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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bestellung eines Schriftführers für den Haupt und Finanzausschuss der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Castrop-Rauxel am 27. November 2018 liegt ein Antrag zur Neubesetzung der Schriftführerschaft vor. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse ist für die im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift muss vom Bürgermeister und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person zum Schriftführer des Haupt- und Finanzausschusses zu bestellen. Gleichzeitig wird die Abbestellung der bisherigen Schriftführerin beantragt. Die Verwaltung gibt an, dass diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 3Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 12.11.2018_Einrichtung von Ampeln mit Grubenmännchen als Lichtsignal für die FussgängerZur Vorlage · 2018/284 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/284 befasst sich mit einem Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, der am 12. November 2018 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung von Ampelanlagen, die als Lichtsignal für Fußgänger sogenannte „Grünmännchen“ verwenden.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. November 2018 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt.
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- 4Nachhaltigkeit nimmt Quartier (NnQ) – Castrop-Rauxel MerklindeZur Vorlage · 2018/258 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/258 der Stabsstelle Stadtentwicklung befasst sich mit dem Projektabschluss des Vorhabens „Nachhaltigkeit nimmt Quartier (NnQ)“ für den Stadtteil Merklinde. Das Projekt, dessen Teilnahme bereits im November 2016 beschlossen wurde, konzentrierte sich auf die Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie in einem soziostrukturell benacht der Stadt als benachteiligt eingestuften Quartier. Die Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW.
Nach einer zweijährigen Analyse- und Konkretisierungsphase liegt nun der Endbericht vor. Dieser enthält neben den Analyseergebnissen verschiedene Maßnahmenvorschläge in unterschiedlichen Handlungsfeldern, die eine nachhaltige Entwicklung des Gebiets unterstützen sollen. Das Projekt endet planmäßig Ende 2018.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Unterlagen zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse übergibt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für das Projektgebiet Merklinde vorzubereiten sowie die Möglichkeit von Förderungen für Einzelmaßnahmen fortlaufend zu prüfen. Vor einer etwaigen Antragstellung ist der Rat der Stadt einzubeziehen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 5Quartierskümmerer in benachteiligten Quartieren in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/259 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat dem Haupt- und Finanzausschuss einen Beschlussvorschlag vorgelegt, um in den Stadtteilen Deininghausen, Habinghorst und Merklinde jeweils eine 450-Euro-Stelle für eine sogenannte Quartierskümmerer- oder Kümmererfunktion einzurichten. Ziel der Maßnahme ist es, in diesen als sozial benachteiligt eingestuften Quartieren eine Ansprechperson vor Ort zu etablieren, die als Koordinator und Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Verwaltung, der Politik und lokalen Institutionen fungiert.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit mit sozioökonomischen Herausforderungen in den betroffenen Gebieten. In Deininghausen endet zum Jahresende 2018 die Finanzierung der bisherigen Stadtteilmanagement-Stelle. In Merklinde wird die Einrichtung eines Quartiersmanagements als wesentlicher Bestandteil eines erarbeiteten Handlungsprogramms zur Nachhaltigkeitsstrategie angeführt. Für Habinghorst wird die Unterstützung durch eine Anlaufstelle als notwendig erachtet, um die lokale Akteurslandschaft zu stärken und die soziale Stabilität zu fördern.
Die Aufgaben der Quartierskümmerer umfassen die Einbindung verschiedener Akteure, die Unterstützung von Projekten, die Akquisition von Drittmitteln sowie die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Nachbarschaftsarbeit. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von jährlich 21.000 Euro für alle drei Standorte. Die Mittel sind innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die kommenden Jahre gesichert.
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- 6Bürgerbeteiligung im digitalen Zeitalter – Projektestudio für die Stadt Castrop-Rauxel
- 7Änderungen zum Stellenplan 2019Zur Vorlage · 2018/263 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/263 sieht Änderungen am Stellenplan für das Jahr 2019 vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der vollzeitverrechneten Planstellen von 918,25 auf 948,14 vor. Die daraus resultierenden fiktiven jährlichen Mehraufwendungen belaufen sich auf insgesamt 2.496.041 €, wovon 1.251.000 € refinanziert sind.
Die Veränderungen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Durch die Umsetzung von Vermerken zur Haushaltskonsolidierung sind Stelleneinsparungen in Höhe von 237.857 € vorgesehen. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen durch die neue Entgeltordnung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Höhe von 393.283 €. Ein wesentlicher Teil der Kosten resultiert aus neuen Stellen und Stellenausweitungen mit einem Volumen von 2.186.755 €, wovon 1.221.000 € refinanziert sind. Diese neuen Stellen umfassen unter anderem Aufgaben in der IT-Administration der Feuerwehr, die Weiterbeschäftigung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, den Betriebsübergang von Küchenkräften der AGORA sowie die Bearbeitung von Förderprogrammen.
Weitere Kosten entstehen durch Stellenanhebungen in Höhe von 56.860 € sowie durch organisatorische und tarifrechtliche Änderungen in Höhe von 83.775 €. Zudem sind Mehraufwendungen im Bereich Sport und Bäder in Höhe von 13.225 € enthalten. Die Vorlage sieht zudem eine Anhebung der Besoldungsgruppe für die Stelle des Ersten Beigeordneten vor, sofern eine Wiederwahl des amtierenden Stadtkämmers erfolgt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einsparungen aus den Haushaltsvermerken erst in den Folgejahren wirksam werden, wenn Stellen nicht neu besetzt werden.
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- 8Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2018/248 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/248 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2019. Der Plan umfasst den Zeitraum von 2012 bis 2021 und dient der Fortführung der Haushaltskonsolidierung in der Stadt Castrop-Rauxel.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den am 27. September 2018 eingebrachten Entwurf der Fortschreibung verabschiedet. Dies schließt den Textteil sowie die Anlagen 1 bis 9 und die geänderten Maßnahmenblätter der Anlage 10 mit ein.
Zudem wird vorgeschlagen, der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, die in der Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiterhin umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen in die künftige Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans einfließen, sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale ermittelt worden sind. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei für die Umsetzung der Maßnahmen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne der Vorlage angegeben wurden.
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- 9Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 nebst AnlagenZur Vorlage · 2018/261 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/261 regelt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2019. Der Entwurf basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 27. September 2018 sowie auf einem Veränderungsdienst, der Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten vornimmt. Der Rat soll die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inklusive der Anlagen beschließen. Bestandteil des Haushaltsplans ist zudem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW.
Der Beschluss umfasst ferner die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2019 sowie die Maßnahmenliste aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Stellenplan ist als Anlage in den Haushaltsplan integriert.
Im Ergebnisplan zeigen sich Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf: Die ordentlichen Erträge steigen um rund 1,36 Millionen Euro auf 218,59 Millionen Euro, während die ordentlichen Aufwendungen um etwa 1,09 Millionen Euro auf 213,90 Millionen Euro ansteigen. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöht sich dadurch um 270.928 Euro auf 575.977 Euro. Wesentliche Ursachen für diese Anpassungen sind die aktualisierte Modellrechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, die einen Anstieg um etwa 1,1 Millionen Euro prognostiziert, sowie Änderungen bei den internen Leistungsverrechnungen, etwa im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens. Im Finanzplan verzeichnet der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Rückgang um rund 2,07 Millionen Euro.
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Hauptdokument|20181113113439-0|20181113113439-1|20181113113440-2|20181113113645
- 10Haushaltsplanung für die Jahre 2019 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des LandesZur Vorlage · 2018/275 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Programm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die aktualisierten Arbeitslisten zu diesen Programmen als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen und beschließen.
Im Rahmen des Programms KInvFöG I wurden Maßnahmenlisten überarbeitet. Während einige Projekte, wie die barrierefreie Gestaltung der Schulstraße oder Sanierungen an der Willy-Brandt-Gesamtschule und im Jugendzentrum BoGi’s, als fertiggestellt und abgerechnet gemeldet wurden, entfällt die behindertengerechte Ausführung der Türen im Rathaus. Zudem wurden Verschiebungen bei Sanierungsprogrammen im ZOB Altstadt sowie bei verschiedenen Kindergärten vorgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Listen einem ständigen Monitoring unterliegen und zukünftige Änderungen möglich sind.
Für das Programm KInvFöG II, das primär die Schulinfrastruktur fördert, stehen der Stadt Mittel in Höhe von 6.593.105 Euro zur Verfügung. In den Arbeitslisten finden sich hier Anpassungen an der Fridtjof-Nansen-Realschule, etwa die Erhöhung der Kosten für den Neubau eines Quertrakts sowie die Verschiebung von Sanierungsmaßnahmen. Die Stadt trägt in beiden Programmen grundsätzlich einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.
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- 11Nationale Projekte des Städtebaus: Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel hier: Weiterleitungsvertrag und Ausführungsvereinbarung mit der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 2018/267 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen des Projekts „Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel“ einen Weiterleitungsvertrag sowie eine Ausführungsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft abzuschließen. Gegenstand der Vereinbarungen ist die Umsetzung des Projekts durch die Emschergenossenschaft und die Weiterleitung von Fördermitteln des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Diese Mittel wurden bereits im Dezember 2017 in einer Höhe von maximal 8.000.000 Euro bewilligt.
Die vorliegende Vorlage basiert auf Anpassungen der Vertragswerke, die nach Abstimmungsgesprächen mit der Emschergenossenschaft vorgenommen wurden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Verteilung der Kostenrisiken zwischen der Stadt und der Emschergenossenschaft. Die Verwaltung bewertet diese Modifizierungen als positiv.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vertraglichen Vereinbarungen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsbehörde des Kreises Recklinghausen sowie der Freigabe durch den Zuwendungsgeber BBSR stehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verträge mit dem Vorstand der Emschergenossenschaft zu schließen und den Rat über den weiteren Verfahrensstand zu informieren.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass die für 2019 geplanten Haushaltsansätze auf 5,1 Millionen Euro erhöht wurden. Die zu erwartenden Belastungen für den städtischen Ergebnishaushalt, die sich aus jährlichen Sonderinteressen und Folgekosten in Höhe von mindestens 45.000 Euro zusammensetzen, werden voraussichtlich erst ab dem Jahr 2022 eintreten.
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- 12Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2019 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2018/277 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/277 befasst sich mit der Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2019 des EUV (Stadtbetrieb Castrop-Rauxel) für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur). Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf des EUV mit spezifischen Anpassungen zu verabschieden.
Im Teilbetrieb VII, der unter anderem die Fahrbereitschaft des Oberbürgermeisters, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen Umweltschutz umfasst, sollen die Erstattungsleistungen der Stadt von ursprünglich 363.190 € auf 315.577 € reduziert werden. Diese Anpassung erfolgt auf Basis der im Haushaltssanierungsplan festgelegten Beträge.
Für den Teilbetrieb IX, der Dienstleistungen im Bereich der Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung erbringt, ist eine Reduzierung der Erstattungsleistungen von 10.407.389 € auf 6.764.268 € vorgesehen. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan verbindlich festgesetzten Höchstbeträge.
Zudem ist für das Jahr 2019 eine Maßnahme nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz im Bereich der Straßenbaumaßnahmen („In der Wanne / Waldenburger-straße“) mit einem Volumen von 480.000 € vorgesehen. Hierbei ist ein Eigenanteil von 48.000 €, der aus dem Wirtschaftsplan des EUV zu finanzieren ist, zu berücksichtigen. Die endgültige Abrechnung der Aufwendungen erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten.
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- 134. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2019Zur Vorlage · 2018/255 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/255 sieht eine befristete Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 von der Besteuerung auszusetzen.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der veränderten wirtschaftlichen Situation und dem Rückgang der entsprechenden Steuererträge. Da das letzte regelmäßige Tanzlokal in der Stadt geschlossen hat, finden Tanzveranstaltungen nur noch in kleinem Rahmen zu spezifischen Anlässen statt. Die jährlichen Erträge belaufen sich laut Verwaltung auf etwa 6.000 Euro. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die Überwachung der Formvorschriften stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu diesen Einnahmen. Durch die Aussetzung der Besteuerung sollen personelle Ressourcen im Bereich der Finanzverwaltung ökonomisch sinnvoller in anderen Feldern der Steuererhebung eingesetzt werden können.
Die Maßnahme ist zeitlich befristet. Sollten sich künftig Anzeichen für eine wirtschaftliche Rentabilität der Besteuerung ergeben, kann die Erhebung ab dem 1. Januar 2023 ohne weitere Satzungsänderung wieder aufgenommen werden. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht für den Zeitraum der Aussetzung Mindererträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro pro Jahr vor, was einem Gesamteffekt von 24.000 Euro entspricht. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne eines Mittelbedarfs liegt nicht vor.
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- 14Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.09.2018Zur Vorlage · 2018/243 · Sitzungsvorlage
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Der vorliegende Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. September 2018 zeigt verschiedene Veränderungen in den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten auf. Während die Fachbereiche für die jeweiligen Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 176.25komma256 € meldeten, werden in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten Prognosen über Verbesserungen in Höhe von 375.722 € ausgewiesen.
Ein wesentlicher Faktor sind die Personalaufwendungen. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist ab dem 1. März 2018 mit einer Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen um durchschnittlich 3,19 % zu rechnen, was rechnerisch zusätzliche Kosten von rund 700.000 € für den Haushalt 2018 bedeutet.
In der allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 61.01) werden deutliche Veränderungen verzeichnet. Hier ergeben sich prognostizierte Mehrerträge von rund 3,8 Mio. € durch Erstattungen vom Kreis SGB II, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuerbeteiligungen. Dem stehen Minderaufwendungen von etwa 1,6 Mio. € gegenüber, unter anderem durch geringere Zinsen für Kassenkredite und die Gewerbesteuerumlage. Allerdings werden in dieser Gruppe auch Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 2,35 Mio. € erwartet.
Im Bereich der Leistungen an Flüchtlinge (Produktgruppe 31.04) wird eine Verschlechterung von 1.353.800 € prognostiziert, da die Erstattungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund veränderter Aufenthaltsstatus sinken. In der Kinder- und Tagesbetreuung (Produktgruppe 36.01) führen verzögerte Inbetriebnahmezeiten von Kindertagesstätten zu Minderaufwendungen von 515.000 €, während gleichzeitig Mehrauszahlungen bei den Kosten der Tagespflege in Höhe von 93.000 € anfallen.
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- 15Haushaltsüberschreitungen 2017Zur Vorlage · 2018/264 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/264 befasst sich mit den im Haushaltsjahr 2017 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die im Verlauf des Jahres 2017 unterjährig erfolgten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW zur Kenntnis nimmt.
Nach den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung und der Haushaltssatzung der Stadt wird zwischen erheblichen und nicht erheblichen Überschreitungen unterschieden. Überschreitungen über einem Schwellenwert von 75.000 Euro gelten als erheblich und erforderten im Vorfeld eine Zustimmung des Rates, welche für die entsprechenden Vorgänge bereits im jeweiligen Haushaltsjahr eingeholt wurde. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze liegt die Entscheidungsbefugnis für die Finanzierung innerhalb eines Betriebes bei den zuständigen Betriebsleitungen bzw. für die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft beim Kämmerer. Im Falle von Mehraufwendungen, die nicht innerhalb eines Betriebes finanziert werden können, entscheidet der Kämmerer ebenfalls bis zu einem Betrag von 75.000 Euro, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat die Mittelbereitstellungen zur Kenntnis zu geben, die unterhalb des Schwellenwertes lagen und somit nicht der vorherigen Entscheidung durch den Rat bedurften. Die entsprechenden Aufwendungen sind in den Anlagen 1 und 2 als konsumtive bzw. investive Haushaltsüberschreitungen aufgeführt. Über über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 85 GO NRW wurden im Jahr 2017 keine Inanspruchnahmen verzeichnet.
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- 16Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/262 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/262 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll den Sachstandsbericht zu den verschiedenen Gesellschaften zur Kenntnis nehmen.
Die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, weist nach aktuellem Prognosestand einen erwarteten Verlust von rund 831.534 Euro auf. Bei der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (Beteiligung 52 %) beziehen sich die Informationen auf den Lagebericht von Ende 2017. Die operative Tätigkeit hat sich reduziert; die Abwicklung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Für 2018 sind neue Gutachterleistungen und Analysen vorgesehen.
Die LEG Wohnen NRW (Beteiligung 3 %) verzeichnete im zweiten Quartal 2018 einen Anstieg der Mietrückstände auf rund 215.000 Euro bei 70 Leerständen. Für die Stadt erfolgt eine Dividendenausschüttung in Höhe von 3.681,30 Euro.
Die EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- (Beteiligung 100 %) prognostiziert ein Gesamtergebnis von etwa 1,309 Millionen Euro. Während Teilbetriebe wie die Abfallentsorgung und die Stadtentwässerung positive Ergebnisse erwarten, zeigen der Teilbetrieb Energie und der Teilbetrieb Liegenschaften negative Prognosen. Bei der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH (Beteiligung 50,1 %) sowie der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (Beteiligung 3,8 %) ergaben sich gegenüber den letzten Halbjahresberichten keine wesentlichen Änderungen.
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- 1740. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Bennenung von DelegiertenZur Vorlage · 2018/285 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. November 2018 liegt die Vorlage 2018/285 zur Benennung von Delegierten für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vor. Die Veranstaltung findet vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund statt.
Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages stehen der Stadt Castrop-Rauxel zwei stimmberechtigte Delegierte zu. Die Satzung sieht zudem vor, dass die Hälfte dieser Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen soll. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zu benennen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Hauptversammlung einen Vertreter der Verwaltung sowie ein Ratsmitglied als stimmberechtigte Delegierte zu benennen. Für den Zeitraum der Veranstaltung werden Fahrtkosten veranschlagt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen, abgesehen von den genannten Reisekosten. Der Beschlussvorschlag sieht die offizielle Benennung der Delegierten vor.
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- 18Erhöhung der Aufwandsentschädigung für SchiedspersonenZur Vorlage · 2018/228 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die monatliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Januar 2019 von bisher 50 Euro auf 85 Euro erhöhen. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten basiert auf einem Antrag der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Dortmund im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. – BDS.
Die Schiedstätigkeit wird als Ehrenamt geführt, wobei die Schiedspersonen die Räumlichkeiten für die vorgerichtliche Streitschlichtung in der Regel in ihrer privaten Wohnung bereitstellen. Da die Stadt keine städtischen Amtsräume mit festen Sprechzeiten zur Verfügung stellt, übernimmt die Stadt gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Sachkosten. Die aktuelle Pauschale deckt Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung sowie Auslagen für den Schriftverkehr und Telefonate ab. Zudem nutzen die Schiedspersonen private technische Geräte wie Laptops oder Drucker für ihre Tätigkeit.
Die letzte Anpassung dieser Entschädigung erfolgte im Jahr 2001. Mit der beantragten Erhöhung um 35 Euro pro Monat entstehen für die Stadt jährliche Mehrkosten in Höhe von 1.680 Euro, da in Castrop-Rauxel vier Schiedspersonen tätig sind. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 19Weiterentwicklung und Anpassung der Förderleistungen für KindertagespflegepersonenZur Vorlage · 2018/218 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/218 sieht eine Weiterentwicklung und Anpassung der Förderleistungen für Kindertagespflegepersonen in Castrop-Rauxel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 vor. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass die Vergütung seit etwa 13 Jahren weitgehend unverändert geblieben ist und die Kindertagespflege eine wesentliche Säule zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung darstellt.
Der Beschlussvorschlag umfasst mehrere Anpassungen der Vergütungsstruktur. Ab dem 1. August 2019 soll die Vergütung pro Stunde von 5,20 € auf 5,50 € steigen. Zudem ist eine dynamisierte Erhöhung um 0,10 € pro Stunde für den Zeitraum von 2020 bis 2025 vorgesehen, sodass die Vergütung bis 2025 einen Wert von 6,00 € pro Stunde erreichen soll. Weitere Maßnahmen beinhalten die Erhöhung der Pauschale für die Erstellung von Bildungsdokumentation von 15,00 € auf 20,00 € pro Kind und Monat sowie die Anhebung der Übernachtungspauschale in den Nachtstunden von 4,00 € auf 12,00 € pro Übernachtung. Zusätzlich soll ein Entgelt von 1,00 € pro Betreuungsstunde für Randzeiten zwischen 6 bis 8 Uhr sowie 18 bis 22 Uhr eingeführt werden.
Die Verwaltung führt an, dass diese Maßnahmen dazu dienen sollen, einheitliche Vergütungsstrukturen im Kreis Recklinghausen zu erhalten und die Zufriedenheit der Tagespflegekräfte zu sichern. Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2019 werden auf etwa 37.034 € geschätzt, wobei die Kosten in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt wurden.
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- 20Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei den Buchungsstellen 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder) und 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung)Zur Vorlage · 2018/260 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 31. Oktober 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung für zwei spezifische Bereiche der Jugend- und Familienhilfe im Haushaltsjahr 2018.
Konkret sieht die Vorlage vor, die Mittel für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder um 133.000 Euro zu erhöhen. Damit steigt der Bedarf bei dieser Buchungsstelle über den ursprünglichen Ansatz und bereits erfolgte Bereitstellungen hinaus auf einen Gesamtwert von 2.448.000 Euro. Zudem sollen für laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung zusätzliche 214.000 Euro bereitgestellt werden, was den Gesamtaufwand bei dieser Position auf 4.264.000 Euro erhöht.
Der gesamte zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf 347.000 Euro. Die Deckung dieser Summe erfolgt durch Mehrerträge aus Erstattungen vom Kreis im Bereich der SGB II-Leistungen. Die Verwaltung führt an, dass die Entscheidung aufgrund eines unvorhersehbaren Anstiegs der Fallzahlen und der Notwendigkeit, die gesetzlichen Aufgaben zum Rechenlauf am 1. November 2018 zu erfüllen, als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen musste. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 21Genehmigung eines Dringlichkeitsentscheids gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW über die Bereitstellung von überplanplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für die „Gute Schule 2020' Maßnahme 5 (Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume am Ernst-Barlach-Gymnasium) in Höhe von insgesamt 92.000 € bei folgender Buchungsstelle: 21.17/0628.785160 (Neubau/Sanierung Schulen durch B60 — NW Räume EBG)Zur Vorlage · 2018/249 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll einen Dringlichkeitsentscheid gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW genehmigen. Gegenstand des Antrags ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 92.000 Euro für die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume am Ernst-Barlach-Gymnasium. Die Maßnahme ist Teil des Programms „Gute Schule 2020“.
Die Sanierungsarbeiten begannen im Jahr 2017. Während der über zwei Haushaltsjahre laufenden Umsetzung kam es zu Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Buchungsstellen und Förderprogramme. Obwohl der ursprüngliche Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme von 390.000 Euro nach Vorliegen der Rechnungen eingehalten wird, reicht das auf der spezifischen Buchungsstelle 21.17/0628.785160 verfügbare Budget aus dem Programm „Gute Schule“ nicht aus, um die Schlussrechnung zu begleichen. Es ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf von etwa 91.982 Euro.
Zur Deckung dieses Bedarfs sollen freiwerdende Mittel aus anderen Haushaltsstellen und abgeschlossenen Maßnahmen des Programms „Gute Schule“ sowie des Programms KInvFöG II genutzt werden. Die entsprechenden Ansätze werden im Haushalt gesperrt. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 29. November 2018 stattfindet, die Begleichung der Schlussrechnung jedoch zeitnah erfolgen muss, wird die Einholung der Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Vorlage am 27. November 2018.
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- 22Gründung einer städtischen EntwicklungsgesellschaftZur Vorlage · 2018/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/253 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Neuausrichtung städtischer Strategien im Bereich Bauen und Wohnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, gemeinsam mit der Sparkasse Vest eine städtische Entwicklungsgesellschaft nach einem beigefügten Gesellschaftsmodell zu gründen. Ziel dieser Maßnahme ist es, der Stadt eine aktivere Rolle im städtischen Baugeschehen zu ermöglichen.
Gleichzeitig sieht der Beschlussvorschlag vor, weitere Aktivitäten zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft bis auf Weiteres zurückzustellen. Als Begründung führt die Verwaltung die aktuelle finanzielle Situation der Stadt an. Gespräche mit der Leitungsebene des zuständigen Bundesministeriums sowie der NRW-Bank lieferten keine neuen Erkenntnisse zur notwendigen Eigenkapitalausstattung aus dem kommunalen Haushalt. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab, dass für die Realisierung von 84 Wohneinheiten etwa 8,5 Millionen Euro aus dem Haushalt aufzubringen wären, was für andere kommunale Aufgaben nicht zur Verfügung stünden. Zudem blieb unklar, in welchem Umfang die im Ergebnisprotokoll des Bundeswohgipfels angekündigte Unterstützung des Bundes über reine Beratungsleistungen hinausgehen wird.
Für den Finanzplan des Jahres 2019 ist ein städtischer Finanzierungsanteil in Höhe von 13.000 Euro für die Umsetzung vorgesehen. Die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung für 2019 vorgesehen.
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- 23Ausbau der ehem. Zechenbahntrasse König-Ludwig 3. Bauabschnitt hier: Folgewirkungen für den Straßenbaulastträger Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/226 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/226 befasst sich mit der weiteren Entwicklung des dritten Bauabschnitts der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig, die sich zwischen Castrop-Rauxel, Datteln und Oer-Erkenschwick erstreckt. Im Zentrum steht die Klärung der Rechtsnachfolge und der Erhalt von Brückenbauwerken auf dem Gelände.
Aufgrund bestehender Vertragswerke zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der RAG AG ist die Stadt als Straßenbaulastträger für die Brückenbauwerke an der Beckumer Straße und am Reitweg zuständig. Da die RAG AG beabsichtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen abzuwickeln, wurde eine Anpassung der bisherigen Beschlusslage vorgeschlagen. Anstatt die Varianten eines Brückenabrisses mit Damm- oder Tunnelbau zu verfolgen, soll nun die Erhaltung der vorhandenen Brückenbauwerke angestrebt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzuforderten, die bereits begonnene Fuß- und Radwegeverbindung auf der gesamten Länge des dritten Bauabschnitts fertigzustellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Verbleib der Brückenbauwerke sicherzustellen und eine Ablösevereinbarung mit der RAG AG auszuhandeln. Ziel ist es, die historischen Vertragswerke durch eine einmalige Ablösezahlung abzuwickeln, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden und die Landschaftseingriffe gering zu halten. Die Finanzierung der Brückeninstandhaltung und die laufenden Prüfkosten liegen in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers.
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- 24Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei Buchungsstelle 36.01.533435 (Kosten der Tagespflege)Zur Vorlage · 2018/287 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 21. November 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich der Kinderförderung.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung von Plätzen in Tageseinrichtungen ist die Anzahl der durch Tagespflegepersonal betreuten Kinder gestiegen, was zu einem Mehraufwand führt. Für die Buchungsstelle der Kosten der Tagespflege soll der ursprüngliche Haushaltsansatz von 1.210.000 Euro für das Jahr 2018 um 132.000 Euro erhöht werden. Der erwartete Mittelbedarf für diese Position beläuft sich somit auf insgesamt 1.342.000 Euro.
Die Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 132.000 Euro bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche sowie durch entsprechende Minderauszahlungen im Finanzplan. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, da die Auszahlung der Mittel im Laufe der 47. Kalenderwoche erfolgen muss und die Finanzierung des Tagespflegepersonals sichergestellt werden soll. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung, da sie ausschließlich das laufende Haushaltsjahr betrifft.
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- 25Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung bei den Buchungsstellen 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder) und 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung)Zur Vorlage · 2018/288 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage (Nummer 2018/288) eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bereich Jugend und Familie beantragt. Der Antrag betrifft zwei spezifische Buchungsstellen im Haushalt 2018: die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder sowie die laufenden Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung.
Grund für den Antrag ist ein gestiegener Bedarf, der auf eine unvorhersehbare Entwicklung der Fallzahlen zurückzuführen ist. Die Verwaltung beantragt eine zusätzliche Bereitstellung von 201.500 Euro für die Eingliederungshilfe sowie 432.000 Euro für die Leistungen in der Heimerziehung. Insgesamt beläuft sich der beantragte Mehraufwand auf 633.500 Euro.
Die Deckung dieser Mittel soll durch Mehrerträge aus Erstattungen vom Kreis im Rahmen der SGB II-Leistungen erfolgen. Der beantragte Betrag überschreitet die Wertgrenze von 75.000 Euro, weshalb die Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt erforderlich ist. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 26Anfragen der Ratsmitglieder
- 27Mitteilungen der Verwaltung
- 1Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaftnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich