Änderung der Festsetzungen ausgeräumt werden konnten.
Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu überbaubaren Flächen sowie zu Maßnahmen des Umweltschutzes und der Gestaltung. Der Rat soll die Änderung als Satzung beschließen und die zugehörige Begründung inklusive Umweltbericht billigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 13BAULEITPLANUNG 68. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Hellweg / Stahlbaustraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2006/014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/014 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hellweg / Stahlbaustraße. Ziel der Planung ist die Schaffung einer verkehrstechnischen Anbindung der Stahlbaustraße an den Neuen Hellweg. Durch diese Maßnahme soll der Gewerbeverkehr zum Gewerbegebiet Merklinde auf den Neuen Hellweg umgeleitet werden, um die Wohnbebauung am Alten Hellweg im Ortsteil Schwerin vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, den Alten Hellweg innerhalb des Siedlungsbereichs als Wohnbaufläche sowie im Außenbereich als Fläche für Landwirtschaft und Wald umzuwidmen. Zudem soll die Stahlbaustraße sowie das neu zu errichtende Straßenverbindungsstück als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen werden. Der Planungsbereich erstreckt sich über die Ortsteile Merklinde und Schwerin.
Der Rat der Stadt soll über die Berücksichtigung der im Abwägungsvorschlag aufgeführten Anregungen sowie über die redaktionellen Änderungen am Erläuterungsbericht entscheiden. Zudem wird der Beschluss vorgeschlagen, die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den zugehörigen Erläuterungsbericht in der geänderten Fassung zu billigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Änderung gemäß Baugesetzbuch der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf und mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam wird. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/063 sieht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 für den Planbereich „An der Freiheit / Am Stadtgarten“ vor. Der Bereich liegt in der Innenstadt von Castrop-Rauxel zwischen dem Marktplatz und dem Stadtgarten und wird durch die Viktoria-straße, die Wittener Straße sowie die Glückaufstraße begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst zudem ein städtisches Flurstück.
Die Planung ersetzt den bestehenden Bebauungsplan Nr. 42, da die bisherigen Festsetzungen den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Ziel der Aufstellung ist die Schaffung eines Wohnquartiers, das den Übergang von der dichten innerstädtischen Struktur zum Stadtgarten städtebaulich neu definiert. Die Entwicklung soll die Nutzung von Flächen einer Wohnungsbaugesellschaft sowie unbebauten städtischen Grundstücken wirtschaftlich und städtebaulich sinnvoll gestalten.
Grundlage für die Planung bildet ein zuvor durchgeführtes Workshop- und Gutachterverfahren. Der favorisierte Entwurf sieht eine funktionale Teilung vor, die den Erhalt des „Viehmarktes“ sowie eine differenzierte Bebauungsstruktur vorsieht. Während im nördlichen Teil eine Blockrandstruktur entstehen soll, ist im südlichen Bereich eine Bebauung mit Stadtvillen geplant. Der Bebauungsplan wird neben gemischten Bauflächen und allgemeinen Wohngebieten auch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Überbauung und zur Erschließung enthalten. Eine Umweltprüfung gemäß Baugesetzbuch wird die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt ermitteln und Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft berücksichtigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 15BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 180 Planbereich: Schillerstraße Hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/056 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/056 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 180 für den Planbereich Schillerstraße vor. Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Obercastrop in einer innenstadtbezogenen Kernrandlage nahe der Altstadt und in unmittelbarer Nähe zum Stadtpark. Das Planungsgebiet umfasst Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 59a Teil 1 sowie Flächen der Schillerstraße.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der Veränderung der Flächennutzung im Bereich des ehemaligen Schiller-Sportplatzes. Nachdem der Rat der Stadt Castrop-Rauxel im Jahr 2001 den Bau eines Alten- und Pflegeheims auf dem Gelände des Sportplatzes beschlossen hat und die Umsetzung dieser Maßnahme derzeit erfolgt, ist die bisherige Funktion der angrenzenden Grünfläche als Pufferzone zwischen Sportplatz und Wohnbebauung entfallen.
Das Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht, um innenstadtnahen Wohnraum zu realisieren und eine städtebauliche Ergänzung der Umgebung zu ermöglichen. Hierzu soll die als Grünfläche festgesetzte Fläche zwischen der Bochumer Straße und der Schillerstraße in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Zudem sollen die Festsetzungen der angrenzenden südlichen Bereiche an die vorhandene Bebauung angepasst werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 16BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 105 Planbereich: 'Freiheitstraße, 4. Änderung' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/055 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) soll die Aufstellung der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 für den Planbereich „Freiheitstraße“ beschließen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 0,7 Hektar im Ortsteil Henrichenburg. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Freiheitstraße, im Osten durch das Hedi-Zentrum, im Süden durch die Straße Schöttierung und im Westen durch die Grundstücke auf der Ostseite der Kettelerstraße begrenzt.
Die Planung basiert auf dem Struktur- und Nutzungskonzept für den Ortskern Henrichenburg. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern auf dem ehemaligen Gelände der aufgegebenen Grundschule an der Freiheitstraße zu schaffen. Diese Neubebauung soll der Arrondierung des angrenzenden Hedi-Zentrums dienen. Da die geplante Form und Gestalt der Gebäude von den bisherigen Festsetzungen abweicht, ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Zudem sollen die Festsetzungen für angrenzende Grundstücke an der Straße Schöttelkamp an die veränderte städtebauliche Situation angepasst werden.
Der Bebauungsplan wird Regelungen zum Bau von Wohn- und Geschäftshäusern sowie Vorgaben zu Zufahrten und Parkmöglichkeiten enthalten. Die bestehende Wohnbebauung am Schöttelkamp soll planungsrechtlich gesichert und Möglichkeiten zur Baulückenfüllung vorgegeben werden. Die Verwaltung plant, die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln. Mit dem Investor wird eine Kostenübernahmevereinbarung über einen städtebaulichen Vertrag angestrebt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 17BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 72 Planbereich: 'Kirchstraße' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2006/032 wird dem Betriebsausschuss 3 vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 72 für den Planbereich „Kirchstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das etwa 2,4 Hektar große Gebiet befindet sich im Ortsteil Ickern und wird durch die Kirchstraße im Westen, die Friedrichstraße im Norden sowie die Karolinenstraße im Osten und Süden begrenzt.
Die Planung dient der Schaffung von Wohnflächen durch Nachverdichtung im Innenbereich, um die Erschließung neuer Baulandschaften in der freien Landschaft zu vermeiden. Hintergrund ist die Fortführung eines bereits 1973 beschlossenen Verfahrens, das aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften nun formal erneuert werden soll. Ziel ist es, die unbebaute Fläche innerhalb des Baublocks für eine kleine Wohnsiedlung zu nutzen. Geplant ist die Realisierung von 16 Familienwohnheimen, bestehend aus 12 Einfamilienhäusern und 4 Doppelhaushälften.
Der Bebauungsplan soll Festsetzungen zur Lage der Verkehrsflächen, zu überbaubaren Grundstücksflächen sowie zum Schutz der Blockrandbebauung enthalten. Zudem sind Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen. Da die geplante Nachverdichtung eine Neuanordnung der Grundstücke erfordert, ist ein Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Erschließung mit Veränderungen im Verkehrsaufkommen und der Lärmsituation zu rechnen ist, deren Details im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 18BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 Planbereich: Nahversorgungsstandort Ickerner Markt hier: Beschluss zur Einleitung des formalen VerfahrensZur Vorlage · 2006/058 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat den Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 mit der Bezeichnung „Nahversorgungsstandort Ickerner Markt“ vorgelegt. Damit wird dem Antrag des Vorhabenträgers zugestimmt, die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch einzuleiten.
Der Geltungsbereich des Plans umfasst eine Fläche von etwa 0,3 Hektar im Ortsteil Ickern, südlich des Marktplatzes an der Ickerner Straße. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung eines Nahversorgungsbetriebes auf einer derzeit freigeräumten Fläche vor. Geplant ist eine 3- bis 4-geschossige Bauweise, wobei die Fassadengestaltung und die Höhenentwicklung so zu gestalten sind, dass das Gebäude in die bestehende bauliche Struktur passt.
Aufgrund der Nähe zur unter Denkmalschutz stehenden Marktschule Ickern sowie zur St. Antonius-Kirche ist eine sorgfältige Planung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes vorgesehen. Zudem müssen die Belange der umliegenden Einzelhandelsbetriebe sowie Anforderungen an den ruhenden Verkehr berücksichtigt werden.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, sodass für die Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Zur Regelung der Kostentragung ist der Abschluss von Verpflichtungs- und Durchführungsverträgen zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger vorgesehen. Der Kunst- und Gestaltungsbeirat wird das Vorhaben weiterhin begleiten.
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- 19BODENORDNUNG Umlegungsverfahren U 24 Bereich: 'Kirchstraße' hier: Anordnungsbeschluss (§ 46 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2006/057 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Anordnung eines Umlegungsverfahrens für den Bereich „Kirchstraße“ im Ortsteil Ickern beschließen. Die Vorlage 2006/057 sieht vor, nach § 46 Abs. 1 BauGB eine Umlegung zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse einzuleiten. Ziel ist die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Kirchstraße“, der als reines Wohngebiet für 16 Familienwohnhäuser mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern ausgewiesen ist.
Da der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes nicht den bestehenden Grundstücksgrenzen im betreffenden Gebiet entspricht, ist eine Bodenordnung zur Realisierung der Bebauung erforderlich. Das Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB soll parallel zum Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Die Gebietsabgrenzung für das Umlegungsverfahren U 24 ist in der Vorlage dokumentiert, kann jedoch im weiteren Verlauf des Verfahrens Änderungen unterliegen. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) ist für die Vorlage federführend.
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- 20Bestellung von Mitgliedern des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 2006/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Neubesetzung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses entscheiden. Der Ausschuss fungiert als Beschlussorgan für Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch und setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, darunter der Vorsitzende, eine Vertretung, ein Mitglied des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes sowie ein Sachverständiger für Grundstücksbewertungen mit einer entsprechenden Vertretung. Zudem gehören dem Gremium zwei Ratsmitglieder an.
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung sieht eine Bestellung der Sachverständigen für eine Amtszeit von fünf Jahren vor. Ziel der Neubesetzung ist eine Angleichung der Amtszeiten innerhalb des Ausschusses. Im Zuge dessen soll der bisherige vermessungstechnische Sachverständige den Ausschuss auf eigenen Wunsch verlassen. Als Nachfolger für die Position des vermessungstechnischen Sachverständigen wird ein bereits im Ausschuss tätiger Experte vorgeschlagen, während die Position der stellvertretenden vermessungstechnischen Sachverständigen neu besetzt werden soll.
Für die Positionen der Sachverständigen für Grundstücksbewertungen sowie deren Stellvertretung schlägt die Verwaltung die weitere Bestellung bisheriger Mitglieder vor, die bereits über langjährige Erfahrung in Umlegungsverfahren verfügen. Die Bestellung der Ratsmitglieder erfolgt nach den Gemeinderatswahlen. Die Neubesetzung der Sachverständigen hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 21Flächen der Stadt Castrop-Rauxel im Bahnflächenpool hier: Konsensvereinbarung mit der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft Nordrhein-Westfalen (BEG)Zur Vorlage · 2006/064 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2006/064 befasst sich mit der Konsensvereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft Nordrhein-Westfalen (BEG). Ziel der Vereinbarung ist die Nutzung von Flächen der Deutschen Bahn AG, die für eine neue Verwendung sowie einen neuen Eigentümer vorgesehen sind.
Das betroffene Flächenpaket der Stadt umfasst derzeit rund 22.300 m². Zu den genannten Teilflächen gehören unter anderem ein Bereich zwischen der B 235 und der Emschertalbahn in Merklinde sowie eine Fläche östlich des Hauptbahnhofs.
Durch den Abschluss der Vereinbarung erhält die Stadt Zugriff auf Fördermittel der BEG. Diese Mittel sind für städtebauliche Planungsleistungen, Verkehrswertgutachten sowie nutzungsabhängige Altlastengutachten vorgesehen. Im Rahmen der Flächenentwicklung verpflichtet sich die BEG, die in den Kommunen des Landes anerkannten verkehrspolitischen und städtebaulichen Ziele zu berücksichtigen. Im Gegenzug räumt die Stadt den betreffenden Flächen Vorrang gegenüber anderen lageadäquaten Konkurrenzstandorten ein und begleitet die Entwicklung der Bahnflächen intensiv.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, die Konsensvereinbarung mit der BEG zu schließen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben. Federführend für das Anliegen ist der Betriebsausschuss 3.
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- –(ohne Titel)
- 22Widmung der Straße 'Messenkamp' als GemeindestraßeZur Vorlage · 2006/045 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2006/045 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Widmung der Straße „Messenkamp“ als Gemeindestraße vor. Die Maßnahme bezieht sich auf die Gemarkung Behringhausen und umfasst die Flur 3 mit den Flurstücken 769, 767, 766, 642, 643, 556, 557, 493 und 762.
Der Beschlussvorschlag basiert auf den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch die straßenrechtliche Widmung erhält der betreffende Weg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dies ermöglicht den Gemeingebrauch, wodurch die Nutzung der Straße für jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist.
Der technische Beigeordnete legt dar, dass die Widmung der Straße „Messenkamp“ als Gemeindestraße für den allgemeinen Verkehr erfolgt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Widmung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss zum 16. März 2006 vorbereitet.
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- 23Einziehung der Straße 'Bogenweg' gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRWZur Vorlage · 2006/046 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2006/046 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Einziehung der Straße „Bogenweg“ in der Gemarkung Dingen, Flur 2, Flurstück 30. Die Straße befindet sich im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Fläche an einen Investor zu veräußern, um eine Neubebauung zu ermöglichen. Im Rahmen eines abzuschließenden Erschließungsvertrages ist vorgesehen, die bestehende Bebauung aufzugeben und die Häuser abzureißen. Da sich auch die Straßenführung ändern wird, ist bereits ein Verfahren nach § 125 BauGB für den Neubau eingeleitet.
Als Rechtsgrundlage für den Eigentumsübergang dient das Einziehungsverfahren gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Die Einziehung soll erfolgen, wenn die Straße keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen. Die Verwaltung führt an, dass eine städtische Neubebauung dieses Bereichs mangels eigener Mittel nicht realisierbar sei.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten. Sollten nach der ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung, die mindestens drei Monate vor Erlass der Verfügung erfolgen muss, keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorgebracht werden, ist die Einziehung der Straße zu vollziehen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- –(ohne Titel)
- 24Förderung von strukturwirksamen Maßnahmen und Projekten aus den Erlösen des Kreises aus dem Verkauf der VEW-Aktien hier: Verwendung der Mittel (Stand: 31.12.2005)Zur Vorlage · 2006/065 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2006/065 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Stand der Mittelverwendung für strukturwirksame Maßnahmen und Projekte, die aus den Erlösen des Kreises aus dem Verkauf der VEW-Aktien finanziert werden. Der Stadt Castrop-Rauxel wurden hierfür insgesamt 2.366.623 € zugeteilt. Über die Vergabe dieser Mittel entscheidet eine beim Kreis eingerichtete Vergabekommission auf Antrag der jeweiligen Stadt.
Die Mittel werden nach Baufortschritt gegen Nachweis beim Kreis abgerufen. Bis zum 31.12.2005 wurden bereits 955.982,65 € abgerufen. Nicht abgerufene Mittel werden zinsbringend angelegt, wobei die Zinserträge den kreisangehörigen Städten für weitere Projekte zur Verfügung stehen. Zum Stichtag 31.12.2005 belaufen sich die Zinserträge auf 196.367,93 €, wodurch sich die Gesamtsumme der verfügbaren Fördermittel auf 2.562.990,93 € erhöht.
Für verschiedene Maßnahmen und Projekte wurden bislang 2.542.110,01 € gebunden. Somit verbleibt mit Stand Ende 2005 ein Restbetrag von 20.880,92 € zur freien Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht über die Verwendung dieser Mittel zur Kenntnis nimmt.
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- 25Beschlusscontrolling (öffentlicher Teil)Zur Vorlage · 2006/039 · Tischvorlage
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Im Rahmen der Tischvorlage 2006/039 legt die Verwaltung dem Betriebsausschuss 3 einen Bericht zum Beschlusscontrolling vor. Der Bericht dient der Überprüfung des Bearbeitungsstandes von Beschlüssen, die im öffentlichen Teil des Ausschusses gefasst wurden. Er umfasst den Zeitraum vom 12. November 2003 bis zum 8. Dezember 2005 sowie jene Beschlüsse, die in vorangegangenen Berichten noch als nicht erledigt gemeldet worden waren.
Die Vorlage wurde auf Anregung des Betriebsausschusses 3 erstellt. Während sich die bisherigen Berichte auf den Zeitraum bis zum 24. September 2003 bezogen, ergänzt die aktuelle Fassung die nachfolgenden Sitzungsperioden. Für Beschlüsse, die in nichtöffentlichen Sitzungen gefasst wurden, werden separate Vorlagen erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Bericht der Verwaltung über die Erledigung der im öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse für den genannten Zeitraum zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird zu Beginn des Sitzungsjahres 2007 erneut über den Bearbeitungsstand der noch offenen Beschlüsse sowie über die neu gefassten Beschlüsse berichten. Weiterführende Informationen zum aktuellen Stand der Bearbeitung können in der Ausschusssitzung auf Anfrage mündlich bereitgestellt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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- 26Niederschrift über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 3 hier: Änderung in der Bestellung eines Vertreters der SchriftführerinZur Vorlage · 2006/048 · Sitzungsvorlage
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Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht eine Änderung in der Bestellung eines Vertreters der Schriftführung zur Beratung an. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Funktion des stellvertretenden Schriftführers für die Dauer der aktuellen Wahlperiode neu zu besetzen.
Nach der vorliegenden Sitzungsvorlage wurde der bisherige stellvertretende Schriftführer durch eine Person aus dem Bauordnungsamt, die als Sachbearbeiter für Verwaltungsangelegenheiten tätig ist, zu ersetzen. Die ursprüngliche Bestellung des bisherigen Vertreters erfolgte durch einen Beschluss vom 9. Dezember 2004.
Die Änderung der Bestellung hat laut der Verwaltung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Vorlage wurde vom Technischen Beigeordneten vorgelegt und dient der Anpassung der personellen Besetzung innerhalb der Ausschussverwaltung.
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- –Betriebsausschuss 1
- 27Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 07.02.2006; hier: Maßnahmen zur Verbesserung der zukünftigen Verkehrssituation in Henrichen- burg-MitteZur Vorlage · 2006/033 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2006/033 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 7. Februar 2006. Gegenstand der Vorlage sind Maßnahmen, die darauf abzielen, die zukünftige Verkehrssituation im Bereich Henrichenburg-Mitte zu verbessern.
Die Vorlage ist für die Beratung in zwei Gremien vorgesehen. Zunächst soll das Thema im Betriebsausschuss 1, dem Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur, in der Sitzung am 9. März 2006 behandelt werden. Im Anschluss ist eine Beratung im Betriebsausschuss 3, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, für den 16. März 2006 vorgesehen. Der konkrete Beschlussvorschlag entspricht dem Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion.
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- –Anfragen und Mitteilungen
- 28Anfragen der Ausschussmitglieder
- 29Mitteilungen der Verwaltung
- –(ohne Titel)nicht öffentlich
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Beschlusscontrolling (nichtöffentlicher Teil)nicht öffentlich
- –Bauordnung
- 3Bericht über flächenrelevante Vorhaben im Außenbereichnicht öffentlich
- –Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 4Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 5Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich